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Öffentliche Verwaltung

Staat: was die Programme zur Landtagswahl in Berlin und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.

Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Berlin

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Ohne Einzug ins Parlament

Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten oder begünstigen. Die Programme sind unterschiedlich lang; den Anteil am Programm zeigt der Balken beim Darüberfahren. Auf ein Programm klicken, um seine Forderungen zu sehen.
Linke 72745
Mehr Geld 29
  1. Die Ämter werden so ausgestattet, dass sie in Verdachtsfällen ermitteln und gerichtsfeste Beweise sammeln können.
  2. Die für das Wohngeld zuständigen Behörden erhalten mehr Personal.
  3. Die Straßenbahnplanung und das Tiefbaupersonal werden verstärkt, um den Masterplan Brücken umzusetzen.
  4. Die Bußgeldstelle wird personell gestärkt.
  5. Die Genehmigung von Baustellen im Straßenland wird durch Digitalisierung und bessere Ausstattung der Genehmigungsbehörden beschleunigt.
  6. Die Finanzämter werden personell und technisch bestmöglich ausgestattet, um Steuerflucht und Steuervermeidung zu unterbinden.
  7. Die Jobcenter erhalten bessere Betreuungsschlüssel.
  8. Eine Offensive sichert alle gesetzlichen Aufgaben des Öffentlichen Gesundheitsdienstes mit Stellen und Infrastruktur ab und besetzt offene Stellen.
  9. Der Öffentliche Gesundheitsdienst soll als Teil der Kinderschutz-Meldekette sachgerecht ausgestattet werden.
  10. Die Mittel für die energetische Sanierung öffentlicher Gebäude sollen deutlich erhöht werden.
  11. Die Berliner Regenwasseragentur wird aufgabengerecht besser ausgestattet.
  12. Die Zero-Waste-Agentur wird aufgabengerecht besser ausgestattet.
  13. Die Ordnungsämter werden personell und finanziell gestärkt.
  14. Die mabb soll ausreichend finanziell ausgestattet werden.
  15. Der Vorwegabzug vom Anteil der mabb am Rundfunkbeitrag soll vollständig gestrichen werden.
  16. Das Land Berlin soll Behörden, Organisationen und Vereinen eine kostenfreie Mastodon-Instanz zur Verfügung stellen.
  17. Befristete Stellen im öffentlichen Dienst sollen entfristet und permanente Stellen geschaffen werden.
  18. Für Qualifizierung und Fortbildung in der Verwaltung soll ein festes Budget vorgesehen werden.
  19. Für mehr Personal im öffentlichen Dienst soll es eine Ausbildungsoffensive geben.
  20. Die Krisenstruktur der Verwaltung soll mit ausgebildetem Personal, flexiblen Räumen, Kommunikationsausstattung und klaren Verantwortlichkeiten ausgestattet werden.
  21. Die Ombudsstelle wird in ihrer Unabhängigkeit und personell gestärkt.
  22. Die Einbürgerungsrechtsberatung wird personell gestärkt.
  23. Die Härtefallkommission wird personell gestärkt.
  24. Befugnisse und Personal des Polizei- und Bürgerbeauftragten werden gestärkt.
  25. Disziplinarverfahren werden durch Professionalisierung und angemessene Personalausstattung der Ermittlungsführung beschleunigt.
  26. Die Berufsfeuerwehr wird so aufgestellt, dass die vorgegebenen Zeitrahmen und Personalstärken in Rettungsdienst und Brandschutz eingehalten werden.
  27. Der Sanierungsstau bei Wachen und Fahrzeugen der Feuerwehr wird zügig abgebaut.
  28. Die Katastrophenschutzbehörden werden organisatorisch und personell ausreichend auf Katastrophen und Großschadensereignisse vorbereitet.
  29. Für nachhaltig produzierte Sportausrüstung werden Mittel bereitgestellt.
Mehr Rechte oder Angebote 17
  1. Die Stromzählermethode zur Aufdeckung spekulativen Leerstands wird gesetzlich verankert.
  2. Ersatzvornahme und Einsetzung von Treuhändern bei leerstehenden Häusern werden vereinfacht.
  3. Initiativen zu bundesgesetzlichen Kompetenzerweiterungen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes werden ergriffen.
  4. Gesundheitsämter erhalten mehr Möglichkeiten zu Diagnostik und Therapie, wo etablierte Strukturen nicht ausreichen.
  5. Die Krankenhäuser von Charité und Vivantes werden umstrukturiert, mit Planungs- und Leitungsgremien, in denen Beschäftigte, Patientenvertretungen, Bezirke, Land und Öffentlicher Gesundheitsdienst mitentscheiden.
  6. Die unabhängige Beschwerdestelle erhält Akteneinsichts- und Durchgriffsrechte.
  7. Stelle und Einfluss des Antidiskriminierungs- und Mobbingbeauftragten der Bildungsverwaltung werden gestärkt.
  8. Der Digitale-Medien-Staatsvertrag soll den Landesmedienanstalten wirksame Mittel zur Regulierung großer Online-Plattformen, gegen Diskriminierung und für mehr Transparenz geben.
  9. Die Befugnisse der Ombudsstelle werden ausgeweitet.
  10. Die Ombudsstelle erhält ein unabhängiges Presserecht und ein Initiativrecht.
  11. Der Beirat für Angelegenheiten von Rom*nja und Sinti*zze erhält ausreichende Befugnisse für einen Dialog mit der Verwaltung auf Augenhöhe.
  12. Das Gremium gegen anti-Schwarzen Rassismus in der Antidiskriminierungsverwaltung erhält alle Befugnisse und Zugang zu Unterlagen des Senats.
  13. Der Landesbeirat für Partizipation wird in Unabhängigkeit und Einflussmöglichkeiten gestärkt.
  14. Der Landesbeirat für Partizipation erhält mehr Befugnisse, Einsicht in Verwaltungsunterlagen und ein Informationsrecht.
  15. Befugnisse und Personal des Polizei- und Bürgerbeauftragten werden gestärkt.
  16. Der Polizeibeauftragte erhält Untersuchungs- und Ermittlungsbefugnisse zur Aufklärung rechtswidriger Gewalt und Menschenrechtsverletzungen durch Sicherheitsbehörden.
  17. Personalverantwortliche dürfen öffentlich zugängliche Internetauftritte und Social-Media-Profile einsehen, um die Verfassungstreue bei Einstellung und bei Anhaltspunkten zu prüfen.
Teils begünstigend, teils belastend 7
Weniger Rechte oder Angebote 3
Mehr Pflichten 72
  1. Für den Wohnberechtigungsschein wird eine Zwei-Wochen-Garantie ab vollständiger Antragstellung eingeführt.
  2. Bei konkreten Wohnungsangeboten, die einen WBS erfordern, wird binnen 48 Stunden ein Notfall-Sofort-WBS ausgestellt.
  3. Für öffentliche Gebäude werden Rückbau- und Wiederverwendungskonzepte verpflichtend.
  4. Bei der Vergabe öffentlicher Bau- und Planungsleistungen gelten Kriterien für ressourcenschonendes Bauen.
  5. Die Treibhausrelevanz unterschiedlicher Baustoffe wird bei der Förderung berücksichtigt.
  6. Vor jedem Bebauungsplanverfahren findet ein informelles, ergebnisoffenes Beteiligungsverfahren vor Ort statt.
  7. Für neue Bebauungspläne gelten hohe soziale und ökologische Kriterien sowie hohe städtebauliche Qualität.
  8. Diskriminierungssensible Leitkriterien werden verbindlich in der Bauplanung verankert.
  9. Ein Leerstandskataster zur systematischen Erfassung von Leerstand wird eingeführt.
  10. Ein öffentlich einsehbares Baulückenkataster wird eingerichtet.
  11. Über den öffentlichen Boden wird mit einem öffentlichen Kataster Transparenz hergestellt.
  12. Vergabeverfahren für öffentlichen Boden erfolgen transparent, unter parlamentarischer Kontrolle und mit Beteiligung der Zivilgesellschaft über einen Bodenbeirat.
  13. Eine gesamtstädtische Freiflächen-Strategie mit Richtwerten für hitzemindernde und wohnungsnahe Freiflächen wird erarbeitet.
  14. Gesetzlich wird ausgeschlossen, dass bei der Parkraumbewirtschaftung erfasste Scan-Daten für andere Zwecke genutzt werden.
  15. Menschenrechts- und Umweltstandards werden in Produktions- und Lieferketten sowie in Beschaffungsrichtlinien abgesichert.
  16. Bei öffentlicher Vergabe und Beschaffung werden neben Local Content auch Arbeitsplatzsicherheit und Standortzusagen berücksichtigt.
  17. Öffentliche Mittel und Aufträge werden konsequent an soziale und ökologische Kriterien geknüpft.
  18. Kontrollen und die Durchsetzung von Arbeitsschutzvorschriften werden verbessert.
  19. In Ausschreibungen werden Personalaufwand und Qualitätskriterien verbindlich vorgegeben, etwa für Schulcatering oder Reinigung.
  20. Gewerbeämter und andere Behörden werden für Scheinselbstständigkeit und Arbeitsausbeutung migrantischer Beschäftigter sensibilisiert.
  21. Die öffentliche Hand zahlt als Auftraggeberin oder über Zuwendungen auskömmliche Honorare.
  22. Die Tariftreue bei öffentlicher Vergabe wird konsequent angewendet und kontrolliert.
  23. Alle Dienstgebäude werden barrierefrei um- und ausgebaut.
  24. Öffentliche Investitionen, Förderprogramme und Vergaben werden konsequent an Barrierefreiheit gekoppelt.
  25. Eine zentrale Stelle zur Vermittlung barrierefreien Wohnraums an Bedürftige wird geschaffen.
  26. Die Übertragung politischer Verantwortung im Gesundheitswesen auf privatwirtschaftliche Mechanismen wird rückgängig gemacht.
  27. In der Gesundheitsverwaltung wird eine Stabsstelle für ein Sonderprogramm zum Aufbau von MVZ in öffentlicher oder gemeinnütziger Trägerschaft eingerichtet.
  28. Die Kassenärztliche Vereinigung sorgt für eine bessere gesundheitliche Versorgung älterer Menschen.
  29. Für Schulen wird eine unabhängige Beschwerdestelle geschaffen, angebunden an die Landesantidiskriminierungsstelle.
  30. Die unabhängige Beschwerdestelle berät Schüler und Eltern niedrigschwellig und wird neben LADG-Fällen auch bei schulgesetzlichen Konflikten, etwa zur Inklusion, tätig.
  31. Die Schaffung eines deutsch-arabischen oder deutsch-kurdischen Schulzweiges wird geprüft.
  32. Bei der Beschaffung digitaler Endgeräte für Schulen gelten verpflichtend nachhaltige Beschaffungskriterien.
  33. In öffentliche Gebäude sollen keine Gasheizungen mehr eingebaut werden.
  34. Der Anschluss öffentlicher Gebäude an Quartiers- und Nahwärmenetze soll vorangetrieben werden.
  35. Bis spätestens 2030 sollen alle geeigneten Dächer öffentlicher Gebäude mit Solaranlagen ausgestattet werden.
  36. Die Einhaltung der Solarpflicht auf öffentlichen Gebäuden soll überprüft und Nichtbeachtung sanktioniert werden.
  37. Der Vorrang der Trinkwasserversorgung wird bei allen Verwaltungsentscheidungen beachtet und durchgesetzt.
  38. In Genehmigungsverfahren für die Grundwassernutzung werden Mindestgrundwasserstände festgelegt.
  39. Abfallberatung und Bildungsangebote der Zero-Waste-Agentur werden erweitert.
  40. Die Zero-Waste-Agentur vergibt Fördermittel.
  41. Die Heimaufsicht fördert die Vernetzung und Zusammenarbeit mit den Anti-Gewalt-Beratungsstrukturen.
  42. Sensibilisierung gegen Hassgewalt wird in Behörden verpflichtend.
  43. Arbeitsräume werden verlässlich öffentlich generalangemietet.
  44. Bei staatlichen Online-Angeboten soll Tracking über das technisch Notwendige hinaus ausgeschlossen werden.
  45. Die Umweltkriterien der Blauen Engel für Software und Rechenzentren sollen verbindlich in Beschaffungsverfahren aufgenommen werden.
  46. Bei der Vergabe von IT-Leistungen sollen Energieeffizienz, Lebensdauer und Wartbarkeit Entscheidungskriterien sein.
  47. Die Beschaffung in der Verwaltung soll auf Reparierbarkeit, Ersatzteilverfügbarkeit und modulare Bauweise achten.
  48. Ein Berliner Transparenzgesetz soll konkrete Veröffentlichungspflichten, verbindliche Fristen und maschinenlesbare Formate vorsehen.
  49. Jede KI-Anwendung im öffentlichen Sektor soll transparent und kontrollierbar sein.
  50. Staatliche Entscheidungen sollen nicht an Black-Box-Systeme ausgelagert werden.
  51. Bei Verwaltungsleistungen soll ein Anspruch auf Information und Beratung durch eine reale Person bestehen.
  52. Alle Einrichtungen, insbesondere die Polizei und ihre Datenbanken, werden diskriminierungskritisch überprüft.
  53. Rassistische Erfahrungen werden systematisch in Bildung, Erinnerungskultur und öffentlicher Verwaltung verankert.
  54. Intersektionale Perspektiven auf antislawischen Rassismus werden in Forschung, Bildung und Verwaltung verankert.
  55. Der Staat muss religiöse und weltanschauliche Pluralität achten, schützen und herstellen.
  56. Die Begleitung und Evaluation der Förderpläne nach dem Partizipationsgesetz wird sichergestellt.
  57. Behörden erkennen die Schutzbescheinigungen der Fachstellen für besonders schutzbedürftige Geflüchtete an.
  58. Die Datenschutzbeauftragte erhält gegenüber Behörden eine echte Anordnungsbefugnis mit wirksamen Durchsetzungsinstrumenten.
  59. Speichernotwendigkeit und Zugriffsberechtigungen für Verwaltungsdatenbanken, insbesondere bei der Polizei, werden diskriminierungskritisch überprüft.
  60. Das Transparenzgesetz verzichtet auf Bereichsausnahmen.
  61. Sachfremde Faktoren wie Verbote bestimmter Sprachen dürfen bei der Beschränkung von Versammlungen nicht berücksichtigt werden.
  62. Der Rechtsschutz gegen versammlungsbeschränkende Maßnahmen wird insbesondere durch rechtzeitige Übermittlung der Auflagen gewährleistet.
  63. Berlin braucht zum Schutz der Verfassung eine transparente, demokratisch kontrollierte und bürgernahe Instanz, die über demokratiefeindliche Aktivitäten informiert.
  64. Berlin erhält eine moderne Institution ohne nachrichtendienstliche Methoden, mit wissenschaftlicher Kompetenz und Einbindung externer Expertise.
  65. An die Stelle des Geheimdienstes tritt eine Informations- und Dokumentationsstelle für Menschenrechte, Grundrechte und Demokratie nach dem Vorbild des IDZ in Jena.
  66. Die Dokumentationsstelle dokumentiert neonazistische, rassistische, antisemitische und andere verfassungsfeindliche Aktivitäten und Einstellungen.
  67. Das Informations- und Dokumentationszentrum erhält Informationen nur aus öffentlich zugänglichen Quellen und wissenschaftlichen Studien.
  68. Nicht strafbare Meinungsäußerungen öffentlich Beschäftigter begründen keine arbeits- oder dienstrechtlichen Maßregelungen.
  69. Die Notfallplanungen aller Behörden werden regelmäßig überprüft und aktualisiert.
  70. Die Ansprechstelle reagiert auf Konfliktlagen unterhalb der Befangenheitsschwelle und dokumentiert Mitteilungen der Prüflinge.
  71. Bei der öffentlichen Beschaffung von Sportmaterialien werden Fair-Trade-Standards eingehalten.
  72. Neue Stadtquartiere werden daraufhin geprüft, ob gedeckte und ungedeckte Sportflächen bedarfsgerecht eingeplant sind.
CDU 36323
Mehr Geld 15
Mehr Rechte oder Angebote 4
Weniger Pflichten 4
Teils begünstigend, teils belastend 2
Bleibt wie bisher 1
Mehr Pflichten 36
  1. Geeignete Tätigkeiten werden auf andere Stellen oder unterstützendes Personal übertragen.
  2. Elektrofahrzeuge werden nur angeschafft, wenn sie die Einsatzfähigkeit nicht beeinträchtigen.
  3. Sicherheitsaspekte werden bei Stadtplanung, Sanierung und Verkehrsplanung von Anfang an berücksichtigt.
  4. Die Aufklärung gegen Gewalt wird in Schulen, Kitas, der Jugendhilfe, Sportvereinen, der Verwaltung, der Polizei, der Justiz und dem Gesundheitswesen gestärkt.
  5. Die Sensibilisierung gegen Gewalt wird in Schulen, Kitas, der Jugendhilfe, Sportvereinen, der Verwaltung, der Polizei, der Justiz und dem Gesundheitswesen gestärkt.
  6. Die frühe Intervention gegen Gewalt wird in Schulen, Kitas, der Jugendhilfe, Sportvereinen, der Verwaltung, der Polizei, der Justiz und dem Gesundheitswesen gestärkt.
  7. In allen Jugendämtern sind spezialisierte Kinderschutzteams vorzuhalten.
  8. Die spezialisierten Teams arbeiten präventiv und intervenierend mit Kindern und Jugendlichen, die durch Schulabsentismus oder auffälliges Verhalten auffallen.
  9. Die Jugendämter werden gestärkt, damit sie die Einhaltung der Schutzkonzepte kontrollieren können.
  10. Die Gewerbeüberwachung wird strukturiert neu geordnet, um deutlich mehr Kontrollen durchzuführen.
  11. Die Anzahl regelmäßiger Verbundeinsätze von Ordnungsämtern, Polizei, Jobcentern, Familienkasse, Steuerfahndung und Justiz gegen Sozialleistungsbetrug und Wirtschaftskriminalität wird erhöht.
  12. Die Mietpreisprüfstelle prüft Mietverhältnisse auf die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben.
  13. Die Mietpreisprüfstelle unterstützt Mieterinnen und Mieter bei der Durchsetzung ihrer Rechte.
  14. Die Mietpreisprüfstelle unterstützt Mieterinnen und Mieter bei der Rückforderung unrechtmäßig gezahlter Mieten.
  15. Es werden verbindliche Bearbeitungsfristen gesetzt, um Entscheidungen zu beschleunigen und Missbrauch auf dem Wohnungsmarkt zu bekämpfen.
  16. Die Bürgerämter informieren bereits bei der Anmeldung eines neuen Wohnsitzes über die Mietpreisbremse, die Angebote der Mietpreisprüfstelle und wohnortnahe Beratungsstellen.
  17. Ein systematisches Leerstandsmonitoring von Büro- und Gewerbeflächen wird eingeführt.
  18. Es gilt eine Beweislastumkehr: Was aus Sicht der Fachverwaltungen zwingend notwendig ist, muss bis zum Stichtag begründet und per Rechtsverordnung positiv festgestellt werden.
  19. Bei neuen Schulstandorten und größeren Erweiterungsvorhaben wird geprüft, ob bilinguale Bildungsangebote geschaffen werden können.
  20. Die Rahmenlehrpläne werden überprüft.
  21. Der Staat stärkt die weltanschauliche Neutralität des Unterrichts.
  22. Die Koordinierungsstelle wird zu einer zentralen Qualitäts- und Beratungsstelle für außerschulische Träger weiterentwickelt.
  23. Verkehrsströme werden verpflichtend simuliert, um Auswirkungen frühzeitig zu erkennen, zu steuern und Verstöße zu ahnden.
  24. Die Ordnungsämter führen Schwerpunktkontrollen zur ordnungsgemäßen Benutzung von E-Scootern durch.
  25. Eine Task Force Müll-Ermittler soll besonders belastete Bereiche in den Blick nehmen.
  26. Die Ordnungsämter sollen ihre Aufgaben möglichst rund um die Uhr wahrnehmen.
  27. Die Polizei soll durch die Ordnungsämter entlastet werden.
  28. Der Ansatz des Berliner Klimaanpassungsgesetzes, Hitzeschutz und Klimaanpassung verbindlich in Planung und Stadtentwicklung mitzudenken, wird praxisnah und effizient umgesetzt.
  29. Eine behördliche Einzelfallprüfung steht im Mittelpunkt.
  30. Die Verwendung der künstlichen Gendersprache in Behörden und öffentlichen Einrichtungen wird abgelehnt.
  31. Bei Neuausschreibungen von Stellen mit unverändertem Anforderungsprofil besteht eine besondere Begründungspflicht.
  32. Ministerielle Stabsstellen werden unter eine besondere Begründungspflicht gestellt.
  33. Der Hitzeschutz wird als feste Aufgabe des Öffentlichen Gesundheitsdienstes verankert.
  34. Die Pflegekammer soll das Berufsbild Pflege weiterentwickeln, pflegerische Standards weiterentwickeln und sichern und die Interessen der Pflege vertreten.
  35. Der Leistungsumfang der Familienservicebüros soll erweitert werden.
  36. Behörden sollen kinderfreundliche Angebote wie Spielecken vor Ort bereithalten.
AfD 4229
Mehr Geld 6
Mehr Rechte oder Angebote 1
Weniger Pflichten 2
Teils begünstigend, teils belastend 1
Bleibt wie bisher 1
Weniger Geld 1
Mehr Pflichten 41
  1. Zur Entlastung der Polizei wird eine bei den Ordnungsämtern angesiedelte Bezirkspolizei eingeführt.
  2. Der Migrationshintergrund von Straftätern wird klar benannt und erfasst.
  3. Der Anteil deutscher Tatverdächtiger mit Migrationshintergrund wird bei Straftaten erfasst.
  4. Mutmaßlich deutsch- und christenfeindliche Hintergründe von Straftaten werden ausgewiesen und gesondert erfasst.
  5. Der Migrationshintergrund deutscher Tatverdächtiger und die Delinquenz ausländischer Tatverdächtiger werden klar benannt und statistisch erfasst.
  6. Antisemitische, deutsch- und christenfeindliche Vorfälle werden gesondert statistisch erfasst.
  7. Bei Einbürgerungen werden eine persönliche Vorsprache und das Vier-Augen-Prinzip zur Prüfung von Sprachkenntnissen, Integration und Verfassungstreue verbindlich.
  8. Die Richtlinien für das Sicherheitsaudit an Straßen werden in Berlin flächendeckend und verbindlich umgesetzt.
  9. Sichtbeziehungen an Knotenpunkten, Querungsstellen, Haltestellen und im Schulumfeld werden kontrolliert und verbessert.
  10. Ein Infrastruktur-Monitoring für Zustand und Ausbaubedarf von Straßen und Parkraum wird aufgebaut.
  11. Ein Sonderausschuss Bürokratieabbau entwickelt und begleitet den Abbau von Bürokratie.
  12. Die Verwaltung meldet entbehrliche Gesetze und Verordnungen zur Streichung an.
  13. Sozialprogramme werden regelmäßig auf ihre Wirksamkeit geprüft.
  14. Barrierefreiheit wird vorrangig in Behörden, Nahverkehr und Gesundheitswesen mit realistischer Finanzierung ausgebaut.
  15. Ungesetzliche Handlungen der Behörden werden aufgeklärt und gegebenenfalls geahndet.
  16. Die Nachpflanzpflicht wird konsequenter durchgesetzt.
  17. Die Nachpflanzungen werden durch transparente Baumbilanzen kontrolliert.
  18. Ungenutzte Naturflächen und teilweise versiegelte Flächen werden gezielt erfasst.
  19. Mobile Einsatzteams beseitigen illegalen Müll, Graffiti und Verwahrlosung.
  20. Die Müllbeseitigung wird durch Müll-Sheriffs und Waste-Watcher unterstützt.
  21. Die Ordnungsämter sind rund um die Uhr aktiv, um Verursacher von Verschmutzung konsequent zu ahnden.
  22. Die Kulturförderung wird verpflichtet, keine verfassungsfeindlichen oder antisemitischen Projekte zu finanzieren.
  23. Darlehen, Gesellschafterzuschüsse und Kapitalerhöhungen werden offengelegt.
  24. Bei finanziellen Transaktionen werden Zweck, Rückzahlungsprofil, Risiko und Haushaltswirkung ausgewiesen.
  25. Kurzfristige Entlastungen werden nicht dauerhaft über Kredite finanziert.
  26. Ausgaben werden nach Notwendigkeit, Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit und Folgekosten gesteuert.
  27. Über alle Ressorts wird eine systematische Aufgaben- und Ausgabenprüfung durchgeführt.
  28. Das Wirtschaftlichkeitsgebot wird konsequent angewendet.
  29. Kosten-Nutzen-Abwägungen und Folgekostenabschätzungen werden verpflichtend.
  30. Kreditfinanzierte Kapitalzuführungen als Hebel für zusätzliche Verschuldung werden ausgeschlossen.
  31. Darlehen, Bürgschaften, Garantien und Gesellschafterzuschüsse an Beteiligungen werden ausgewiesen.
  32. Sondervermögen und Bundesmittel werden nur nach verbindlichen, klaren Regeln genutzt.
  33. Sondervermögen und Bundesmittel werden nur bei nachweisbarer Zusätzlichkeit eingesetzt.
  34. Für den Mitteleinsatz werden klare Abgrenzung, belastbare Projektlisten und transparente Nachweise verlangt.
  35. Bei Großvorhaben werden Nutzen, Kosten, Realisierbarkeit, Folgekosten und Risiko vor dem Beschluss geprüft.
  36. Für energie- und mobilitätspolitische Investitionen wird eine verpflichtende Folgekostenrechnung eingeführt.
  37. Die Haushaltswirkungen von Investitionen werden transparent dargestellt.
  38. Implizite Schulden werden regelmäßig und transparent überwacht.
  39. Pensionslasten werden regelmäßig ermittelt und aktualisiert.
  40. Für Pensionslasten werden angemessene Rücklagen gebildet.
  41. Implizite Schulden werden genauso behandelt wie explizite.
Grüne 74614
Mehr Geld 10
Mehr Rechte oder Angebote 5
Teils begünstigend, teils belastend 4
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 1
Weniger Geld 1
Weniger Rechte oder Angebote 1
Mehr Pflichten 72
  1. Klimaschutz wird mit verbindlichen Zielen und klaren Zuständigkeiten zur zentralen Aufgabe gemacht.
  2. Für alle Gesetze und Maßnahmen wird ein Klima-Check eingeführt.
  3. Werden die Vorgaben des Berliner Klimaschutzgesetzes nicht eingehalten, müssen Maßnahmenprogramme erarbeitet und umgesetzt werden.
  4. Die Servicestelle energetische Quartierssanierung wird wieder eingerichtet.
  5. Für die Solarnutzung öffentlicher Dächer wird ein transparenter Umsetzungsplan mit Prioritäten, Zeitplänen und überprüfbaren Ausbauzielen aufgestellt.
  6. Alle öffentlichen Gebäude sollen, soweit technisch möglich, bis 2030 mit Solaranlagen ausgestattet sein.
  7. Der Berliner Hitzeaktionsplan wird jährlich evaluiert und weiterentwickelt.
  8. Überdimensionierte Verkehrsflächen, Außenanlagen kommunaler Einrichtungen und versiegelte Hinterhöfe werden systematisch auf Entsiegelungspotenziale untersucht.
  9. Die Wasserwirkung wird bei der Wirtschafts- und Ansiedlungsförderung berücksichtigt.
  10. Ausnahmegenehmigungen für eigene Brunnen von Unternehmen werden öffentlich einsehbar.
  11. Das Wasserqualitätsmonitoring wird stadtweit ausgebaut, um das Baden in der Spree zu ermöglichen.
  12. Das Luftqualitätsmonitoring wird mit modernen Sensoren ausgebaut.
  13. Maßnahmen zu Sauberkeit und Abfallvermeidung werden öffentlichkeitswirksam, verständlich und mehrsprachig kommuniziert.
  14. Öffentliche Gebäude werden verbindlich mit Solaranlagen ausgestattet.
  15. Ein Wohnungskataster wird eingeführt, um Transparenz über Eigentumsverhältnisse auf dem Wohnungsmarkt zu schaffen.
  16. Ein Abrissverbot für Mehrfamilienhäuser und ein Monitoring werden eingeführt.
  17. Eine Ankaufsagentur für den Erwerb umgewandelter Wohnungen wird aufgebaut.
  18. Es werden Strukturen zur behördlichen Kontrolle von Eigenbedarfskündigungen aufgebaut.
  19. Ein zentrales Eigenbedarfskündigungskataster wird eingeführt, um illegale Eigenbedarfskündigungen zu verhindern.
  20. Ein Gemeinwohlprinzip soll in die Vergabeordnung aufgenommen werden.
  21. Ein regelmäßiger öffentlicher „Transparenzbericht Wohnen“ mit einheitlichen Kennzahlen und starken, qualifizierten Aufsichtsgremien wird eingeführt.
  22. Öffentlicher Grund und Boden wird nicht mehr privatisiert und bleibt dauerhaft in öffentlicher Hand oder gemeinwohlorientierter Trägerschaft.
  23. Die Konzeptvergabe wird für jede Vergabe öffentlicher Grundstücke gesetzlich verpflichtend.
  24. Ein niedrigschwelliges, transparentes Konzeptvergabeverfahren mit 30 Prozent Mindestanteil für gemeinwohlorientierte Träger wird eingeführt.
  25. Die Verwaltung öffnet sich für regelmäßige Stadtdebatten, eine öffentliche Wettbewerbskultur und transparente Partizipation in der Stadtplanung.
  26. Beteiligungsbüros, bezirkliche Sozialraumplanung, Stadtteilkoordination Plus und Mobile Stadtteilarbeit werden gestärkt und ausgebaut.
  27. Verwaltungsprozesse werden mit verbindlichen Standards, Fortbildungen und Beschwerdewegen diskriminierungsfrei, barrierearm und traumasensibel gestaltet.
  28. Ein neuer Bauüberwachungsdienst überwacht die Einhaltung der Baustellenregeln und verbessert die Kommunikation mit den Bürgern.
  29. Das Once-Only-Prinzip setzt einen sicheren, DSGVO-konformen Datenaustausch und das ausdrückliche Einverständnis der Nutzer voraus.
  30. Öffentliche Aufträge werden stärker in Lose aufgeteilt.
  31. Die öffentliche Beschaffung bevorzugt wiederverwendbare, kreislauffähige Produkte, die internationale Arbeits- und Sozialstandards achten.
  32. Die Marktüberwachung in Berlin wird verstärkt.
  33. Behörden und Kontrollinstanzen erhalten verbindliche Fortbildungen zu Trauma, Opferschutz und Menschenhandel.
  34. Die zuständigen Behörden bieten eine diskriminierungsfreie Beratung und Betreuung.
  35. Der Verkauf öffentlicher Liegenschaften oder der Infrastruktur wird ausgeschlossen.
  36. Für Polizei, Justiz, Verwaltung, Schulen und Jugendhilfe werden Fortbildungsprogramme zu digitaler Gewalt umgesetzt.
  37. Unter dem Dach der LADG-Ombudsstelle wird eine unabhängige Beschwerdestelle gegen Diskriminierung an Schulen eingerichtet.
  38. Die Berliner Verwaltung übernimmt bei der Entwicklung und Umsetzung von Antidiskriminierungs- und Diversitätsstrategien eine Vorreiterrolle.
  39. Das Diversity-Landesprogramm erhält einen Neustart mit Verbindlichkeit für alle Verwaltungen.
  40. Unabhängige, diskriminierungskritische Untersuchungen der internen Organisationsstrukturen und -abläufe der Verwaltung werden gesetzlich verankert.
  41. Verbindliche Beschwerdeverfahren und -stellen bei Rassismus und Diskriminierung werden in der Verwaltung entwickelt und gesetzlich verankert.
  42. Antidiskriminierungs- und Diversitätsstrategien werden in allen Verwaltungen implementiert und gesetzlich verankert.
  43. Politische und Verwaltungsentscheidungen stützen sich auf eine partizipativ und communitybasiert erhobene rassismus- und diskriminierungskritische Datenlage.
  44. Der Anteil von BIPoC und Menschen mit Rassismus- und Antisemitismuserfahrung in der Verwaltung wird durch verbindliche positive Maßnahmen erhöht.
  45. Alle öffentlichen Stellen erhalten gezielte Fortbildungen zu Antiziganismus.
  46. Eine zentrale Meldestelle für digitale Gewalt wird als Kompetenzzentrum eingerichtet, das Meldungen aufnimmt und die Zusammenarbeit mit Strafverfolgungsbehörden koordiniert.
  47. Die UN-Dekade für Menschen afrikanischer Herkunft wird in der Verwaltung strukturell verankert.
  48. Familienservicebüros bieten neben Hilfe bei Kitaplatzsuche und Behördengängen auch psychosoziale Beratung an.
  49. Wo Eltern jungen Menschen keine ausreichende Unterstützung leisten können, steht der Staat in der Pflicht.
  50. Verbindliche Kooperationen zwischen Gesundheitswesen, Sozialdiensten, Bildung, Jugendhilfe und Stadtplanung bauen flächendeckend Präventionsketten und sozialräumliche Gesundheitsstrukturen auf.
  51. Alle STIKO-Impfungen sollen niedrigschwellig und wohnortnah zugänglich sein, auch in Apotheken, beim Öffentlichen Gesundheitsdienst und über mobile Angebote.
  52. Die Umsetzung der Qualitätsstandards für Präventionsmaßnahmen wird evaluiert.
  53. Die Wirksamkeit der Pflegekammer wird nach der Aufbauphase evaluiert.
  54. In allen amtlichen Veröffentlichungen wird ein positives Altersbild vermittelt.
  55. Als erste Säule entsteht ein unabhängiges, mit öffentlichen Quellen arbeitendes Institut zum Schutz der Verfassung.
  56. Für Verwaltung und kritische Infrastruktur werden Mindestsicherheitsanforderungen, klare Aufgabenverteilung und präzise Befugnisse der Behörden festgelegt.
  57. Die europäische JI-Richtlinie wird vollumfänglich umgesetzt, einschließlich Sanktionsbefugnissen für die oberste Datenschutzbehörde.
  58. Der jährliche Bevölkerungsschutztag wird für stadtweite, behördenübergreifende Übungen mit Einbindung der Bevölkerung genutzt, die evaluiert werden.
  59. Alle zuständigen staatlichen Stellen übernehmen Verantwortung für die Wiedereingliederung von Gefangenen.
  60. Bürgernahe Dienstleistungen der Verwaltung werden diskriminierungsfrei erbracht.
  61. Alle Verwaltungssysteme folgen den Prinzipien „Privacy by Design“ und „Security by Design“.
  62. Niedrigschwellige Unterstützungsangebote vor Ort in Stadtteilzentren, Pflegestützpunkten, mobilen Bürgerämtern und durch direkte Hilfe bei der Antragstellung werden geschaffen.
  63. Für die Verwaltungsdigitalisierung gelten verbindliche Standards für digitale Barrierefreiheit.
  64. Öffentliche Daten werden proaktiv als Open Data bereitgestellt.
  65. Ein Recht auf digitale Kommunikation mit der Verwaltung wird gesetzlich verankert.
  66. Der Einsatz künstlicher Intelligenz in der Verwaltung erhält eine rechtliche Grundlage, die Risikovorsorge trifft, Funktionsgrenzen berücksichtigt und Datenschutzgrundsätze wahrt.
  67. In der Beschaffung gelten klare Souveränitätskriterien.
  68. Zugriffe auf personenbezogene Daten werden dokumentiert und sind für Betroffene einsehbar.
  69. Umfassende Risikoanalysen und Katastrophenschutzpläne in allen Bereichen mit klaren Verantwortlichkeiten und Vernetzung der Akteure werden erstellt.
  70. Eine ressortübergreifende, zentral koordinierte Resilienzstrategie wird entwickelt.
  71. Neben der Krisenbewältigung werden Strategien zur Vorsorge für aufkommende Krisen und zur Anpassung an veränderte Lagen einschließlich Klimaanpassung umgesetzt.
  72. Ein gesetzliches Notfallregister wird eingeführt, um Hilfe im Ernstfall besser zu koordinieren.
SPD 24316
Mehr Geld 11
Mehr Rechte oder Angebote 4
Weniger Pflichten 1
Teils begünstigend, teils belastend 2
Ohne klare Richtung 1
Mehr Pflichten 24
  1. Regionale Wertschöpfung wird durch Local-Content-Regeln in Vergaben und Förderungen bevorzugt.
  2. Bei An- und Ummeldungen wird über Mietpreisbremse, Mietwucher, kostenlose Beratung und Milieuschutzregeln informiert.
  3. Die Spezialeinheit Wohnraumschutz hilft den Bezirken, illegale Angebote zu ermitteln und zu unterbinden.
  4. Gender-Mainstreaming wird als Standard für Planung und Vergabe von Projekten verankert.
  5. Der Wald wird mit den Berliner Forsten klimafest und naturnah umgestaltet.
  6. Mit Wasserbetrieben und Regenwasseragentur wird für die Schwammstadt mehr Regenwasser von der Kanalisation abgekoppelt.
  7. Krisenstäbe führen regelmäßige Übungen durch.
  8. Bei Jugendlichen und Heranwachsenden sollen die Behörden schnell auf Straftaten reagieren.
  9. Im öffentlichen Gesundheitsdienst werden Weiterbildungsstellen für die Pflichtweiterbildung von Psychotherapeuten eingerichtet.
  10. Mit einem Altenhilfestrukturgesetz wird Altenhilfe zur Pflichtaufgabe.
  11. Die KV Berlin soll die ambulante medizinische Betreuung von Menschen mit ME/CFS, Long Covid und Post Vac sichern.
  12. Die Verwaltung schult ihre Beschäftigte verbindlich gegen strukturelle Diskriminierung.
  13. Für die Berliner Verwaltung werden Transitionsrichtlinien für trans-, inter- und nicht-binäre Beschäftigte eingeführt.
  14. Verwaltungsleistungen und staatliche Beratungsangebote sollen grundsätzlich barrierefrei und inklusiv zugänglich sein.
  15. Für Behördengänge wird flächendeckend Sprachmittlung mit Dolmetscherdiensten und KI-Übersetzungen eingeführt.
  16. Ein zentrales Integrations- und Teilhabemonitoring mit halbjährlichen Kennzahlen wird eingerichtet.
  17. Ein Stadtentwicklungsplan Kultur soll Kunst und Kultur in der Stadtplanung verankern.
  18. Neue Quartiere werden in allen Bezirken von Anfang an mit kultureller Infrastruktur geplant.
  19. Bei Stadtentwicklung und Neubau sollen kulturelle Flächen verbindlich eingeplant werden.
  20. Quartiersbezogene Wärmelösungen werden durch aufsuchende Beratung und aktives Verwaltungshandeln unterstützt.
  21. Über ein neues Portal „Berlin besser machen“ kann die Bevölkerung Verbesserungsvorschläge einreichen, die die Verwaltung prüft und nach Möglichkeit umsetzt.
  22. Nach dem Prinzip Open by default sollen alle nicht sensiblen Verwaltungsdaten grundsätzlich öffentlich sein.
  23. Ein umfassendes Transparenzgesetz wird angestrebt.
  24. Zur Bekämpfung von Schwarzarbeit, Steuervermeidung und Steuerhinterziehung werden Steuerfahndung und Betriebsprüfung gestärkt.
BSW 1739
Mehr Geld 5
Mehr Rechte oder Angebote 2
Weniger Pflichten 3
Teils begünstigend, teils belastend 2
Bleibt wie bisher 1
Weniger Geld 1
Weniger Rechte oder Angebote 1
Mehr Pflichten 15
FDP 36515
Mehr Geld 7
Mehr Rechte oder Angebote 7
Weniger Pflichten 3
Teils begünstigend, teils belastend 3
Ohne klare Richtung 2
Weniger Geld 2
Weniger Rechte oder Angebote 1
Mehr Pflichten 35
  1. Neue Gesetze und Verordnungen werden auf Notwendigkeit, Vollziehbarkeit, Bürokratiekosten und digitale Umsetzbarkeit geprüft.
  2. Für verbleibende Genehmigungen gelten kurze Fristen mit Genehmigungsfiktion bei Untätigkeit der Verwaltung.
  3. Der Regionalverband übernimmt Planung, Steuerung und Finanzierung des länderübergreifenden ÖPNV und der Pendlerinfrastruktur.
  4. Der Regionalverband übernimmt gemeinsame Standortpolitik, Ansiedlungsstrategie und internationales Marketing.
  5. Der Regionalverband übernimmt gemeinsame Verwaltungseinrichtungen, ausgewählte Fachaufgaben und einheitliche digitale Standards.
  6. Für Außengastronomie, Schankvorgärten, Warenauslagen und temporäre Nutzungen gelten berlinweit einheitliche, digitale Genehmigungsstandards mit verbindlichen Fristen.
  7. Polizei und Ordnungsämter werden an touristischen Hotspots stärker präsent.
  8. Fortschritte werden anhand verbindlicher Ziele und Zeitpläne gemessen und veröffentlicht.
  9. Alle Verwaltungsangebote und offiziellen Dokumente werden auf Deutsch und Englisch angeboten.
  10. Ein Entwicklungsplan für die Nutzung von Ufer- und Wasserflächen wird erstellt.
  11. Die Entwicklung der Wohnnebenkosten, insbesondere kommunaler Gebühren und Steuern, wird mit anderen Großstädten verglichen.
  12. Ein Mieten-TÜV prüft alle neuen und bestehenden Gesetze darauf, ob sie Bauen und Mieten verteuern.
  13. Ein kontinuierlicher Dialog mit Praktikern aus Bau, Mieter- und Eigentümerverbänden sowie Behörden wird eingeführt, um Bauvorschriften drastisch zu reduzieren.
  14. Bleibt Denkmalschutz ausnahmsweise bestehen, trägt die Denkmalschutzbehörde alle Mehrkosten einschließlich Verzögerungskosten aus einem begrenzten Budget.
  15. Die Nutzung des Baustellenatlas wird für alle Behörden und landeseigenen Unternehmen verpflichtend.
  16. Langfristige Baustellen werden regelmäßig auf Einhaltung der Genehmigungsbedingungen kontrolliert.
  17. Die Kriminalprävention wird ursachenorientiert durch Aufklärung, Aussteigerprogramme und Vernetzung staatlicher Stellen mit bürgerschaftlichen Initiativen gestärkt.
  18. Bei öffentlichen Bauprojekten wird Kreislaufwirtschaft von Beginn an in die Planung einbezogen.
  19. Der Anteil von Recyclingbaustoffen und wiederverwendbaren Bauteilen bei öffentlichen Bauvorhaben wird erheblich gesteigert.
  20. Die IHRA-Arbeitsdefinition von Antisemitismus wird in den staatlichen Behörden umfassend etabliert.
  21. Der Staat benachteiligt niemanden aufgrund sexueller Orientierung oder geschlechtlicher Identität.
  22. Polizei, Justiz und Verwaltung werden zu queerfeindlicher Gewalt und Hasskriminalität geschult.
  23. Für Sicherheit bei Sportveranstaltungen wird auf Dialog zwischen Fans, Vereinen und Behörden gesetzt.
  24. Klimaveränderungen werden regelmäßig beobachtet.
  25. Der Einsatz von KI und automatisierten Verfahren in der Verwaltung erfolgt transparent, nachvollziehbar und kontrollierbar.
  26. Für KI in der Verwaltung wird ein Verfahren mit Folgenabschätzung und Transparenzanforderungen geschaffen.
  27. Es wird ein öffentlich zugängliches Register für automatisierte Entscheidungssysteme geschaffen.
  28. Mietverträge für Flüchtlingsunterkünfte werden nur noch kurzfristig abgeschlossen.
  29. Die Verwaltung informiert Einbürgerungsberechtigte aktiv über das Einbürgerungsverfahren.
  30. Die Kulturverwaltung überprüft ihren gesamten Immobilienbestand.
  31. Über Anträge auf Familienleistungen wird innerhalb von vier Wochen nach vollständiger Antragstellung entschieden und das Geld ausgezahlt.
  32. Staatliche Neubauten sind umfassend barrierefrei, rollstuhlgerecht und mit Blindenleitsystemen ausgestattet.
  33. Amtliche Verlautbarungen erfolgen nach dem Zwei-Sinne-Prinzip.
  34. Digitale Verwaltungsdienstleistungen werden barrierefrei umgesetzt.
  35. In der amtlichen Kommunikation wird Leichte Sprache eingesetzt.
Koalitionsvertrag 47619
Mehr Geld 13
Mehr Rechte oder Angebote 7
Weniger Pflichten 1
Teils begünstigend, teils belastend 4
Bleibt wie bisher 2
Weniger Geld 1
Weniger Rechte oder Angebote 1
Mehr Pflichten 46
  1. Mit den Ordnungsämtern wird eine Zielvereinbarung für ein landesweit hohes Niveau bei Sauberkeit, Parkraumüberwachung, Verbraucherschutz und Ordnung angestrebt.
  2. Die Verwaltung soll Bürgerinnen und Bürger etwa auf die anstehende Verlängerung ihrer Ausweisdokumente hinweisen.
  3. Ein Transparenzgesetz nach Hamburger Vorbild wird schnellstmöglich eingeführt.
  4. Die Datenschutzbeauftragte soll Servicedienstleisterin für alle Verwaltungen sein und Positivlisten nutzbarer Lösungen sowie Beispiele guten Verwaltungshandelns bereitstellen.
  5. Die behördlichen Datenschutzbeauftragten sollen die Beschäftigten stärker informieren und bei der datenschutzkonformen Umsetzung unterstützen.
  6. Digitale Verwaltungsdienstleistungen erfordern eine ganzheitliche Umsetzung von Informations- und Cybersicherheit auf hohem Niveau.
  7. Das Qualitätsmanagement algorithmischer Verwaltungsentscheidungen prüft neben der Effizienz auch mögliche ungewollte ethische Auswirkungen.
  8. Alle Beschaffungen werden strategisch, bedarfsgerecht und möglichst klimaneutral gestaltet.
  9. Polizei und Feuerwehr entwickeln Einsatzkonzepte für Clubkultur und Nachtleben.
  10. In den FamilienServiceBüros sollen künftig auch Leistungen beantragt werden können.
  11. Eine Servicestelle Außerschulische Bildung wird eingerichtet.
  12. Die Strukturen von Schulaufsicht und Schulinspektion werden reformiert.
  13. Die Schulaufsichten kommunizieren kontinuierlich und transparent über die Personalausstattung.
  14. Die Jugendberufsagenturen führen aufsuchende Beratung ein.
  15. Befristet werden verkürzte Fristen, schnellere Verfahren und eine engere Verzahnung mit dem Baunebenrecht beschlossen.
  16. In Bebauungsplanverfahren gelten verbindliche Verwaltungsfristen.
  17. Die mit Corona begründeten Fristverlängerungen werden gestrichen.
  18. Anzeigeverfahren, Vollständigkeitserklärungen und Nachforderungen beteiligter Behörden erhalten Präklusionsfristen.
  19. Bei Gesetzgebung werden die Auswirkungen auf die Baukosten abgeschätzt.
  20. Bei künftigen Ankäufen werden Potenzialflächen für die Ökokonten geprüft.
  21. Eine Prüfstelle zur Einhaltung der Mietpreisbremse wird eingerichtet.
  22. Die Aufgaben der Wohnraumversorgung Berlin AöR werden verstärkt und auf Beratung und Partizipation der Mieter sowie auf die Schlichtung von Mietstreitigkeiten konzentriert.
  23. Bis spätestens 2030 werden nur noch elektrische Fahrzeuge beschafft.
  24. Alle Politikbereiche werden im Rahmen einer Klimagovernance zu einem Beitrag zum Klimaschutz verpflichtet.
  25. Für den öffentlichen Gebäudebestand wird ein Energiemonitoring eingeführt.
  26. In Verwaltungen und landeseigenen Betrieben wird der Entgeltgleichheits-Check verbindlich angewendet.
  27. Aufsuchende Beratung wird fester Bestandteil der Jugendberufsagenturen.
  28. Jugendberufsagenturen und Reha-Abteilungen der Jobcenter werden für Aufklärung und eine Kampagne zum Budget für Ausbildung gewonnen.
  29. Der Zuschlag bei Vergaben erfolgt auf Grundlage einer transparenten Bewertungsmatrix aus Qualität, Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit.
  30. Die Wärmeleitplanung wird bei der Bauleit- und Quartiersplanung berücksichtigt.
  31. Grundsanierungen öffentlicher Gebäude werden so ausgeführt, dass sie mit dem Ziel der Klimaneutralität Berlins vereinbar sind.
  32. Gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung wird auf einen Ausbau der Notdienstpraxen im gesamten Stadtgebiet gedrängt.
  33. Mit der KV und weiteren Akteuren wird ein Masterplan Ambulante Versorgung mit Versorgungskonzepten für Volkskrankheiten erarbeitet.
  34. Kontrolldefizite beim Nichtraucherschutz werden abgebaut.
  35. Die Heimaufsicht wird durch vollständige, transparente und gut auffindbar veröffentlichte Qualitätsprüfungen gestärkt.
  36. Die Fachverwaltung benennt eine Ansprechperson für Pflegebedürftige, Angehörige und Pflegeauszubildende.
  37. In der zuständigen Fachverwaltung wird eine Vertrauensstelle für das Arbeitsklima in geförderten Kultureinrichtungen eingerichtet.
  38. Mit einem Musikschulgesetz wird musikalische Bildung als öffentliche Pflichtaufgabe festgelegt.
  39. Bei Bebauungsplänen am innerstädtischen Spreeufer sind die Belange der Clubkultur zu berücksichtigen.
  40. Die Fachverwaltung benennt eine Ansprechperson, die zwischen Clubszene und Verwaltung moderiert.
  41. Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg soll Medienkompetenz fördern.
  42. Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg soll den Jugendmedienschutz stärken.
  43. Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg soll die journalistische Ausbildung sichern.
  44. In der Verwaltung und in landeseigenen Betrieben werden duale Karrieren für Sportlerinnen und Sportler ermöglicht und ausgebaut.
  45. Landesnahe Nutzungen werden von den zuständigen Fachverwaltungen für einen wirtschaftlichen Betrieb unterstützt.
  46. Öffentliche und gewerbliche Fahrzeugflotten werden beschleunigt auf alternative Antriebe umgestellt.

Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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