Länder
Staat: was die Programme zur Landtagswahl in Bremen und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.
Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Bremen
Programme zur Bürgerschaftswahl 2027
SPD 34311
Mehr Geld 10
- Die Länder erhalten Unterstützung für klimaschonende Investitionen im Hochschulbau.
- Für den öffentlichen Dienst im Land Bremen werden qualifizierte Fachkräfte gewonnen.
- Das Land Bremen bemüht sich um Mittel aus dem Aktionsprogramm „Natürlicher Klimaschutz“ des Bundes.
- Die Finanzkraft Bremens wird gestärkt, um Zukunftsinvestitionen zu finanzieren.
- Bremen soll in möglichst großem Umfang von Förderprogrammen des Bundes und der EU für den klimafreundlichen Umbau profitieren.
- Das Land Bremen soll bei der Einwerbung von Fördermitteln im Verhältnis zu eigenen Mitteln führend werden.
- Auf Bundesebene wird darauf hingewirkt, dass Kofinanzierungsanforderungen finanzschwächere Länder und Kommunen nicht überfordern.
- Bei Bundesregierung und anderen Ländern wird weiter für eine Regelung der Altschulden eingetreten.
- Eine Altschuldenregelung soll auch bereits erfolgte Entlastungen von Kommunen durch Schuldenübernahme des Landes berücksichtigen.
- Bei der Landesvertretung in Brüssel wird ein Stellenpool mit drei Stellen geschaffen, um Beschäftigte zeitweise in EU-Institutionen zu entsenden.
Mehr Rechte oder Angebote 2
Weniger Pflichten 1
Teils begünstigend, teils belastend 2
Ohne klare Richtung 1
Weniger Geld 5
- Pflichtpraktika im öffentlichen Dienst und in Unternehmen mit bremischer Mehrheitsbeteiligung werden künftig vergütet.
- Das Land übernimmt ein Drittel der Kosten beim Einsatz von Städtebaufördermitteln.
- Geprüft wird, wie sich das Land mit Projektmitteln beim Budget für Ausbildung einbringen kann.
- Das Land übernimmt Investitionskosten der Pflegebedürftigen, etwa durch ein bedarfsabhängiges Pflegewohngeld.
- Voraussetzungen für eine zeitnahe Kofinanzierung durch das Land Bremen werden geschaffen.
Mehr Pflichten 31
- Ein Landesaktionsprogramm „Geschlechtergerechtigkeit auf dem Arbeitsmarkt“ wird aufgelegt und unter Verwendung der Landesstrategie für Gendergerechtigkeit und Entgeltgleichheit umgesetzt.
- Ein regelmäßiges Monitoring der beruflichen Gleichstellung im Land Bremen wird veröffentlicht.
- Handelt der Bund nicht, führt das Land eine Landesmindestausbildungsvergütung mindestens in Höhe des BAföG-Höchstsatzes ein.
- Die Qualifizierung in der Regelförderung der Jobcenter wird ausgebaut und vom Land unterstützt.
- Das Land legt ein Programm für einen Qualifizierungsbonus von monatlich 200 Euro für Arbeitslose in abschlussbezogener Weiterbildung auf.
- Das Land leistet einen finanziellen Beitrag zu den Investitionen in eine weitgehend CO2-freie Stahlerzeugung mit Wasserstoff und regenerativem Strom.
- Das Land fördert ab 2023 eine Pilotanlage zur Erzeugung von grünem Wasserstoff in Mittelsbüren, der überwiegend im Stahlwerk genutzt wird.
- Das Land Bremen verstärkt seine Anstrengungen für einen möglichst hohen Anteil regenerativer Energiegewinnung.
- Das Land übernimmt ein Drittel der Kosten beim Einsatz von Städtebaufördermitteln.
- Die Landesantidiskriminierungsstelle wird zur Anlaufstelle bei Verdacht auf Diskriminierung am Wohnungsmarkt ausgebaut.
- Für einen CO2-freien Energieverbrauch öffentlicher Gebäude wie Schulen und Kitas werden Finanzierungskonzepte entwickelt, die mit der Schuldenbremse der Landesverfassung vereinbar sind.
- Alle zwei Jahre wird anhand geeigneter Indikatoren die Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele im Land Bremen ermittelt.
- Das Land beteiligt sich aktiv an bundesweit abgestimmten Melde- und Löschprozessen.
- Die Sozialen Dienste der Justiz entwickeln mit dem Sozialressort Konzepte und Angebote für Menschen, die ihre Geldstrafe nicht zahlen können.
- Die Landesantidiskriminierungsstelle soll auch Menschen mit Behinderung offenstehen, die Diskriminierung erfahren.
- Der Senat informiert offensiv über die Grundsicherung im Alter und über Wohngeldansprüche, um verdeckte Altersarmut zu verringern.
- Geschlechterpolitik wird als Querschnittsaufgabe in allen Bereichen des Regierungshandelns verankert.
- Alle senatorischen Dienststellen, Eigenbetriebe und Mehrheitsgesellschaften sollen als familienfreundliche Betriebe auditiert werden.
- Die Istanbul-Konvention zum Schutz von Frauen und Mädchen wird im Land Bremen vollständig umgesetzt.
- Es wird ein Krisenstab mit schnell reaktivierbaren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eingerichtet.
- Der Senat legt eine akzeptable Lösung für die Anerkennung der Berufsqualifikationen und die Nachqualifizierung traditionell ausgebildeter Hebammen vor und setzt sie um.
- Nach Schaffung der bundesgesetzlichen Voraussetzungen bewirbt sich das Land um Modellversuche zu heilkundlichen Tätigkeiten in der Pflege.
- In Bremen soll es eine regelmäßige Pflegeberichterstattung über Pflegeinfrastruktur und Versorgungsbedarfe geben.
- Das Land übernimmt Investitionskosten der Pflegebedürftigen, etwa durch ein bedarfsabhängiges Pflegewohngeld.
- Für das Land Bremen wird prioritär und zügig ein Klimaplan entwickelt.
- Landeskrankenhausplanung und Planung stationärer Pflegeeinrichtungen berücksichtigen die Folgen des Klimawandels.
- Das Land Bremen erhält einen Hitzeaktionsplan mit Warnsystem und Schutzmaßnahmen für vulnerable Gruppen.
- Bestimmte Gesetzesvorhaben und Regierungshandeln werden künftig auf ihre Auswirkungen auf junge Menschen geprüft.
- Kreditermächtigungen im Rahmen der Klimastrategie werden im Wesentlichen nur für investive Zwecke verwendet.
- Die Bereitstellung von IT-Sicherheitskomponenten durch Bremen für alle Verwaltungen über den IT-Planungsrat wird gestärkt und ausgebaut.
- In der Europaabteilung wird eine Servicestelle eingerichtet, die die Ressorts auf EU-Fördermöglichkeiten hinweist und bei Anträgen unterstützt.
CDU 2434
Mehr Geld 3
- Beim Bund wird darauf hingewirkt, dass die Mittel aus dem Gute-Kita-Gesetz den Ländern dauerhaft zur Verfügung stehen.
- Der seit 2005 unveränderte Finanzausgleich des Bundes für Seehäfen soll auf das bis 2004 geltende Niveau angehoben und künftig dynamisiert werden.
- Die Inanspruchnahme von Fördermitteln des Bundes und Europas wird professioneller und zwischen Land und Kommunen gerechter gestaltet, auch bei der Ko-Finanzierung, um diese Möglichkeiten besser auszuschöpfen.
Mehr Rechte oder Angebote 1
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 2
Weniger Geld 3
- Gewinnausschüttungen bleiben bei der GEWOBA, um mehr Neubau und Sanierungen zu ermöglichen.
- Praxissemester im bremischen öffentlichen Dienst und in nachgeordneten Einrichtungen werden mit mindestens 400 Euro monatlich vergütet.
- Der Personalaufwuchs in den politischen Spitzen der senatorischen Behörden wird rückgängig gemacht.
Mehr Pflichten 21
- Ein Staatsvertrag zwischen den Ländern wird ausgehandelt und ratifiziert, der bundeseinheitliche Rahmenbedingungen für eine bedarfsgerechte und koordinierte Ausbildung von Lehrkräften festschreibt.
- Das Land finanziert die überbetriebliche Ausbildung im Handwerk auskömmlich mit.
- Perspektivisch wird zur Drittelfinanzierung durch Bund, Land und Wirtschaft zurückgekehrt.
- In der Landesgesetzgebung gilt, dass für jede neue Regelung zwei bestehende Vorschriften gestrichen werden.
- Eine Koordinierungsstelle Hauptbahnhof bindet die betroffenen Senatsressorts ein, um den Menschen der Bahnhofsszene zu helfen.
- Ein Landesprogramm unterstützt den klimafreundlichen Umbau der Bremerhavener Innenstadt.
- Bremen übernimmt mehr Verantwortung beim Wohnungsbau.
- Eine digitale Kulturstrategie für Museen wird vorangetrieben.
- Veröffentlichungen von Land, Stadtgemeinden, Eigenbetrieben und Beteiligungen werden auf Hinweise zu Schwachstellen von Zivilschutz, Katastrophenschutz und kritischer Infrastruktur geprüft und solche Hinweise gegebenenfalls entfernt.
- Unverzüglich wird eine Cyberabwehrstrategie für das Land Bremen vorgelegt.
- Mit der Umsetzung der Cyberabwehrstrategie wird noch im Jahr 2023 schrittweise begonnen.
- Eine Enquetekommission soll eine Strategie für Krisenbewältigung, Krisenresilienz und Krisenprävention im Land Bremen erarbeiten.
- Auf Landesebene wird ein Förderprogramm für Solarstromspeicher eingerichtet.
- Studentischer Wohnraum wird vom Land gefördert.
- Parität wird in Führungspositionen der Landesverwaltung, landeseigener Unternehmen und von Unternehmen mit mehrheitlicher Landesbeteiligung umgesetzt, soweit geeignete Kandidatinnen vorhanden sind.
- Im Bundesrat wird eine Initiative eingebracht, um mit anderen Ländern ausländische Fachkräfte im Herkunftsland anzuwerben.
- Der beschlossene Landesaktionsplan gegen Rassismus wird ressortübergreifend mit Zivilgesellschaft und betroffener Perspektive erarbeitet.
- Zwei Prozent des Haushalts werden pauschal zurückgehalten und ausschließlich für ressortübergreifende Pilotprojekte zur innovativen Lösung bestehender Herausforderungen bereitgestellt.
- Die Ressorts weisen Stadtteilbudgets aus, über die die Bürger vor Ort entscheiden.
- Die Einsparpotenziale im Bremer Haushalt werden ermittelt.
- Das Land übernimmt eine Bürgschaft für die Klima-Anleihe der Bremer Aufbaubank.
Grüne 2737
Mehr Geld 4
- Zur Bekämpfung der Klimakrise werden in eng gefasstem Rahmen Schulden aufgenommen, ohne die Sanierungshilfen des Bundes von 400 Millionen Euro jährlich zu gefährden.
- Das Land wirbt Bundesmittel ein und nimmt vermehrt Drittmittel in Anspruch.
- Die Stelle einer oder eines Queerbeauftragten des Landes Bremen wird geschaffen.
- Die Landeszentrale für politische Bildung wird finanziell und personell breiter aufgestellt.
Mehr Rechte oder Angebote 2
Weniger Pflichten 1
Teils begünstigend, teils belastend 1
Bleibt wie bisher 2
- Gegen Übergriffe des Bundes in die Gesetzgebungskompetenz des Landes, etwa bei Staatstrojanern für Verfassungsschutzämter, wird vor dem Bundesverfassungsgericht vorgegangen.
- Die Zentralstelle für die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau und weitere Beratungs-, Bildungs- und Anlaufstellen für Frauen, inter*, nicht-binäre und trans* Personen werden weiter gefördert.
Weniger Geld 4
- Niedersachsen soll an der Finanzierung der Versorgungsstrukturen für das Umland beteiligt werden.
- Das Land übernimmt die Investitionskosten von Pflegeeinrichtungen, um Kostensteigerungen für Bewohnerinnen und Bewohner zu vermeiden.
- Eine Reform der Sterbehilfe durch den Bundestag wird in Bremen umgesetzt und die notwendige Finanzierung bereitgestellt.
- Bremen übernimmt eine Spendenpatenschaft für ein ziviles Seenotrettungsschiff.
Mehr Pflichten 26
- Die kontrollierte Abgabe von Cannabis wird bundesrechtlich ermöglicht und im Land Bremen konsequent umgesetzt.
- Das Land übernimmt die Investitionskosten von Pflegeeinrichtungen, um Kostensteigerungen für Bewohnerinnen und Bewohner zu vermeiden.
- Eine Reform der Sterbehilfe durch den Bundestag wird in Bremen umgesetzt und die notwendige Finanzierung bereitgestellt.
- Bei der Vergabe von Softwareaufträgen durch Land, Kommunen und Beteiligungsgesellschaften gelten Mindestkriterien zu Datensparsamkeit, Open Source und Dezentralität der Daten.
- Alle senatorischen Behörden sollen eigene Informationssicherheitsleitlinien erarbeiten und umsetzen.
- Die IT-Infrastruktur von Land, Kommunen und Beteiligungsgesellschaften soll IT-Grundschutz-konform nach ISO 27001 werden.
- Die Katastrophenschutzplanung soll neben Hochwasser, Starkregen und Dürre auch einen großflächigen Stromausfall und Angriffe auf die digitale Infrastruktur berücksichtigen.
- Die Landesagentur für berufliche Weiterbildung wird zur strategischen Vermittlerin von Nachqualifizierung, Sprachkursen und Finanzierungsmöglichkeiten für ausländische Arbeitskräfte entwickelt.
- Antidiskriminierung, Queerpolitik und Gleichstellung aller Geschlechter werden Querschnittsaufgabe im Senat.
- Für den bremischen öffentlichen Dienst wird eine ressortübergreifende zentrale professionelle AGG-Beschwerdestelle eingerichtet.
- Gender Budgeting wie beim Bremen-Fonds wird Maßstab für alle Ressorthaushalte und politischen Entscheidungen.
- Die Kinder- und Jugendbeteiligungsstrategie wird gemeinsam mit Jugendlichen, Jugendverbänden und Ressorts entwickelt.
- Wasserbewusste Stadtentwicklung und klimaangepasstes Planen und Bauen sind zentrale Aufgaben der Landesregierung.
- Die bremische Verwaltung soll Anliegen von Beiräten und Bürgern mit diesen beraten und konstruktive Umsetzungen ermöglichen.
- Die Landeszentrale für politische Bildung bietet in den Stadtteilen Wahlsprechstunden an.
- Entwicklungspolitik und Nachhaltigkeit werden als Querschnittsaufgabe in der Landespolitik verankert.
- Menschenrechte, Nachhaltigkeits- und Klimaziele sollen bei wirtschaftspolitischen Delegationsreisen des Senats stark berücksichtigt werden.
- Bremen übernimmt eine Spendenpatenschaft für ein ziviles Seenotrettungsschiff.
- Bremen setzt Impulse Richtung Bund, um die Fortentwicklung des internationalen Rechts voranzubringen.
- Der Klimavorbehalt wird mit einer CO2-Bilanzierung aller größeren neuen Projekte von Senat und Bürgerschaft umgesetzt.
- Für das Land Bremen wird eine Nachhaltigkeitsstrategie entwickelt.
- Potenzialflächen für Wiedervernässung werden vom Land zurückgekauft oder es werden Mittel für neue Bewirtschaftungsformen bereitgestellt.
- Gemeinsam mit Niedersachsen wird ein Förderprogramm für (Bio-)Gemüse- und Obstanbau und dessen Verarbeitung eingerichtet.
- Öffentliche Veranstaltungen des Landes Bremen müssen biologische und vegane Angebote machen.
- Die norddeutschen Bundesländer sollen gemeinsame Hafeninteressen definieren und verstärkt auf Bundes- und EU-Ebene verfolgen.
- Das Land Bremen soll bedarfsgerechte Produktions-, Umschlags- und Lagerkapazitäten für Wasserstoff aufbauen.
Linke 43514
Mehr Geld 8
- Die erforderlichen Investitionen werden aus einem Klimafonds finanziert, für den das Land wegen der Klimakrise als Notlage Sonderkredite aufnimmt.
- Die Regionalisierungsmittel des Bundes werden erheblich aufgestockt.
- Die Bremische Zentralstelle für die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau (ZGF) erhält zusätzliche Mittel.
- Die Landeszentrale für politische Bildung erhält zusätzliche Personal- und Sachmittel.
- Die Bremische Landesmedienanstalt erhält zusätzliche Stellen für die Aufgaben aus Medienstaatsverträgen und EU-Richtlinien.
- Krankenhausinvestitionen werden nicht von Bremen allein getragen.
- Der Bund übernimmt im Rahmen einer Altschuldenregelung Schulden Bremens.
- Die bremischen Ämter in Bremerhaven werden personell aufgestockt.
Mehr Rechte oder Angebote 3
- Auf Bundesebene wird eine Neuordnung der Sicherstellung der ambulanten Versorgung angestrebt, die die Kompetenzen der Länder stärkt.
- Landeseigene Grundstücke werden konsequent in Erbpacht vergeben.
- Die Schuldenbremse in Grundgesetz und Landesverfassung wird abgelehnt, weil sie Investitionen blockiert und Privatisierung fördert.
Weniger Pflichten 4
- Für die Investitionen in die Verkehrswende wird die Schuldenbremse ausgesetzt.
- Die Schuldenbremse wird aus der Bremer Landesverfassung gestrichen.
- Die Schuldenbremse wird aus dem Grundgesetz und der Landesverfassung gestrichen.
- Die Schuldenbremse in Grundgesetz und Landesverfassung wird abgelehnt, weil sie Investitionen blockiert und Privatisierung fördert.
Teils begünstigend, teils belastend 3
- Das Land kauft Immobilien in der Innenstadt an und vermietet sie, um Einfluss auf ihre Gestaltung zu nehmen.
- Bundesfördermittel werden nach Sozialkriterien an die Länder verteilt statt nach dem Königsteiner Schlüssel.
- Ein Staatsvertrag zwischen Bund und Ländern erhöht mit stetiger Finanzhilfe des Bundes und auf Grundlage realistischer Personalprognosen die Ausbildungskapazitäten.
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 1
Weniger Geld 4
- Das Land kann Carsharing-Unternehmen zeitlich begrenzt finanziell unterstützen.
- Das Land sichert Breitensport, Sportvereine und Schulen finanziell gegen die Folgen der Energiekrise und steigender Energiepreise ab.
- Fehlen Bundesmittel für Sprach-Kitas oder werden sie gestrichen, stellt das Land entsprechende Mittel bereit.
- Reichen die Bundesmittel nicht aus, springt das Land Bremen ein.
Mehr Pflichten 42
- Der Senat erarbeitet und setzt eigene Gleichstellungsstrategien gegen die Diskriminierung von Menschen mit Migrationshintergrund und mit diversem Geschlecht auf dem Arbeitsmarkt um.
- Bremen legt eigene Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Preiserhöhungen auf.
- Eine ressortübergreifende Strategie zur Armutsbekämpfung wird geschaffen.
- Alle politischen Entscheidungen im Land Bremen werden auf ihre Auswirkungen auf die Armutsentwicklung geprüft.
- Bremen drängt auf Bundesebene auf mehr Förderung und Erforschung von grünem Wasserstoff.
- Bremen beteiligt sich direkt an Offshore-Windanlagen.
- Ein Landeswärmeplan wird erstellt.
- Klimapolitische Beschlussvorlagen in Senat, Ausschüssen und Deputationen stellen die Auswirkungen auf Haushalte mit geringem Einkommen dar.
- Das Land Bremen stellt Beratung zu und Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen sicher.
- Ein Sicherstellungsgesetz regelt ein ausreichendes Angebot an Einrichtungen für Schwangerschaftsabbrüche.
- Das Land trägt substanziell zur Finanzierung des Umbaus von Krankenhäusern und Gesundheitswesen für künftige Aufgaben bei.
- Das Land Bremen setzt sich auf Bundesebene dafür ein, dem Betrieb von Praxen durch Privatinvestoren die Rechtsgrundlage zu entziehen.
- Ein Landestransparenzregister erfasst die Eigentumsverhältnisse insbesondere medizinischer und pflegerischer Einrichtungen.
- Ein Ausschuss der Bürgerschaft kontrolliert die Umsetzung des Mobilitätsgesetzes.
- Die öffentliche Fahrzeugflotte Bremens ist bis 2030 vollständig batterieelektrisch.
- Das Land sichert Breitensport, Sportvereine und Schulen finanziell gegen die Folgen der Energiekrise und steigender Energiepreise ab.
- Die Kooperation mit norddeutschen Ländern beim Offshore-Ausbau wird verstärkt, gegebenenfalls auch mit staatlichen Windparks.
- Wirtschaftsressort und Senat vertreten die Interessen der Bremer Wirtschaftsregion aktiv auf überregionaler Ebene, insbesondere gegenüber der Bundesregierung.
- Die Landespolitik unterstützt die gemeinsame Gestaltung von Veränderungsprozessen aktiv, unter anderem mit Branchendialogen und Zukunftsforen.
- Im Arbeitsressort wird eine Stabsstelle „Faire Arbeitsbedingungen“ zur Umsetzung und Kontrolle von Mindestlohn- und Tariftreuevorgaben eingerichtet.
- Für die Organisationsentwicklung in Unternehmen werden Förderprogramme auf Landesebene aufgelegt.
- Eine ressortübergreifende Strategie gegen Entgeltungleichheit wird im Land Bremen umgesetzt.
- Das Land Bremen benennt Femizide als solche.
- Das Land Bremen setzt sich auf Bundesebene für eine unabhängige Beobachtungsstelle zu Femiziden ein.
- Bremen setzt sich im Bundesrat dafür ein, die rechtliche Diskriminierung lesbischer und transidenter Eltern im Abstammungsrecht abzuschaffen.
- Fehlen Bundesmittel für Sprach-Kitas oder werden sie gestrichen, stellt das Land entsprechende Mittel bereit.
- Das Land unterbreitet Unterstützungsangebote, damit das reformierte Schulverwaltungsgesetz an den Schulen umgesetzt wird.
- Reichen die Bundesmittel nicht aus, springt das Land Bremen ein.
- Das Ziel einer Grundfinanzierung auf Bundesdurchschnitt wird verbindlich in die mittelfristige Finanzplanung des Landes aufgenommen.
- Studentische Hilfskräfte erhalten einen eigenen Tarifvertrag, über den die Tarifgemeinschaft der Länder verhandelt.
- Der Hochschulbau wird wieder zu einer Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern.
- Der Landesaktionsplan zur UN-Behindertenrechtskonvention wird vom Land ausfinanziert.
- Bremen legt ein Landesaufnahmeprogramm für afghanische Ortskräfte, Engagierte und Familienangehörige auf.
- Bremen setzt sich intensiv für die Umsetzung des Landesaufnahmeprogramms für afghanische Familienangehörige ein.
- Bremen baut über eine Anstalt öffentlichen Rechts oder städtische Gesellschaften selbst Immobilien für die Unterbringung Geflüchteter.
- Bremen setzt sich auf Bundesebene für die Unterzeichnung und Ratifizierung des UN-Atomwaffenverbotsvertrags ein.
- Das Land Bremen formuliert eine Nachhaltigkeitsstrategie zur Umsetzung der UN-Nachhaltigkeitsziele und schreibt sie fort.
- Das Land etabliert eine ressortübergreifende Strategie gegen rechte Gewalt.
- Der Senat prüft, ob eine landesrechtliche Vermögensteuer rechtlich umsetzbar ist.
- Der Senat vereinbart mit den Personalvertretungen zeitgemäße, praktikable und arbeitsschutzgerechte Homeoffice-Regelungen.
- Der Tod von Mohamed Idrissi wird nach Abschluss der Strafverfahren parlamentarisch aufgearbeitet.
- Das Land Bremen sorgt umgehend für die Sanierung der landeseigenen Kajen.
BIW 625
Mehr Geld 3
- Die Zahl der Mandate in der Bürgerschaft wird auf 50 verringert.
- Die Steuereinnahmen von Land und Kommunen sollen durch Wirtschaftsförderung, neue Arbeitsplätze und eine aktive Einwohnerpolitik erhöht werden.
- Bremen setzt sich im Bundesrat für eine Reform der föderalen Steuerverteilung im Interesse der Stadtstaaten ein.
Mehr Rechte oder Angebote 2
Teils begünstigend, teils belastend 1
Ohne klare Richtung 1
Mehr Pflichten 6
- Gesetze und Rechtsvorschriften des Landes Bremen verzichten auf Gendersprache.
- Bremen bringt eine Bundesratsinitiative für ein generelles Alkoholverbot für Minderjährige ein.
- Ein Mittelstandsbeauftragter im Rang eines Staatsrats beim Senator für Wirtschaft und Häfen wird als Ansprechpartner der mittelständischen Wirtschaft eingesetzt.
- Größere öffentliche Ausgaben zur Wirtschaftsförderung werden vor der Planung einer strengen Kosten-Nutzen-Analyse unter Beteiligung des Landesrechnungshofs unterzogen.
- Ein ressortübergreifendes Programm zur Gewinnung neuer Einwohner soll die Bevölkerungszahl im Land Bremen steigern.
- Bremen setzt sich im Bundesrat für eine Änderung der gesetzlichen Vorschriften zu Baustandards ein.
FDP 3622
Mehr Geld 1
Mehr Rechte oder Angebote 1
Teils begünstigend, teils belastend 2
Weniger Geld 7
- Das Land Bremen investiert in Erhalt und Anpassung der Hafeninfrastruktur.
- Das Land Bremen investiert in die verkehrliche Anbindung der Häfen.
- Die Finanzierung erfolgt über einen Gemeinschaftspool von Senat und ansässigen Unternehmen.
- Das Land Bremen finanziert den vergünstigten Tarif der Zugverbindung zwischen beiden Städten.
- Das Land finanziert die Ausbildung in den Ortskatastrophenschutzbehörden.
- Das Land finanziert notwendige Fahrzeuge und Geräte für den Katastrophenschutz.
- Das Land stellt ergänzend zu den kommunalen Ressourcen eigene Ressourcen bereit.
Mehr Pflichten 35
- Das Land startet eine Kampagne, die erfolgreiche Aufsteiger als Vorbilder sichtbar macht.
- Das Land Bremen überprüft die Markteintrittsbarrieren für Technologien zur Sektorkopplung.
- Das Land Bremen schafft Rahmenbedingungen für einen fairen Wettbewerb bei Technologien zur Sektorkopplung.
- Für das Land Bremen wird eine Wärmeplanung mit Ausbau- und Verdichtungsplan erstellt.
- Die Recyclingquote des Landes Bremen wird erhöht.
- Das Land und die Städte stellen für Photovoltaik und Windenergie geeignete Flächen bereit, damit Bürgerenergiegenossenschaften sie betreiben können.
- Das Land und die beiden Stadtgemeinden mit ihren Gesellschaften und Eigenbetrieben übernehmen bei flexiblen Arbeitszeiten eine Vorreiterrolle.
- Das Land Bremen stellt Angebote für lebensbegleitendes Lernen zur Verfügung.
- Potenzielle Ausgaben des Landes werden genau geprüft.
- Für künftige Pensionsverpflichtungen werden ausreichende Rückstellungen gebildet.
- Sämtliche Beteiligungen des Landes werden transparent und für alle zugänglich veröffentlicht.
- In Behörden des Landes und der Stadtgemeinden ist die freie Wahl des Zahlungsmittels ohne Nachteile und Zusatzkosten garantiert.
- Die norddeutschen Küstenländer und die europäischen Anrainerstaaten stimmen sich in der Meerespolitik möglichst eng ab.
- Das Land Bremen investiert in Erhalt und Anpassung der Hafeninfrastruktur.
- Das Land Bremen investiert in die verkehrliche Anbindung der Häfen.
- Das Land Bremen soll Bremerhaven als Versorgungshafen für eine Offshore-Startplattform ins Spiel bringen.
- Schaffung und Unterhalt öffentlicher Flächen sind Aufgabe von Land oder Stadt und nicht von privaten Bürgern oder Unternehmen.
- Das Land Bremen finanziert den vergünstigten Tarif der Zugverbindung zwischen beiden Städten.
- Das Land Bremen nimmt seine Landesaufgabe im Katastrophenschutz wahr.
- Das Land finanziert die Ausbildung in den Ortskatastrophenschutzbehörden.
- Das Land finanziert notwendige Fahrzeuge und Geräte für den Katastrophenschutz.
- Das Land stellt ergänzend zu den kommunalen Ressourcen eigene Ressourcen bereit.
- Für die IT-Risikosteuerung wird ein vertrauliches Kontrollgremium unter Koordination des Informationssicherheitsbeauftragten des Landes eingesetzt.
- Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge werden auf andere Bundesländer umverteilt, bis Bremen den Königsteiner Schlüssel nicht mehr überschreitet.
- Der juristische Dienst der Bremischen Bürgerschaft wird gestärkt und zu einem wissenschaftlichen Dienst ausgebaut.
- Land Bremen, Kommunen und Eigenbetriebe gehen bei flexiblen Arbeitszeiten und Arbeitsorten mit gutem Beispiel voran.
- Die Kassenärztliche Vereinigung erarbeitet mit dem Gesundheitsressort einen Versorgungsplan, der die ungleiche Verteilung von Arztpraxen ausgleicht.
- Das Land Bremen fördert die Ausbildung von Pflegehilfskräften stärker.
- Die meisten Nachhaltigkeitsziele erfordern koordiniertes, überregional vernetztes Engagement von Ländern und Kommunen.
- Länder und Kommunen legen für alle Nachhaltigkeitsziele eine Nachhaltigkeitsstrategie mit Ziel- und Indikatorensystem fest.
- Bremen erhält eine verbindliche, strukturierte, priorisierende und zielorientierte Nachhaltigkeitsstrategie.
- Die landeseigene Nachhaltigkeitsstrategie erhält Handlungsfelder und ein transparentes, nachvollziehbares Indikatoren- und Zielsystem.
- Bremen und Niedersachsen arbeiten zusammen, um Renaturierungsprojekte anzugehen.
- Kultureinrichtungen mit hohem privatem bürgerschaftlichem Engagement werden durch das Land Bremen und seine Kommunen unterstützt.
- Bremen setzt sich im Bundesrat, im Rahmen eigener Zuständigkeiten und im bilateralen Kontakt für Erhalt und Förderung der freiheitlich-demokratischen Gemeinschaft ein.
Koalitionsvertrag 381019
Mehr Geld 13
- Vom Bund wird eine stärkere Beteiligung Bremens an Forschungs- und Entwicklungsprogrammen gefordert.
- Personal- und Softwaremittel für die Umsetzung des Ausbildungsunterstützungsfonds werden im Landeshaushalt abgesichert.
- Das Institut für Qualitätsentwicklung im Land Bremen wird personell gestärkt.
- Die Bauabteilungen der Bildungsbehörde und von Immobilien Bremen werden für die geplanten Bauvorhaben ausgestattet.
- Am Landesinstitut für Schule wird eine Stelle für Bildung für nachhaltige Entwicklung in Fort- und Ausbildung eingerichtet.
- Die Koordinationsstelle Bildung für nachhaltige Entwicklung bei der Bildungsbehörde wird dauerhaft eingerichtet.
- Der Bund soll seiner Verantwortung im Forschungsbau nachkommen und sich hälftig an den Baukostensteigerungen beteiligen.
- Die Einwerbung von EU-Mitteln durch die Ressorts darf nicht an Vor-, Ko- oder Restfinanzierungen aus anderen Haushaltsbereichen scheitern.
- In der Vertretung in Brüssel entsteht ein Stellenpool, über den Verwaltungsbeschäftigte in europäische Institutionen entsandt werden können.
- Für die Einwerbung von EU-Fördermitteln werden die administrativen und finanziellen Voraussetzungen auch überjährig bereitgestellt und gegebenenfalls im Haushalt abgesichert.
- Vorfinanzierungen der Fachressorts für EU-Projekte gehen nicht zu deren Lasten.
- Nach Zufluss der EU-Mittel fließen diese direkt in die vorfinanzierenden Ressorts zurück.
- Kosten der Krisenbewältigung aus 2023, die erst 2024 bezifferbar sind, können noch aus dem Krisenfonds ausgeglichen werden.
Mehr Rechte oder Angebote 5
- Der staatliche Einfluss auf Wärmeversorgung und Stromnetze wird strategisch ausgebaut.
- Der Bund soll den Ländern ermöglichen, in angespannten Wohnungsmärkten ein Mietmoratorium einzuführen.
- Auf Bundesebene wird eine Möglichkeit für Länder und Kommunen angestrebt, Gewerbemieten zu regulieren.
- Für Landesaufnahmeprogramme soll statt des Einvernehmens nur noch das Benehmen mit dem Bundesinnenministerium erforderlich sein.
- Die Senatskanzlei erhält die Befugnis, bei Zuständigkeitskonflikten zwischen Ressorts verbindlich zu entscheiden, vorbehaltlich einer Änderung durch Senatsbeschluss.
Weniger Pflichten 2
Teils begünstigend, teils belastend 2
- Die Landesagentur für berufliche Weiterbildung wird zur strategischen Vermittlerin für Nachqualifizierung, Sprachkurse und Finanzierung für ausländische Arbeitskräfte entwickelt und im Haushalt abgesichert.
- Die Landeszentrale für politische Bildung erhält zur Umsetzung der erinnerungskulturellen Strategie zusätzliche Personal- und Sachmittel.
Bleibt wie bisher 6
- An der Kooperation mit Niedersachsen beim Jade Weser Port wird auf Grundlage fairer Kosten- und Nutzenteilung festgehalten.
- Der Bund soll mehr Mittel für die Hochschulfinanzierung bereitstellen, etwa zum Abbau von Sanierungsstaus, ohne die Länderzuständigkeit anzutasten.
- Der Nachbau der Najade darf den Haushalt des Schifffahrtsmuseums oder des Landes nicht mit zusätzlichen Kosten belasten.
- Bei der europäischen Medienregulierung sollen staatsferne Aufsicht der Länder und regionale Berichterstattung gesichert werden.
- Die Zentrale Aufnahmestelle wird weiterhin bedarfsgerecht ausgestattet.
- Die Pflichten aus den mit Bund und Ländern vereinbarten Sanierungshilfen von 400 Millionen Euro jährlich werden auch künftig erfüllt.
Ohne klare Richtung 2
Weniger Geld 5
- Das Land leistet einen finanziellen Beitrag zur Förderung der Investitionen in wasserstoffbasierte Stahlproduktion.
- Das Förderprogramm „Innovativer Schiffbau sichert wettbewerbsfähige Arbeitsplätze“ wird im Haushalt abgesichert und mit Bundesmitteln im Verhältnis 30 zu 70 kofinanziert.
- Die Gegenfinanzierung der Bundesmittel des Startchancen-Programms wird sichergestellt.
- Der Bund soll Finanzmittel für die Transformation der Krankenhäuser bereitstellen, flankiert durch Landesmittel.
- Der Landeshaushalt tilgt im Rahmen der Sanierungshilfen durchschnittlich 80 Millionen Euro pro Jahr.
Mehr Pflichten 33
- Das Land stellt erhebliche Mittel bereit, damit es bis 2038 klimaneutral wird.
- Armutsbekämpfung gilt als Querschnittsaufgabe des Senats.
- Eine Weiterbildungsoffensive der Landesagentur für berufliche Weiterbildung ergänzt bestehende Fördermöglichkeiten und schließt Förderlücken.
- Für die Finanzierung werden Mittel aus dem Landeshaushalt bereitgestellt.
- Im öffentlichen Dienst des Landes und in den Beteiligungsgesellschaften werden Verfahren zur Offenlegung und Prüfung der Gehaltsstrukturen eingeführt.
- Land und Städte sollen als Vorbild die Privatwirtschaft zu mehr Transparenz über Lohn- und Gehaltsstrukturen anregen.
- Das Land unterstützt die Stadt Bremerhaven bei der Entwicklung des Werftquartiers mit Landesflächen und beim Ausbau der Infrastruktur einschließlich der vorgesehenen Brückenbauten.
- Für alle Gesetzesvorhaben des Landes wird ein Gleichstellungscheck eingeführt.
- Der Senat führt Gespräche mit dem Ziel, dass sich zivilgesellschaftliche Verbände verpflichten, Klimaschutz, den Ausbau erneuerbarer Energien und die sozial-ökologische Transformation aktiv zu unterstützen.
- Eine Landeskoordinationsstelle unterstützt Schulen beim Beitritt zur Initiative „Schule der Vielfalt“.
- Das Land Bremen verabschiedet eine Norm für das Querschnittsbildungskonzept Bildung für nachhaltige Entwicklung.
- Unter Beteiligung der Ressorts für Kinder, Bildung und Sport wird ein Sporthallenentwicklungsplan aufgestellt.
- Die Angebote der Landeszentrale für politische Bildung werden für mehr Jugendliche zugänglich gemacht, auch durch engere Kooperation mit Schulen und Jugendfreizeitheimen.
- Das Land Bremen erarbeitet mit der Landeszentrale für politische Bildung sowie Trägern und Initiativen eine erinnerungskulturelle Strategie.
- Über das Studierendenwerk werden weitere Wohnheimplätze für Studierende geschaffen.
- Medienbildung von der Kita bis ins hohe Alter wird in den Ressorts verankert.
- Das Land unterstützt Bremerhaven bei der Umgestaltung seiner Innenstadt.
- Eine landesweite Strategie für Ladeinfrastruktur wird in Abstimmung mit relevanten Akteuren vorgelegt.
- Ein ressortübergreifendes Handlungskonzept Armutsbekämpfung mit konkreten Maßnahmen auf kommunaler und Landesebene wird erarbeitet.
- Ein Teilhabebericht über die Lebenslagen behinderter Menschen wird eingeführt.
- Die Ergebnisse der bundesweiten Neugestaltung des Entgeltsystems der Werkstätten werden ausgewertet und ihre Umsetzung im Land Bremen geprüft.
- Die Einrichtungsaufsicht im Landesjugendamt wird verstärkt.
- Ein Landesaktionsplan gegen Rassismus wird erarbeitet.
- Das Land engagiert sich in Netzwerken solidarischer Städte.
- Bildungsbehörde und Landessportbund entwickeln einen Angebotsrahmen, der ehrenamtlich durchgeführten Sport mit dem Schulbetrieb verbindet.
- Eine Projektgruppe aus Sportvereinen, -verbänden, queeren Trägern und Sportressort unterstützt Programme gegen Queerfeindlichkeit und entwickelt neue Maßnahmen.
- Der Senat stellt sicher, dass Bewerbungen für neue EU-Programme kurzfristig erfolgen können, ohne dass die Vor- und Kofinanzierung zulasten anderer Ressortbereiche geht.
- Entwicklungspolitik und Nachhaltigkeit werden als Querschnittsaufgabe in der Landespolitik verankert.
- Alle zwei Jahre wird ein Indikatorenbericht zur Umsetzung der UN-Nachhaltigkeitsziele vorgelegt.
- Die gesetzlichen Anforderungen an digitale Barrierefreiheit werden vollzogen und von der Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik beim Landesbehindertenbeauftragten überwacht.
- Das Finanzressort unterrichtet die Senatsmitglieder, bevor haushaltswirtschaftliche Maßnahmen ergriffen oder grundsätzliche Entscheidungen im Haushaltsvollzug getroffen werden.
- Die Senatskanzlei führt ein zentrales Controlling der Regierungsvorhaben und berichtet dem Senat regelmäßig über den Umsetzungsstand.
- Der Chef oder die Chefin der Senatskanzlei gewährleistet die Umsetzung des Koalitionsvertrags und der Beschlüsse des Koalitionsausschusses im Senatshandeln.
Linke, Programmentwurf zur Bürgerschaftswahl 2027 441023
Mehr Geld 18
- Das Amt für Straßen und Verkehr und die zuständige senatorische Behörde werden personell gestärkt.
- Der Bildungshaushalt wird ab dem Doppelhaushalt 2028/2029 deutlich aufgestockt.
- Das Fortbildungsbudget des Landes für Gleichstellungsthemen wird deutlich ausgeweitet.
- Kompetenzen und Kapazitäten der Landesantidiskriminierungsstelle sollen entsprechend den Beratungsbedarfen ausgebaut werden.
- Die Landesantidiskriminierungsstelle erhält ausreichende Kapazitäten für Beratung, Gesetzgebungsbeteiligung, Netzwerkkoordination, Berichterstattung, Beratung öffentlicher Institutionen und Öffentlichkeitsarbeit.
- Die Bremische Landesmedienanstalt soll für ihre Aufsichtsaufgaben auskömmlich finanziert werden.
- Der Wissenschaftshaushalt des Landes Bremen wird mittelfristig deutlich erhöht.
- Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit wird personell, technisch und gesetzlich gestärkt.
- Der Ausschluss der Stadtstaaten aus dem Länder- und Kommunalentlastungsgesetz wird korrigiert.
- Ein weitgehender Altschuldenfonds für alle Kommunen einschließlich der Stadtstaaten wird eingerichtet.
- Der Bund-Länder-Finanzausgleich gewichtet die Bedarfe sozialräumlicher Ballungsgebiete höher.
- Der Länderanteil am Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität ist zu gering und kein Ersatz für Investitionen außerhalb der Schuldenbremse.
- Die Vermögensteuer wird wieder erhoben.
- Die Erbschaftsteuer wird so reformiert, dass große Erbschaften angemessen besteuert werden.
- Bremen soll seine Möglichkeiten nutzen, den finanziellen Spielraum aus eigener Kraft zu erhalten und auszuweiten.
- Die Grunderwerbsteuer wird progressiv ausgestaltet, sodass kleine Erwerbe entlastet und große Immobilieninvestitionen stärker belastet werden.
- Die unbesetzten Stellen in der Betriebsprüfung sollen besetzt werden.
- Für die bremische Finanzverwaltung soll eine Digitalisierungsstrategie erstellt werden, die Personalaufbau und technische Modernisierung verbindet.
Mehr Rechte oder Angebote 4
- Ein Landesgesetz ermöglicht die Vergesellschaftung hochkonzentrierter, vor mehr als 30 Jahren erbauter Großwohnbestände.
- Kompetenzen und Kapazitäten der Landesantidiskriminierungsstelle sollen entsprechend den Beratungsbedarfen ausgebaut werden.
- Grundstücke werden konsequent in Erbpacht vergeben.
- Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit wird personell, technisch und gesetzlich gestärkt.
Weniger Pflichten 4
- Eine aktive Lobbypolitik der Bundesländer für ansässige Rüstungsfirmen wird abgelehnt.
- Die bundesweite Schuldenbremse wird abgeschafft oder mindestens grundlegend reformiert.
- Der Länderanteil am Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität ist zu gering und kein Ersatz für Investitionen außerhalb der Schuldenbremse.
- Die Klimakrise soll als Ausnahme von der Schuldenbremse genutzt werden.
Teils begünstigend, teils belastend 6
- Die Miet-Melde-Stelle wird zu einem Landesamt für Mieterschutz ausgebaut, das gegen zu hohe Mieten, Verfall, Verwahrlosung des Wohnumfelds, Leerstand und Zweckentfremdung vorgeht.
- Eine verlässlich finanzierte, niedrigschwellige Meldestelle für Sexismus und diskriminierende Erfahrungen soll eingerichtet werden.
- Die Landesantidiskriminierungsstelle soll Ressourcen für einen Landesantidiskriminierungsbericht auf Basis der Dokumentationen der Beratungsstellen erhalten.
- Die Landeszentrale für politische Bildung erhält zusätzliche Mittel für Bildungsarbeit in sozialen Medien.
- Klimaschutzmaßnahmen sollen über eine jährlich vom Parlament beschlossene und begründete Ausnahme von der Schuldenbremse finanziert werden.
- Land und Kommunen übernehmen mit Förderprogrammen, Beratung, verlässlicher Wärmeplanung und kommunalen Netzen eine aktivere Rolle bei der Wärmewende.
Bleibt wie bisher 4
- Im Bundesrat wird jede weitere Belastung von Ländern und Kommunen abgelehnt.
- Die starke Stellung der Bremer Medienanstalten im föderalen System und gegenüber dem Bund wird unterstützt.
- Wirtschaftsressort und Senat sollen Bremer Interessen überregional, besonders gegenüber dem Bund, aktiv vertreten.
- Entscheidungen, die finanzielle Lasten auf Länder und Kommunen verschieben, wird im Bundesrat nicht zugestimmt.
Weniger Geld 7
- Bremen und Bremerhaven stellen verstärkt Landes- und kommunale Mittel für soziale Infrastruktur und Beschäftigungsangebote bereit, um sinkende Bundes- und EU-Förderung auszugleichen.
- Das Land übernimmt die Ausbildungs- und Investitionskosten in Pflegeeinrichtungen.
- Reichen europäische Fördermittel nicht aus, sichert das Land arbeitsmarktpolitische Angebote aus eigenen Mitteln ab.
- Der Landesaktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention soll vom Land ausfinanziert werden.
- Wo der Bund Mittel kürzt, soll die lokale Infrastruktur der Zivilgesellschaft aus dem Landeshaushalt aufgefangen werden.
- Bremen soll sich, etwa über die SWB, direkt an Windparks an Land und an ökologisch geprüften Offshore-Standorten beteiligen.
- Preis- und Tarifsteigerungen an den Wissenschaftseinrichtungen werden im kommenden Haushalt vollständig vom Land übernommen.
Mehr Pflichten 41
- Ein Landesamt für Mieterschutz soll eingerichtet werden, das Mietwucher verfolgt sowie Verfall und Leerstand bekämpft.
- Die Landesagentur Weiterbildung wird umgesetzt und weiterentwickelt.
- Bremen macht von der Milieuschutzsatzung Gebrauch.
- Bremen stellt sicher, dass von häuslicher Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder schnell Zugang zu sicherem und bezahlbarem Wohnraum erhalten, unter anderem durch Belegungsrechte im öffentlichen und geförderten Wohnungsbestand.
- Das Land soll mehr Bundesratsinitiativen für einen wirksameren Verbraucherschutz ergreifen.
- Das Land verstärkt sein Engagement in Quartieren ohne ausreichende gesundheitliche Versorgungsstrukturen.
- Das Land übernimmt die Ausbildungs- und Investitionskosten in Pflegeeinrichtungen.
- Bremen beteiligt sich an Modellprojekten zur Behandlung von Crack- und Kokainabhängigkeit und erprobt neue Behandlungsansätze.
- Das Land Bremen veröffentlicht die Liste der genehmigten Cannabis-Anbauvereinigungen und aktualisiert sie laufend.
- Der Senat setzt sich in der Trägerversammlung des Jobcenters für Entscheidungen zugunsten der Betroffenen ein.
- Reichen europäische Fördermittel nicht aus, sichert das Land arbeitsmarktpolitische Angebote aus eigenen Mitteln ab.
- Bei öffentlichen Aufträgen und Förderungen werden gute Löhne, Arbeitsbedingungen und Tarifbindung eingefordert und kontrolliert.
- Das Land ergreift Maßnahmen, um Entgeltungleichheit abzubauen und gleiche Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu schaffen.
- Das Land sorgt bei eigenen Beteiligungen und Eigenbetrieben für eine geschlechtergerechte Besetzung von Führungspositionen.
- Gleichstellung wird in den Strukturen des Landes und bei seinen Beschäftigten konsequent umgesetzt.
- Bremen soll in der Wohnraummobilisierung aktiv werden.
- Der Landesaktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention soll konsequent und partizipativ mit den Betroffenen weiterentwickelt werden.
- Der Landesaktionsplan zur Umsetzung der Istanbul-Konvention soll konsequent finanziert, umgesetzt, regelmäßig überprüft und fortgeschrieben werden.
- Für Bremen soll ein umfassendes Femizid-Monitoring eingeführt werden.
- Bei der Landesantidiskriminierungsstelle soll eine niedrigschwellige Meldemöglichkeit für Gewalt gegen marginalisierte Gruppen geschaffen werden.
- Bremen soll sich im Bundesrat für eine Reform des Abstammungsrechts einsetzen, die queeren Familien volle Rechte einräumt.
- Für betreffende Gesetze soll eine Konsultationspflicht des queerpolitischen Beirats gelten.
- Der queerpolitische Beirat soll in betreffende Ausschüsse geladen werden.
- Der Landesaktionsplan gegen Homo-, Trans- und Interphobie soll mit konkreten Zielen hinterlegt und an die Ressorts gebunden werden.
- Die Landesantidiskriminierungsstelle soll Beratungslücken etwa in den Bereichen Wohnen, Gesundheit und Alltagsdiskriminierung schließen.
- Senat und Bürgerschaft müssen darlegen, wie sie mit den Stellungnahmen umgehen.
- Bremen stimmt im Bundesrat keinen Verschärfungen zu, die Grund- und Menschenrechte einschränken.
- Das Land nutzt alle Handlungsspielräume, um Schutz zu bieten und das Ankommen zu erleichtern.
- Kürzt der Bund Integrations- und Sprachkurse oder schließt Gruppen aus, organisiert Bremen ausreichend eigene Kurse.
- Der Senat erarbeitet einen Rahmenplan kulturelle Bildung zur Zusammenarbeit von Schulen und Kultureinrichtungen.
- Die Landesmedienanstalt soll ihr Angebot zu Medienkompetenz, Barrierefreiheit und Diversität ausbauen können.
- Bremen soll sich stärker für ein Verbot der Grauen Wölfe auf Bundesebene und ihrer lokalen Vereinigungen einsetzen.
- Wo der Bund Mittel kürzt, soll die lokale Infrastruktur der Zivilgesellschaft aus dem Landeshaushalt aufgefangen werden.
- Das Land und seine Gesellschaften sollen Immobilien in der Innenstadt ankaufen und vermieten.
- Änderungen der Beamtengesetze im Rahmen einer Magistratsreform dürfen Beteiligungsrechte der Bürger und der Stadtverordnetenversammlung nicht einschränken.
- Preis- und Tarifsteigerungen an den Wissenschaftseinrichtungen werden im kommenden Haushalt vollständig vom Land übernommen.
- Vereinbarungen zwischen Land und Hochschulen wie Zielvereinbarungen und Wissenschaftsplan werden transparent mit allen Statusgruppen entwickelt und öffentlich evaluiert.
- Bremen entwickelt seine Biodiversitätsstrategie kontinuierlich weiter.
- Mit Niedersachsen wird eine Kooperation zur Bergung und zum Recycling von Geisternetzen und verlorenem Fanggerät angestrebt.
- Auf Landesebene werden alle Möglichkeiten ausgeschöpft, um weitere Versuche an Makaken zu verhindern.
- Bei zustimmungs- oder beratungspflichtigen Bundesgesetzen und EU-Vorhaben im Bundesrat werden Konflikte mit den Entwicklungspolitischen Leitlinien frühzeitig erkannt und vermieden oder minimiert.
Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht