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Der Vertrag enthält 54 Forderungen zum Schwerpunkt „Hochschulen“, von 357 zu „Bildung, Wissenschaft und Forschung“. Das Politikfeld ist groß, deshalb stehen seine Schwerpunkte auf eigenen Seiten.

Bildung, Wissenschaft und Forschung 54
Hochschulen 54
  1. Die Hochschule für Wirtschaft und Recht bleibt zentraler akademischer Ausbildungsort der Landesverwaltung.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin stellt als Hochschule der Verwaltung auch weiterhin den zentralen akademischen Ausbildungsort für die öffentliche Verwaltung des Landes Berlin dar. Link zum Original
  2. In der Juristenausbildung werden methodische und soziale Kompetenzen gefördert.

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    Wortlaut im Vertrag
    In der Juristenausbildung werden wir die methodischen und sozialen Kompetenzen fördern. Link zum Original
    Gesetzentwürfe: 1 KI
  3. Studienplätze der Medizinpädagogik werden an den staatlichen Universitäten etabliert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Daher wollen wir Studienplätze der Medizinpädagogik an den staatlichen Universitäten etablieren und die Anzahl an Studienplätzen der Pflegepädagogik erhöhen. Link zum Original
  4. Die Zahl der Studienplätze der Pflegepädagogik wird erhöht.

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    Wortlaut im Vertrag
    Daher wollen wir Studienplätze der Medizinpädagogik an den staatlichen Universitäten etablieren und die Anzahl an Studienplätzen der Pflegepädagogik erhöhen. Link zum Original
  5. Es wird geprüft, wie mehr Personen aus der Praxis Lehraufträge erhalten können.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden prüfen, wie künftig mehr Personen aus der Praxis Lehraufträge erhalten können. Link zum Original
  6. Die Hochschulen benötigen Verlässlichkeit und eine angemessene Finanzausstattung.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Hochschulen brauchen Verlässlichkeit und eine angemessene Finanzausstattung. Link zum Original
    Gesetzentwürfe: 1 KI
  7. Die Hochschulverträge werden in Komplexität und Umfang reduziert und weiterentwickelt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 96 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen die Hochschulverträge in ihrer Komplexität und ihrem Umfang reduzieren und weiterentwickeln. Link zum Original
  8. Die Berichtspflichten der Hochschulen werden reduziert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Berichtspflichten der Hochschulen werden reduziert. Link zum Original
  9. Die Hochschulen erhalten mehr Handlungsspielraum für eigenständige Entwicklung und Profilbildung.

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    Wortlaut im Vertrag
    Den Hochschulen wollen wir mehr Handlungsspielräume zur eigenständigen Entwicklung und Profilbildung lassen. Link zum Original
  10. Das System der leistungsbasierten Hochschulfinanzierung wird grundsätzlich beibehalten.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das System der leistungsbasierten Finanzierung hat sich grundsätzlich bewährt. Link zum Original
  11. Bei der Mittelverteilung wird auf Zielindikatoren verzichtet, die Fehlanreize setzen oder von den Hochschulen nicht beeinflussbar oder erreichbar sind.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 96 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Bei der Mittelverteilung wollen wir auf Zielindikatoren verzichten, die Fehlanreize setzen bzw. von den Hochschulen nicht beeinflussbar sind oder nicht erreicht werden können. Link zum Original
  12. Für die Hochschulverträge wird eine neue Grundlage mit Planungssicherheit entwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir entwickeln für die Hochschulverträge eine neue Grundlage, die Planungssicherheit schafft. Link zum Original
  13. Die jährliche Steigerung der Hochschulverträge wird ab 2024 von 3,5 auf 5 Prozent erhöht.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die derzeit jährliche Steigerung der Hochschulverträge von 3,5 Prozent wird ab 2024 auf jährlich 5 Prozent erhöht. Link zum Original
    Gesetzentwürfe: 1 KI
  14. Eine Berücksichtigung der Pensionslasten der Hochschulen in künftigen Vorsorgeregelungen des Landes wird geprüft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Pensions- und Versorgungslasten stellen für die Hochschulen ein Risiko dar. Insoweit prüft die Koalition eine angemessene Berücksichtigung im Rahmen zukünftiger Vorsorgeregelungen für die Pensionslasten des Landes. Link zum Original
  15. Eine Offensive für energetische Sanierung und Ertüchtigung von Hochschulgebäuden wird gestartet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalition will eine Offensive für Baumaßnahmen zur energetischen Sanierung und Ertüchtigung an Hochschulen starten. Link zum Original
    Gesetzentwürfe: 1 KI
  16. Die Hochschulen sollen einen relevanten Teil ihrer Rücklagen für Baumaßnahmen einsetzen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Hochschulen sollen einen relevanten Anteil ihrer Rücklagen einsetzen. Link zum Original
    Gesetzentwürfe: 1 KI
  17. Kurzfristig umsetzbare Baumaßnahmen an Hochschulen sollen sofort realisiert werden, auch um teure Anmietungen zu verringern.

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    Wortlaut im Vertrag
    Kurzfristig umsetzbare Maßnahmen sollen unmittelbar realisiert werden, auch um teure Anmietungen im Sinne einer nachhaltigen Finanzierung zu reduzieren. Link zum Original
  18. Eine Anhebung der Grenze für die eigenständige Bauherreneigenschaft der Hochschulen auf 20 Millionen Euro wird geprüft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir prüfen die Anhebung der Grenzen für die eigenständige Bauherreneigenschaft auf 20 Millionen Euro, werden auch kooperative und innovative Formen des Hochschulbaus prüfen und wollen die Bauplanung vereinfachen und beschleunigen. Link zum Original
  19. Kooperative und innovative Formen des Hochschulbaus werden geprüft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir prüfen die Anhebung der Grenzen für die eigenständige Bauherreneigenschaft auf 20 Millionen Euro, werden auch kooperative und innovative Formen des Hochschulbaus prüfen und wollen die Bauplanung vereinfachen und beschleunigen. Link zum Original
    Gesetzentwürfe: 1 KI
  20. Die von den Hochschulen für Baumaßnahmen veranschlagten Mittel werden weiterhin gesondert ausgewiesen und ausschließlich dafür verwendet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die durch die Hochschulen für Baumaßnahmen, Bauvorbereitungsmaßnahmen und Bauunterhaltung nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit veranschlagten Mittel sind weiterhin gesondert auszuweisen und ausschließlich hierfür zu verwenden. Link zum Original
  21. Die Autonomie der Hochschulen wird gestärkt, um ihnen mehr Freiräume zur Entfaltung ihrer Potenziale zu geben.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 97 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Staat und Hochschulen verständigen sich auf eine Kultur der Zusammenarbeit, die die Rolle des Staates in seiner Aufsichtsfunktion und der Wahrung gesellschaftlicher Interessen anerkennt und gleichzeitig durch eine gestärkte Autonomie der Hochschulen diesen mehr Freiräume zur Entfaltung ihrer Potenziale schafft. Link zum Original
    Gesetzentwürfe: 1 KI
  22. Studierendenschaft und akademische Selbstverwaltung gelten als integrale Bestandteile demokratischer Hochschulen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Studierendenschaft und die akademische Selbstverwaltung sind dabei integrale Bestandteile demokratischer Hochschulen. Link zum Original
  23. Die zentralen rechtlichen Rahmenbedingungen der Hochschulen werden auf ihre Eignung für Lehre, Forschungswettbewerb und Mitbestimmung überprüft.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 97 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die zentralen rechtlichen Rahmenbedingungen werden wir dahingehend überprüfen, ob sie es den Hochschulen erleichtern, bestmögliche Leistungen in Studium und Lehre zu erbringen, sich im Forschungswettbewerb zu behaupten und geeignete Formen der Mitbestimmung sicherzustellen. Link zum Original
    Gesetzentwürfe: 3 KI
  24. Die Lehrverpflichtungsverordnung wird umfassend überarbeitet, um moderne Lehrformen, neue Aufgaben und Mitarbeiterkategorien zu berücksichtigen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 97 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die Regelungen der Lehrverpflichtungsverordnung werden wir umfassend überarbeiten, damit moderne Lehr- und Lernformen sowie die zahlreichen neu hinzugekommenen gesetzlichen Aufgaben und neue Mitarbeiterkategorien der Hochschulen angemessene Berücksichtigung finden. Link zum Original
    Gesetzentwürfe: 1 KI
  25. Die Kapazitätsverordnung wird überarbeitet.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Kapazitätsverordnung wollen wir ebenfalls überarbeiten und diese mit der Lehrverpflichtungsverordnung harmonisieren. Link zum Original
  26. Die Kapazitätsverordnung wird mit der Lehrverpflichtungsverordnung harmonisiert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Kapazitätsverordnung wollen wir ebenfalls überarbeiten und diese mit der Lehrverpflichtungsverordnung harmonisieren. Link zum Original
  27. Das Berliner Hochschulgesetz wird präzisiert, sodass Gremienreferate bzw. Gremiensachbearbeitungen gegenüber Gremienmitgliedern auskunfts- und beratungspflichtig sind.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden das Berliner Hochschulgesetz dahingehend präzisieren, dass Gremienreferate, und an Hochschulen, die über keine Gremienreferate verfügen, die Gremiensachbearbeiterinnen und -sachbearbeiter gegenüber den Gremienmitgliedern auskunfts- und beratungspflichtig sind. Link zum Original
  28. Ein Gutachten soll prüfen, ob die Normen zu Beauftragten der Hochschulen überarbeitet werden müssen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden auch im Rahmen eines Gutachtens prüfen lassen, ob die Normen zu Beauftragten der Hochschulen gegebenenfalls einer Überarbeitung bedürfen. Link zum Original
  29. Das Berufungsrecht wird auf Antrag der Hochschule übertragen, wenn Qualitätssicherungs- und Governancestrukturen bestehen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 97 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir unterstützen die Übertragung des Berufungsrechts auf Antrag der Hochschule unter der Voraussetzung, dass entsprechende Qualitätssicherungs- und Governancestrukturen eingerichtet sind. Link zum Original
    Gesetzentwürfe: 2 KI
  30. Die professorale Lehre soll die zentrale Rolle in Studium und Lehre behalten und im Umfang gestärkt werden.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 98 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die professorale Lehre soll weiter in Studium und Lehre die zentrale Rolle spielen und im Umfang gestärkt werden. Link zum Original
  31. Die Gebührenfreiheit an staatlichen Berliner Hochschulen bleibt erhalten.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 99 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Am bisherigen Modell der Gebührenfreiheit an staatlichen Berliner Hochschulen halten wir fest. Link zum Original
  32. Die Funktions- und Handlungsfähigkeit des Studierendenwerks wird durch den Landeszuschuss abgesichert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 99 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Durch den Landeszuschuss werden wir die Funktions- und Handlungsfähigkeit des Studierendenwerks absichern. Link zum Original
  33. Studierende sollen weiterhin kostengünstig mobil sein können.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 99 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir setzen uns weiterhin für kostengünstige Mobilität für Studentinnen und Studenten ein. Link zum Original
  34. Die Mitbestimmungsrechte der Studierenden bleiben in der bisherigen Form erhalten.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 100 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die Mitbestimmungsrechte der Studierenden bleiben in der bewährten Form erhalten. Link zum Original
  35. Hochschulen können auf Antrag Erweiterungen der studentischen Mitbestimmung im gesetzlichen Rahmen erproben.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 100 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Erweiterungen bei der Mitbestimmung von Studierenden können auf Antrag der Hochschulen im gesetzlichen Rahmen erprobt werden. Link zum Original
  36. Mindestens eine Berliner Universitätsbibliothek soll künftig rund um die Uhr geöffnet sein.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 100 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Um die Attraktivität unseres Studienstandortes zu steigern und flexibles Lernen zu ermöglichen, wollen wir uns dafür einsetzen, dass mindestens eine der Berliner Universitätsbibliotheken in Zukunft 24 Stunden täglich geöffnet hat. Link zum Original
  37. Die Universitäten werden bei der Konzeption eines Modellprojekts für eine 24-Stunden-Universitätsbibliothek unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden die Universitäten dabei unterstützen, zunächst ein Modellprojekt für eine 24h- Universitätsbibliothek zu konzipieren. Link zum Original
  38. Das Land prüft, wie es die Umsetzung des Entwicklungskonzepts „Strategie 2030“ der Charité unterstützen kann.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir prüfen die Unterstützungsmöglichkeiten des Landes Berlin für die Umsetzung des Entwicklungskonzepts „Strategie 2030“ der Charité. Link zum Original
  39. Die Weiterentwicklung von Studiengängen im Gesundheitsbereich wie Pflegewissenschaft, Hebammenwissenschaft und Health Data Science wird unterstützt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden die Weiterentwicklung von relevanten Studiengängen im Gesundheitsbereich (MA-Pflegewissenschaft der Charité mit der ASH und EHB, MA-Hebammenwissenschaft, Health Data Science mit der BUA) unterstützen. Diese Initiativen müssen außerhalb der allgemeinen Steigerung des Landeszuschusses finanziert werden. Link zum Original
    Gesetzentwürfe: 1 KI
  40. Die neuen Gesundheitsstudiengänge werden außerhalb der allgemeinen Steigerung des Landeszuschusses finanziert.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden die Weiterentwicklung von relevanten Studiengängen im Gesundheitsbereich (MA-Pflegewissenschaft der Charité mit der ASH und EHB, MA-Hebammenwissenschaft, Health Data Science mit der BUA) unterstützen. Diese Initiativen müssen außerhalb der allgemeinen Steigerung des Landeszuschusses finanziert werden. Link zum Original
  41. Die Forschung an den Hochschulen für angewandte Wissenschaften wird gestärkt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Forschung der HAW wird insgesamt gestärkt und der Transfer von Forschungsergebnissen in Wirtschaft und Gesellschaft intensiviert. Link zum Original
  42. Standortentwicklung und energetischer Umbau der Liegenschaften der Hochschulen für angewandte Wissenschaften werden vorangetrieben.

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    Wortlaut im Vertrag
    Als wichtigen Standortfaktor und Knotenpunkt regionaler Innovations-Ökosysteme wollen wir die Standortentwicklung und den energetischen Umbau der Liegenschaften der HAW vorantreiben. Link zum Original
  43. Die Berliner Qualitäts- und Innovationsoffensive wird fortgeführt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die erfolgreiche Berliner Qualitäts- und Innovationsoffensive wird fortgeführt. Link zum Original
  44. Das Land vereinbart mit den Hochschulen, dass sie Ursachen langer Studienzeiten und von Studienabbrüchen analysieren und eigene Konzepte für mehr Studienerfolg entwickeln.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 101 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Gleichzeitig wird das Land mit den Hochschulen vereinbaren, dass diese die Ursachen für lange Studienzeiten und Studienabbrüche genauer analysieren und auf die jeweilige Einrichtung bzw. das Fach angepasste Konzepte für mehr Studienerfolg entwickeln. Link zum Original
  45. Das Berliner Zentrum für Hochschullehre sowie Fort- und Weiterbildungsangebote für Lehrende werden fortgesetzt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Zur Förderung der Qualität der Lehre werden wir das Berliner Zentrum für Hochschullehre und Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten für die Lehrkräfte fortsetzen. Link zum Original
  46. Das Land lobt einen Lehrpreis für exzellente Hochschullehre aus.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 101 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Zur besseren Sichtbarmachung von exzellenter Lehre sowie zur Stärkung der Anreizsysteme lobt das Land einen Lehrpreis aus, der analog zum Wissenschaftspreis Strahlkraft entwickeln soll. Link zum Original
  47. Die Studienkapazitäten für Soziale Arbeit an ASH, EHB und KHSB werden ausgebaut.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 101 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Dem Fachkräftemangel im Bereich der Sozialen Arbeit wollen wir durch einen Ausbau der Studienkapazitäten an den bestehenden Hochschulen (ASH, EHB, KHSB) begegnen. Link zum Original
  48. Geprüft wird, ob die Humanistische Hochschule bei der Ausbildung von Fachkräften der Sozialen Arbeit unterstützt werden kann; bei positivem Ergebnis wird sie unterstützt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 101 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Humanistische Hochschule will einen Beitrag zur Versorgung mit Fachkräften im Bereich der sozialen Arbeit leisten. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Unterstützung dieses Vorhabens werden geprüft. Sollte diese Prüfung zu einem positiven Ergebnis kommen, unterstützen wir dieses Vorhaben. Link zum Original
  49. Die Gründung eines neuen Hochschulinstituts für Medienausbildung wird geprüft.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 108 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir prüfen hierbei auch die Gründung eines neuen Hochschulinstituts. Link zum Original
  50. Die Profilquote Sport wird in einzelnen Bereichen an das Bachelor- und Mastersystem angepasst, um mehr Sportlerinnen und Sportlern ein Studium in Berlin zu ermöglichen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 119 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die Profilquote Sport hat sich bewährt, in einzelnen Bereichen steuern wir nach und passen sie an die Bedingungen des Bachelor- und Master- Systems an, um noch mehr Sportlerinnen und Sportlern das Studium in Berlin zu ermöglichen. Link zum Original
    Gesetzentwürfe: 1 KI
  51. Eine Ausweitung der Profilquote Sport auf Trainerinnen und Trainer wird geprüft.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 119 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Die Profilquote Sport hat sich bewährt, in einzelnen Bereichen steuern wir nach und passen sie an die Bedingungen des Bachelor- und Master- Systems an, um noch mehr Sportlerinnen und Sportlern das Studium in Berlin zu ermöglichen. Wir prüfen, sie auch auf Trainerinnen und Trainer auszuweiten. Link zum Original
  52. Die Studienplatzkapazitäten in der Sportwissenschaft werden ausgeweitet.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 119 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir setzen uns für eine Ausweitung der Studienplatzkapazitäten in der Sportwissenschaft ein. Link zum Original
  53. Mit den Hochschulen wird in Vereinen bei Schülerinnen und Schülern für das Studium der Sportwissenschaft geworben.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 119 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Gemeinsam mit den Berliner Hochschulen soll in den Vereinen bei Schülerinnen und Schülern für den Studiengang der Sportwissenschaft geworben werden. Link zum Original
  54. An der HWR werden zusätzliche Kapazitäten eingerichtet, um mehr Nachwuchskräfte für die Verwaltung zu gewinnen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 129 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden zusätzliche Kapazitäten an der HWR einrichten, weitere Kooperationen und duale Studienangebote an anderen Hochschulen und Universitäten ausbauen, auch länderübergreifend, um die Zahl der Nachwuchskräfte zu erhöhen. Link zum Original

Jede Forderung ist aus dem Vertragstext abgeleitet; maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Ein Koalitionsvertrag ist kein Wahlprogramm; seine Forderungen stehen nur hier. Die Schwerpunkte sind für alle Parteien und Verträge dieselben. Wie das entsteht

Reihenfolge

  • Schwerpunkte: Die Politikfelder mit den meisten Forderungen zuerst, bis 40 Prozent aller Forderungen erreicht sind.
  • Politikfelder: In der festen Reihenfolge unseres Katalogs, nicht nach Menge, damit jedes Politikfeld überall am selben Platz steht. „Ohne Politikfeld“ steht am Ende.
  • Schwerpunkte im Politikfeld: Die mit den meisten Forderungen zuerst, „Weitere Forderungen“ am Ende.
  • Forderungen: In der Reihenfolge des Dokuments, also nach Seitenzahl.
  • Farben: Die Linien zeigen die Farben der Koalitionsparteien hintereinander, in der Reihenfolge des Vertrags; jede Farbe ist so lang wie der Anteil der Partei an den Sitzen der Koalition (CDU BE 33, SPD BE 21 Sitze). In den Zeichnungen gehen die Farben im selben Verhältnis ineinander über.
  • Die Zahl der Forderungen hängt vom Umfang der Programme ab und sagt nichts darüber, wie wichtig einer Partei ein Punkt ist.

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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