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Öffentliche Verwaltung

Staat: was die Programme zur Landtagswahl in Hessen und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.

Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Hessen

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Ohne Einzug ins Parlament

Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten oder begünstigen. Die Programme sind unterschiedlich lang; den Anteil am Programm zeigt der Balken beim Darüberfahren. Auf ein Programm klicken, um seine Forderungen zu sehen.
CDU 2464
Mehr Geld 4
Teils begünstigend, teils belastend 2
Bleibt wie bisher 4
Weniger Geld 1
Weniger Rechte oder Angebote 1
Mehr Pflichten 23
  1. Jugendämter greifen entschlossen ein, wenn Eltern das Kindeswohl aktiv gefährden.
  2. Der Staat erprobt neue Technologien und Anwendungen.
  3. Der Staat wird Vorreiter für den verantwortungsvollen Einsatz neuer Technologien, etwa durch Datentreuhänder.
  4. Bei Straßenneubau und Straßensanierung wird mitgeprüft, ob begleitende Fahrradstrecken entstehen oder ertüchtigt werden können.
  5. Die Mitprüfung begleitender Fahrradstrecken gilt insbesondere für hessische Fernradwege, die touristisch wichtiger werden und noch Bedarf bei der Verkehrssicherheit haben.
  6. Zugänge zu Behörden sind barrierefrei zu gestalten.
  7. Vorhandene Strukturen in Krankenhäusern und im öffentlichen Gesundheitsdienst werden in die Krisenhilfe einbezogen.
  8. Der öffentliche Gesundheitsdienst übernimmt in der Krisenhilfe eine koordinierende Verantwortung.
  9. Eine Task Force Pflegepersonal wird eingesetzt, die eine Personaloffensive erarbeitet und die Umsetzung begleitet.
  10. Die Einführung einer zentralen Servicestelle zur Entsperrung beweisrelevanter Datenträger und informationstechnischer Systeme wird geprüft.
  11. Hessische Verwaltungen orientieren sich flächendeckend mindestens an den Standards des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik.
  12. Ein Krisen- und Resilienzrat wird eingerichtet und liefert federführend Handlungsanleitungen.
  13. Kartellbehörden sollen die Investitionskosten von Wassergewinnung und Wasserverteilung anerkennen, damit die Finanzierung verursachergerecht wird.
  14. Die vorgeschriebene Häufigkeit der Lebensmittelkontrollen muss deutlich öfter erreicht werden.
  15. Die Unterstützung der kommunalen Lebensmittelkontrolle durch die Task-Force Lebensmittelsicherheit wird fortgesetzt und risikoorientiert verstärkt.
  16. Beratung und Weiterbildung durch den Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen, Behörden und Hochschulen werden weiter ausgebaut.
  17. Zur Begrenzung des Entzugs landwirtschaftlicher Flächen wird eine Clearingstelle geschaffen.
  18. In allen hessischen Behörden werden Anlaufstellen eingerichtet, in denen Bürgerinnen und Bürger Anliegen persönlich vorbringen und Auskunft sowie Rat erhalten.
  19. Das Angebot der mobilen Bürgerbüros wird ausgeweitet.
  20. In der öffentlichen Verwaltung wird die deutsche Sprache regelgerecht genutzt.
  21. Von solchen Straftaten Betroffene werden durch den Dienstherrn unterstützt.
  22. Bleibt eine behördliche Reaktion auf einen Antrag innerhalb einer Frist aus, gilt der Antrag als genehmigt.
  23. Vor einem neuen Antragsförderprogramm wird geprüft, ob eine Pauschalzahlung sinnvoller ist.
AfD 15​6
Mehr Geld 4
Mehr Rechte oder Angebote 1
Weniger Pflichten 2
Weniger Geld 1
Mehr Pflichten 14
SPD 2127
Mehr Geld 7
Teils begünstigend, teils belastend 1
Bleibt wie bisher 1
Weniger Geld 1
Mehr Pflichten 21
  1. Die Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes wird wirksam kontrolliert.
  2. Die Kontrollmechanismen bei der öffentlichen Vergabe werden wirkungsvoll ausgestaltet.
  3. Finanzwirtschaft, Unternehmen, Wissenschaft und Staat erarbeiten gemeinsam Umsetzungsvorschläge für nachhaltigere Finanzlösungen.
  4. Die Jugendberufsagenturen werden flächendeckend ausgebaut.
  5. Das Land fördert den Ausbau der Jugendberufsagenturen, auch im ländlichen Raum.
  6. Die Kassenärztliche Vereinigung soll attraktive Niederlassungsbedingungen in ländlichen Regionen schaffen.
  7. Gesundheitskonferenzen, Gesundheitsreporte und Versorgungsatlanten werden verbindlich eingeführt.
  8. Mit einem Leerstandskataster für Gewerbeimmobilien wird der tatsächliche Bedarf erhoben.
  9. Eine Task-Force mit kommunal erfahrenen Mitarbeitenden wird eingerichtet, um den Bau von Funkmasten zu beschleunigen.
  10. Die Einhaltung der Versorgungsauflagen des Bundes wird systematisch überprüft.
  11. Der Armuts- und Reichtumsbericht wird wieder eingeführt.
  12. Ein ressortübergreifender Aktionsplan gegen Armut mit vorbeugenden Maßnahmen wird aufgelegt.
  13. Das Sicherheitsniveau öffentlicher IT-Systeme wird grundsätzlich erhoben.
  14. Auf Bundesebene werden Mindeststandards bei Betriebs- und Steuerprüfungen angestrebt.
  15. In staatlichen Institutionen werden stärkere Kontrollmechanismen gegen Rassismus und Diskriminierung eingeführt.
  16. Maßnahmen sollen staatliche Behörden und Verwaltungen diversitätssensibel machen und ihre interkulturelle Kompetenz stärken.
  17. Jedes Gesetz und jede größere Haushaltsposition wird vorab auf seine Klimawirkung geprüft.
  18. Klimawirkungen werden mit einem CO2-Schattenpreis in Höhe der CO2-Schadenskosten bewertet.
  19. Nicht klimaneutral umsetzbare Vorschläge bedürfen einer besonderen Begründung.
  20. Bestehende Regelungen und Subventionstatbestände werden bis 2025 auf Klimawirkung geprüft und gegebenenfalls geändert.
  21. Qualitätsstandards für die Gemeinschaftsverpflegung sollen öffentlichen Einrichtungen auskömmlichere Preise beim Lebensmitteleinkauf ermöglichen.
Grüne 2316
Mehr Geld 2
Mehr Rechte oder Angebote 4
Bleibt wie bisher 1
Mehr Pflichten 23
  1. Neue landeseigene Parkplätze ab 35 und öffentliche ab 50 Stellplätzen werden mit Photovoltaikanlagen überdacht.
  2. Bei umfassender Sanierung öffentlicher Gebäude wird der Effizienzstandard 55 übertroffen.
  3. Öffentliche Träger sollen bei der Auftragsvergabe stärker auf Klimaschutz achten, um klimafreundlich arbeitende Betriebe zu unterstützen.
  4. Ausschreibungen werden wo möglich nach Fachgebieten getrennt, damit sie für lokale und kleine Handwerksbetriebe zugänglich sind.
  5. Für die öffentlichen Haushalte wird ein CO2-Schattenpreis bei der Kalkulation von Klimaschutzinvestitionen eingeführt.
  6. In öffentlichen Einrichtungen werden verstärkt regionale und ökologische Produkte einschließlich Umstellungsware eingesetzt.
  7. Ein gesamthessisches Rohstoffmonitoring erfasst und überwacht Abbauflächen und -mengen aller Abbauunternehmen.
  8. Die Schadenswirkung hoher Wilddichten wird konsequent überwacht.
  9. Der öffentliche Gesundheitsdienst soll Versorgungsdefizite vor Ort erkennen und bearbeiten sowie die Akteure vernetzen.
  10. Gesundheitsförderung und Prävention gelten als wesentliche Aufgaben des öffentlichen Gesundheitsdienstes.
  11. Queerfeindlich motivierte Straftaten werden getrennt erfasst.
  12. Leerstehende geeignete Büroflächen werden erfasst und auf eine Umwandlung in Wohnraum geprüft.
  13. Die Beratung für Studienzweifelnde wird gemeinsam mit der Agentur für Arbeit, den Kammern und den Hochschulen ausgebaut.
  14. Melde- und Beratungsstellen im öffentlichen Dienst sollen intersektionale Wirkungen stärker berücksichtigen.
  15. Zum Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt und Stalking sollen Fallkonferenzen von Polizei, Ämtern, Staatsanwaltschaft, Interventionsstellen und Täterarbeit etabliert werden.
  16. Öffentlich beauftragte digitale Produkte, Software, Gutachten und Forschungsergebnisse sollen über freie Standards und Lizenzen nachnutzbar sein.
  17. Je stärker eine Maßnahme in Bürgerrechte eingreift, desto höher sollen die gesetzlichen Hürden sein, etwa ein Richtervorbehalt.
  18. Vor Erteilung einer Waffenerlaubnis soll eine umfangreichere Hintergrund- und Zuverlässigkeitsprüfung erfolgen.
  19. Die Kontrollen bei Waffenbesitzern werden ausgebaut.
  20. Das Vollzugsdefizit beim Entzug von Waffenbesitzkarten soll beseitigt werden.
  21. Antisemitische Straftaten und Vorfälle werden auch unterhalb der Strafbarkeitsschwelle erfasst.
  22. Kommunalparlamente sollen städtische Gesellschaften und staatliche Abteilungen der Kommunalverwaltung mit Frage- und Auskunftsrechten kontrollieren können.
  23. Aufenthaltsbeendende Maßnahmen und Abschiebungen sollen behutsam und angemessen durchgeführt werden.
FDP 2423
Mehr Geld 3
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 1
Weniger Rechte oder Angebote 2
Mehr Pflichten 23
  1. Nicht personen- oder unternehmensbezogene Daten der Verwaltung und öffentlicher Unternehmen werden maschinenlesbar frei zugänglich gemacht.
  2. Die Günstigerprüfung der Veranlagungsform bei Ehegatten erfolgt generell von Amts wegen.
  3. Angewendete Überwachungsmaßnahmen werden unabhängig wissenschaftlich evaluiert.
  4. Ergänzend zur Polizeilichen Kriminalstatistik wird regelmäßig eine Dunkelfeldstudie als Längsschnittstudie durchgeführt.
  5. Wahlämter dürfen einer benannten Person Briefwahlunterlagen für höchstens vier Wahlberechtigte zusenden.
  6. Öffentliche Förderprogramme werden so gestaltet, dass sie durch ihre Fragestellung keine politischen Tendenzen vorgeben oder verstärken.
  7. Der öffentliche Dienst als Arbeitgeber ermöglicht mit besonderer Anstrengung gleichberechtigtes Arbeiten von Frauen und Männern und setzt ganzheitliches Diversity Management um.
  8. Die öffentliche Hand erfüllt die Anforderungen, die sie an private Unternehmen stellt, zunächst selbst und vorbildhaft.
  9. In der Verwaltung wird ganzheitliches Diversity Management auf allen Ebenen umgesetzt.
  10. In der Verwaltung wird eine gleichberechtigte Repräsentanz von Frauen in Führungspositionen durchgängig umgesetzt.
  11. Gleichstellungsberichte werden regelmäßig und nach einheitlichen Kriterien verfasst und veröffentlicht.
  12. Mittel- und langfristige Klimaanpassungsmaßnahmen für öffentliche Räume werden geplant.
  13. Tierheime werden jährlich vom Veterinäramt nach landesweiten Standards auditiert.
  14. Baugenehmigungsverfahren werden durch verbindliche Fristen beschleunigt.
  15. Bauunterlagen werden innerhalb einer Woche verbindlich auf Vollständigkeit geprüft.
  16. Über vereinfachte Baugenehmigungsverfahren wird innerhalb eines Monats entschieden.
  17. Über Bauanträge im Normalverfahren wird zwingend innerhalb von zwei Monaten entschieden.
  18. Ein zweijährlicher smartHessen-Report dokumentiert die Fortschritte von Land, Kreisen, Städten und Kommunen.
  19. Die Verwaltung soll Bürger, Wirtschaft, Verbände und Vereine einbinden.
  20. Ein Open-Data-Gesetz wird zu einem Transparenzgesetz mit aktiver Veröffentlichungspflicht nach Hamburger Modell weiterentwickelt.
  21. Nicht personenbezogene oder anonymisierte Verwaltungsdaten werden frei zur Verfügung gestellt.
  22. Von der öffentlichen Hand erhobene Verkehrsinfrastrukturdaten werden anonymisiert offen bereitgestellt.
  23. Öffentliche Algorithmen sollen öffentlich nachvollziehbar sein, sofern keine Sicherheitsinteressen entgegenstehen.
FW 1622
Mehr Geld 2
Teils begünstigend, teils belastend 1
Bleibt wie bisher 1
Weniger Rechte oder Angebote 1
Mehr Pflichten 15
  1. Bei Ungereimtheiten dürfen Wahlprüfungen nicht mit Verweis auf stabile politische Verhältnisse verweigert werden.
  2. Ein neues Wahlprüfungsgesetz sieht serienmäßige Plausibilitätsprüfungen und stichprobenartige Tests vor.
  3. Wahlleiter werden gesetzlich verpflichtet, begründeten Verdachtsmomenten nachzugehen.
  4. Bestätigte Unregelmäßigkeiten bei Wahlen werden immer korrigiert.
  5. Der Staat unterstützt Eltern und Sorgeberechtigte von Anfang an bei der Kindererziehung.
  6. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz und das Hessische Behindertengleichstellungsgesetz werden auch in öffentlichen Institutionen umgesetzt.
  7. Die Bundesagentur für Arbeit entwickelt mit Kammern und Unternehmen maßgeschneiderte Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen für Flüchtlinge.
  8. Der Staat stellt sicher, dass jedem das Recht auf Wohnen zugestanden wird.
  9. Erhalt und Ausbau der Infrastruktur gehören in staatliche Hand.
  10. Der Staat trägt Sorge für Funktionieren und Ausbau des Gesundheitswesens als Teil der Daseinsvorsorge.
  11. Die öffentliche Hand wird führender Anbieter im Gesundheitswesen und in der Pflege.
  12. Der Zugang zum Breitbandinternet gilt als Teil der Daseinsvorsorge und soll von der öffentlichen Hand priorisiert werden.
  13. Das Land Hessen und HessenForst gehen bei der Umsetzung eines naturnahen Waldes beispielgebend voran.
  14. Verschärfungen gegenüber der Düngeverordnung 2006 müssen durch Daten eines flächendeckenden Messstellennetzes begründet sein, das landwirtschaftliche und nichtlandwirtschaftliche Einträge unterscheidet.
  15. Behördliche Arbeitsschritte werden finanziell bewertet und Unternehmer oder Landwirte bei behördlicher Misswirtschaft entlastet.
Linke 30814
Mehr Geld 9
Mehr Rechte oder Angebote 5
Weniger Pflichten 1
Teils begünstigend, teils belastend 6
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 1
Weniger Geld 1
Weniger Rechte oder Angebote 1
Mehr Pflichten 29
  1. Menstruationsprodukte werden in allen öffentlichen Gebäuden in Hessen kostenfrei bereitgestellt.
  2. Barrierefreiheit wird bei allen öffentlichen Baumaßnahmen zwingend umgesetzt.
  3. Die öffentliche Auftragsvergabe wird genutzt, um tarifliche Standards, Umweltschutz und Gleichstellung in der Wirtschaft durchzusetzen.
  4. Auch Beamte und Beschäftigte im öffentlichen Dienst erhalten das Streikrecht.
  5. Die Ausbildungsquote im öffentlichen Dienst wird deutlich erhöht.
  6. Der unbefristete Arbeitsvertrag wird Normalfall im öffentlichen Dienst.
  7. Ein Vergabegesetz schreibt die Aufteilung öffentlicher Aufträge in für KMU leistbare Teillose vor.
  8. Für bestehende und neue Gesetze wird eine Folgenabschätzung mit Blick auf Nachhaltigkeits- und Klimaschutzziele eingeführt.
  9. Eine Solarsatzung verpflichtet Gebäudebesitzer, bei Neubau und großen Dachsanierungen Solaranlagen zu installieren, auch auf Gewerbeflächen und öffentlichen Gebäuden.
  10. Flugrouten werden in einem transparenten, öffentlichen und länderübergreifenden Verfahren erarbeitet.
  11. Öffentlicher Grund und Boden wird durch Bodenbevorratung wieder vermehrt.
  12. Es werden Kataster für Freiflächen, zu entsiegelnde und leerstehende Flächen aufgebaut.
  13. Für Gewässer erster und zweiter Ordnung wird ein Flächenkataster zur Auenrückgewinnung angelegt und im Hessischen Wassergesetz verankert.
  14. Umweltbildung wird zu einer zentralen Aufgabe der Forststellen.
  15. Die Schulträger sorgen nach verbindlichen Zeitplänen für die Ausstattung zur Inklusion von Kindern mit Beeinträchtigungen.
  16. Ein Transparenz- und Informationsfreiheitsgesetz verpflichtet staatliche Stellen, wichtige amtliche Informationen wie Gutachten und Verträge von sich aus zu veröffentlichen.
  17. Eine transparent arbeitende wissenschaftliche Beobachtungsstelle für Angriffe auf Menschen- und Grundrechte und Demokratie ersetzt den Verfassungsschutz.
  18. In der Lebensmittelüberwachung gibt es mehr Pflichtkontrollen.
  19. Kontrollergebnisse der Lebensmittelüberwachung werden für alle einsehbar veröffentlicht, etwa mit Smiley oder Hygiene-Ampel.
  20. Verbraucherschutzregelungen werden von den zuständigen staatlichen Stellen wirksam kontrolliert und durchgesetzt.
  21. Bei der Beschaffung von Software wird stets geprüft, ob Open-Source-Software eingesetzt werden kann.
  22. Ein Hessisches Kulturraumgesetz verankert Kultur als Pflichtaufgabe.
  23. Ordnungsbehörden, Polizei und Justiz werden für den Umgang mit Queerfeindlichkeit sensibilisiert.
  24. Öffentliche Stellen verwenden eine geschlechtsneutrale Sprache, die weder ausgrenzt noch verletzt.
  25. Digitale Anwendungen und Formulare der öffentlichen Verwaltung werden vollständig barrierefrei.
  26. Öffentliche Aufträge gehen bevorzugt an Betriebe mit hohem Schwerbehindertenanteil, Integrationsunternehmen und Betriebe mit Integrationsabteilungen.
  27. Abschiebungen aus Bildungseinrichtungen, Kindertagesstätten und Krankenhäusern werden verboten.
  28. Hessen führt ein Landes-Antidiskriminierungsgesetz ein, das auch Diskriminierung durch staatliche Stellen erfasst.
  29. Es wird eine Bestandsaufnahme bisheriger Privatisierungsprojekte vorgenommen, um die Rückabwicklung von Sale-and-Lease-Back- und PPP-Projekten zu prüfen.
Koalitionsvertrag 25116
Mehr Geld 6
Mehr Rechte oder Angebote 7
Weniger Pflichten 5
Teils begünstigend, teils belastend 1
Weniger Rechte oder Angebote 1
Mehr Pflichten 24
  1. Die gesamte hessische Verwaltung soll sich an den Mindeststandards des BSI orientieren.
  2. Die Verwaltungssprache folgt den allgemeinen Regeln der deutschen Sprache und ist verständlich.
  3. In Verwaltung, Schulen, Universitäten, Rundfunk und weiteren öffentlichen Institutionen wird auf Gendern mit Sonderzeichen verzichtet und sich am Rat für deutsche Rechtschreibung orientiert.
  4. Rechtliche Rahmenbedingungen für einen datenschutzkonformen und diskriminierungsfreien KI-Einsatz in der Verwaltung werden geschaffen.
  5. Die HZD beherrscht neue Technologien wie Cloud und KI und stellt sie der Landesverwaltung verlässlich bereit.
  6. Das Angebot der Landes-IT-Dienstleister für Kommunen wird ausgebaut.
  7. Der Integrationsmonitor wird auf kommunale Zahlen, Daten und Indikatoren ausgeweitet.
  8. Zugänge zu Behörden müssen barrierefrei sein.
  9. Die ärztliche Bedarfsplanung soll kleinteiliger werden; der G-BA soll dies in den Bedarfsplanungsrichtlinien berücksichtigen.
  10. Eine Beratungs- und Koordinierungsfunktion soll die kommunale Ebene stärken.
  11. Der Öffentliche Gesundheitsdienst soll bei den Krisenhilfen eine koordinierende Verantwortung übernehmen.
  12. Der G-BA soll die Bedarfsplanungsrichtlinie dem tatsächlichen Bedarf anpassen.
  13. Das Rechenzentrumsbüro unterstützt auch die Vermittlung zwischen Wärmeabnehmern und Rechenzentrumsbetreibern.
  14. Gesetzentwürfe werden kursorisch auf Nachhaltigkeit und Gleichberechtigung geprüft und das Ergebnis dokumentiert.
  15. Alle staatlichen Ebenen sollen auf wetterbedingte Katastrophen vorbereitet sein.
  16. Der Ankauf privater Flächen für den Naturschutz erfolgt nur ausnahmsweise und mit Einzelfallbegründung.
  17. Öffentliche Auftraggeber sollen regelmäßig Recyclingbaustoffe einsetzen, wo technisch und wirtschaftlich möglich.
  18. Die Taskforce Lebensmittelsicherheit unterstützt kommunale Behörden auf Anforderung.
  19. Ein umfassender Maßnahmenkatalog mit Zielgruppenbetrachtung unter Einbeziehung aller Ressorts wird entwickelt.
  20. Die Medienanstalt Hessen stärkt mit privaten medienpädagogischen Anbietern die Medienkompetenz.
  21. Die Kommunalaufsicht berücksichtigt bei der Haushaltsgenehmigung Klimaschutzausgaben und Lasten kommunaler Gesundheitsversorgung.
  22. Vor jedem neuen Antragsförderprogramm wird geprüft, ob eine Pauschalzahlung sinnvoller ist.
  23. Die Fördermittelberatung der Kommunen soll auch Förderprogramme von Bund und EU einbeziehen.
  24. Die Fördermittelberatungsstelle soll Beratung vor Ort, etwa Sprechstunden in den Landkreisen, anbieten.

Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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