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Öffentliche Verwaltung

Staat: was die Programme zur Landtagswahl in Brandenburg und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.

Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Brandenburg

Ohne Einzug ins Parlament

Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten oder begünstigen. Die Programme sind unterschiedlich lang; den Anteil am Programm zeigt der Balken beim Darüberfahren. Auf ein Programm klicken, um seine Forderungen zu sehen.
SPD 3​1
AfD 1613
Mehr Geld 1
Weniger Pflichten 2
Teils begünstigend, teils belastend 1
Weniger Geld 1
Weniger Rechte oder Angebote 1
Mehr Pflichten 15
BSW 41​
CDU 1012
Grüne 28412
Mehr Geld 9
Mehr Rechte oder Angebote 1
Weniger Pflichten 2
Teils begünstigend, teils belastend 3
Bleibt wie bisher 1
Weniger Rechte oder Angebote 1
Mehr Pflichten 27
  1. Ein Klima- und Nachhaltigkeits-Check soll alle Gesetze, Strategien und Förderprogramme auf ihre Klimawirkung prüfen.
  2. Grundlage des Klima-Checks sollen CO2-Schattenpreise sein.
  3. Die Energie- und Klimaagentur soll Kommunen bei Planung und Umsetzung von Klimaschutz- und Klimaanpassungsprojekten, bei Förderanträgen und Genehmigungen helfen.
  4. Die Energie- und Klimaagentur soll Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen beim Einsparen von Treibhausgasen und beim Umstieg auf erneuerbare Energien unterstützen.
  5. Öffentliche Grünanlagen sollen insektenfreundlich gestaltet und gepflegt werden.
  6. Die Energieagentur Brandenburg wird zentrale Ansprechpartnerin für Landwirtinnen und Landwirte, die ihre Flächen für erneuerbare Energien nutzen wollen.
  7. Für die elf bestbewerteten Strecken des Reaktivierungsgutachtens werden schnellstmöglich standardisierte Bewertungen als Grundlage für Investitionsentscheidungen durchgeführt.
  8. Feinstaub-Emissionsdaten werden im Umfeld des BER erhoben.
  9. Schrittweise werden Anteile für lokale recycelte Baustoffe und Bauteile eingeführt, auch in öffentlichen Ausschreibungen.
  10. Jedes Jahr werden mindestens fünf Prozent aller Betriebe auf Arbeitsschutz überprüft.
  11. Defibrillatoren sollen in Schulen, großen Betriebsstätten und öffentlichen Gebäuden langfristig Pflicht werden.
  12. Änderungen an Gesetzen und Verordnungen sollen als Synopsen veröffentlicht werden.
  13. Schulträger und Schulämter sollen bei Gewalttaten oder rechtsextremistischen Vorfällen zum Handeln verpflichtet werden.
  14. Statt Abschiebungen sollen Bleiberechtsmöglichkeiten geprüft und Integrationsleistungen gewürdigt werden.
  15. Ausländerbehörden sollen auch beraten oder auf Beratungsstellen und die Härtefallkommission hinweisen.
  16. Femizide sollen als eigene Kategorie in der Kriminalstatistik geführt werden.
  17. Eine unabhängige Monitoringstelle prüft das Inklusionsgesetz und die Umsetzung des MAP 3.0 auf Vereinbarkeit mit der UN-Behindertenrechtskonvention.
  18. Die Fachstelle für barrierefreies Bauen berät auch Bürger*innen beim barrierefreien Umbau.
  19. Für die Registrierung von Schutzsuchenden werden sichtbare Anlaufstellen in direkter Grenznähe eingerichtet.
  20. Die Koordinierungsstelle „Europäische Kommunen“ hilft Kommunen bei der Vernetzung, beim Beantragen europäischer Fördermittel und bei der Mitarbeit in europäischen Verbünden und Institutionen.
  21. Die Koordinierungsstelle unterstützt Gemeindevertretungen bei der Berufung von Europabeauftragten.
  22. Die Koordinierungsstelle belebt bestehende Städte- und Gemeindepartnerschaften mit dem Ausland neu und hilft beim Schließen neuer, vor allem mit Kommunen in Polen, dem Westbalkan, Moldau und der Ukraine.
  23. Die öffentliche Hand setzt bevorzugt Recyclingmaterialien ein.
  24. Der Zweckverband Digitale Kommunen (DIKOM) wird gestärkt, um den IT-Betrieb der Kommunen zentral zu verantworten und über Sicherheitsstandards zu wachen.
  25. Der DIKOM unterstützt die Kommunen aktiv mit Digitalisierungsangeboten.
  26. Verwaltungsdaten werden unter freien Lizenzen veröffentlicht.
  27. Künftige Haushalte werden über die nächsten fünf Jahre schrittweise geschlechtergerecht aufgestellt.
Linke 3​​
FW 1021
Mehr Rechte oder Angebote 1
Teils begünstigend, teils belastend 1
Bleibt wie bisher 1
Mehr Pflichten 10
FDP 22​8
Mehr Geld 5
Mehr Rechte oder Angebote 1
Weniger Pflichten 2
Weniger Geld 2
Weniger Rechte oder Angebote 2
Mehr Pflichten 18
  1. Genehmigungsbehörden teilen Antragstellern eine Frist für die Prüfung der Unterlagen mit.
  2. Beratungsangebote zur Unternehmensnachfolge werden zusammen mit den Kammern ausgebaut.
  3. Verwaltungslotsen erstellen einen jährlichen Bericht über bürokratische Hürden als Grundlage für Bürokratieabbau.
  4. Vor dem Einsatz von Steuermitteln für Kultur wird geprüft, ob Eintrittspreise, Sponsoring oder private Förderung möglich sind.
  5. Die Zusammenarbeit zwischen Anglern, Naturschutzverbänden und Behörden wird intensiviert.
  6. Eine Taskforce Straßenreparatur beseitigt Schlaglöcher und kleinere Straßenschäden landesweit kurzfristig.
  7. Gemeldete Straßenschäden werden spätestens nach einem Jahr repariert.
  8. In der Kommunikation von und mit Behörden werden vermehrt kryptografische Standards etabliert, um die Folgen von Datenlecks zu begrenzen.
  9. Öffentlichen Einrichtungen werden Lösegeldzahlungen verboten, und diese Entscheidung wird klar kommuniziert.
  10. Gemeinsam mit Eigentümern und Behörden wird ein Konzept zur systematischen und präventiven Beseitigung von Kampfmitteln entwickelt.
  11. Große Vorräte an medizinischen Artikeln wie Masken werden beim Technischen Hilfswerk gelagert.
  12. Frauenhäuser werden Teil des staatlichen Schutzauftrags.
  13. Die Baubehörde legt den Katalog einzureichender Unterlagen digital und maschinenlesbar im Internet fest.
  14. Spezifikation und Programmcode behördlicher Eigenentwicklungen sind öffentlich einsehbar und für andere Behörden nutzbar.
  15. Die Zielgenauigkeit staatlicher Maßnahmen wird regelmäßig geprüft.
  16. Auswirkungen von Vernässungen auf Regionen und Flächen werden im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung geprüft.
  17. Asylverfahren dauern bei Ausländerbehörden und Verwaltungsgerichten jeweils höchstens drei Monate.
  18. Visa sollen innerhalb von vier Wochen ausgestellt werden.
Koalitionsvertrag 4​2

Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht

KI-Hinweis

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