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Öffentliche Verwaltung

Staat: was die Programme zur Landtagswahl in Baden-Württemberg und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.

Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Baden-Württemberg

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Ohne Einzug ins Parlament

Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten oder begünstigen. Die Programme sind unterschiedlich lang; den Anteil am Programm zeigt der Balken beim Darüberfahren. Auf ein Programm klicken, um seine Forderungen zu sehen.
Grüne 16​6
Mehr Geld 5
Mehr Rechte oder Angebote 1
Mehr Pflichten 16
  1. Der Staat soll bei der öffentlichen Beschaffung stärker als Ankerkunde für innovative Start-ups auftreten.
  2. In Ministerien und Behörden sollen veröffentlichungspflichtige, maschinenlesbare Dateninfrastrukturen aufgebaut werden.
  3. Das Kompetenzzentrum Klimawandel bei der LUBW wird gestärkt, um auch Kommunen eine bessere Datengrundlage zu Klimafolgen und Anpassungsmaßnahmen zu bieten.
  4. Die Kantinenrichtlinie wird in einer Modellregion auf alle öffentlichen Träger ausgedehnt.
  5. Straßenbauprojekte werden nach transparenten Kriterien wie Bauzustand, Klimawirkung, Landschafts- und Artenschutz, Anwohnerschutz und Kosten-Nutzen priorisiert.
  6. Neue Straßenbauprojekte wie Ortsumfahrungen werden auch anhand eines Klima-Checks priorisiert.
  7. Die öffentliche Hand vermietet und baut selbst, auch über eine landeseigene Wohnungsbaugesellschaft.
  8. Umbaukultur, Innenverdichtung und Flächeneffizienz werden durch ein Brachflächenkataster auf Regionalverbandsebene und einen Folgekostenrechner für Bebauungen im Außenbereich unterstützt.
  9. Der Öffentliche Gesundheitsdienst wird zu einem aktiven Motor für Gesundheitsplanung, Prävention und Gesundheitsförderung weiterentwickelt.
  10. Ein starkes Gleichbehandlungsgesetz soll Sicherheit im Umgang mit staatlichen Behörden schaffen.
  11. Die staatliche Steuerung bei der Vermittlung zwischen Betrieben und ausländischen Arbeitskräften wird ausgebaut.
  12. Wichtige Informationen in Behörden und sozialen Einrichtungen sollen auch mehrsprachig verfügbar sein.
  13. Die Zusammenarbeit von Integrationsmanagern mit Ausländerbehörde, Jobcenter und Sozialamt wird durch ein Kooperationsgebot geregelt.
  14. Die Unabhängigkeit der Kontrolle von Polizei und Verwaltung wird auch in strafrechtlichen Ermittlungen gestärkt.
  15. Für Begnadigungsentscheidungen werden gesetzliche Mindestkriterien eingeführt, die durch Dokumentation nachträglich überprüfbar sind.
  16. Jugendämter und Familiengerichte werden für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit beim Kinderschutz kontinuierlich weitergebildet.
CDU 1619
Mehr Geld 5
Mehr Rechte oder Angebote 2
Weniger Pflichten 2
Bleibt wie bisher 1
Weniger Geld 1
Mehr Pflichten 15
  1. Ein strukturiertes Monitoring sorgt für eine gleichförmige Umsetzung im ganzen Land.
  2. Die Waldnaturschutzberatung wird ausgebaut, um die Naturschutzkompetenz der unteren Forstbehörden zu stärken.
  3. Die Cybersicherheitsagentur wird als zentrale Anlaufstelle zur Abwehr von Bedrohungen, zur Beratung und akuten Unterstützung von Behörden und Unternehmen sowie zur Koordination mit Bund und KRITIS-Partnern weiter ausgebaut.
  4. An integrierten Notfallzentren arbeiten zugelassene Krankenhäuser und die Kassenärztliche Vereinigung verbindlich zusammen, damit eine bedarfsgerechte ambulante medizinische Erstversorgung zur Verfügung steht.
  5. Eine enge Verzahnung aller Ebenen und eine klare Zusammenarbeit ziviler und militärischer Strukturen unter Koordination der öffentlichen Hand sind erforderlich.
  6. Eine Beauftragte oder ein Beauftragter für die Belange der Flüchtlinge und Vertriebenen, der Aussiedlerinnen und Spätaussiedler sowie für die Verständigungsarbeit mit den Herkunftsgebieten wird eingesetzt.
  7. Das Prinzip „One in, two out“ soll verbindlich verankert werden.
  8. Die Wirksamkeit neuer Regelungen wird vor dem landesweiten Inkrafttreten in der Praxis erprobt.
  9. Es werden Reallabore geschaffen, in denen neue Regelungen vor der flächendeckenden Umsetzung kleinräumig überprüft und an die Praxis angepasst werden.
  10. Gesetze und Verordnungen werden grundsätzlich befristet und treten nach Fristablauf automatisch außer Kraft, sofern sie nicht ausdrücklich verlängert werden.
  11. Kosten, Nutzen und Wirksamkeit jeder Regelung werden rechtzeitig vor Fristablauf durch eine unabhängige externe Stelle evaluiert.
  12. Beschaffung soll nach Funktions- und Innovationskriterien, messbaren Ergebnissen und den Interessen lokaler und regionaler Wirtschaftsakteure sowie des Mittelstands erfolgen und nicht allein nach dem günstigsten Preis.
  13. Besteht weiterer Handlungsbedarf, werden Bürgerinnen und Bürger von der Behörde proaktiv informiert.
  14. Behörden werden gesetzlich verpflichtet, das Once-Only-Prinzip konsequent umzusetzen.
  15. Auf jedem Einkommensteuerbescheid wird künftig verständlich ausgewiesen, in welche Bereiche die Steuereinnahmen fließen, von Bildung über Sicherheit bis hin zu Infrastruktur und sozialer Unterstützung.
AfD 711
SPD 1316
Mehr Geld 4
Mehr Rechte oder Angebote 1
Weniger Pflichten 1
Teils begünstigend, teils belastend 1
Mehr Pflichten 13
  1. Für den Einsatz von KI im öffentlichen Bereich, besonders in Justiz, Verwaltung, Polizei und Bildung, gelten klare Regeln.
  2. Das Landestariftreue- und Mindestlohngesetz wird überarbeitet, damit öffentliche Aufträge auf Basis von Tarifverträgen vergeben werden.
  3. Per Rechtsverordnung wird festgelegt, welche Tarifverträge bei der Auftragsvergabe gelten.
  4. Das Landespersonalvertretungsgesetz wird reformiert, um die Mitbestimmung der Personalräte zu stärken.
  5. Alle rechtlichen und politischen Möglichkeiten werden genutzt, um die Kassenärztlichen Vereinigungen KVBW und KZV BW zur flächendeckenden Erfüllung ihres Sicherstellungsauftrags zu zwingen.
  6. Die Wohnungsnotfallhilfe wird zentraler Bestandteil der Sozialplanung.
  7. Für die Anschlussunterbringung werden verbindliche Mindeststandards eingeführt.
  8. Vom Staat eigens entwickelte Software wird grundsätzlich als offener Code bereitgestellt.
  9. Gebrauchsfertige Datenschutzdokumentationen, Dienstanweisungen und Verarbeitungsverzeichnisse werden den Kommunen kostenfrei zur Übernahme bereitgestellt.
  10. Landesweite „Digitale Bürgerstellen“ digitalisieren Papierformulare und helfen als Verwaltungslotsen bei Online-Anträgen.
  11. Ein jährlicher Fortschrittsbericht misst Ausbau, Servicequalität und Nutzerzufriedenheit der Digitalisierung.
  12. Beim Einsatz von Analyseplattformen muss eine menschliche Kontrolle des gesamten Analysevorgangs jederzeit gewährleistet sein.
  13. Eine Fiktionsbescheinigung für BAföG-Anträge wird eingeführt: Ohne Bescheid nach sechs Wochen werden automatisch 80 Prozent des voraussichtlichen Betrags ausgezahlt.
Linke 2873
Mehr Geld 2
Mehr Rechte oder Angebote 1
Weniger Pflichten 1
Teils begünstigend, teils belastend 7
Mehr Pflichten 28
  1. Öffentliche Grundstücke werden nur noch in Erbpacht vergeben.
  2. Wohnungsleerstände werden systematisch erfasst.
  3. In die Mietspiegel fließen bestehende Mietverhältnisse zwingend ein.
  4. Bei öffentlicher Auftragsvergabe werden soziale und ökologische Kriterien berücksichtigt.
  5. Öffentliche Aufträge, Zuschüsse und Fördermittel werden nur an tarifgebundene Unternehmen vergeben.
  6. Betriebe und Verwaltungen müssen die Beseitigung bestehender Lohnungleichheiten nachweisen.
  7. Gemeinnützige Genossenschaften erhalten Vorrang bei Ausschreibungen.
  8. Die Steuerverwaltung wird deutlich ausgebaut, um Großbetriebe und Einkommensmillionäre häufiger zu prüfen.
  9. Ausländerbehörden sind digital erreichbar und bieten Notfalltermine bei aufenthaltsrechtlichen Problemen an.
  10. Ein Landesgesetz regelt den Vorrang des Kindeswohls bei aufenthaltsrechtlichen Entscheidungen und die Zusammenarbeit der Behörden.
  11. In der Ausbildung von Polizei, Justiz und Verwaltung wird der sensible Umgang mit Gewalt gegen Frauen und FLINTA* stärker gewichtet.
  12. Das Land erhält ein Antidiskriminierungsgesetz nach Berliner Vorbild mit Klagemöglichkeit gegen öffentlich-rechtliche Einrichtungen.
  13. Barrierefreiheit wird Vergabekriterium für öffentliche Investitionen und Fördergelder.
  14. In allen öffentlichen Gebäuden und im kommunalen Raum gibt es öffentliche Toiletten für alle.
  15. Öffentliche Aufträge gehen nur an tarifgebundene Betriebe mit gewähltem Betriebsrat.
  16. Eine flächengebundene artgerechte Nutztierhaltung mit regelmäßigen Veterinärkontrollen wird gefördert.
  17. Öffentliche und gemeinnützige Einrichtungen bieten Aufklärung und Angebote zu pflanzlicher Ernährung und Tierschutz.
  18. Öffentliche Ausschreibungen enthalten Nachhaltigkeitskriterien mit Vorrang für tierleidfreie und klimafreundliche Produkte.
  19. Alle Menschen werden von Behörden und Polizei gleichbehandelt, auch im Verdachtsfall.
  20. Die Ausbildung bei Polizei, Justiz und Verwaltung gewichtet den sensiblen Umgang mit Gewalt gegen Frauen und FLINTA-Personen stärker.
  21. Eine Expertenkommission erarbeitet eine grundlegende Reform von Strafvollzug und Strafverfolgung mit Vorrang der Resozialisierung.
  22. Die Reformkommission für Strafvollzug und Strafverfolgung spürt strukturelle Fehlkonstruktionen in den Behörden auf.
  23. In die Landesverfassung wird eine Antifaschismus-Klausel aufgenommen.
  24. Ein Gesamtkonzept gegen Rechtsextremismus wird entwickelt.
  25. Ein Transparenzgesetz verbessert den Zugang zu Informationen der öffentlichen Verwaltung.
  26. Eine dauerhafte Stelle für Bürgerbeteiligung wird eingerichtet.
  27. Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge wird ein Antikorruptionsregister eingeführt.
  28. Ehrenamt darf nicht staatliche Verantwortung ersetzen oder zum Einsparen von Personal- und Sachkosten dienen.
FDP 17​9
Mehr Geld 1
Mehr Rechte oder Angebote 2
Weniger Pflichten 6
Weniger Geld 3
Weniger Rechte oder Angebote 1
Mehr Pflichten 13
FW 2​​
BSW 1113
Mehr Geld 2
Mehr Rechte oder Angebote 1
Bleibt wie bisher 1
Mehr Pflichten 11
Koalitionsvertrag 25133
Mehr Geld 18
  1. Eine Bundesratsinitiative zur Umsatzsteuerbegünstigung soll Anreize für gemeinsame Aufgabenerledigung setzen.
  2. Der Vorwegabzug für die Landesanstalt für Kommunikation wird an ihr gewachsenes Aufgabenspektrum angepasst.
  3. Die Taskforce Finanzkriminalität und die Steuerverwaltung werden personell und technisch gestärkt.
  4. Finanzielle und personelle Ressourcen werden bereitgestellt, um Prävention, Intervention und Repression zu verzahnen und die elektronische Aufenthaltsüberwachung bei häuslicher Gewalt sicherzustellen.
  5. Für die Bekämpfung sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen werden die notwendigen personellen und finanziellen Ressourcen bereitgestellt.
  6. Das Budget für Hard- und Software zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt an Kindern wird erhöht.
  7. Neue Stellen in den Staatsanwaltschaften und ein erheblicher Aufwuchs an Finanzermittlern, Betriebsprüfern, Steuerfahndern und IT-Experten werden geschaffen.
  8. Der Sonderstab „Gefährliche Ausländer“ wird gestärkt und personell sowie organisatorisch weiterentwickelt.
  9. Für die Umsetzung der Waldnaturschutzkonzeption 2030 werden die notwendigen Sach- und Personalmittel bereitgestellt.
  10. Forstverwaltung und Feuerwehren werden zur Vorbeugung und Bekämpfung von Waldbränden bestmöglich ausgestattet.
  11. Die BITBW erhält ein überjähriges, an Meilensteine der Transformation geknüpftes Budget.
  12. In Verwaltungen, Schulen, Hochschulen und weiteren Einrichtungen wird weiter in sichere, resiliente IT-Infrastruktur investiert, auch mit Bundesmitteln.
  13. Die Steuerfahndung erhält eine einheitliche Arbeits- und Schutzausstattung nach den Standards von Polizei und Zoll.
  14. Die ressortübergreifende Ermittlungseinheit wird personell gestärkt.
  15. Die ressortübergreifende Ermittlungseinheit wird technisch mit zeitgemäßen Softwarelösungen ausgestattet.
  16. In größeren Dienststellen werden moderne Lage- und Einsatzzentren mit zeitgemäßer Kommunikations- und Konferenztechnik aufgebaut.
  17. Eine flächendeckend leistungsfähige IT-Infrastruktur für Beweismittelverarbeitung und die Umsetzung richterlicher Maßnahmen wird geschaffen.
  18. Für die Steuerverwaltung wird ein auskömmliches, über mehrere Jahre planbares IT-Budget bereitgestellt.
Mehr Rechte oder Angebote 7
Weniger Pflichten 9
Bleibt wie bisher 1
Mehr Pflichten 25
  1. Ausgelagerte Verwaltungsstrukturen wie Agenturen und Anstalten des Landes und ihre Overhead-Kosten werden systematisch erfasst.
  2. Die Nutzung gemeinsamer Register, Datenplattformen und Identitätslösungen wird verpflichtend.
  3. Für jeden Gesetzentwurf wird ein verpflichtender Digital-Check eingeführt.
  4. Bestehende Gesetze werden anlassbezogen überprüft und nachträglich mit einem Verfallsdatum versehen.
  5. Bei behördlichen Planungs- und Entscheidungsprozessen haben Erhalt und Schaffung von Arbeitsplätzen sowie gesamtwirtschaftliches Wachstum Vorrang.
  6. Für jedes neue Gesetz und jede wesentliche Verordnung wird ein verbindlicher Praxischeck eingeführt.
  7. Die finanziellen Auswirkungen neuer bürokratischer Regelungen werden transparent ausgewiesen.
  8. Mit der Novelle des Landeskreislaufwirtschaftsgesetzes soll die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand als Auftraggeber gestärkt werden.
  9. Für die Vorranggebiete der Windkraft wird ein Flächenmonitoring eingerichtet.
  10. Träger öffentlicher Belange und Verbände sollen bei ablehnenden Stellungnahmen alternative Lösungsvorschläge unterbreiten.
  11. Eine unabhängige zivile Beobachtungsstelle zur Organisierten Kriminalität wird eingerichtet, die Entwicklungen analysiert und die Öffentlichkeit informiert.
  12. Mit den kommunalen Landesverbänden werden Mindeststandards für Qualifikation und Personalausstattung der Waffenbehörden entwickelt.
  13. Bis zu einer Gesetzesänderung im Bund übernehmen die Leistungsbehörden die Versicherungsbeiträge der obligatorischen Anschlussversicherung.
  14. Die staatliche Steuerung bei der Vermittlung ausländischer Arbeitskräfte an Betriebe wird ausgebaut.
  15. Alle vereinfachbaren Regelungen des Bauordnungs- und Baunebenrechts werden identifiziert.
  16. Das Schutzgut Boden muss in Planungsverfahren abgewogen werden.
  17. Bei der Abwägung wird die relative Wertigkeit der Fläche einbezogen.
  18. Die Züchtung an den Landesanstalten wird verstärkt.
  19. Der langfristige Zugang zu Weideflächen wird in Flurneuordnungsverfahren verbindlich berücksichtigt.
  20. Landkreise erhalten Unterstützung durch verstärkte Forstbehörden für Waldumbau, Privatwaldbetreuung und Waldnaturschutz.
  21. Zur Bekämpfung invasiver Arten wird eine Task Force Neozoenmanagement eingerichtet.
  22. Ein Beratungs- und Monitoring-Konzept für den Fischotter wird erstellt.
  23. Das Mobile Incident Response Team wird zur schnellen Reaktion auf Cyberangriffe ausgebaut.
  24. Für das Mobile Incident Response Team wird eine 24/7-Verfügbarkeit eingerichtet.
  25. Die Vergütung der Geschäftsleitungen öffentlich finanzierter Einrichtungen und Unternehmen soll transparent gemacht werden.

Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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