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Öffentliche Verwaltung

Staat: was die Programme zur Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.

Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Mecklenburg-Vorpommern

Ohne Einzug ins Parlament

Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten oder begünstigen. Die Programme sind unterschiedlich lang; den Anteil am Programm zeigt der Balken beim Darüberfahren. Auf ein Programm klicken, um seine Forderungen zu sehen.
AfD 1322
Mehr Rechte oder Angebote 2
Weniger Pflichten 1
Teils begünstigend, teils belastend 1
Ohne klare Richtung 1
Weniger Geld 5
Mehr Pflichten 8
SPD 1044
Mehr Geld 3
Mehr Rechte oder Angebote 2
Bleibt wie bisher 4
Mehr Pflichten 10
Linke 1228
Mehr Geld 6
Mehr Rechte oder Angebote 2
Teils begünstigend, teils belastend 2
Mehr Pflichten 12
Grüne 19​6
Mehr Geld 6
Mehr Pflichten 19
  1. Wind- und Solarenergie werden durch klare, beschleunigte Genehmigungsverfahren mit einem landeseinheitlichen Wind- und Solar-Erlass und verbindlichen Fristen vorangetrieben.
  2. Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge werden tarifliche Standards und gute Arbeitsbedingungen konsequent eingehalten.
  3. Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge werden Nachhaltigkeitskriterien konsequent angewendet.
  4. Regelmäßige Notfallübungen und ein flächendeckendes Schulungsprogramm schützen die Verwaltung besser gegen Cyberangriffe.
  5. Barrierefreiheit wird als verbindliches Kriterium bei allen öffentlichen Vergaben verankert.
  6. Fortschritte bei der digitalen Barrierefreiheit werden regelmäßig überprüft und transparent gemacht.
  7. Öffentliche Immobilien und Flächen werden künftig vorrangig im Erbbaurecht statt durch Verkauf vergeben.
  8. Das Zweckentfremdungsverbot für Wohnraum wird wirksam kontrolliert.
  9. Die Zulässigkeit von Volks- und Bürgerbegehren wird vor Beginn der Unterschriftensammlung verbindlich geprüft.
  10. Erfolgreiche Volks- und Bürgerbegehren erhalten automatisch aufschiebende Wirkung.
  11. Behörden werden verpflichtet, ihre Informationen proaktiv, kostenfrei und barrierefrei bereitzustellen.
  12. Die Geltungsdauer von Gesetzen wird verstärkt befristet und ihre Wirkung vor einer Weitergeltung evaluiert.
  13. In sensiblen Bereichen wie Sozialhilfe oder Strafverfolgung treffen immer Menschen die letzte Entscheidung.
  14. Beim staatlichen Einsatz von Algorithmen wird volle Transparenz über Funktionsweise und verwendete Daten geschaffen.
  15. Entscheidungen in sensiblen Bereichen wie Sozialhilfe oder Strafverfolgung dürfen nicht automatisiert erfolgen.
  16. Ein Algorithmen-Transparenzgesetz für die öffentliche Verwaltung stellt transparente, diskriminierungsfreie automatisierte Entscheidungssysteme mit menschlicher Verantwortung sicher.
  17. Alle nicht personenbezogenen öffentlichen Daten werden zentral, kostenfrei, maschinenlesbar und verständlich aufbereitet als Open Data bereitgestellt.
  18. Kultur wird als Pflichtaufgabe verankert und eine stabile kulturelle Grundversorgung in allen Regionen gesichert.
  19. Für die aus dem Sondervermögen des Bundes finanzierten Investitionen wird ein Nachhaltigkeitscontrolling eingeführt.
CDU 32​3
Mehr Geld 3
Mehr Rechte oder Angebote 1
Weniger Geld 4
Weniger Rechte oder Angebote 1
Mehr Pflichten 27
  1. Das Gendern wird in Schule und Verwaltung untersagt.
  2. Die Vorgaben des Rates für deutsche Rechtschreibung gelten in Schule und Verwaltung verbindlich.
  3. Eine Mittelstandsampel als Folgeabschätzung für kleine und mittlere Unternehmen wird bei Gesetzes- und Verordnungsnovellen verpflichtend.
  4. Bearbeitungszeiten von Förderanträgen werden verbindlich verkürzt.
  5. Förderentscheidungen sollen innerhalb klar definierter Fristen erfolgen.
  6. Verwaltungen und der öffentliche Dienst sollen Unternehmen und Fachkräfte gezielter unterstützen.
  7. Gemeinsam mit den Kammern starten Kampagnen für Ausbildung, Selbstständigkeit und Gründung an Schulen ab der Sekundarstufe II.
  8. Für hybride und digitale Bedrohungen sowie für Sabotage und Spionage wird eine eigenständige strategische Lageanalyse eingerichtet.
  9. Mit der Kassenärztlichen Vereinigung und den Krankenkassen wird ein Perspektivplan der künftigen ärztlichen Versorgung erarbeitet, der die regionale Bedarfsentwicklung abbildet.
  10. Der Sozialpsychiatrische Dienst wird zu einer Notrufnummer rund um die Uhr weiterentwickelt.
  11. Der Beauftragte trägt die zentrale Verantwortung für gesellschaftliche Teilhabe und wirkt gegen Einsamkeit.
  12. Der Beauftragte legt jährlich einen Tätigkeitsbericht nach dem Vorbild des Abschlussberichts des Runden Tisches gegen Einsamkeit im Alter vor.
  13. Der Tätigkeitsbericht greift die Impulse des Abschlussberichts auf, enthält Handlungsempfehlungen an die Landespolitik, beschränkt sich nicht auf eine Altersgruppe und wird dem Landtag jährlich vorgelegt.
  14. Kinder werden in öffentlichen Einrichtungen in den digitalen Alltag eingeführt und dabei begleitet.
  15. Schutzgebiete sollen fachlich begründet werden.
  16. Die Belastung neuer Regulierung für Bürger, Unternehmen und Verwaltung muss ausgewiesen werden und dem Gesetzgeber als Entscheidungsgrundlage dienen.
  17. Ein Ablaufdatum und eine Evaluierungspflicht für neue Gesetze und Verordnungen werden geprüft, damit Regeln nur bei nachweisbarer Wirkung verlängert werden.
  18. Für alle Verfahren werden klare Fristen und verbindliche Bearbeitungszeiten eingeführt.
  19. Fort- und Weiterbildungsangebote für die digitale Arbeitswelt werden gemeinsam mit Hochschulen und Kammern entwickelt.
  20. Die Steuerverwaltung erstellt künftig für Steuerpflichtige, bei denen mutmaßlich bereits alle notwendigen Steuerdaten vorliegen, einen Vorschlag für die Einkommensteuererklärung.
  21. Die Prüfkapazitäten in der Finanzverwaltung werden ausgebaut.
  22. Eine kontinuierlich zunehmende Zahl staatlicher Bauprojekte soll umgesetzt werden können.
  23. Wird ein weiterer Ausbau von Photovoltaikanlagen notwendig, sind zuerst öffentliche Gebäude und die Flachdächer großer Mehrfamilienhäuser kommunaler Gesellschaften und von Wohnungsgenossenschaften zu belegen.
  24. Eine verbindliche Schulwegeplanung wird eingeführt, damit Kinder auf dem Schulweg sicherer unterwegs sind.
  25. Gegenüber dem Bund werden gesetzliche Fristen für Planungs- und Genehmigungsbehörden angestrebt.
  26. Das Denkmalschutzprogramm hilft unbürokratisch, schnell und mit festen Entscheidungsfristen.
  27. Ämter und Behörden werden verpflichtet, die Rechtschreibregeln und die Vorgaben des Rechtschreibrats einzuhalten.
BSW 2413
Mehr Geld 3
Bleibt wie bisher 1
Weniger Rechte oder Angebote 1
Mehr Pflichten 24
  1. Öffentliche Aufträge und Fördermittel werden an Tariftreue, faire Arbeitsbedingungen und klare Standards gekoppelt.
  2. Jobcenter, Kommunen, Maßnahmenträger, Sozialverbände und Unternehmen werden in die Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit eingebunden.
  3. Der Staat gestaltet, investiert und schützt dort, wo Marktmechanismen versagen oder regionale Interessen gefährdet sind.
  4. Vor dem Ausweisen neuer Windflächen wird geprüft, ob das Leistungsziel erreicht ist und ob Repowering bestehender Anlagen möglich ist.
  5. Regelungen sind maßvoll und praxistauglich, und die Verwaltung berät und unterstützt Unternehmen vertrauensvoll.
  6. In Verwaltungen und bei Förderprogrammen gelten klare und verlässliche Bearbeitungsfristen.
  7. Die öffentliche Hand tritt als erster Auftraggeber für innovative Lösungen auf.
  8. Regionale Unternehmen erhalten bei öffentlicher Auftragsvergabe Vorrang, soweit rechtlich zulässig.
  9. Öffentliche Förderungen, Beteiligungen und Genehmigungen im Bereich verteidigungsnaher Industrie werden transparent gemacht.
  10. Die Ausbildungsquote im öffentlichen Dienst und in großen Unternehmen wird erhöht.
  11. Es wird nachvollziehbar ausgewiesen, in welchem Umfang Mittel aus dem Wohlfahrtsfinanzierungs- und -transparenzgesetz tatsächlich für Suchtberatung eingesetzt werden.
  12. Suchtprävention und Suchtberatung werden als Pflichtaufgabe der Gesundheitsämter verankert.
  13. Es werden regelmäßig Sucht- und Gesundheitsberichte sowie regionale Bedarfsanalysen erstellt.
  14. Die Ergebnisse der Sucht- und Gesundheitsberichte werden als Grundlage politischer Entscheidungen transparent veröffentlicht.
  15. Alle relevanten Protokolle und Dokumente von Behörden, Ministerien und Expertenräten zu den Corona-Entscheidungen werden vollständig veröffentlicht.
  16. Die Entscheidungsgrundlagen der Corona-Maßnahmen werden offengelegt und Fehlentwicklungen sowie Nebenfolgen benannt.
  17. Für Krisenmaßnahmen werden klare gesetzliche Leitplanken mit Befristung und Verhältnismäßigkeit festgelegt.
  18. Polizei, Justiz, Gesundheits- und Jugendämter werden im Umgang mit Gewalt gegen Frauen besser geschult.
  19. Für landwirtschaftliche Verwaltungsverfahren werden verbindliche Bearbeitungsfristen eingeführt.
  20. Der Staat stellt eine funktionierende, fachlich qualifizierte und verlässliche Kontrolle landwirtschaftlicher Betriebe sicher.
  21. Anonyme Anzeigen gegen Betriebe werden besonders sorgfältig vorgeprüft und nur bei konkreten Verdachtsmomenten verfolgt, Anzeigen mit Klarnamen haben Vorrang.
  22. Öffentliche Einrichtungen sollen regionalen Fisch bevorzugt berücksichtigen.
  23. Einsatzbereiche, Funktionsweise und Zuständigkeiten von KI-Systemen in Verwaltung, Bildung und Gesundheit werden klar benannt und Betroffene aufgeklärt.
  24. Gebühren, Abgaben und Verwaltungsverfahren werden regelmäßig auf Notwendigkeit, soziale Wirkung und Transparenz überprüft.
FDP 4228
Mehr Geld 4
Mehr Rechte oder Angebote 1
Weniger Pflichten 4
Teils begünstigend, teils belastend 1
Bleibt wie bisher 1
Weniger Geld 1
Weniger Rechte oder Angebote 3
Mehr Pflichten 40
  1. Ein unabhängiges Normenkontrollgremium mit Experten aus Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung prüft Gesetze auf ihre Bürokratiefolgen.
  2. Es werden feste Entscheidungsfristen mit Genehmigungsfiktion eingeführt, sodass ohne rechtzeitige Entscheidung eine Genehmigung als erteilt gilt.
  3. Ein Rechtsanspruch auf digitale Verwaltungsleistungen wird geschaffen.
  4. Eine ressortübergreifende Stelle begleitet und unterstützt die Forschungsinstitute.
  5. Die ressortübergreifende Stelle entwickelt regionale Innovationsstrategien fort und identifiziert Hindernisse für die Spitzenforschung.
  6. Neu angelegte öffentliche Grünanlagen sollen sich stärker an den Bedürfnissen von Bienen orientieren.
  7. Gegen verfälschten und falsch deklarierten Honig wird konsequent vorgegangen und die Marktüberwachung bei Honigimporten wirksam ausgerichtet.
  8. Bei neuen Regulierungen werden die Kosten für Verbraucherschutz als realistische Folgekosten eingepreist.
  9. Vor der Ablehnung eines Antrags sollen alle Möglichkeiten der Abhilfe aufgezeigt werden.
  10. Open Data wird ausgebaut, sodass nicht-personenbezogene Verwaltungsdaten proaktiv und maschinenlesbar veröffentlicht werden.
  11. Das MV-Serviceportal wird zu einem One-Stop-Shop mit Ende-zu-Ende-Verfahren, Status-Tracking und verbindlichen Fristen ausgebaut.
  12. Fristversäumnisse von Ämtern bei der Antragsbearbeitung sollen Konsequenzen haben.
  13. Die Verwendung zusätzlicher Haushaltsmittel wird genau kontrolliert.
  14. Kreditmittel werden nicht für laufende konsumtive Ausgaben verwendet.
  15. Kreditmittel dienen nicht zum Stopfen von Löchern im Kernhaushalt.
  16. Kredite werden nur für wachstumsfördernde Investitionen etwa in Infrastruktur oder Technologien aufgenommen.
  17. Ein unabhängiges Normenkontrollgremium prüft Gesetze und Verordnungen vor Beschluss auf Folgekosten, Bürokratie und Belastungen.
  18. Die Prüfergebnisse des Normenkontrollgremiums werden verpflichtend veröffentlicht.
  19. Der Werteverzehr staatlichen Vermögens wird im Haushalt sichtbar gemacht.
  20. Subventionen und Förderprogramme werden auf Effizienz und Wirksamkeit geprüft.
  21. Ein Subventionsbericht mit Empfängern, Zielen und Ergebnissen wird veröffentlicht.
  22. Eine generationengerechte Finanzrechnung mit Ressourcenverbrauch, Vermögen sowie impliziten und expliziten Schulden wird eingeführt.
  23. Vor jedem Gesetz- und Verordnungsbeschluss ist eine realistische Folgekostenabschätzung vorzulegen.
  24. Großprojekte werden einer transparenten Wirtschaftlichkeitsprüfung einschließlich Folge-, Erhaltungs- und Opportunitätskosten unterzogen.
  25. Die Grundsteuerreform wird umfassend evaluiert.
  26. Mechanismen zur Aufdeckung und Ahndung von Steuergeldverschwendung werden eingeführt.
  27. Die Finanzverwaltung bindet sich bei verbindlichen Auskünften verlässlicher und rechtssicher.
  28. Die Kommunalaufsicht soll präventiv und beratend arbeiten und nicht erst bei finanziellen Notlagen tätig werden.
  29. Für schulrechtliche Maßnahmen werden standardisierte Verfahren, Musterentscheidungen und verbindliche Unterstützung durch Schulaufsicht und Fachberatung bereitgestellt.
  30. Der Staat definiert die erwarteten Kulturleistungen und bezahlt sie marktgerecht.
  31. Femiziden wird durch frühzeitige Gefährdungsanalysen, enge Behördenabstimmung und wirksame Schutzmaßnahmen entgegengewirkt.
  32. Bekannte Sicherheitslücken werden vom Staat konsequent geschlossen statt für Überwachungszwecke offengehalten.
  33. Datenabrufe von Behörden auf zentralen E-Government-Plattformen werden für Bürger transparent gemacht.
  34. Alle Sicherheits- und Überwachungsgesetze werden regelmäßig auf Wirksamkeit und Erforderlichkeit geprüft.
  35. Die zuständigen Behörden unterstützen Hilfeempfänger bei der Beschaffung notwendiger Dokumente.
  36. Es werden ausreichend Plätze in der Abschiebungshaft bereitgestellt.
  37. Behörden arbeiten besser zusammen und geben DDR-Unterlagen an die betroffenen Antragsteller heraus.
  38. Die Aufbewahrungsfristen für Akten aus der DDR-Zeit werden verlängert.
  39. Alle Akten mit möglichen Angaben über Betroffene von DDR-Unrecht werden nach Lagerort, Jahrgang und Archiv erfasst.
  40. Urteile, Beschlüsse und Entscheidungen zugunsten Betroffener von DDR-Unrecht werden in einer öffentlichen Datenbank zugänglich gemacht.
FW 4​​
Koalitionsvertrag 515

Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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