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Länder

Staat: was die Programme zur Landtagswahl in Berlin und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.

Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Berlin

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Ohne Einzug ins Parlament

Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten oder begünstigen. Die Programme sind unterschiedlich lang; den Anteil am Programm zeigt der Balken beim Darüberfahren. Auf ein Programm klicken, um seine Forderungen zu sehen.
Linke 78928
Mehr Geld 18
  1. Die Einnahmen des Landes werden erhöht.
  2. Auf teure Prestigeveranstaltungen und symbolische Großprojekte wird verzichtet.
  3. Die Planungskapazitäten für ÖPNV-Verbindungen, Brücken sowie Rad- und Fußwege in Hauptverwaltung und Bezirken werden ausgebaut.
  4. Eine Vermögensteuer könnte dem Landeshaushalt Mehreinnahmen in Milliardenhöhe bringen.
  5. Kreditspielräume des Landes werden genutzt.
  6. Tilgungszeiträume werden nach dem Vorbild anderer Länder gestreckt.
  7. Berlin nutzt seine Einnahmepotenziale.
  8. Die Schuldenbremse wird weitreichend reformiert, damit Länder und Kommunen mehr Investitionsspielraum erhalten.
  9. Die Landeskommission zur Prävention von Kinder- und Familienarmut soll finanziell und strukturell gestärkt werden.
  10. Mandat und Ausstattung des Berliner Klimaschutzrates sollen ausgebaut werden.
  11. Die Ausrüstung landeseigener Schiffe und von Schiffen im Berlin-Tourismus mit emissionsfreien Antrieben soll finanziell gefördert werden.
  12. Zur Finanzierung der Baumpflanzungen sollen das Sondervermögen des Bundes und alle Fördermöglichkeiten einschließlich Städtebaufördermitteln genutzt werden.
  13. Die Landesdatenschutzbeauftragte soll so ausgestattet werden, dass sie anordnend und prüfend tätig werden kann.
  14. Für die Bekämpfung von Rassismus und Antisemitismus werden finanzielle und personelle Ressourcen bereitgestellt.
  15. Die Ansprechperson des Landes zu Antisemitismus erhält ausreichende finanzielle und personelle Ressourcen.
  16. Die Ansprechperson zu antimuslimischem Rassismus wird finanziell und personell ausgestattet.
  17. Der Bund darf Länder und Kommunen mit den Unterbringungskosten nicht allein lassen.
  18. Die Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit erhält mehr Mittel für Beratung und Rechtsdurchsetzung.
Mehr Rechte oder Angebote 10
Weniger Pflichten 2
Teils begünstigend, teils belastend 5
Bleibt wie bisher 3
Ohne klare Richtung 1
Weniger Geld 7
Mehr Pflichten 73
  1. Die angestrebte Landesregierung setzt den Volksentscheid „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ um.
  2. Innerhalb der Legislatur wird nach festem Zeitplan auf Grundlage des Initiativentwurfs ein Berliner Vergesellschaftungsgesetz mit demokratischer Kontrolle der Bestände erarbeitet.
  3. Eigentümer werden verpflichtet, dem Landesamt für Mieterschutz Angaben zu ihren Immobilien zu liefern, um eine Übersicht der Eigentumsverhältnisse zu schaffen.
  4. Das Land nutzt die Mietdaten aus der Übernahme von Unterkunftskosten, um proaktiv Mietwucher zu ahnden.
  5. Das Land nutzt die Mietdaten aus der Übernahme von Unterkunftskosten, um illegal hohe Mieten abzusenken.
  6. Mindereinnahmen der landeseigenen Wohnungsunternehmen gleicht das Land durch Eigenkapitalzuschüsse aus.
  7. Bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung wird eine Steuerungs- und Planungseinheit für Bedarfsanalyse, Baurecht auf öffentlichen Grundstücken und beschleunigte Planung aufgebaut.
  8. In der Planungseinheit wird die Entwicklung der neuen Stadtquartiere vorangetrieben.
  9. Senat und Bezirk entwickeln mit einer Machbarkeitsstudie Alternativen für einen Erhalt oder Teilerhalt des SEZ als soziale und Sport-Infrastruktur.
  10. Die Pflicht zur Auslobung von Wettbewerben gilt für Körperschaften des Landes Berlin und landeseigene Unternehmen.
  11. Für öffentlichen Boden gilt ein grundsätzliches Veräußerungsverbot.
  12. Eine Taskforce von BIM und Senatsverwaltungen überarbeitet und betreut die Vergabeverfahren nach den Bedürfnissen gemeinwohlorientierter Träger.
  13. Der Betrieb der Seilbahn an den Gärten der Welt wird durch das Land Berlin sichergestellt.
  14. Eine Privatisierungsbremse schützt die Landesunternehmen vor dem Verkauf.
  15. Flächen und Gebäude des Landes und seiner Unternehmen werden per Bodensicherungsgesetz in ein öffentliches Kataster eingetragen.
  16. Für landeseigene Flächen und Gebäude gilt ein grundsätzliches Veräußerungsverbot.
  17. In der Berliner Verfassung wird eine Privatisierungsbremse verankert.
  18. Das Land kauft weitere Flächen an.
  19. Die Sondervermögensmittel für Berlin werden ausschließlich für zivile Ziele eingesetzt.
  20. Das Land prüft die Übernahme leerstehender oder bedrohter großer Gewerbeobjekte und Einkaufszentren, um sie gemeinwohlorientiert zu Quartierszentren zu entwickeln.
  21. Das Land soll eine eigene Strategie für die Soziale Ökonomie erhalten.
  22. Das LAGetSi prüft verstärkt die Arbeitszeiterfassung bei privaten Arbeitgebern.
  23. Das LAGetSi führt verstärkt Vor-Ort-Kontrollen durch.
  24. Das Land Berlin und die landeseigenen Betriebe bieten mehr Ausbildungsplätze an.
  25. Das Land führt eigenständige Kontrollen des Nachweisgesetzes ein.
  26. Der Hitzeschutz in der Privatwirtschaft wird durch zusätzliche Beratung und Kontrollen des LAGetSi verbessert.
  27. Das Land Berlin soll im Rahmen seiner Möglichkeiten die Tarifbindung erhöhen.
  28. Bei Beschäftigungsmaßnahmen der Arbeitsagentur mit Berliner Beteiligung stockt das Land die Vergütung mindestens auf den Landesmindestlohn auf.
  29. Das Berliner Landesrecht wird auf Vereinbarkeit mit der UN-Behindertenrechtskonvention geprüft.
  30. Alle Senatsverwaltungen befassen sich systematisch mit dem Berliner Teilhabebericht.
  31. Der Anteil von Menschen mit Behinderungen in Ausbildung und Beschäftigung der Berliner Verwaltung wird deutlich erhöht.
  32. Das Land übernimmt seine Verantwortung bei der Finanzierung der Investitionskosten vollstationärer Pflegeeinrichtungen.
  33. Berlin setzt sich im Bundesrat für bundesweit sinkende Eigenanteile in der Pflege ein.
  34. Eine verbindliche Pflegestrukturplanung auf Landes- und Bezirksebene wird vorangetrieben.
  35. Berlin bringt eine Gesetzesinitiative zur Streichung von Paragraf 218 StGB in den Bundesrat ein.
  36. Abgestimmte Hitzeaktionspläne werden auf Landes- und Bezirksebene sowie für Krankenhäuser und Pflegeheime erstellt.
  37. Das Land Berlin bietet Beratung für in Gründung befindliche Cannabis-Anbauvereine an.
  38. Auf Landes- und Bezirksebene werden eigene Maßnahmen gegen die Auswirkungen von Altersarmut und für gute Lebensqualität im Alter etabliert.
  39. Eine landesweite Schulentwicklungsplanung wird wieder eingeführt und durch verbindliche bezirkliche Planungen ergänzt.
  40. Das Land stellt den Bezirken die Finanzierung für die Festanstellung der Dozenten an Musik- und Volkshochschulen bereit.
  41. Für Dozenten, die weiterhin ohne Festanstellung arbeiten wollen, werden auf Landesebene rechtssichere Lösungen gefunden.
  42. Land und Bezirke sollen gemeinsam den Hausbesuch nach der Geburt eines Kindes sicherstellen.
  43. Die Klimafolgenabschätzung soll zu einem Klimavorbehalt für alle Gesetzes- und Senatsvorlagen ausgeweitet werden.
  44. Der Ausbau des Berliner Stromnetzes soll in der Wärmeplanung berücksichtigt und vom Land konsequent umgesetzt werden.
  45. Klimaschutz soll als Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz verankert werden.
  46. Berlin verfolgt das Schwammstadtprinzip durch Entsiegelung, Regenwassermanagement sowie Ausbau und Pflege von Naturflächen.
  47. Eine senatsübergreifende Strategie gegen Entgeltungleichheit und für mehr Lohngerechtigkeit wird angestrebt.
  48. Das Land schafft Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Erwerbs- und Sorgearbeit.
  49. Gewalthilfegesetz und Istanbul-Konvention werden konsequent durch alle Senatsverwaltungen umgesetzt.
  50. Berlin bildet Lehrkräfte bedarfsgerecht aus.
  51. Der Senat stellt Transparenz über private Drittmittel im öffentlich geförderten Kulturbetrieb her.
  52. Berlin soll sich stärker für die Digitalisierung des Filmerbes engagieren.
  53. Das Land Berlin soll Behörden, Organisationen und Vereinen eine kostenfreie Mastodon-Instanz zur Verfügung stellen.
  54. Der Senat soll seine Steuerungsverantwortung gegenüber den Bezirken in vollem Umfang wahrnehmen.
  55. In allen Senatsverwaltungen werden Strategien und Maßnahmen gegen Rassismus und Antisemitismus etabliert.
  56. In alle Gesetzesvorhaben und landesweiten Strategien wird die Expertise der Zivilgesellschaft durch partizipative Verfahren einbezogen.
  57. Der Senat führt religiös neutrale Seelsorge für religionsfreie Menschen in Krankenhäusern, Gefängnissen, Polizei und Feuerwehr ein.
  58. Durch Kooperationsverträge zwischen landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften, Land und Bezirken werden mehr Menschen aus Geflüchtetenunterkünften in eigenen Wohnraum vermittelt.
  59. Der Senat entwickelt ein niedrigschwelliges und auch für Geringverdienende leistbares Konzept zur Notunterbringung, insbesondere vulnerabler Gruppen.
  60. Der Senat schafft Rahmenbedingungen und Instrumente, um zivilgesellschaftliche Organisationen in den Berliner Katastrophenschutz zu integrieren.
  61. Der Senat setzt sich auf Bundesebene dafür ein, dass die Beschaffung von Notvorräten nach den Empfehlungen des BBK in den Regelsätzen für Sozialleistungsbeziehende berücksichtigt wird.
  62. Das Land Berlin richtet einen dauerhaften gelosten Bürgerdialog ein.
  63. Ein Bürgerdialog-Gesetz verpflichtet das Abgeordnetenhaus, sich fristgerecht mit den Empfehlungen zu befassen.
  64. Die Sanierung des Erika-Heß-Eisstadions wird zur Landesaufgabe gemacht.
  65. Geeignete landeseigene Dachflächen werden auf eine Umwandlung in allgemein nutzbare Sportflächen geprüft.
  66. Der Senat setzt sich auf Bundesebene für ein weitgehendes Werbeverbot für Sportwetten ein.
  67. Die Verbreitung faschistischer, rassistischer, antisemitischer und anderer menschenfeindlicher Bestrebungen nicht zuzulassen, gilt als Pflicht des Staates und Verantwortung jedes Einzelnen.
  68. Berlin ergreift im Bundesrat die Initiative für einen Antrag auf ein AfD-Verbot.
  69. Eine ressortübergreifende, regelmäßig evaluierte Landesstrategie zur Bekämpfung extrem rechter Strukturen und Aktivitäten wird entwickelt.
  70. Die parlamentarische Untersuchung zum Neukölln-Komplex wird in der nächsten Wahlperiode weitergeführt.
  71. Ein Untersuchungsausschuss zu NSU-Verbindungen und rechtsterroristischen Strukturen in Berlin wird eingerichtet.
  72. Die Arbeit der Enquete-Kommission gegen Antisemitismus, Rassismus und Muslimfeindlichkeit wird wieder aufgenommen.
  73. Die Finanzierung der wichtigsten Gedenkstätten wird anhand ihrer Aufgaben in der Landesverfassung verankert.
CDU 1769
Mehr Geld 6
Mehr Rechte oder Angebote 3
Weniger Pflichten 1
Bleibt wie bisher 4
Ohne klare Richtung 2
Weniger Geld 2
Mehr Pflichten 15
  1. Ein Entwicklungskonzept für die City-West wird in einem kooperativen Verfahren mit dem Senat und den betroffenen Bezirken auf Grundlage der „Charta City West 2040“ erarbeitet.
  2. Die Zusammenarbeit zwischen Start-ups und etablierten Unternehmen wird mit einem Landesprogramm zur Vermittlung solcher Kooperationen gestärkt.
  3. Landeseigene Immobilien werden gezielt genutzt, um zusätzliche Praxis-, Forschungs- und Produktionsflächen bereitzustellen.
  4. Das Berliner Neutralitätsgesetz wird um eine aktive staatliche Schutzpflicht für religiöse und weltanschauliche Neutralität an Schulen erweitert.
  5. Ein Landesinstitut für berufliche Bildung soll Schulen, Wirtschaft, Handwerk und Ausbildungsträger vernetzen, praxisnahe Angebote koordinieren und Qualitätsstandards entwickeln.
  6. Die zuständigen Senatsverwaltungen dokumentieren die Zielerreichung.
  7. Die zuständigen Senatsverwaltungen werten die Zielerreichung aus.
  8. Alle Bereiche werden auf mögliche Einsparpotenziale geprüft.
  9. Die Wirksamkeit der finanzierten sozialen Maßnahmen wird regelmäßig überprüft.
  10. Freiwillige Förderprogramme und Projekte der sogenannten Kostenlos-Stadt werden überprüft.
  11. Die Zusammenarbeit zwischen dem Landesamt für Einwanderung und den Bezirken wird durch einen verbindlichen Datenaustausch verbessert.
  12. Eine zentrale Beratungsstelle des Landes für Arbeitgeber wird eingerichtet, die Unternehmen bei Fragen der Beschäftigung, Fördermöglichkeiten und Inklusion unterstützt.
  13. Die stärkere Kontrolle der Rechtmäßigkeit des Leistungsbezugs wird durch geeignete Strukturen auf Landesebene unterstützt.
  14. Berlin soll sich zur Schärfung des Profils als E-Sport-Hauptstadt aktiv um große E-Sport-Events bewerben.
  15. Lehrpläne der Berliner Orientierungskurse, Kursmaterialien der Landeszentrale für politische Bildung, Materialien der kommunalpolitischen Bildungswerke und anderer staatlich finanzierter Kursangebote und Informationsmaterialien sollen überarbeitet werden.
AfD 1114
Mehr Rechte oder Angebote 1
Weniger Pflichten 3
Bleibt wie bisher 1
Weniger Rechte oder Angebote 2
Mehr Pflichten 10
Grüne 57615
Mehr Geld 5
Mehr Rechte oder Angebote 10
Bleibt wie bisher 4
Ohne klare Richtung 2
Weniger Geld 4
Weniger Rechte oder Angebote 1
Mehr Pflichten 53
  1. Eigene Landesförderprogramme sollen so gestaltet werden, dass das Land direkt zahlt, statt dass Geld vorgestreckt werden muss.
  2. Zusätzliche Entlastungen für Mieter bei Sanierungsmaßnahmen werden auf Landesebene geprüft.
  3. Das Land fördert ambitionierte Sanierungen insbesondere in Milieuschutzgebieten und berät Gebäudeeigentümer.
  4. Nach bundesgesetzlichen Vorgaben werden Windenergiegebiete ausgewiesen.
  5. Die Vorgaben der EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur werden in Berlin aktiv umgesetzt.
  6. Auf landeseigenen Flächen werden keine Pflanzenschutzmittel mehr eingesetzt.
  7. Senat, Bezirke und Eigenbetriebe bewässern Grünflächen im Sommerhalbjahr möglichst in kühleren Randzeiten.
  8. Senat, Bezirke und Eigenbetriebe nutzen wassersparende Bewässerungstechniken wie Tröpfchenbewässerung.
  9. Die EU-Wasserrahmenrichtlinie wird in Berlin konsequent umgesetzt.
  10. Ein Landesamt für Wohnungswesen wird zur Durchsetzung des Bezahlbare-Mieten-Gesetzes und zur Unterstützung der Bezirke geschaffen.
  11. Eine Privatisierungsbremse für kommunale Wohnungen wird in die Landesverfassung aufgenommen.
  12. Das Land stellt bei Bedarf zusätzliche Förderungen gegen steigende Heizkosten bereit.
  13. Ein Bodensicherungsgesetz schreibt fest, dass landeseigene Grundstücke nicht mehr privatisiert werden.
  14. Ein festgelegter Anteil landeseigener Grundstücke soll vorrangig an Genossenschaften und gemeinwohlorientierte Träger per Erbbaurecht zu vergünstigten Konditionen mit niedrigen Festzinsen vergeben werden.
  15. Clubs, kleine Musikspielstätten und Open-Air-Formate werden durch planungsrechtliche Vorgaben und Auflagen von Land und Bezirken besser abgesichert.
  16. Ein Landesamt für Unterbringung koordiniert die Unterbringung und entwickelt aktiv Wohnangebote.
  17. Der Senat informiert alle jungen Menschen bei Schulabgang brieflich über den Freiwilligendienst und lädt zu persönlicher Beratung ein.
  18. Gemeinsam mit Bund, Ländern, Bundesagentur für Arbeit, Gewerkschaften und Kammern werden geprüfte, faire und sichere Anwerbe- und Vermittlungspraktiken angestrebt.
  19. Landeseigene Unternehmen und die Berliner Verwaltung sollen bei flexiblen Arbeitszeitmodellen eine Vorreiterrolle übernehmen.
  20. Das Land Berlin soll als Arbeitgeber und Auftraggeber für eine gerechte Lohnverteilung einstehen.
  21. Auf Landesebene werden in Zusammenarbeit mit Bundes- und Zollbehörden alle Möglichkeiten genutzt, um die Aktivitäten des „Russischen Hauses“ rasch zu unterbinden.
  22. Die Grundsätze der Europäischen Säule sozialer Rechte werden in Berlin verbindlich angewendet.
  23. Der Senat untersetzt den Emissionspfad mit konkreten Maßnahmen in der mittelfristigen Finanzplanung.
  24. Der Senat überwacht zeitnah die Umsetzung und Wirkung der Klimaschutzmaßnahmen.
  25. Ein transparentes Immobilienregister auf Landesebene wird eingeführt, das wirtschaftlich Berechtigte sichtbar macht und Geldwäsche sowie Steuervermeidung erschwert.
  26. Das öffentliche Eigentum Berlins wird gesetzlich verbindlich gesichert.
  27. Nach dem Vorbild Bremens wird eine Privatisierungsbremse in die Landesverfassung aufgenommen.
  28. Der Nutzen Öffentlich-Privater Partnerschaften für das Land wird auf Grundlage vorhandener Evaluierungen geprüft und bewertet.
  29. Alle Maßnahmen des Senats, insbesondere Gesetzesvorhaben, werden vorab auf diskriminierende oder diversitätsfördernde Wirkungen geprüft.
  30. Das Berliner Landeskonzept zur Weiterentwicklung der Antisemitismus-Prävention wird konsequent umgesetzt.
  31. Eine Landesbeauftragte oder ein Landesbeauftragter schließt ressortübergreifend Lücken im Schutz vor antimuslimischer Diskriminierung.
  32. Die Ergebnisse der Expertenkommission antimuslimischer Rassismus werden senatsübergreifend koordiniert umgesetzt.
  33. Berlin verpflichtet sich zur Umsetzung der zweiten UN-Dekade für Menschen afrikanischer Herkunft.
  34. Die Gesamtstrategie zur zweiten UN-Dekade schließt verbindlich alle Senatsressorts und Bezirke ein.
  35. Das Kirchenasyl wird von den Berliner Behörden geachtet.
  36. Das Berliner Landesaufnahmeprogramm für Geflüchtete aus Syrien, dem Irak und Afghanistan wird wieder aufgenommen.
  37. Das Land nutzt seine Spielräume, um die Aufnahme von Geflüchteten zu ermöglichen.
  38. Berlin nimmt Menschen aus UN-Programmen auf.
  39. Für alle Senatsverwaltungen werden klare und nachprüfbare Ziele und Aufgaben zur queeren Vielfalt festgelegt.
  40. Der Runde Tisch „Barrierefreie Stadt“ wird reaktiviert, um Gesundheitseinrichtungen einschließlich Krankenhäusern schrittweise barrierefrei umzubauen.
  41. Die Senatsbildungsverwaltung soll mit zivilgesellschaftlichen Fachleuten sicherstellen, dass Bildungseinrichtungen die Gefahren des Rechtsextremismus aufgreifen und im Umgang damit professionell unterstützt werden.
  42. Ein ressortübergreifender Sicherheitsgipfel von Land und Bezirken soll gegen die Zunahme rechtsextremer Jugendgewalt vorgehen.
  43. Mit der Green-Culture-Anlaufstelle des Bundes werden Landesprogramme für mehr Energieeffizienz in öffentlichen Kulturimmobilien entwickelt.
  44. Als Ersatz für den gestrichenen KulturPass wird ein Landesangebot für junge Erwachsene entwickelt.
  45. Berlin soll im zivilgesellschaftlichen Dialog neue Formen von Gedenkveranstaltungen entwickeln, die der kulturellen Vielfalt gerecht werden.
  46. Das Land übernimmt die Transportkosten für Kinder mit Beeinträchtigungen, die auf einen Fahrdienst zur Schule angewiesen sind, auch in den Ferien.
  47. Gesundheitsförderung wird als verbindliches Prinzip in allen Politikbereichen auf Bezirks- und Landesebene etabliert.
  48. Eine verbindliche Landespflegestrukturplanung ermittelt den tatsächlichen Bedarf und bezieht pflegende Angehörige ein.
  49. Neben der Polizeilichen Kriminalstatistik wird ein Berliner Periodischer Sicherheitsbericht eingeführt, der auch die Ursachen von Taten analysiert.
  50. Eine berlinweite Cybersicherheitsstrategie des Senats wird unter Einbindung von Wirtschaft und Zivilgesellschaft entwickelt.
  51. Für Verwaltungen und Behörden in Land und Bezirken werden ressortübergreifende Standards für den Krisenfall festgelegt.
  52. Eine gesetzliche Kooperationspflicht der Landesbehörden mit den Verwaltungsgerichten wird eingeführt.
  53. Eingreifende Entscheidungen werden in der Regel nicht vollstreckt, solange ein zulässiges Eilverfahren anhängig ist.
SPD 1656
Mehr Geld 4
Mehr Rechte oder Angebote 1
Weniger Pflichten 1
Teils begünstigend, teils belastend 3
Bleibt wie bisher 2
Mehr Pflichten 16
  1. Das Land koordiniert die vielen Baustellen beim Ausbau der digitalen Infrastruktur.
  2. Berlin soll europapolitische Initiativen wie den EU-Fahrplan für Gute Arbeit sowie Regelungen zur Beschäftigung von Drittstaatsangehörigen und zur Plattformarbeit begleiten.
  3. Eine Bewerbung Berlins um die Olympischen und Paralympischen Spiele 2040/44 wird gemeinsam mit Brandenburg aktiv vorangebracht.
  4. Eine Bewerbung um die EXPO 2035 wird gemeinsam mit Brandenburg aktiv vorangebracht.
  5. Die Durchsetzung des Wohnraumschutzes wird in einer Spezialeinheit beim Senat gebündelt, die die Bezirke unterstützt.
  6. Berlin und Brandenburg entwickeln verstärkt gemeinsame Anpassungsstrategien gegen die Grundwasserproblematik.
  7. Bei der Senatsverwaltung für Inneres wird eine Einheit „Interne Ermittlungen“ zur Aufarbeitung strafrechtlicher Vorwürfe gegen Beschäftigte des öffentlichen Dienstes angestrebt.
  8. Das Land stellt die nötigen Landesmittel bereit, damit die Bundesmittel für die Krankenhausreform voll genutzt werden.
  9. Das Land beteiligt sich mit eigenen Mitteln an der Finanzierung erforderlicher Investitionen der Charité.
  10. In der nächsten Legislaturperiode wird ein ausreichend ausgestattetes Kinder- und Jugendparlament auf Landesebene eingerichtet.
  11. Verbindliche Beteiligungsrechte junger Menschen werden auf Landes- und Bezirksebene festgeschrieben.
  12. Eine unabhängige Kinderbeauftragte für Berlin wird geschaffen, die politische Vorhaben auf ihre Auswirkungen auf junge Menschen prüft.
  13. Zur Nichtbeschulung von derzeit 2.500 Schülerinnen und Schülern wird zügig eine Strategie unter Beteiligung der Interessenverbände und des Senats erarbeitet.
  14. Neue Gesetze werden auf Konformität mit dem Landesantidiskriminierungsgesetz und dem Landesgleichberechtigungsgesetz geprüft.
  15. Für Drogenkonsumräume werden Landesgebäude bereitgestellt.
  16. Eine Privatisierungsbremse wird in der Landesverfassung verankert.
BSW 30213
Mehr Geld 6
Mehr Rechte oder Angebote 6
Weniger Pflichten 2
Bleibt wie bisher 2
Weniger Geld 3
Weniger Rechte oder Angebote 2
Mehr Pflichten 28
  1. Über eine Bundesratsinitiative soll ein Mietendeckel eingeführt werden.
  2. Das Abgeordnetenhaus soll einen Corona-Untersuchungsausschuss einsetzen, der Verantwortliche vorlädt.
  3. Berlin soll sich mit allen landespolitischen Mitteln für Frieden und Abrüstung einsetzen.
  4. Die eingefrorene Städtepartnerschaft zwischen Berlin und Moskau soll wiederbelebt werden.
  5. Berlin soll weitere Städtepartnerschaften mit Städten im globalen Süden eingehen.
  6. Die Städtepartnerschaft mit Tel Aviv soll um Partnerschaften mit palästinensischen Städten in Gaza ergänzt werden.
  7. Friedensbildung soll verpflichtender Bestandteil der Lehrkräfteausbildung und der Fortbildungen der Senatsverwaltung werden.
  8. Der Volksentscheid „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ soll umgesetzt werden.
  9. Das Land soll die Mitgliedsbeiträge von Transferleistungsbeziehenden bei Mietervereinen wieder übernehmen und dauerhaft sichern.
  10. Landeseigener Grund und Boden soll grundsätzlich nicht mehr verkauft werden.
  11. Berlin soll Flächen für den Wohnungsbau frühzeitig sichern.
  12. Bei Wohnungsbauvorhaben des Landes und seiner Unternehmen soll der Anteil gemeinnütziger und genossenschaftlicher Wohnungen deutlich steigen.
  13. Prekäre Arbeit in Landesverantwortung soll abgeschafft werden.
  14. „Housing First“ soll als flächendeckende Regelmaßnahme in Berlin verbindlich verankert werden.
  15. Das Land wirkt auf Bundesebene darauf hin, dass die Krankenhausreform die örtliche Versorgung verbessert und keine Schließungen notwendiger Standorte bewirkt.
  16. Das Abgeordnetenhaus soll einen Untersuchungsausschuss zur Berliner Corona-Politik einsetzen.
  17. Ein Corona-Untersuchungsausschuss soll Auf- und Abbau des Behandlungszentrums in der Berliner Messe mit Kosten von rund 90 Millionen Euro aufarbeiten.
  18. Ein Untersuchungsausschuss soll klären, welche Konsequenzen aus den Erfahrungen der Pandemie folgen.
  19. Ein Untersuchungsausschuss soll Krankenkassendaten und Meldedaten zu Impfnebenwirkungen auswerten, um Risiken und Zusammenhänge zu klären.
  20. Jede Änderung der Landesverfassung wird verpflichtend der Bevölkerung zur Abstimmung vorgelegt.
  21. Gesetze des Abgeordnetenhauses werden der Bevölkerung zur Abstimmung vorgelegt, wenn binnen 100 Tagen 20.000 Unterschriften gesammelt werden.
  22. Durch Volksentscheid zustande gekommene Gesetze können nur durch erneute Abstimmung der Bevölkerung geändert werden.
  23. Asylbewerber werden auch auf Unterkünfte in den angrenzenden Bundesländern verteilt.
  24. Berlin startet eine Bundesratsinitiative, um die Vermögensteuer für Multimillionäre und Milliardäre schnellstmöglich wieder zu erheben.
  25. Berlin startet eine Bundesratsinitiative für eine strengere Begrenzung von Share Deals.
  26. Berlin setzt sich per Bundesratsinitiative für die Abschaffung der Gewerbesteuerbefreiung vermögensverwaltender Immobiliengesellschaften ein.
  27. Umweltbildung wird als öffentliche Aufgabe dauerhaft verankert.
  28. Zieht der Senat Bauprojekte der Bezirke an sich, ist ein verbindliches Votum des Abgeordnetenhauses erforderlich.
FDP 4149
Mehr Geld 6
Mehr Rechte oder Angebote 3
Weniger Pflichten 1
Teils begünstigend, teils belastend 2
Ohne klare Richtung 2
Weniger Geld 9
Mehr Pflichten 37
  1. Die Bildungsverwaltung legt ein Konzept vor, das die verbindliche Teilnahme an den Tests sichert, ohne den Vollzug einseitig den Kitaträgern aufzubürden.
  2. Die Senatsverwaltung übernimmt die Kosten erinnerungskultureller Schulexkursionen einschließlich Anreise.
  3. Der Senat koordiniert die Schulentwicklungsplanung verbindlich mit den Bezirken, damit überall genug Oberschulplätze vorhanden sind.
  4. Das Land übernimmt die Gebühren für Meisterprüfungen und vorbereitende Lehrgänge.
  5. Senat, Arbeitsagentur und Zeitarbeitsbranche bilden ein Bündnis, damit Zeitarbeit Geringqualifizierten und Langzeitarbeitslosen den Weg in den ersten Arbeitsmarkt öffnet.
  6. Das Land bezuschusst das Startchancenkonto einmalig, wenn es für die festgelegten Zwecke genutzt wird.
  7. Berlin führt einen Bürokratiekostenindex nach Bundesvorbild ein.
  8. Die Entscheidungen des Regionalverbandes sind für die beteiligten Länder verbindlich.
  9. Die EXPO-Bewerbung wird, falls noch nicht erfolgt, unmittelbar nach der Wahl abgegeben.
  10. Es gelten klare, landesweite IT- und Datenstandards.
  11. Berlin sucht bei digitalen Identifikationswegen die grenzübergreifende Zusammenarbeit, auch auf europäischer Ebene.
  12. Bauland des Landes wird verkauft statt gehortet.
  13. Das Land Berlin bietet aus seinem Bestand ausreichend Neubaugrundstücke an.
  14. Nicht für öffentliche Belange benötigte landeseigene Baugrundstücke werden verkauft.
  15. Das Land gründet keine Unternehmen für Leistungen, die Private erbringen können.
  16. Die Quote sozialer Ausgaben im Landeshaushalt wird gesenkt.
  17. Das grundsätzliche Verbot struktureller Neuverschuldung der Länder wird wiederhergestellt.
  18. Berlin treibt im Bundesrat eine grundlegende Neuordnung der Bund-Länder-Finanzen voran.
  19. Gemeinsam mit den betroffenen Ländern wird geprüft, ob der Flughafen Leipzig zum internationalen Hub der Hauptstadtregion ausgebaut werden kann.
  20. Das Land legt mit BVG, Industrie und Wissenschaft bis 2029 eine Machbarkeitsstudie für die Magnetbahn vor.
  21. Für die S-Bahn wird ein landeseigener Fahrzeugpool geschaffen.
  22. Land und Bezirke errichten mit privaten Anbietern an stark frequentierten Orten flächendeckend weitere barrierefreie öffentliche Toiletten.
  23. Betreiberverträge öffentlicher Toiletten werden überwacht und bei Pflichtverletzungen vertraglich durchgesetzt.
  24. Ein dreistufiges Notstromsystem aus Bezirken, Land und regionalen Depots wird eingeführt.
  25. Jährlich findet ein berlinweiter Aktionstag für Bevölkerungsschutz statt.
  26. Berlin wirbt mit Vielfalt als Standortvorteil gezielt um internationale Fachkräfte.
  27. Berlin bewirbt sich um die Olympischen und Paralympischen Spiele 2036, alternativ 2040.
  28. Für das neue Hertha-Stadion wird der Olympiapark als Standort bevorzugt und eine Entscheidung der Sportverwaltung gefordert.
  29. Berlin und Brandenburg setzen eine umfassende gemeinsame Wasserstoffstrategie um.
  30. Die Betriebshöfe von Land, Bezirken und Eigenbetrieben leisten einen Beitrag zum klimafreundlichen Verkehr.
  31. Berlin führt unverzüglich die Bezahlkarte für Geflüchtete ein.
  32. Berlin wirkt auf eine Erweiterung des Ein- und Ausreisezentrums am BER hin und beteiligt sich gegebenenfalls finanziell.
  33. Das Land schafft ein Anreizsystem für die Einwerbung privater Kulturmittel.
  34. Die Landesdatenschutzbehörde berät künftig Wirtschaft und Verwaltung bei der Datenverarbeitung.
  35. Eine Landesoberbehörde für öffentliche Gesundheit und Infektionsschutz übernimmt spezialisierte Aufgaben der Bezirke und koordiniert deren allgemeine Gesundheitsaufgaben.
  36. Das Land übernimmt die Berufshaftpflichtversicherung geburtshilflich tätiger Hebammen.
  37. Landeseigene Theater werden innerhalb von vier Jahren barrierefrei umgebaut.
Koalitionsvertrag 53417
Mehr Geld 4
Mehr Rechte oder Angebote 12
Weniger Pflichten 1
Teils begünstigend, teils belastend 1
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 1
Weniger Geld 2
Weniger Rechte oder Angebote 1
Mehr Pflichten 50
  1. Für neue Gesetzentwürfe der Exekutive wird ein Digitalcheck verpflichtend.
  2. Ein Bericht zur Lebens- und Gesundheitssituation von Frauen mit Behinderung wird erstellt, um Bedarfe, Belastungen und Diskriminierungen zu erfassen.
  3. Zum Ziel der Fast-Track-Cities-Initiative führt der Senat öffentliche Kampagnen durch.
  4. Der Senat pflegt einen regelmäßigen Austausch mit dem Netzwerk aus Beratungs- und Testangeboten, queersensiblen Praxen, Kliniken und Selbsthilfeorganisationen.
  5. Eine Enquete-Kommission gegen Rassismus und Diskriminierung wird eingesetzt, die strukturellen Rassismus in Gesellschaft und staatlichen Einrichtungen aufdeckt und Gegenmaßnahmen entwickelt.
  6. Im Senat wird eine Ansprechperson zu Antiziganismus geschaffen.
  7. Der Antisemitismusbeauftragte wird über alle bei der Landesantidiskriminierungsstelle gemeldeten antisemitischen Vorfälle unverzüglich informiert.
  8. Ein bedarfsgerechter Ausbau der Stellen beim Antisemitismusbeauftragten wird geprüft.
  9. Das bestehende Programm für Gedenkstättenfahrten wird fortentwickelt, unter anderem um die Logistik der Reisen zu erleichtern.
  10. Die Landesantidiskriminierungsstelle wird als Anlaufstelle erweitert und unterstützt.
  11. Das Landesprogramm Radikalisierungsprävention in der Islamismusprävention und die Landeskoordinierungsstelle Radikalisierungsprävention werden ausgebaut.
  12. In der Landeskommission gegen Gewalt wird ein ressortübergreifender Leitfaden zur Prävention von Gewalt gegen Bedienstete des öffentlichen Dienstes entwickelt.
  13. Bei der Innenverwaltung wird ein Islamismusmonitor für straf- und vereinsrechtlich relevante Sachverhalte eingerichtet.
  14. Ein ressortübergreifendes Steuerungsgremium entwickelt die Berliner Jugendstrategie und setzt sie um.
  15. Das Land leitet Anschlussmaßnahmen für das Quartiersmanagement ein.
  16. Berlin beteiligt sich am Nationalen Aktionsplan Wohnungslosigkeit.
  17. Gelingt die historische Fassade der Bauakademie nicht über den Gestaltungswettbewerb, erlässt der Senat eine Gestaltungsverordnung.
  18. Das Land treibt Planung und Umbau stark belasteter Plätze und Zubringerstraßen voran, um die Aufenthaltsqualität in den Kiezen zu verbessern.
  19. Die Planungen für die Ostbahn werden mit Brandenburg bis zur Baureife sichergestellt.
  20. Zur Unterstützung der UN-Nachhaltigkeitsziele wird eine Berliner Nachhaltigkeitsstrategie entwickelt.
  21. Das Land bietet seinen Beschäftigten als Arbeitgeber gute Arbeitsbedingungen.
  22. Sachgrundlose Befristungen im Verantwortungsbereich des Landes sind grundsätzlich ausgeschlossen.
  23. Behörden und Betriebe des Landes besetzen mindestens fünf Prozent ihrer Stellen mit schwerbehinderten oder gleichgestellten Menschen.
  24. Arbeitsplätze im Landesdienst werden bei Bedarf barrierefrei gestaltet.
  25. Land, landeseigene Unternehmen und Stiftungen steigern die Zahl ihrer Ausbildungsplätze, besonders für benachteiligte Menschen.
  26. Nach der Regierungsbildung wird ein Gesetzentwurf für eine Ausbildungsplatzumlage erarbeitet und dem Bündnis für Ausbildung vorgelegt.
  27. Öffentlicher Dienst und landeseigene Unternehmen schaffen mehr inklusive Ausbildungsplätze.
  28. Im Rahmen eines ressortübergreifenden Disability Mainstreaming stärkt jede Senatsverwaltung die Rechte von Menschen mit Behinderungen und beteiligt sie und ihre Organisationen.
  29. Eine Gesamtstrategie für den Ausbau der Ladeinfrastruktur wird schnellstmöglich vorgelegt.
  30. Der Senat erstellt ein Konzept zur Gewinnung ausländischer Pflegefachkräfte.
  31. Ein berlinweites Lagebild zu Veränderungen beim Drogenhandel und öffentlichen Konsum wird entwickelt.
  32. Die Begleitforschung zum Ausbildungsgang Pflegefachkraft wird fortlaufend ausgewertet und eine Anpassung der Vertiefungsmodule geprüft.
  33. Das Land prüft, wie es die Umsetzung des Entwicklungskonzepts „Strategie 2030“ der Charité unterstützen kann.
  34. Das Land lobt einen Lehrpreis für exzellente Hochschullehre aus.
  35. Die Landesrechnungshöfe prüfen den rbb und seine Beteiligungsunternehmen verstärkt.
  36. Engagement- und Demokratieförderung wird als Querschnittsaufgabe in der fachlichen Verantwortung jedes Ressorts gestärkt.
  37. Das Land unterstützt die kirchensteuererhebenden Körperschaften bei der Erfassung der Kirchensteuerpflichtigen.
  38. Mit Brandenburg wird eine länderübergreifende Wasserstrategie mit Fokus auf Grund- und Schichtenwasser aufgelegt.
  39. Europa wird als Querschnittsaufgabe in Politik und Verwaltung des Landes verankert.
  40. Unter breiter Beteiligung der Zivilgesellschaft wird eine Europastrategie entwickelt und jährlich im Abgeordnetenhaus diskutiert.
  41. Berlin bringt sich frühzeitig in für das Land relevante EU-Gesetzgebung ein und bewertet deren wirtschaftliche, soziale, ökologische und finanzielle Auswirkungen.
  42. Informationen zur EU-Gesetzgebung werden bürgernah und verständlich bereitgestellt.
  43. Das Berliner Büro in Brüssel verstärkt seine Informations- und Öffentlichkeitsarbeit sowie die Interessenvertretung.
  44. Berlin verpflichtet sich zur Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte.
  45. Berlin leistet seinen Beitrag für eine gerechte Verteilung Geflüchteter innerhalb der EU.
  46. Spätestens zum Doppelhaushalt 2028/29 wird ein strukturell ausgeglichener Landeshaushalt verabschiedet.
  47. Landesgrundstücke und -gebäude werden nur im dringenden öffentlichen Interesse und unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit an- oder verkauft.
  48. Landeseigene Grundstücke werden grundsätzlich nur im Erbbaurecht vergeben.
  49. Ein Bodensicherungsgesetz führt ein grundsätzliches Veräußerungsverbot für Liegenschaften im Landesvermögen ein.
  50. Berlin veröffentlicht sein Abstimmungsverhalten im Bundesratsplenum im Internet.

Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht

KI-Hinweis

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