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Öffentliche Verwaltung

Staat: was die Programme zur Landtagswahl in Thüringen und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.

Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Thüringen

Klicken Sie auf eine Partei, um ihre Forderungen zu sehen.

Ohne Einzug ins Parlament

Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten oder begünstigen. Die Programme sind unterschiedlich lang; den Anteil am Programm zeigt der Balken beim Darüberfahren. Auf ein Programm klicken, um seine Forderungen zu sehen.
AfD 8211
Mehr Geld 7
Mehr Rechte oder Angebote 3
Weniger Pflichten 2
Bleibt wie bisher 2
Weniger Geld 1
Weniger Rechte oder Angebote 1
Mehr Pflichten 7
CDU 1726
Mehr Geld 2
Mehr Rechte oder Angebote 2
Weniger Pflichten 3
Teils begünstigend, teils belastend 2
Weniger Rechte oder Angebote 1
Mehr Pflichten 16
BSW 5​3
Linke 623
Mehr Geld 2
Weniger Pflichten 1
Teils begünstigend, teils belastend 2
Weniger Geld 1
Mehr Pflichten 6
SPD 2626
Mehr Geld 3
Mehr Rechte oder Angebote 3
Ohne klare Richtung 2
Mehr Pflichten 26
  1. Im Allgemeinen Sozialen Dienst wird eine Fallzahlbegrenzung eingeführt.
  2. Ein Altenhilfestrukturgesetz verpflichtet zur integrierten Planung der Altenhilfe nach § 71 SGB XII.
  3. Ein verpflichtender Gleichstellungscheck für Gesetze, Verordnungen, Haushaltsausgaben und Rahmenbedingungen wird eingeführt.
  4. In öffentlichen Ämtern und Behörden werden kostenfreie Menstruationsartikel bereitgestellt.
  5. Ein Landesantidiskriminierungsgesetz soll auch vor Diskriminierung durch staatliche Stellen schützen.
  6. Öffentliche Aufträge gehen nur noch an tarifgebundene Unternehmen.
  7. Die öffentliche Hand tritt vermehrt als Ankerkunde für Start-ups und gemeinwohlorientierte Unternehmen auf.
  8. Eine Privatisierungsbremse verhindert den Verkauf öffentlicher Unternehmen der Daseinsvorsorge, wenn ihn eine Mehrheit im Referendum ablehnt.
  9. Ein Gesetz sorgt dafür, dass Daten zu Telekommunikationsleitungen erhoben und öffentlich zugänglich gemacht werden.
  10. Aktives Wassermanagement ist eine Aufgabe der öffentlichen Hand.
  11. Kantinen öffentlicher Einrichtungen bieten attraktive günstige Angebote, etwa für pflanzenbasierte Ernährung.
  12. Die Umsetzung von Schutzmaßnahmen für kritische Infrastrukturen bei privaten und öffentlichen Stellen wird sichergestellt.
  13. Spezialisierte überregionale Kontrollteams übernehmen Überwachungsaufgaben, für die Landkreisen und kreisfreien Städten das Spezialwissen fehlt.
  14. Das Bauen mit alternativen Baustoffen wie Holz, Lehm und Stroh wird besonders bei öffentlichen Bauvorhaben deutlich ausgeweitet.
  15. Für den Einsatz Künstlicher Intelligenz in der öffentlichen Verwaltung werden ethische Standards entwickelt.
  16. Behördliche Umwelt- und Geodaten werden maschinenlesbar für Wirtschaft und Öffentlichkeit bereitgestellt.
  17. Ein verbindlicher Digitalcheck für Gesetze und Verordnungen wird eingeführt, um Formvorschriften zu reduzieren und Prozesse zu vereinfachen.
  18. Online-Verwaltungsleistungen werden barrierefrei.
  19. Die Schulaufsicht begleitet eng Aufstellung und Weiterentwicklung des Gemeinschaftsschulkonzepts.
  20. Die Arbeit des Landesschulbeirats wird transparent und vollständig veröffentlicht.
  21. Wiederkehrende bürokratische Aufgaben der Schulen werden in zentrale Servicestellen bei den Schulämtern verlagert.
  22. BAföG-Anträge werden innerhalb von drei Monaten abschließend bearbeitet.
  23. In den Behörden stehen englischsprachige Ansprechpersonen zur Verfügung.
  24. Die Beratungsangebote der Thüringer Energie- und GreenTech-Agentur werden ausgebaut.
  25. Der Staat soll allen den Weg zur Mitwirkung in Sport und Kultur öffnen.
  26. MDR und Landesmedienanstalt sollen verstärkt Faktenchecks durchführen und Falschnachrichten bekämpfen.
Grüne 4115
Mehr Geld 1
Mehr Rechte oder Angebote 3
Weniger Pflichten 1
Teils begünstigend, teils belastend 1
Mehr Pflichten 41
  1. Eine landesweite Biotopverbundplanung wird rechtsverbindlich in allen Raumplanungsebenen verankert und im Landeshaushalt finanziert.
  2. Die Gewässerunterhaltungsverbände werden konsequent auf die Europäische Wasserrahmenrichtlinie verpflichtet.
  3. Nach baden-württembergischem Vorbild wird ein Lärmschutzbeauftragter eingeführt.
  4. Die öffentliche Verwaltung soll informieren, ermöglichen und selbst vorangehen, um die Energie- und Wärmewende voranzutreiben.
  5. Beim Bau und der Sanierung landeseigener Immobilien und in der öffentlichen Beschaffung wird ein CO2-Schattenpreis in die Wirtschaftlichkeitsberechnungen einbezogen.
  6. Recyclingbaustoffe werden verstärkt genutzt und gewonnen, vor allem bei öffentlichen Ausschreibungen.
  7. Perspektivisch wird eine Quote für Recyclingbaustoffe eingeführt.
  8. Eine landesweite Koordinierungsstelle wird als zentrale Anlaufstelle für Verwaltung, freie Träger und Betroffene geschaffen.
  9. Gemeinwohlorientierte und ökologisch wirtschaftende Betriebe werden bei öffentlichen Ausschreibungen bevorzugt berücksichtigt.
  10. Die Tierschutzkontrollen werden ausgebaut.
  11. Prekärer Beschäftigung von Saisonarbeitskräften in Landwirtschaft und Schlachtstätten wird durch Kontrollen vorgebeugt.
  12. Für Mensen, Kantinen, Schulen und Kindergärten der öffentlichen Hand wird eine Quote für regionale und Bio-Lebensmittel eingeführt.
  13. Staatliche Aufgaben im Tierschutz sollen nicht länger auf ehrenamtliche oder prekär finanzierte Vereine abgewälzt werden.
  14. Die Tierschutzkontrollen in der Landwirtschaft werden gestärkt.
  15. Ein jährlicher Tierschutzbericht wird erstellt.
  16. Die Tierschutzkontrollen werden ausgebaut.
  17. Beschaffung und Unterhalt in öffentlichen Einrichtungen werden auf Reparatur und Nachhaltigkeit ausgerichtet.
  18. Die Auswirkungen aller Gesetze auf Familien werden geprüft.
  19. Der Staat hat genügend hochwertige Betreuungsangebote für Kinder und Pflegebedürftige bereitzustellen.
  20. Die Auswirkungen von Gesetzen auf Familien werden gezielt geprüft.
  21. Für die Berufsschulnetzplanung werden transparente, gesetzlich festgelegte Kriterien geschaffen.
  22. Stellenausschreibungen der öffentlichen Verwaltung richten sich auch an Menschen mit Behinderung oder chronischer Erkrankung ohne Schwerbehinderungsmerkmal.
  23. Es wird regelmäßig ein Bericht zur psychischen Gesundheit in Thüringen erstellt.
  24. Die Bedarfe im Bereich psychischer Gesundheit werden laufend beobachtet.
  25. Entgeltgleichheit wird als Vergabekriterium ins Thüringer Vergabegesetz aufgenommen.
  26. Schutz vor Gewalt gilt als staatliche Verpflichtung.
  27. Besondere Schutzbedarfe werden bei Aufnahme und Verteilung zu Beginn festgestellt und durchgängig berücksichtigt.
  28. In Thüringer Behörden werden wirksame interne Antidiskriminierungsstellen eingerichtet.
  29. Wichtige Gesetzgebungs- und Entscheidungsverfahren sollen durch institutionalisierte und obligatorische Beratungen mit Bürgerinnen und Bürgern ergänzt werden.
  30. Regelmäßige ressortübergreifende Übungen sollen stattfinden, deren Erkenntnisse umgesetzt und Schutzkonzepte erstellt werden.
  31. Die Polizeibeschwerdestelle soll regelmäßig einen Rechenschaftsbericht über ihre Tätigkeit vorlegen.
  32. Für häusliche Gewalt sowie rechte oder vorurteilsmotivierte Kriminalität sollen Verlaufsstatistiken die Verfahrensentwicklung darstellen.
  33. Es soll auf eine Verlaufsstatistik hingearbeitet werden.
  34. Zu häuslicher Gewalt soll jährlich eine Sonderauswertung erstellt werden.
  35. Neuen Hinweisen zum NSU wird nachgegangen.
  36. In Kommunen und Verwaltungen werden Transparenzbeauftragte nach dem Vorbild der Datenschutzbeauftragten geschaffen.
  37. Mit öffentlichen Geldern gewonnene Informationen werden der Allgemeinheit grundsätzlich frei und kostenlos zur Verfügung gestellt.
  38. Von öffentlichen Stellen beauftragte Software wird unter quelloffener Lizenz veröffentlicht.
  39. Alle digitalen Angebote der Thüringer Verwaltungen werden nach BITV 2.0 barrierefrei gestaltet.
  40. Nachhaltigkeit wird als bezifferbares Kriterium in Vergabeprozesse aufgenommen.
  41. Flächendeckende Kulturförderung gilt als Pflichtaufgabe.
FW 2​​
FDP 2449
Mehr Geld 1
Mehr Rechte oder Angebote 5
Weniger Pflichten 4
Teils begünstigend, teils belastend 1
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 2
Weniger Rechte oder Angebote 3
Mehr Pflichten 21
  1. Für Schulnetzpläne wird eine Veröffentlichungsregelung ähnlich der für Flächennutzungspläne geschaffen.
  2. Schulträger und Kommunen sollen ihr Investitionsniveau in Bildungseinrichtungen halten oder mit Eigenmitteln steigern.
  3. Für Verfahren gelten klare und verbindliche Fristen.
  4. Eine staatliche Whitelist befreit Unternehmen von Haftungen, für die sie nicht bürgen können.
  5. Die europäischen Ausbildungszentren bieten in Kooperation mit IHK und HWK Sprachkurse, duale Ausbildungen und Qualifizierungen an.
  6. Die Willkommensbeauftragten sollen deutsche und ausländische junge Familien nach Thüringen holen.
  7. Willkommensbeauftragte unterstützen bei der Suche nach ortsunabhängigen Jobs.
  8. Regionale Gründercluster aus Verwaltungen, IHKs, Hochschulen und Bildungsträgern sollen Gründungsberatung und Vernetzung sichern.
  9. Bürger sollen sehen können, welche Behörde wann und warum auf ihre Daten zugegriffen hat.
  10. Behörden werden verpflichtet, Anträge innerhalb festgelegter Fristen zu bearbeiten.
  11. Informationen und Gutachten der Verwaltung ohne personenbezogene Daten werden maschinenlesbar in einem landesweiten Open-Data-Portal freigegeben.
  12. Die Prüfung einer Zuwanderung als Fachkraft wird Teil der Feststellung der Bleibeperspektive.
  13. Zur Unterstützung der kommunalen Ausländerbehörden und zur Koordination von Identitätsfeststellungen und Abschiebungen wird eine zentrale Ausländerbehörde eingerichtet.
  14. Politik und Verwaltung suchen gemeinsam mit Anglern, Jägern, Naturschützern und Inhabern wasserrechtlicher Genehmigungen nach Lösungen im Einzelfall.
  15. Für alle Entwürfe von Gesetzen, Verordnungen und Normen wird eine Folgenabschätzung durchgeführt.
  16. Baugenehmigungsverfahren werden durch verbindliche Fristen beschleunigt.
  17. Eingereichte Bauantragsunterlagen werden verbindlich innerhalb einer Woche auf Vollständigkeit geprüft.
  18. Vereinfachte Baugenehmigungsverfahren werden innerhalb eines Monats entschieden.
  19. Im Normalverfahren wird über Bauanträge zwingend innerhalb von zwei Monaten entschieden.
  20. Die Mittelverwendungen im Sozialhaushalt werden überprüft und nachvollziehbar gemacht.
  21. Die Mittelverteilung im Sozialbereich wird für einen effektiveren Mitteleinsatz qualitätsorientiert ausgestaltet.
Koalitionsvertrag 1326
Mehr Geld 3
Mehr Rechte oder Angebote 1
Weniger Pflichten 3
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 1
Mehr Pflichten 13

Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht

KI-Hinweis

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