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Der Vertrag enthält 16 Forderungen zum Schwerpunkt „Bodenpolitik“, von 235 zu „Wohnen, Bauen und Stadtentwicklung“. Das Politikfeld ist groß, deshalb stehen seine Schwerpunkte auf eigenen Seiten.

Wohnen, Bauen und Stadtentwicklung 16
Bodenpolitik 16
  1. Das kooperative Baulandmodell wird weiterentwickelt, evaluiert und angepasst.

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    Wortlaut im Vertrag
    Das kooperative Baulandmodell wird unter Berücksichtigung der Vereinbarung des Wohnungsbündnisses und unter Beibehaltung der 30 Prozent im Fördermodell 1 weiterentwickelt, evaluiert und den aktuellen Gegebenheiten angepasst. Link zum Original
  2. Vorkaufsrechte werden nach rechtlicher Absicherung wieder zugunsten der landeseigenen Wohnungsunternehmen ausgeübt, unter Berücksichtigung von Wirtschaftlichkeit und sparsamer Haushaltsführung.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden nach rechtlicher Absicherung Vorkaufsrechte wieder zugunsten LWU unter Berücksichtigung von Wirtschaftlichkeit und sparsamer Haushaltsführung ausüben und prüfen, ob und unter welchen Voraussetzungen die Ausübung zugunsten Dritter ermöglicht werden kann. Link zum Original
  3. Geprüft wird, ob und unter welchen Voraussetzungen Vorkaufsrechte zugunsten Dritter ausgeübt werden können.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden nach rechtlicher Absicherung Vorkaufsrechte wieder zugunsten LWU unter Berücksichtigung von Wirtschaftlichkeit und sparsamer Haushaltsführung ausüben und prüfen, ob und unter welchen Voraussetzungen die Ausübung zugunsten Dritter ermöglicht werden kann. Link zum Original
  4. Landeseigene Grundstücke und Wohnungen werden grundsätzlich nicht verkauft.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Koalition hält daran fest, grundsätzlich keine landeseigenen Grundstücke oder Wohnungen zu verkaufen. Link zum Original
  5. Bei gemeinwohlorientierten Wohnungsbaugenossenschaften darf im Einzelfall vom Verkaufsverbot landeseigener Grundstücke abgewichen werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Hiervon darf bei gemeinwohlorientierten Wohnungsbaugenossenschaften im Einzelfall abgewichen werden. Link zum Original
  6. Genossenschaften sollen bei größeren Quartiersentwicklungen auf landeseigenen Grundstücken angemessen bei der Flächenvergabe berücksichtigt werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Mit dem Ziel der Durchmischung bei größeren Quartiersentwicklungen auf landeseigenen Grundstücken sollen Genossenschaften in angemessener Weise bei der Vergabe von Flächen berücksichtigt werden. Link zum Original
  7. Die Vergabe landeseigener Flächen an Genossenschaften kann durch Erwerb oder Erbbaurecht mit langfristiger Mietpreis- und Belegungsbindung erfolgen.

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    Wortlaut im Vertrag
    Mit dem Ziel der Durchmischung bei größeren Quartiersentwicklungen auf landeseigenen Grundstücken sollen Genossenschaften in angemessener Weise bei der Vergabe von Flächen berücksichtigt werden. Die Vergabe kann durch Erwerb oder im Wege eines Erbbaurechts mit langfristiger Mietpreis- und Belegungsbindung erfolgen. Link zum Original
  8. Bei grundbuchrechtlich gesicherter sozialer Bindung kann für die Vergabe ein vereinfachtes Konzeptverfahren angewandt werden.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die Vergabe kann durch Erwerb oder im Wege eines Erbbaurechts mit langfristiger Mietpreis- und Belegungsbindung erfolgen. Hierbei kann ein vereinfachtes Konzeptverfahren angewandt werden, wenn die soziale Bindung grundbuchrechtlich gesichert wird. Link zum Original
  9. Austauschplattformen und Beteiligungsmöglichkeiten wie der Runde Tisch Liegenschaftspolitik werden weiterentwickelt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir werden die vielfältigen Austauschplattformen und Möglichkeiten der Beteiligung wie z. B. den Runden Tisch Liegenschaftspolitik weiterentwickeln. Link zum Original
  10. Landeseigene Grundstücke werden grundsätzlich nur im Erbbaurecht vergeben.

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    Wortlaut im Vertrag
    Landeseigene Grundstücke sollen grundsätzlich nur im Erbbaurecht vergeben werden. Link zum Original
  11. Über Ausnahmen von der Vergabe landeseigener Grundstücke im Erbbaurecht entscheidet das Abgeordnetenhaus.

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    Wortlaut im Vertrag
    Landeseigene Grundstücke sollen grundsätzlich nur im Erbbaurecht vergeben werden. Über Ausnahmen entscheidet das Abgeordnetenhaus. Link zum Original
  12. Konzeptverfahren werden vereinfacht.

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    Wortlaut im Vertrag
    Konzeptverfahren sollen vereinfacht werden. Link zum Original
  13. Direktvergaben durch das Abgeordnetenhaus sollen für öffentlich gewollte Nutzungen möglich sein.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 126 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Im Sinne einer öffentlich gewollten Nutzung sollen Direktvergaben durch das Abgeordnetenhaus möglich sein. Link zum Original
  14. Ein Bodensicherungsgesetz führt ein grundsätzliches Veräußerungsverbot für Liegenschaften im Landesvermögen ein.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 126 ·

    Wortlaut im Vertrag
    Wir wollen ein Bodensicherungsgesetz für ein grundsätzliches Veräußerungsverbot von Liegenschaften in Landesvermögen einführen. Link zum Original
    Gesetzentwürfe: 1 KI
  15. Landeseigene Wohnungsbaugesellschaften und Genossenschaften werden verstärkt mit Baugrundstücken versorgt.

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    Wortlaut im Vertrag
    Die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften und Genossenschaften sollen verstärkt mit Baugrundstücken versorgt werden. Link zum Original
  16. Das kommunale Vorkaufsrecht bleibt ein wichtiges Instrument der Mieten- und Wohnungspolitik.

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    Wortlaut im Vertrag
    Wir verstehen das kommunale Vorkaufsrecht weiter als wichtiges Instrument für unsere mieten- und wohnungspolitischen Ziele. Link zum Original

Jede Forderung ist aus dem Vertragstext abgeleitet; maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Ein Koalitionsvertrag ist kein Wahlprogramm; seine Forderungen stehen nur hier. Die Schwerpunkte sind für alle Parteien und Verträge dieselben. Wie das entsteht

Reihenfolge

  • Schwerpunkte: Die Politikfelder mit den meisten Forderungen zuerst, bis 40 Prozent aller Forderungen erreicht sind.
  • Politikfelder: In der festen Reihenfolge unseres Katalogs, nicht nach Menge, damit jedes Politikfeld überall am selben Platz steht. „Ohne Politikfeld“ steht am Ende.
  • Schwerpunkte im Politikfeld: Die mit den meisten Forderungen zuerst, „Weitere Forderungen“ am Ende.
  • Forderungen: In der Reihenfolge des Dokuments, also nach Seitenzahl.
  • Farben: Die Linien zeigen die Farben der Koalitionsparteien hintereinander, in der Reihenfolge des Vertrags; jede Farbe ist so lang wie der Anteil der Partei an den Sitzen der Koalition (CDU BE 33, SPD BE 21 Sitze). In den Zeichnungen gehen die Farben im selben Verhältnis ineinander über.
  • Die Zahl der Forderungen hängt vom Umfang der Programme ab und sagt nichts darüber, wie wichtig einer Partei ein Punkt ist.

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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