Zum Inhalt

Öffentliche Verwaltung

Staat: was die Programme zur Landtagswahl in Schleswig-Holstein und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.

Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Schleswig-Holstein

Klicken Sie auf eine Partei, um ihre Forderungen zu sehen.

Ohne Einzug ins Parlament

FW00

Programme zur Landtagswahl 2027

Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten oder begünstigen. Die Programme sind unterschiedlich lang; den Anteil am Programm zeigt der Balken beim Darüberfahren. Auf ein Programm klicken, um seine Forderungen zu sehen.
CDU 2725
Mehr Geld 3
Mehr Rechte oder Angebote 2
Teils begünstigend, teils belastend 1
Bleibt wie bisher 1
Mehr Pflichten 27
  1. Das SHIBB erstellt gemeinsam mit weiteren Akteuren einen Masterplan zur Sicherung des Berufsschulunterrichts in den Zentren und in der Fläche.
  2. Das SHIBB tritt in der Öffentlichkeitsarbeit für die berufliche Bildung ein.
  3. Das SHIBB stellt die Attraktivität der beruflichen Ausbildung und den Beruf der Lehrkraft dar.
  4. Das SHIBB entwickelt die berufliche Bildung in Schleswig-Holstein weiter.
  5. Eine Offensive zur Bereitstellung öffentlicher Daten wird gestartet, um Wertschöpfungsnetzwerke zu entwickeln.
  6. Mittels einer Datenoffensive wird die Verfügbarkeit öffentlicher Daten weiter verbessert.
  7. Bei der Landwirtschaftskammer wird eine Fachberatung etabliert.
  8. Ausnahmen von der Befristung von Verordnungen sind gesondert zu begründen.
  9. Verlängerungen bereits befristeter Verordnungen werden begründungspflichtig.
  10. Die jeweils erlassende Behörde führt echte Wirkungsevaluationen durch.
  11. Bei Novellierungen von Gesetzen und Verordnungen wird regelmäßig geprüft, ob nicht mehr benötigte Vorschriften gestrichen werden können.
  12. Gemeinsame qualitative und quantitative Bedarfsanalysen für Wohnungsbau und Gewerbegebietsausweisung werden mit dem Ziel der Verdichtung erstellt.
  13. Die Bearbeitungszeit des Kampfmittelräumdienstes wird auf höchstens drei Monate begrenzt.
  14. Die Strategie für Bildung für nachhaltige Entwicklung wird evaluiert und weiterentwickelt.
  15. Klimaschützende Maßnahmen unterliegen einer Nachhaltigkeitsprüfung und sind ökologisch, sozial und ökonomisch vertretbar.
  16. Ein Klimamobilitätsplan wird entwickelt.
  17. Ausbau, Planungen und Genehmigungen von Photovoltaikanlagen werden vor dem Hintergrund der Klimaschutzziele kontinuierlich überprüft.
  18. Bei der Beschaffung von Hard- und Softwareprodukten wird der ökologische und soziale Lebenszyklus berücksichtigt.
  19. Die Lebensmittelüberwachung wird gestärkt, verbessert und ausgebaut.
  20. Die Strukturen der Lebensmittelüberwachung im Dialog mit den Kommunen überprüfen und die Überwachung stärken, verbessern und ausbauen.
  21. Die Lebensmittelüberwachung stärken, verbessern und ausbauen.
  22. In Behörden und staatlichen Institutionen eine geschlechtersensible Sprache im Rahmen der Vorgaben des Rates für deutsche Rechtschreibung anwenden.
  23. Die Verwendung von Genderzeichen in Behörden und staatlichen Institutionen ablehnen.
  24. In Behörden eine geschlechtersensible Sprache im Rahmen der Vorgaben des Rates für deutsche Rechtschreibung anwenden.
  25. Zur Erkennung und Bekämpfung von Femiziden flächendeckend ein standardisiertes und verbindliches Hochrisikomanagement etablieren.
  26. Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge neben dem Preis auch Verfügbarkeit und Qualität berücksichtigen.
  27. Eigentümerinnen und Eigentümer müssen zeitgleich vor der Erfassung von Denkmalen informiert werden.
Grüne 33111
Mehr Geld 10
Mehr Rechte oder Angebote 1
Teils begünstigend, teils belastend 1
Mehr Pflichten 33
  1. Eine landesweite Koordinierungsstelle für Diversität an den Hochschulen schaffen.
  2. Bei der Anerkennung ausländischer Abschlüsse gute Behördenberatung, Erleichterungen bei fehlenden Papieren sowie Unterstützung beim Spracherwerb und bei fehlenden Fachkenntnissen bieten.
  3. Im Zusammenspiel von Gesundheitsämtern und bestehenden Gesundheitseinrichtungen eine starke Säule der öffentlichen Gesundheitsfürsorge aufbauen.
  4. Die Prüfrichtlinien für die Heimaufsichten so ergänzen, dass Fürsorgepflicht und Personalschlüssel wirksamer überprüft und eingehalten werden.
  5. Der Präventionsrat soll das Gesundheitsministerium beraten und sich besonders mit chronischen Erkrankungen befassen.
  6. Weitere Jugendberufsagenturen im Land einrichten, um eine wohnortnahe Beratung sicherzustellen.
  7. Die Familiennachzugsverfahren beschleunigen, indem die Ausländer- und Zuwanderungsbehörden Vorabzustimmungen erteilen.
  8. Eine Beratungs- und Informationspflicht der Zuwanderungs- und Ausländerbehörden einführen.
  9. Zuwanderungs- und Ausländerbehörden sollen Betroffene gemeinsam mit Migrationsberatungen aktiv zur Verbesserung ihres Aufenthaltsstatus beraten.
  10. Gemeinsam mit Verbänden und Jobcentern eine detaillierte Berichterstattung über die soziale Lage in Schleswig-Holstein entwickeln.
  11. Bei neuen Gesetzen einen Jugend-Check einführen.
  12. In der öffentlichen Beschaffung vorrangig nachhaltige Produkte einkaufen.
  13. Bei öffentlichen Beschaffungsentscheidungen darauf achten, dass unfaire und zerstörerische Praktiken nicht unterstützt und benachteiligte Länder nicht weiter ausgebeutet werden.
  14. In Klimapartnerschaften gemeinsame strategische Handlungsprogramme unter Beteiligung von Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft erarbeiten.
  15. An der Ostseeküste eine weitere „Integrierte Station“ zur Koordination der Naturschutzarbeit einrichten.
  16. Auf allen Ebenen intensive Vorbereitungen für einen langanhaltenden Stromausfall treffen.
  17. Landesweit regionale Klimaschutzagenturen aufbauen, die Kommunen bei Wärmeplänen und Klimaschutz fachlich unterstützen.
  18. Den Umfang der Kontrollen auf Sicherheitsstandards wie Brandschutz und Rauchmelder ausweiten.
  19. Verhängte Tierhaltungsverbote engmaschig und wirksam überwachen.
  20. In den Bildungsangeboten der Landwirtschaftskammer das Tierwohl stärker berücksichtigen.
  21. Eine Public Innovation Agentur aufbauen, die Landes- und Kommunalverwaltungen bei der Problemlösung hilft.
  22. Sicherheitslücken schnellstmöglich schließen, statt staatlich mit ihnen zu handeln.
  23. Eine staatliche Meldepflicht für Sicherheitslücken einführen.
  24. Die Kriminalitätsstatistik unter Einbeziehung von Wissenschaft und Zivilgesellschaft zu periodischen Sicherheitsberichten mit regionalem Bezug ausbauen.
  25. Die statistische Erhebung zu Opfern rechter Gewalt verbessern.
  26. Bei allen Investitionen und Förderprogrammen vorab ermitteln, ob sie zur Erreichung des Klimaziels beitragen.
  27. In der Infrastrukturberichterstattung die Klimawirkung einzelner Maßnahmen kenntlich machen.
  28. Ökologische Mindeststandards wie Dachbegrünung und Photovoltaik auf öffentlichen Gebäuden erweitern und konsequent umsetzen.
  29. Lebenszykluskosten bei der Vergabe öffentlicher Aufträge berücksichtigen.
  30. Die Klimawirksamkeit zum Mindeststandard jeder öffentlichen Vergabe machen.
  31. Die Einhaltung von Menschenrechten zum Mindeststandard jeder öffentlichen Vergabe machen.
  32. Die Arbeit der Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung und Vergabe fortführen und ausbauen.
  33. Eine Ombudsstelle für Vergaben einrichten, die Hinweisen auf Vertragsbrüche nachgeht.
SPD 14​9
Mehr Geld 9
Mehr Rechte oder Angebote 1
Mehr Pflichten 14
FDP 19​3
Mehr Geld 2
Mehr Rechte oder Angebote 1
Weniger Rechte oder Angebote 1
Mehr Pflichten 18
  1. Die oberste Schulaufsicht der Gymnasien stärken, damit sie Schulentwicklungsprozesse anstoßen und begleiten kann.
  2. Den Jugendberufsagenturen eine wichtige Rolle bei der Berufsorientierung geben.
  3. Der Staat soll in der Familie nur mit Umsicht und unter Wahrung der Rechte von Eltern und Kindern eingreifen.
  4. Offene Daten der öffentlichen Verwaltung grundsätzlich unter der Creative-Commons-Zero-Lizenz veröffentlichen.
  5. Informationen der öffentlichen Hand nur in einem engen, gesetzlich festgelegten Rahmen zurückhalten.
  6. Die Veröffentlichung von Daten und Informationen der öffentlichen Hand zum Regelfall machen.
  7. Eine eindeutige und verbindlich durchsetzbare Veröffentlichungspflicht im Informationszugangsgesetz verankern.
  8. Den Katalog der zu veröffentlichenden Informationen im Informationszugangsgesetz schrittweise erweitern.
  9. Sanktionen gegen öffentliche Stellen ermöglichen, die ihrer Veröffentlichungspflicht nicht nachkommen.
  10. Eine verständliche Datenschutzampel entwickeln und für alle Anwendungen der öffentlichen Hand umsetzen.
  11. Dezentrale Daten anonymisiert zusammenführen, um die Wirksamkeit steuerpolitischer Entscheidungen zu evaluieren.
  12. Diversity-Management in Verwaltung, öffentlichen Unternehmen und öffentlichen Institutionen einführen.
  13. Den Geschlechtseintrag divers auf allen Ebenen der Landespolitik und Verwaltung umsetzen.
  14. Die öffentliche Verwaltung beim Klimaschutz in Vorleistung treten lassen, bevor Bürger und Unternehmen verpflichtet werden.
  15. Anträge künftig innerhalb einer bestimmten, einsehbaren Frist bearbeiten.
  16. Eine garantierte Rückmeldezeit bei Anträgen für Tierwohlställe einführen.
  17. Eine neutrale Clearingstelle zur Überprüfung abgelehnter Anträge schaffen.
  18. Die Forschungs- und Beratungsleistungen der Landwirtschaftskammer ausbauen.
SSW 1123
Mehr Geld 3
Teils begünstigend, teils belastend 1
Bleibt wie bisher 1
Mehr Pflichten 11
AfD 1127
Mehr Geld 2
Mehr Rechte oder Angebote 2
Weniger Pflichten 3
Teils begünstigend, teils belastend 2
Weniger Geld 1
Weniger Rechte oder Angebote 2
Mehr Pflichten 8
Linke 2236
Mehr Geld 4
Mehr Rechte oder Angebote 1
Weniger Pflichten 1
Teils begünstigend, teils belastend 2
Ohne klare Richtung 1
Weniger Geld 1
Weniger Rechte oder Angebote 1
Mehr Pflichten 22
  1. Eine landesweite Wohnungsnotfallstatistik wird erhoben.
  2. Betriebe und öffentliche Hand investieren mehr in die Qualifizierung der Beschäftigten.
  3. Öffentliche Aufträge werden nur bei Einhaltung der Kriterien der Tarifmatrix vergeben.
  4. Öffentliche Aufträge gehen nur an Unternehmen, die Tariflöhne zahlen und soziale Kriterien einhalten.
  5. Die öffentliche Hand steht beim Abbau von Erwerbslosigkeit und bei guter Beschäftigung in besonderer Pflicht.
  6. In öffentlichen Gesundheitskonferenzen werden verbindliche regionale Gesundheitsziele festgelegt.
  7. Die Ergebnisse der Gesundheitskonferenzen werden in einer verständlichen Gesundheitsberichterstattung veröffentlicht.
  8. Eine landesweite Ausbildungsstatistik wird eingeführt.
  9. Öffentliche Ausschreibungen und Förderprogramme verlangen offen lizenzierte Materialien in offenen Dateiformaten.
  10. Das Land schafft Aus- und Weiterbildungsangebote in Verwaltungen und Hochschulen für Planerinnen und Planer mit Schwerpunkt Radverkehr.
  11. Öffentliche Ausschreibungen für den Strombezug enthalten das Kriterium Ökostrom.
  12. Klimaschutz und Klimafolgenmanagement werden als integrale Bestandteile der Verwaltungen aller Ebenen festgeschrieben.
  13. Minijobs in öffentlichen Verwaltungen und Betrieben werden in sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse umgewandelt.
  14. Alle haushaltsrelevanten Entscheidungen werden auf ihre Wirkung auf die Geschlechter überprüft.
  15. In allen Jobcentern werden gewaltbetroffene Frauen von speziell geschulten Fallmanagerinnen betreut.
  16. Femizide werden benannt und statistisch erfasst.
  17. In Schulen, Krankenhäusern und Behörden wird auf die tatsächliche geschlechtliche Identität von Menschen unabhängig vom Passeintrag eingegangen.
  18. Besonders schutzbedürftige Personen nach der EU-Richtlinie 2013/33/EU sollen systematisch erfasst werden.
  19. Die kommunalen Selbstverwaltungen sollen mehr demokratischen Einfluss auf und Kontrolle über die Verwaltungen erhalten.
  20. Kunst und Kultur sollen von einer freiwilligen Aufgabe zur Pflichtaufgabe der öffentlichen Hand werden.
  21. Konsequenter Datenschutz stellt das Recht der Einzelnen auf Schutz ihrer Daten über staatliche Ausforschungs- und unternehmerische Profitinteressen.
  22. Bei der Ausschreibung neuer Software wird die Veröffentlichung des Quellcodes nach Open-Source-Kriterien verpflichtend.
Koalitionsvertrag 35220
Mehr Geld 18
  1. Das IQSH wird bei der Einrichtung zusätzlicher Studienleitungen unterstützt und erhält mehr Flexibilität bei deren Einsatz.
  2. Die personelle Ausstattung der Denkmalschutzbehörden wird überprüft und verstärkt.
  3. Der öffentliche Gesundheitsdienst wird gemeinsam mit dem Bund bei Personal, Ausstattung und digitalen Standards auskömmlich ausgestattet.
  4. Die Bodenschutzbehörden werden unterstützt und mit den notwendigen Ressourcen ausgestattet.
  5. Behörden, die mit Planungs- und Genehmigungsverfahren befasst sind, erhalten zusätzliches Personal.
  6. Der Stellenanteil bei der Bürgerbeauftragten für den Kampf gegen sexualisierte Gewalt gegen Kinder wird gestärkt.
  7. Zur Bekämpfung von Hass und Hetze im Internet wird das Personal verstärkt.
  8. Die Zuwanderungsbehörden werden gemeinsam mit den Kommunen personell, konzeptionell und digital gestärkt.
  9. Die Ökokontrolle wird personell gestärkt.
  10. Der technische Verbraucherschutz wird räumlich, technisch und personell besser ausgestattet.
  11. Die Genehmigungsbehörden für Windkraftanlagen werden personell und organisatorisch gestärkt.
  12. Für die Genehmigungsverfahren werden zusätzliche Personalressourcen geschaffen.
  13. Die Kontrollstrukturen im Arbeitsschutz erhalten eine bessere personelle Ausstattung.
  14. Es sollen Personalkapazitäten für ausreichende Beschilderung und Fahrbahnmarkierungen für den Radverkehr geschaffen werden.
  15. Baustellenmanagement und Baustellenkoordination werden personell und sachlich gestärkt.
  16. Die Planungskapazitäten werden durch mehr Personal erhöht.
  17. Für die Umsetzung der Radschnellwege werden falls notwendig personelle Ressourcen bereitgestellt.
  18. Für das angepasste Gesundheitsmanagement werden entsprechende Mittel bereitgestellt.
Mehr Rechte oder Angebote 1
Weniger Pflichten 1
Teils begünstigend, teils belastend 1
Ohne klare Richtung 1
Mehr Pflichten 35
  1. Die Bildungsberichterstattung wird ausgebaut und es werden Konsequenzen daraus gezogen.
  2. Schulen mit besonderen Defiziten werden gezielt von der Schulaufsicht unterstützt.
  3. Das IQSH wird weiterentwickelt, um Schulen beim Einsatz digitaler Elemente im Unterricht, auch in Datenschutzfragen, ausreichend zu unterstützen.
  4. Am IQSH wird eine zentrale Lizenzprüfung für ausgewählte Anwendungen und Apps etabliert.
  5. Die Schulaufsicht wird zur Unterstützung von Schulleitungen und Führungskräften gestärkt.
  6. Das SHIBB erstellt im Dialog mit allen Beteiligten einen landesweiten Schulentwicklungsplan für die berufsbildenden Schulen.
  7. Mit dem SHIBB wird für die Attraktivität des Berufsschullehramts geworben.
  8. Ein festgelegter Anteil der Kosten öffentlicher Bauten wird für künstlerische Arbeit bereitgestellt.
  9. Die Prüfrichtlinien für die Heimaufsichten werden ergänzt, damit die Einhaltung der Personalschlüssel wirksam überprüft wird.
  10. Zur Erkennung von Femiziden wird flächendeckend ein standardisiertes, verbindliches Hochrisikomanagement eingeführt.
  11. Behörden sollen geschlechtersensibel kommunizieren.
  12. Ein regelmäßiger Austausch zwischen Verwaltung und Akteuren des Ehrenamts wird sichergestellt.
  13. Öffentliche Gebäude und Infrastrukturen sollen künftig so geplant werden, dass jeder Baustoff recycelbar oder kompostierbar ist.
  14. Öffentliche Gebäude sollen beim Bauen mit heimischem Holz eine Vorreiterrolle einnehmen.
  15. Bedrohte und gefährdete Gruppen erhalten durch die Behörden einen besonderen Schutz.
  16. Das frühzeitige Erkennen und Sanktionieren diskriminierender, menschenverachtender, antisemitischer oder rassistischer Tendenzen in der öffentlichen Verwaltung erhält Priorität.
  17. Bei ausreisepflichtigen Menschen prüfen die Ausländerbehörden von Amts wegen asylunabhängige Aufenthaltsrechte.
  18. Für die Gemeinschaftsverpflegung öffentlicher Einrichtungen werden entsprechende Standards unter Beachtung sozialer Belange eingeführt.
  19. Die Abfallwirtschaftspläne werden mit ambitionierten Zielen zur Reduktion der Abfallmengen fortgeschrieben.
  20. Ein Abfallwirtschaftsplan für Siedlungsabfälle wird vorgelegt.
  21. Duale Ausbildung und berufliche Weiterbildung werden durch einen landesweiten Schulentwicklungsplan (Masterplan) des SHIBB abgesichert.
  22. Das SHIBB soll mit Öffentlichkeitsarbeit die Attraktivität der beruflichen Ausbildung steigern.
  23. Das SHIBB soll den Beruf der Lehrkraft an beruflichen Schulen positiv darstellen.
  24. Das SHIBB soll die Bedarfe in den Regionen erfassen und bei Bedarf neue Angebote schaffen.
  25. Das SHIBB soll Kooperationen mit Akteuren vor Ort fördern.
  26. Das SHIBB hat die Aufgabe, die berufliche Bildung konkret weiterzuentwickeln.
  27. Mit dem SHIBB wird für die Attraktivität des Berufsschullehramts geworben.
  28. Der Einsatz von Recycling-Baustoffen soll bei öffentlichen Bauvorhaben verbindlich vorgeschrieben werden.
  29. Der Zustand der Radwege wird systematisch in einem Radwegezustandsbericht erfasst.
  30. Der Zustand der Radwege wird baulastträgerübergreifend erfasst.
  31. Künftige Gesetzentwürfe werden vor der Beschlussfassung einem umfassenden Digitalcheck unterzogen, etwa zur Prüfung ihrer Digitaltauglichkeit.
  32. Bei allen staatlichen IT-Projekten wird IT-Sicherheit von Anfang an berücksichtigt und umgesetzt.
  33. Selbst entwickelte Software der Verwaltung wird nach dem Grundsatz „public money, public code“ unter freier Lizenz veröffentlicht.
  34. In der Metropolregion Hamburg wird gemeinsam mit den Partnern ein Wohn- und Gewerbeflächen-Monitoring eingerichtet.
  35. Die Kommunalaufsichten arbeiten stärker unterstützend und beratend mit den Kommunen zusammen.
Grüne, Programmentwurf zur Landtagswahl 2027 4839
Mehr Geld 7
Mehr Rechte oder Angebote 1
Weniger Pflichten 2
Teils begünstigend, teils belastend 1
Bleibt wie bisher 2
Weniger Rechte oder Angebote 2
Mehr Pflichten 46
  1. In die Entwicklung von Unterrichtsmaterial werden Lehrkräfte, Hochschulen, das IQSH, Medienzentren und zivilgesellschaftliche Partner eingebunden.
  2. Das IQSH soll verstärkt längerfristige und schulspezifische Unterstützungsformate anbieten.
  3. Mit den Datenschutzbehörden werden praxistaugliche Lösungen entwickelt, die Datenschutz und Bildungsteilhabe verbinden.
  4. Für BAföG-Anträge wird eine Bearbeitungsgarantie von drei Monaten eingeführt.
  5. Der Staat stellt Informationen und Familienleistungen automatisch und antragslos zur Verfügung.
  6. Kinder und Jugendliche alkoholabhängiger Eltern werden über staatliche Systeme identifiziert und gezielt unterstützt.
  7. Führung in Teilzeit wird im Gleichstellungsgesetz verbindlich geregelt.
  8. Gleichstellungsbeauftragte erhalten ab einer bestimmten Dienststellengröße ein Recht auf personelle Entlastung.
  9. Bei der öffentlichen Auftragsvergabe wird Gender Mainstreaming konsequent angewendet.
  10. Entgeltgleichheit wird zu einem Vergabekriterium bei öffentlichen Aufträgen.
  11. Barrierefreiheit wird zum Standard im Wohnungsbau, im öffentlichen Raum, in der Verwaltung und in digitalen Angeboten.
  12. Verwaltungen helfen Menschen, sich im Geflecht der Teilhabeleistungen zurechtzufinden.
  13. Der diskriminierungsfreie Umgang mit Menschen mit Behinderungen wird fest in der Aus- und Fortbildung von Verwaltung und Sicherheitsbehörden verankert.
  14. Menschen erhalten wirksamen Schutz vor Diskriminierung durch Behörden, öffentliche Einrichtungen und öffentlich geförderte Organisationen.
  15. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz wird umfassend reformiert, damit das Diskriminierungsverbot lückenlos für alle Behörden und auf dem Wohnungsmarkt gilt.
  16. An der Koordinierungsstelle des IQSH am Zentrum für Prävention werden Fortbildungsangebote aufgebaut.
  17. Für die Bearbeitung aufenthalts- und arbeitsrechtlicher Fragen sollen verbindliche landesweite Standards gelten.
  18. Mit Kammern und Unternehmen sollen Lücken in den Verfahren zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen und zur Nachqualifizierung ermittelt werden.
  19. Mit Kammern, berufsbildenden Schulen und Hochschulen sollen Nachqualifizierungsangebote geschaffen werden, zuerst in Erziehung, Gesundheit und Pflege.
  20. Ein Kompetenzzentrum zur Umsetzung des europäischen Naturschutzgesetzes wird eingerichtet, das Förderprogramme koordiniert, Kommunen unterstützt und Renaturierung voranbringt.
  21. Bei öffentlichen Gebäuden, landeseigenen Liegenschaften und Förderprogrammen wird der Fledermausschutz von Anfang an mitgeplant.
  22. Ein jährlicher Nährstoffbericht dokumentiert Fortschritte und zeigt Handlungsbedarf auf.
  23. Mit der Landwirtschaftskammer und bestehenden Beratungsstrukturen werden erweiterte Beratungsangebote geschaffen.
  24. Die öffentliche Nachfrage wird gezielt zum Aufbau regionaler ökologischer Wertschöpfungsketten genutzt.
  25. Externe Weisungsrechte gegenüber Staatsanwaltschaften werden transparenter gestaltet.
  26. Landesdemokratiezentrum und Regionale Beratungsteams gegen Rechtsextremismus werden deutlich ausgebaut.
  27. Vereine mit rechtsextremem Bezug werden von Finanzämtern nicht als gemeinnützig anerkannt.
  28. Die öffentliche Beschaffung wird nachhaltig gestaltet, indem bei Vergabeentscheidungen der gesamte Lebenszyklus berücksichtigt wird.
  29. Bei Vergaben gilt als bestes Angebot dasjenige, das über den gesamten Lebenszyklus ökologisch, sozial und finanziell überzeugt.
  30. Vor größeren Beschaffungen wird geprüft, ob Reparatur, Wiederverwendung, Miete, Leasing oder Gebrauchtware sinnvoller ist als ein Neukauf.
  31. Der Leitfaden für nachhaltige Beschaffung und Vergabe wird verbindlich.
  32. Das Beratungsangebot des Kompetenzzentrums für Nachhaltige Beschaffung und Vergabe wird ausgebaut.
  33. Das Landesvergaberecht berücksichtigt Nachhaltigkeitskriterien.
  34. Verzögerungen von Behörden bei ihren Informationspflichten werden abgestellt.
  35. Die gesetzlichen Fristen des Informationszugangsgesetzes werden mit wirksamen Sanktionen unterlegt.
  36. Bei systematischen Verzögerungen sind aufsichtsrechtliche Konsequenzen möglich.
  37. Eine Grenzbarrieren-Kommission wird eingesetzt, die Barrieren für das grenzüberschreitende Leben feststellt und Maßnahmen zu ihrer Beseitigung vorschlägt.
  38. Die öffentliche Beschaffung richtet sich nach Prinzipien der Kreislaufwirtschaft.
  39. Die öffentliche Hand beschafft künftig ausschließlich elektrische Pkw.
  40. Die Medienanstalt macht ihr Angebot zur Medienkompetenz landesweit bekannter.
  41. Bei der öffentlichen Beschaffung hat offene Software Vorrang vor proprietären Lösungen.
  42. Bei der öffentlichen Beschaffung haben europäische Anbieter Vorrang vor außereuropäischen.
  43. Die Verwaltung soll proaktiv unterstützen und Leistungen dort zugänglich machen, wo sie gebraucht werden.
  44. Über Sozialleistungen und andere Eingriffe, die Menschen unmittelbar betreffen, entscheiden immer Menschen und nicht KI.
  45. Beim KI-Einsatz in der Verwaltung sind Transparenz, Datenschutz und nachvollziehbare Entscheidungen unverzichtbar.
  46. Wo der Netzausbau eigenwirtschaftlich nicht erfolgt, übernimmt die öffentliche Hand Verantwortung.

Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

Seite teilen

www.wasstehtdrin.de