Länder
Staat: was die Programme zur Bundestagswahl und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.
Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen im Bundestag
Klicken Sie auf eine Partei, um ihre Forderungen zu sehen.
Ohne Einzug ins Parlament
CDU und CSU 1124
Mehr Geld 2
- Länder und Kommunen sollen mit einem weiteren Investitionsprogramm beim Ausbau der Betreuungsplätze unterstützt werden.
- Nach dem Grundsatz der Konnexität finanziert, wer eine Leistung veranlasst oder ausweitet, besonders wenn Bundesgesetze oder andere Bundesmaßnahmen bei Ländern und Kommunen Mehrausgaben oder Mindereinnahmen auslösen.
Mehr Rechte oder Angebote 2
- Länder sollen beim erstmaligen Erwerb selbstgenutzten Wohneigentums einen Grunderwerbsteuer-Freibetrag von 250.000 Euro pro Erwachsenen und 150.000 Euro je Kind gewähren können.
- Den Ländern ermöglichen, beim erstmaligen Erwerb selbstgenutzten Wohneigentums einen Grunderwerbsteuer-Freibetrag von 250.000 Euro pro Erwachsenen und 150.000 Euro je Kind zu gewähren.
Bleibt wie bisher 2
Mehr Pflichten 11
- Mit Ländern und Kommunen wird für einen guten ökologischen Zustand der Gewässer gesorgt.
- Gemeinsam mit den Ländern sollen die rechtlichen, organisatorischen und technischen Voraussetzungen für eine starke aktive Cyberabwehr des Bundes geschaffen werden.
- Es sollen regelmäßige gemeinsame Cyberübungen von Bund, Ländern und Kommunen stattfinden.
- Die Bezahlkarte soll flächendeckend und restriktiv in allen Bundesländern eingeführt werden.
- Gemeinsam mit den Ländern soll eine bundesweite Aktion zum Schwimmenlernen aufgesetzt werden.
- Bund und Länder sollen ein bundesweites Bildungsverlaufsregister über alle Stufen formaler Bildung schaffen.
- Bund und Länder sollen den Deutschen Qualifikationsrahmen rechtlich in einem Staatsvertrag verankern.
- Brach- und Konversionsflächen sollen in enger Zusammenarbeit mit Ländern und Kommunen stärker genutzt werden.
- Die Länder sollen transparent machen, inwieweit sie Geld vom Bund zweckmäßig eingesetzt haben.
- Die Länder sollen transparent machen, welche Kommune in welcher Höhe profitiert.
- Bund und Länder müssen in Abstimmung mit den Kommunen Lösungen finden, die die Ausgabendynamik bei den Sozialausgaben stoppen.
AfD 32
Teils begünstigend, teils belastend 1
Bleibt wie bisher 1
SPD 1026
Mehr Geld 3
- Ein Zukunftspakt von Bund, Ländern und Kommunen soll allen Ebenen finanzielle Spielräume für Investitionen verschaffen.
- Das Aufkommen aus Erbschaft-, Schenkung- und Vermögensteuer stärkt die Einnahmen der Länder.
- Die Mittel für den Ausbau von Studierenden- und Azubi-Wohnheimen werden verstetigt und erhöht.
Mehr Rechte oder Angebote 2
Weniger Pflichten 1
Teils begünstigend, teils belastend 1
Ohne klare Richtung 1
Weniger Geld 3
Mehr Pflichten 10
- Eine zwischen allen Bundesländern verbindlich vereinbarte Fachkräfteoffensive für Kitas und Schulen soll den Ausbau von Ausbildungskapazitäten umfassen.
- Bund, Länder und Gemeinden sollen gemeinsam weiter in gute Kita-Qualität investieren.
- Bund und Länder sollen öffentliche und private Investitionen stärker über finanzielle Transaktionen fördern.
- Die Länder sind für eine aufgabengerechte Finanzausstattung der Kommunen verantwortlich.
- Es wird sichergestellt, dass die Länder die Wohnheimmittel tatsächlich für den Neubau von Wohnheimen verwenden.
- Gemeinsam mit den Ländern erhalten alle Kita-Kinder und alle Schülerinnen und Schüler ein gesundes und kostenloses Mittagessen in den Einrichtungen.
- Klimaneutralität wird Aufgabe der öffentlichen Daseinsvorsorge, wofür Kommunen, Länder und Bund neue Aufgaben übernehmen.
- Das Deutschlandticket wird gemeinsam mit den Ländern auskömmlich finanziert.
- Die Finanzierung des öffentlichen Nahverkehrs wird gemeinsam mit Ländern und Kommunen dauerhaft gestärkt.
- Der Staat trägt auf allen Ebenen die Verantwortung, Kultur zu fördern und Freiräume für künstlerisches Schaffen zu sichern.
Grüne 1648
Mehr Geld 5
- Ein Deutschlandfonds mobilisiert in Bund, Ländern und Kommunen Mittel für Zukunftsinvestitionen in die gemeinsamen Infrastrukturen.
- Ein Deutschlandfonds für Bund, Länder und Kommunen wird errichtet.
- Neue finanzielle Spielräume werden angemessen zwischen Bund und Ländern verteilt.
- Die Regionalisierungsmittel werden so erhöht, dass Kostensteigerungen und ein an den Fahrgastzielen orientierter Angebotsausbau berücksichtigt werden.
- Länder, Kommunen und Verbünde werden bei der Erschließung neuer Finanzierungsquellen wie einer Beitragsfinanzierung unterstützt.
Mehr Rechte oder Angebote 3
- Länder und Kommunen erhalten mehr Spielräume für eigenverantwortliches Handeln und Kooperationen.
- Das Kooperationsverbot in der Bildung soll abgeschafft werden.
- Ein gesetzlicher Rahmen gibt Ländern und Kommunen mehr Möglichkeiten, die pflegerische Versorgung vor Ort verbindlich zu planen und zu gestalten.
Teils begünstigend, teils belastend 1
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 1
Weniger Geld 4
- Klimaschutz und Klimaanpassung werden zur gemeinsam finanzierten Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern.
- Die Bundesmittel für den Nahverkehr werden zusammen mit höheren Ausgaben der Länder weiter gesteigert.
- Für hoch verschuldete finanzschwache Kommunen wird ein von Bund und Ländern finanzierter Altschuldenfonds eingerichtet.
- Die Kosten an die Kommunen übertragener Aufgaben wie Rettungsdienst, Unterbringung und Integration Geflüchteter oder Jugendsozialarbeit werden vollständig von Bund und Ländern übernommen.
Mehr Pflichten 13
- Der Bund soll bei Gesetzen und Förderprogrammen mehr Umsetzungsverantwortung auf Länder und Kommunen übertragen.
- Klimaschutz und Klimaanpassung werden zur gemeinsam finanzierten Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern.
- Die EU-Wasserrahmenrichtlinie wird gemeinsam mit den Ländern konsequent umgesetzt, um den guten Gewässerzustand zu erreichen.
- In die Digitalisierung der Schulen wird als Daueraufgabe von Bund, Ländern und Kommunen weiter investiert.
- Mit einer Innovationsinitiative ZukunftsCampus sollen Hörsäle, Labore, Mensen und Bibliotheken gemeinsam mit den Ländern klimagerecht modernisiert werden.
- Abrechnungsbetrug und Fehlverhalten im Gesundheitswesen werden zusammen mit den Ländern wirkungsvoller begrenzt.
- Die Umsetzung der Krankenhausreform wird gemeinsam mit den Ländern vorangetrieben.
- Gemeinsam mit Ländern und Kommunen wird eine bundesweite Engagementkarte eingeführt, die Schwimmbäder, Kultureinrichtungen und den ÖPNV vergünstigt.
- Das ministerielle Weisungsrecht gegenüber Staatsanwälten wird transparent ausgestaltet.
- Mit Bundesbeteiligung werden gemeinsam mit den Ländern kostenfreie Hilfen wie Frauenhäuser, Beratungsstellen und Schutzwohnungen flächendeckend sichergestellt.
- Nach der Evaluation des Prostituiertenschutzgesetzes beraten Bund, Länder, Kommunen, Betroffene und Experten ergebnisoffen über Gesetzesänderungen ohne Stigmatisierung oder Kriminalisierung der Prostituierten.
- Bund, Länder und Kommunen entwickeln gemeinsam Lösungen zur Finanzierung der Eingliederungshilfe.
- Über die Green Culture Anlaufstelle wird die Kulturlandschaft gemeinsam mit den Ländern mit Beratung und Förderung auf dem Weg zum nachhaltigen Betrieb unterstützt.
Linke 8210
Mehr Geld 5
- Die Einnahmen der Vermögensteuer sollen den Ländern zufließen.
- Kommunen und Länder sollen für die Übernahme von Krankenhäusern auf einen Rekommunalisierungsfonds zugreifen können.
- Eine Vermögensteuer, deren Aufkommen in die Länderhaushalte fließt, finanziert den Abbau des Investitionsstaus in der Bildung.
- Ein Rekommunalisierungsfonds aus Bundesmitteln ermöglicht Kommunen und Ländern, privatisierte Betriebe zurückzukaufen und gemeinnützig zu betreiben.
- Länder und Kommunen werden finanziell so ausgestattet, dass sie Kulturförderung betreiben können.
Mehr Rechte oder Angebote 4
- Öffentliche Investitionen in Infrastruktur, klimaneutrale Industrie und sozialen Ausgleich sollen bei Bund und Ländern über Kredite finanziert werden können.
- Die Versorgungsbezirke sollen kleiner bemessen und von Ländern und Kommunen bestimmt werden.
- Tarifverträge können deutlich leichter und auch ohne Zustimmung der Arbeitgeberseite für allgemeinverbindlich erklärt werden.
- Das Kooperationsverbot zwischen Bund und Ländern wird beendet.
Weniger Pflichten 2
Teils begünstigend, teils belastend 2
Weniger Geld 6
- Die Finanzierungsgrundlage der Kommunen für Kinder- und Jugendeinrichtungen soll verbessert und dauerhaft von den Ländern kofinanziert werden.
- Bund und Länder sollen nachhaltig in die Krankenhäuser investieren.
- Die Bundesländer sollen verpflichtet werden, die realen Investitions- und Ausbildungskosten der Pflegeheime zu übernehmen.
- Einrichtungen, die Fachschulausbildungen anbieten, werden von den Ländern gefördert.
- Ein Hochschul-Digitalpakt mit zusätzlichen Mitteln von Bund und Ländern wird aufgelegt.
- Kosten, die Bund oder Länder verursachen, werden nach dem Konnexitätsprinzip auch von ihnen finanziert.
Mehr Pflichten 7
- Die Finanzierungsgrundlage der Kommunen für Kinder- und Jugendeinrichtungen soll verbessert und dauerhaft von den Ländern kofinanziert werden.
- Bund und Länder sollen nachhaltig in die Krankenhäuser investieren.
- Die Bundesländer sollen verpflichtet werden, die realen Investitions- und Ausbildungskosten der Pflegeheime zu übernehmen.
- Klimaschutz und Klimaanpassung werden als Gemeinschaftsaufgabe von Bund, Ländern und Kommunen definiert.
- Ein Bildungsrahmengesetz legt bundesweit gleiche soziale und personelle Mindeststandards und Rechtsansprüche fest.
- Einrichtungen, die Fachschulausbildungen anbieten, werden von den Ländern gefördert.
- Kosten, die Bund oder Länder verursachen, werden nach dem Konnexitätsprinzip auch von ihnen finanziert.
CSU 215
Mehr Geld 2
Mehr Rechte oder Angebote 3
Bleibt wie bisher 1
Mehr Pflichten 2
- Bund, Freistaat und die Stadt Nürnberg errichten eine Stiftung, die die Kongresshalle auf dem ehemaligen Reichsparteitagsgelände in Nürnberg als Erinnerungsort nationaler Bedeutung dauerhaft erhält und betreibt.
- Bayern und Deutschland bewerben sich um internationale Sportwettbewerbe wie die Olympischen Spiele und die Paralympics.
SSW 1725
Mehr Geld 5
- Der Bund soll Ländern und Kommunen Mittel geben, damit die Krankenhausinvestitionen voll finanziert werden können.
- Der Bund soll Länder und Kommunen bei der Pflege finanziell unterstützen.
- Die Ausgleichsmittel des Bundes an die Länder für die soziale Wohnraumförderung werden erhöht.
- Zins und Tilgung von Bund, Ländern und Kommunen werden in einem Altschuldentilgungsfonds gemeinsam übernommen.
- Der Bund finanziert die Flüchtlingsarbeit von Ländern und Kommunen angemessen.
Teils begünstigend, teils belastend 1
Bleibt wie bisher 1
Weniger Geld 4
- Der Bund soll eine langfristige gemeinsame Finanzierung mit den Ländern für die Bergung von Munitionsaltlasten nach dem Pilotprojekt sicherstellen.
- Fortbildungen für Menschen, deren Arbeitsplätze durch Digitalisierung wegfallen könnten, sollen gefördert werden.
- Das Konnexitätsprinzip wird konsequent umgesetzt, sodass Bund und Länder bei der Übertragung von Aufgaben an Kommunen deren Finanzierung sicherstellen.
- Die jährlichen Fördermittel nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz werden deutlich erhöht.
Mehr Pflichten 16
- Der Bund soll auf die Länder einwirken, damit Dänisch und Friesisch in den Medien stärker präsent sind.
- Der Bund soll auf die Kultusministerkonferenz hinwirken, den Vorschlag einer Arbeitsgruppe zur Wissensvermittlung über Minderheiten im Unterricht umzusetzen.
- Alle staatlichen Ebenen bekennen sich zu den Zielen der UN-Behindertenrechtskonvention und erfüllen ihre Verpflichtungen.
- Die UN-Behindertenrechtskonvention wird auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene konsequent umgesetzt.
- Die Länder werden verpflichtet, die Mittel zweckgebunden für barrierefreien Um- und Neubau und neue Sozialbindungen zu verwenden.
- Der Bund fördert gemeinsam mit den Ländern gezielt den Zugang zum öffentlichen Verkehr für Berufspendler, Studierende, Auszubildende und Menschen in besonderen Lebenslagen.
- Die Bundesregierung begleitet die Entwicklung des Jütland-Korridors gemeinsam mit Schleswig-Holstein und Dänemark.
- Bundesregierung, Schleswig-Holstein und Dänemark planen den Ausbau des Marschbahnkorridors gemeinsam und verbindlich.
- Bundesregierung, Schleswig-Holstein und Dänemark planen die Straßeninfrastruktur gemeinsam und tätigen die dazugehörigen Investitionen.
- Bund und Länder schaffen eine neue gesetzliche Grundlage für die Regionalisierungsmittel.
- Der Bund soll eine langfristige gemeinsame Finanzierung mit den Ländern für die Bergung von Munitionsaltlasten nach dem Pilotprojekt sicherstellen.
- Bund, Land und Dänemark sollen eine gemeinsame Strategie zur Rettung der Flensburger Förde entwickeln.
- Fortbildungen für Menschen, deren Arbeitsplätze durch Digitalisierung wegfallen könnten, sollen gefördert werden.
- Das Konnexitätsprinzip wird konsequent umgesetzt, sodass Bund und Länder bei der Übertragung von Aufgaben an Kommunen deren Finanzierung sicherstellen.
- Verbindliche Mindeststandards für Lehrpläne, digitale Infrastruktur und Lehrkräfteausbildung verringern Bildungsungleichheiten zwischen den Ländern.
- Bund und Länder planen und unterstützen Schüleraustausche zwischen den Ländern.
BSW 211
Mehr Rechte oder Angebote 1
Ohne klare Richtung 1
FDP 911
Mehr Rechte oder Angebote 1
Bleibt wie bisher 1
Weniger Geld 3
- Bei Bildungsvorhaben mit Bundesunterstützung muss der Länderanteil aus zusätzlichen, neuen Mitteln bestehen.
- Länder und Kommunen sollen Frauenhausplätze bedarfsgerecht ausfinanzieren.
- Im Zuge einer Föderalismusreform soll das Steueraufkommen zwischen Bund und Ländern entsprechend der Mitfinanzierung von Länderaufgaben durch den Bund neu verteilt werden.
Weniger Rechte oder Angebote 2
Mehr Pflichten 6
- Die Länder erhöhen die Ausbildungskapazitäten für Erzieher.
- Ein Digitalpakt 2.0 von Bund und Ländern treibt die technische Modernisierung der Schulen voran.
- Ein striktes Gold-Plating-Verbot gilt: EU-Richtlinien werden nur 1:1 in deutsches Recht umgesetzt.
- Bund und Länder sollen dem Verfassungsauftrag nachkommen, die Staatsleistungen abzulösen.
- Länder und Kommunen sollen Frauenhausplätze bedarfsgerecht ausfinanzieren.
- Veränderungen der Aufgaben zwischen Bund und Ländern sollen mit entsprechend geänderten Finanzierungsströmen einhergehen.
FW 231
Teils begünstigend, teils belastend 1
Bleibt wie bisher 2
Koalitionsvertrag 19719
Mehr Geld 9
- Für Länder und Kommunen sind 100 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen vorgesehen.
- Der Bund beteiligt sich mit 250 Millionen Euro jährlich zur Hälfte an Länderprogrammen zur Übernahme kommunaler Kassenkredite.
- Die Geberländer im Finanzausgleich werden um 400 Millionen Euro jährlich entlastet.
- Der Bund übernimmt beim AAÜG weitere zehn Prozentpunkte der Kosten und entlastet so die ostdeutschen Länder.
- Ein Zukunftspakt von Bund, Ländern und Kommunen soll die finanzielle Handlungsfähigkeit stärken.
- Bei der Förderung des Mobilfunk- und Glasfaserausbaus wird der besondere Bedarf von Ländern mit schwieriger Topografie und Besiedlungsdichte berücksichtigt.
- Führen Bundesgesetze bei Ländern und Kommunen zu Mehrausgaben oder Mindereinnahmen, muss sichergestellt werden, dass die Mittel bei der ausführenden Ebene ankommen.
- Der Bund hilft Ländern, Kommunen und Vereinen bei der Modernisierung und Sanierung von Sportstätten.
- Für die Modernisierung und Sanierung von Sportstätten wird mindestens eine Milliarde Euro bereitgestellt.
Mehr Rechte oder Angebote 7
- Die Länder sollen bei der Überprüfung der Corona-Hilfen einen Schwellenwert festlegen können, unterhalb dessen Stichproben genügen.
- Für Kommunen unter 100.000 Einwohnern können die Länder integrierte Stadtentwicklungskonzepte regeln.
- Für die CO2-Speicherung wird eine Länderöffnungsklausel eingeführt.
- Die Länder erhalten Öffnungs- und Experimentierklauseln bei Gerichtsorganisation, Digitalisierung der Justiz und gerichtlichen Zuständigkeiten.
- Die Länder erhalten in den Zulassungsausschüssen eine ausschlaggebende Stimme.
- Die Länder dürfen die Bedarfsplanung für Zahnärztinnen und Zahnärzte selbst vornehmen.
- Die Länder erhalten zur Sicherung der Grund- und Notfallversorgung besonders im ländlichen Raum Ausnahmen und erweiterte Kooperationsmöglichkeiten.
Weniger Pflichten 4
- Die Förderbedingungen für Länder und Kommunen werden erheblich entbürokratisiert.
- Das Vergaberecht für Bund, Länder und Kommunen soll auf nationaler und europäischer Ebene vereinfacht, beschleunigt und digitalisiert werden.
- Der Abrechnungszeitraum für angefangene länderübergreifende Maßnahmen des DigitalPakts wird um zwei Jahre verlängert.
- Die Länder erhalten zur Sicherung der Grund- und Notfallversorgung besonders im ländlichen Raum Ausnahmen und erweiterte Kooperationsmöglichkeiten.
Teils begünstigend, teils belastend 1
Bleibt wie bisher 3
- Über die Fortsetzung der gemeinsamen Sanierung vereinigungsbedingter ökologischer Altlasten wird eine Verständigung mit den betroffenen ostdeutschen Ländern angestrebt.
- Der Bund gibt nicht benötigte Grundstücke weiterhin vergünstigt an Länder und Kommunen für Wohnungsbau und öffentliche Zwecke ab.
- Der Bund unterstützt Länder und Kommunen weiterhin finanziell bei der Unterbringung von Asylsuchenden.
Ohne klare Richtung 3
- Ein Zukunftspakt von Bund, Ländern und Kommunen soll die finanzielle Handlungsfähigkeit stärken.
- Angestrebt wird eine faire Aufgaben- und Finanzierungsverteilung zwischen Bund, Ländern und Kommunen.
- Geprüft wird, wie Planungsträger für ihre Verantwortung bei der Bauleitplanung in schadensgefährdeten Gebieten sensibilisiert werden können.
Weniger Geld 2
- Ein befristetes Investitionsprogramm von Bund und Ländern zur Modernisierung, energetischen Sanierung und Digitalisierung von Hochschulen und Universitätskliniken wird aufgelegt.
- Die Anhebung der DFG-Programmpauschalen wird zur Hälfte von der DFG und zur anderen Hälfte zu gleichen Teilen von Bund und Ländern getragen.
Mehr Pflichten 18
- Gemeinsam mit Ländern, Unternehmen und Gewerkschaften wird eine Chemieagenda 2045 erarbeitet.
- Über die Finanzierung der Hafenstrategie soll mit den Ländern in der ersten Hälfte der Legislaturperiode eine Verständigung erfolgen.
- Gemeinsam mit den Ländern soll jedem jungen Menschen ein Schulabschluss und eine Ausbildung ermöglicht werden.
- Mit Sachsen und Thüringen wird ein Bundesforschungszentrum für klimaneutrales und ressourceneffizientes Bauen errichtet.
- Bund und Länder stellen die ÖPNV-Finanzierung auf eine neue gesetzliche Grundlage.
- Bund und Länder starten einen Modernisierungspakt für den öffentlichen Personennahverkehr.
- Die Finanzierung von Vorsorgemaßnahmen zur Klimaanpassung wird gemeinsam mit den Ländern solide aufgestellt.
- Die Nationale Wasserstrategie wird mit den Ländern vor dem Hintergrund des Klimawandels weiterentwickelt.
- Ein Bund-Länder-Gremium für länderübergreifende Maßnahmen gegen Wassermangel an Flüssen wie der Spree wird eingerichtet.
- Mit Ländern, Kommunen und Sozialversicherungsträgern werden Vorschläge zum Bürokratieabbau in untergesetzlichen Vorschriften erarbeitet.
- Ein befristetes Investitionsprogramm von Bund und Ländern zur Modernisierung, energetischen Sanierung und Digitalisierung von Hochschulen und Universitätskliniken wird aufgelegt.
- Bund und Länder sollen mehr klinische Forschung zur Bekämpfung der großen Volkskrankheiten betreiben.
- Ein Bund-Länder-Aktionsplan gegen Islamismus wird erarbeitet.
- Mit den Ländern wird eine Strategie zur konsequenten Verfolgung linksextremistisch motivierter Straftaten und Strukturen entwickelt.
- Bei festgestelltem Förderbedarf werden von den Ländern verpflichtende Fördermaßnahmen erwartet.
- Bund und Länder unterstützen die Kommunen gemeinsam beim Zivil-, Bevölkerungs- und Katastrophenschutz.
- Die Förderung von Kunst und Kultur ist eine gemeinsame öffentliche Aufgabe von Bund, Ländern und Kommunen, auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten.
- Mit den Ländern wird eine Strategie „Kultur & KI“ entwickelt.
Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht