Länder
Staat: was die Programme zur Landtagswahl in Hessen und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.
Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Hessen
Ohne Einzug ins Parlament
CDU 40411
Mehr Geld 6
- Der Bund stellt den Ländern die Mittel aus dem Gute-Kita-Gesetz dauerhaft zur Verfügung.
- Der Bund erfüllt seine Finanzierungsverantwortung und stellt auskömmliche Mittel für die Regionalisierung des Nahverkehrs bereit.
- Das Hessen Cyber Competence Center wird finanziell weiter ausgebaut.
- Das Hessen Cyber Competence Center wird personell weiter ausgebaut.
- Der Bund beteiligt sich angemessen am Personalmehrbedarf der Länder aus bundesgesetzlichen Initiativen.
- Die Stelle des Förderlotsen im Ministerium des Inneren und für Sport bleibt erhalten und wird personell in großem Umfang ausgebaut, damit Kommunen und Vereine bei der Fördermittelakquise besser unterstützt werden.
Mehr Rechte oder Angebote 4
- Die Pflegeaufsicht des Landes wird auch zur Überwachung genutzt.
- Die Länder werden in die Lage versetzt, schnell und konsequent abzuschieben.
- Für eine Regionalisierung der Erbschaftssteuersätze wird sich eingesetzt.
- Mitgliedstaaten sollen gegenüber europäischen Institutionen eine Vertragstreueklage erheben können, damit Hessen über den Bundesrat die Vertragseinhaltung vom Europäischen Gerichtshof prüfen lassen kann.
Weniger Pflichten 1
Teils begünstigend, teils belastend 1
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 1
Weniger Geld 5
- Für Genehmigungsanträge zu Forschungsvorhaben von Hochschulen oder privaten Unternehmen erhebt Hessen keine Gebühren mehr.
- Das Land übernimmt künftig die GEMA-Gebühren für nichtkommerzielle Veranstaltungen gemeinnütziger Vereine.
- Das Land trägt die Kosten für den Verdienstausfall ehrenamtlicher Rettungskräfte.
- Pro Mitglied stellt das Land künftig zwölf Euro im Jahr für Breitensport und Vereinsförderung bereit.
- Innerhalb des Länderfinanzausgleichs wird ein solidarischer Beitrag geleistet.
Mehr Pflichten 38
- Das Land als Arbeitgeber geht vorbildhaft voran und unterstützt die Bedürfnisse von Familien, soweit die Arbeitsabläufe das zulassen.
- Das Land geht beim Ausbau betrieblicher Betreuungsangebote mit gutem Beispiel voran.
- Die Stabstelle Industriepolitik soll neben der Koordination frühzeitig auf die Setzung der Rahmenbedingungen in Brüssel Einfluss nehmen und darauf reagieren können.
- Bei der Finanzierung der Hochschulmedizin soll eine dritte Säule durch Land und Bund geschaffen werden.
- Mit ESA, Bund und Stadt Darmstadt werden Verhandlungen über ein Besucherzentrum geführt, damit Raumfahrt für eine breite Öffentlichkeit erfahrbar wird.
- Das Land beteiligt sich an der Forschung zum nächsten Mobilfunkstandard.
- Das Land übernimmt künftig die GEMA-Gebühren für nichtkommerzielle Veranstaltungen gemeinnütziger Vereine.
- Die Anzahl der noch nicht barrierefreien, öffentlich zugänglichen Bauten des Landes wird ermittelt.
- Öffentlich zugängliche Bauten des Landes werden, wo möglich, umfassend barrierefrei gestaltet.
- Bei der Finanzierung der Hochschulmedizin wird eine dritte Säule durch Land und Bund geschaffen.
- Im Landesamt für Gesundheit wird eine zentrale Anlaufstelle für betroffene Personen geschaffen.
- Der Bund wird aufgefordert, gemeinsam mit den Ländern das Infektionsschutzgesetz so zu novellieren, dass Lehren aus Corona gezogen werden und mehr Planungs- und Rechtssicherheit entsteht.
- Die Pflegeaufsicht sucht im Dialog mit Trägern und dem Einrichtungspersonal nach Wegen, die Pflegesituation zu verbessern.
- Die Landeserstaufnahmeeinrichtung wird um eine landesweite zentrale Anlaufstelle für unbegleitete minderjährige Ausländer ergänzt.
- Die gesetzlich vorgesehenen Landesunterkünfte werden eingerichtet.
- Für Landesbehörden gelten verbindliche Mindeststandards der Informationssicherheit.
- Die Arbeit des Landespräventionsrates wird gestärkt und ausgebaut.
- Die Landesbeschaffungsaktionen bei der Förderung von Feuerwehrfahrzeugen werden ausgeweitet.
- Das Land trägt die Kosten für den Verdienstausfall ehrenamtlicher Rettungskräfte.
- Pro Mitglied stellt das Land künftig zwölf Euro im Jahr für Breitensport und Vereinsförderung bereit.
- Die Verwaltungsausbildung bei Land und Kommunen wird ausgebaut.
- Die Landesverwaltung wird bis 2030 netto treibhausgasneutral gestaltet.
- Das Land geht bei landesplanerischen Maßnahmen zur Klimaanpassung der Infrastruktur voran.
- Geeignete Landesflächen werden für hybrid genutzte Photovoltaikanlagen zur Verfügung gestellt.
- In der Verpflegung von Kitas, Schulen und anderen öffentlichen Einrichtungen wie landeseigenen Kantinen werden mehr regionale Produkte eingesetzt.
- Für Schlachthöfe wird eine Investitionsförderung aufgelegt, die Tierschutz, energetische Maßnahmen und Modernisierung unterstützt und eine haltungsnahe Schlachtung ermöglichen soll.
- Beratung und Weiterbildung durch den Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen, Behörden und Hochschulen werden weiter ausgebaut.
- Im länderübergreifenden Strategieforum Frankfurt-Rhein-Main wird erstmals ein Mobilitätskonzept zwischen Hessen, Bayern, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz erarbeitet.
- Sämtliche Berichte der Landesregierung werden im ersten Jahr der neuen Legislaturperiode evaluiert und überprüft.
- Die Einführung eines Normenkontrollrates auf hessischer Ebene wird geprüft, um Gesetze systematisch zu evaluieren und ihren Nutzen soweit möglich zu quantifizieren.
- Der öffentliche Dienst wird als Arbeitgeber stärker beworben, damit junge Menschen und Berufserfahrene die Karrieremöglichkeiten beim Land kennen.
- Die Dachmarke Arbeitgeber Land Hessen und die zugehörigen Marketingmaßnahmen werden weiter ausgebaut.
- In der Landesverwaltung soll so weit wie möglich auf sachgrundlose Befristungen verzichtet werden.
- Das Land wird in die Lage versetzt, die eigenen Systeme selbst zu entwickeln, weiterzuentwickeln und zu betreiben.
- Die Expertise des Landes wird auch den Kommunen zur Verfügung gestellt.
- Kommunen werden durch Beratungs- und Schulungsangebote unterstützt.
- Führen die Verhandlungen zu keinem Ergebnis, wird gemeinsam mit anderen Geberländern erneut Klage vor dem Bundesverfassungsgericht erhoben.
- Die Beratungsangebote des Landes zum Abruf europäischer Fördermittel werden verstärkt.
AfD 2128
Mehr Geld 3
Mehr Rechte oder Angebote 3
- Die Stellung und Unabhängigkeit des hessischen Datenschutzbeauftragten werden gestärkt.
- Der hessische Datenschutzbeauftragte nimmt seine Kontrollaufgabe gegenüber Wirtschaft und öffentlicher Verwaltung gleichermaßen weisungsfrei wahr.
- Ideologische Vorgaben durch Förderprogramme des Bundes oder der EU werden unter Berufung auf die Kulturhoheit des Landes abgelehnt.
Weniger Pflichten 3
- Ideologische Vorgaben durch Förderprogramme des Bundes oder der EU werden unter Berufung auf die Kulturhoheit des Landes abgelehnt.
- Die Richtlinien für die Bewirtschaftung des hessischen Staatswaldes und die Naturschutzleitlinie 2022 sollen im Sinne einer ordnungsgemäßen Waldwirtschaft grundlegend überarbeitet werden.
- Die FSC-Zertifizierung des Staatswaldes wird abgelehnt.
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 1
Weniger Geld 5
- Bei der Übertragung zusätzlicher Aufgaben an Kommunen soll stets das Land die Kosten tragen.
- Das Land soll gegebenenfalls freiwillige Leistungen gewähren, um Bürgergeld- und Sozialhilfebezieher für Preissteigerungen zu entlasten.
- Die Zahl der Landes- und Gemeindebediensteten wird wieder verringert.
- Aus Landesmitteln geförderte Gutscheine sollen die Anschlusskosten für Kunden senken und die private Nachfrage nach Netz- und Glasfaserausbau stärken.
- Das Land soll die Investitionen in die hessischen Plankrankenhäuser fortlaufend in voller Höhe finanzieren.
Mehr Pflichten 18
- Hessen soll seine Bürger vor Gewalt, Kriminalität und Terror schützen sowie Recht und Ordnung durchsetzen.
- Für eine kostenlose, pädagogisch hochwertige Ganztagsbetreuung werden ausreichende Mittel im Landeshaushalt bereitgestellt.
- Die Landesregierung stellt sicher, dass staatlich geförderte Kulturinstitutionen und Vereine politisch neutral bleiben.
- Bund und Länder stoppen die illegale Einwanderung mit wirksamen Grenzkontrollen.
- Eine organisierte Rückführung aller ausreisepflichtigen Ausländer soll gemeinsam von Bund, Ländern und Kommunen organisiert werden.
- Alle Ausgaben des Landes sollen überprüft werden.
- Vor einer Aussetzung der Schuldenbremse soll der Landtag mit Zweidrittelmehrheit eine außergewöhnliche Notsituation feststellen müssen.
- Das Zweidrittelerfordernis für die Aussetzung der Schuldenbremse soll in die Hessische Verfassung aufgenommen werden.
- Bei der Schuldenbremse sollen auch ungedeckte Pensionsverpflichtungen, Verbindlichkeiten gegenüber der WIBank und Nebenhaushalte berücksichtigt werden.
- Das Land soll sich beim Bund für eine Anpassung der Regelsätze von Bürgergeld und Sozialhilfe an die Preisentwicklung einsetzen.
- Das Land soll gegebenenfalls freiwillige Leistungen gewähren, um Bürgergeld- und Sozialhilfebezieher für Preissteigerungen zu entlasten.
- Die Landesregierung sorgt vorrangig für eine sichere Energie- und Stromversorgung zu international konkurrenzfähigen Preisen.
- Das Land entlastet Gemeinden bei den Folgekosten des Wohnungsneubaus für Kindergärten, Schulen und Straßen.
- Das hessische Digitalministerium soll die privaten Netzbetreiber stärker in die Pflicht nehmen, statt Mobilfunkförderung in den urbanen Raum zu lenken.
- Auf Kosten der Plattformbetreiber sollen von den Datenschutzbehörden der Länder akkreditierte Ombudsleute als Schiedsstellen für von Zensur betroffene Nutzer geschaffen werden, mit Ausnahmen für kleine und private Plattformen.
- Das Land soll die Investitionen in die hessischen Plankrankenhäuser fortlaufend in voller Höhe finanzieren.
- Die im Gesundheitswesen während der Coronakrise auf Landesebene angewandten Maßnahmen sollen gründlich aufgearbeitet und evaluiert werden.
- In der nächsten Wahlperiode soll ein Untersuchungsausschuss zu Corona eingesetzt werden.
SPD 3353
Mehr Geld 2
Mehr Rechte oder Angebote 1
Teils begünstigend, teils belastend 3
- Die Behörde des hessischen Datenschutzbeauftragten wird personell so ausgestattet, dass sie kleine Unternehmen, Selbstständige, Kitas, Schulen, Vereine und Initiativen ohne große Wartezeiten beraten kann.
- Das Land erhält mehr Verantwortung bei Probenentnahme und Kontrolle größerer Lebensmittelbetriebe.
- In der Landesverwaltung wird eine Stelle eingerichtet, die Kommunen unterstützt, vernetzt und eigene Förderprogramme entwickelt.
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 1
Weniger Geld 3
Mehr Pflichten 31
- Hessen bringt sich maßgeblich in die Ausgestaltung des Bund-Länder-Pakts für berufsbildende Schulen ein.
- Ein eigener hessischer Bildungsbericht wird eingeführt.
- Der hessische Referenzrahmen Schulqualität wird regelmäßig und verbindlich unter Einbeziehung der Schulgemeinde fortgeschrieben.
- Herkunftssprachlicher Unterricht in Verantwortung des Landes wird ausgebaut.
- Die ÖPNV-Finanzierung durch das Land wird auskömmlich gestaltet.
- Bei jeder Reaktivierung sichert das Land vertraglich die Finanzierung des Schienenverkehrs für die nächsten 25 Jahre zu.
- Die Umsetzung bereits unterzeichneter Mobilfunkpakte des Landes wird systematisch überprüft.
- Das Land soll zwei Drittel der Kita-Betriebskosten finanzieren, um die Träger zu entlasten.
- Ein Jugendcheck für Gesetzesvorhaben wird eingeführt.
- Landeseigene Gebäude werden zur Unterbringung Geflüchteter zur Verfügung gestellt.
- Ein Landesaufnahmeprogramm für Geflüchtete aus Krisenregionen wird eingerichtet.
- Das bürgerschaftliche Engagement wird durch einen deutlich höheren Einsatz des Landes in Abstimmung mit den Förderinstitutionen gestärkt und gefördert.
- Das Land fördert die Attraktivität des Ehrenamts deutlich stärker, um der Fluktuation und den Nachwuchssorgen im Ehrenamt entgegenzuwirken.
- Das Land engagiert sich stärker für mehr Möglichkeiten zum Schwimmunterricht.
- Zunächst wird ein Kassensturz mit Überprüfung der aktuellen Ausgaben des Landes durchgeführt.
- Hessen kehrt unter Beibehaltung hessischer Besonderheiten in die Tarifgemeinschaft zurück.
- Eine Landesbeauftragte für Antidiskriminierung wird berufen.
- In allen hessischen Ministerien werden mehr Leitungspositionen mit Frauen besetzt.
- Die Istanbul-Konvention wird im Zuständigkeitsbereich des Landes vollständig umgesetzt.
- In der Landesverwaltung wird eine Diversitätsquote eingeführt.
- Auf allen geeigneten Dächern landeseigener Gebäude werden bis 2030 Photovoltaikanlagen errichtet.
- Das Land geht bei der energetischen Sanierung der Landesliegenschaften und bei Photovoltaik auf deren Dächern voran.
- Verordnungen und der Landesentwicklungsplan werden auf ihre Klimawirkung geprüft.
- Die Landesverwaltung wird bis 2030 klimaneutral organisiert.
- Alle landeseigenen Fahrzeuge haben spätestens 2030 klimaneutrale Antriebe.
- Die IT des Landes wird so klimaneutral wie möglich betrieben.
- Für Hessen wird ein integrierter Klimaschutzplan erstellt.
- Die Landesregierung legt alle zwei Jahre einen Klimabericht vor und steuert bei Zielverfehlungen mit neuen Maßnahmen nach.
- Das Land schließt Klimaschutzvereinbarungen mit Unternehmen zur Senkung von Emissionen und Energieverbrauch.
- Das Land geht bei Bau und Beschaffung mit der Nutzung von Holz im Sinne der Kaskadennutzung und langfristigen CO2-Bindung voran.
- Zusammen mit dem Landesetat wird ein Index mit Wohlfahrtsindikatoren für die Bevölkerung („Beyond GDP“) ausgewiesen.
Grüne 3136
Mehr Geld 5
- Das Sozialbudget wird auf 200 Millionen Euro pro Jahr erhöht.
- Die Investitionsprogramme des Landes und für Hochschulen erhalten zusätzliche Mittel für höhere Energiestandards.
- Der Kulturetat des Landes wird zur Umsetzung des Masterplans Kultur weiter erhöht.
- Die Stelle des Bürger- und Polizeibeauftragten wird in der neuen Legislaturperiode besetzt.
- Das Landesvermögen soll gesichert und ausgebaut und in eine lebenswerte Umwelt investiert werden.
Mehr Rechte oder Angebote 1
Teils begünstigend, teils belastend 1
Ohne klare Richtung 2
Weniger Geld 5
- Landeseigene Flächen werden vorwiegend im Erbbaurecht vergeben oder den Kommunen vergünstigt bereitgestellt.
- Ein Landesprogramm von 2 Milliarden Euro fördert den Wohnungsbau und richtet ihn ökologisch aus.
- Das Land übernimmt für weitere Mangelberufe die Schulgelder an privat betriebenen Schulen.
- Das Land übernimmt Gründungskosten von Kulturgenossenschaften.
- Das Land stellt die nötigen Mittel bereit, damit Hessen in der KI-Forschung an der Spitze der Länder steht.
Mehr Pflichten 31
- Die Landesverwaltung soll bis 2030 klimaneutral sein.
- Die Maßnahmen gegen den Fachkräftemangel werden gemeinsam mit Gewerkschaften und Unternehmensverbänden ausgebaut.
- Die Arbeit der Landesregierung gegen Diskriminierung wird ausgebaut.
- Neue landeseigene Parkplätze ab 35 und öffentliche ab 50 Stellplätzen werden mit Photovoltaikanlagen überdacht.
- Neubauten landeseigener Liegenschaften und öffentlicher Gebäude werden klimaneutral errichtet.
- Land und Flughafenbetreiber sollen einen Plan für eine klimaneutrale Flughafeninfrastruktur unter Berücksichtigung der Belastungen der Region erarbeiten.
- Die Landesverwaltung soll bis 2030 CO2-neutral werden.
- Eine verbindliche Roadmap Zero Emission für die Landesverwaltung wird erstellt.
- Die Verwaltung landeseigener Flächen wird auf Naturschutzziele ausgerichtet.
- Konkrete Flächenzielvorgaben in der Landesentwicklungsplanung und die Praxis der Hessischen Landgesellschaft sollen das Netto-Null-Ziel sicherstellen.
- Landeseigene Flächen werden vorwiegend im Erbbaurecht vergeben oder den Kommunen vergünstigt bereitgestellt.
- Ein Landesprogramm von 2 Milliarden Euro fördert den Wohnungsbau und richtet ihn ökologisch aus.
- Das Land übernimmt für weitere Mangelberufe die Schulgelder an privat betriebenen Schulen.
- Das Land übernimmt Gründungskosten von Kulturgenossenschaften.
- Der Landeshaushalt soll mit Gender-Budgeting geschlechtergerecht aufgestellt werden.
- Der Grundsatz „public money, public code“ soll in landeseigenen Institutionen gefördert werden.
- Der Landesentwicklungsplan wird um eine regionale Digitalplanung ergänzt.
- Das Rechenzentrumsbüro wird gestärkt, mit der Landesenergieagentur vernetzt und zur Anlaufstelle für alle Beteiligten ausgebaut.
- Green IT soll Leitbild für Beschaffung und Planung von Land und Kommunen werden.
- Klimaneutralität und Umweltverträglichkeit der Digitalisierung sollen in die Beschaffungs- und Vergabekriterien des Landes eingehen.
- Das Land stellt die nötigen Mittel bereit, damit Hessen in der KI-Forschung an der Spitze der Länder steht.
- Die Landesprogramme zur Extremismusprävention werden ausgebaut.
- Ein periodischer Sicherheitsbericht auf Landesebene soll eingeführt werden.
- Das Land soll sich aktiv am Aufbau eines zentralen NSU-Archivs beteiligen.
- Menschen auf der Flucht soll Hessen Schutz gewähren.
- Landesaufnahmeprogramme wie das für 1.000 Menschen aus Afghanistan sollen auch künftig aufgelegt werden.
- Das Land beteiligt sich an der Bundeskampagne zur Sensibilisierung und Prävention bei Vereinen und Verbänden.
- Eine Ehrenamtsstrategie des Landes wird erarbeitet, die die Förderstrukturen für ehrenamtliches Engagement weiterentwickelt.
- Bei Aufstellung und Vollzug des Landeshaushalts werden die Klima- und Umweltauswirkungen von Fördermaßnahmen und Investitionen bewertet.
- Die Anlagestrategie des Landes wird auf nachhaltiges Investment und das 1,5-Grad-Ziel ausgerichtet.
- Der Landeshaushalt wird auf Geschlechtergerechtigkeit geprüft (Gender Budgeting).
FDP 40711
Mehr Geld 5
- Bei Hessen Mobil werden ausreichend Planungskapazitäten geschaffen.
- Land und Kommunen können relevante öffentliche Mittel für den Naturschutz aufbringen.
- Die lokalen Umweltaufsichtsbehörden werden gestärkt, auch personell in den Regierungspräsidien Kassel, Gießen und Darmstadt.
- Das federführende Regierungspräsidium erhält ein Expertenteam aus Lebensmittelchemikern, Veterinären und Fachjuristen.
- Die Stelle des Wohnungsbaubeauftragten wird wieder besetzt.
Mehr Rechte oder Angebote 6
- Die Befugnisse der Parlamentarischen Kontrollkommission Verfassungsschutz werden erweitert, insbesondere um Mitarbeiter des Verfassungsschutzes vorzuladen und eigene Ermittlungen anzustoßen.
- Die Mitglieder der Hochschulräte werden künftig vom Landtag statt von der Landesregierung bestimmt.
- Die europäischen Regionen gestalten die Neujustierung der EU mit und wirken besser an der EU-Rechtsetzung mit.
- Die Subsidiaritätsrüge wird so weiterentwickelt, dass Regionen und ihre Parlamente ausreichend Zeit für Stellungnahmen erhalten.
- Die hessische Landesvertretung in Brüssel wird gestärkt.
- Regionalpartnerschaften dienen dazu, gemeinsamen Interessen in Brüssel mehr Gehör zu verschaffen.
Teils begünstigend, teils belastend 3
- Vor der Ernennung von Ministern findet eine öffentliche Befragung durch die zuständigen Landtagsausschüsse statt.
- Reichen Förderanreize nicht aus, strebt das Land über den Bundesrat eine Bundesregelung an, die Länder zur Sicherstellung kommunaler Deponiekapazitäten ermächtigt und verpflichtet.
- Der Neubau von Rechenzentren wird über die Landesentwicklungsplanung gesteuert.
Bleibt wie bisher 3
- Die Arbeit des Hessischen Informations- und Kompetenzzentrums gegen Extremismus bei Deradikalisierung und Prävention gegen Rechtsextremismus wird auf hohem Niveau fortgesetzt.
- Die Stilllegung von 10 Prozent des hessischen Staatswaldes wird abgelehnt.
- Hessen soll weiterhin von den EU-Strukturfonds ELER, ESF und EFRE profitieren.
Ohne klare Richtung 1
Weniger Geld 8
- Für zusätzliche Sekretariats- und Assistentenstellen werden auch Landesmittel bereitgestellt.
- Das Land kommt seinen finanziellen Verpflichtungen beim Streckenausbau nach.
- Der Bau von Radschnellwegen wird Aufgabe des Landes, die Kommunen werden von der Baulast befreit.
- Die Abschaffung der Gewerbesteuerumlage wird aus Mitteln des Landeshaushalts ausgeglichen.
- Bund und Land stellen den Kommunen die Mittel für übertragene Aufgaben bedingungslos und in notwendiger Höhe zur Verfügung.
- Der Landesanteil an der Drittelfinanzierung des vereinseigenen Sportstättenbaus beträgt in der Regel 30 Prozent.
- Bei einer deutschen Olympiabewerbung unterstützt die Landesregierung eine Bewerbung der Region Frankfurt-Rhein-Main ideell und materiell.
- Das hr-Sinfonieorchester und die hr-Bigband werden in eine öffentlich-rechtliche Stiftung mit finanzieller Beteiligung des Landes und des Hessischen Rundfunks überführt und so dauerhaft gesichert.
Mehr Pflichten 35
- Land und Schulträger unterstützen Schulen bei der Umsetzung offener Lehr-Lern-Arrangements.
- Ein Landesprogramm stellt gemeinsam mit den Schulträgern kostenlose Menstruationshygieneprodukte in Bildungseinrichtungen bereit.
- Die Maßnahmen und Programme der Landesregierung zu Energieeinsparung und Energieeffizienz werden deutlich ausgebaut.
- Das Land investiert umfassend in Erforschung und Infrastruktur für alternative klimaneutrale Antriebe.
- Der Ausbau der Radinfrastruktur liegt stärker bei Hessen Mobil in Landesverantwortung.
- Der Bau von Radschnellwegen wird Aufgabe des Landes, die Kommunen werden von der Baulast befreit.
- Eine Unternehmensbeteiligung des Landes ist nur bei klar definiertem, überragend bedeutsamem Landesinteresse gerechtfertigt.
- Im Landeshaushalt wird eine Investitionsquote festgelegt.
- Hessen erstellt jährlich eine Überwachungsgesamtrechnung aller Überwachungsmaßnahmen und Ermittlungserfolge.
- Bund und Land stellen den Kommunen die Mittel für übertragene Aufgaben bedingungslos und in notwendiger Höhe zur Verfügung.
- Die Ausschüsse geben vor der Ernennung eine Stellungnahme zur Eignung der Minister ab.
- Die Sportpolitik kooperiert eng mit der Wohlfahrtshilfe für Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen.
- Das Land trägt Verantwortung dafür, dass jedes Kind am Ende der Grundschulzeit schwimmen kann.
- Bei einer deutschen Olympiabewerbung unterstützt die Landesregierung eine Bewerbung der Region Frankfurt-Rhein-Main ideell und materiell.
- Das Land stellt sicher, dass Kurse und Lehrmaterialien im Referendariat professionell auf die zweite Prüfung vorbereiten.
- Die Istanbul-Konvention gegen Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt wird auf Landesebene schnell und umfassend umgesetzt.
- Das Land stellt eine auskömmliche Grundfinanzierung der Hochschulen sicher.
- Befristet zugesagten Drittmitteln stehen ausreichende langfristige Mittel aus dem Landeshaushalt gegenüber.
- Im Hessischen Wissenschaftsministerium wird eine Anlaufstelle für Personen geschaffen, die sich wegen Meinungsäußerungen benachteiligt sehen oder Veranstaltungen oder Forschungsfragen nicht durchführen können.
- Das Wissenschaftsministerium bleibt für die landesweite Hochschulentwicklung zuständig und formuliert klare Zielvorstellungen.
- Eine landesweite Task-Force digitale Transformation prüft digitale Methoden und Werkzeuge und gibt Empfehlungen für die Hochschulen.
- Der Rundfunkbeitrag wird durch die Finanzämter eingezogen.
- Das Landesamt für Gesundheit und Pflege entwickelt eine hessische Gesamtstrategie für Prävention.
- Das Landesamt unterstützt Städte und Kreise bei der Entwicklung und Umsetzung von Präventionsprojekten.
- Das Landesamt für Gesundheit und Pflege leistet den Kommunen Hilfestellung, damit sie mit Partnern wie den Krankenkassen Präventionsprojekte umsetzen.
- Verbindliche Struktur- und Qualitätsvorgaben werden Teil der hessischen Krankenhausplanung.
- Das Land übernimmt bei Wohngruppen und ambulant betreuten Pflegewohngruppen als Anschubfinanzierung die Planungskosten ganz oder größtenteils.
- Das Land unterstützt die Kommunen mit einem Festbetrag zur Beratung bei der Konzeption von Wohngruppen.
- Das Land wird bei Ausbildungsverbünden vor allem als Koordinator tätig.
- Das Wirtschafts- und das Sozialministerium des Landes initiieren und unterstützen Best-Practice-Dialoge zum Diversity Management.
- Im Verwaltungshandeln des Landes wird Trans-Menschen die Identitätsfindung nicht erschwert.
- Alle Förderprogramme und klimapolitischen Maßnahmen des Landes werden auf ihre Wirksamkeit bei der Treibhausgasminderung evaluiert.
- Das Land nutzt heimisches Holz, statt Holz aus anderen Bundesländern oder dem Ausland zu importieren.
- Beschäftigte der Landesverwaltung erhalten einen Rechtsanspruch auf mobiles Arbeiten.
- Auf Straßen in Landesverantwortung wird flächendeckend eine telematische Verkehrs- und Parkraumsteuerung eingeführt.
FW 2344
Mehr Geld 2
Mehr Rechte oder Angebote 2
Teils begünstigend, teils belastend 2
Ohne klare Richtung 2
Weniger Geld 9
- Das Konnexitätsprinzip wird im Verhältnis von Land und Kommunen konsequent angewendet.
- Das Land finanziert alle Fachkräfte in Kitas und Schulen.
- Das Land erhöht die Grundförderung der Volkshochschulen.
- Bund und Land tragen die Sozialkosten gleichermaßen.
- Bund und Land setzen keine Normen, die Kommunen ohne angemessenen Ausgleich zu höheren Ausgaben zwingen.
- Land und Bund tragen die Kosten der Integration von Flüchtlingen vollständig.
- Praxisgründungen von Hebammen sollen durch finanzielle Anreize des Landes gefördert werden.
- Das Land soll sich finanziell an der Haftpflichtversicherung freiberuflicher Hebammen beteiligen.
- Das Innenstadtsterben soll von den Kommunen mit finanzieller Unterstützung von Land und Bund aufgehalten werden.
Mehr Pflichten 18
- Landtag und Landesregierung setzen die Vorschläge der gelosten Bildungsgremien um.
- Das Land führt eine langfristige Bedarfsplanung für Lehrkräfte ein.
- Das Betreuungsangebot wird von Land und Bund finanziert, ohne Eltern und Kommunen zusätzlich zu belasten.
- Bund und Land setzen keine Normen, die Kommunen ohne angemessenen Ausgleich zu höheren Ausgaben zwingen.
- Bund und Land statten die Volkshochschulen mit Mitteln und Fachkräften für die Sprachkurse aus.
- Das Land Hessen ermöglicht seinen Beschäftigten per Verordnung Home-Office, sofern im Einzelfall keine Gründe dagegensprechen.
- Die Förderung des Ehrenamtes wird als verbindliches Staatsziel in die Hessische Verfassung aufgenommen.
- Das Land Hessen ist dafür verantwortlich, dass bezahlbarer Wohnraum für alle Menschen ohne Diskriminierung zur Verfügung steht.
- Praxisgründungen von Hebammen sollen durch finanzielle Anreize des Landes gefördert werden.
- Das Land soll sich finanziell an der Haftpflichtversicherung freiberuflicher Hebammen beteiligen.
- Das Land soll prüfen und konzipieren, wie mehr Studienplätze für Angewandte Hebammenwissenschaft geschaffen werden können.
- Das Land soll Kommunen dabei unterstützen, attraktive Innenstadtimmobilien in städtischen Besitz zu bringen und zu halten.
- Das Innenstadtsterben soll von den Kommunen mit finanzieller Unterstützung von Land und Bund aufgehalten werden.
- Das Land Hessen soll seine eigenen Immobilien energetisch sanieren.
- Das Land treibt die Vernetzung großer Energieverbraucher und -erzeuger voran.
- Das Land Hessen und HessenForst gehen bei der Umsetzung eines naturnahen Waldes beispielgebend voran.
- Das Land ergreift weiterreichende Maßnahmen und Aufklärung gegen achtlos weggeworfene Zigarettenkippen und andere umweltgiftige Alltagsprodukte.
- Hessen steigt sofort in die Regulierung der Wolfspopulation ein.
Linke 105211
Mehr Geld 6
- Das Land stellt mehr Personal für Arbeitsschutzkontrollen ein.
- Das zuständige Landesamt erhält mehr Personal für eine schnellere Anerkennung.
- Die Vermögensteuer wird wieder erhoben.
- Der Landeshaushalt wird nicht durch Kürzungen öffentlicher Leistungen, sondern durch höhere Einnahmen verbessert.
- Ausbildung und Einstellung von Finanzbeamten für Betriebsprüfungen und Steuerfahndung werden intensiviert.
- Laufende Ausgaben für soziale Sicherheit und höhere Personalausgaben werden über eine gerechtere Steuerpolitik finanziert.
Mehr Rechte oder Angebote 2
Weniger Pflichten 3
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 1
Weniger Geld 21
- Notwendige Krankenhausinvestitionen werden vollständig aus Landesmitteln erstattet.
- Ein Krankenhaus-Rückkauffonds des Landes soll Kommunen den Rückkauf privatisierter Kliniken ermöglichen.
- Das Land stellt mehr Geld für den Ausbau der Rettungskapazitäten bereit.
- Das Land legt ein Investitionsprogramm für den klimagerechten Umbau von Krankenhäusern auf.
- Das Land beteiligt sich an den Investitionskosten der Senioreneinrichtungen, um Pflegebedürftige und Familien zu entlasten.
- Ein Zuschuss aus Landesmitteln versetzt Kommunen und Landkreise in die Lage, zusätzliche Beschäftigungsverhältnisse zu schaffen.
- Lokalbuslinien bleiben Aufgabe der Kommunen, als kommunale Pflichtaufgabe, die das Land auskömmlich finanziert.
- Das Land unterstützt die Schulträger beruflicher Schulen finanziell.
- Das Land finanziert die Kommunen aufgabengerecht und verlässlich.
- Das Land unterstützt die Kommunen finanziell bei Investitionen in Schulen, Kitas, Wohnungsbau und Gesundheitswesen.
- Der Landeswohlfahrtsverband wird solidarisch von Land, kreisfreien Städten und Landkreisen finanziert.
- Der Landesanteil an der Finanzierung des Landeswohlfahrtsverbands wird deutlich angehoben.
- Das Land fördert die Rekommunalisierung über eine Rekommunalisierungsagentur rechtlich und finanziell.
- Das Land stellt fortlaufend bedarfsgerechte Mittel bereit, die Kommunen für die Kosten von Bürgerbeteiligungsverfahren abrufen können.
- Das Land lässt die Kommunen mit den Lasten von Brandschutz und Rettungsdienst nicht allein und sichert ihre auskömmliche Finanzierung.
- Das Land unterstützt Kommunen und Sportvereine finanziell ausreichend für notwendige Investitionen in Sportstätten.
- Ein Sportstättensanierungsprogramm des Landes umfasst jährlich mindestens 50 Millionen Euro.
- Ein Sonderprogramm des Landes für Sanierung und Betrieb von Frei- und Hallenbädern umfasst jährlich mindestens 50 Millionen Euro.
- Städte und Gemeinden erhalten eigene Aktionspläne, deren Umsetzung das Land finanziert.
- Der Landesanteil an der Finanzierung des Landeswohlfahrtsverbands wird deutlich erhöht, um die Kommunen zu entlasten.
- Das Land stellt ausreichende Mittel für bedarfsgerechte Investitionen in öffentliche Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen bereit.
Weniger Rechte oder Angebote 1
Mehr Pflichten 97
- Alle Maßnahmen im Landeshaushalt werden auf ihre Auswirkungen auf gesellschaftliche Teilhabe überprüft.
- Ein Landesaktionsplan zur Sicherung der sozialen Teilhabe wird aufgestellt.
- Land, Kommunen, Gewerkschaften und soziale Träger werden an einen gemeinsamen Tisch geholt.
- Es wird eine Gesundheitsplanung von den Kommunen über die Gesundheitsregionen bis zum Land eingeführt.
- Ein Krankenhaus-Rückkauffonds des Landes soll Kommunen den Rückkauf privatisierter Kliniken ermöglichen.
- Das Land legt ein Investitionsprogramm für den klimagerechten Umbau von Krankenhäusern auf.
- Das Land tut mehr für die Gewinnung von Lehrkräften an Pflegeschulen.
- Bei der Landesregierung wird ein ständiges Expertengremium eingerichtet, das die Lage erfasst und weitere Schritte erarbeitet.
- Das Land richtet einen dauerhaften Härtefallfonds für von Energiesperren Betroffene ein.
- Für alle landeseigenen Immobilien und Grundstücke gilt ein gesetzlicher Privatisierungsstopp.
- Landeseigene Grundstücke werden nur noch für öffentliche und gemeinnützige Bauvorhaben, vor allem Sozialwohnungsbau, günstig in Erbpacht vergeben.
- Eine hessische Wohnungsnotfallstatistik wird erstellt.
- Die Landesregierung gestaltet Zuwendungen für Auftragsmaßnahmen so, dass gute Löhne mit guter Altersversorgung gezahlt und Befristungen verhindert werden.
- Hessen schafft Arbeitsplätze im öffentlichen Bereich, etwa in Pflege, Jugendarbeit und Nahverkehr.
- Die Landespolitik greift aktiv ein, um Arbeitsplätze langfristig zu erhalten und zu sichern.
- Die Landespolitik verpflichtet Unternehmen auf Sozial- und Umweltstandards.
- Die Landespolitik entwickelt zukunftsfähige Konzepte insbesondere für die Industrie.
- Die Landespolitik fördert und setzt Konzepte für einen sozial-ökologischen Umbau um.
- Ein Transformationsbeirat auf Landesebene und in den Regionen berät Landesregierung und Kommunen bei der Sicherung von Arbeitsplätzen in Industrie und öffentlichem Sektor.
- Bei Insolvenzen und Massenentlassungen greift die Landesregierung ein.
- Das Land unterstützt regionale Produktions- und Konsumgenossenschaften sowie Initiativen zur Nahversorgung mit Lebensmitteln.
- Alle bestehenden Gesetze, Verordnungen und Förderinstrumente des Landes werden auf ihre Übereinstimmung mit den 17 Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen überprüft und bei Bedarf geändert.
- Die hessischen Nachhaltigkeitsziele werden weiterentwickelt und als verbindliche Querschnittsaufgabe umgesetzt.
- Ein Landesförderprogramm für Balkonkraftwerke wird aufgelegt, damit Privathaushalte ohne viel Bürokratie einen Teil ihres Stroms selbst erzeugen.
- Land und Kommunen gehen bei der Nutzung erneuerbarer Energien für ihre Gebäude und Infrastruktur beispielhaft voran.
- An Windkraftanlagen des Landes werden die umliegenden Kommunen an den Gewinnen beteiligt.
- Das Land unterstützt Fernwärmenetze sowie den Aufbau von Abwärmenetzen im Umfeld von Kraftwerken, Klärwerken, Abwasserleitungen, Industrieparks und Rechenzentren.
- Das Land erstattet die Hälfte der Reparaturkosten für Haushaltsgeräte bis zu 100 Euro.
- Alle Beschlüsse der Landesregierung werden auf ihre Klimaverträglichkeit geprüft.
- Das Land setzt sich gegen die Erweiterung der A 661, A 3 und A 5 rund um Frankfurt ein.
- Das Land setzt sich gegen den Weiterbau der A 49 in Mittelhessen ein.
- Das Land setzt sich gegen den Weiterbau der A 44 in Nordhessen ein.
- Lokalbuslinien bleiben Aufgabe der Kommunen, als kommunale Pflichtaufgabe, die das Land auskömmlich finanziert.
- Politische Vorgaben und gemeinwohlorientierte Förderprogramme, auch des Landes, sollen ressourcenschonende und klimafreundliche Fahrzeuge voranbringen.
- Das Land fördert Konzepte mit kommunalen Verteilzentren zur Bündelung der innerörtlichen Paketzustellung.
- Die Landesregierung sorgt dafür, dass die bestehenden Möglichkeiten für Tempolimits, vor allem für Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit in Ortschaften, landesweit ausgeschöpft werden.
- Das Land sorgt für die Einhaltung der Lärm- und Luftreinhaltepläne.
- Hessen setzt sich auf Bundesebene für eine komplette Überarbeitung der Straßenverkehrsordnung ein.
- Tierheime, Wildtierauffangstationen und Gnadenhöfe erhalten eine kostendeckende Finanzierung durch das Land.
- Das Land unterstützt die Kommunen bei der Brauchwassernutzung mit einem Förderprogramm.
- Das Land stellt den Kita-Trägern zusätzliche Mittel zur Stärkung des Kinderschutzes bereit.
- Das Land finanziert deutlich mehr Plätze in der praxisintegrierten vergüteten Erzieherausbildung.
- Das Land baut eigene Hochschulkapazitäten auf, um Lehrkräfte für Fachschulen zu gewinnen und auszubilden.
- Das Land finanziert die Bedingungen dafür, dass jedes Kind eine Kita besuchen und dort bestmöglich gefördert werden kann.
- Angestellte Lehrkräfte werden mit einem TV-H-Vertrag ganzjährig, auch in der unterrichtsfreien Zeit, angestellt und bezahlt.
- Die Landesregierung ermöglicht die Beschulung aller Kinder in inklusiven Schulen.
- Die Landesregierung stellt die für inklusive Beschulung notwendigen Ressourcen bereit.
- Das Land stellt die pädagogisch notwendige personelle Ausstattung inklusiver Schulen sicher.
- Das Land versetzt die Schulträger in die Lage, die sächliche Ausstattung der Schulen an die Anforderungen inklusiver Schulen anzupassen.
- Für die Anpassung der Schulausstattung an die Inklusion wird ein verbindlicher Zeitplan entwickelt.
- Das Land stellt Schülerinnen und Schülern Endgeräte und Software kostenlos zur Verfügung.
- Das Land stockt die originären Landesmittel für den ÖPNV auf.
- Das Land gleicht den Kommunen die steigenden Kosten für den ÖPNV aus.
- Die Kommunen werden beim Ausbau und der Sanierung maroder Schulen durch das Land unterstützt.
- Das Land schafft eine benutzerfreundliche und datenschutzkonforme digitale Lern- und Verwaltungsumgebung für Schulen.
- Das Land erstellt ein langfristiges Personalentwicklungskonzept für das hessische Schulwesen.
- Hessen setzt sich in der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz für die Beendigung der Exzellenzstrategie ein.
- Hessen wirkt auf eine nachhaltige Kofinanzierung des Hochschulbereichs durch den Bund hin.
- Im Wissenschaftsministerium wird eine beratende Kompetenzstelle „Zivilklausel“ eingerichtet.
- Ein landesweites Monitoring erfasst den Anteil von Studierenden aus nichtakademischen und finanziell benachteiligten Elternhäusern.
- Das Land stellt mit gesetzlichen Regelungen sicher, dass bei ausbildungsintegrierten dualen Studiengängen die Mindestausbildungsdauer nach § 8 BBiG eingehalten wird.
- Das Land regelt gesetzlich die Umsetzung und Kontrolle des Arbeitsschutzes in den Ausbildungsbetrieben dualer Studiengänge.
- Das Land Hessen bildet verstärkt selbst aus, damit ausreichend eigene Fachkräfte zur Verfügung stehen.
- Das Land unterstützt die Kommunen bei der Ausbildung, auch im dualen Studium.
- Das Land Hessen startet im Bundesrat eine Initiative zur Einführung einer Ausbildungsumlage für nicht ausbildende Betriebe.
- Das Land setzt sich auf Bundesebene für eine grundlegende Reform des Berufsbildungsgesetzes zur Verbesserung der Ausbildungsqualität ein.
- Das Land lässt keine einjährigen Ausbildungen zu, etwa in der Kranken- und Altenpflegehilfe.
- Das Land setzt sich auf Bundesebene für eine gesetzliche, höhere Mindestausbildungsvergütung ein.
- Das Land unterstützt die Schulträger beruflicher Schulen finanziell.
- Das Land fördert Initiativen von Kommunen, Vereinen und Verbänden für internationale Solidarität und Verständigung.
- Das Land unterstützt das Programm „Mayors for Peace“.
- Das Land Hessen stellt sich im Rahmen seiner Partnerschaft mit der Region Bursa gegen die Kriminalisierung der demokratischen Opposition in der Türkei.
- Das Land Hessen setzt sich für die Freilassung inhaftierter demokratischer Kritikerinnen und Kritiker des türkischen Regimes ein.
- Die im Landeshaushalt eingestellten Mittel für Entwicklungszusammenarbeit werden vervierfacht.
- Die Entwicklungszusammenarbeit des Landes wird unabhängig von Außenwirtschaftsförderung und Wirtschaftsinteressen hessischer Unternehmen finanziert.
- Das Land verbessert die Grundfinanzierung der Kommunen.
- Das Land erhöht die Zuweisungen für kommunale Investitionen.
- Das Land finanziert die Kommunen aufgabengerecht und verlässlich.
- Das Land unterstützt die Kommunen finanziell bei Investitionen in Schulen, Kitas, Wohnungsbau und Gesundheitswesen.
- Das Land fördert die Rekommunalisierung über eine Rekommunalisierungsagentur rechtlich und finanziell.
- Hessen erhält ein verbindliches, maschinenlesbares und transparentes Lobbyregister.
- Lobbyisten dürfen nicht in Landesministerien beschäftigt werden.
- Das Land stellt fortlaufend bedarfsgerechte Mittel bereit, die Kommunen für die Kosten von Bürgerbeteiligungsverfahren abrufen können.
- Öffentliche Ausschusssitzungen und andere öffentliche Tagungen des Landtags werden per Livestream übertragen.
- Das Land lässt die Kommunen mit den Lasten von Brandschutz und Rettungsdienst nicht allein und sichert ihre auskömmliche Finanzierung.
- Das Land unterstützt Kommunen und Sportvereine finanziell ausreichend für notwendige Investitionen in Sportstätten.
- Ein Sportstättensanierungsprogramm des Landes umfasst jährlich mindestens 50 Millionen Euro.
- Ein Sonderprogramm des Landes für Sanierung und Betrieb von Frei- und Hallenbädern umfasst jährlich mindestens 50 Millionen Euro.
- Die UN-Behindertenrechtskonvention wird in Hessen auf Landes- und kommunaler Ebene vorbehaltlos umgesetzt.
- Ein verbindlicher Aktionsplan für Hessen ohne Kostenvorbehalt mit überprüfbaren Zielen und Fristen wird erarbeitet und umgesetzt.
- Städte und Gemeinden erhalten eigene Aktionspläne, deren Umsetzung das Land finanziert.
- Landespolitische Spielräume werden genutzt, um Schutzsuchende aufzunehmen.
- Das Land nutzt rechtliche Spielräume, um besonders schutzbedürftige Personen aus dem Ausland aufzunehmen.
- Hessen startet eine Bundesratsinitiative zur Wiedereinführung der Vermögensteuer als Millionärssteuer.
- Das Land begreift die Bereitstellung bezahlbarer Wohnungen für alle als zentrale öffentliche Aufgabe.
- Das Land stellt ausreichende Mittel für bedarfsgerechte Investitionen in öffentliche Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen bereit.
- Im Landeshaushalt wird Gender Budgeting eingeführt, sodass alle Haushaltsentscheidungen auf ihre Auswirkungen auf die Geschlechter geprüft werden.
Koalitionsvertrag 55914
Mehr Geld 8
- Der Bund soll sich am durch Bundesgesetze entstehenden Personalmehrbedarf der Länder angemessen beteiligen.
- Der Bund soll sich über ein atmendes System mit einer jährlichen Summe pro Asylbewerber stärker an den Kosten von Ländern und Kommunen beteiligen.
- Das hessische Sozialbudget soll in der Legislaturperiode jährlich wachsen.
- Für schnellere Planungs- und Genehmigungsverfahren braucht es ausreichendes, qualifiziertes Personal in Ländern und Kommunen.
- Ein Digitalpakt mit Kreisen, Städten und Gemeinden unterstützt deren Digitalisierung durch mehr Beratungskapazitäten des Landes.
- Die Landeszentrale für politische Bildung wird organisatorisch, personell und finanziell zukunftsfähig ausgestattet.
- Die Stelle des Förderlotsen für Kommunen wird erhalten und personell ausgebaut.
- Das Land gibt mindestens eine weitere Nachhaltigkeitsanleihe aus, um sich als regelmäßiger Emittent am Kapitalmarkt zu etablieren.
Mehr Rechte oder Angebote 5
- Die Kompetenzen der Erstaufnahmeeinrichtung werden ausgebaut, etwa für die Altersfeststellung.
- Im Rahmen einer Grunderwerbsteuerreform sollen die Länder eigene Freibeträge bei der Grunderwerbsteuer schaffen können.
- Das Einschlagsmoratorium für alte Buchen im Staatswald wird beendet und deren naturverträgliche Nutzung wieder ermöglicht.
- Kommunen, kommunale Unternehmen und Hessen-Forst können Windkraftflächen gemeinsam entwickeln, vermarkten oder betreiben.
- Eine Vertragstreueklage soll geschaffen werden, mit der der Bundesrat die Einhaltung der EU-Verträge durch den Europäischen Gerichtshof prüfen lassen kann.
Weniger Pflichten 2
Teils begünstigend, teils belastend 1
Bleibt wie bisher 6
- Bei der Nutzung zentraler IT-Lösungen von Bund und Ländern werden die föderalen Interessen gewahrt.
- An der eigenen Tarifhoheit des Landes wird festgehalten.
- Das Land stellt weiterhin eigene Liegenschaften zur Verfügung.
- Über die festgelegten rund 10 Prozent der Staatswaldfläche hinaus werden keine weiteren Flächen aus der forstwirtschaftlichen Nutzung genommen.
- Das Deutschlandticket und seine hälftige Finanzierung durch Bund und Land werden befürwortet.
- Europäische Strukturfördermittel sollen auch künftig in wirtschaftlich starke Regionen wie Hessen fließen.
Ohne klare Richtung 2
Weniger Geld 5
- Ein Hessen-Pakt soll eine angemessene finanzielle Ausstattung der Kommunen durch Bund und Land sichern.
- Das Land trägt die Verwaltungs- und Einführungskosten der Gesundheitskarte für Asylbewerber.
- Die vom Bund bereitgestellten Mittel sollen vom Land kofinanziert werden.
- Die Städtebauförderungsprogramme werden in Art und Umfang fortgesetzt und die Bundesmittel voll kofinanziert.
- Für die Hochschulmedizin soll eine dritte Finanzierungssäule durch Land und Bund geschaffen werden.
Mehr Pflichten 51
- Das Land stellt die notwendigen Ressourcen für den Ganztagsausbau zur Verfügung.
- Das Land übernimmt mehr Verantwortung bei der Beschulung von Kindern mit Beeinträchtigung.
- Das Land bringt sich maßgeblich in die Ausgestaltung des vom Bund vorgesehenen Pakts für berufsbildende Schulen ein.
- Das Land entwickelt Angebote zur Ausweitung des dualen Studiums.
- Das Land geht als Arbeitgeber bei Familienzeitkonten vorbildhaft voran.
- Der nächste Landessozialbericht erhält einen Schwerpunkt und künftig einen dauerhaften Unterpunkt zu den Lebenslagen von Kindern und Jugendlichen.
- Das Landesjugendamt wird in seiner Beratungs- und Koordinierungsfunktion für die Kommunen gestärkt.
- Ein Hessischer Informationssicherheitsrat zur Festlegung von IT-Sicherheitsstandards der Landesverwaltung wird eingerichtet.
- Die Arbeit des Landespräventionsrates wird gestärkt und ausgebaut.
- Hessen nimmt regelmäßig an LÜKEX-Übungen teil.
- Die Landesverwaltung verfolgt als Arbeitgeber die Ziele der IT-Barrierefreiheit.
- Land und Kommunen bilden verstärkt eigene IT-Fach- und Führungskräfte in IT, KI, Informationssicherheit und Projektmanagement aus.
- Das Land bildet seine künftigen Fachkräfte verstärkt selbst und bedarfsgerecht aus.
- Mit den Schwerbehindertenvertretungen der Landesverwaltung wird ein verbindlicher regelmäßiger Dialog eingerichtet.
- Landeseigene Gebäude werden zur Unterbringung von Geflüchteten bereitgestellt.
- Ein Ist-Bericht zu vorhandenen Integrationsstrukturen in Hessen wird erstellt.
- Das Land schließt für die Gesundheitskarte der Asylbewerber eine Rahmenvereinbarung mit den Krankenkassen.
- Die Istanbul-Konvention soll im Zuständigkeitsbereich des Landes umgesetzt werden.
- Nicht barrierefreie öffentliche Bauten des Landes werden erfasst und wo möglich barrierefrei umgestaltet.
- Das Land begleitet die Krankenhausreform gemeinsam mit dem Bund und bringt hessische Interessen ein.
- Bund, Land und Kommunen sollen bei der Bekämpfung der Altersarmut zusammenwirken.
- Das Land begleitet die Kommunen bei der Anwendung vereinfachter Vergabeverfahren.
- Für die Hochschulmedizin soll eine dritte Finanzierungssäule durch Land und Bund geschaffen werden.
- Die Stabsstelle „Fachkräftesicherung“ wird ausgebaut und erhält eine zentrale, ressortübergreifende Koordinationsfunktion.
- Das Land Hessen soll als Arbeitgeber mit guten Löhnen, Arbeitsbedingungen sowie Aufstiegs- und Karrieremöglichkeiten Vorbild sein.
- Das einheitliche Mietpreismodell wird für alle Landesliegenschaften allgemeinverbindlich.
- In landeseigenen Einrichtungen sollen mehr regionale Produkte in der Verpflegung eingesetzt werden.
- Für Schäden durch zurückkehrende oder neu angesiedelte Tierarten übernimmt das Land besondere Verantwortung.
- Das Land wirbt für mehr freiwillig gechipte und registrierte Hunde und Katzen.
- Hessen entwickelt mit Industrie, Umweltverbänden und Wissenschaft eine Carbon-Management-Strategie mit Schwerpunkt auf Vermeidung und Substitution und bei unvermeidbaren Emissionen auf CCU.
- Das Land reduziert Treibhausgase durch Information, Vernetzung, Förderung und Anreize.
- Die Entwicklung zur Erreichung der Klimaziele wird mindestens zweimal pro Legislaturperiode evaluiert.
- Eine Studie bewertet die externalisierten Kosten des CO2-Ausstoßes.
- Die Landesverwaltung wird bis 2030 netto-treibhausgasneutral.
- Minderung und Substitution haben Vorrang vor Kompensation, die auf Ausnahmen beschränkt wird.
- Nach dem Modell der KLIMPRAX-Projekte werden Katastrophenübungen und Szenarien mit Wissenschaft und Praxis durchgeführt.
- Die Einrichtung eines Klimafolgenfonds für die Kommunen wird geprüft.
- Der Bund soll über die Regionalisierungsmittel seiner Finanzierungsverantwortung für den Nahverkehr nachkommen, ergänzt durch Landesmittel.
- Das Land unterstützt alle Planungsprozesse der Generalsanierung.
- Das Land sichert für reaktivierte Strecken die Finanzierung des Angebots vertraglich für 25 Jahre zu.
- Mit Rheinland-Pfalz, Bayern und Baden-Württemberg wird ein länderübergreifendes Mobilitätskonzept erarbeitet.
- Über die Landesfachstelle Jugendbeteiligung wird die Zahl kommunaler Jugendbeteiligungsformate erhöht.
- Die Landeszentrale für politische Bildung dient als Dienstleister und Impulsgeber der außerschulischen Bildung, insbesondere im ländlichen Raum.
- Die Angebote der Landeszentrale für politische Bildung werden stärker in den ländlichen Raum gebracht.
- Die Angebote des Landes und der Schulen zur Medienkompetenz werden fortgeführt und ausgebaut.
- Eine Kommission unter Führung des Finanzministeriums evaluiert alle Landesfördermittel auf Vereinfachung, Wirksamkeit und Notwendigkeit.
- Die Landesregierung tauscht sich regelmäßig in einem Finanzplatzkabinett mit den Akteuren des Finanzplatzes aus.
- Die nachhaltigen Anlagen der Versorgungsrücklage werden durchgängig am Dekarbonisierungspfad zum 1,5-Grad-Ziel ausgerichtet.
- Das Land unterstützt die Gemeinden bei der Festlegung aufkommensneutraler Hebesätze der Grundsteuer.
- Hilfen im Länderfinanzausgleich sollen an mehr Eigenleistung der Nehmerländer gekoppelt werden.
- Das Land soll sich im Bundesrat bei politisch bedeutsamen Fragen in der Regel positionieren und nur ausnahmsweise enthalten.
Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht