Öffentliche Verwaltung
Staat: was die Programme zur Landtagswahl in Sachsen und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.
Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Sachsen
Klicken Sie auf eine Partei, um ihre Forderungen zu sehen.
Ohne Einzug ins Parlament
CDU 62
Mehr Rechte oder Angebote 1
Weniger Pflichten 1
Weniger Geld 2
Mehr Pflichten 5
- Für die Personalgewinnung des Staates gilt ein Mäßigungsgebot, um der Wirtschaft keine Fachkräfte zu entziehen.
- Ein sächsisches Cyber-Resilienz-Zentrum soll als Koordinierungszentrum für Cybersicherheit aufgebaut werden.
- Der Sicherstellungsauftrag für die ambulante Versorgung soll stärker bei der Kassenärztlichen Vereinigung eingefordert werden.
- Gesundheitsförderung soll fester Bestandteil der Arbeit des öffentlichen Gesundheitsdienstes in allen Regionen werden.
- Das Sächsische Institut für Verwaltungsinnovation Meißen wird zur Forschungs-, Transfer- und Beratungsinstitution weiterentwickelt.
AfD 913
Mehr Rechte oder Angebote 1
Weniger Pflichten 2
Bleibt wie bisher 1
Weniger Geld 2
Weniger Rechte oder Angebote 1
Mehr Pflichten 7
- Die Erreichbarkeit der Basis- und Notfallversorgung soll als gesetzliches Planungskriterium aufgenommen werden.
- Mobile Pflege-Kontrollgruppen sollen eingeführt werden.
- Zentrale Prüfergebnisse der Heimaufsicht sollen veröffentlicht werden.
- Bei öffentlichen Ausschreibungen werden regionale Besonderheiten vorrangig berücksichtigt.
- Gesetzliche und institutionelle Garantien gegen anlasslose Überwachung der Bürger, besonders im Umgang mit Behörden, sollen eingeführt werden.
- In dünn besiedelten Landesteilen sollen Wolfskerngebiete mit Bestandsmonitoring festgelegt werden.
- Steuerverschwendung soll konsequenter aufgedeckt und geahndet werden.
BSW 211
Mehr Rechte oder Angebote 1
Bleibt wie bisher 1
SPD 1916
Mehr Geld 4
- Der öffentliche Dienst erhält eine angemessene Personalausstattung.
- Die Jugendämter werden besser ausgestattet.
- Die personelle Ausstattung der für die Anerkennung ausländischer Abschlüsse zuständigen Behörden wird verbessert.
- Die Behörden werden für die Integration Zugewanderter mit mehr Ressourcen und Personal ausgestattet.
Mehr Rechte oder Angebote 1
Weniger Pflichten 1
Bleibt wie bisher 1
Mehr Pflichten 19
- Staatliche Institutionen und Behörden sollen den Menschen auf Augenhöhe begegnen und sie unterstützen, selbst tätig zu werden.
- Rechtsextreme Strukturen zu bekämpfen und demokratie- und menschenfeindliches Gedankengut zurückzudrängen, ist gemeinsame Aufgabe aller staatlichen Ebenen und der Zivilgesellschaft.
- Die sächsischen Ausländerbehörden werden zu Willkommensbehörden, die schnell entscheiden und Wege in den Arbeitsmarkt bahnen.
- Bei öffentlichen Aufträgen gilt Tariftreue.
- Soziale und ökologische Kriterien werden in der Vergabe gefördert.
- Die öffentliche Hand wird mit ihren Aufträgen Referenzgeber für gute Arbeit und die Förderung kleiner und mittelständischer Unternehmen.
- Verwaltungen sollen demokratisches Engagement befördern und unterstützen statt es zu bremsen.
- Verwaltungsbehörden werden verpflichtet, Ermessensspielräume zugunsten von Ausbildungs- und Beschäftigungserlaubnissen zu nutzen.
- Politik und Verwaltungshandeln werden am Interesse und an den Rechten von Kindern und Jugendlichen ausgerichtet.
- Entscheidungen von Parlament, Regierung und Verwaltung werden einer wirksamen Nachhaltigkeitsprüfung unterzogen.
- Aspekte der Ökobilanzierung werden auf politische Entscheidungen und öffentliche Investitionen übertragen.
- Der Staat soll die Bildung völkischer Siedlungen durch Immobilienkäufe unterbinden.
- Der Staat soll die Finanzierung über Rechtsrock-Konzerte unterbinden.
- Seniorenbeauftragte werden als Ansprechpartner in den Verwaltungen eingesetzt.
- Der Staat ist dafür verantwortlich, die Infrastruktur durch Zukunftsinvestitionen zu stärken und zu modernisieren.
- Staatliche Bauvorhaben werden mit einem größtmöglichen Anteil an Recycling-Baustoffen umgesetzt.
- Die Vergabepraxis wird so geändert, dass staatliche Bauvorhaben mehr Recycling-Baustoffe verwenden.
- Die Demokratieförderung wird als Aufgabe aller staatlichen Institutionen in der Landesverfassung verankert.
- Die öffentliche Hand soll mit ihren Aufträgen Gute Arbeit und kleine und mittlere Unternehmen fördern.
Grüne 50310
Mehr Geld 8
- Die unteren Behörden erhalten zusätzliche fachliche Unterstützung in Genehmigungsverfahren.
- Behörden werden so ausgestattet, dass sie Kontrollen und die Ahndung von Verstößen bei unsachgemäßer Anwendung von Pflanzenschutzmitteln und Bioziden durchführen können.
- Veterinärämter werden personell besser ausgestattet, damit Tierschutzverstöße in Tierhaltung, Tierzucht und bei Tiertransporten kontrolliert und geahndet werden können.
- Ausländerbehörden werden gut ausgestattet und zu ermöglichenden Behörden weiterentwickelt.
- Zur Verkürzung von Bearbeitungs- und Wartezeiten werden die Behörden personell gestärkt.
- Planungs- und Genehmigungsbehörden werden angemessen ausgestattet.
- Für die Kontrolle des Arbeitsschutzes braucht es ausreichend geschultes Personal.
- Der Mehraufwand der Verwaltung durch die Digitalisierung wird bei Personalplanung und -ausstattung berücksichtigt.
Mehr Rechte oder Angebote 2
Teils begünstigend, teils belastend 1
Bleibt wie bisher 2
Mehr Pflichten 50
- Die öffentliche Hand soll spätestens 2035 klimaneutral sein.
- Auf Flächen der öffentlichen Hand werden jährlich Solaranlagen mit mindestens zehn Megawatt Leistung zugebaut.
- Für öffentliche Liegenschaften gilt bei Neubau und grundlegender Sanierung eine Solarpflicht für Photovoltaik oder Solarthermie.
- Für öffentliche Tiefbauprojekte werden geeignete Nachhaltigkeitsstandards entwickelt und umgesetzt.
- Durch finanzielle Anreize, Standards und die Vorbildrolle der öffentlichen Hand soll der Einsatz nachwachsender und kreislauffähiger Baustoffe selbstverständlich werden.
- Für Alleepflanzungen wird die vorrangige Nutzung von Gehölzen aus sächsischen Baumschulen festgeschrieben.
- Die Kooperation der öffentlichen Hand mit den grünen Branchen in Sachsen wird verstärkt.
- Holz aus der Region wird bei öffentlicher Vergabe stärker berücksichtigt.
- Die Servicestelle für besondere Bildungsangebote berät und unterstützt Schulen bei Anträgen und Abrechnung.
- Die Schulaufsicht hält ein hochwertiges Unterstützungssystem für Schulentwicklung mit Evaluation, Supervision und Prozessbegleitung vor.
- Die öffentliche Kommunikation der Verwaltung soll geschlechtergerecht und diskriminierungsfrei sein.
- Die Pflicht zur Barrierefreiheit von Webseiten und Anträgen im öffentlichen digitalen Bereich wird umfassend umgesetzt.
- Das sächsische Vergaberecht erhält Kriterien, die gute Inklusion belohnen.
- Die Einstellungsquote für Menschen mit Behinderung im öffentlichen Dienst wird von fünf auf zehn Prozent erhöht.
- Für Abschiebungen gelten verbindliche Richtlinien.
- Der sächsische Leitfaden Abschiebung wird überarbeitet.
- Eine landesweite Koordinationsstelle für kulturelle Bildung wird geschaffen.
- Die gleichberechtigte Zweisprachigkeit im sorbischen Siedlungsgebiet wird von Behörden und Staatsregierung konsequent umgesetzt.
- Bei Genehmigung und Durchführung von Sportveranstaltungen werden vermehrt nachhaltige Maßnahmen, insbesondere in der Logistik, umgesetzt.
- Regionale, qualitätsbezogene Kriterien werden in die Ausschreibung öffentlicher Aufträge aufgenommen.
- Im sächsischen Vergabegesetz werden Geschäftsmodelle, die dem Prinzip der Kreislaufwirtschaft folgen, besonders berücksichtigt.
- Ausländerbehörden schöpfen alle Ermessensspielräume aus, damit Menschen schnell auf dem Arbeitsmarkt Fuß fassen.
- Ausländerbehörden arbeiten eng mit Unternehmen zusammen.
- Gemeinsam mit Wirtschaft, Schule und Verwaltung sollen Qualität und Anzahl der erfolgreich abgeschlossenen Ausbildungen steigen.
- Ausbildungsabbrüche sollen gemeinsam mit Wirtschaft, Schule und Verwaltung vermieden werden.
- Die Elternarbeit soll ein Schwerpunkt der Jugendberufsagenturen sein.
- Das sächsische Vergabegesetz soll sicherstellen, dass öffentliche Aufträge nur an tarifgebundene Unternehmen gehen.
- Die Einhaltung des Mindestlohns sowie der Standards für Sozialabsicherung und Arbeitsschutz wird dauerhaft und konsequent überprüft.
- Arbeitsschutzvorgaben und Hygienevorschriften sollen von Arbeitgebern durchgesetzt und ihre Einhaltung behördlich kontrolliert werden.
- Die Organe der beruflichen Selbstverwaltung sollen transparent arbeiten und die Interessenvielfalt ihrer Mitglieder widerspiegeln.
- Ein Beirat für digitale Ethik prüft digitale Neuerungen auf ihre gesellschaftlichen Folgen.
- Die öffentliche Hand beschafft anwendungsfreundliche, sichere und wartbare Software, die mit freier Lizenz veröffentlicht werden kann.
- Maschinenlesbare Verwaltungsdaten werden standardmäßig bereitgestellt, sofern keine Sicherheitsbedenken bestehen.
- Ergebnisse öffentlicher Aufträge und öffentlicher Forschung sollen öffentlich bereitgestellt werden.
- Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge werden die Kosten über den gesamten Lebenszyklus berücksichtigt.
- Alle Straßenaus- und -neubaupläne werden hinsichtlich Klimaschutz, Effektivität und Wirtschaftlichkeit überprüft.
- Für Verkehrsplanungen werden Verkehrssicherheits-Audits eingesetzt.
- Alle geplanten Straßenneu- und -ausbauvorhaben werden auf Ziele, Effektivität, Wirtschaftlichkeit und Vereinbarkeit mit den Klimaschutzzielen überprüft.
- Wo die öffentliche Hand direkte Steuerungsmöglichkeit hat, werden Klimaschutzziele früher erreicht als gesetzlich verankert.
- Die öffentliche Hand baut Solarenergie und energetische Gebäudesanierungen schneller aus als gesetzlich vorgeschrieben.
- Über die Verwendung von Haushaltsmitteln wird transparent Rechnung gelegt.
- Für den Staatshaushalt wird anhand klarer Indikatoren eine Nachhaltigkeitsquote ermittelt und stetig gesteigert.
- Sondervermögen werden nur für umfangreiche, mehrjährige Maßnahmen mit konkreten unabweisbaren Zwecken eingerichtet.
- Die Bewirtschaftung von Sondervermögen entspricht den allgemeinen haushaltsrechtlichen Regelungen.
- Die Ausnahmen bei den Transparenzpflichten werden deutlich reduziert.
- Nicht vertrauliche Daten der Verwaltung werden standardmäßig frei öffentlich zur Verfügung gestellt.
- Bei der Vergabe des Rettungsdienstes stehen hohe Qualität und angemessene Bezahlung statt Kostendruck im Vordergrund.
- Das Durchgriffsrecht des Innenministeriums gegenüber den Waffenbehörden wird gestärkt.
- Eine Kompetenzstelle für den Schüleraustausch organisiert lehrplanabgestimmte Austauschprogramme mit Partnerregionen und Nachbarländern, unterstützt Lehrkräfte und wirbt Fördermittel ein.
- Das sächsische Vergabegesetz stellt sicher, dass von der öffentlichen Hand genutzte Produkte fair produziert sind.
Linke 4527
Mehr Geld 4
- Der Bereich der Datenschutz- und Transparenzbeauftragten wird personell verstärkt.
- Die personellen, sachlichen und finanziellen Bedingungen für den öffentlichen Dienst werden geschaffen.
- Neue Fachkräfte werden für den öffentlichen Dienst gewonnen, um ihn zu verjüngen.
- Für die Verwaltungsdigitalisierung werden mehr Mittel bereitgestellt.
Mehr Rechte oder Angebote 2
Weniger Pflichten 2
Teils begünstigend, teils belastend 2
Weniger Geld 1
Weniger Rechte oder Angebote 4
- Behörden dürfen überregionaler Zusammenarbeit im Tourismus keine Hindernisse mehr in den Weg legen.
- Politik und Verwaltung geben den Jugendforen keinen inhaltlichen oder methodischen Rahmen vor.
- Automatisierte Bild- und Musteranalysen zur Überwachung des öffentlichen Raums werden verboten.
- Zensur, Netzsperren, Überwachung und anlasslose Datenspeicherung durch Behörden und Unternehmen werden abgelehnt.
Mehr Pflichten 43
- Privatisierungen ohne Zustimmung der Bevölkerung sollen verboten werden.
- Öffentliche Aufträge sollen nur an Firmen gehen, die Tariflohn zahlen.
- Der Staat soll den Wandel in den Schlüsselindustrien durch gezielte Investitionen vorantreiben.
- Ein Vergabegesetz soll staatliche Aufträge an die Einhaltung sozialer und ökologischer Standards binden.
- Kleine und mittlere Unternehmen sollen bei öffentlichen Aufträgen zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.
- Bei öffentlichen Aufträgen soll Regionalität berücksichtigt werden.
- Bei öffentlichen Aufträgen sollen ökologische Standards berücksichtigt werden.
- Die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen soll als Vergabekriterium im sächsischen Vergaberecht verankert werden.
- Inklusive Unternehmen sollen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge gezielt unterstützt werden.
- Unternehmen, die Menschen mit Behinderungen beschäftigen, sollen bei öffentlichen Aufträgen stärker berücksichtigt werden.
- In öffentlichen Ausschreibungen soll verstärkt Recyclingmaterial nachgefragt werden.
- Die öffentliche Verwaltung soll beim Klimaschutz und bei der Klimaanpassung Vorbild sein.
- Behörden dürfen überregionaler Zusammenarbeit im Tourismus keine Hindernisse mehr in den Weg legen.
- Das Unrecht durch die Treuhand wird von einer staatlichen Kommission kritisch aufgearbeitet.
- Ein Vergabegesetz macht Tariflöhne und gute Arbeitsbedingungen zur Bedingung für öffentliche Aufträge.
- Öffentliche Aufträge gehen nur an Unternehmen, die ihre Beschäftigten anständig behandeln und bezahlen.
- Die Gesundheitsämter sollen die Aufgabe der Präexpositionsprophylaxe übernehmen, um den Zugang zu erleichtern.
- Die regionale Pflegebedarfsplanung soll Kapazitäten, Fachkräfteangebot, Nachwuchssicherung sowie Pflege- und Präventionsangebote erfassen und analysieren.
- Die Belange von Menschen mit Behinderungen sollen bei allen Entscheidungen in Politik, Wirtschaft und Verwaltung konsequent berücksichtigt werden.
- Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz soll im öffentlichen und privaten Bereich verbindlich umgesetzt werden.
- Die Übersetzung behördlicher Dokumente und Websites in Leichte Sprache soll ausgebaut werden.
- Die öffentliche Verwaltung stellt ihre Fahrzeugflotte auf elektrische Kleinfahrzeuge um.
- Die öffentliche Verwaltung nutzt Car-Sharing-Modelle.
- Die Ergebnisse von Hygiene- und Lebensmittelkontrollen werden öffentlich zugänglich und verständlich gemacht.
- Die Gründung von Gemeinschaftsschulen wird von den Behörden gefördert statt behindert.
- Die Gemeinschaftsschule wird mit Unterstützung der Verwaltung und regionaler Beratungsstellen weiter ausgebaut.
- Die Verwaltung soll Schulgründungen wohlwollend begegnen und sie personell, organisatorisch und finanziell unterstützen.
- Die Arbeitsbedingungen in der Ausbildung werden durch Kammern und staatliche Behörden kontrolliert.
- In öffentlichen Unternehmen und der Verwaltung werden Maßnahmen zur Erhöhung des Frauenanteils in Führungspositionen ergriffen.
- Ein Landesantidiskriminierungsgesetz soll gegen alle Formen behördlicher Ungleichbehandlung in Sachsen wirken.
- Entscheidungen von Regierungen, Behörden und staatlichen sowie kommunalen Einrichtungen sollen vollständig nachvollziehbar sein.
- Eine Antifaschismus-Klausel in der Sächsischen Verfassung verpflichtet alle staatlichen Institutionen, an der Zurückdrängung der extremen Rechten mitzuwirken.
- Behörden und Polizei schützen die Menschen vor Gefahren durch die extreme Rechte und menschenfeindliche Ideologien.
- Politik und Verwaltung schaffen die Rahmenbedingungen für funktionierende Jugendforen.
- Politik und Verwaltung stellen den Jugendforen Räume bereit und beraten sie bei Bedarf organisatorisch.
- Politik und Verwaltung geben den Jugendforen keinen inhaltlichen oder methodischen Rahmen vor.
- Wie in Thüringen wird ein Jugendcheck für Gesetzesvorhaben eingeführt.
- Der dgti-Ergänzungsausweis wird in allen öffentlichen Einrichtungen und Bildungseinrichtungen vereinfacht anerkannt.
- Die Ombudsstelle der Polizei arbeitet als unabhängige Anstalt öffentlichen Rechts auf gesetzlicher Grundlage und nimmt Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern sowie von Polizeibediensteten entgegen.
- Automatisierte Bild- und Musteranalysen zur Überwachung des öffentlichen Raums werden verboten.
- Geprüft wird, ob institutionelle Förderung von Einrichtungen und Akteuren plus vereinfachte Projektförderung wirtschaftlicher ist.
- Staatliche und kommunale Institutionen beteiligen sich an Initiativen zur Aufarbeitung sächsischer Kolonialgeschichte und unterstützen sie.
- Behörden und Verwaltungen werden verpflichtet, offenzulegen, in welchen Bereichen und zu welchen Zwecken sie KI-Systeme einsetzen.
FW 10
Mehr Pflichten 10
- Die Steuerverwaltung wird gestärkt, um konsequenter gegen Steuerhinterziehung vorzugehen.
- Vorschriften werden bei ihrer Entstehung grundsätzlich auf Praktikabilität geprüft.
- Regelmäßige Zivil- und Katastrophenschutzübungen beziehen alle staatlichen Strukturen und die Bevölkerung ein.
- Der Staat verschafft sich schon im Vorfeld strafbarer Handlungen ein klares Bild über extremistische Aktivitäten.
- Potenziale der Müllvermeidung werden vor allem im öffentlichen Sektor genutzt.
- Potenziale der Energieeinsparung werden vor allem im öffentlichen Sektor genutzt.
- Die öffentliche Hand stellt die Rahmenbedingungen für Leistungs-, Breiten- und Vereinssport bereit.
- Die Verwendung gendernder Sprache durch staatliche Behörden gegenüber Bürgern wird abgelehnt.
- Das Gendern von staatlicher Seite wird eingestellt.
- Die Verwaltung versteht sich als Dienstleister und kommuniziert in einfacher, leicht verständlicher Sprache.
FDP 1833
Weniger Pflichten 2
Teils begünstigend, teils belastend 1
Bleibt wie bisher 2
Weniger Geld 1
Weniger Rechte oder Angebote 5
- Eine klare Kompetenzverteilung zwischen Schule, Träger und Behörden wird festgeschrieben, mit möglichst vielen Kompetenzen bei den Schulen.
- Der Staat darf nur die für seine Tätigkeit unabdingbaren Daten erheben und speichern.
- Die Kommunalaufsicht darf nur im Einzelfall eingreifen, wo freiwillig keine leistungsfähigen Gemeinden entstehen.
- Die Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen soll stets nur letztes Mittel sein.
- Die Verwaltung soll das Geschlecht nur erfassen, wo es unbedingt nötig ist.
Mehr Pflichten 14
- Der Staat soll die Sicherheit von Nahrungsmitteln gewährleisten, nicht aber höhere Preise teurer hergestellter Produkte ausgleichen.
- Die Wolfspopulation wird in einem jährlichen Bericht erfasst.
- Asylanträge sollen in der Regel innerhalb von drei Monaten bearbeitet und entschieden werden.
- Anträge auf Arbeitserlaubnis werden innerhalb eines Monats bearbeitet.
- Für internationale Fachkräfte werden mehr mehrsprachige Informationsangebote bei Behörden und im Internet geschaffen, etwa ein zentrales Welcome-Center.
- Der Staat darf nur die für seine Tätigkeit unabdingbaren Daten erheben und speichern.
- Die öffentliche Hand soll hauptamtliche Kräfte beschäftigen, ohne die Strukturen insgesamt hauptamtlich zu gestalten.
- Eine konsequente und gestraffte Rechtsaufsicht zur Kontrolle der Verwaltung wird eingeführt.
- Die Bauaufsichtsbehörde soll die Zuständigkeit anderer Behörden abschließend prüfen und notwendige Entscheidungen selbst einholen.
- Neue Regelungen und Formulare werden vorab mit Praxis-Checks auf Praxistauglichkeit geprüft.
- Der Normenkontrollrat prüft unabhängig die Möglichkeiten der Digitalisierung.
- Die Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen soll stets nur letztes Mittel sein.
- Die Bedarfsplanung von Rettungsdienst und Feuerwehr soll mit ihren Grundlagen nachvollziehbar dargestellt werden.
- Die Kassenärztlichen Vereinigungen sollen die Grundlagen der Bedarfsberechnung für Allgemein- und Fachärzte verständlich darlegen.
Koalitionsvertrag 1114
Mehr Geld 9
- Für die Kammern werden OZG-Leistungen nach dem Einer-für-Alle-Prinzip eingekauft und kostenfrei weitergegeben.
- Bei der Abwicklung der Corona-Hilfsprogramme werden Belastungen der Unternehmen und Vollzugskosten gemindert.
- Besondere Mehrbelastungen werden bei der Personalausstattung nach Möglichkeit berücksichtigt.
- Shared Services werden in der Verwaltung stärker genutzt, um Kosten zu sparen.
- Abschiebehaft und Ausreisegewahrsam werden personell gestärkt.
- Die Planungskapazitäten für Radwege werden ausgebaut.
- Die Kapazitäten der Straßenbauverwaltung werden erhöht.
- Der Bund soll sich langfristig an den Kosten der Eingliederungshilfe beteiligen.
- Genehmigungsbehörden, insbesondere die Landesdirektion, werden personell und sachlich ausreichend ausgestattet.
Mehr Rechte oder Angebote 4
- Die Digitalagentur wird weiterentwickelt und darf landesbedeutsame Digitalprojekte fördern.
- Es wird geprüft, inwieweit datenschutzrechtliche Hemmnisse für Jugendberufsagenturen abgebaut werden können.
- Die Ermessensspielräume der Umweltbehörden werden gestärkt, damit vor Ort über die Zweckmäßigkeit von Maßnahmen entschieden werden kann.
- Die Verwaltungsdigitalisierung wird an zentraler Stelle mit Handlungsbefugnis für die Gesamtverwaltung gebündelt.
Weniger Pflichten 2
Ohne klare Richtung 1
Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht