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Öffentliche Verwaltung

Staat: was die Programme zur Landtagswahl in Sachsen-Anhalt und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.

Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Sachsen-Anhalt

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Ohne Einzug ins Parlament

Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten oder begünstigen. Die Programme sind unterschiedlich lang; den Anteil am Programm zeigt der Balken beim Darüberfahren. Auf ein Programm klicken, um seine Forderungen zu sehen.
AfD 2417
Mehr Geld 1
Mehr Rechte oder Angebote 2
Weniger Pflichten 4
Teils begünstigend, teils belastend 1
Weniger Geld 1
Weniger Rechte oder Angebote 1
Mehr Pflichten 22
  1. Einseitige politische Beeinflussung an Schulen, durch staatliche Programme und durch den gebührenfinanzierten Rundfunk soll beendet werden.
  2. Der Familienbeauftragte bewertet die Auswirkungen staatlichen Handelns auf die Geburtenrate und entwickelt familienfreundliche Maßnahmen weiter.
  3. Neue und bestehende Gesetze und Verordnungen werden auf ihre Familien- und Kinderfreundlichkeit geprüft.
  4. Staatliche Institutionen sollen sich weltanschaulich und politisch neutral verhalten.
  5. Ausländer im Kirchenasyl werden in Zusammenarbeit mit Ausländer- und Polizeibehörden schnellstmöglich abgeschoben.
  6. Die Einbürgerungsbehörden nutzen ihren Ermessensspielraum maximal restriktiv, wenn Antragsteller keine ausreichenden Integrations- oder Assimilationsleistungen nachweisen.
  7. Traditionslose Konstruktionen sollen bei öffentlichen Bauten vermieden werden.
  8. Hausunterricht gilt als Elternrecht, Bildung als Pflicht und der Schulbesuch als staatliches Angebot, das Eltern nicht annehmen müssen.
  9. Die Transparenzpflichten für Regierung und Verwaltung werden deutlich verschärft.
  10. Mit Steuergeldern finanzierte Verträge, Entscheidungen und Gutachten werden grundsätzlich öffentlich zugänglich gemacht.
  11. Die Behörden sollen mit aller Härte des Rechtsstaats gegen Klimaextremisten vorgehen.
  12. Die zuständigen Stellen sollen bei der Planung von Baustellen die Belange der Autofahrer besser berücksichtigen.
  13. Für jede neue Verordnung oder jedes neue Gesetz werden mindestens zwei alte Regelungen ersatzlos gestrichen.
  14. Vor der Verabschiedung von Gesetzen werden die entstehenden Kosten und der Aufwand für Bürger, Kommunen, Unternehmen und sonstige Betroffene ermittelt und veröffentlicht.
  15. Alle Behörden werden einer Soll-Ist-Überprüfung und einer strengen Aufgabenkritik unterzogen.
  16. Selbstherrlichkeit und dem Missbrauch von Entscheidungsspielräumen in der Verwaltung wird konsequent entgegengetreten.
  17. In den Behörden wird eine neue, verbindlich bürgerorientierte Dienstkultur etabliert.
  18. Klare Vorgaben wie zügige Antwortzeiten, transparente Verfahren und hilfsbereite Beratung werden für die Behörden festgeschrieben.
  19. Die Einhaltung der Vorgaben zu Antwortzeiten, Verfahren und Beratung in den Behörden wird regelmäßig kontrolliert.
  20. Ausgaben und Personalumfang der Medienanstalt richten sich an der tatsächlichen Notwendigkeit aus und werden regelmäßig überprüft.
  21. Regierung und Behörden werden verpflichtet, für die zugeteilten Haushaltsmittel messbare Ergebnisse zu liefern.
  22. Ausgegeben werden darf nur, was im Haushalt steht.
CDU 6​4
SPD 11211
Mehr Geld 9
Mehr Rechte oder Angebote 1
Weniger Pflichten 1
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 1
Mehr Pflichten 11
Grüne 2624
Mehr Geld 3
Weniger Pflichten 1
Teils begünstigend, teils belastend 2
Mehr Pflichten 26
  1. Ein Entsiegelungskataster zur Erfassung versiegelter Flächen soll eingeführt werden.
  2. Beim Vollzug des Pflanzenschutzgesetzes sollen die Kontrollen landwirtschaftlicher Betriebe deutlich ausgeweitet werden.
  3. Es soll ein bundesweites Register für Tierhaltungs- und Betreuungsverbote eingeführt werden.
  4. Die Veterinärämter sollen gestärkt werden, um das Verbot von Qualzuchten besser zu kontrollieren und durchzusetzen.
  5. Eignungsgebiete für Windenergie sollen verbindlich durch die Regionalplanung ausgewiesen werden, wobei NATURA-2000-Gebiete ausgeschlossen sind.
  6. Dächer öffentlicher Liegenschaften sollen schrittweise mit Photovoltaik nachgerüstet werden.
  7. Die obere Verkehrsbehörde weist in Schulungen gezielt auf die Möglichkeiten der StVO-Novelle hin.
  8. Die oder der Polizeibeauftragte schützt Hinweisgebende und berichtet jährlich dem Landtag.
  9. Ein Antidiskriminierungsgesetz für die Verwaltung wird eingeführt.
  10. Eine kontinuierliche Aufgaben- und Effizienzkritik in der Verwaltung wird eingeführt.
  11. Jede Verwaltung wird verpflichtet, Entscheidungen allgemeinverständlich zu dokumentieren und zu erklären.
  12. Ein Landesantidiskriminierungsgesetz soll Diskriminierung durch staatliche Stellen verhindern und Betroffenen Rechtsschutz und Entschädigung ermöglichen.
  13. Antragsverfahren werden innerhalb von höchstens drei Monaten durchgeführt.
  14. Landesweite Standards für Inklusion in Behörden und öffentlichen Räumen werden eingeführt.
  15. Architekturwettbewerbe sollen bei öffentlichen Neubau-Großprojekten zum Standard werden.
  16. Schutzkonzepte sollen Engagierte durch Sicherheitsberatung, rechtliche Begleitung, staatliche Schutzmechanismen und Ansprechstellen in der Verwaltung unterstützen.
  17. Öffentliche Aufträge sollen nur an Unternehmen mit fairen Löhnen vergeben werden.
  18. Die Verwaltung soll die Möglichkeiten des Spurwechsels aktiv nutzen und fördern.
  19. Verpflichtende Praxischecks überprüfen Verwaltungsvorgänge auf Vereinfachungen.
  20. Im Bundesrat wird ein reformiertes Bundesvergaberecht mit mehr regionalen Kriterien und weniger Bürokratie angestrebt.
  21. Öffentliche Aufträge sollen an nachhaltige KI-Anbieter gehen, der Staat soll Ankerkunde für verantwortungsvolle Innovation sein.
  22. Bürgerinnen und Bürger werden bei öffentlichen Planungen schon in der Phase 0 verbindlich beteiligt, etwa durch Bürgerwerkstätten.
  23. Ein Zukunftsinvestitionsbericht mit Wirkungskennzahlen macht die Wirksamkeit der Investitionen messbar.
  24. Alle Haushaltsausgaben werden einem Klimacheck unterzogen.
  25. Förderbescheide werden verpflichtend spätestens bis zum 30. April eines Jahres erteilt.
  26. Das Konnexitätsprinzip wird strikt eingehalten, sodass bei Aufgabenübertragung auf Kommunen auch die Finanzierung gesichert ist.
Linke 4157
Mehr Geld 5
Mehr Rechte oder Angebote 1
Weniger Pflichten 1
Teils begünstigend, teils belastend 4
Bleibt wie bisher 1
Weniger Geld 2
Mehr Pflichten 39
  1. Neben dem Petitionsausschuss wird ein Bürgerbeauftragter eingeführt.
  2. Die oder der Bürgerbeauftragte nimmt als Ansprechperson Sorgen und Anregungen auf und initiiert entsprechende Maßnahmen.
  3. Die oder der Bürgerbeauftragte nimmt Beschwerden über die öffentliche Verwaltung entgegen und bearbeitet sie.
  4. Zur Kontrolle der Umsetzung der Istanbul-Konvention wird eine staatliche unabhängige Monitoringstelle vorgeschlagen.
  5. Eine Koordinierungsstelle koordiniert und evaluiert Projekte gegen Gewalt und stellt die Umsetzung der Istanbul-Konvention sicher.
  6. Zur Lehrerbildung werden jährliche Fortschrittsberichte vorgelegt.
  7. Für Kinder und Jugendliche gibt es eine gut erreichbare erste Anlaufstelle, klare Fristen und geregelte Übergaben zwischen Jugendhilfe, Gesundheitsdienst, Schule und Gericht.
  8. Regionale Beteiligungsteams aus Verwaltung, Politik, Zivilgesellschaft und Wissenschaft überprüfen messbare Ziele und geben Hinweise zur Korrektur.
  9. Anträge müssen spätestens sechs Wochen nach Antragstellung beschieden sein.
  10. Öffentliche Aufträge gehen an lokale Betriebe.
  11. Integration wird fester Bestandteil von Behörden und öffentlichen Institutionen.
  12. Fördermittel für den Straßenbau werden nur unter der Bedingung bewilligt, dass Rad- und Fußwege ausgebaut werden.
  13. Die öffentliche Hand installiert auf allen geeigneten öffentlichen Gebäuden Solaranlagen.
  14. Ein staatlich getragener Herdenschutz mit verlässlicher Finanzierung, Schulungen und unbürokratischer Förderung wird geschaffen.
  15. Starke öffentliche Strukturen sollen Tiere schützen, statt zentrale Aufgaben auf Ehrenamtliche abzuwälzen.
  16. Der Vollzug im Tierschutz wird gestärkt.
  17. Alle politischen Entscheidungen werden einer verpflichtenden Klimawirkungsprüfung unterzogen.
  18. Ein Nachhaltigkeitsbeirat prüft politische Vorhaben auf Klima- und Sozialwirkungen.
  19. Die öffentliche Beschaffung folgt verbindlichen Umwelt-, Sozial- und Recyclingkriterien und einem CO2-Schattenpreis statt dem Billigkeitsprinzip.
  20. Im öffentlichen Bau gilt ein verpflichtender Mindestanteil an Recycling-Baustoffen.
  21. Im öffentlichen Bau gilt ein verpflichtender Mindestanteil an Recycling-Baustoffen.
  22. Langfristig wird statt V-Leute-Netzwerken eine Agentur für Demokratie und Menschenrechte geschaffen, die Demokratiearbeit und politische Bildung stärkt.
  23. Öffentliche Berichte zeigen Sicherheitsstandards, Notfallplantests und Schwachstellen kritischer Infrastrukturen.
  24. Regionalisierte Risikoabschätzungen zu Hochwasser, Stromnetzen und kritischen Abhängigkeiten werden veröffentlicht.
  25. Notfallpläne für Cyberangriffe werden in allen Verwaltungen verbindlich.
  26. Für alle neuen Gesetze und Verordnungen wird ein verbindlicher Digital-Check eingeführt.
  27. Ein öffentliches KI-Register dokumentiert Zweck, Datengrundlage und Prüfergebnis eingesetzter KI-Systeme.
  28. Für KI-gestützte Verwaltungsentscheidungen gilt eine Kennzeichnungs- und Begründungspflicht.
  29. Bei öffentlichen Vergaben von KI-Systemen gelten ökologische Kriterien.
  30. Vollautomatisierte Entscheidungen bei existenzsichernden Leistungen werden verboten.
  31. Bei jeder KI-gestützten Verwaltungsentscheidung besteht ein Recht auf menschliche Überprüfung und verständliche Begründung.
  32. Widerspruch gegen KI-gestützte Verwaltungsentscheidungen ist einfach und kostenfrei möglich.
  33. Verweigert ein Algorithmus eine Leistung, muss die Behörde die Richtigkeit der Entscheidung nachweisen.
  34. KI-Systeme in der Sozialverwaltung werden regelmäßig auf Diskriminierung überprüft.
  35. Anspruchsberechtigte werden automatisch über ihre Sozialleistungsansprüche informiert.
  36. Verwaltungsdaten dürfen nicht mehr auf Servern liegen, die dem US Cloud Act unterliegen.
  37. Alle in Verwaltungen genutzten US-Softwareprodukte werden erfasst.
  38. Die Neuanschaffung von Software, die dem US Cloud Act oder ähnlichen Gesetzen unterliegt, wird verboten.
  39. Alle öffentlichen digitalen Angebote werden barrierefrei gestaltet.
BSW 26510
Mehr Geld 8
Mehr Rechte oder Angebote 1
Weniger Pflichten 1
Teils begünstigend, teils belastend 1
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 2
Weniger Geld 1
Weniger Rechte oder Angebote 2
Mehr Pflichten 24
  1. Bei öffentlichen Ausgaben soll es eine verbindliche Bürgerbeteiligung geben.
  2. Eine unabhängige Expertenkommission prüft, ob die Terrorismusbekämpfung besser durch einen gestärkten polizeilichen Staatsschutz erfüllt werden kann.
  3. Förderstrukturen wie „Demokratie leben!“ werden kritisch überprüft, wenn sie politische Einseitigkeit verstärken.
  4. Die öffentliche Hand stellt die Rahmenbedingungen für eine verlässliche und bezahlbare Energieversorgung sicher.
  5. Öffentliche Einrichtungen kaufen vorrangig regional ein.
  6. Genehmigungen werden durch klare Zuständigkeiten und Fristen beschleunigt.
  7. Öffentliche Aufträge und Fördermittel werden nur an tarifgebundene Unternehmen vergeben.
  8. Vom Landesrechnungshof aufgezeigte Fälle von Fehlplanung und Verschwendung werden konsequent aufgearbeitet.
  9. Ein Bau-Beschleunigungsgesetz mit klaren Fristen und Standardverfahren wird eingeführt.
  10. Tariftreue bei öffentlichen Aufträgen wird verbindlich durchgesetzt.
  11. Maßnahmen in allen Politikfeldern werden darauf geprüft, ob sie Selbstbestimmung, Teilhabe und Chancengleichheit fördern oder behindern.
  12. Femizide werden systematisch erfasst.
  13. Staatliche und kommunale Einrichtungen dürfen keine ideologischen Konzepte zu Geschlecht, Sexualität oder Identität gegen den Willen der Eltern einführen oder fördern.
  14. Der Staat beteiligt sich stärker an der Finanzierung der Pflege, um sie bezahlbar zu halten.
  15. Die Anwerbung von Fachkräften erfolgt durch staatliche Stellen statt durch private Institutionen.
  16. Überschreitungen staatlicher Befugnisse werden politisch und rechtlich vollständig aufgearbeitet.
  17. Gegen die Radikalisierung Minderjähriger verbindet der Staat Prävention, Aufklärung und konsequentes Einschreiten.
  18. Die bestehenden Vorgaben zur IT-Sicherheit wie IT-Sicherheitsgesetz und NIS-2-Richtlinie werden konsequenter umgesetzt und kontrolliert.
  19. Präventionsarbeit gegen Cyberkriminalität wird verbindlich öffentlich verantwortet und nicht auf Eltern verlagert.
  20. Von Behörden erhobene Bürgerdaten werden grundsätzlich auf Servern in der EU gespeichert.
  21. Verbleibende Weisungsrechte werden nur transparent, schriftlich begründet, parlamentarisch kontrolliert und bei klaren Rechtsfragen ausgeübt.
  22. Der Einsatz von KI in der Verwaltung erfordert verbindliche Konzepte, transparente Entscheidungsgrundlagen und eindeutige rechtliche Rahmenbedingungen.
  23. Öffentliche Einrichtungen schaffen durch regionale Beschaffung stabile Absatzwege.
  24. Das Veterinärwesen wird schrittweise zu einer öffentlichen Aufgabe.
FDP 1822
Mehr Rechte oder Angebote 1
Weniger Pflichten 1
Bleibt wie bisher 2
Weniger Geld 2
Weniger Rechte oder Angebote 1
Mehr Pflichten 15
  1. In Sonderwirtschaftszonen werden für Neuansiedlungen alle Genehmigungsverfahren in einer Behörde gebündelt und binnen verpflichtender Frist abgeschlossen.
  2. Genehmigungsverfahren werden verbindlich beschleunigt.
  3. Eine digitale One-Stop-Agency bündelt Verfahren und begleitet Gründer aktiv, auch auf Englisch.
  4. Für neue Vorschriften wird eine umfassende Folgenabschätzung einschließlich Notwendigkeitsprüfung durchgeführt.
  5. Nachträgliche amtliche Änderungen von Flächengrenzen nach dem 15. Mai werden erst im folgenden Antragsjahr wirksam.
  6. Erweiterungen und Neuausweisungen von Naturschutzgebieten bedürfen als Eigentumseingriff guter Begründung.
  7. Forstverwaltungen bieten ihre Leistungen zu Marktpreisen an.
  8. PPP-Modelle werden gewählt, wenn sie effizienter und terminsicherer sind, unter Wahrung öffentlicher Steuerung.
  9. PPP-Projekte werden nach klaren Kriterien wie Kostentransparenz, Wettbewerb und verbindlicher Evaluation ausgewählt.
  10. Mit Jobcentern und Jugendhilfeträgern wird ein landesweites Programm aufgelegt, das junge Arbeitslose und Langzeitarbeitslose in Arbeitsgelegenheiten bringt.
  11. Neue Regelungen, die in unternehmerische oder gesellschaftliche Freiheiten eingreifen, werden befristet und entfallen ohne Wirksamkeitsnachweis zum festgelegten Stichtag.
  12. Für untergesetzliche Regelungen, die über 2027 hinaus gelten sollen, werden die Bürokratielasten für Unternehmen und Bürger ermittelt.
  13. Für zentrale Genehmigungen gelten verbindliche Entscheidungsfristen.
  14. Alle staatlichen Leistungen werden konsequent überprüft.
  15. Zuständigkeiten werden mit verbindlichen Fristen möglichst in einer Behörde gebündelt.
FW 1323
Mehr Rechte oder Angebote 2
Weniger Pflichten 2
Teils begünstigend, teils belastend 2
Mehr Pflichten 13
Koalitionsvertrag 28512
Mehr Geld 9
Mehr Rechte oder Angebote 1
Weniger Pflichten 3
Teils begünstigend, teils belastend 3
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 1
Mehr Pflichten 28
  1. Öffentliche Aufträge gehen nur an Unternehmen, die einem repräsentativen Tarifvertrag unterliegen oder dessen Bedingungen erfüllen.
  2. Die Tariftreuepflicht gilt auch für Aufträge und Dienstleistungen im öffentlichen Personennahverkehr.
  3. Die Schwellenwerte werden alle zwei Jahre anhand der Inflationsrate evaluiert.
  4. Maßnahmen zur Familienförderung beim Bieter werden bei der Vergabe berücksichtigt.
  5. Die Zahl sachgrundlos befristeter Arbeitsverhältnisse beim Bieter wird bei der Vergabe berücksichtigt.
  6. Der Landtagsbeschluss zur Entsorgung der Bohrschlammgrube Brüchau wird schnellstmöglich umgesetzt.
  7. Zum Stand der Strukturmaßnahmen wird ein jährlicher Zwischenbericht erstellt.
  8. Die Arbeitsschutzverwaltung wird so aufgestellt, dass sie die zunehmenden Genehmigungs-, Beratungs- und Überwachungsaufgaben erfüllen kann.
  9. Der Wandel der Arbeitswelt erfordert eine angepasste Arbeitsschutzaufsicht und die Durchsetzung veränderter technischer Sicherheitsanforderungen, etwa bei Wasserstoffanlagen.
  10. Eine Expertenkommission befasst sich zeitnah mit den Übergängen zwischen den Schulformen.
  11. Eine Expertenkommission erarbeitet einen Vorschlag für eine Abschlussprüfung für Schülerinnen und Schüler, die das Gymnasium nach der 10. Klasse verlassen.
  12. Der Bericht zum Lehrkräftebedarf wird mit fächer- und schulformspezifischen Bedarfen regelmäßig fortgeschrieben.
  13. Die Mittel für den Radverkehr werden zweckgebunden ausgegeben.
  14. Aufgrund geänderter Analyseverfahren der Mantelverordnung werden neue Datengrundlagen geschaffen.
  15. Beim Neubau von Straßen soll grundsätzlich ein Radweg eingeplant werden.
  16. Mit Unfallkommissionen und Verkehrswachten wird ein Landesprogramm zur Entschärfung von Gefahrenstellen umgesetzt.
  17. Eine unabhängige Monitoringstelle zur Beobachtung und Bewertung der Umsetzung wird eingerichtet.
  18. Die Aufsicht über Einrichtungen wird verstärkt, damit Gewaltschutz dort gelebte Realität wird.
  19. Eine Bundesratsinitiative soll die statistische Erfassung geschlechtsspezifischer digitaler Gewalt verbessern.
  20. Der Dienstherr übernimmt Schmerzensgeldforderungen angegriffener Polizeikräfte und treibt sie ein.
  21. Bis Ende 2025 wird ein Evaluierungsbericht zur elektronischen Fußfessel erstellt.
  22. Für die Grundausbildung der Berufsfeuerwehren wird eine eigene Ausbildungsbasis gemeinsam vom IBK Heyrothsberge und den Berufsfeuerwehren personell besetzt.
  23. Soziale Innovationen sollen von der öffentlichen Hand durch Bürokratieabbau, Begleitung und Beratung sowie von Geldinstituten und Stiftungen unterstützt werden.
  24. Bei Konflikten mit umweltrechtlichen Aspekten wird die Rohstoffsicherung als öffentliches Interesse in der Abwägung berücksichtigt.
  25. Der forstliche Krisenstab begleitet die Aufforstung unter Einbeziehung der Forschung der Nordwestdeutschen Forstlichen Versuchsanstalt.
  26. Wegen Wetterextremen und Tierseuchen werden dauerhafte Notfallstäbe eingerichtet.
  27. Die Anlage von Notfall- und Katastrophenplänen wird gesichert.
  28. Die Abteilung Landesgeschichte im LDA soll als Anlaufstelle für Forschung und bürgerschaftliches Engagement wirken und identitätsstiftende Inhalte erarbeiten.

Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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