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Öffentliche Verwaltung

Staat: was die Programme zur Landtagswahl in Bayern und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.

Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Bayern

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Ohne Einzug ins Parlament

Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten oder begünstigen. Die Programme sind unterschiedlich lang; den Anteil am Programm zeigt der Balken beim Darüberfahren. Auf ein Programm klicken, um seine Forderungen zu sehen.
CSU 212
FW 511
AfD 1014
Mehr Geld 1
Mehr Rechte oder Angebote 1
Weniger Pflichten 2
Teils begünstigend, teils belastend 1
Weniger Rechte oder Angebote 1
Mehr Pflichten 9
Grüne 23​16
Mehr Geld 13
Mehr Rechte oder Angebote 3
Weniger Pflichten 1
Weniger Geld 1
Mehr Pflichten 23
  1. Öffentliche Hand und staatliche Unternehmen machen den Klimaschutz bei Planungen, Vergaben und Abwägungen zur Entscheidungsgrundlage.
  2. Öffentliche Hand und staatliche Unternehmen bilanzieren die Klimafolgen ihrer Entscheidungen.
  3. Einsparpotenziale öffentlicher Gebäude werden mit einem Öko-Audit ermittelt und genutzt.
  4. Heimisches Holz wird beim öffentlichen Bauen zur Regel.
  5. In staatlichen Kantinen sollen bis 2025 mindestens 50 Prozent der angebotenen Gerichte bio sein.
  6. Die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten begleiten die Agrar- und Ernährungswende im direkten Kontakt mit Landwirten vor Ort.
  7. Bei der öffentlichen Beschaffung staatlicher Institutionen und Behörden gelten umweltschonende Maßstäbe.
  8. Staatliche Kontrollen an Tierkörperbeseitigungsanlagen werden erweitert und verstetigt.
  9. Die staatlichen Ausgaben werden konsequent am Klimaschutz ausgerichtet.
  10. Alle relevanten Haushaltsposten werden einem Nachhaltigkeitscheck nach dem Pariser Klimaabkommen und den globalen Nachhaltigkeitszielen unterzogen.
  11. Alle Ausgaben werden auf ihre langfristigen Folgekosten und ihren Nutzen für die Allgemeinheit überprüft.
  12. Staatliche Ausgaben dürfen den Klima- und Nachhaltigkeitszielen nicht entgegenlaufen.
  13. Alle Ressorts müssen eine ehrliche Aufgabenkritik leisten.
  14. Für Förderverfahren gelten verbindliche Bearbeitungsfristen.
  15. Ein Landesvergabegesetz schreibt ökologische, soziale und menschenrechtliche Kriterien bei öffentlichen Aufträgen verbindlich fest.
  16. Durchgehende Ende-zu-Ende-Verschlüsselung wird bei allen staatlichen IT-Vorhaben Standard.
  17. Ein Kataster der Rechenzentren der öffentlichen Hand wird eingeführt.
  18. Für öffentliche Rechenzentren gelten Vorgaben zu nachhaltigem Betrieb und Ausbau.
  19. In allen Landkreisen und kreisfreien Städten werden regionale Energieagenturen als niederschwelliges Beratungsangebot geschaffen.
  20. Geschlechtergerechtigkeit wird verbindliches Förderkriterium bei der Vergabe staatlicher Gelder.
  21. Die öffentliche Hand zahlt bei Aufträgen und Förderprogrammen Mindestgagen und Mindesthonorare.
  22. Ein Transparenzgesetz wird eingeführt, nach dem öffentliche Informationen öffentlich gemacht werden.
  23. Eine Koordinierungsstelle Demokratie wird eingerichtet, die die Verwaltung für demokratiefeindliche Strömungen sensibilisiert.
SPD 1229
Mehr Geld 7
Mehr Rechte oder Angebote 2
Teils begünstigend, teils belastend 2
Mehr Pflichten 12
FDP 46413
Mehr Geld 8
Mehr Rechte oder Angebote 2
Weniger Pflichten 3
Teils begünstigend, teils belastend 3
Bleibt wie bisher 1
Weniger Geld 2
Weniger Rechte oder Angebote 6
Mehr Pflichten 45
  1. Alle Vorgaben sollen von einer unabhängigen Stelle auf ihre Notwendigkeit überprüft werden.
  2. Die Ausbildungsinhalte in den Medienberufen werden regelmäßiger überprüft.
  3. Nachtbeauftragte oder Nachtbürgermeister werden auch in ländlichen Räumen eingesetzt.
  4. Bei der Abwägung öffentlicher Bauprojekte soll die höhere Netto-CO2-Ersparnis bevorzugt werden.
  5. Kammern wie IHK und HWK werden aktiver in den Schulalltag eingebunden.
  6. Öffentliche Auftraggeber dürfen Aufträge nur im Zuge eines Vergabeverfahrens vergeben.
  7. Bereits im Gesetzgebungsverfahren wird ein Bürokratiekosten-TÜV eingeführt.
  8. Staatliche Krisenmaßnahmen sind jederzeit auf ihre Verfassungsmäßigkeit zu überprüfen, weil Grundrechte auch in Krisenzeiten gelten.
  9. Dem Landtag werden jährlich Zahl und Ergebnisse der Korruptionskontrollen sowie der Zustand der Korruptionsbekämpfungslisten vorgelegt.
  10. Behörden bieten an mindestens zwei Tagen frühere und längere Öffnungszeiten an.
  11. Ein bayerisches Informationsfreiheitsgesetz schafft einen Anspruch auf Einsicht in staatliche Prozesse.
  12. Asylbewerber werden nicht unter falschen Vorwänden in Behörden bestellt, um sie in Abschiebehaft zu nehmen.
  13. Alle Betroffenen von Großschadenslagen werden rechtzeitig und leicht verfügbar gewarnt, auch nachts mit Weckfunktion.
  14. Die Einstufung amtlicher Informationen als Verschlusssache wird regelmäßig von einer unabhängigen Instanz kontrolliert und bestätigt.
  15. Ein Bayerisches Pflegemonitoring wird eingeführt.
  16. Behördliche Einrichtungen und kritische Infrastrukturen werden regelmäßig auf ihre IT-Sicherheit überprüft.
  17. Alle Staatsausgaben werden erfasst und transparent dargestellt.
  18. Bereits in der Planungsphase staatlicher Investitionen wird errechnet, wie viel CO2 beim Bau entsteht.
  19. Es wird geprüft, ob eine andere Investition bei gleichem finanziellem Aufwand mehr CO2 einspart oder das beim Bau verursachte CO2 schneller ausgleicht.
  20. Die Zielerreichung von Staatsausgaben wird regelmäßig über Wirkungsindikatoren gemessen.
  21. Es wird ein jährlicher Förderbericht erstellt.
  22. Der Förderbericht enthält für jedes Förderprogramm Abrufquote, Kosten-Nutzen-Analyse und Grad der Zielerreichung.
  23. Bestehende und künftige staatliche Verpflichtungen wie Pensionszahlungen sowie Sanierungs- und Erhaltungsmaßnahmen werden vollständig quantifiziert und im Haushalt offengelegt.
  24. Der Normenkontrollrat macht seine Entscheidungen transparent.
  25. Der Normenkontrollrat wird zur Auskunft gegenüber der Legislative verpflichtet.
  26. Für Infrastrukturprojekte wird ein dynamisches Kostencontrolling eingeführt.
  27. Ein Baukosten-TÜV prüft alle neuen Normen, Gesetze und Vorhaben auf ihre Wirtschaftlichkeit.
  28. Alle Bauvorschriften werden auf ihre Wirtschaftlichkeit überprüft.
  29. Für die Prüfung von Bauanträgen gelten Fristen, nach deren Ablauf der Antrag automatisch als angenommen gilt.
  30. Nach Einreichung eines Bauantrags darf gebaut werden, wenn die Behörde binnen acht Wochen (vereinfachtes Verfahren: vier Wochen) keine Einwände erhebt.
  31. Bayernspezifische Besonderheiten im Bauordnungsrecht werden kritisch überprüft.
  32. Die Genehmigungsfiktion gilt für alle Verfahren im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren.
  33. Öffentliche Bauaufträge sollen transparenter werden.
  34. Der Staat übernimmt die Kosten für Gutachten und Sondierungen bei potenziell denkmalgeschützten Gebäuden.
  35. Das Messstellennetz für Nitrat wird ausgeweitet und qualitativ bewertet, um weitere Emittenten zu ermitteln.
  36. Die Düngemittelverordnung wird regelmäßig evaluiert und nach wissenschaftlichen Kriterien aktualisiert.
  37. Die Fachberatungen und Forschungseinrichtungen des Freistaats wirken an einem an das Klima angepassten Wandel bei Bepflanzung und Bewässerung mit.
  38. Nicht fristgerecht beschiedene Anträge gelten als genehmigt, alternativ erhalten Betroffene einen Entschädigungsanspruch.
  39. Ein Monitoring der Opferentschädigung wird eingerichtet.
  40. Für die Opferentschädigung wird eine Beschwerdestelle eingerichtet.
  41. Spezifikation und Programmcode behördlicher Eigenentwicklungen werden öffentlich einsehbar und für andere Behörden nutzbar.
  42. Jede Behörde sieht nur die Daten, die sie für ihren Vorgang benötigt.
  43. Ausschreibungen und Spezifikationen für Behördensoftware werden öffentlich zugänglich gemacht.
  44. Eine bayerische Open-Data-Initiative verpflichtet die Behörden auf das Open-Data-Prinzip.
  45. Nicht urheber- oder datenschutzrechtlich geschützte Behördendaten werden der Öffentlichkeit kostenlos bereitgestellt.
Linke 4428
Mehr Geld 6
Mehr Rechte oder Angebote 2
Teils begünstigend, teils belastend 2
Mehr Pflichten 44
  1. Industriezweige, die dem Wandel zu einer sozial-ökologischen Zukunft nicht gerecht werden, sollen gemeinsam mit Beschäftigten, öffentlicher Hand und Gewerkschaften umgebaut werden.
  2. Die Politik soll mit Betroffenen und Gewerkschaften Lösungen finden und mindestens gleichwertige neue Arbeitsplätze für bedrohte Stellen in der Autozulieferindustrie schaffen.
  3. Arbeitsschutzkontrollen sollen in Bayern wieder zur Normalität werden.
  4. Die Beschäftigung Jugendlicher soll gegenüber den Arbeitsschutzbehörden meldepflichtig werden.
  5. Gewerkschaften sollen das Recht erhalten, die Arbeit der Arbeitsschutzbehörden auf Kreisebene zu kontrollieren.
  6. Die Mitbestimmungsrechte im Bayerischen Personalvertretungsgesetz sollen über das Niveau des Betriebsverfassungsgesetzes hinaus ausgeweitet werden.
  7. Staatliche Verwaltungen und Unternehmen verzichten auf sachgrundlose Befristung, geringfügige Beschäftigung und Leiharbeit.
  8. Staatliche Verwaltungen und Unternehmen halten hohe soziale Standards ein.
  9. Der Staat organisiert Care-Arbeit als öffentliche Aufgabe, um Frauen Erwerbstätigkeit zu ermöglichen und weiblicher Altersarmut zu begegnen.
  10. Die Einhaltung von Mietpreisbremse und Zweckentfremdungsverbot wird wirksam kontrolliert.
  11. Ein bayerisches Bodensicherungsgesetz schließt die Privatisierung öffentlicher Grundstücke aus.
  12. Öffentlicher Boden wird nur noch in Erbbaurecht vergeben.
  13. Jugendsozialarbeit und Schulsozialarbeit werden als Regelaufgabe im Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) verankert.
  14. Staatliche Gebäude werden bis 2030 mit Solaranlagen ausgestattet.
  15. Der Öffentliche Gesundheitsdienst wird erheblich ausgebaut.
  16. Im Öffentlichen Gesundheitsdienst gelten attraktive Arbeitsbedingungen wie Tarifbindung, unbefristete Verträge und Weiterbildungsmöglichkeiten.
  17. Für das Gesundheitswesen wird ein Antikorruptionsbeauftragter eingesetzt.
  18. Die Förderung der Kinder- und Jugendgesundheit für alle gilt als öffentliche Aufgabe.
  19. Inklusion wird Vergabekriterium bei öffentlichen Aufträgen.
  20. Behördliche Internetseiten erfüllen die Vorgaben der Bayerischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik.
  21. Anstelle des Verfassungsschutzes wird eine unabhängige Beobachtungsstelle Autoritarismus und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit eingerichtet, die beobachtet und aufklärt.
  22. Rassistische, antisemitische, homo- und transfeindliche sowie sexistische Ansichten werden auch in den Behörden aktiv bekämpft.
  23. Die Aufklärung rechtsterroristischer Strukturen in Bayern und der Verantwortung staatlicher Stellen wird fortgesetzt und aufgearbeitet.
  24. Alle NSU-Akten werden der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
  25. Eine Beobachtungsstelle für Autoritarismus und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit wird eingerichtet.
  26. Die Ausübung des staatlichen Gewaltmonopols wird besser kontrolliert.
  27. Planfeststellungs- und Raumordnungsverfahren lassen allen ausreichend Zeit zur Information und Beteiligung.
  28. Bayern erhält ein Informations- und Transparenzgesetz mit voraussetzungslosem Informationszugang bei Behörden von Staat und Kommunen.
  29. Ein Informationsfreiheits- und Transparenzgesetz wird eingeführt.
  30. Von der öffentlichen Hand entwickelte oder beauftragte Software wird zur freien Nutzung veröffentlicht.
  31. Die öffentliche Hand nutzt wo möglich Open-Source-Software statt herstellergebundener Programme.
  32. Der Quellcode von Software für Verwaltungsprozesse ist öffentlich einsehbar.
  33. Protokolle und Schriftstücke öffentlicher Sitzungen sind bis zur kommunalen Ebene in digitalen Archiven abrufbar.
  34. IT-Beschaffung und -Nutzung der Verwaltung werden an sozial-ökologische und gemeinwohlorientierte Kriterien gebunden.
  35. Die Anstalt für kommunale Datenverarbeitung wird zum Open-Source-Anbieter für Fachverfahren weiterentwickelt.
  36. Alle vollautomatisierten Verwaltungsverfahren müssen transparent und nachvollziehbar sein.
  37. Öffentliche Register über von Behörden genutzte Systeme zum automatisierten Entscheiden werden eingeführt.
  38. Die Register geben verständlich Auskunft über Zweck, Modell und Entwickler der Systeme.
  39. In allen Verwaltungsaufgaben gilt das Prinzip der Datensparsamkeit.
  40. Der Staat unterbindet die Weitergabe von Daten an Dritte möglichst.
  41. Bestehende staatliche Dienste werden auf Konformität mit der Datenschutzgrundverordnung geprüft.
  42. Menstruationsartikel stehen in öffentlichen Einrichtungen in ganz Bayern kostenlos zur Verfügung.
  43. Staatliche Fachberatungsstellen und Ausstiegshilfen für Sexarbeitende werden eingerichtet.
  44. Ein jährlicher öffentlicher Rüstungsbericht erfasst Produktion, Forschung sowie Export und Import von Rüstungsgütern in Bayern.
Koalitionsvertrag 5​3

Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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