Länder
Staat: was die Programme zur Landtagswahl in Sachsen und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.
Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Sachsen
Ohne Einzug ins Parlament
CDU 1737
Mehr Geld 3
- Eine zentrale Landesbeschaffung für Löschfahrzeuge soll Standardisierung und Kostenoptimierung bringen.
- Nicht abgerufene Bundesfördermittel wie GAK-Mittel sollen von anderen Ländern in Anspruch genommen werden können.
- Sachsen soll weiter von Regionalförderungen und Investitionen profitieren, um Innovationsregion zu werden.
Mehr Rechte oder Angebote 4
- Die Lehramtsausbildung braucht gezielte Steuerungsmöglichkeiten, um auf Bedarfe und Veränderungen reagieren zu können.
- Die Länder sollen bei der Krankenhausreform mitbestimmen.
- Eine Bundesreform soll den Ländern Freibeträge bei der Grunderwerbsteuer ermöglichen, bis dahin gilt das Sachsengeld.
- Die Rolle der Parlamente bei Auftrag und Beitragsfestsetzung des Rundfunks soll gestärkt werden.
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 1
Weniger Geld 1
Mehr Pflichten 17
- Der Freistaat gibt nur Geld aus, das er zuvor eingenommen hat.
- Der Freistaat bildet Rücklagen gegen Einnahmeschwankungen und für unvorhergesehene Ausgaben.
- Bei neuen Gesetzen und Verordnungen wird eine realistische Folgenabschätzung für kleine Betriebe verpflichtend.
- Der Sächsische Normenkontrollrat wird aufgewertet und soll den Bürokratieabbau analysieren und neue Bürokratie vermeiden.
- Wirtschaftskontakte und Wirtschaftsförderung werden genutzt, um Beschäftigte im Ausland anzusprechen und Anwerbeprogramme nachfrageorientiert zu bündeln.
- In ausgewählten Zielländern entstehen zentral aus Sachsen koordinierte Anwerbezentren.
- Das Land ist neben den Akteuren des Gesundheitswesens gefordert, die ambulante und stationäre Versorgung zu sichern.
- Ohne Bundesreform soll das Land nach dem Vorbild Nordrhein-Westfalens eine eigene Krankenhausreform angehen.
- Mit Sachsen-Anhalt und Thüringen soll eine Strategie zur Steigerung der Arzneimittelproduktion entwickelt werden.
- Der Landespräventionsrat erarbeitet mit Verbänden, Vereinen, Stiftungen und Kirchen ein Schutzkonzept gegen sexualisierte Gewalt im Ehrenamt.
- Das Sächsische Staatsarchiv wird zur Archivberatungsstelle weiterentwickelt.
- Das Sächsische Staatsarchiv wird zum außerschulischen Lernort.
- Die Staatsregierung soll beim Gedenktag für Vertreibungsopfer und beim ZukunftErbe-Preis enger mit dem Vertriebenenverband zusammenarbeiten.
- Eine Rückübertragung kommunaler Pflichtaufgaben an Bund und Land im Zuge der Verwaltungsdigitalisierung wird geprüft.
- Flächen des Freistaates sollen für kommunale Projekte an der deutsch-tschechischen Grenze bereitgestellt werden.
- Die Staatsforstverwaltung soll die Versorgung lokaler und regionaler Bedarfsträger mit Holz sicherstellen.
- Die Beauftragten für sorbische Angelegenheiten sollen künftig vom Freistaat finanziert werden.
AfD 1725
Mehr Rechte oder Angebote 2
Weniger Pflichten 2
Teils begünstigend, teils belastend 1
Bleibt wie bisher 1
Weniger Rechte oder Angebote 2
Mehr Pflichten 15
- Der Freistaat Sachsen soll aus Gründen des Jugendschutzes sicherstellen, dass keine Kinder mehr an Paraden zur Präsentation sexueller Orientierungen teilnehmen.
- Landesregierung, Landkreise und Kommunen sollen die Erziehungsleistung von Müttern und Vätern regelmäßig öffentlich würdigen.
- Das Land übernimmt die Investitionskosten für Pflegeeinrichtungen.
- Der Freistaat soll die Betreuung von Kindern von Beschäftigten in Pflege- und medizinischen Einrichtungen unterstützen.
- Der Landtag setzt einen Untersuchungsausschuss zur Corona-Pandemie und ihren gesundheitlichen Auswirkungen ein.
- Der Polizeibeauftragte ist Ansprechpartner für Bürger und Polizeibedienstete und berichtet dem Landtag über den Zustand der Polizei.
- Antragsteller und Geduldete werden in Transfer-Zentren unter Aufsicht des Innenministeriums untergebracht.
- Der Bau neuer Gaskraftwerke in Sachsen soll geprüft werden.
- Standorte und technische Möglichkeiten für den Bau neuer Kernkraftwerke in Sachsen sollen geprüft werden.
- Es sollen alle Möglichkeiten geprüft werden, das Versorgungsgebiet Sachsens gegen großflächige Netzausfälle abzusichern.
- Der zusätzliche Strombedarf durch eine weitgehende Umstellung auf Luftwärmepumpen, besonders bei niedrigen Außentemperaturen, soll abgeschätzt werden.
- Land- und forstwirtschaftliche Flächen des Freistaates sollen nicht mehr verkauft, sondern langfristig an ortsansässige Land- und Forstwirte verpachtet werden.
- Der Freistaat soll Landwirten und Gärtnern wieder verstärkt fachliche Beratung zum Einsatz von Pflanzenschutzmitteln anbieten.
- Eine amtliche Statistik über die Zahl legal und bekannt illegal geschächteter Tiere soll auf Bundes- und Länderebene eingeführt werden.
- Sachsen soll eigene Gasspeicher für mindestens 72 Stunden Verbrauch bauen.
BSW 1716
Mehr Geld 3
Mehr Rechte oder Angebote 3
Bleibt wie bisher 1
Weniger Geld 3
- Die Beratungsangebote für psychisch Kranke und Angehörige sollen durch Landeszuschüsse finanziell abgesichert werden.
- Das Land soll die Mittel für die kommunale Pflegeplanung tragen.
- Das Land soll die Krankenhausinvestitionen vollständig tragen, sodass Krankenhäuser nur Betriebs- und Personalkosten erwirtschaften müssen.
Mehr Pflichten 17
- Ein Corona-Untersuchungsausschuss im Sächsischen Landtag soll die Fehler der Corona-Zeit konsequent aufarbeiten.
- Der Corona-Untersuchungsausschuss soll unter anderem Karl Lauterbach und Christian Drosten vorladen.
- Regionales Friedensengagement wie „Städte des Friedens“ oder „Mayors for Peace“ soll vom Land unterstützt werden.
- Die Prognosen der Fachkommission zum Personalbedarf der Polizei sollen in die Haushaltsaufstellung einfließen.
- Die Geschehnisse während der Corona-Pandemie sollen umfassend aufgeklärt werden.
- Im sächsischen Landtag soll ein Corona-Untersuchungsausschuss eingesetzt werden.
- Projektförderung durch Land und Kommunen soll diskriminierungsfrei und ohne Verpflichtung auf politische Bekenntnisse erfolgen.
- Per Landesgesetz soll bei Stellenneubesetzungen im öffentlichen Dienst, in Verwaltung, Ministerien, Wissenschaft und Kultur eine Untergrenze von mindestens 50 Prozent ostdeutscher Bewerber bei gleicher Qualifikation gelten.
- Beim Sächsischen Landtag soll eine Enquete-Kommission prüfen, ob die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ihrem Auftrag zu objektiver Information und Regierungsferne entsprechen.
- Die Beratungsangebote für psychisch Kranke und Angehörige sollen durch Landeszuschüsse finanziell abgesichert werden.
- Land und Bund sollen die Finanzierung der Pflege neu regeln.
- Das Land soll die Mittel für die kommunale Pflegeplanung tragen.
- Das Land soll die Krankenhausinvestitionen vollständig tragen, sodass Krankenhäuser nur Betriebs- und Personalkosten erwirtschaften müssen.
- Gesetzliche Renten unter 2000 Euro sollen steuerfrei bleiben; die Landesregierung soll dazu eine Bundesratsinitiative einbringen.
- Sachsen startet eine Bundesratsinitiative zur Wiedereinführung der Vermögensteuer für Multimillionäre und Milliardäre.
- Land und Kreise schließen neue Vereinbarungen zur ÖPNV-Erschließung.
- Freistaat und ÖPNV-Träger verhandeln über weitere Preissenkungen für bestimmte Zielgruppen.
SPD 3038
Mehr Geld 3
- Das Sondervermögen „Sachsenfonds 2050“ soll mit mindestens vier Milliarden Euro für Zukunftsinvestitionen ausgestattet werden.
- Der „Sachsenfonds 2050“ wird als Sondervermögen eingerichtet und mit mindestens vier Milliarden Euro ausgestattet.
- Das Landesjugendamt und die kommunalen Jugendämter sollen genügend Personal für Jugendhilfeplanung, Betriebserlaubnisverfahren und Kinderschutz erhalten.
Mehr Rechte oder Angebote 4
- Die Medienversammlung der Landesmedienanstalt erhält umfassendere Gestaltungskompetenzen.
- Bei der Reform der Schuldenbremse der Landesverfassung wird eine größere Flexibilität angestrebt.
- Der Europabezug der Landesverfassung wird erweitert, um die Zusammenarbeit mit EU-Nachbarn und die Vertretung regionaler Interessen in Europa zu stärken.
- Die Rechte des Landtages und der einzelnen Abgeordneten bei der Kontrolle der Regierung werden erweitert.
Weniger Pflichten 2
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 2
Weniger Geld 2
Mehr Pflichten 29
- Der Freistaat soll in die Schaffung bezahlbaren und barrierefreien Wohnraums investieren.
- Der Freistaat soll Bauland mobilisieren.
- Der Freistaat soll gemeinnützigen Wohnungsbau ermöglichen.
- Der Freistaat soll gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum vorgehen.
- Die Landesliegenschaften werden zügig energetisch modernisiert.
- Land, Kommunen und Krankenhausträger investieren gemeinsam weiter in die Krankenhäuser.
- Gemeinsam mit den Kommunen wird ein Landespflegegesetz aufgestellt und umgesetzt.
- Eine parteiübergreifende Kommission von Bund, Ländern und Kommunen erarbeitet zügig einen Reformvorschlag zur Schuldenbremse.
- Kommunen und Freistaat integrieren Menschen aktiv in den Arbeitsmarkt und nutzen dafür die Möglichkeiten des Bürgergeldes.
- Das Startchancenprogramm wird ein dauerhaftes Bund-Länder-Programm.
- Unrechtmäßig in sächsischem Besitz befindliches Kulturgut soll erfasst und zurückgegeben werden.
- Ein verbindlicher Landesnahverkehrsplan wird entwickelt und umgesetzt.
- Eine parteiübergreifende Kommission von Bund, Ländern und Kommunen soll einen Vorschlag zur Schuldenbremse erarbeiten.
- Entscheidungen von Parlament, Regierung und Verwaltung werden einer wirksamen Nachhaltigkeitsprüfung unterzogen.
- Bei regionalen Schwerpunkten beteiligt sich das Land.
- Sachsen soll genügend Erstaufnahmekapazitäten für Geflüchtete vorhalten.
- Das Land soll bei der Verteilung Geflüchteter eine Koordinierungsrolle übernehmen.
- Sachsen erhält ein landesweites Katastrophenschutzkonzept auf Grundlage einer umfassenden Risiko- und Gefahrenanalyse.
- Präventionsprogramme von Freistaat und Kommunen sollen dem Unsicherheitsgefühl entgegenwirken.
- Das Landesamt für Schule und Bildung wird Dienstleister für die Lehrkräftegewinnung und führt die Aufsicht.
- Ein Landesinstitut für Schulentwicklung begleitet die Schulen und fördert den Transfer zwischen Bildungsforschung, Schulpraxis und Lehrkräftebildung.
- Ein „Sachsenfonds 2050“ wird eingerichtet, über den der Freistaat mindestens vier Milliarden Euro in Wirtschaft und Zukunftsarbeitsplätze investiert.
- Die öffentliche Verwaltung in Land und Kommunen baut ihr Datenangebot aus und stellt es durchgängig mit Programmierschnittstellen bereit.
- Die Sächsische Energieagentur unterstützt die kommunale Wärmeplanung.
- Bundesprogramme zur Energiewende werden vom Land kofinanziert.
- Bei Bedarf werden eigene Landesprogramme zur Energiewende aufgelegt.
- Sachsen erhält eine Klimaanpassungsstrategie, die für alle Bereiche Vorkehrungen trifft.
- Beim Landtag wird eine Beratung für Volksgesetzgebungsinitiativen eingerichtet.
- Der Freistaat investiert in bezahlbaren und barrierefreien Wohnraum.
Grüne 60915
Mehr Geld 7
- Im Landeshaushalt wird ein Budget zur Gewässerentwicklung und -renaturierung für den Flächenerwerb eingerichtet.
- Die Stelle der oder des sächsischen Tierschutzbeauftragten wird dauerhaft abgesichert sowie ausreichend personell und sachlich ausgestattet.
- Der Freistaat ruft Fördergelder des Bundes für den Radverkehr deutlich besser ab.
- Die Landeszentrale für politische Bildung wird bei Didaktik, Kooperationen sowie räumlichen und technischen Voraussetzungen unterstützt.
- Die Landesverwaltung wird mit bestmöglich qualifiziertem Personal ausgestattet.
- Die oder der Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte erhält eine ausreichende personelle Ausstattung.
- Für die Bündelung der sorbischen Angelegenheiten wird eine aufgabengerecht ausgestattete, an das zuständige Ministerbüro angebundene Stelle geschaffen.
Mehr Rechte oder Angebote 8
- Sachsen soll auf konjunkturelle Einbrüche angemessen reagieren und wirtschaftliche Härten abfedern können.
- Das Durchgriffsrecht des Innenministeriums gegenüber den Waffenbehörden wird gestärkt.
- Der Landtag wird deutlich gestärkt.
- Die Informationsrechte des Landtags werden erweitert.
- Die Vertrauensfrage wird in die Verfassung aufgenommen.
- Die Beteiligung des Parlaments bei Kabinettsentscheidungen wird gestärkt.
- Initiativen des Europaparlaments für längere Fristen der Subsidiaritätsprüfung werden unterstützt.
- Erweiterte Möglichkeiten für Landesparlamente, Vorschläge in EU-Gesetzgebung einzubringen, werden unterstützt.
Teils begünstigend, teils belastend 4
- Beim Landtag wird eine unabhängige Polizeibeauftragte oder ein unabhängiger Polizeibeauftragter mit ausreichenden Befugnissen und Personal eingesetzt.
- Das Parlament soll gut ausgestattete Abgeordnete und wirkmächtige Kontrollinstrumente gegenüber der Regierung haben.
- Jeder Auslandseinsatz sächsischer Polizisten muss vom Landtag genehmigt werden.
- Die sächsischen Institutionen werden fachlich und personell so ausgestattet, dass sie globale politische Entwicklungen verfolgen und Schutzmaßnahmen für die pluralistische Gesellschaft umsetzen können.
Ohne klare Richtung 5
- Die Kita-Kosten werden fair zwischen Land, Kommunen und Eltern verteilt.
- Der Strukturwandel gilt als Gemeinschaftsprojekt in Zusammenarbeit mit Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Polen und Tschechien.
- Der Freistaat muss in wirtschaftlichen Abschwüngen handlungsfähig bleiben.
- Sachsen erhält eine moderne Finanzverfassung.
- Die sächsische Schuldenbremse wird grundlegend überarbeitet und an der tatsächlichen wirtschaftlichen Entwicklung ausgerichtet.
Weniger Geld 4
- Der Freistaat kofinanziert das Programm „Junges Wohnen“.
- Der Freistaat stattet die Krankenhausinvestitionsfinanzierung bedarfsgerecht aus und verdoppelt sie mindestens.
- Die Bundesmittel für den öffentlichen Personennahverkehr werden vollständig an die Kommunen weitergeleitet und nicht mehr teilweise im Landeshaushalt zurückgehalten.
- Der Freistaat engagiert sich finanziell stärker bei der Finanzierung des Nahverkehrs.
Mehr Pflichten 57
- Sachsen erhält ein Klimaschutzgesetz, das Freistaat und Kommunen zu einem Beitrag zur Einhaltung der Klimaziele verpflichtet.
- Die Staatsregierung wird gesetzlich verpflichtet, alle zwei Jahre die Zielerreichung in einem Klimaschutzbericht zu überprüfen.
- Die Staatsregierung wird gesetzlich verpflichtet, alle neuen und bestehenden Landesförderprogramme, Gesetze und Regelungen auf die Klimaschutzziele auszurichten.
- Bei Verfehlung der Klimaziele wird mit einem zusätzlichen Klimaschutz-Sofortprogramm des Freistaates gegengesteuert.
- Für alle öffentlichen Gebäude und Parkplätze des Freistaates wird eine Solarpflicht eingeführt.
- Kommunen und Freistaat sind in eigenen Liegenschaften Vorreiter beim Einsatz von Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien.
- Kommunen und Freistaat sind in eigenen Liegenschaften Vorreiter bei der energetischen Modernisierung und übertreffen frühzeitig bundesgesetzliche Mindeststandards.
- Der Freistaat sichert den Kommunen eine ausreichende Ausstattung für die kommunale Wärmeplanung.
- Gemeinsam mit dem Bund sowie Brandenburg und Sachsen-Anhalt wird eine Braunkohlefolgenstiftung für die langfristigen Kosten und Aufgaben gegründet.
- Der Freistaat modernisiert seine Immobilien mit dem Ziel eines vollständig klimaneutralen Gebäudebestandes bis 2035.
- Der Sächsische Staatsbetrieb Immobilien- und Baumanagement wird auf Klimaneutralität als Standard für alle Planungen öffentlicher Neubauten ab 2025 verpflichtet.
- Die FSC-Zertifizierung wird auf die gesamte Fläche des Staatswaldes ausgeweitet.
- Das Land prüft die rechtlichen und finanziellen Voraussetzungen, um Kommunen beim Erlass von Katzenkastrationsverordnungen für herrenlose Katzen zu unterstützen.
- Eine landesweite tiermedizinische Versorgung gilt als staatliche Hoheitsaufgabe, die gesichert wird.
- Sachsen baut seine soziale Infrastruktur durch eine langfristige Sozialplanung aus.
- Der Landesaktionsplan Vielfalt wird in den nächsten Jahren konkret und ressortübergreifend weiter umgesetzt.
- Die Förderung der Akzeptanz von Vielfalt ist eine Querschnittsaufgabe der gesamten Staatsregierung.
- In allen Dienststellen des Freistaates wird eine Vertrauensperson bzw. Schwerbehindertenvertretung bereits ab 70 schwerbehinderten Beschäftigten freigestellt.
- Die sächsische Melde- und Informationsstelle Antiziganismus wird künftig vom Freistaat getragen.
- Der Freistaat stattet die Krankenhausinvestitionsfinanzierung bedarfsgerecht aus und verdoppelt sie mindestens.
- Ein Landesgesundheitsamt zur Förderung von Qualität, Innovation und Vernetzung im Gesundheitsbereich wird aufgebaut.
- In Sachsen wird ein Monitoring für barrierefreie Wohnungen geschaffen.
- Die zuständigen Ministerien entwickeln gemeinsam eine übergreifende Förderstrategie für kulturelle Bildung und setzen sie um.
- Gremien, Jurys und Beiräte des Freistaates im Kulturbereich werden geschlechterparitätisch besetzt.
- Die gleichberechtigte Zweisprachigkeit im sorbischen Siedlungsgebiet wird von Behörden und Staatsregierung konsequent umgesetzt.
- Die Sächsische Landesmedienanstalt macht die Entwicklung der Medienvielfalt in Sachsen transparent.
- Die Sächsische Landesmedienanstalt stärkt aktiv die Medienvielfalt.
- Die Sächsische Landesmedienanstalt fördert die Medienkompetenz aller Altersgruppen.
- Die Sächsische Landesmedienanstalt entwickelt die Medienbildung landesweit durch wissenschaftliche Begleitung und Modellprojekte weiter.
- Weiter- und Wiederverwendung von Bauelementen und Gewinnung von Sekundärrohstoffen werden schrittweise als Planungsprinzip in allen Ausschreibungen des Freistaates eingeführt und finanziell unterlegt.
- Für eine Betriebshilfe im Handwerk werden auch Landesmittel bereitgestellt.
- Eine landesweite Flächenstrategie mit einem Flächenkataster wird eingeführt.
- Die Green-IT-Strategie des Landes wird umgesetzt.
- Landes-IT und Rechenzentren sollen höchste Effizienzstandards erfüllen, vollständig mit erneuerbaren Energien betrieben werden und ihre Abwärme nachnutzen.
- In der Landtagsverwaltung wird ein unabhängiger wissenschaftlicher Dienst eingerichtet, der Stellungnahmen erarbeitet und Faktenchecks bereitstellt.
- Für den Freistaat wird mit Nachbarländern, Bundesländern und Bundesregierung eine umfassende Güterverkehrsstrategie entwickelt.
- Der Freistaat startet eine Ladeinfrastruktur-Offensive.
- Die Rechnungslegung des Landes wird um eine Nachhaltigkeitsberichterstattung ergänzt.
- Klima- und Umweltrisiken werden als Finanzrisiken identifiziert, finanziell bewertet und in die Berichterstattung des Landes aufgenommen.
- Bei Vorhaben des Freistaates wird grundsätzlich geprüft, wie eine über das gesetzliche Mindestmaß hinausgehende Beteiligung der Bevölkerung stattfinden kann.
- Die Speicherfristen bei Behörden und öffentlichen Stellen des Freistaates werden eindeutig, transparent und bereichsübergreifend geregelt.
- Die Kontrolle der Staatsregierung wird verbessert.
- Der Landtag begleitet EU-Gesetzgebung frühzeitig und konstruktiv.
- Die Staatsregierung informiert EU-Bürger in Sachsen gezielt über ihr Wahlrecht bei Kommunalwahlen.
- Die ausreichende Finanzierung der Stiftung für das sorbische Volk ist eine unverzichtbare Aufgabe von Sachsen, Brandenburg und dem Bund.
- Die Staatsregierung fördert aktiv den Dialog innerhalb der sorbischen Bevölkerung über eine sorbische Volksvertretung.
- Die Staatsregierung wirbt bei der nicht-sorbischen Bevölkerung um Verständnis für die Artikulation sorbischer Interessen.
- Die Landeszentrale für politische Bildung erhält ein mobiles Angebot in Form eines „Europabusses“, damit europäische Themen auch außerhalb der Großstädte diskutiert werden können.
- Die Staatsregierung macht Bereiche europäischer Gesetzgebung öffentlich bekannt und kommuniziert deren Vorteile für die Bürger aktiv.
- In den Landesinstitutionen werden Fachkompetenzen für nachhaltige, beidseitig nutzbringende wirtschaftliche Zusammenarbeit mit Entwicklungsländern ausgebaut.
- Der Freistaat gewährleistet eine nachhaltige öffentliche Beschaffung.
- Der Freistaat unterstützt die Umsetzung des Lieferkettengesetzes.
- Der Freistaat greift bei eigenen Veranstaltungen verstärkt auf sozial-ökologisch hergestellte und fair gehandelte Produkte zurück.
- Sachsen hilft beim Wiederaufbau der Ukraine.
- Sachsen hilft bei der Rettung und Wiederherstellung von Kulturgütern in der Ukraine.
- Sachsen unterstützt die juristische Aufarbeitung russischer Kriegsverbrechen.
- Für sächsische Delegationsreisen sind Nachhaltigkeits- und Klimaziele, Menschenrechte, Geschlechtergerechtigkeit, Teilhaberechte und Frieden entscheidende Leitlinien.
Linke 60415
Mehr Geld 8
- Der Personalpool Demografie bei der Staatskanzlei wird im nächsten Staatshaushalt deutlich ausgebaut.
- Für die Planung und den Bau von Rad- und Fußverkehrsanlagen werden die nötigen Stellen geschaffen.
- Das Personal der Landesuntersuchungsanstalt wird aufgestockt.
- Der Freistaat bemüht sich weiterhin, Mittel aus ESF und EFRE in die sächsischen Regionen zu holen.
- Länder, aus denen ausgebildete Lehrkräfte in andere Länder abwandern, erhalten einen finanziellen Ausgleich.
- Der Landesbeirat erhält mehr Befugnisse und eine bessere Ausstattung.
- Der Petitionsausschuss erhält Mittel für einen Härtefallfonds, um Petenten in unverschuldeter wirtschaftlicher Notlage direkt zu helfen.
- Bei der Sächsischen Staatskanzlei wird ein hauptamtlicher Antisemitismusbeauftragter angesiedelt.
Mehr Rechte oder Angebote 6
- Sachsen soll dem Netzwerk „Gentechnikfreie Regionen in Europa“ beitreten.
- Der Landesbeirat erhält mehr Befugnisse und eine bessere Ausstattung.
- Sachsen wird in der EU besser vertreten.
- Regionen erhalten die Möglichkeit, sich auch außerhalb der direkten Landesgesetzgebung an der EU-Gesetzgebung zu beteiligen.
- Der Ausschuss der Regionen erhält mehr Mitsprache- und Mitentscheidungsrechte.
- Regionen werden von Anfang an beteiligt, wenn sie betreffende EU-Gesetze erarbeitet werden.
Weniger Pflichten 2
Teils begünstigend, teils belastend 2
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 1
Weniger Geld 21
- Sachsen tritt dem Härtefallfonds für Menschen bei, deren Rentenansprüche bei der Vereinigung nicht anerkannt wurden.
- Der Freistaat soll die Investitionen in die Modernisierung der Krankenhäuser ausreichend finanzieren.
- Kommunen und Landkreise, die Krankenhäuser rekommunalisieren, sollen vom Freistaat über einen Rekommunalisierungsfonds von mindestens 100 Millionen Euro unterstützt werden.
- Der Freistaat soll eine umfassende Digitalisierung der Arztpraxen finanziell unterstützen.
- Der Freistaat soll die Kosten der Ausbildungsvergütung in der Pflege übernehmen.
- Der Freistaat soll finanzielle Anreize für Ausbildung, Weiterbildung oder Qualifizierung in der Pflege bieten.
- Bis zu einer Deckelung der Eigenanteile soll der Freistaat Pflegeeinrichtungen Investitionskostenzuschüsse analog zur Krankenhausfinanzierung gewähren.
- Der Freistaat soll die Träger der Eingliederungshilfe, insbesondere die Kommunen, bei der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes stärker unterstützen.
- Land, Kommunen und Unternehmen beteiligen sich finanziell am Betrieb von Wohnheimen für Auszubildende.
- Der Freistaat erstattet den Kommunen die Aufwendungen für die Versorgung von Fund- und Verwahrtieren vollständig.
- Die Kosten der Registrierung und Kastration freilaufender Hauskatzen werden den Bürgern von den Kommunen und diesen vom Freistaat erstattet.
- Der Freistaat finanziert die Grundausstattung der Feuerwehren.
- Die Kosten aller Verbesserungen im Kita-Bereich werden vollständig aus dem Landeshaushalt statt von den Kommunen getragen.
- Schutzeinrichtungen für Frauen werden vollständig vom Freistaat finanziert.
- Die Kommunen erhalten vom Freistaat Mittel für Bau und Unterhalt von Sportanlagen.
- Schutzeinrichtungen werden vollständig vom Freistaat finanziert, sodass Betroffene keinen Eigenanteil zahlen.
- Das Finanzierungsabkommen zwischen Freistaat, Bund und Brandenburg gilt unbefristet.
- Das Finanzierungsabkommen zwischen Freistaat, Bund und Brandenburg enthält einen Inflationsausgleich.
- Die Finanzierung der Mitteldeutschen Medienförderung durch den Freistaat wird erhöht.
- Der Freistaat finanziert den Betreuungsschlüssel in der Sozialarbeit mit Geflüchteten.
- Das Land finanziert die kommunale Integrationsaufgabe.
Mehr Pflichten 50
- Die Landesregierung soll den Kommunen die nötigen Mittel zur Verfügung stellen.
- Die Landesregierung soll Bedingungen schaffen, um die Tarifbindung in Sachsen zu erhöhen.
- Eine Landeskoordinierungsstelle für Alleinerziehende soll geschaffen werden.
- Gemeinsam mit Brandenburg soll eine Fachkräftestrategie entwickelt werden.
- Der Landesentwicklungsplan soll so schnell wie möglich angepasst werden, um den Ausbau der Energieanlagen zu steuern.
- Raumplanerische Vorgaben zum Ausbau der Energiewende-Infrastruktur sollen häufiger aktualisiert werden.
- Der Einsatz von Glyphosat wird auf privaten, staatlichen, kommunalen und landwirtschaftlichen Flächen in Sachsen verboten.
- Sachsen soll verbindlich erklären, dass es keine grüne Gentechnik auf dem Acker und keine CRISPR-Tiere im Stall geben wird.
- Der Freistaat schafft nach dem Vorbild von Rheinland-Pfalz eine Landeszentrale für Umweltaufklärung.
- Der Dritte Landespsychiatrieplan soll schnellstmöglich erscheinen und Antworten auf aktuelle Herausforderungen wie Pandemiefolgen und die Versorgung Geflüchteter geben.
- Der Freistaat soll Kur- und Rehabilitationseinrichtungen unterstützen, um Angebote zu erhalten und Kapazitäten auszubauen.
- Der Freistaat soll einen Landeshitzeschutzplan mit Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor extremer Hitze aufstellen.
- Der Freistaat soll die Kosten der Ausbildungsvergütung in der Pflege übernehmen.
- Der Freistaat soll finanzielle Anreize für Ausbildung, Weiterbildung oder Qualifizierung in der Pflege bieten.
- In Sachsen soll eine regional differenzierte Pflegebedarfsplanung eingeführt werden.
- Auf Grundlage der Pflegebedarfsplanung soll ein Landespflegekonzept erstellt werden.
- Bis zu einer Deckelung der Eigenanteile soll der Freistaat Pflegeeinrichtungen Investitionskostenzuschüsse analog zur Krankenhausfinanzierung gewähren.
- Der Freistaat soll die Träger der Eingliederungshilfe, insbesondere die Kommunen, bei der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes stärker unterstützen.
- Die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes soll auf Basis von Evaluationsstudien nachgebessert werden.
- Sachsen soll dem Härtefallfonds für Ansprüche aus DDR-Zusatz- und Sonderversorgungssystemen beitreten.
- Es soll eine landesweite Berichterstattung zu Kinder- und Jugendarmut eingeführt werden.
- Der Freistaat soll die erste Mietkaution nach dem Auszug aus dem Elternhaus übernehmen.
- Der Freistaat setzt sich beim Bund für einen deutlich beschleunigten Ausbau des Schienenfernverkehrs ein und stößt notfalls selbst die Planungen an.
- Das neue Landesamt für nachhaltige Mobilität erhält die Straßeninfrastruktur, organisiert den ÖPNV zentral und ermöglicht den Ausbau von Radverkehrsanlagen, Gehwegen und Fußverkehrszonen.
- Der Freistaat erstattet den Kommunen die Aufwendungen für die Versorgung von Fund- und Verwahrtieren vollständig.
- Die Kosten der Registrierung und Kastration freilaufender Hauskatzen werden den Bürgern von den Kommunen und diesen vom Freistaat erstattet.
- Der Freistaat garantiert eine sachsenweit gleiche Grundausstattung der Feuerwehren.
- Der Freistaat finanziert die Grundausstattung der Feuerwehren.
- Bildung wird im Grundgesetz als Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern verankert.
- Die Kosten aller Verbesserungen im Kita-Bereich werden vollständig aus dem Landeshaushalt statt von den Kommunen getragen.
- Alle Länder verpflichten sich, Lehrkräfte bedarfsgerecht auszubilden.
- Der Freistaat Sachsen übernimmt die notwendige Grundfinanzierung der Volkshochschulen.
- Sachsen setzt sich auf Bundes- und Europaebene dafür ein, dass die EU das Menschenrecht auf Asyl garantiert.
- Das zuständige Ministerium bietet zum Start einer Unterschriftensammlung kostenlose Beratung an.
- Der Landtag ermöglicht Online-Petitionen.
- Die Landesregierung unterstützt die Kommunen dabei, Nazikonzerte, extrem rechte Demonstrationen und Hauskäufe durch rechte Gruppen zu verhindern.
- Schutzeinrichtungen werden vollständig vom Freistaat finanziert, sodass Betroffene keinen Eigenanteil zahlen.
- Geschlechtergerechte Sprache wird in Gesetzen, Verordnungen, Richtlinien, Satzungen und Durchführungsbestimmungen des Freistaats verwendet.
- Statistiken, Formulare, Homepages und andere Dokumente des Freistaats werden geschlechtergerecht angepasst.
- Auf Landesebene wird eine „Gesamtstrategie Kinder- und Jugendbeteiligung“ erarbeitet.
- Die Landesregierung setzt sich im Bundesrat weiter für den Schutz queerer Personen ein.
- Sachsen beteiligt sich weder direkt noch indirekt an Menschenrechtsverletzungen an den EU-Außengrenzen.
- Ungenutzte landeseigene und kommunale Liegenschaften werden umgewidmet und über Zwischennutzungsverträge kulturellen Initiativen überlassen.
- Die Landesmedienanstalt führt ein Medienmonitoring zur regelmäßigen Evaluierung der Medienangebote ein.
- Land und Kommunen bauen die digitale Infrastruktur nachhaltig aus.
- Behörden und Institutionen des Freistaats erhöhen mit professioneller Beratung den Anteil ihrer Beschäftigten mit Migrationsgeschichte.
- Der Freistaat finanziert den Betreuungsschlüssel in der Sozialarbeit mit Geflüchteten.
- Das Land finanziert die kommunale Integrationsaufgabe.
- Die Aktivitäten und Initiativen Sachsens im Ausschuss der Regionen werden gegenüber Landtag und Öffentlichkeit transparenter.
- In Sachsen werden keine öffentlichen Forschungsgelder für die Entwicklung neuer Waffen oder Waffensysteme verwendet.
FW 72
Teils begünstigend, teils belastend 2
Weniger Geld 3
Mehr Pflichten 5
- Bund und Land bezahlen die Aufgaben, die sie auf die Kommunen übertragen (Konnexitätsprinzip).
- Der Länderfinanzausgleich soll transparent, ausgewogen und leistungsfördernd sein, mit projektbezogener Mittelverwendung.
- Die Prüfung der Qualifikationen ausländischer Fachkräfte obliegt dem Freistaat.
- Öffentliches WLAN wird Pflichtaufgabe des Freistaates.
- Kostenlose und sichere Schülerbeförderung wird Landesaufgabe.
FDP 2832
Mehr Rechte oder Angebote 1
Bleibt wie bisher 3
- Der Freistaat soll seine Aufgaben im Katastrophenschutz ohne Abstriche erfüllen und die nötigen Mittel für Vorsorge, Einsatzbereitschaft und Leistungsfähigkeit bereitstellen.
- Eine Übertragung der Krankenhausplanung auf den Bund wird abgelehnt.
- Die Notkredite sollen innerhalb der verfassungsrechtlichen Frist von acht Jahren getilgt werden.
Weniger Geld 9
- Das Land trägt Investitionen für Flächenerschließung und -vorhaltung von überregionaler Bedeutung mit.
- In der Landesamtsverwaltung werden Verwaltungsstellen abgebaut.
- Das Land übernimmt das Schulgeld in der Erzieherausbildung.
- Die Investitionen von Staat und Wirtschaft in Forschung und Innovation werden bis 2030 auf 3,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts gesteigert.
- Der Freistaat soll sich stärker an den ÖPNV-Kosten beteiligen, mindestens in Höhe der jeweiligen Erhöhung der Bundesmittel.
- Die Krankenhausinvestitionsmittel werden von unter drei auf etwa acht Prozent der Umsatzerlöse erhöht.
- Im Landesdienst werden bis 2040 gezielt etwa 15.000 Stellen entsprechend dem demografischen Arbeitskräftepotenzial abgebaut.
- Die Landespauschale für die Kinderbetreuung wird erhöht, um eine Finanzierung zu je einem Drittel durch Eltern, Kommunen und Freistaat zu erreichen.
- Präventive Angebote der Jugendämter werden weitestgehend vom Freistaat finanziert.
Weniger Rechte oder Angebote 2
Mehr Pflichten 20
- Die Staatsregierung soll eine Gesamtrevision für die Autobahnen im Freistaat aufstellen.
- Auf landeseigenen Gebäuden wird die Installation von Photovoltaikanlagen vorangetrieben.
- Das Land trägt Investitionen für Flächenerschließung und -vorhaltung von überregionaler Bedeutung mit.
- Der Freistaat stellt ausreichende Mittel für Tourismusmarketing und Qualitätsentwicklung bereit.
- In den von Lernbegleitern betreuten Stunden erhalten Schüler hochwertige digitale Selbstlernmodule, die vom Landesamt für Schule und Bildung inhaltlich und von IT-Spezialisten technisch erstellt werden.
- Das Kultusministerium formuliert Mindeststandards der Digitalisierung.
- Das Land übernimmt das Schulgeld in der Erzieherausbildung.
- Der Freistaat soll Abschiebungen konsequent durchführen.
- Der Freistaat soll auch in der Landesverwaltung umfassend Praktika anbieten.
- Das Datennetz der sächsischen Verwaltung muss höchsten Sicherheitsanforderungen genügen.
- Die Beschwerdestelle wird um einen beim Sächsischen Landtag angesiedelten Polizeibeauftragten ergänzt.
- Eine One-in-two-out-Regel wird eingeführt, nach der für neuen bürokratischen Aufwand innerhalb einer Legislaturperiode doppelter Aufwand an anderer Stelle gestrichen wird.
- Ein jährlicher Bürokratiebericht der Staatsregierung an den Landtag wird eingeführt.
- Bestehende sächsische Gesetze werden regelmäßig auf Bürokratie und Vereinfachung überprüft.
- Die Staatsministerien führen bei neuen Regelungen einen Digitalcheck durch.
- Über das Landesinklusionsgesetz hinaus wird ein Landesinklusionsplan mit transparenter Darstellung der Zielerreichung eingeführt.
- Präventive Angebote der Jugendämter werden weitestgehend vom Freistaat finanziert.
- In Metropolregionen sollen die Länder zur Zusammenarbeit in der Krankenhausplanung angehalten werden.
- Die zuständigen Landesstellen sollen die Grundlagen des Krankenhausbettenbedarfsplans verständlich darlegen.
- Bund, Land und Kommunen sollen Kostentreiber im Wohnungsbau prüfen und Hemmnisse beseitigen.
Koalitionsvertrag 2159
Mehr Geld 7
- Neue finanzielle Mittel für den Landeshaushalt sollen erschlossen werden.
- Das Landesamt für Schule und Bildung wird unterstützt und personell ausreichend ausgestattet.
- Die Fachstelle für die Parlamentarische Kontrollkommission wird schnellstmöglich besetzt, um die Kontrolle des Verfassungsschutzes zu stärken.
- Projekte des Landespräventionsrates wie „Prävention im Team“ erhalten eine stabile Finanzierung.
- Zwischen Bund und Ländern samt Kommunen wird ein konsequentes Konnexitätsprinzip angestrebt.
- Die Sondereinheit für Mehrfach- und Intensivstraftäter und der Rückführungsbereich der Landesdirektion werden personell gestärkt.
- Landesjugendamt und Landesjugendhilfeausschuss werden bedarfsgerecht ausgestattet.
Mehr Rechte oder Angebote 1
Weniger Pflichten 1
Teils begünstigend, teils belastend 1
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 2
Weniger Geld 5
- Die Zahl der Stellen im Landeshaushalt, die von rund 85.000 auf über 96.000 gestiegen ist, wird wieder verringert.
- Die Landesstellen folgen entsprechend der Bevölkerungsentwicklung einem Abbaupfad.
- Die rund 7.000 unbesetzten Stellen im Haushaltsplan werden gesondert betrachtet, um den Haushalt zu entlasten.
- Die Ausgaben für die politische Führung werden verringert.
- Die Gigabit-Fördermittel des Bundes werden vom Land kofinanziert.
Mehr Pflichten 16
- Mit Sachsen-Anhalt und Thüringen wird eine Strategie zur Steigerung der Arzneimittelproduktion in Mitteldeutschland entworfen.
- Das Arbeitsministerium führt einen regelmäßigen Dialog mit den Sozialpartnern auf Spitzenebene.
- Tierärztliche Ausbildung, Versorgung und Notdienste werden gemeinsam mit der Landestierärztekammer abgesichert.
- Die Landeszentrale für politische Bildung wird bei Dezentralisierung und regionalen Angeboten unterstützt.
- Der Periodische Sicherheitsbericht erscheint künftig alle zwei Jahre im Wechsel mit einem Fokusbericht zu besonderen Kriminalitätsphänomenen.
- Die Kommunen werden regelmäßig und frühzeitig in Gesetzesvorhaben des Freistaats einbezogen.
- Für Landesliegenschaften wird ein netzdienliches Photovoltaikprogramm aufgelegt, auch mit Energiegenossenschaften.
- Das Land baut eine leistungsfähige Wasserstoffinfrastruktur in ganz Sachsen auf.
- Das Land weist Infrastrukturgebiete aus, um Verfahren für Netz- und Speicherprojekte erneuerbarer Energien zu vereinfachen und zu beschleunigen.
- Die Fahrzeugflotte des Freistaates wird weiter auf E-Mobilität umgestellt.
- Verhandlungen über ein Folgeabkommen zur Braunkohlesanierung zwischen Bund und Ländern werden unverzüglich aufgenommen.
- Ein Landesgesundheitsamt wird geschaffen, das örtliche Gesundheitsämter entlastet und Aufgaben etwa in Pandemien übernimmt.
- Barrierefreiheit, etwa bei Landesgebäuden und Informationen in Leichter Sprache oder Gebärdensprache, wird vorangetrieben.
- Das Sächsische Staatsarchiv wird zu einem außerschulischen Lernort entwickelt.
- Die Sächsische Landesmedienanstalt soll Medienvielfalt, Meinungsfreiheit und demokratische Meinungsbildung unterstützen.
- Der Anteil der Eigenplanungen bei Infrastrukturprojekten, etwa im Landesamt für Straßenbau und Verkehr, wird erhöht.
Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht