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Öffentliche Verwaltung

Staat: was die Programme zur Landtagswahl in Niedersachsen und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.

Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Niedersachsen

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Ohne Einzug ins Parlament

Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten oder begünstigen. Die Programme sind unterschiedlich lang; den Anteil am Programm zeigt der Balken beim Darüberfahren. Auf ein Programm klicken, um seine Forderungen zu sehen.
SPD 13110
Mehr Geld 8
Mehr Rechte oder Angebote 1
Weniger Pflichten 1
Bleibt wie bisher 1
Mehr Pflichten 13
CDU 25616
Mehr Geld 7
Mehr Rechte oder Angebote 7
Weniger Pflichten 2
Teils begünstigend, teils belastend 2
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 2
Mehr Pflichten 25
  1. Ab Jahrgang 8 finden regelmäßige Zukunftsgespräche der Jugendberufsagenturen und Kammern statt, die früh auf die Zukunftspläne der Schülerinnen und Schüler eingehen.
  2. Im Rahmen der Fachkräfteinitiative wird gemeinsam mit Unternehmen, Gewerkschaften, Interessenvertretungen, Kammern, Arbeitsagenturen, Bildungseinrichtungen und Wissenschaft ein systematisches Fachkräftemonitoring eingerichtet, das Qualifikationsbedarfe erkennt und Bildungsangebote schafft.
  3. Nicht personenbezogene Daten der öffentlichen Hand werden im Rahmen des Datenschutzes für Dritte aufbereitet und für Forschung und Innovation zugänglich gemacht.
  4. Eine Taskforce prüft die landespolitischen Agrarregularien auf überflüssige Bürokratie und Produktionshemmnisse und legt Verbesserungen vor.
  5. Verordnungen werden landwirtschaftsfreundlich erlassen und einem Praxischeck unterzogen.
  6. In Genehmigungsverfahren werden Grundwasserspeicher systematisch geschützt.
  7. Die Gesetzesfolgenabschätzung wird zu einem Nachhaltigkeits-Check weiterentwickelt.
  8. Mit einem umfassenden Ansatz nachhaltiger Landesentwicklung werden Pläne zum Klimaschutz und zu Einsparungsmöglichkeiten entwickelt.
  9. Verwaltungsgebäude werden bei Sanierungen, wo es wirtschaftlich und technisch möglich ist, mit Photovoltaikanlagen ausgerüstet.
  10. Verwaltungsgebäude erhalten bei Sanierungen, wo es möglich ist, eine Fassadenbegrünung zur Verbesserung des Mikroklimas.
  11. Verwaltungsgebäude werden bei Sanierungen, wo es möglich ist, mit E-Ladesäulen ausgerüstet.
  12. Baugenehmigungsbehörden werden verpflichtet, bei großen Bauvorhaben Antragskonferenzen durchzuführen.
  13. Für anzuschaffende Anwendungen werden Standards und Schnittstellen gesetzlich festgelegt.
  14. Es wird eine Liste der Anwendungen erstellt, die in der integrierten IT-Landschaft eingesetzt werden dürfen.
  15. Das staatliche Baumanagement übernimmt künftig stärker die Rolle des Bauherrn.
  16. Für Führung, Kontrolle und Steuerung staatlicher Beteiligungen werden klare Regeln geschaffen.
  17. Staatsanwaltschaft, Steuerfahndung, Polizei und Gewerbeaufsicht führen regelmäßig koordinierte Kontrollen gegen organisierte Kriminalität durch.
  18. Landesweit werden Sicherheitspartnerschaften gegen organisierte Kriminalität nach dem Modell der Staatsanwaltschaft Osnabrück eingerichtet, in denen Sozial- und Ausländerbehörden, Polizei, Staatsanwaltschaft und Kommunen unter Führung der Staatsanwaltschaften vorgehen.
  19. Ein Aussteigerprogramm, vor allem gegen Clankriminalität, zeigt Betroffenen durch behördliche Zusammenarbeit einen Weg aus kriminellen Strukturen.
  20. Die Beschwerdestelle Polizei wird in ihrer bisherigen Form abgeschafft und zu einer Beschwerdestelle für die ganze Landesverwaltung umgewandelt, bei der auch anonyme Schilderungen möglich sind.
  21. Es werden Strukturen geschaffen, die schnell und zielgenau handeln, Analysekapazität besitzen und mit Wirtschaft und Bundesbehörden für Cybersicherheit vernetzt sind.
  22. Regelmäßige Katastrophenschutzübungen werden gesetzlich festgeschrieben.
  23. Menschen ohne Bleibeperspektive werden durch die Ausländerbehörden rückgeführt.
  24. Bei den verantwortlichen Akteuren wird auf konkrete Konzepte zum Personalaufwuchs und auf Verbesserungen hingewirkt.
  25. In Verwaltungen werden Seniorensprechstunden mit dem Schwerpunkt Medizin eingerichtet.
Grüne 47511
Mehr Geld 9
Mehr Rechte oder Angebote 2
Weniger Pflichten 1
Teils begünstigend, teils belastend 4
Ohne klare Richtung 1
Mehr Pflichten 47
  1. Für neue Gesetze und Verordnungen wird ein wirksamer Klimavorbehalt geschaffen.
  2. Bei prognostizierten Emissionserhöhungen müssen zwingend Alternativen geprüft werden.
  3. Klimarelevante Förderungen erhalten konkrete Klimaziele und einen Mindestanteil an Maßnahmen mit bilanzierbaren CO2-Einsparungen.
  4. Für Haushalte, Beschaffung, Gesetzesinitiativen und Verwaltungshandeln wird ein steigender CO2-Schattenpreis nach Maßgabe des Umweltbundesamtes eingeführt.
  5. Geprüft wird, ob die Kommunalaufsicht bei der Haushaltsgenehmigung die Berücksichtigung von Klimaschutzbelangen prüfen muss.
  6. Die bündelnde Behörde ist Ansprechpartnerin für Antragstellende und Interessenvertretungen und sorgt aktiv für Beteiligung.
  7. Eine Servicestelle unterstützt bei rechtlichen Fragen in Planungsverfahren.
  8. Die Servicestelle befasst sich künftig auch mit artenschutzrechtlichen Problemstellungen, um Genehmigungen zu beschleunigen.
  9. Neue öffentliche Gebäude werden mit 100 Prozent erneuerbarer Wärme gebaut, mindestens klimaneutral.
  10. Beim öffentlichen Bau sollen Bauweisen mit möglichst niedriger grauer Energiebilanz eingesetzt werden.
  11. Die Erfüllung der Beschäftigungspflicht für Schwerbehinderte wird bei der Vergabe öffentlicher Aufträge stärker berücksichtigt.
  12. Tariftreue wird bei öffentlicher Beschaffung, Vergabe und Wirtschaftsförderung gesetzlich festgeschrieben und kontrolliert.
  13. Die Einhaltung ökologischer und sozialer Standards wird bei öffentlicher Beschaffung, Vergabe und Wirtschaftsförderung gesetzlich festgeschrieben und kontrolliert.
  14. Bis 2026 soll eine Kontrollmindestquote von fünf Prozent der Betriebe erreicht werden.
  15. Innerhalb von zehn Jahren wird jeder Betrieb in Niedersachsen mindestens einmal geprüft.
  16. Die ordnungsgemäße Düngung wird effektiver kontrolliert.
  17. Die Kontrollen von Tierversuchen werden ausgebaut.
  18. Die Wohnraumaufsicht wird gestärkt.
  19. Öffentliche Gebäude werden nach festem Fahrplan bis 2035 klimaneutral, beginnend mit den klimaschädlichsten Altbauten.
  20. Bei öffentlichen Auftragsvergaben werden Qualitätskriterien gegenüber dem Preis stärker gewichtet.
  21. Für Baustoffe werden ökologische Grundanforderungen festgelegt.
  22. Für Recycling-Baustoffe werden Mindestquoten festgelegt, auch in öffentlichen Ausschreibungen.
  23. Barrierefreiheit sowie Klima- und Ressourcenschutz werden als verpflichtend abzuwägende Ziele in das Landesdenkmalschutzgesetz aufgenommen.
  24. Alle Planungen werden auf die Umwelt- und Klimaziele abgestimmt.
  25. Bei der Ermittlung nutzbarer Grundwasserressourcen werden aktuelle Messdaten und Klimaprognosen zugrunde gelegt.
  26. Umweltbeschwerdestellen werden eingeführt.
  27. Die Teilhabeberichterstattung wird ausgebaut.
  28. Übergangsweise werden Ombudsstellen eingerichtet, die Kinder und Familien unterstützen, deren Bedarfe an Schulen nicht berücksichtigt werden können.
  29. Schülerinnen und Schüler werden bei schulpolitischen Entscheidungen von Schulträgern, Schulbehörden und Landespolitik einbezogen.
  30. Geschlechtersensible Medizin und Diversity werden in die Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer aufgenommen.
  31. Öffentliche Stellen werden für die Belange queerer Geflüchteter gezielt sensibilisiert.
  32. Jede Abschiebung setzt eine umfassende Einzelfallprüfung voraus.
  33. Die Ausländerbehörden werden zu Willkommensbehörden weiterentwickelt, die eng mit zivilgesellschaftlichen Einrichtungen der Migrationsarbeit kooperieren.
  34. Eine Strukturkommission Moderne Polizeiarbeit wird eingesetzt, die konkrete Empfehlungen zu Ausstattung und Ausbildung der Polizei erarbeitet.
  35. Für künftige Reformen im Sicherheitsbereich wird ein Wirksamkeits-Check eingeführt.
  36. Die oder der Polizeibeauftragte legt mindestens jährlich einen öffentlichen Tätigkeitsbericht vor, der auch Fehlentwicklungen wie Racial Profiling benennt.
  37. Struktureller Rassismus in staatlichen Institutionen wird bekämpft.
  38. Staatliche Stellen werden grundsätzlich zur aktiven Information der Öffentlichkeit über relevante Entwicklungen verpflichtet.
  39. Gewaltschutz wird als ressortübergreifende Aufgabe verankert.
  40. Das Niedersächsische Gleichberechtigungsgesetz wird durch einen Mindestanteil weiblicher Führungskräfte im öffentlichen Dienst gestärkt.
  41. Vakante Stellen im öffentlichen Dienst müssen öffentlich ausgeschrieben werden.
  42. Nach dem Vorbild der baden-württembergischen Stadionallianzen werden flächendeckend Dialog- und Sicherheitskonzepte von Behörden, Clubs und Fans erarbeitet.
  43. Alle Verträge über öffentlich-private Partnerschaften werden veröffentlicht.
  44. Öffentlich-private Partnerschaften kommen nur in Betracht, wenn sie langfristig und sicher einen Mehrwert oder geringere Kosten für die Steuerzahlenden ergeben.
  45. Öffentlich-private Partnerschaften im Verkehrsbereich werden gesetzlich ausgeschlossen.
  46. Die Kontrolle bei Bauvorhaben und großen öffentlichen Beschaffungen wird verbessert.
  47. In der öffentlichen Beschaffung wird ein CO2-Schattenpreis in Höhe der Empfehlungen des Umweltbundesamtes eingeführt.
AfD 1525
Mehr Rechte oder Angebote 3
Weniger Pflichten 2
Teils begünstigend, teils belastend 2
Weniger Rechte oder Angebote 3
Mehr Pflichten 13
FDP 1724
Mehr Geld 2
Mehr Rechte oder Angebote 1
Weniger Pflichten 1
Teils begünstigend, teils belastend 1
Ohne klare Richtung 1
Weniger Rechte oder Angebote 2
Mehr Pflichten 15
  1. Für Notlagen durch Cyberangriffe halten die öffentlichen Verwaltungen Handlungsanleitungen und Notfallpläne vor.
  2. Ein Kompetenzzentrum ÖPP wird aufgebaut, das Risiken und Chancen evaluiert und geeignete Projekte begleitet.
  3. Subventionen müssen ständig gerechtfertigt und regelmäßig überprüft werden.
  4. Über jeden staatlichen Zugriff auf personenbezogene Daten werden Betroffene mit einer kurzen Begründung informiert.
  5. Das Weisungsrecht der Landesdatenschutzbeauftragten gegenüber Behörden wird gestärkt.
  6. Neue Überwachungsmaßnahmen werden im Zusammenhang mit bestehenden Befugnissen und Datensammlungen bewertet.
  7. Bei Bewirtschaftungseinschränkungen werden die zugrundeliegenden Daten transparent gemacht.
  8. Die Ausweisung der Roten Gebiete wird mit dem Ziel einer verursacherorientierten Bewertung überprüft.
  9. Rechts- und Vollzugslücken im Tierschutz werden geschlossen.
  10. Für Umweltzwecke sollen vorrangig öffentliche statt privater Flächen in Anspruch genommen werden.
  11. Die Anpassung an die Folgen des Klimawandels wird in der räumlichen Planung stärker berücksichtigt.
  12. Eine gute Durchlüftung von Quartieren wird selbstverständlicher Teil der städtebaulichen Planung.
  13. In versiegelten Innenstädten werden die Folgen von Hitzeperioden und Starkregen in der Planung berücksichtigt.
  14. Niedersachsen wird barrierefrei gemacht, im ÖPNV und Schienenverkehr, in öffentlichen Gebäuden und bei privaten Dienstleistern.
  15. Die Heimaufsichten stellen sicher, dass die Persönlichkeitsrechte in Pflegeheimen gewahrt bleiben.
Linke 2025
Mehr Geld 4
Mehr Rechte oder Angebote 1
Teils begünstigend, teils belastend 1
Ohne klare Richtung 1
Weniger Rechte oder Angebote 1
Mehr Pflichten 19
  1. Ein starker Sozialstaat soll klare Regeln zum Schutz von Mensch und Natur setzen.
  2. Die Förderung der Kinder- und Jugendgesundheit gilt als öffentliche Aufgabe.
  3. Öffentliche Flächen werden in Erbpacht vergeben, um Grundstücksspekulation zu verhindern.
  4. Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge gilt ein regelmäßig automatisch angepasster Mindestlohn von 13 Euro.
  5. Öffentliche Aufträge erhalten nur Unternehmen, die auf Leiharbeit verzichten.
  6. Öffentliche Aufträge erhalten nur tarifgebundene Unternehmen, die sich an die Branchentarifverträge halten.
  7. Öffentliche Auftraggeber erhalten wieder eine Kontrollpflicht bei der Vergabe.
  8. Bei der Aufstellung öffentlicher Haushalte werden verstärkt Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter verankert.
  9. Alle öffentlichen Gebäude werden mit Photovoltaik- oder Solaranlagen ausgerüstet.
  10. Die Katastrophenschutzpläne für bestehende Atomanlagen werden veröffentlicht.
  11. In öffentlichen Einrichtungen wird kein Tropenholz mehr verwendet.
  12. Ein Informationsfreiheitsgesetz nach Hamburger Vorbild soll eingeführt werden.
  13. Öffentlich erhobene, nicht personenbezogene Daten sollen frei zugänglich und in weiterverarbeitbarem Format verfügbar sein.
  14. Interkulturelle Kompetenz soll als Einstellungskriterium im öffentlichen Dienst berücksichtigt werden.
  15. Öffentliche Einrichtungen sollen die Zutaten für ihre Kantinen möglichst aus regionaler Landwirtschaft beziehen.
  16. Barrierefreiheit soll in allen öffentlichen Gebäuden, Behörden und an öffentlichen Arbeitsplätzen konsequent umgesetzt werden.
  17. Alle Informationen und Formulare staatlicher Stellen sollen in Einfacher und Leichter Sprache und in barrierefreien Formaten bereitgestellt werden.
  18. Die öffentliche Verwaltung soll eine geschlechtsneutrale bzw. geschlechtervielfältige Sprache verwenden.
  19. Ein breit besetzter Konversionsbeirat soll ein Konzept zur Umwandlung militärischer in zivile Arbeitsplätze ausarbeiten.
FW 1014
Mehr Geld 3
Weniger Pflichten 1
Ohne klare Richtung 1
Mehr Pflichten 10
Koalitionsvertrag 40112
Mehr Geld 11
Mehr Rechte oder Angebote 1
Ohne klare Richtung 1
Weniger Rechte oder Angebote 1
Mehr Pflichten 40
  1. Die Klimaschutz- und Energieagentur wird zu einer Klimaschutz- und Nachhaltigkeitsagentur weiterentwickelt, die auch zu grauer Energie und nachhaltigen Baustoffen berät.
  2. Die Träger der Regionalplanung weisen die Windenergiegebiete bis 2026 aus.
  3. Ein Gesetz legt für jeden Planungsraum Teilziele auf Grundlage des 2,2-Prozent-Ziels fest.
  4. Die Folgen des Klimawandels werden in der wasserrechtlichen Genehmigungspraxis berücksichtigt und die Bewertungsgrundlagen überprüft.
  5. Das Düngerecht wird wirksam kontrolliert.
  6. Die Gewerbeaufsicht wird für Genehmigungs-, Beratungs- und Überwachungsaufgaben gestärkt.
  7. Die öffentliche Beschaffung berücksichtigt Kriterien wie Langlebigkeit und Reparierbarkeit.
  8. Bauabfälle sollen deutlich stärker als Sekundärrohstoff genutzt werden, gerade in öffentlichen Baumaßnahmen.
  9. Über das Vergaberecht soll der Anteil von Recycling- und ökologischen Baustoffen bei öffentlichen Aufträgen steigen.
  10. Öffentliche Beschaffung und Vergabe werden wirtschaftlich, sozial und ökologisch ausgerichtet, ohne Zugangshürden für den Mittelstand zu erhöhen.
  11. In der öffentlichen Beschaffung werden besondere Kriterien für klimaschonende Produkte wie klimaneutralen Zement oder CO2-freien Stahl eingeführt.
  12. Förder-, Vergabe- und Beschaffungskriterien werden an den Kriterien Guter Arbeit ausgerichtet.
  13. Bei einem Betreiberwechsel im öffentlichen Nahverkehr wird ein fingierter Betriebsübergang vorgeschrieben.
  14. Die Wirtschaftsförderung wird verbindlich an Kriterien Guter Arbeit wie Beschäftigungssicherung, Leiharbeitsobergrenzen und Tarifbindung ausgerichtet.
  15. Die Wirtschaftsförderung wird an die Einhaltung des Betriebsverfassungsgesetzes und an Klimaschutz geknüpft.
  16. Die öffentliche Beschaffung wird an Kriterien Guter Arbeit und Klimaschutz ausgerichtet.
  17. Bei der Vergabe von Straßenbaumitteln muss künftig der Rad- und Fußverkehr in den Projekten berücksichtigt werden.
  18. Gründerinnen und Gründer werden durch Beratung mit Kammern und kommunaler Wirtschaftsförderung sowie durch Zugang zu Förderangeboten und Netzwerken unterstützt.
  19. Ver- und Entsiegelungspotenziale werden landesweit zeitnah in einem Kataster erfasst.
  20. Die Wirksamkeit der Öko-Modell-Regionen wird evaluiert.
  21. Mit einem Stufenplan aus Anreizen, Beratung und Förderung sollen öffentliche Einrichtungen, auch kommunale und in privater Trägerschaft, bis 2030 auf Bioverpflegung umgestellt werden.
  22. Regelmäßig wird überprüft, ob die Prämien für das Erreichen der Ökolandbauziele genügen.
  23. Die Umsetzung des nationalen GAP-Strategieplans wird kritisch auf die Wirksamkeit der niedersächsischen ELER-Interventionen (KLARA) hin begleitet.
  24. Die Fachaufsicht des Ministeriums über die Veterinärämter wird gestärkt.
  25. Der Düngemittelabsatz wird erhoben.
  26. Die Diagnostik von Hören, Sehen und Zahngesundheit in Schulen wird in Verantwortung der Gesundheitsämter gestärkt.
  27. Es wird geprüft, welche zusätzlichen Aufgaben den Regionalen Beratungs- und Unterstützungszentren Inklusive Schule kurzfristig übertragen werden.
  28. Neue Überwachungsmethoden wie Abwasseruntersuchungen werden genutzt.
  29. Die Umsetzung von Strategien der Gesundheitsförderung, Prävention und Umweltgesundheit wird im ÖGD-Gesetz konkret geregelt.
  30. Die Beschaffungsstrategie für IT-Technik wird nach Klima- und Ressourcenschutz neu ausgerichtet.
  31. Staatliche Stellen werden verpflichtet, alle relevanten Informationen digital in einem Transparenzregister zu veröffentlichen.
  32. Der Informationszugang soll nur zum Schutz personenbezogener Daten oder wesentlicher öffentlicher Belange in begründeten Ausnahmefällen beschränkt werden können.
  33. Eine zentrale Stelle zur Sammlung von Beweisen und Hinweisen auf Kriegsverbrechen von nach Niedersachsen Geflüchteten wird eingerichtet.
  34. Ein Niedersächsisches Antidiskriminierungsgesetz mit umfassendem Schutz vor Diskriminierung durch öffentliche Einrichtungen und mit Rechtsansprüchen wird geschaffen.
  35. Controlling sowie exekutive, parlamentarische und öffentliche Kontrolle werden sichergestellt.
  36. Ergebnisse einschließlich Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen und vergebener Verträge werden vollständig im Internet veröffentlicht, soweit keine schutzbedürftigen Interessen Dritter überwiegen.
  37. Im Sparkassen- und Kommunalverfassungsgesetz wird eine Hinwirkungsverpflichtung der Träger zur Offenlegung der Vergütungen verankert.
  38. Neue öffentliche Gebäude werden mit 100 Prozent erneuerbarer Wärme und mindestens klimaneutral errichtet.
  39. Beim Bau öffentlicher Gebäude werden Bauweisen mit geringer Gesamtenergiebilanz bevorzugt.
  40. Gebäude mit vorliegender HU-Bau werden auf Umplanung oder nachträgliche Installation von Solaranlagen geprüft.

Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht

KI-Hinweis

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