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Öffentliche Verwaltung

Staat: was die Programme zur Landtagswahl in Bremen und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.

Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Bremen

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Programme zur Bürgerschaftswahl 2027

Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten oder begünstigen. Die Programme sind unterschiedlich lang; den Anteil am Programm zeigt der Balken beim Darüberfahren. Auf ein Programm klicken, um seine Forderungen zu sehen.
SPD 41814
Mehr Geld 13
Mehr Rechte oder Angebote 3
Teils begünstigend, teils belastend 7
Bleibt wie bisher 1
Mehr Pflichten 41
  1. Öffentliche Aufträge werden nicht an Unternehmen mit prekären Arbeitsverhältnissen vergeben.
  2. Für die Vergabe öffentlicher Mittel wird ein Katalog wesentlicher Kriterien wie Tarifbindung entwickelt.
  3. Die Arbeitsschutzkontrollen werden ausgeweitet, sodass jährlich fünf Prozent der Betriebe überprüft werden.
  4. Mit den Jobcentern wird vereinbart, Vermittlungen in Leiharbeit zu reduzieren.
  5. Durch Personalcontrolling und Analysen in den Frauenförderplänen wird in der öffentlichen Verwaltung und den landeseigenen Gesellschaften Transparenz über atypische Beschäftigungsverhältnisse hergestellt.
  6. Mit den Mitbestimmungsorganen werden verbindliche Zielvorgaben zur Reduzierung atypischer Beschäftigung im öffentlichen Dienst festgesetzt.
  7. Bei der Vergabe von Dienstleistungen wird die Refinanzierung von Tariflöhnen und weiteren Kosten Guter Arbeit zum Standard.
  8. Die Schritte zur Erhöhung des Frauenanteils in Führungspositionen werden im Landesgleichstellungsgesetz verbindlich festgeschrieben.
  9. Der öffentliche Dienst und öffentliche Unternehmen in Bremen geben möglichst Übernahmegarantien für Auszubildende.
  10. Der öffentliche Dienst und öffentliche Unternehmen bilden, wo sinnvoll, über Bedarf aus.
  11. Die Schulen erhalten konkrete Ansprechpersonen der Jugendberufsagentur vor Ort.
  12. In Kooperation mit der Jugendberufsagentur wird die Beratung von Schülerinnen und Schülern an den Schulen verstärkt.
  13. Die Qualifizierung in der Regelförderung der Jobcenter wird ausgebaut und vom Land unterstützt.
  14. Die Jugendberufsagentur ist vermehrt und regelmäßig vor Ort in den Quartieren präsent.
  15. Die Beratung der Jugendberufsagentur wird auch aufsuchend gestaltet.
  16. Bei größeren zusammenhängenden Wohnungsbeständen soll der Ankauf durch die öffentliche Hand angeboten werden.
  17. Für die Stadtplanung werden projektbezogene Kataster für Baustoffe, Energie- und Wärmeverbrauch sowie Freiflächen eingeführt.
  18. Beim öffentlichen Bauen werden Ökobilanz und Anteil nachwachsender Rohstoffe berücksichtigt.
  19. Für öffentliche Bauvorhaben wird ein nachhaltiges Energie- und Mobilitätskonzept verpflichtend.
  20. Die Angebote des Bürgerservice in Vegesack werden ausgebaut.
  21. Bei der Baubehörde wird eine Taskforce Problemimmobilien eingerichtet.
  22. Behördenparkplätze und öffentlich betriebene Parkflächen ab 25 Stellplätzen werden bis 2025 mit Ladeinfrastruktur ausgestattet.
  23. Politik, Verwaltung, Unternehmen, Wissenschaft und Zivilgesellschaft wirken in der Klimapolitik zusammen.
  24. Ein umfassendes Konzept für den raschen Ausbau von Wärmenetzen und Wärmepumpen wird erarbeitet.
  25. Die öffentliche Hand hat bei der energetischen Modernisierung von Bestandsgebäuden eine Vorbildfunktion.
  26. Das Projekt der Umweltwächterinnen und Umweltwächter aus Bremen-Nord wird auch in anderen Stadtteilen eingeführt.
  27. Grenzüberschreitende Müllverbringung wird stärker kontrolliert.
  28. Am Hauptbahnhof wird im Rahmen der Sicherheitspartnerschaft deutliche Präsenz durch Ordnungskräfte gezeigt.
  29. Polizei, Feuerwehr und Ordnungsdienst sind in allen Stadtteilen präsent und erreichen ihre Einsatzorte schnell.
  30. Über die Trägerversammlungen der Jobcenter Bremen und Bremerhaven sollen die Grundlagen für einen quantitativen und qualitativen Ausbau von Beschäftigungsplätzen in den Quartieren geschaffen werden.
  31. Staatliche Institutionen sollen alles tun, um Kindern und Jugendlichen ein sicheres und fürsorgendes Umfeld zu bieten.
  32. Im öffentlichen Dienst wird eine Schwerbehindertenquote von 6 Prozent festgelegt.
  33. Unternehmen und Verwaltungen werden verpflichtet, Löhne und Gehälter auf Geschlechtergerechtigkeit zu überprüfen und Verfahren zur Beseitigung ungleicher Entlohnung festzulegen, ohne dass Betroffene selbst tätig werden müssen.
  34. In der Stadt- und Quartiersplanung wird die ortsnahe medizinische und pflegerische Versorgung von vornherein berücksichtigt.
  35. Der Öffentliche Gesundheitsdienst wird nicht auf hoheitliche Aufgaben beschränkt und nimmt eine stärkere Rolle in der Daseinsvorsorge wahr.
  36. Die zuständigen Behörden sollen verständlich über die Zusammenhänge von Klimawandel und Gesundheit informieren.
  37. Gemeinsam mit Landessportbund, Fachverbänden und öffentlichen Stellen werden Programme entwickelt, mit denen Sportvereine ihre Sportstätten schnell energetisch sanieren können.
  38. Alle Beteiligten und verantwortlichen Ressorts werden unter Moderation der Sportämter regelmäßig zusammengebracht, um Impulse für die Sportförderung zu gewinnen.
  39. In der Wirtschaftlichkeitsprüfung sollen alle Kosten über den gesamten Betriebszeitraum einschließlich Anpassung und Erweiterung berücksichtigt werden.
  40. Die Nichtbeschaffung von Open Source muss begründet werden.
  41. Öffentlicher Dienst und öffentliche Unternehmen übernehmen Auszubildende nach der Ausbildung grundsätzlich unbefristet.
CDU 40123
Mehr Geld 22
  1. Das Bauamt Bremen-Nord wird personell verstärkt.
  2. Mindestens 10 Mitarbeiter werden in den Bau- und Planungsabteilungen für Aufstockung und Bauen in zweiter Reihe eingestellt.
  3. Ein Sofortprogramm für die Feuerwehr Bremen schafft vor allem neue Fahrzeuge an.
  4. Ein Sofortprogramm für die Feuerwehr Bremen führt dringend notwendige Gebäudesanierungen durch.
  5. Zur modernen Feuerwehr gehören Tablet-Computer mit sofort verfügbaren Einsatzinformationen, mindestens einer je Fahrzeug.
  6. Der Personalengpass der Feuerwehr wird durch einen erheblichen, am Bedarf orientierten Personalaufwuchs abgebaut.
  7. Weitere Amtsvormünder werden ausgeschrieben, sobald die Fallobergrenze von 50 Fällen fast erreicht ist.
  8. Die dritte und vierte Tranche der beschlossenen Casemanager wird ausgeschrieben.
  9. Studentische Hilfskräfte für Verwaltungstätigkeiten werden bis Ende des Jahres und nicht nur bis zum 30.6.2023 beschäftigt.
  10. Die personellen Ressourcen der für Staatsangehörigkeit zuständigen Behörde werden aufgestockt.
  11. Die räumlichen Bedarfe der zuständigen Behörde werden bereitgestellt.
  12. Die Gesundheitsämter erhalten ausreichend qualifiziertes Personal.
  13. In die Infrastruktur der Gesundheitsämter wird stärker investiert.
  14. Drogen- und Alkoholsuchthilfe wird über feste Fachkräftestellen an die Gesundheitsämter angebunden.
  15. Die zuständigen Stellen werden zum Schutz vor Lebensmittelbetrug besser ausgestattet.
  16. Für die Kennzeichnung der Lebensmittelkontrolle wird das erforderliche Personal bereitgestellt.
  17. Die Wohngeldstelle wird personell besser ausgestattet.
  18. Die zusätzlich geschaffenen Sachbearbeiterstellen der Wohngeldstelle werden tatsächlich besetzt und bearbeiten die Anträge.
  19. Für Innovation und gute Ideen werden die notwendigen Finanzmittel in Aussicht gestellt.
  20. Bei Personalmangel werden Haushaltsmittel unbesetzter Stellen flexibel für Projekte eingesetzt, die Beschäftigte entlasten und Kapazität für die Kernaufgaben schaffen.
  21. Die Ausstattung der Außenprüfung im Finanzamt wird an den Standard der anderen Bundesländer angeglichen, um Steuerausfälle zu verhindern.
  22. Das Management von Immobilien Bremen braucht eine personelle Verstärkung.
Mehr Rechte oder Angebote 1
Teils begünstigend, teils belastend 1
Weniger Geld 2
Mehr Pflichten 38
  1. Vergabestellen im Unterschwellenbereich sollen Vorgaben zum Einzugsbereich oder zur Ausbildungsquote machen.
  2. Anforderungen, die an private Bauherren gestellt werden, sollen auch bei öffentlichen Gebäuden umgesetzt werden.
  3. Vorausschauendes Flächenmanagement schafft Platz für Hochregallager und Parkhäuser im Hafen sowie für Stauflächen außerhalb.
  4. Polizei und Ordnungsdienst zeigen in öffentlichen Fahrzeugen mehr Präsenz.
  5. Das Projektbüro Innenstadt bringt die unterschiedlichen Akteure und Interessen an einen Tisch.
  6. Klassen- und Veranstaltungsräume von Schulen und Ämtern stehen nachmittags Vereinen, Musikern und Aktiven offen.
  7. Die Sicherheit dort wird durch Polizei und Ordnungsdienst sichergestellt.
  8. Ein Fonds von 100.000 Euro wird aufgesetzt und von der Kulturbehörde oder dem Berufsverband verwaltet.
  9. Zwischen Kraftfahrtbundesamt und Sozialämtern wird ein automatisierter Datenabgleich durchgeführt.
  10. Mit Polizei, Objektschutz, Ordnungsdienst und privaten Sicherheitsdiensten wird ein abgestimmter Wachplan für kritische Infrastruktur erarbeitet.
  11. Das Lernen aus Krisen muss dauerhaft auf politischer und fachlicher Ebene der zuständigen Behörden und Ämter stattfinden.
  12. Für Bestandsgebäude der öffentlichen Hand muss schnell ein Konzept für Dachbegrünung und Photovoltaik mit Speichern zur Eigenstromerzeugung entstehen.
  13. Bei öffentlichen Gebäuden und den kommunalen Wohnungsbaugesellschaften muss über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinausgegangen werden.
  14. Für das Hinausgehen über die gesetzlichen Mindeststandards wird ein Sanierungsfahrplan erstellt.
  15. Lebensmittelverschwendung soll vor allem in öffentlichen Kantinen und Großküchen vermieden werden.
  16. Der Lebensmittelverschwendung wird entgegengewirkt, vor allem bei der öffentlichen Hand.
  17. Die Prinzipien des zirkulären Wirtschaftens und der Ökoeffektivität werden nach dem Vorbild Ludwigsburgs stärker in den öffentlichen Beschaffungsrichtlinien verankert.
  18. Alleinerziehende erhalten bei Kindesunterhalt stärkere Unterstützung durch die Ämter, damit Unterhaltsvorschüsse besser zurückgeholt werden.
  19. Ein laufendes Sozial-Monitoring wird eingeführt.
  20. Ein Qualifikations-Monitoring gleicht vorhandene Qualifikationen mit den fachlichen Anforderungen der Wirtschaft ab, ermittelt Defizite und stimmt Schulungsangebote ab.
  21. Für Maßnahmen im Sozialbereich wird ein effektives Controlling aufgebaut.
  22. Nach der Integration in den Arbeitsmarkt bietet der Staat Beratung und Weiterbildung an.
  23. In dieser Zeit liegt ein vollständiger Bericht mit klaren Strukturvorgaben für die Zusammenarbeit der Ressorts vor.
  24. Zuerst wird eine Versorgungsbedarfsanalyse erstellt, die Bremen, Bremerhaven und das Umland einschließt.
  25. Eine Versorgungsbedarfsanalyse wird durchgeführt.
  26. Die Versorgungsbedarfsanalyse wird fortgeschrieben.
  27. Zur Beratungsstelle gehört die verwaltungstechnische Begleitung der Beiratsarbeit.
  28. Die Beratungsstelle bietet Schulungen und Beratungen an und stellt Informationen bereit.
  29. Spätestens ab 2024 dauert die Bearbeitung eines Wohngeldantrags nicht länger als vier Wochen.
  30. Die Baubehörde baut ihren Service so aus, dass Bauherren sich nicht mehr selbst um genehmigungsrelevante Unterlagen wie Altlasten oder Kampfmittel kümmern müssen.
  31. Bauanträge werden in der Regel innerhalb von vier Wochen entschieden.
  32. Die Bereitstellung leistungsfähiger Breitbandanschlüsse wird selbstverständlicher Teil staatlicher Wirtschaftsförderung und Infrastrukturpolitik.
  33. Auch im täglichen Handeln der Verwaltung wird eine neue Sparsamkeit verlangt.
  34. Alle Ausgaben werden daraufhin geprüft, wo sich Einsparungen erzielen lassen.
  35. Die Steuerprüfung wird auf den bundesweiten Standard angehoben, um Steuerausfälle deutlich zu verringern.
  36. Die Wirksamkeit der Maßnahmen zur Armutsbekämpfung wird fortlaufend überprüft.
  37. Öffentliche Hand und private Investoren beteiligen sich jeweils zur Hälfte an Klimaschutzprojekten, um private Investitionen anzuregen.
  38. Die Wirkung öffentlicher Ausgaben wird stärker als bisher überprüft.
Grüne 53526
Mehr Geld 22
  1. Die Wohngeldstelle wird personell aufgestockt, um Antragsverfahren zu beschleunigen.
  2. Die Gesundheitsämter sollen personell und technisch dauerhaft gestärkt werden.
  3. Der Sozialpsychiatrische Dienst soll unter Verantwortung des Gesundheitsamts personell ausgebaut werden.
  4. Es werden deutlich mehr Fachkräfte für die Planung von Verkehrsprojekten ausgebildet und eingestellt, um Projekte wie Fahrradbrücken und Radpremiumrouten zu beschleunigen.
  5. In die Modernisierung der Verwaltung wird investiert.
  6. Die Steuerverwaltung soll gut ausgestattet werden.
  7. Polizei und Ordnungsdienst werden personell gestärkt.
  8. Die Verkehrsüberwachung soll auf 100 Vollzeitstellen aufgestockt werden.
  9. Bei der Feuerwehr Bremen soll ausreichend Personal vorhanden sein.
  10. Die Feuerwehr soll modern ausgestattete Arbeitsmittel erhalten.
  11. Die Freiwilligen Feuerwehren werden stärker unterstützt und besser ausgestattet.
  12. Feuerwehrfahrzeuge, die älter als zwanzig Jahre sind, sollen möglichst rasch erneuert werden.
  13. Im Bremer Süden soll eine neue Feuerwache für Habenhausen, Kattenturm, Kattenesch und Arsten gebaut werden.
  14. Für eine wissenschaftliche Evaluation und Begleitung des Feuerwehr-Reformprozesses werden Mittel bereitgestellt.
  15. Der Ordnungsdienst soll auf 150 Vollzeitstellen aufgestockt werden.
  16. Die Verkehrsüberwachung soll auf 100 Vollzeitstellen aufgestockt werden.
  17. Mehr Personal soll Einbürgerungsanträge rascher bearbeiten.
  18. Der Ausfall der Beschäftigten wird den Dienststellen kompensiert.
  19. Der queerpolitische Beirat erhält ein eigenes Budget für Reisekosten und Fachexpertisen.
  20. Die für das Klimaschutzprogramm notwendigen Stellen werden besetzt.
  21. Die Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie in Bremen und Bremerhaven wird personell und finanziell dauerhaft abgesichert.
  22. Das Havariekommando wird personell und finanziell gestärkt.
Mehr Rechte oder Angebote 3
Weniger Pflichten 1
Teils begünstigend, teils belastend 4
Bleibt wie bisher 1
Weniger Rechte oder Angebote 1
Mehr Pflichten 52
  1. Menstruationsartikel sollen in Toiletten aller öffentlichen Gebäude bereitgestellt werden.
  2. Die Gesundheitsämter sollen als Zentralstellen für Pandemieprävention eine ausreichende Bevorratung mit Schutzausrüstung sicherstellen.
  3. Die Gesundheitsämter sollen die Funktionsfähigkeit von Meldesystemen sicherstellen.
  4. Die Gesundheitsämter sollen Pandemieschutzübungen durchführen.
  5. Die Gesundheitsämter sollen die Versorgung bei Natur- und anderen Katastrophen koordinieren.
  6. Die Gesundheitsämter sollen den gesundheitlichen Folgen des Klimawandels vorbeugen.
  7. Der Sozialpsychiatrische Dienst soll wieder rund um die Uhr erreichbar sein.
  8. Es wird ein Hitzeaktionsplan mit behördlichen Hitzewarnungen, Verhaltensregeln auf Anzeigetafeln, organisierter Nachbarschaftshilfe und gezielter Ansprache von Pflegeeinrichtungen und Kliniken aufgestellt.
  9. Nach einer Cannabis-Legalisierung werden in Bremen zügig ausreichend Lizenzen vergeben.
  10. Jede bildungspolitische Maßnahme wird zu einem festgelegten Zeitpunkt evaluiert und danach angepasst, gestoppt oder ausgeweitet.
  11. Die Bildungsbehörde sichert die Qualität des Sexualkundeunterrichts.
  12. Das Amt für Verkehrswende und nachhaltige Mobilität soll vor allem die Mobilitätswende koordinieren und umsetzen.
  13. Es wird juristisch geprüft, inwieweit weitere Tempo-30-Zonen und -Abschnitte eingerichtet werden können.
  14. Neue Gewerbe- und Wohngebiete werden nur mit einer Verkehrsinfrastruktur für Rad, ÖPNV und Bahn genehmigt, die Autos nur in Ausnahmefällen erfordert.
  15. Bei neuen Baumaßnahmen an Kreuzungen hat der Ausbau des Rad- und Fußverkehrs oberste Priorität.
  16. Die Überwachung des ruhenden Verkehrs beim Ordnungsamt wird gestärkt, um illegales Parken konsequent zu ahnden.
  17. Behörden sollen Bürgern vorausschauende Angebote machen, die ihnen neue Möglichkeiten eröffnen.
  18. Mit einer Open-Data-Strategie werden mehr nicht-personenbezogene Daten öffentlicher Stellen zugänglich gemacht.
  19. Behörden müssen Antragstellende informieren, wenn sie die Antwortfrist überschreiten oder Daten nicht wie vorgesehen veröffentlichen.
  20. In der Landesantidiskriminierungsstelle soll ein unabhängiges Beratungsangebot für Betroffene von Hass und Hetze im Netz entstehen.
  21. Die Feuerwehr soll im Brandfall innerhalb von höchstens acht Minuten Fahrzeit mit zehn Einsatzkräften vor Ort sein.
  22. Die Behörden sollen auf Katastrophen vorbereitet sein, um schnell und effektiv zu handeln.
  23. Gemeinsame Kontrollen von Polizei und Ordnungsdienst am Hauptbahnhof sollen häufiger stattfinden.
  24. Beim Familiennachzug sollen die Behörden ihren Ermessensspielraum zugunsten der Antragsteller nutzen.
  25. Die Vulnerabilität von Geflüchteten wird statistisch erfasst.
  26. Menschen, die aufgrund ihrer Aufenthaltsdauer die Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllen, werden automatisch angeschrieben und persönlich kontaktiert.
  27. Wo noch keine Beschwerdestellen nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz bestehen, werden sie eingerichtet.
  28. In der öffentlichen Verwaltung wird eine kritische Auseinandersetzung mit Antiziganismus angestoßen.
  29. Mit allen Akteuren wird ein Jugendbericht als Grundlage für die Weiterentwicklung der Jugendarbeit erstellt.
  30. Bei Gesetzgebungsprozessen wird ein Jugend-Check eingeführt.
  31. Der Prozess zur Erhöhung der fachlichen Standards in der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe wird weitergeführt.
  32. Die öffentliche Hand betreibt eine aktive Bodenpolitik.
  33. Verursacher von Vermüllung werden durch den Ordnungsdienst konsequent sanktioniert.
  34. Die Kooperation der Behörden mit Anbietern der Sozialarbeit und Suchthilfe sowie die Ausweitung der Angebote sollen die Lage entspannen.
  35. Schriftliche Quellen Dritter, die bei der Erarbeitung eines Gesetzentwurfs berücksichtigt wurden, müssen offengelegt werden.
  36. Bei öffentlicher Beschaffung und Vergabe sollen die Lebenszykluskosten von Produkten stärker einbezogen werden.
  37. Öffentliche Gebäude werden auf den neuesten energetischen Standard gebracht.
  38. Öffentliche Gebäude werden klimaneutral.
  39. Sanierungen öffentlicher Gebäude sollen ab sofort dem Effizienzhaus-40-Standard entsprechen.
  40. Neue Straßenbauvorhaben sollen verpflichtend mit dem Umweltbetrieb abgestimmt werden.
  41. Werden öffentliche oder private Flächen wesentlich neu versiegelt, müssen an anderer Stelle Flächen entsiegelt werden.
  42. An öffentlichen Gebäuden werden Muster auf Glasscheiben gegen Vogelkollisionen aufgebracht.
  43. Grünflächen an öffentlichen Gebäuden und im öffentlichen Raum werden ökologisch aufgewertet.
  44. Auf öffentlichen Gebäuden werden auch im Bestand Gründächer eingerichtet.
  45. Lichtverschmutzung bei öffentlichen Gebäuden und im öffentlichen Raum wird vermieden.
  46. Die Beleuchtung öffentlicher Gebäude und des öffentlichen Raums wird insektenfreundlich ausgerichtet.
  47. Auf öffentlichen Flächen werden nur noch klimaangepasste Pflanzen genutzt.
  48. Auf öffentlichen Flächen, insbesondere bei großen Sportstätten, wird auf Grauwasseranlagen gesetzt.
  49. Der Lärm der Hafeneisenbahn wird in künftige Lärmaktionspläne aufgenommen.
  50. Ergebnisse der Lärmaktionspläne sollen in straßenverkehrsrechtliche Entscheidungen umgesetzt werden.
  51. Eine Vernetzungsstelle für Schulverpflegung wird wieder geschaffen.
  52. Der Staat soll für die Transformation der Wirtschaft einen verlässlichen Rahmen vorgeben und Unternehmen sowie Beschäftigte unterstützen.
Linke 32217
Mehr Geld 17
  1. Das Personal in der Wohngeldstelle wird dauerhaft mindestens verdoppelt.
  2. Die Zahl der Beschäftigten in der Wohngeldstelle wird kurzfristig verdreifacht.
  3. Das Personal der Wohn- und Betreuungsaufsicht wird für bessere Kontrollen verdoppelt.
  4. Das Sonderprogramm Krankenhäuser und öffentliches Gesundheitswesen aus dem Bremen-Fonds wird im regulären Haushalt fortgesetzt.
  5. Die Bundesmittel aus dem Pakt für den ÖGD werden für den Aufbau eines modernen, nachhaltigen und bevölkerungsnahen Gesundheitsdienstes in Bremen genutzt.
  6. Der Personalschlüssel der ReBUZ wird bei steigenden Beratungsfällen automatisch angepasst.
  7. Zusätzliches Personal in der Schulverwaltung entlastet Lehrkräfte und Schulleitungen.
  8. Die Bauabteilungen der Bildungsbehörde und von Immobilien Bremen werden so ausgestattet, dass sie die geplanten Bauvorhaben bewältigen.
  9. Für Klimaschutzinvestitionen von einer halben Milliarde Euro jährlich braucht die Verwaltung das nötige Personal und Know-how.
  10. Eine Initiative gewinnt Fachkräfte für Verwaltung, Personal für Schulen und Kitas sowie Pflegekräfte.
  11. Die öffentliche Hand schafft neues Eigentum, statt Büros langfristig anzumieten.
  12. Finanzämter und Steuerverwaltung erhalten zusätzliches Personal.
  13. Es werden mehr Betriebsprüfende und Personal zur Bekämpfung von Geldwäsche und Schwarzarbeit eingestellt.
  14. Die Berufsfeuerwehr wird so aufgestellt, dass Zeitvorgaben und Personalstärken in Rettungsdienst und Brandschutz eingehalten werden.
  15. Die zwei neuen Feuerwachen werden mit zusätzlichem Personal ausgestattet.
  16. Die Freiwilligen Feuerwehren erhalten eine zeitgemäße Ausstattung.
  17. Der Ordnungsdienst wird zügig auf 100 Vollzeitstellen aufgestockt.
Teils begünstigend, teils belastend 1
Bleibt wie bisher 1
Weniger Geld 3
Mehr Pflichten 29
  1. Gespräche zwischen Sozialbehörden und Leistungsberechtigten werden auf Augenhöhe und unter Einbeziehung ihrer Vorstellungen und Grenzen geführt.
  2. Bei der Gesundheitsbehörde wird eine Rechtsberatung für Ärzt*innen zu Schwangerschaftsabbrüchen eingerichtet.
  3. Der Öffentliche Gesundheitsdienst nimmt neue Themen wie Klima und Gesundheit stärker in den Fokus.
  4. Die B6n wird nur als Tunnel unterhalb des Flughafens geplant.
  5. Ein Runder Tisch aus Behörden, Landesbehindertenbeauftragtem und Beiräten ermittelt Stellen mit dringlichem Handlungsbedarf beim aufgesetzten Parken.
  6. Die Verkehrsbehörde entwickelt ein Konzept zur flächendeckenden Lösung des aufgesetzten Parkens.
  7. Die Wirtschaftsförderung begleitet die sozial-ökologische Wende und betreibt nachhaltiges Gewerbegebietsmanagement.
  8. Die Wirtschaftsförderung entwickelt Cross-Cluster-Projekte und bietet neue Formate zum interdisziplinären Wissensaustausch über Zukunftstrends an.
  9. Im Tariftreue- und Vergabegesetz werden weitere Kriterien wie Gendergerechtigkeit und Entgeltgleichheit zur Voraussetzung öffentlicher Aufträge gemacht.
  10. Alle zwei Jahre wird ein Bericht zur Lage der Erwerbslosen im Land Bremen erstellt.
  11. Ein Landesantidiskriminierungsgesetz stellt die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen im öffentlich-rechtlichen Handeln her und setzt sie durch.
  12. In Behörden und Verwaltung gibt es Ansprechpersonen, die für den Umgang mit migrantischen LGBTIQ*-Personen ausgebildet sind.
  13. Ein Bau- und Sanierungsprogramm für Kita-Bestandsgebäude und Neubauten wird aufgelegt, auch durch die öffentliche Hand.
  14. Das Institut zur Qualitätsentwicklung (IQHB) unterstützt die Schulen bei der Verbesserung des Unterrichts.
  15. Das IQHB bietet auf Grundlage seiner Datenanalysen vermehrt Fortbildungen für Schulen und Lehrkräfte an.
  16. Die Bildungsangebote an allen ReBUZ werden im Rahmen einer eigenen Bildungsabteilung ausgebaut.
  17. Alle öffentlichen Stellen werden verstärkt zu Informationen in Leichter Sprache und barrierefreien Webseiten verpflichtet.
  18. Rassistische Kontinuitäten staatlicher Institutionen werden untersucht und beendet.
  19. Ausländische Abschlüsse werden in Zusammenarbeit mit Kammern und Berufsverbänden vermehrt anerkannt.
  20. Die Vergabe öffentlicher Aufträge wird zur Steuerung gegen Monopolisierung privat betriebener Infrastruktur genutzt.
  21. Nach Berliner Vorbild wird ein Entsiegelungsplan mit einem Kataster zur Ver- und Entsiegelung eingeführt.
  22. Tierschutzgesetze werden streng kontrolliert und umgesetzt.
  23. Die Ausbildungsinhalte und -anforderungen der Berufsfeuerwehr werden kritisch überprüft.
  24. Die innere Führungs- und Betriebskultur der Berufsfeuerwehr wird verändert, um eine diversere Belegschaft zu ermöglichen.
  25. Die Lebensmittelüberwachung wird intensiviert.
  26. Die Ergebnisse der Lebensmittelkontrollen werden transparent veröffentlicht.
  27. Geeignete Gebäude und Baugrundstücke werden gezielt von der öffentlichen Hand aufgekauft.
  28. Öffentlicher Grund wird höchstens langfristig verpachtet statt verkauft.
  29. An der Schönebecker Aue gibt es eine öffentliche Planung, die Erholung, Kultur und Sport verbindet.
BIW 1026
Mehr Geld 3
Mehr Rechte oder Angebote 1
Weniger Pflichten 2
Teils begünstigend, teils belastend 2
Weniger Rechte oder Angebote 1
Mehr Pflichten 10
FDP 33​9
Mehr Geld 5
Mehr Rechte oder Angebote 4
Weniger Geld 2
Weniger Rechte oder Angebote 3
Mehr Pflichten 28
  1. Im Lehramtsstudium werden früh verbindliche, vom Landesinstitut für Schule begleitete Praxisanteile eingeführt.
  2. Übernahmen durch Mitarbeiterbeteiligung werden durch Beratungsangebote von Kammern und Wirtschaftsförderung begleitet.
  3. In Jobcentern und Arbeitsagenturen wird ein verbindliches Erfolgscontrolling eingeführt.
  4. Das Jobcenter stellt eine durchgehende Betreuung Arbeitsloser während einer Maßnahme sicher.
  5. Alle finanziellen Förderungen an Beteiligungen oder Drittorganisationen werden detailliert offengelegt.
  6. Staatliche Behörden auf jeder Ebene werden zur Annahme von Bargeld verpflichtet.
  7. Für jede neue Vorschrift werden mindestens zwei gleichwertige Vorschriften gestrichen.
  8. Bürokratiekostenindex und Messung des Erfüllungsaufwands für Bürger und Unternehmen werden ausgeweitet.
  9. Neue Gesetzesvorhaben werden vor der parlamentarischen Beratung von unabhängigen Experten auf ihren Bürokratieaufwand geprüft.
  10. Alle Verwaltungsleistungen werden künftig auch auf Englisch angeboten.
  11. Der Informationsaustausch zwischen Behörden bedarf der zweckgebundenen Genehmigung durch die Bürger.
  12. Es soll ein Begrünungskonzept mit mittel- und langfristiger Planung erstellt werden.
  13. Die öffentliche Hand soll alle Möglichkeiten zur Begrünung von Fassaden und Dächern öffentlicher Gebäude prüfen.
  14. Fassaden- und Dachbegrünung soll an allen öffentlichen Gebäuden geprüft werden.
  15. Die Polizei wird stärker durch Ordnungsamt, Zoll, Gewerbeaufsicht sowie Bau- und Gesundheitsbehörden unterstützt.
  16. Der Staat hilft Menschen beim Ausstieg aus kriminellen Strukturen.
  17. Jugend- und Frauenzentren sowie Schul-, Jugend-, Sozial-, Arbeits- und Gesundheitsbehörden bilden ein Netzwerk zur frühzeitigen Hilfe für Aussteiger.
  18. Kriminalitätsbrennpunkten und ihrer Entstehung wird mit allen staatlichen Mitteln entgegengewirkt.
  19. Verwaltung, Polizei und Bewohner betroffener Bereiche tauschen sich verstärkt aus.
  20. Alle Verwaltungsbereiche werden unter volle parlamentarische Kontrolle gestellt.
  21. Der Staat stellt die Gleichberechtigung durch gerechte Chancen sicher.
  22. Barrierefreiheit wird neben baulichen Maßnahmen auch in Dokumentation und Kommunikation der öffentlichen Stellen im Land Bremen umgesetzt.
  23. Die Kassenärztliche Vereinigung plant Bremen und Bremerhaven kleinteilig und stellt die Versorgung sicher.
  24. Die Kassenärztliche Vereinigung erarbeitet mit dem Gesundheitsressort einen Versorgungsplan, der die ungleiche Verteilung von Arztpraxen ausgleicht.
  25. Die Vermittlung von Therapieplätzen über Hotlines der Kassenärztlichen Vereinigung wird ausgebaut und verbessert.
  26. Der Staat hat in der Gesundheit eine aufklärende und präventive Funktion durch Vermittlung gesundheitswissenschaftlicher Inhalte.
  27. Für Bremen und Bremerhaven wird eine zentrale Koordinationsstelle für Hitzeschutz eingerichtet.
  28. Die öffentliche Hand kontrolliert Kreuzkräuter auf ihren Flächen.
Koalitionsvertrag 57749
Mehr Geld 33
  1. Im Rahmen des Aktionsplans Klimaschutz werden 2,5 Mrd. Euro in Gebäudesanierung, Verkehrs- und Wärmewende und Klima-Transformation der Wirtschaft investiert, um die Treibhausgasemissionen bis 2027 gegenüber 1990 möglichst zu halbieren.
  2. Die Geschäftsstelle Wasserstoffwirtschaft wird als zentrale Koordinierungsstelle gestärkt und mit den nötigen Ressourcen ausgestattet.
  3. Für eine zielgerichtete, schnelle und unbürokratische Umsetzung des EFRE-Programms werden Ressourcen und Haushaltsmittel bereitgestellt.
  4. Auch für temporäre zusätzliche EU-Mittel werden die nötigen Ressourcen und Haushaltsmittel bereitgestellt.
  5. Das Land setzt sich im Bund dafür ein, nicht ausgegebene Mittel des Eingliederungstitels ins nächste Jahr übertragen zu können.
  6. Die Anerkennungsberatung wird personell aufgestockt.
  7. Die Kontrollbehörden werden personell so ausgestattet, dass sie alle ihre Aufgaben erfüllen können.
  8. Die Wasserbehörden werden für wasserrechtliche Genehmigungsverfahren organisatorisch und personell gestärkt.
  9. Die Fachaufsicht Schulsozialarbeit wird personell gestärkt.
  10. Die Bauabteilungen der Bildungsbehörde und von Immobilien Bremen werden für die geplanten Bauvorhaben ausgestattet.
  11. Die Bauordnungsbehörde wird personell verstärkt.
  12. Das Personal für die Beseitigung illegaler Müllkippen wird aufgestockt.
  13. Auf Bundesebene wird die Verstetigung der Mittel aus dem ÖGD-Pakt angestrebt.
  14. Die Wohn- und Betreuungsaufsicht wird personell gestärkt.
  15. Die Ämter der Verbraucherschutzkontrolle werden personell gestärkt, um Aufgaben von Arbeitsschutz über Lebensmittel und Hygiene bis Gentechnik abzusichern.
  16. Die technische Ausstattung der Verbraucherschutzämter wird modernisiert.
  17. Das Personal der Migrationsämter wird aufgestockt, um Bearbeitungszeiten zu verkürzen.
  18. Es wird Personal bereitgestellt, das unbearbeitete Fälle abarbeitet.
  19. Für intelligente Überwachungs- und Auswertungssysteme im Hafen werden Mittel bereitgestellt.
  20. Für Bremen wird eine Zielzahl von 860 Brandschützerinnen und Brandschützern festgelegt.
  21. In moderne technische Ausrüstung und einen zeitgemäßen Fuhrpark der Feuerwehr wird investiert.
  22. Die Bemühungen um eine diverse und moderne Feuerwehr werden mit der Feuerwehrbeauftragten fortgeführt und finanziert.
  23. Der Ordnungsdienst wird mit weiteren dezentralen Standorten ausgebaut und auf mindestens 120 Vollzeitstellen aufgestockt.
  24. Für die Überwachung des ruhenden Verkehrs werden jährlich 15 Kräfte ausgebildet, bis 100 Vollzeitstellen erreicht sind.
  25. Es werden Mittel bereitgestellt, um die gesetzliche Einführungsfrist der elektronischen Akte einzuhalten.
  26. Beiräte und Ortsämter werden durch ein modernes Beiräteortsgesetz, eine gute Ausstattung der Ortsämter und mehr Digitalisierung unterstützt.
  27. Die Einführung zusätzlicher Stadtteil-Budgets in der Zuständigkeit der Beiräte wird geprüft.
  28. Die jährlichen Globalmittel der Beiräte werden angehoben.
  29. Die Ortsämter erhalten eine ausreichende Personalausstattung; bei zusätzlichem Bedarf werden passgenaue Lösungen mit den Ortsamtsleitungen gefunden.
  30. Der öffentliche Dienst baut Fähigkeiten zu Vorausschau, Organisation und strategischer Steuerung aus und erhält dafür Ressourcen.
  31. Der Personalbestand der Steuerverwaltung wird schrittweise aufgestockt.
  32. Die Rücklagen werden für die energetische Sanierung des öffentlichen Gebäudebestands eingesetzt.
  33. Für den Führungskräftenachwuchs im öffentlichen Dienst wird mehr Personal rekrutiert.
Mehr Rechte oder Angebote 16
  1. Der öffentliche Einfluss auf Energieversorgung und Wärmewende wird ausgebaut.
  2. Der staatliche Einfluss im Bereich der Wärmeversorgung wird strategisch ausgebaut.
  3. Der Queerpolitische Beirat wird in die Umsetzung des Landesaktionsplans gegen Queerfeindlichkeit eingebunden.
  4. Es wird geprüft, wie die Einbeziehung des Queerpolitischen Beirats verbindlicher gestaltet werden kann.
  5. Geprüft wird, ob das Wohnraumschutzgesetz weitere Eingriffsmaßnahmen wie Ersatzvornahmen braucht.
  6. Die Prüfrechte gegenüber Pflegeeinrichtungen werden von der Vergütung der Beschäftigten auf andere Kostenbereiche ausgeweitet.
  7. Die öffentlichen Handlungsmöglichkeiten bei der Beschaffung von Unterkünften für Geflüchtete werden ausgeweitet.
  8. Die ausgelaufene Regelung zur Beschlagnahme von schuldhaft ungenutztem Wohnraum zur Abwendung von Obdachlosigkeit wird verlängert.
  9. Die Diskussion über eine Änderung des Beirätegesetzes wird gemeinsam mit den Beiräten fortgeführt.
  10. Die Beiräte werden bei der Durchsetzung ihrer Rechte gestärkt.
  11. Die Einführung zusätzlicher Stadtteil-Budgets in der Zuständigkeit der Beiräte wird geprüft.
  12. Der öffentliche Einfluss auf die Energieversorgung wird strategisch ausgebaut, um Wärmewende und Stromnetze zu bewältigen und den Industriestandort zu stärken.
  13. Der öffentliche Einfluss auf die Abwasserentsorgung soll erweitert werden.
  14. Die gesellschaftsrechtliche öffentliche Beteiligung an der Abwasserentsorgung soll erhöht werden.
  15. Das öffentliche Eigentum an städtebaulich zentralen Flächen und Immobilien soll ausgeweitet werden.
  16. Der öffentliche Besitz an städtebaulich zentralen Flächen und Immobilien wird ausgeweitet.
Weniger Pflichten 1
Teils begünstigend, teils belastend 4
Bleibt wie bisher 3
Weniger Geld 2
Mehr Pflichten 55
  1. Die Beratung der Schulen durch das Institut für Qualitätssicherung wird intensiviert.
  2. Die Untersuchung der Lernausgangslagen wird kontinuierlich auf alle Schulen ausgeweitet.
  3. Bau- und Stadtplanung werden an den Anforderungen der Klimaanpassung ausgerichtet.
  4. Mehr Modellprojekte werden gemeinsam mit der Arbeitsagentur und den Jobcentern umgesetzt.
  5. Die Arbeitsschutzkontrollen werden ausgeweitet, sodass jährlich mindestens 5 Prozent der Betriebe überprüft werden.
  6. Die eigene Flotte von Arbeits- und Baggerschiffen wird auf emissionsarmen Betrieb umgestellt.
  7. Für die Gremienbesetzung wird eine Berichtspflicht eingeführt.
  8. Ein Klimacheck zur Bemessung der Klimawirkung von Verwaltungsvorlagen wird entwickelt und eingeführt.
  9. Für größere Projekte werden während der Planung eine CO2-Bilanz und die Schadenskosten ermittelt.
  10. Die energetische Sanierung öffentlicher Gebäude wird beschleunigt, damit bis 2035 alle klimaneutral beheizt und auf höchstmöglichen Standard saniert werden.
  11. Bei Sanierung und Neubau öffentlicher Gebäude wird generell Solar vorgesehen und die Zahl der jährlich belegten Dächer deutlich erhöht.
  12. Öffentliche Parkplätze werden, wo möglich, mit Solaranlagen ausgestattet.
  13. Nach Berliner Vorbild wird ein Entsiegelungsplan mit einem Ver- und Entsiegelungskataster eingeführt.
  14. Bei der öffentlichen Beschaffung werden verbesserte Umweltstandards gesetzt.
  15. Für Bremen wird regelmäßig eine detaillierte und umfassende Bilanz über die Zusammensetzung des Abfalls veröffentlicht.
  16. Die Vorgaben für die öffentliche Beschaffung werden so geändert, dass Umweltstandards, Energieeffizienzkriterien und Abfallvermeidung stärker verankert sind.
  17. Staat und Gesellschaft sollen Verantwortung für den Tierschutz übernehmen und das Tierschutzgesetz streng kontrollieren und umsetzen.
  18. Eine Vernetzungsstelle Schulverpflegung wird wieder eingerichtet.
  19. Die Lebensmittelüberwachung wird verstärkt.
  20. Die Ergebnisse der Lebensmittelkontrollen werden veröffentlicht.
  21. Eine Kompetenzstelle „Zusammenleben in der Schule“ für den Umgang mit interreligiösen Konflikten wird eingerichtet.
  22. Öffentliche und private Eigentümer sollen Flächen für urbane Kunst zur Verfügung stellen.
  23. Die öffentliche Hand schafft die Voraussetzungen, um Wohnungsbestände zurück- oder anzukaufen.
  24. Behördliche Nachforderungen bei der Bauantragsprüfung hemmen die 12-Wochen-Frist nur, statt sie zu unterbrechen.
  25. Eine Wohnraumkoordination führt bei stockenden Bauverfahren verbindliche, gestufte Schlichtungsverfahren durch.
  26. Eine Taskforce Problemimmobilien aus Bau- und Innenbehörde erfasst Problemimmobilien und nimmt die Eigentümer in die Pflicht.
  27. Für öffentliche Flächen wird ein gesetzlicher Vorrang der Erbpacht festgeschrieben.
  28. Öffentliche Flächen werden grundsätzlich nur noch per Konzeptvergabe verkauft.
  29. In der Innenstadt werden gegebenenfalls Umweltwächter eingesetzt.
  30. In der Innenstadt gibt es mehr Fußstreifen von Polizei und Ordnungsdienst.
  31. Das Projektbüro Innenstadt erarbeitet einen dynamischen Masterplan mit Zeit-Maßnahmen-Plan und Controlling.
  32. Fahrzeuge der öffentlichen Hand werden ab sofort, soweit verfügbar, mit CO2-neutralem Antrieb beschafft.
  33. Die öffentliche Fahrzeugflotte wird bis 2030 vollständig batterieelektrisch.
  34. Richtlinien für Baustellenführung von Fuß- und Radverkehr sowie für Fahrradstraßen und Radpremiumrouten werden geschaffen.
  35. Schutzstreifen sind nur in absoluten Ausnahmen zulässig.
  36. Der Krisendienst des Sozialpsychiatrischen Dienstes wird zu einem 24/7-Krisendienst in Steuerungsverantwortung des ÖGD ausgebaut.
  37. Im Rahmen der Katastrophenschutzkonzepte werden ressortübergreifende Programme für klimabedingte Gesundheitskrisen und Pandemien entwickelt.
  38. Kostenträger, Betreiber und Behörde sollen gemeinsam verbindliche Lösungen für attraktive und kostendeckende Tages- und Kurzzeitpflegeangebote finden.
  39. Die staatliche Kontrolle der Investitionskosten von Pflegeheimen wird gestärkt.
  40. Die Wohn- und Betreuungsaufsicht soll bei Qualitätsmängeln alle Instrumente des Wohn- und Betreuungsgesetzes ausschöpfen.
  41. Das Budget für Arbeit und das Budget für Ausbildung werden im öffentlichen Dienst verbindlich erprobt.
  42. Eine Strategie zur Sicherung der Schwerbehindertenquote von 6 Prozent im öffentlichen Dienst wird erarbeitet.
  43. In Verwaltungsbereichen mit Publikumsverkehr werden schützende und präventive Strukturen aufgebaut.
  44. Das Screening auf gesundheitlich begründete Schutzbedarfe wird unter Verantwortung der Gesundheitsbehörde durchgeführt.
  45. Die Gesundheitsbehörde stellt eine ausreichende psychologische Erstversorgung von Geflüchteten sicher.
  46. Die Innenbehörde legt der Deputation jährlich einen Bericht zur Auswertung der Einsätze vor.
  47. Der Polizeivollzugsdienst wird von Aufgaben entlastet, die Ordnungsdienst oder Objektschutz erledigen können.
  48. In Kooperation mit dem BSI wird eine Zentralstelle Cybersicherheit zum Schutz kritischer und öffentlicher digitaler Infrastruktur aufgebaut.
  49. Gegen illegale Müllhalden wird vorgegangen und an neuralgischen Orten werden Mülldetektive eingesetzt.
  50. Mit einer Novelle des Hilfeleistungsgesetzes wird eine obligatorische Brandverhütungsschau eingeführt.
  51. Mit einer Zentralstelle Cybersicherheit in Kooperation mit dem BSI werden die Cyberabwehr für kritische Infrastruktur erweitert und die Funktionsfähigkeit im Katastrophenfall sichergestellt.
  52. Das Versammlungsfreiheitsgesetz stärkt die Rechte der Demonstrierenden und die Schutz- und Kooperationspflichten der Behörden.
  53. Ein Lobbyregistergesetz mit legislativem und exekutivem Fußabdruck wird unbürokratisch und praxistauglich eingeführt.
  54. Beim öffentlichen Einkauf und der Auftragsvergabe werden künftig die Lebenszykluskosten von Produkten stärker einbezogen.
  55. Eine zentrale Stelle zur Einwerbung von Bundesmitteln informiert über Fördermöglichkeiten und unterstützt die Ressorts bei der Abstimmung mit Bundesbehörden.
Linke, Programmentwurf zur Bürgerschaftswahl 2027 56616
Mehr Geld 12
Mehr Rechte oder Angebote 3
Weniger Pflichten 1
Teils begünstigend, teils belastend 3
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 1
Weniger Geld 3
Weniger Rechte oder Angebote 1
Mehr Pflichten 53
  1. Öffentliche Gebäude werden energetisch saniert.
  2. Auf öffentlichen Dächern wird Photovoltaik installiert.
  3. Die Treuhandverwaltung wird bei Bedarf genutzt, wenn Eigentümer nicht selbst sanieren.
  4. Richtlinien sollen preistreibende Effekte bei der Ermittlung der Bodenrichtwerte verhindern.
  5. Bei trotz Baugenehmigung liegengelassenen Umbauprojekten wird das Baugebot angewandt.
  6. Die Verlängerung von Baugenehmigungen wird deutlich restriktiver gehandhabt.
  7. Ferienwohnungen werden in einem Kataster erfasst und erhalten eine Wohnungs-ID.
  8. Sozialämter sollen Härtefälle nach einer Zwangsräumung häufiger wieder in dieselbe Wohnung einweisen.
  9. Mit den Versorgern wird eine Vereinbarung angestrebt, nach der sie bei Härtefällen auf einen Teil der Forderung verzichten und eine gemeinsame Teilzahlung von Schuldner und Sozialbehörde akzeptieren.
  10. Die öffentliche Hand gestaltet die Innenstadt über GEWOBA, BREBAU und eigene Ankäufe mit, statt sie privaten Investoren zu überlassen.
  11. Planungsfehlern bei der Förderung von Arbeitsmarktprojekten wird durch effektiveres Controlling und langfristige, verlässliche Planung vorgebeugt.
  12. Die Wohn- und Betreuungsaufsicht wird als Anlaufstelle für Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen und ihre An- und Zugehörigen weiterentwickelt.
  13. Die Sozialzentren werden zu ganzheitlichen Anlaufstellen für Kinder, Jugendliche und Familien mit Beratungs- und Unterstützungsangeboten weiterentwickelt.
  14. Für die Sozialverwaltung wird eine unabhängige Beschwerdestelle eingerichtet.
  15. Leistungsbeziehende werden per Brief oder App an den Ablauf von Bewilligungsfristen erinnert.
  16. Bildungsbehörde und Kita-Träger sprechen Familien gezielt und aufsuchend an, damit alle Kinder spätestens mit fünf Jahren eine Kita besuchen.
  17. Die Ressorts Bildung, Soziales und Gesundheit entwickeln einen gemeinsamen Aktionsplan zur psychischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen.
  18. Bei der Schulaufsicht werden Diskriminierungsbeauftragte als formale Beschwerdestelle eingerichtet.
  19. Schulen und Schulaufsicht benennen klare Meldewege bei Gewalt an Schulen.
  20. In der Bildungsbehörde wird eine Fachstelle für sexualisierte Grenzüberschreitung eingerichtet.
  21. Die Fachstelle entwickelt eine Strategie für den Umgang mit sexuellen Grenzverletzungen verbeamteter Lehrkräfte gegenüber Schutzbefohlenen.
  22. Das Institut für Qualitätsentwicklung (IQHB) berät Schulen künftig auch aktiv.
  23. Die Jugendberufsagentur bietet aufsuchende Beratung an.
  24. Die Jugendberufsagentur unterstützt junge Menschen beim Nachholen eines Schulabschlusses.
  25. Das Welcome Center wird für die Vermittlung und Unterstützung internationaler Auszubildender zuständig.
  26. Alle zwei Jahre wird ein öffentlicher Bericht zur Lage der Erwerbslosen im Land vorgelegt.
  27. Eine vom Jobcenter unabhängige öffentliche Beschwerdestelle wird eingerichtet.
  28. Der Staat muss die Qualität der Arbeitsbedingungen sichern und Mitbestimmung fördern.
  29. Arbeitsagentur und Jobcenter sollen einen lückenlosen Übergang ermöglichen.
  30. Assistenzbedarfe behinderter Menschen sollen frühzeitig festgestellt und die Assistenz auch im Krankenhaus verlässlich, bedarfsgerecht und rechtzeitig bewilligt werden, unabhängig vom Assistenzmodell.
  31. Die öffentliche Hand soll die digitale Barrierefreiheit weiter konsequent vorantreiben.
  32. Das Amt für Versorgung und Inklusion soll die Einnahmen aus der Ausgleichsabgabe bis auf notwendige Rücklagen direkt in die Förderung der Inklusion auf dem Bremer Arbeitsmarkt investieren.
  33. Gender Budgeting soll in allen öffentlichen Einrichtungen und Ressorts verbindlich umgesetzt und öffentliche Mittel auf ihre Gleichstellungswirkung geprüft werden.
  34. Frauen- und queerpolitische Perspektiven sollen in allen Politikfeldern, Entscheidungen und in der Haushaltsplanung von Anfang an berücksichtigt werden.
  35. Die beschlossenen AGG-Beschwerdestellen in den Verwaltungen werden konsequent eingerichtet.
  36. Bei wichtigen Gesetzen, Programmen und Verwaltungsvorhaben findet eine verbindliche Anhörung statt.
  37. Der Staat darf Menschen nicht wegen religiöser Kleidung oder sichtbarer Zugehörigkeit benachteiligen.
  38. Die Arbeit des Welcome Centers wird für alle ankommenden Menschen ausgeweitet, um ihnen schnellen Zugang zum Arbeitsmarkt zu ermöglichen.
  39. Mindeststandards für Unterkünfte werden verbindlich kontrolliert.
  40. Über die Umsetzung der Mindeststandards in Unterkünften wird öffentlich berichtet.
  41. Honoraruntergrenzen für Kulturschaffende werden bei Vergaben berücksichtigt.
  42. Das Ordnungsamt soll Falschparken stärker kontrollieren, besonders wo Barrierefreiheit und Durchfahrt von Löschfahrzeugen gefährdet sind.
  43. In der öffentlichen Beschaffung wird Kreislaufwirtschaft gefördert.
  44. Re-Use-Produkte und Reparaturen werden in allen öffentlichen Einrichtungen gefördert und eingefordert.
  45. Langfristige Verträge mit IT-Dienstleistern werden regelmäßig auf Kosten, Effizienz, Datensicherheit und Abhängigkeiten überprüft.
  46. Über die in der Verwaltung eingesetzte Software wird vollständige Transparenz geschaffen.
  47. Ein öffentlich einsehbares Softwarekataster legt eingesetzte Software, Cloudanbieter, Subunternehmen und technische Abhängigkeiten offen.
  48. Personenbezogene Daten öffentlicher Stellen werden grundsätzlich auf Servern innerhalb der EU verarbeitet.
  49. Die persönliche und telefonische Erreichbarkeit der Verwaltung wird ausgeweitet.
  50. Mehrsprachige Angebote und Zugänge mit Sprachmittlung in der Verwaltung werden ausgebaut.
  51. Die Verwaltung unterstützt Menschen, auch aufsuchend, aktiv dabei, ihnen zustehende Leistungen in Anspruch zu nehmen.
  52. Im öffentlichen Dienst wird systematisch mit dem Entgeltgleichheitscheck gearbeitet.
  53. Ausschreibungen und Besetzungsverfahren werden auf mittelbare Benachteiligung überprüft, um den Anteil von Beschäftigten mit Migrationsbiografie im öffentlichen Dienst zu erhöhen.

Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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