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Öffentliche Verwaltung

Staat: was die Programme zur Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.

Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Nordrhein-Westfalen

Ohne Einzug ins Parlament

Programme zur Landtagswahl 2027

Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten oder begünstigen. Die Programme sind unterschiedlich lang; den Anteil am Programm zeigt der Balken beim Darüberfahren. Auf ein Programm klicken, um seine Forderungen zu sehen.
CDU 6​4
SPD 1118
Mehr Geld 7
Mehr Rechte oder Angebote 1
Bleibt wie bisher 1
Mehr Pflichten 11
Grüne 4428
Mehr Geld 7
Mehr Rechte oder Angebote 1
Ohne klare Richtung 2
Mehr Pflichten 44
  1. Ein Klima-Sachverständigenrat überwacht die Erreichung der Klimaziele.
  2. Straßenbauvorhaben werden einem Klima-Check unterzogen.
  3. Mit einer Green-IT-Strategie wird die öffentliche Verwaltung Vorreiter bei Green IT und klimaneutralen Rechenzentren.
  4. Für öffentliche Neubauten sollen ambitionierte Standards gelten.
  5. Straßenbau- und Sanierungsmaßnahmen ohne Zusatznutzen für einen sicheren Radverkehr soll es nicht mehr geben.
  6. Öffentliche Fahrzeugflotten sollen bis spätestens 2030 auf regenerative Antriebe umgestellt werden.
  7. Das Landschaftsprogramm wird wieder eingeführt, mit einer landesweiten Konzeption für Biotop- und Artenschutz und verbindlichen Vorgaben für die Regionalpläne.
  8. Eine insektenfreundliche und ökologische Pflege des Straßengrüns wird landesweit zur Regel.
  9. Unabhängige Umweltbeschwerdestellen werden auf allen Ebenen zur Regel.
  10. Die Stabsstelle wird zu einer zentralen Koordinierungsstelle gegen Umweltkriminalität weiterentwickelt.
  11. Das Ziel einer naturnahen Gewässerentwicklung mit Mooren, Auwäldern und Feuchtwiesen wird stärker in Regional- und Bauleitplanung und im Landeswassergesetz verankert.
  12. Die amtlichen Tierschutzkontrollen werden gestärkt.
  13. Öffentliche Aufträge werden mit langfristigen Klima- und Nachhaltigkeitsstandards und steigenden Quoten für klimaneutrale Produkte zum Treiber der Transformation gemacht.
  14. Für die Vergabe von Fördermitteln gelten klare, verbindliche Kriterien.
  15. Jedes geförderte Projekt muss zum Klimaschutz und zu einer klima- und sozialgerechten Gesellschaft beitragen und mit Nachhaltigkeitszielen übereinstimmen.
  16. Die öffentliche Hand treibt Datenzugang, Datenverfügbarkeit und gemeinwohlorientierte Regeln für das Teilen von Daten voran.
  17. Öffentliche Gebäude werden in NRW ab 2025 nur noch klimafreundlich und nachhaltig errichtet.
  18. Für Programme gesundheitlicher Bildung an Kitas und Schulen werden lokale Netzwerke mit Gesundheitsdienst, Ärzten, Krankenkassen und Sportvereinen aufgebaut.
  19. Fachkräfte, Verbände und Verwaltung werden vor Ort vernetzt, um Kindern abgestimmte Hilfsangebote zu machen.
  20. Öffentliche Flächen werden nicht mehr nach Höchstgebot, sondern nach sozialen, städtebaulichen, ökonomischen und ökologischen Kriterien vergeben.
  21. Die Erfüllung der gesetzlichen Beschäftigungspflicht für Schwerbehinderte wird zum notwendigen Kriterium bei der Vergabe öffentlicher Aufträge.
  22. Bei öffentlichen Aufträgen werden neben dem Mindestlohn weitere soziale und ökologische Standards wie die Tarifbindung verpflichtend.
  23. Der Pandemierahmenplan wird überarbeitet und soll feste Krisenstäbe, wissenschaftliche Beratung, Pandemieräte, regelmäßige Anpassungen und präventive Maßnahmen enthalten.
  24. Der öffentliche Gesundheitssektor soll Meldesysteme und die Bevorratung von Schutzmaterial überwachen.
  25. Eine Informationsplattform mit Kommunen und Kassenärztlichen Vereinigungen soll psychisch Erkrankten die Übersicht über Therapie- und Hilfsangebote erleichtern.
  26. Für die Bedarfsplanung im Gesundheitswesen gelten verbindliche Vorgaben zur Barrierefreiheit.
  27. Die öffentliche Beschaffung wird transparenter gestaltet.
  28. In der öffentlichen Beschaffung werden Vorkehrungen gegen Interessenkonflikte getroffen.
  29. Die Einrichtung von Ombudsstellen wird unterstützt.
  30. Deutlich mehr Behörden sollen den IT-Grundschutz des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik umsetzen.
  31. Ein Informationszugangsgesetz verpflichtet staatliche Stellen, ihre Informationen proaktiv, maschinenlesbar und nach Open-Data-Kriterien zu veröffentlichen.
  32. Open Data, Open Source und Open Access werden Standard für alle öffentlichen Stellen.
  33. Mehrsprachigkeit in Behörden, bei der Polizei und in Notdiensten wird ausgebaut.
  34. In den Behörden werden verbindliche und messbare Zielvorgaben für Vielfalt entwickelt.
  35. Politische Abläufe und Verwaltungsprozesse werden barrierefrei in Leichter Sprache, Gebärdensprache, mit Untertiteln oder in Blindenschrift kommuniziert.
  36. Der Staat muss die Religionsfreiheit und das Recht, keine Religion auszuüben, gewährleisten und schützen.
  37. Gender Budgeting wird in der Haushaltspolitik konsequent umgesetzt.
  38. Kommunale und zentrale Ausländerbehörden werden stärker in Integrationsprozesse eingebunden.
  39. Ausländerbehörden sollen als Willkommensbehörden Migrantinnen und Migranten bei gesellschaftlicher Teilhabe und Arbeitsmarktintegration begleiten und fördern.
  40. Ausländerbehörden sollen Spielräume für Bleibeperspektiven Geduldeter weitreichend nutzen.
  41. Ein Monitoring zum Stand der Umsetzung von Gewaltschutzmaßnahmen wird eingeführt.
  42. Ein Monitoring zum Umsetzungsstand der Istanbul-Konvention in Nordrhein-Westfalen wird entwickelt.
  43. Die öffentliche Beschaffung in Nordrhein-Westfalen wird durch ein neues Tariftreue- und Vergabegesetz nach nachhaltigen und sozialen Kriterien ausgerichtet.
  44. Ein verpflichtender Nachhaltigkeits-Check für Gesetzentwürfe und öffentliche Aufträge wird eingeführt.
FDP 2113
Mehr Geld 2
Weniger Pflichten 1
Teils begünstigend, teils belastend 1
Weniger Geld 1
Mehr Pflichten 21
  1. Es wird ein Recht geschaffen, jeden Behördengang digital von zu Hause zu erledigen.
  2. Mit der Bundesagentur für Arbeit und den Kammern wird die Zusammenführung unbesetzter Ausbildungsstellen und unversorgter Bewerber stärker koordiniert.
  3. Die Vollständigkeitsprüfung von Bauanträgen soll auf zehn Tage verkürzt werden.
  4. Die Zentralstelle Fachkräfteeinwanderung in Bonn wird zu einer Serviceagentur für die Fachkräftegewinnung der Wirtschaft ausgebaut.
  5. Kulturveranstaltende und öffentliche Fördergeber sind verpflichtet, Mindeststandards bei der Bezahlung in der Freien Szene zu gewährleisten.
  6. Eine „One-Stop-Agency“ als zentraler Anlauf- und Lotsenpunkt für Unterstützungsleistungen wird eingerichtet.
  7. Eine Koordinierungsstelle entwickelt mit Bund und Ländern eine Gesamtstrategie gegen häusliche Gewalt gegen Frauen und Männer.
  8. Kommunen mit Interesse an einem Kinder- oder Jugendparlament werden über die Servicestelle für Kinder- und Jugendbeteiligung NRW stärker beraten.
  9. Die Fachberater Inklusion bei den Kammern werden stärker in die Aufklärungsarbeit eingebunden.
  10. Die Task Force soll mit den Euregios grenzüberschreitende Hindernisse identifizieren und in einer jährlichen trilateralen Regierungskonsultation Maßnahmen zu ihrem Abbau vorschlagen.
  11. Die Task Force soll grenzüberschreitende Projektkooperationen identifizieren und Möglichkeiten gezielter EU-Förderung ausloten.
  12. Die öffentliche Hand setzt bei der Neuanschaffung von Fahrzeugen auf innovative Antriebe.
  13. Der Umgang von Schulaufsichten und Sportinstitutionen mit Fällen sexualisierter Gewalt wird wissenschaftlich untersucht.
  14. Mit Mitteln des Sondervermögens vorgezogene Investitionen werden für das empfangende Ressort mit einer Sparverpflichtung verbunden.
  15. Bei jedem Förderprogramm wird verbindlich geregelt, welches Ziel mit welchem Instrument verfolgt wird und nach welchen Kriterien die Zielerreichung gemessen wird.
  16. Jährlich wird ein Begleitbericht „Generationengerechte Finanzen“ erstellt.
  17. Für die Speicherung und Löschung von Daten, die Behörden mit Drohnen erheben, werden Regelungen getroffen.
  18. Von Gewalt betroffene Beschäftigte erhalten einen Anspruch, dass der Dienstherr auf Wunsch nicht offensichtlich aussichtslose Fälle stellvertretend zur Strafanzeige bringt.
  19. Betroffene Beschäftigte können den Dienstherrn mit der Durchsetzung nicht offensichtlich aussichtsloser zivilrechtlicher Ansprüche betrauen.
  20. Die Kommunalaufsicht soll als Frühwarnsystem gestärkt werden.
  21. Durch Benchmarks und einen Schwerpunkt von Kommunalaufsicht und Gemeindeprüfungsanstalt soll die Vergleichbarkeit kommunaler Gebühren erhöht werden.
AfD 1916
Mehr Geld 3
Mehr Rechte oder Angebote 1
Weniger Pflichten 2
Teils begünstigend, teils belastend 1
Weniger Geld 1
Weniger Rechte oder Angebote 1
Mehr Pflichten 19
  1. Polizei und Ordnungskräfte sind im öffentlichen Raum stärker präsent.
  2. Die Landesanstalt für Medien NRW soll vor allem der zunehmenden Monopolisierung des Medienmarktes entgegenwirken.
  3. Für öffentlich ausgeschriebene Bauwettbewerbe werden Kriterien für identitätsstiftenden Städtebau erarbeitet.
  4. Staatliche Stellen wie die Ausländerbehörden übernehmen federführend die Flüchtlingsberatung.
  5. Solche Schriften werden behördlich aus den Bibliotheken von Moscheen und Koranschulen entfernt.
  6. Aufrufe zur Diskriminierung Andersgläubiger werden als gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit gewertet und behördlich unterbunden.
  7. Die Internetauftritte islamischer Vereine in staatlichen Foren werden bei Verdacht behördlich auf entsprechende Verstöße überprüft.
  8. Moscheevereine mit überwiegend ausländischen Mitgliedern oder Leitern werden bei Verdacht behördlich auf Unterstützung von Gewalt geprüft.
  9. Der Staat soll Bedingungen schaffen, die die Erfüllung des Kinderwunsches ermöglichen und fördern.
  10. Der öffentliche Dienst berücksichtigt Eltern bei Einstellungen stärker als Kinderlose.
  11. Lockdown-Maßnahmen sind nur bei massiver Gefährdung, nach ärztlicher Entscheidung und Abwägung der Folgeschäden zulässig.
  12. Ausbildungs- und Trainerlizenzkosten für Schüler und Jugendliche übernehmen öffentliche Träger oder Vereine.
  13. Der Staat schafft die infrastrukturellen Voraussetzungen für die Entfaltung der Digitalisierung in Wirtschaft und Gesellschaft.
  14. Der Staat wirkt krimineller Nutzung digitaler Technik entgegen und verfolgt Straftaten im Internet konsequent.
  15. Bei allen Verwaltungsausschreibungen und Förderprojekten wird Datensicherheit bereits in der Entwicklung verlangt.
  16. Durchgängige Ende-zu-Ende-Verschlüsselung wird Standard in der Verwaltung und bei Verbraucheranwendungen.
  17. Die behördliche Verfolgung illegaler Schlachtungen wird gestärkt.
  18. Die Landwirtschaftskammer NRW wird für die Förderung der Direktvermarktung gestärkt.
  19. Der Staat schafft die gesetzlichen Rahmenbedingungen für informierte Kaufentscheidungen und verhindert unlauteren Wettbewerb.
Linke 52610
Mehr Geld 5
Mehr Rechte oder Angebote 4
Weniger Pflichten 1
Teils begünstigend, teils belastend 6
Weniger Geld 1
Weniger Rechte oder Angebote 4
Mehr Pflichten 50
  1. Ein Transformationsrat begleitet den sozialen und ökologischen Umbau der Wirtschaft fachlich.
  2. Die Arbeitsschutz-Inspektionen werden ausgeweitet.
  3. Unternehmen mit Lohndumping oder untertariflichen Arbeitsbedingungen erhalten keine öffentlichen Aufträge.
  4. Ein Tariftreue- und Vergabegesetz NRW macht Tarifverträge zur Voraussetzung für öffentliche Aufträge.
  5. Das Vergabegesetz enthält wirksame Kriterien für nachhaltige Beschaffung.
  6. Das Vergabegesetz verlangt die Einhaltung der Menschenrechte entlang der gesamten Lieferkette.
  7. Das Tariftreue- und Vergabegesetz wird regelmäßig, möglichst jährlich evaluiert.
  8. Der Schwellenwert für die Anwendung des Vergabegesetzes sinkt von 25.000 auf 500 Euro.
  9. Ein Landes-Vergabegesetz regelt Tarifbindung, Mitbestimmung und eine Ausbildungsquote als Vergabekriterien.
  10. Das Landes-Vergabegesetz macht die Förderung der Gleichstellung sowie der Einstellung von Menschen mit Behinderung und Langzeiterwerbslosen zu Vergabekriterien.
  11. Die Vorgaben zu Infektionsschutz und Krankenhaushygiene sollen durch das Gesundheitsamt durchgesetzt und kontrolliert werden.
  12. Der öffentliche Gesundheitsdienst soll ausgebaut werden.
  13. In allen öffentlichen Einrichtungen soll täglich mindestens ein vegetarisches oder veganes Menü angeboten werden.
  14. Ältere Erwerbslose werden bei Einstellungen im öffentlichen Dienst besser berücksichtigt.
  15. Bei öffentlichen Ausschreibungen werden ökologische Kriterien angewendet.
  16. Öffentliches Eigentum an Grund und Boden wird ausgeweitet.
  17. Bauland wird öffentlich entwickelt oder nach dem Erbbaurecht an gemeinwohlorientierte Träger vergeben.
  18. Im Rheinischen Revier wird ein Transformationsrat eingerichtet, der den sozialen und ökologischen Umbau der Wirtschaft fachlich begleitet.
  19. Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge gelten strenge ökologische Vorgaben.
  20. Strategische Umweltschutzziele werden wieder in das Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen aufgenommen.
  21. Für die Bewertung von Biotopen in der Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung gilt verpflichtend ein landesweit einheitlicher, umweltfreundlicher Standard.
  22. Eine Agentur bringt Interessierte und Landwirte zusammen, hilft bei der Flächensuche und berät in der Startphase.
  23. Die Jagd wird perspektivisch eine öffentliche Aufgabe.
  24. Der staatliche Schutzauftrag erstreckt sich auch auf Tiere.
  25. Ein Tierrassen-Krankheits-Register wird eingeführt, mit dessen Hilfe Qualzuchten definiert werden können.
  26. Ausbildungsmethoden und artgerechte Haltung von Pferden werden regelmäßig durch das Veterinäramt und die FN geprüft.
  27. Die Vermietung öffentlicher Flächen an Betreibende von Pferde- und Ponykarussells wird landesweit verboten.
  28. Schulen werden beim Aufbau multiprofessioneller Teams durch Fortbildungsangebote, Schulleitung und Schulaufsicht unterstützt.
  29. Die Betreuungsarbeit für Geflüchtete wird von der öffentlichen Hand betrieben und finanziert.
  30. Entscheidungen der Härtefallkommission und des Petitionsausschusses sind für die Ausländerbehörden verbindlich.
  31. Öffentliche Aufträge gehen bevorzugt an Inklusionsunternehmen; entsprechende Kriterien werden in das Tariftreue- und Vergabegesetz aufgenommen.
  32. Verwaltungen werden vom Formular bis zum Gebäude barrierefrei, einschließlich Erläuterungen in Gebärdensprachvideos und Braille.
  33. Der Staat soll die Polizei wirksam kontrollieren, Fehlverhalten ahnden und Menschen vor Übergriffen der Exekutive schützen.
  34. Behörden müssen Veranstaltenden ein Kooperationsgespräch auf Augenhöhe anbieten, um Gefahrenlagen zu erörtern und die ungestörte Durchführung der Versammlung sicherzustellen.
  35. Die Verwaltung unterstützt Bürgerbegehren und Bürgerentscheide aktiv.
  36. Über die formale Zulässigkeit von Bürgerbegehren erfolgt eine rechtsverbindliche Vorprüfung.
  37. Bei der Privatisierung öffentlicher Daseinsvorsorge oder wesentlichen Veräußerungen öffentlichen Eigentums finden obligatorische Bürgerentscheide statt.
  38. Für Freifunk werden geeignete Dachflächen und Internetinfrastruktur öffentlicher Gebäude freigegeben.
  39. Das Vergaberecht schreibt offene Standards bei Neuausschreibungen vor.
  40. Das Vergaberecht bevorzugt freie Software gegenüber proprietärer Software.
  41. Ein Software-TÜV für nachhaltige Software wird Bedingung für Anschaffungen der öffentlichen Hand.
  42. Der Staat darf Verschlüsselungs- und Anonymisierungssoftware weder behindern noch angreifen.
  43. Staatliche Hintertüren in Verschlüsselungs- und Anonymisierungssoftware werden verboten.
  44. Mit öffentlichen Stellen ist anonyme und sichere Kommunikation möglich.
  45. Der Staat ist verpflichtet, Informationen von sich aus bereitzustellen.
  46. Der Staat stellt alle Informationen, Daten und Werke seines Handelns ungefragt maschinenlesbar unter freien Lizenzen im Internet bereit.
  47. Von der öffentlichen Hand beauftragte Software folgt stets dem Prinzip Public Money – Public Code.
  48. Anbieter freier Software werden durch ein angepasstes Vergaberecht bei Ausschreibungen bevorzugt.
  49. Offene Standards werden bei Ausschreibungen und Vergaben Pflicht.
  50. Freie Software wird bei Ausschreibungen bevorzugt.
Koalitionsvertrag 25215
Mehr Geld 10
Mehr Rechte oder Angebote 4
Weniger Pflichten 1
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 1
Mehr Pflichten 25
  1. Das Klimaschutz-Audit wird zu einem wirksamen Klimaschutz-Monitoring weiterentwickelt, das die Einhaltung der Klimaschutzziele sicherstellt.
  2. Für neue und bestehende Förderprogramme wird ein Klima-Check, auch zur Klimafolgenanpassung, eingeführt.
  3. Eine kontinuierliche Zubauprognose soll Zielverfehlungen früh erkennen und weitere Beschleunigungspotenziale aufzeigen.
  4. Eine Task Force Ausbaubeschleunigung wird eingesetzt, die Hemmnisse identifiziert und Maßnahmen empfiehlt.
  5. Über eine Teilplanänderung des Landesentwicklungsplans werden Flächenziele für die Planungsregionen festgelegt.
  6. Die Solarpflicht gilt ab dem 1. Januar 2023 für alle neuen öffentlichen Liegenschaften.
  7. Die Bergbehörde wird im Bereich Altbergbau gestärkt, um die Sanierung der Altschächte und die Digitalisierung der Karten voranzutreiben.
  8. Der Staat soll alle Menschen nach dem Vorsorgeprinzip gleichermaßen vor schädlichen Umweltbelastungen schützen.
  9. Bei Neuausschreibungen im SPNV werden keine Netze mehr mit Dieselantrieb ausgeschrieben.
  10. Bestehende Verträge über Dieselnetze dürfen nur in begründeten Ausnahmefällen verlängert werden.
  11. Für jedes neue Industrie- oder Gewerbegebiet wird die Möglichkeit einer Schienenanbindung verbindlich geprüft.
  12. Vergabejurys und Gremien für Start-up- und Gründungsförderung werden paritätisch besetzt.
  13. Vergabegremien müssen begründen, wenn sie weniger Stipendien an Gründerinnen als an Gründer vergeben.
  14. Daten zur Vergabe von Gründungsfördermitteln werden nach Geschlecht getrennt erhoben.
  15. Die Verwaltung richtet eine Open-Data-Plattform ein.
  16. Betroffene Beschäftigte werden vom Dienstherrn unterstützt.
  17. Informations- und Cybersicherheit wird als integraler Bestandteil des Verwaltungshandelns schon bei der Entwicklung digitaler Verfahren berücksichtigt.
  18. Staatliche Eingriffe in Freiheitsrechte müssen gut begründet und verhältnismäßig sein.
  19. Bei der öffentlichen Vergabe sollen tarifgebundene Firmen bevorzugt werden.
  20. Wo nötig werden neue Vergaberegeln zugunsten tarifgebundener Firmen geschaffen.
  21. Mehrsprachigkeit soll sich in allen analogen und digitalen Verwaltungsangeboten niederschlagen.
  22. Der Zugang ausländischer Arbeits- und Fachkräfte wird unter Einbindung von Bundesagentur für Arbeit, Kammern und Behörden verbessert.
  23. Vermögensabschöpfung, Sanktionsdurchsetzung und Geldwäscheprävention sind gleichberechtigte Verwaltungsziele der Finanzverwaltung.
  24. Für umfassende Sanierungen öffentlicher Nichtwohngebäude gilt der Standard Effizienzgebäude 55.
  25. Die Dach- und Fassadenbegrünung öffentlicher Gebäude wird intensiviert.
Grüne, Programmentwurf zur Landtagswahl 2027 27​6
Mehr Geld 3
Mehr Rechte oder Angebote 3
Mehr Pflichten 27
  1. Klimaanpassung soll in öffentlichen Ausschreibungen stärker berücksichtigt werden.
  2. Bei öffentlichen Beschaffungen und Bauvorhaben sollen gleichwertige Recycling- und Sekundärmaterialien bevorzugt werden.
  3. Deutsche Bahn und Straßenbaulastträger sollen ihre Baustellendaten vollständig und aktuell bereitstellen.
  4. Klimaanpassung wird bei Planungen und Investitionen verbindlich berücksichtigt.
  5. Für die Berücksichtigung der Klimafolgen in Planungen werden klare Standards und Zuständigkeiten in Stadt-, Verkehrs-, Regional- und Bauleitplanung sowie im Gewässer- und Naturschutz festgelegt.
  6. Bei öffentlichen Bauvorhaben werden die Wiederverwendung von Bauteilen und hochwertige Recycling-Baustoffe verstärkt eingesetzt.
  7. Öffentliche Einrichtungen verwenden gentechnikfreie Produkte.
  8. Die öffentliche Beschaffung von Lebensmitteln berücksichtigt stärker Nachhaltigkeit, ökologische Erzeugung und kurze Lieferketten.
  9. Das Erreichen der Mindeststandards wird durch regelmäßige Tests und Monitoring überprüft.
  10. Gemeinsam mit der Monitoring-Stelle wird ein Aktionsplan Inklusion mit klaren Zielen und verbindlicher Zeitachse erstellt.
  11. Die Handwerkskammern werden bei der flächendeckenden Einführung des Freiwilligen HandwerksjahresPLUS unterstützt.
  12. IHKs und Handwerkskammern werden beim landesweiten Ausbau von Teilqualifikationen unterstützt.
  13. Mit Kammern wird ein Modell entwickelt, wie die finanzielle Verantwortung für mehr Ausbildungsplätze breiter verteilt werden kann.
  14. Eine verbindliche und quartiersorientierte Pflegebedarfsplanung wird eingeführt.
  15. Für Genehmigungsverfahren werden verbindliche Bearbeitungsfristen mit Genehmigungsfiktion eingeführt.
  16. Bei öffentlich finanziertem Neubau, Ausbau oder Sanierung von Gebäuden und Infrastruktur werden Nachhaltigkeit und Ressourceneffizienz von Anfang an berücksichtigt.
  17. Ein verbindlicher Teil öffentlicher Investitionen in Baumaßnahmen soll in Klimaschutz, Klimafolgenanpassung und Kreislaufwirtschaft fließen.
  18. Die Polizeibeauftragte soll Anlaufstelle für Bürger ebenso wie für Polizeibeamte sein.
  19. Es wird ein periodischer Sicherheitsbericht eingeführt, der neben der Kriminalstatistik auch Dunkelfeld, Viktimisierung, Strafverfolgungsverläufe und Sicherheitsgefühl erfasst.
  20. Neue sicherheitspolitische Maßnahmen und Befugnisse werden regelmäßig auf ihre Wirkung überprüft.
  21. Die Katastrophenschutzbedarfsplanung wird verbindlich weiterentwickelt.
  22. Risiken, vorhandene Fähigkeiten und Lücken im Katastrophenschutz werden nach einheitlichen Maßstäben erfasst.
  23. Es wird ein landesweites Lagebild mit klaren Zuständigkeiten bei überregionalen Krisen geschaffen.
  24. Mehrsprachige Informationen, pragmatische Lösungen bei der Sprachmittlung und feste Ansprechpersonen sollen den Umgang der Behörden mit Geflüchteten und Neuzugewanderten stärken.
  25. Mildere Mittel als Abschiebehaft müssen immer geprüft und angewendet werden; Abschiebehaft darf nur letztes Mittel sein.
  26. Widerrufsentscheidungen müssen sich an der tatsächlichen Sicherheits- und Menschenrechtslage im Herkunftsland orientieren.
  27. Regelmäßige Dialogformate zwischen Fans, Vereinen, Verbänden, Fanprojekten, Polizei und Ordnungsbehörden werden fortgeführt und ausgebaut.

Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht

KI-Hinweis

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