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Öffentliche Verwaltung

Staat: was die Programme zur Landtagswahl in Rheinland-Pfalz und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.

Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Rheinland-Pfalz

Klicken Sie auf eine Partei, um ihre Forderungen zu sehen.

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Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten oder begünstigen. Die Programme sind unterschiedlich lang; den Anteil am Programm zeigt der Balken beim Darüberfahren. Auf ein Programm klicken, um seine Forderungen zu sehen.
CDU RP 1538
Mehr Geld 6
Mehr Rechte oder Angebote 2
Weniger Pflichten 1
Ohne klare Richtung 3
Weniger Geld 2
Weniger Rechte oder Angebote 2
Mehr Pflichten 12
SPD RP 7​2
AfD RP 181​
Teils begünstigend, teils belastend 1
Weniger Rechte oder Angebote 2
Mehr Pflichten 18
  1. Der Staat hilft Müttern, die dies wünschen, bei der Rückkehr in ihren Beruf.
  2. Der Staat hilft Müttern, die zur Kindererziehung ganz oder teilweise zu Hause bleiben möchten.
  3. Die Herkunft von Tatverdächtigen wird öffentlich benannt.
  4. Ermessensduldungen werden grundsätzlich abgelehnt; ohne zwingende Gründe wird keine Duldung erteilt.
  5. Die Verwaltungsvorschrift zur Ermessensduldung wird so geändert, dass ohne zwingende Gründe keine Duldung erteilt wird.
  6. Alle kommunalen Asylkosten einschließlich Verwaltungs- und Investitionskosten werden erstmals statistisch erfasst.
  7. Ein unabhängiger Normenkontrollrat wird eingerichtet, der bestehende und neue Regelungen überprüft.
  8. Gesetzesvorhaben, die kleine und mittlere Unternehmen betreffen, werden vorab einem Praxis-Check unterzogen.
  9. Bestehende Programme der Sexualerziehung werden auf ihre pädagogische Eignung geprüft.
  10. Die Flaggenverordnung des Landes wird so geändert, dass öffentliche Gebäude dauerhaft mit der Bundesflagge beflaggt werden.
  11. Die Beflaggung öffentlicher Gebäude mit der Regenbogenfahne und ihren Abwandlungen wird verboten.
  12. Gesetzliche und planerische Schritte werden eingeleitet, damit die Projekte des Bundesverkehrswegeplans zügig ausgeschrieben und umgesetzt werden.
  13. Durch den Radwegeausbau dürfen keine Parkplätze wegfallen.
  14. Neue Radwege sollen so geplant werden, dass sie den Anforderungen des autonomen Fahrens gerecht werden.
  15. Nutzen-Kosten-Untersuchungen für Reaktivierungen müssen auf realistischen Annahmen beruhen.
  16. Der kommunale Sanierungsstau wird ermittelt.
  17. Das Aufgabenfeld Tourismusmarketing durch Landwirtschaft und Weinbau soll ausgebaut werden.
  18. Moderne Ausbringungsmethoden für Pflanzenschutz- und Düngemittel, etwa mit Drohnen, sollen in den Dienstleistungszentren Ländlicher Raum weiter erforscht werden.
Grüne RP 1958
Mehr Geld 5
Mehr Rechte oder Angebote 3
Teils begünstigend, teils belastend 3
Ohne klare Richtung 2
Weniger Rechte oder Angebote 2
Mehr Pflichten 18
  1. Das Koordinationszentrum Luchs und Wolf wird zu einem Kompetenzzentrum für alle konfliktträchtigen Arten weiterentwickelt.
  2. Das Vergaberecht soll überarbeitet werden und ökologische und soziale Standards berücksichtigen.
  3. Die Forstverwaltung soll klimaneutral werden.
  4. Gewässerzweckverbände über Kreis- und Gemeindegrenzen hinweg werden für Planung und Umsetzung von Maßnahmen gefördert.
  5. Eine Flächenagentur soll Kommunen beraten, Ausgleichs- und Konversionsflächen vermitteln und Flächen für Natur-, Klima- und Gewässerschutz entwickeln.
  6. Der Rezyklatanteil in öffentlichen Vergaben wird gestärkt.
  7. Kommunale Fahrradprojekte dürfen von der Aufsichtsbehörde nicht aus finanziellen Gründen untersagt werden.
  8. KI in der Verwaltung muss verantwortungsvoll, grundrechtswahrend, diskriminierungsfrei und transparent eingesetzt werden.
  9. Der Anwendungsbereich des Open-Data-Gesetzes wird ausgeweitet.
  10. Daten der Verwaltung sollen umfassend veröffentlicht werden.
  11. Alle Gesetze werden künftig mit einem Jugendcheck geprüft.
  12. Die Vergabeordnung wird um soziale und ökologische Kriterien ergänzt.
  13. Beim Einsatz von KI-Systemen im öffentlichen Bereich werden mögliche Diskriminierungseffekte geprüft.
  14. Betroffene werden in die Entwicklung öffentlich eingesetzter KI-Systeme einbezogen.
  15. Digitale Identitätssysteme sollen vom Staat und nicht von privaten Anbietern betrieben werden.
  16. Für die Integration werden landesweit nachvollziehbare Qualitätsstandards und regelmäßige Berichtsformate angestrebt.
  17. Die innerörtliche Versiegelung wird mit Fernerkundung und Künstlicher Intelligenz erfasst und gesteuert.
  18. Verbindliche Regeln zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen in der Beschaffung und eine Koordinierungsstelle des Landes werden gefordert.
Linke RP 2315
Mehr Geld 5
Teils begünstigend, teils belastend 1
Mehr Pflichten 23
  1. Die Wohnungsmindeststandards werden landesweit einheitlich festgelegt und regelmäßig überprüft.
  2. Öffentliche Grundstücke werden in Erbpacht vergeben statt verkauft.
  3. Der Schutz vor unsachgemäßer Pflege ist Aufgabe des Staates und soll nicht von Pflegekräften selbst getragen und bezahlt werden.
  4. Öffentliche Aufträge und Subventionen gehen nur an tarifgebundene oder genossenschaftliche Unternehmen mit Mitbestimmung, die ökologische Kriterien erfüllen.
  5. Ein Landesvergabegesetz macht soziale, ökologische und tarifliche Kriterien verpflichtend.
  6. Digitale Barrierefreiheit wird auf allen Verwaltungsebenen und bei allen Serviceleistungen umgesetzt.
  7. Fördergelder ab 5.000 Euro werden mit Empfänger, Zweck und Bedingungen veröffentlicht.
  8. Die öffentliche Verwaltung wird Vorbild bei Klimaschutz und präventiver Klimaanpassung.
  9. Neue und öffentliche Gebäude werden mit Solaranlagen ausgestattet.
  10. Die Umstellung auf pflanzliche Lebensmittel in der öffentlichen Verpflegung wird gefördert.
  11. Krankenhäuser, Bildungs-, Verwaltungs- und Pflegeeinrichtungen werden verpflichtet, sich an den DGE-Empfehlungen zu orientieren.
  12. Öffentliche Einrichtungen bieten neben Mischkost auch rein pflanzliche Verpflegung an.
  13. Rechtsextreme Straftaten werden in Registern aufgearbeitet.
  14. Ein Landesantidiskriminierungsgesetz gegen behördliche Ungleichbehandlung wird geschaffen.
  15. Faschistisch motivierte Straftaten werden als rechtsextreme Hasskriminalität anerkannt und in den Statistiken gesondert ausgewiesen.
  16. Eine unabhängige Prüf- und Meldestelle untersucht institutionellen Rassismus in allen Behörden.
  17. Bei Warnzeichen wie Stalking oder Verstößen gegen Schutzanordnungen findet eine behördenübergreifende Risikokonferenz mit klaren Zuständigkeiten statt.
  18. Eine Erlasslage sorgt dafür, dass Ausländerbehörden ihren Ermessensspielraum zugunsten Schutzsuchender nutzen.
  19. Vor aufenthaltsbeendenden Maßnahmen werden Bleibeperspektiven verpflichtend geprüft.
  20. Nächtliche Abschiebungen, Familientrennungen und Abschiebungen aus Schulen werden verboten.
  21. Jeder Abschiebung werden verpflichtend eine unabhängige Perspektivenberatung und eine Beratung zur geförderten Rückkehr vorgeschaltet.
  22. In den Ausländerbehörden werden Personalschulungen und ein Personalmanagement gegen Diskriminierung und Rassismus eingeführt.
  23. Behörden bieten Infomaterial, Anträge und Beratung mehrsprachig an.
FW RP 1123
Mehr Geld 2
Mehr Rechte oder Angebote 1
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 1
Mehr Pflichten 11
FDP RP 31111
Mehr Geld 3
Mehr Rechte oder Angebote 2
Weniger Pflichten 7
Teils begünstigend, teils belastend 1
Weniger Rechte oder Angebote 2
Mehr Pflichten 30
  1. Lehrpläne werden regelmäßig auf Aktualität und Praxisnutzen überprüft.
  2. Die Innovationsagentur unterstützt den Aufbau technologieorientierter Netzwerke, Cluster und Hubs.
  3. Die Innovationsagentur schafft regionale Kompetenznetzwerke, die KMU an Hochschulen und Forschungseinrichtungen vermitteln.
  4. Die Innovationsagentur schließt Innovationspartnerschaften mit Kammern und regionalen Wirtschaftsförderungsgesellschaften.
  5. Die Innovationsagentur vergibt mit den Kammern den Innovationspreis Rheinland-Pfalz.
  6. Die Innovationsagentur führt landesweite, sektorspezifische Innovationswettbewerbe durch.
  7. Die Innovationsagentur übernimmt eine Schlüsselrolle beim Einwerben privaten Risikokapitals und bei öffentlich-privaten Partnerschaften.
  8. Die Innovationsagentur baut ein landesweites Gründer-Alumni-Netzwerk auf.
  9. Der Aufbau sektoraler Cluster und Netzwerke wird von der Innovationsagentur begleitet und vom Wirtschaftsministerium gefördert.
  10. Bestehende selbsttragende Cluster und Netzwerke werden begleitet und bei der Vernetzung unterstützt.
  11. Eine unabhängige staatliche Einrichtung erstellt ein Vergleichsportal, das die Qualität der Glasfaseranbieter für kommunale Entscheidungsträger vergleichbar macht.
  12. Kontrollen und technische Überprüfung besonders von Lastenrädern mit Elektroantrieb werden intensiviert.
  13. Die Kammern sollen keine Obergrenzen für das Angebot an Psychotherapie mehr festlegen.
  14. Polizei, Justiz und Sozialdienste sollen verbindlich im Umgang mit Gewaltopfern geschult werden.
  15. Die Servicestelle Europa soll Kommunen, Unternehmen, Schulen und NGOs bei EU-Fördermitteln beraten.
  16. Die Servicestelle Europa soll beim Aufbau von Projektpartnerschaften unterstützen und digitale Werkzeuge zur Vernetzung entwickeln.
  17. Die Servicestelle Europa soll grenzüberschreitende Projekte etwa im Rahmen von Interreg fördern.
  18. Ein Landesrahmenwerk für Data Governance soll den gesamten Lebenszyklus öffentlicher Daten von der Erhebung bis zur Löschung transparent regeln.
  19. Behörden sollen verbindliche Rollen- und Zugriffskonzepte für die Datennutzung anwenden.
  20. Schulen, Hochschulen und Verwaltungen sollen mit Unterricht in Medienkompetenz, kritischem Denken und Prävention vor Desinformation zu Orten digitaler Mündigkeit werden.
  21. Mittel aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität sowie die von der Schuldenbremse ausgenommenen Verteidigungsausgaben über 1 % des BIP sollen ausschließlich für neue und zusätzliche Investitionen verwendet werden.
  22. Diese Sondermittel dürfen nicht für neue oder bestehende Subventionsprogramme eingesetzt werden.
  23. Diese Sondermittel dürfen nicht für konsumtive Zwecke zur Haushaltskonsolidierung eingesetzt werden.
  24. Für die Verwendung aller Sondervermögen und Ausnahmemittel soll ein verbindlicher Prüf- und Nachweisprozess eingeführt werden.
  25. Die Verwendung der Sondermittel soll wirksam parlamentarisch kontrolliert werden.
  26. Neue Aufgaben sollen durch Einsparungen an anderer Stelle finanziert werden.
  27. Für Bauvorhaben in vereinfachten Genehmigungsverfahren sollen verbindliche Entscheidungsfristen gelten.
  28. Eine zentrale Koordinierungsstelle berät Unternehmen bei Testumgebungen und vermittelt Zugang zu Förderprogrammen.
  29. Die Koordinierungsstelle wertet Innovationsprojekte systematisch aus, um regulatorische Hemmnisse aufzuzeigen.
  30. Im öffentlichen Bau sollen ökologische Bilanz, Energieeffizienz und Wirtschaftlichkeit gleichberechtigt berücksichtigt werden.
BSW RP 6​3
Koalitionsvertrag 6​6

Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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