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Öffentliche Verwaltung

Staat: was die Programme zur Landtagswahl in Hamburg und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.

Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Hamburg

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Ohne Einzug ins Parlament

Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten oder begünstigen. Die Programme sind unterschiedlich lang; den Anteil am Programm zeigt der Balken beim Darüberfahren. Auf ein Programm klicken, um seine Forderungen zu sehen.
SPD HH 12310
Mehr Geld 8
Weniger Pflichten 2
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 1
Mehr Pflichten 12
CDU HH 32419
Mehr Geld 14
Mehr Rechte oder Angebote 2
Weniger Pflichten 3
Teils begünstigend, teils belastend 2
Bleibt wie bisher 2
Weniger Geld 1
Weniger Rechte oder Angebote 1
Mehr Pflichten 31
  1. Verbundeinsätze von Polizei, Zoll und Ordnungsbehörden gegen Clans werden in Hamburg nach dem Vorbild der Null-Toleranz-Strategie von Nordrhein-Westfalen und Berlin verstärkt.
  2. Der bezirkliche Ordnungsdienst wird wieder eingeführt, damit die Polizei entlastet wird und Zeit für ihre eigentlichen Aufgaben hat.
  3. Ein dezentral in den Bezirken organisierter Ordnungsdienst einschließlich des Hundekontrolldienstes behebt Vollzugsdefizite, gebietet der Verwahrlosung Einhalt und stärkt das Sicherheitsempfinden der Bevölkerung.
  4. Ein Ordnungsdienst kann Verstöße gegen geltende Vorschriften im öffentlichen Raum schon durch seine Präsenz verhindern und effektiv ahnden.
  5. Der Opferschutzbeauftragte unterstützt und berät Opfer.
  6. Der Opferschutzbeauftragte wirkt an der Fortentwicklung des justiziellen Opferschutzes mit.
  7. Der Opferschutzbeauftragte fördert die Kooperation der Opferhilfeeinrichtungen untereinander.
  8. Der Opferschutzbeauftragte leistet Netzwerkarbeit.
  9. Vor Beginn einer Baumaßnahme müssen die Verkehrswirkungen während der Bauphase und nach der Fertigstellung klar und transparent sein.
  10. Bei neuen und bestehenden Kreuzungen soll regelmäßig geprüft werden, ob ein Kreisverkehr baulich möglich und besser als eine Ampel ist.
  11. Jede laufende Radwegeplanung soll gestoppt und anhand der Sicherheitsanforderungen überprüft werden.
  12. Antwortet ein Träger öffentlicher Belange nicht innerhalb der Frist, gilt der Antrag als genehmigt.
  13. Eingereichte Unterlagen werden innerhalb von vier Wochen auf Vollständigkeit geprüft.
  14. Nachforderungen zu eingereichten Unterlagen werden innerhalb von vier Wochen gestellt.
  15. Ein behördliches Konzept nutzt die Chancen der Digitalisierung an Schulen und steuert die Risiken.
  16. Die Behörde entlastet Schulen und steigert die Qualität, indem sie zentral Aufgaben übernimmt, die Schulen allein nicht leisten können.
  17. Die Behörde überprüft den Markt der digitalen Medien und Lernsysteme.
  18. Die Behörde berät die Schulen zu digitalen Medien und Lernsystemen.
  19. Inklusion und Sonderpädagogik werden ein fester Bestandteil der Schulinspektionen.
  20. Ein neuer Flächennutzungsplan berücksichtigt konsequent, dass diese Flächen kein Wohnungsbaupotenzial sind.
  21. Der Vollzug im Glücksspiel wird durch eine hohe Kontrolldichte gestärkt.
  22. Der Staat geht konsequent gegen jede Form des Missbrauchs von Sozialleistungen und des Ausnutzens des Sozialstaats vor.
  23. Beteiligte aus Staat, Wirtschaft und Zivilgesellschaft werden für die Umsetzung des Handlungskonzepts in die Verantwortung genommen.
  24. Haushalte werden transparent geführt.
  25. Dem Anstieg von Aktivitäten und Verbindlichkeiten außerhalb des Kernhaushalts wird mit verstärktem Risikomanagement begegnet.
  26. Über Aktivitäten und Verbindlichkeiten außerhalb des Kernhaushalts wird transparent berichtet.
  27. Große Maßnahmen wie Förderprogramme und Investitionsprojekte erhalten vor Beginn klare Zielsetzungen.
  28. Vor Beginn großer Förderprogramme und Investitionsprojekte wird die Wirtschaftlichkeit untersucht.
  29. Während und nach der Umsetzung wird die Zielerreichung überprüft, um den Erfolg zu messen und für künftige Maßnahmen zu lernen.
  30. Bei künftigen Mieter-Vermieter-Modellen wird die Wirtschaftlichkeit zweifelsfrei dargelegt.
  31. Für anstehende Investitionsmaßnahmen werden auch alternative Realisierungs- und Finanzierungsvarianten geprüft.
Grüne HH 50712
Mehr Geld 9
Mehr Rechte oder Angebote 3
Teils begünstigend, teils belastend 5
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 1
Mehr Pflichten 50
  1. Der Sozialcheck für Klimaschutzmaßnahmen soll im Klimaschutzgesetz verankert werden.
  2. Bei allen städtischen Entscheidungen und Planungen soll die Klimaanpassung berücksichtigt werden.
  3. Die Stadtplanung soll Versickerungs- und Überflutungsflächen berücksichtigen und Klimaanpassung mitdenken.
  4. Das Grüne Netz soll bei der Flächenausweisung für Baumpflanzungen bezirksübergreifend berücksichtigt werden.
  5. Die Prüfflächen zum Biotopverbund sollen regelmäßig aktualisiert werden.
  6. Bei Straßenplanungen sollen regelmäßig eine Baum- und eine Entsiegelungsbilanz vorgelegt werden.
  7. In allen Behörden und Bezirken werden Nachhaltigkeitsbeauftragte eingesetzt.
  8. Alle künftigen Klimaschutzmaßnahmen werden mit einem Sozialcheck auf ihre Verteilungswirkung geprüft.
  9. Bei jeder Neugestaltung von Straßen wird eine Entsiegelungsbilanz vorgelegt.
  10. Geplante Nutzungen von Waldflächen für den Wohnungsbau, etwa beim Pionierwald in Wilhelmsburg, werden überprüft.
  11. Bei jedem Straßenneubau wird eine Entsiegelungsbilanz vorgelegt.
  12. Der Zustand der Gehwege wird systematisch erfasst.
  13. Wo kein Platz für eine Radverkehrsanlage ist, wird verstärkt die Anordnung von Tempo 30 geprüft.
  14. Die Einkommen werden alle fünf Jahre automatisiert über das Finanzamt überprüft.
  15. Leerstand und Zweckentfremdung von Wohnungen werden durch aufsuchend tätige Task-Forces in den Bezirksämtern unterbunden.
  16. Bewährte klimafreundliche Baustoffe werden bei öffentlichen Ausschreibungen vermehrt vorgegeben.
  17. Die regelhafte Vernichtung von Bauakten wird unterbunden.
  18. Behörden und künftige Planungsgenerationen werden besser im barrierefreien Städtebau und in der barrierefreien Gestaltung öffentlicher Räume geschult.
  19. Gemeinsame Vereinbarungen in der Metropolregion Hamburg werden verbindlicher gestaltet.
  20. Die Verwaltung informiert Bürgerinnen und Bürger nach vorheriger Einwilligung individuell über ihnen zustehende Leistungen und deren datenschutzsichere Beantragung.
  21. Leerstand wird durch Zweckentfremdungs-Task-Forces geahndet und unterbunden.
  22. Die Verwaltung informiert Bürgerinnen und Bürger nach vorheriger Einwilligung individuell über ihnen zustehende Leistungen und deren datenschutzsichere Beantragung.
  23. Mit Fachbehörden und Kassenärztlicher Vereinigung wird eine schulortnahe psychotherapeutische Versorgung für Schülerinnen und Schüler entwickelt.
  24. Die Koordinierungsstelle strukturiert und entwickelt Schulungen und Fortbildungen zur Grundbildung weiter.
  25. Die Koordinierungsstelle berät Betroffene und leistet Öffentlichkeitsarbeit zu Alphabetisierung und Grundbildung.
  26. Für die Kindergrundsicherung organisieren sich die Behörden neu und gehen aktiv auf alle Familien zu.
  27. Die Verwaltung wirkt aktiv an der Verwirklichung sozialer Rechte mit.
  28. Die Unterstützung sozialer Träger bei Suche und Finanzierung von Räumlichkeiten wird als öffentliche Aufgabe definiert und strukturell verankert.
  29. Ein verbindliches Einlade- und Meldewesen für Vorsorgeuntersuchungen wird ausgeweitet.
  30. Eine zentrale Koordinierungsstelle für Jugendbeteiligung wird eingerichtet, die die Beteiligungsmöglichkeiten der Bezirke zusammenführt und junge Menschen unterstützt.
  31. Öffentliche Auftragsvergabe und Beschaffung werden stärker sozial-ökologisch ausgerichtet.
  32. Vergabekriterien für Hafeninvestitionen sollen anhand von Kennziffern, Nachhaltigkeitskriterien und konkreten Projektvolumina gestaltet werden.
  33. Die Ausgaben aus der Kultur- und Tourismustaxe sollen durch die zuständigen Behörden evaluiert werden.
  34. Die Förderungen sollen flexibilisiert werden, damit mehr Mittel in neue Konzepte fließen und die Vergabe nach wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Effekten erfolgt.
  35. Tarifbindung soll als Kriterium der öffentlichen Vergabe eingeführt werden.
  36. In der Hamburger Verwaltung sollen neue Führungskonzepte und aktiver Einsatz für Gleichstellung und Vielfalt maßgeblich sein.
  37. Geförderte Stellen nach § 16d und § 16i SGB II sollen ausgebaut werden, indem Behörden, Bezirke und städtische Unternehmen bei ihrer Einrichtung und Verstetigung unterstützt werden.
  38. Die Tarifbindung soll Kriterium bei der Vergabe öffentlicher Aufträge werden.
  39. Das Amt für Gleichstellung und Antidiskriminierung soll die Gleichstellungspolitik unterstützen.
  40. Ein Landesantidiskriminierungsgesetz soll Diskriminierung durch staatliches Handeln erfassen und Betroffene umfassend schützen.
  41. Die Antidiskriminierungsstelle soll zu allen Diskriminierungsmerkmalen des AGG und zu weiteren Merkmalen wie dem sozialen Status beraten.
  42. Die Antidiskriminierungsstelle soll Diskriminierungsfälle strukturell erfassen und auswerten.
  43. Beim Neubau öffentlicher Gebäude sollen Laien-Defibrillatoren regelhaft berücksichtigt werden.
  44. Eine zentrale Koordinationsstelle koordiniert und rekrutiert Freiwillige, damit allen Geflüchteten Paten oder Integrationslotsen zur Seite stehen.
  45. Ein Beauftragter für Migration, Integration und Teilhabe wird eingesetzt, der die Behörden berät und Ansprechperson für die Gesellschaft ist.
  46. In den Städtepartnerschaften wird der Austausch von Verwaltungen und Zivilgesellschaft verstärkt, besonders zur lokalen Lösung globaler Probleme.
  47. Eine öffentliche Ombuds- und Meldestelle für Vandalismus und verbotene NS-Symbole wird geschaffen.
  48. Behörde und Verbraucherzentrale informieren regelmäßig über den Umgang mit Lebensmitteln.
  49. Ein Datenschutzkompetenzzentrum zur Beratung von Verwaltung, Unternehmen und Bürgern wird aufgebaut.
  50. Ein Landesantidiskriminierungsgesetz soll Schutzlücken des AGG bei diskriminierendem Handeln im Staatsbereich schließen und Betroffene umfassend vor Diskriminierung schützen.
Linke HH 16310
Mehr Geld 6
Mehr Rechte oder Angebote 4
Weniger Pflichten 2
Teils begünstigend, teils belastend 3
Weniger Rechte oder Angebote 1
Mehr Pflichten 16
  1. Ein Tariftreuegesetz soll öffentliche Aufträge nur an tarifgebundene Unternehmen vergeben lassen, um die Tarifbindung zu erhöhen.
  2. Behörden sollen sanktions- und diskriminierungsfrei mit den Menschen umgehen.
  3. Die Schwellenwerte, ab denen das Vergabegesetz gilt, werden gesenkt.
  4. Regelmäßige unabhängige Studien zur Kundenzufriedenheit bei Jobcentern, Grundsicherungsämtern und Ausländerbehörden werden eingeführt.
  5. Beim Jobcenter wird eine unabhängige Ombudsstelle eingerichtet, die Beschwerden nachgeht und öffentlich dokumentiert.
  6. Für die soziale Infrastruktur werden bezirkliche Bedarfsanalysen und -planungen eingeführt.
  7. Eine unabhängige Kommission erstellt eine Armuts- und Reichtumsberichterstattung mit Handlungsempfehlungen.
  8. Eine behördenübergreifende Anti-Armutsstrategie wird erarbeitet.
  9. Alle politischen Entscheidungen werden auf ihre Auswirkungen auf die Armutsentwicklung geprüft.
  10. Bei Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen werden soziale Indikatoren stets berücksichtigt.
  11. Die öffentliche Hand soll weiter in Energieerzeugung und Netze einsteigen.
  12. Die privaten Wärmenetze von Hansewerk Natur werden nach Auslaufen der Wegerechtsverträge 2026 in die öffentliche Hand übernommen.
  13. Leistungen des Amts für Migration werden zumindest als Vorschuss sofort ausgezahlt.
  14. Bei der Ankunft wird ein besonderes Identifizierungsverfahren zur Feststellung der Vulnerabilität eingeführt.
  15. Der Staat prüft angemessene Verbote und setzt sie gegebenenfalls um.
  16. Pflegeeinrichtungen sollen nach dem Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetz regelmäßig kontrolliert werden.
AfD HH 9​5
Mehr Geld 3
Weniger Pflichten 2
Weniger Rechte oder Angebote 1
Mehr Pflichten 9
FDP HH 2623
Mehr Geld 2
Mehr Rechte oder Angebote 2
Teils begünstigend, teils belastend 1
Ohne klare Richtung 1
Mehr Pflichten 26
  1. Öffentliche Institutionen in Hamburg übernehmen eine führende Rolle bei Blockchain-Pilotprojekten und schaffen Experimentierfelder.
  2. Ein Ausgleichsflächenkataster wird eingerichtet, das Potenzialflächen für Ausgleichsmaßnahmen auflistet und Naturschutzziele definiert.
  3. Die Wirksamkeit erfolgter Ausgleichsmaßnahmen wird regelmäßig überprüft.
  4. Bauantragsunterlagen werden verpflichtend innerhalb von vier Wochen auf Vollständigkeit geprüft.
  5. Bei der Bauantragstellung findet ein Beratungsgespräch statt, damit Nachforderungen während der Bearbeitungsfristen ausgeschlossen sind.
  6. Ein Wohnkosten-TÜV prüft alle neuen und bestehenden Gesetze auf ihre Auswirkungen auf Mieten, Nebenkosten und Baukosten.
  7. Der Einsatz von Laubbläsern und -saugern wird zeitlich so weit wie möglich reduziert.
  8. Bei unvermeidbaren Fällungen und in neuen Quartieren sind höhere Baumqualitäten und mehr Ersatz- bzw. Ausgleichspflanzungen vorzusehen.
  9. Stadtreinigung und bezirklicher Ordnungsdienst erstellen Konzepte für mehr Sauberkeit im öffentlichen Raum.
  10. Behörden überprüfen Tierversuchslabore regelmäßig und auch unangekündigt.
  11. Labore werden bei Nichteinhaltung der Vorgaben konsequent geschlossen.
  12. Bis 2029 werden mindestens 75 Prozent der PV-Potenziale öffentlicher Gebäude genutzt.
  13. Öffentliche Neubauten und Sanierungen nutzen modernste Technik.
  14. Öffentliche Neubauten und Sanierungen erfolgen in umweltfreundlicher Bauweise.
  15. Ein Ordnungsdienst wird neu aufgestellt, der Sauberkeit an Bahnhöfen aus einer Hand regelt.
  16. Die Alarmierung ausgebildeter Ersthelfer in der Nähe von Notfallpatienten über eine von der Leitstelle aktivierte App wird erprobt.
  17. Die vorhandenen staatlichen Überwachungsbefugnisse werden nach wissenschaftlichen Standards überprüft und evaluiert.
  18. Für staatliche Übersichtsaufnahmen von Versammlungen, etwa durch Drohnen, wird eine neue gesetzliche Grundlage geschaffen.
  19. Behörden, Richterschaft und Polizei werden regelmäßig und bundesweit sensibilisiert, etwa durch verpflichtende Fortbildungen.
  20. In den Behörden findet eine qualitative Bedarfserhebung zur Einforderung der Unterhaltsbeihilfe statt.
  21. Es werden regionale Beauftragte für Kinder- und Jugendschutz eingerichtet.
  22. Eine Graffiti-Taskforce entfernt gemeldete Graffitis schnell und fachgerecht und trägt Anti-Graffiti-Schutzanstriche auf.
  23. Ein Denkmalschutz-Servicebüro wird als erste Anlaufstelle für praktische Fragen eingerichtet.
  24. Die Ausweitung des Stellenplans der Umweltbehörde BUKEA wird überprüft.
  25. Öffentlich-rechtliche Institutionen sollen die amtliche deutsche Rechtschreibung anwenden.
  26. Die amtliche Rechtschreibung wird in staatlichen Institutionen, Bildungseinrichtungen und öffentlichen Unternehmen sowie im Unterricht durchgesetzt.
BSW HH 1113
FW HH 3​​
Koalitionsvertrag 4538
Mehr Geld 4
Mehr Rechte oder Angebote 2
Weniger Pflichten 2
Teils begünstigend, teils belastend 1
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 1
Mehr Pflichten 45
  1. Das Steuerbüro der Finanzbehörde wird zu einer ressortübergreifenden internen Steuerberatung der Stadt ausgebaut.
  2. Verwaltung und beauftragte IT-Dienstleister betreiben ein IT-Notfallmanagement.
  3. Das zentrale Kundenzentrum wird um weitere städtische Leistungen ergänzt.
  4. Eine Task-Force „Resiliente Industrie“ zur Überprüfung von Genehmigungsverfahren auf Beschleunigungspotenziale wird eingerichtet.
  5. Bei Ausschreibungen wird geprüft, ob beschäftigungsfördernde Betriebe beauftragt werden können.
  6. Mit städtischen Dienststellen, Jobcentern und Zoll werden verstärkt gemeinsame Aktionstage gegen Arbeitsausbeutung und Sozialversicherungsbetrug durchgeführt.
  7. Das Angebot an arbeitsmarktnaher beruflicher Qualifizierung wird gemeinsam mit Bildungsträgern, Arbeitsverwaltung und Kammern ausgebaut.
  8. Öffentlicher Dienst und öffentliche Unternehmen sollen bei der Einstellung von Geflüchteten und Menschen mit Behinderungen Vorreiter sein.
  9. Bei öffentlichen Ausschreibungen soll zunehmend auf klimaschonende Materialien gesetzt werden.
  10. Das Baukompetenzzentrum übernimmt eine maßgebliche Rolle bei der Umsetzung des Hamburg-Standards.
  11. Das Baukompetenzzentrum wird ausgebaut und unterstützt die Umsetzung des Hamburg-Standards, etwa in Pilotquartieren wie dem Wilhelmsburger Rathausviertel.
  12. Öffentliche Gebäude sollen so gebaut werden, dass möglichst viel CO₂ und Energie eingespart wird.
  13. Bei öffentlichen Nichtwohngebäuden im Bestand werden energetische Maßnahmen priorisiert, vorrangig die Umstellung der Wärmeversorgung auf fossilfreie Energieträger.
  14. Für öffentliche Nichtwohngebäude sollen zügig Sanierungspläne vorgelegt werden.
  15. Bei Umbauten im Straßenraum werden die Auswirkungen auf Auto-, Wirtschafts- und ruhenden Verkehr untersucht, transparent dargelegt und berücksichtigt.
  16. Jede anstehende Tiefbaumaßnahme wird auf die Integration von Ladepunkten geprüft.
  17. Die Zahl privater Kfz sowie die verfügbaren Stellplätze im öffentlichen und privaten Raum werden auf Stadtteilebene systematisch erfasst.
  18. Die Zahl der Stellplätze im öffentlichen Raum wird erhoben.
  19. In Stadtteilen mit hohem Parkdruck gelten strenge Kriterien für den Abbau von Parkplätzen oder die Umnutzung ihrer Fläche.
  20. Bis zur Fertigstellung des Masterplans Parken gilt für alle Behörden einschließlich der Bezirksämter ein grundsätzliches Moratorium für den Abbau öffentlicher Parkplätze.
  21. Für Switch-Punkte, E-Scooter-Abstellflächen, Bushaltestellen oder Fahrradstellplätze dürfen Parkplatzflächen weiterhin genutzt werden, wenn dies nach Prüfung und Beschluss der Senatskommission unvermeidbar ist.
  22. Klimatische Veränderungen werden in der Stadtplanung stärker berücksichtigt.
  23. Ein Monitoring zur regelmäßigen Überprüfung der Wirksamkeit von Klimaanpassungsmaßnahmen wird eingerichtet.
  24. Die Klimaanpassungsstrategie wird gemeinsam mit Wissenschaft, Verwaltung und Stadtgesellschaft kontinuierlich weiterentwickelt.
  25. Das Versiegelungsmonitoring wird verstetigt und jährlich durchgeführt.
  26. Die Klimabilanz von Baumaterialien wird zunehmend in öffentliche Ausschreibungen einbezogen, um bei städtischen Bauprojekten klimafreundliche Materialien nachzufragen.
  27. Dachbegrünung wird bei geeigneten öffentlichen Gebäuden zum Standard.
  28. Fassadengrün wird beim Neubau öffentlicher Gebäude verstärkt eingesetzt.
  29. Die Ernährungsstrategie wird mit der Zivilgesellschaft entwickelt und bezieht das Food Cluster ein.
  30. Bei der Landwirtschaftskammer werden mehr Beratungsangebote zu Nachhaltigkeit und technologischen Entwicklungen geschaffen.
  31. Das Konzept der Waste Watcher wird weiterentwickelt, um besonders im Sommer für saubere Parks und die Einhaltung der Nutzungsregeln zu sorgen.
  32. Zunächst werden fünf Schwerpunktteams gebildet, die im Winter auch für die Einhaltung der Anliegerräumungspflichten eingesetzt werden könnten.
  33. Die Fachstellen werden durch einen Schwerpunkt auf präventiver Wohnungssicherung gestärkt.
  34. Die Träger der Straßensozialarbeit kooperieren verbindlich mit allen beteiligten staatlichen und nichtstaatlichen Stellen.
  35. Hilfeeinrichtungen und Träger sollen verbindlich mit Jobcenter, Bezirken, Polizei und Amt für Migration kooperieren.
  36. Synthetische Opioide wie Fentanyl und neue Substanzen werden engmaschig beobachtet.
  37. Zur Gefahrenprävention bei psychischen Erkrankungen werden Früherkennung, gemeinsame Risikobewertung und ein integriertes Gefährdungsmanagement von Sicherheits- und Gesundheitsbehörden sichergestellt.
  38. Die Zielgenauigkeit der Notfallversorgung soll durch ein ausdifferenziertes Angebot, ärztliche Kompetenz in der Leitstelle und verbindlichere Zusammenarbeit mit Kassenärztlicher Vereinigung und Kliniken erhöht werden.
  39. In der Innenbehörde wird eine Abteilung Krisenbewältigung und Bevölkerungsschutz aufgebaut, die KRITIS-Schutz, Cyberabwehr und zivil-militärische Zusammenarbeit koordiniert.
  40. Der Aufbau eines Datenschutzkompetenzzentrums beim Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit zur Beratung von Unternehmen und Bürgern wird geprüft.
  41. Der AI-Act der Europäischen Union wird in der Hamburger Verwaltung umgesetzt.
  42. Die Umsetzung der Arbeit der neuen Bundesstelle zur Aufdeckung illegaler Tierverkäufe wird im zuständigen Bezirksamt sichergestellt.
  43. Gleichstellung wird unter Berücksichtigung von Mehrfachdiskriminierung als Querschnittsaufgabe auf allen Ebenen staatlichen Handelns verankert.
  44. Ein behördenübergreifender Maßnahmenplan gegen sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen wird entwickelt.
  45. Der öffentliche Jugendhilfeträger schafft bedarfsorientiert Plätze für Kinder und Jugendliche nach Inobhutnahmen.

Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht

KI-Hinweis

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