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Länder

Staat: was die Programme zur Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.

Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Nordrhein-Westfalen

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Programme zur Landtagswahl 2027

Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten oder begünstigen. Die Programme sind unterschiedlich lang; den Anteil am Programm zeigt der Balken beim Darüberfahren. Auf ein Programm klicken, um seine Forderungen zu sehen.
CDU 14​4
Mehr Geld 3
Mehr Rechte oder Angebote 1
Weniger Geld 3
Mehr Pflichten 13
SPD 28​6
Mehr Geld 5
Mehr Rechte oder Angebote 1
Weniger Geld 7
Weniger Rechte oder Angebote 2
Mehr Pflichten 20
  1. Nordrhein-Westfalen stellt seinen angemessenen Beitrag zu den bundesweit angestrebten zwei Prozent der Fläche für Windstrom bereit.
  2. Auf landeseigenen Flächen und Veranstaltungen wird auf Einwegmüll verzichtet und Mehrweg priorisiert.
  3. Das Land übernimmt die Kosten der Meisterausbildung, die nach Abzug von Meister-BAföG und anderen Förderungen verbleiben.
  4. Mit den Jugendverbänden wird eine Landesstrategie für eine einmischende Kinder- und Jugendpolitik umgesetzt und als Querschnittsaufgabe verbindlich verankert.
  5. Die Finanzierung der Bildungsaufgaben zwischen Land und Kommunen wird klar, verbindlich und auskömmlich geregelt.
  6. Die Krankenhausplanung stellt eine wohnortnahe kinderchirurgische Grundversorgung für Kinder sicher.
  7. Der Mietmarkt in allen Kommunen wird aktiv beobachtet, und bei Bedarf wird eingegriffen.
  8. Das Land richtet einen Bodenfonds ein, der Grundstücke treuhänderisch für die Kommunen erwirbt und zu Bauland entwickelt.
  9. Kommunale und landeseigene Gebäude werden verpflichtend klimaneutral gebaut und möglichst ökologisch betrieben.
  10. Sachgrundlose Befristungen in der Landesverwaltung werden abgeschafft.
  11. Ein Landesprogramm und kommunale Programme zur Demokratieförderung werden aufgebaut.
  12. Der Neubau der Rahmedetalbrücke an der A45 wird mit allen Mitteln des Landes vorangetrieben.
  13. Im Katastrophenfall wird ein Krisenstab auf Landesebene einberufen.
  14. Das Land untersucht die Verwundbarkeit eigener Einrichtungen und Liegenschaften der kritischen Infrastruktur.
  15. Ein Landesaufnahmeprogramm für besonders schutzbedürftige Geflüchtete und Binnenvertriebene wird eingerichtet.
  16. Auf Landesebene wird eine Antidiskriminierungsstelle eingerichtet.
  17. Im Land und in den Kommunen wird auf geschlechtergerechte und geschlechterneutrale Sprache geachtet.
  18. Das Land fördert die Arbeit der Europe Direct Zentren durch Koordination und Unterstützung, insbesondere in Außendarstellung und Öffentlichkeitsarbeit.
  19. Das Land bewilligt von der EU ausgewählte Förderprojekte ohne Verzögerung und stattet sie mit der nötigen Ko-Finanzierung aus.
  20. Die öffentliche Beschaffung von Land und Kommunen wird verstärkt an sozialen, ökologischen und menschenrechtlichen Kriterien ausgerichtet.
Grüne 5923
Mehr Geld 2
Mehr Rechte oder Angebote 1
Teils begünstigend, teils belastend 1
Bleibt wie bisher 1
Weniger Geld 4
Mehr Pflichten 56
  1. Für neue Gesetze und Förderprogramme wird ein Klimavorbehalt eingeführt.
  2. Für jedes Gesetz wird berechnet, wie viele Treibhausgase entstehen oder vermieden werden und wie dies mit den Klimazielen vereinbar ist.
  3. Für jedes Gesetz werden die sozialen Auswirkungen abgeschätzt.
  4. Für die Förderprogramme des Landes wird ein Klima-Check eingeführt.
  5. Land, Kommunen sowie Wald- und Landwirtschaft sollen sich besser an die Folgen der Klimakrise anpassen.
  6. Die Klimaanpassungsstrategie wird schnellstmöglich mit messbaren Zielen und Maßnahmen vorgelegt und umgesetzt.
  7. Auch bei der Klimaanpassung werden Landesmittel nur nach vorherigem Klima-Check vergeben.
  8. Landesfördermittel werden über einen Klima-Check an einen Nutzen für den Klimaschutz gebunden, um zukunftsfähige Wirtschaftsstrukturen und Arbeitsplätze zu fördern.
  9. Alle geeigneten Dachflächen öffentlicher Gebäude von Land und Kommunen werden so schnell wie möglich für Solaranlagen genutzt.
  10. Alle Landesliegenschaften werden bis 2030 auf Grundlage eines Konzepts energetisch saniert.
  11. Auf allen geeigneten Dächern der Landesliegenschaften werden bis 2030 Solaranlagen installiert.
  12. Das Land ergreift die Initiative zur Abschaltung grenznaher Atomkraftwerke in Nachbarländern und schöpft alle Einspruchsmöglichkeiten aus.
  13. Die Landesbehörden sollen bei der Einführung des Jobtickets vorangehen.
  14. Das Land soll die Wolfspopulation so managen, dass Deichschutz, Artenvielfalt durch Beweidung und die Existenz von Schäfereien und Tierhaltern gesichert bleiben.
  15. Durch klare und verbindliche Vorgaben von Bund und Land soll eine Planungskultur entstehen, die Umweltregulierung und die Beteiligung von Bürgern und Umweltverbänden wertschätzt.
  16. Das Land verstärkt sein Engagement bei der Reaktivierung von Brachflächen.
  17. Bund und Land sollen Unternehmen Investitionen in klimaneutrale Prozesse ermöglichen.
  18. Landesverwaltungen und landeseigene Betriebe werden zu Vorbildern der Kreislaufwirtschaft.
  19. Ressourcenleichte und kreislauftaugliche Produkte werden bei der Beschaffung des Landes bevorzugt.
  20. Eine davon abweichende Beschaffung des Landes muss begründet werden.
  21. Nordrhein-Westfalen führt ein Pilotprojekt zu digitalen Produktpässen in Zusammenarbeit mit der EU durch.
  22. Wiederverwertbarkeit und Einsatz von Recyclingbaustoffen werden ständiges Ausschreibungskriterium bei Bauaufträgen des Landes.
  23. Das Land wirkt an der Umsetzung eines Kinderchancenportals mit, das Mittel für Kinder einfacher zugänglich macht.
  24. Die Landesverwaltung soll deutlich mehr schwerbehinderte Menschen beschäftigen als bisher.
  25. Die Verantwortung des Landeszentrums für Gesundheit wird gestärkt.
  26. Nach einer bundesgesetzlichen Änderung wird die kontrollierte Abgabe von Cannabis an Volljährige im Land zügig begleitet.
  27. Für die Ausgaben des Landes wird ein Klima-Check eingeführt.
  28. Das Parlament muss die Handlungsempfehlungen von Bürgerräten beraten.
  29. Ein verbindlicher Jugend-Check prüft Gesetzentwürfe auf ihre Auswirkungen auf junge Menschen.
  30. Für Landesregierung und Landtag wird ein verbindliches und öffentliches Lobbyregister eingeführt.
  31. Ein umfassender legislativer Fußabdruck wird eingeführt, der Einflussnahmen auf Gesetze offenlegt.
  32. Das Abstimmungsverhalten der Landesregierung im Bundesrat wird transparenter gemacht.
  33. Das Abstimmungsverhalten im gesamten Bundesrat soll leicht nachvollziehbar werden.
  34. Höchste Standards für IT-Sicherheit und Datenschutz bei Landesbehörden und Kommunen werden gesetzlich festgeschrieben.
  35. Eine Landesantidiskriminierungsstelle wird eingerichtet.
  36. Eine Landesantidiskriminierungsstelle vertritt die Servicestellen für Antidiskriminierungsarbeit auf Landesebene.
  37. Die Landesantidiskriminierungsstelle klärt die Bevölkerung auf neuen Wegen über Diskriminierungsformen auf.
  38. Die Landesantidiskriminierungsstelle legt mit eigenen Studien Diskriminierung und strukturelle Benachteiligungen offen.
  39. Die Landesantidiskriminierungsstelle erarbeitet Handlungsempfehlungen für die Antidiskriminierungspolitik.
  40. Das Inklusionskataster und die Teilhabeberichterstattung werden ausgebaut.
  41. Der Aktionsplan für queeres Leben wird in allen Ministerien umgesetzt und als Querschnittsaufgabe dauerhaft verankert.
  42. Nordrhein-Westfalen beteiligt sich mit einem Sonderprogramm an der Aufnahme jesidischer Frauen aus dem Nordirak.
  43. Es wird eine zwischen Bund und Land verzahnte Meldestruktur für Hassrede im Netz geschaffen.
  44. Gemeinsam mit Kommunen und Landesjugendämtern werden in ganz Nordrhein-Westfalen gleiche fachliche und personelle Standards in der Jugendhilfe durchgesetzt.
  45. Das Land finanziert die Koordination der Kinderschutznetzwerke in den Kommunen.
  46. Eine unabhängige Landesbeauftragtenstelle für Kinderschutz und Kinderrechte wird eingerichtet.
  47. Zu den Aufgaben der oder des Landesbeauftragten gehört die Aufarbeitung vergangener sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche, auch in der Kirche.
  48. Die oder der Polizeibeauftragte ist für Bürgerinnen, Bürger und Polizeikräfte ansprechbar, unterstützt den Landtag und legt regelmäßig einen Tätigkeitsbericht vor.
  49. Eine juristische Beratungsstelle auf Landesebene unterstützt die Kommunen im Umgang mit Rechtsextremismus.
  50. Das Parlamentarische Kontrollgremium des Landtags tagt öffentlich, um die Arbeit des Verfassungsschutzes transparenter zu machen.
  51. Im Katastrophenfall übernimmt die Landesebene Verantwortung und unterstützt Kreise und kreisfreie Städte.
  52. Die Aktivierung des Krisenstabes der Landesregierung wird verbindlich geregelt.
  53. Das Land erstellt eine eigene Katastrophenschutzplanung, etwa für langanhaltende Stromausfälle oder Angriffe auf die digitale Infrastruktur.
  54. Eine neue gemeinsame Medienanstalt der Länder sichert die lokale Medienvielfalt ab.
  55. Die UN-Nachhaltigkeitsziele werden als fester Bestandteil in allen Landesressorts etabliert.
  56. Eine Koordinierungs- und Beratungsstelle auf Landesebene für Kommunen beim Aufbau von Klimapartnerschaften wird geschaffen.
FDP 25310
Mehr Geld 1
Mehr Rechte oder Angebote 9
Teils begünstigend, teils belastend 2
Ohne klare Richtung 1
Weniger Geld 2
Mehr Pflichten 23
  1. Es wird ein Landesinstitut für frühkindliche Sprachbildung geschaffen, das Sprachbildung weiterentwickelt und Fortbildungen anbietet.
  2. Eine Landeskampagne, etwa über soziale Medien, stellt erfolgreiche Aufsteiger als Vorbilder vor.
  3. Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung wird gemeinsam mit Bund und Kommunen umgesetzt.
  4. Das Kompetenzzentrum befasst sich mit allen Bereichen der Schuldigitalisierung und stellt pädagogische und technische Expertise bereit.
  5. Das Kompetenzzentrum behandelt Fragen des Datenschutzes und wirkt an gemeinsamen Datenschutzstandards mit.
  6. Landeseigene Flächen sollen wo möglich zusätzlich als Bauland mobilisiert werden.
  7. Das Land soll Tilgung und Zinsen für die Finanzierung von Wohnheimen garantieren.
  8. Das Land soll Flächen in Campusnähe und nahe Berufsschulen für Wohnheime bereitstellen.
  9. Für den suburbanen Raum und kleinere Städte im Umfeld der Ballungszentren soll eine aktive Stadtentwicklungspolitik mit Kommunen, Land und weiteren Akteuren betrieben werden.
  10. Mit einer neuen Antidiskriminierungsstrategie wird das Engagement des Landes systematisiert und verstärkt.
  11. Nordrhein-Westfalen wirkt auf einen entsprechenden Medienänderungsstaatsvertrag hin und ändert das WDR-Gesetz entsprechend.
  12. Eine Koordinierungsstelle entwickelt mit Bund und Ländern eine Gesamtstrategie gegen häusliche Gewalt gegen Frauen und Männer.
  13. Auf Landesebene wird eine Ansprechperson für die Belange von Seniorinnen und Senioren eingerichtet, die dem Landtag jährlich berichtet.
  14. Das Land soll Nachwuchskräften der Justiz ein attraktives Arbeitsumfeld und Weiterentwicklungsmöglichkeiten bieten.
  15. Die Durchführung des nächsten bundesweiten Warntages wird vom Land eng begleitet.
  16. Auf Landesebene wird eine „Rapid Response Force“ zur kurzfristigen Unterstützung der örtlichen Gesundheitsämter eingerichtet.
  17. Vor einer Verlängerung muss die Landesregierung Subventionen regelmäßig kritisch überprüfen.
  18. Die kommenden Landeshaushalte werden einer konsequenten Ausgabenkritik unterzogen.
  19. Eine Unternehmensbeteiligung des Landes ist nur bei einem klar definierten landespolitischen Ziel von überragender öffentlicher Bedeutung und unmittelbarem Zusammenhang zur Zielerreichung gerechtfertigt.
  20. Unternehmensbeteiligungen des Landes dürfen den Wettbewerb nicht verfälschen.
  21. Unternehmensbeteiligungen des Landes sind grundsätzlich zeitlich zu befristen.
  22. Eine ressortübergreifende Digitalagentur wird eingerichtet, deren Beratung verpflichtend in Anspruch zu nehmen ist.
  23. Das Land stellt ein professionelles Schuldenmanagement bereit, während jede Kommune für ihre Schulden verantwortlich bleibt.
AfD 1611
Mehr Rechte oder Angebote 1
Bleibt wie bisher 1
Weniger Geld 2
Mehr Pflichten 15
  1. Der Landtag erhält eine Mediathek mit Videos aller Plenar- und Ausschusssitzungen.
  2. Im Landtag findet eine regelmäßige Regierungsbefragung statt.
  3. Das Land setzt sich auf Bundesebene für eine Verstärkung der Bundespolizei an der NRW-Westgrenze ein.
  4. Das Land setzt sich auf Bundesebene für eine ausnahmslose Zurückweisung unberechtigter Personen an den deutschen Außengrenzen ein.
  5. Das Land startet eine Bundesratsinitiative, um organisierte Kriminalität als Abwendung von Deutschland einzustufen und so den Entzug der Staatsbürgerschaft auszuweiten.
  6. Die Landesregierung prüft Verbote militanter linksextremer Organisationen und erwirkt sie gegebenenfalls.
  7. Das Land beteiligt sich maßgeblich an der Finanzierung der Offenen Ganztagsschule und übernimmt die Personalkosten.
  8. Das Land unterstützt den Spracherwerb qualifizierter Zuwanderer und ihrer Familienangehörigen mit Landesprogrammen zur Integration in Arbeitsmarkt und Gesellschaft.
  9. Im Landtag wird ein Untersuchungsausschuss zur Coronapolitik eingesetzt.
  10. Land, Kommunen und Unternehmen vernetzen sich und gehen Kooperationen und Patenschaften ein, um Sportstätten zu erhalten und auszubauen.
  11. Die Schuldenbremse des Grundgesetzes wird in der Landesverfassung verankert.
  12. Die in der Corona-Krise aufgenommenen Landesschulden werden innerhalb von 25 Jahren vollständig getilgt.
  13. Die Kosten der Zuwanderung werden im Landeshaushalt als eigene Position ausgewiesen.
  14. Die Landesregierung erstellt und veröffentlicht eine Gesamtrechnung der Dekarbonisierungskosten für Nordrhein-Westfalen einschließlich des Betrags je Bürger.
  15. Die Landesregierung lässt eine Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur nach dem Modell des Schweizer Fonds FABI ausarbeiten und unabhängig bewerten.
Linke 13349
Mehr Geld 4
Mehr Rechte oder Angebote 4
Weniger Pflichten 2
Teils begünstigend, teils belastend 2
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 1
Weniger Geld 24
  1. Ein von Bund und Land getragener Altschuldenfonds macht die Kommunen wieder finanziell handlungsfähig.
  2. Das Land übernimmt die Kosten der Sozial- und Gesundheitsberichterstattung der Kreise und unterstützt sie mit digitalen und sonstigen Dienstleistungen.
  3. Das öffentliche Beschäftigungsprogramm bündelt Mittel aus ALG II, Kosten der Unterkunft und Zuschüssen mit Landes- und Kommunalmitteln zu dauerhafter, sozialversicherungspflichtiger und tariflich bezahlter Beschäftigung.
  4. Die nur befristet verfügbaren Mittel für Krankenhäuser sollen als Grundfinanzierung aus dem Landeshaushalt verstetigt werden.
  5. Alle erforderlichen Investitionskosten der Krankenhäuser sollen vom Land NRW finanziert werden.
  6. Die Krankenhausfinanzierung des Landes soll auf mindestens 1,5 Milliarden Euro jährlich erhöht werden.
  7. Die durch Bundesmittel erreichte Krankenhausfinanzierung von rund 1,772 Milliarden Euro soll dauerhaft durch Landesmittel gesichert werden.
  8. Das Land soll gesundes Essen in Kitas und Schulen in Bio-Qualität, fair und regional gehandelt finanzieren.
  9. Das Land soll Städte und Gemeinden finanziell so unterstützen, dass die marode Infrastruktur wieder auf- und ausgebaut werden kann.
  10. Das Land übernimmt ein Fünftel des Volumens des Wasserstoffpakets.
  11. Steuermittel werden zwischen Bund, Ländern und Kommunen zugunsten der Kommunen umverteilt.
  12. Der kommunale Anteil am Steueraufkommen des Landes wird in Richtung 28 Prozent erhöht.
  13. Das Konnexitätsprinzip wird strikt eingehalten, sodass Bund und Land zusätzliche Aufgaben der Kommunen vollständig erstatten.
  14. Land und Bund übernehmen mittelfristig die Kosten für Sozialleistungen.
  15. Das Land fördert erneuerbare Energien aus dem Landeshaushalt.
  16. Ein Landesförderprogramm unterstützt Kommunen bei der Umstellung der Straßenbeleuchtung auf energiesparende Technik.
  17. Ein Landesprogramm fördert die energetische Sanierung kommunaler Gebäude.
  18. Die Kommunen werden durch eine deutlich stärkere Landesfinanzierung des Nahverkehrs entlastet.
  19. Land und Bund stellen Mittel zur Sanierung der Nahverkehrsinfrastruktur bereit.
  20. Das Land übernimmt die Kosten für die Kastration streunender und herrenloser Haustiere.
  21. Das Land unterstützt Tierheime finanziell stärker.
  22. Maßnahmen zur Entsiegelung und Regenwasserversickerung werden aus einem Landesprogramm gefördert.
  23. Das Land übernimmt die tatsächlich anfallenden Kosten der Kitas.
  24. Das Land übernimmt die Kosten der anonymen Spurensicherung nach sexuellen Übergriffen.
Mehr Pflichten 127
  1. Die Landesregierung setzt sich für einen bundesweiten Mietendeckel ein.
  2. Die Landesregierung drängt darauf, die Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen zu erleichtern.
  3. Die Landesregierung setzt sich per Bundesratsinitiative für eine gesetzliche Arbeitszeit von 35 Wochenstunden ein.
  4. Das Land übernimmt die Kosten der Sozial- und Gesundheitsberichterstattung der Kreise und unterstützt sie mit digitalen und sonstigen Dienstleistungen.
  5. Die Beratung von Arbeitsmigrantinnen und Arbeitsmigranten aus Osteuropa über ihre Rechte wird als zusätzliche Landesaufgabe zusätzlich finanziert.
  6. Die Landesregierung startet wegen Digitalisierung und künstlicher Intelligenz eine breite Qualifizierungsoffensive, auch für kleine und mittlere Unternehmen.
  7. Das Land soll eine flächendeckende soziale und sozialrechtliche Beratung finanzieren, damit sich Betroffene gegen fehlerhafte Bescheide wehren können.
  8. Die Landesregierung soll sich über den Bundesrat für eine sanktionsfreie, bedarfsdeckende Mindestsicherung von mindestens 1200 Euro netto einsetzen.
  9. Das Land soll Mietuntergrenzen beschließen, damit Kommunen keine Mietobergrenzen unterhalb der Mittelwerte der örtlichen Mietspiegel festlegen.
  10. NRW soll sich im Bund für höhere Sozialleistungen einsetzen.
  11. NRW soll sich im Bund für höhere Renten einsetzen.
  12. Das Land soll eine Bundesratsinitiative zur Wiedereinführung der Vermögensteuer ergreifen.
  13. Das Land soll eine Bundesratsinitiative zur einmaligen Erhebung einer Vermögensabgabe ergreifen.
  14. NRW soll sich an vorderster Stelle für die Wiederherstellung des Asylrechts einsetzen.
  15. Die nur befristet verfügbaren Mittel für Krankenhäuser sollen als Grundfinanzierung aus dem Landeshaushalt verstetigt werden.
  16. Alle erforderlichen Investitionskosten der Krankenhäuser sollen vom Land NRW finanziert werden.
  17. Die Landesregierung soll sich für eine Bundesratsinitiative zur Abschaffung der Fallpauschalen einsetzen.
  18. Die Landesregierung soll sich für eine Bundesratsinitiative zum Verbot von Profiten im Gesundheitswesen einsetzen.
  19. Die Krankenhausfinanzierung des Landes soll auf mindestens 1,5 Milliarden Euro jährlich erhöht werden.
  20. Die durch Bundesmittel erreichte Krankenhausfinanzierung von rund 1,772 Milliarden Euro soll dauerhaft durch Landesmittel gesichert werden.
  21. Eine umfassende Gesundheitsberichterstattung soll regionale und geschlechtsspezifische Gesundheitsziele für einen Landesgesundheitsplan liefern.
  22. Das Land soll mit den Kommunen dafür sorgen, dass die Menschen wohnortnah die nötige Gesundheitsversorgung erhalten.
  23. Ein Landesgesundheitsplan mit konkret überprüfbaren Zielen soll aufgestellt werden.
  24. Die Landespolitik soll Vorurteile gegenüber Erkrankten abbauen.
  25. Das Land soll sich dafür einsetzen, dass Rezepte für Physiotherapie, Ergotherapie oder Logopädie leichter und schneller zu bekommen sind.
  26. Das Land soll gesundes Essen in Kitas und Schulen in Bio-Qualität, fair und regional gehandelt finanzieren.
  27. NRW soll eine Bundesratsinitiative für eine umfassende Pflegefinanzierung ergreifen.
  28. Ein landesweites Konzept für kommunale Aktionspläne gegen Kinderarmut soll entwickelt und umgesetzt werden.
  29. Ein landesweites Konzept für kommunale Aktionspläne gegen Kinderarmut soll Kinder und Familien in benachteiligten Stadtteilen direkt vor Ort unterstützen.
  30. Das Land soll Städte und Gemeinden finanziell so unterstützen, dass die marode Infrastruktur wieder auf- und ausgebaut werden kann.
  31. Kinder und Jugendliche sollen an allen sie betreffenden Entscheidungen vor Ort und auf Landesebene gehört und beteiligt werden.
  32. In allen betroffenen Ministerien sollen Arbeitsgruppen zur zügigen Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Gesetzen und Verwaltungsverfahren eingerichtet werden.
  33. Eine landesrechtliche Richtlinie schreibt eine berufsübergreifende, koordinierte Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit komplexem Hilfebedarf vor, mit Anlaufstellen vor Ort und landesweit koordiniertem Kostenträgermanagement.
  34. Die Landesregierung unterstützt gewerkschaftliche Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge, die älteren Beschäftigten Qualifizierung, gesundheitsgerechte Arbeitsbedingungen und Altersteilzeit bis zur Rente sichern.
  35. Die Landesregierung bekämpft durch aktive Arbeitsmarktpolitik vor Ort die Ursachen künftiger Niedrigrenten.
  36. Die Landesregierung setzt sich mit Initiativen im Bund für die Interessen der heutigen Rentenbeziehenden in NRW ein.
  37. Das Land stellt hinreichende finanzielle Mittel bereit, damit die Wirtschaft auf Wertschöpfungsketten ohne fossile Energieträger umsteigen kann.
  38. Die öffentlichen Investitionsgesellschaften werden öffentlich-rechtlich eingerichtet und mit einer Staatsgarantie versehen.
  39. Bund und Länder stellen über einen Hochschuldigitalpakt zusätzliche Mittel für digitale Infrastruktur an Hochschulen bereit.
  40. Die Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau wird wieder im Grundgesetz verankert.
  41. Das Land startet, betreibt und bewirbt eine gemeinsame Online-Plattform des Einzelhandels für ganz Nordrhein-Westfalen mit regionalen Anbietern.
  42. Das Land schafft einen Fonds, aus dem Kommunen leerstehende Lokale anmieten oder kaufen können.
  43. Privatisierungen des Landes werden darauf überprüft, ob die Aufgaben tatsächlich besser und wirtschaftlicher erfüllt werden.
  44. Das Land unterstützt Kommunen bei der Rückabwicklung von Privatisierungen, vor allem in der Wohnungs-, Energie-, Wasser- und Abfallwirtschaft.
  45. Das Land sichert die Sparkassen gegen die Risiken aus Niedrigzinsphase, Alterung der Bevölkerung und Digitalisierung ab.
  46. Land und Bund übernehmen mittelfristig die Kosten für Sozialleistungen.
  47. Das Land schafft einen Entschuldungsfonds zur Übernahme kommunaler Altschulden.
  48. Das Land startet eine Bundesratsinitiative zum Umbau der Gewerbesteuer in eine Gemeindewirtschaftssteuer.
  49. Im Landesplanungsgesetz wird ein Auskunftsrecht der Fraktionen der Regionalräte verankert, das die Einsicht in Planungsunterlagen der Landesplanungsbehörde und der Kommunen umfasst.
  50. Land, Bund und EU fördern sozial vielfältige Stadtteile, auch durch Ausweitung von Ansätzen des Programms „Soziale Stadt“.
  51. Das Land führt einen Bodenfonds ein, der die kommunalen Spielräume bei der Projektentwicklung erhöht.
  52. Land und Kommunen sind verpflichtet, menschenwürdige und bezahlbare Wohnungen zur Verfügung zu stellen.
  53. Das Land beruft einen regelmäßig tagenden „Runden Tisch Wohnen“ mit Kommunen, Wohnungsunternehmen, Genossenschaften, Mieter- und Vermietervertretungen ein.
  54. Das Land setzt sich auf Bundesebene für ein neues Gesetz zur Wohnungsgemeinnützigkeit ein.
  55. Kommunen und Land bauen jährlich 100.000 eigene Wohnungen mit unbefristeter Sozialbindung.
  56. Die neuen Sozialwohnungen von Land und Kommunen sind barrierefrei und altersgerecht, mindestens zwei Prozent davon rollstuhlgerecht.
  57. Land und Kommunen lassen jährlich 100.000 mietpreisgebundene, barrierefreie Wohnungen bauen.
  58. Die Privatisierung von kommunalem und landeseigenem Bauland wird gestoppt.
  59. Das Land fördert und koordiniert die Erstellung von Leerstandskatastern in allen Städten.
  60. Das Land entwickelt ein Konzept gegen Verdrängung durch Mietpreissteigerungen.
  61. Das Land zieht sich aus Finanzanlagen, Investitionen und Subventionen für die fossile und atomare Energiewirtschaft zurück.
  62. Die Landesregierung sorgt dafür, dass die Tagebaue Hambach und Garzweiler nach Bergrecht wieder nutzbar gemacht werden.
  63. Die Energieagentur wird als unabhängiges Landeskompetenzzentrum für erneuerbare Energien, Energieeffizienz und Klimaschutz wieder eingerichtet.
  64. Das Land fördert erneuerbare Energien aus dem Landeshaushalt.
  65. Das Land setzt sich auf Bundesebene für einen bezahlbaren Strompreis ein.
  66. Die Landesregierung bemüht sich um die Abschaltung grenznaher Atomkraftwerke in Belgien, den Niederlanden und Frankreich.
  67. Ein Landesförderprogramm unterstützt Kommunen bei der Umstellung der Straßenbeleuchtung auf energiesparende Technik.
  68. Ein Landesprogramm fördert die energetische Sanierung kommunaler Gebäude.
  69. Für die Finanzierung des kostenfreien Nahverkehrs werden erhebliche Landes- und Bundesmittel bereitgestellt.
  70. Die Kommunen werden durch eine deutlich stärkere Landesfinanzierung des Nahverkehrs entlastet.
  71. Land und Bund stellen Mittel zur Sanierung der Nahverkehrsinfrastruktur bereit.
  72. Ein Landesprogramm baut die Fahrradmobilität massiv aus, ohne in Konkurrenz zur Schiene zu treten.
  73. Das Land unterstützt Kommunen bei der Umsetzung kommunaler Radentscheide.
  74. Nordrhein-Westfalen setzt sich im Bundesrat für ein generelles Tempolimit von 120 km/h auf Autobahnen ein.
  75. Nordrhein-Westfalen setzt sich für die bundesweite Abschaffung von Kurzstreckenflügen ein.
  76. Die Biodiversitätsstrategie der EU wird in Nordrhein-Westfalen umgesetzt.
  77. Landeseigene Landwirtschaftsflächen werden nur nach ökologischen und sozialen Kriterien verkauft oder verpachtet.
  78. Umwelt- und Waldpädagogik werden gefördert und verstärkt dem Landesbetrieb Wald und Holz übertragen.
  79. Das Land übernimmt die Kosten für die Kastration streunender und herrenloser Haustiere.
  80. Das Land unterstützt Tierheime finanziell stärker.
  81. Maßnahmen zur Entsiegelung und Regenwasserversickerung werden aus einem Landesprogramm gefördert.
  82. Ein Landesprogramm Klimafolgenanpassung wird aufgelegt, das Kommunen bei dieser Aufgabe unterstützt.
  83. Das Land gewährt finanziell belasteten Krankenhäusern Hilfen zur Schadensbeseitigung.
  84. Das Land Nordrhein-Westfalen stattet einen besseren Katastrophenschutz aus und finanziert ihn.
  85. Das Land stellt den Kommunen generelle Risikoanalysen für Starkregenereignisse bereit.
  86. Das Land übernimmt die tatsächlich anfallenden Kosten der Kitas.
  87. Das Land unterstützt die Kommunen beim bedarfsdeckenden Ausbau der Gesamtschulen.
  88. Das Land Nordrhein-Westfalen erstellt ein Portal, das offene Lehr- und Lernmaterialien sammelt und allen kostenfrei zugänglich macht.
  89. Die Landespolitik bietet jedem jungen Menschen eine Ausbildung nach seinen Neigungen und Fähigkeiten an.
  90. Das Land setzt sich auf Bundesebene für eine Reform des BAföG ein.
  91. Die Landesregierung fordert beim Bund ein Erwachsenenbildungsfinanzierungsgesetz ein.
  92. Die Landesregierung fordert beim Bund einen Weiterbildungsfonds ein, etwa finanziert durch eine einprozentige Umlage auf Lohn- und Gehaltssummen.
  93. Die Landesregierung fordert beim Bund klare Regeln für Lernzeitansprüche mit Freistellung von der Arbeit ein.
  94. Die Istanbul-Konvention wird in NRW vollständig umgesetzt.
  95. Das Land übernimmt die Kosten der anonymen Spurensicherung nach sexuellen Übergriffen.
  96. Das Land schafft alle diskriminierenden und ausgrenzenden Landesgesetze und -vorschriften ab.
  97. Das Land setzt sich auf Bundesebene für die Beseitigung diskriminierender Gesetze und Vorschriften ein.
  98. Für Unterbringung und Versorgung Schutzsuchender in Landesunterkünften und Kommunen werden verbindliche und einklagbare Standards eingeführt.
  99. Die queere Emanzipations- und Verfolgungsgeschichte wird in der Bildungs-, Gedenk- und Ausstellungspolitik des Landes angemessen berücksichtigt.
  100. Die UN-Behindertenrechtskonvention wird auf Landes- und Kommunalebene vollständig umgesetzt.
  101. Alle Landesgesetze und Verordnungen werden systematisch auf Vereinbarkeit mit der UN-Behindertenrechtskonvention überprüft.
  102. Beschäftigte in Werkstätten für behinderte Menschen erhalten sozialversicherungspflichtige Arbeitsverträge und gleiche Arbeitnehmerrechte; das Land setzt sich dafür auf Bundesebene ein.
  103. Das Land setzt sich im Bundesrat für eine Erhöhung der Ausgleichsabgabe gestaffelt von 250 auf bis zu 1000 Euro ein.
  104. Das Innenministerium behandelt rechte Gewalt dem Ernst der Lage angemessen.
  105. Unabhängige Fachleute erstellen im Auftrag des Landtags regelmäßig einen Antisemitismusbericht mit konkreten Maßnahmen.
  106. Die Landesregierung stellt den Zugang von Sinti und Roma zum Arbeits- und Wohnungsmarkt sicher.
  107. Beim Landtag wird eine polizeibeauftragte Person als Monitoring-, Anlauf- und Vermittlungsstelle eingesetzt.
  108. Beim Landtag wird eine polizeibeauftragte Person als Monitoringstelle geschaffen.
  109. Das Land führt verpflichtende Fortbildungen für Polizei und Justiz zu häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt ein.
  110. Das Land soll alle Möglichkeiten ausschöpfen, um die Rechte von Sozialleistungsbeziehenden zu wahren.
  111. Das Land startet eine Bundesinitiative zur Legalisierung von Cannabis.
  112. Die Landesregierung ermöglicht mobiles und stationäres, anonymes Drug-Checking.
  113. Bürgerräte werden auch auf Landesebene erprobt.
  114. Bei Verfassungsänderungen werden verpflichtende Volksabstimmungen eingeführt.
  115. Das Land fördert kommunale Kultureinrichtungen wie Museen, Bibliotheken, Musikschulen, Theater und soziokulturelle Zentren institutionell durch Festbetragsfinanzierung.
  116. Landesgebäude werden mit baukünstlerischem Ausdruck sowie umweltverträglich und gesellschaftlich nachhaltig gebaut.
  117. Das Land koordiniert den Breitbandausbau mit Glasfaser als Landesaufgabe.
  118. Der Landesbetrieb IT.NRW wird gestärkt und seine Angebote für Land und Kommunen werden ausgebaut.
  119. Die IT-Beschaffung des Landes richtet sich nach sozialen und ökologischen Kriterien.
  120. Das Land finanziert ein langfristiges Projekt zum landesweiten Aufbau regionaler Infrastrukturen gegen Cyberangriffe.
  121. Das Land richtet eine zentrale Kontakt- und Beratungsstelle für Ersthilfe bei Cyberangriffen ein und finanziert sie.
  122. NRW nimmt mehr Geflüchtete, vor allem aus Krisengebieten, auf.
  123. NRW nimmt alle Menschen in Not auf.
  124. Das Land nutzt seine Sparkassenaufsicht, um die Finanzierung von Rüstungsfirmen durch Sparkassen zu unterbinden.
  125. Die Landesregierung setzt sich dafür ein, dass sich alle Bürgermeister dem Appell der Mayors for Peace anschließen.
  126. Die Landesregierung treibt die weltweite Ächtung von Atomwaffen voran.
  127. Das Land NRW setzt sich für einen gerechten Frieden im Nahen Osten mit Sicherheit für Palästinenser und Israelis ein.
Koalitionsvertrag 711016
Mehr Geld 11
Mehr Rechte oder Angebote 4
Weniger Pflichten 1
Teils begünstigend, teils belastend 4
Bleibt wie bisher 3
Ohne klare Richtung 3
Weniger Geld 4
Mehr Pflichten 68
  1. Als Teil des Klimaschutz-Sofortprogramms wird ein Entwurf zur Überarbeitung des Klimaschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen vorgelegt.
  2. Der Klimaschutzbeirat wird zu einem unabhängigen Klima-Sachverständigenrat weiterentwickelt, der Empfehlungen erarbeitet und landespolitische Maßnahmen untersucht.
  3. Im Klimaschutzgesetz wird die Grundlage gelegt, die Finanzpolitik des Landes auf Klimaschutz auszurichten.
  4. Für die Ausgaben des Landes wird ein Klima-Tracking eingeführt.
  5. Die Landeshaushaltsordnung wird für ein Klima-Tracking der Landesausgaben geändert.
  6. Zeitnah wird ein Klimaschutz-Sofortprogramm mit Maßnahmen aus Energie, Wirtschaft, Industrie, Wärme, Kommunen, Mobilität und Verbraucherschutz vorgelegt.
  7. Es wird eine Strategie vorgelegt, wie die klimaneutrale Landesverwaltung unter Einbeziehung der Hochschulen mit möglichst wenig Kompensationen erreicht wird.
  8. Auf Landesebene wird ein Kompetenzzentrum Wärmewende zur Unterstützung der Kommunen gegründet.
  9. Die Energieversorgungsstrategie des Landes wird mit dem Ziel der Energiesouveränität zeitnah weiterentwickelt und beständig angepasst.
  10. Maßnahmen und Ziele der Energieversorgungsstrategie unterliegen künftig einem transparenten jährlichen Monitoring.
  11. Zur Energiekrisenvorsorge wird ein ressortübergreifendes Energiekrisenmanagement aufgebaut.
  12. Das Land erarbeitet Musterrahmenverträge für Bürgerwindparks.
  13. Geeignete Dachflächen von Landesliegenschaften werden möglichst bis Ende 2025 mit Solaranlagen nachgerüstet.
  14. Sämtliche Tagebaufolgekosten werden durch ein unabhängiges Gutachten im Auftrag der Landesregierung aktuell bewertet.
  15. Jährlich wird ein Bericht über die Atomtransporte in Nordrhein-Westfalen im Vorjahr veröffentlicht.
  16. Bund und Land sollen Stahlunternehmen Investitionen in klimaneutrale Produktionsprozesse ermöglichen.
  17. Das Land beteiligt sich am Zement-Pilotprojekt als Fördergeber, Koordinator und Nachfrager.
  18. 15 Prozent der Staatswaldflächen werden für den Waldnaturschutz gesichert, womit zwei Prozent der Waldfläche des Landes aus der Nutzung genommen werden.
  19. Der Landesbetrieb Wald und Holz soll Bürgerwaldgenossenschaften beraten und bei Gründungen unterstützen.
  20. Das Landeszentrum Wasser soll eine Zukunftsstrategie Wasser entwickeln.
  21. Für Gesetzentwürfe wird ein verpflichtender Nachhaltigkeits-Check eingeführt.
  22. Ein Bioökonomierat aus allen betroffenen Akteursgruppen wird eingerichtet und entwickelt mit der Landesregierung eine Strategie.
  23. Kommunen, die vom Land definierte ÖPNV-Mindeststandards zu Angebot, Takt und Lückenschlüssen erfüllen, erhalten über das ÖPNV-Gesetz eine zusätzliche Pauschale.
  24. Bis zur Neuaufstellung des Landesstraßenbedarfsplans werden keine neuen Straßenplanungen aufgenommen.
  25. Straßen.NRW plant und baut als verkehrsträgerübergreifender Dienstleister Straßen, Fuß- und Radwege gleichberechtigt.
  26. Der Landesbetrieb Straßen.NRW soll für den Bund die Anhebung der Brücken planen und umsetzen.
  27. Die Landesverwaltung soll Vorbild bei Müllvermeidung, Mehrweg und Recycling werden.
  28. Mit der Landesdatenschutzbeauftragten werden datenschutzrechtliche Empfehlungen als „White List“ erarbeitet.
  29. Mit Bund und Ländern werden Plattformen für Open Educational Resources und intelligente Lernsoftware aufgebaut.
  30. Der Deutsche Qualifikationsrahmen soll durch einen Staatsvertrag zwischen den Bundesländern verbindlich werden.
  31. Neue Rechenzentren werden ab 2027 klimaneutral betrieben.
  32. Alle Rechenzentren müssen ab 2025 ein Umweltmanagementsystem einführen.
  33. Ein Landeskatastrophenschutzbedarfsplan wird erstellt.
  34. Für Krisenstäbe und operative Einheiten auf kommunaler und Landesebene werden Katastrophenschutzübungen durchgeführt.
  35. Gegen Verschwörungsmythen wird eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe eingerichtet.
  36. Eine Landesagentur für regionale Gesundheitsversorgung berät und unterstützt die Akteure vor Ort.
  37. Die Teilhabeplanung wird als Qualitätskriterium in der Krankenhausplanung verankert.
  38. Das Landeszentrum Gesundheit soll den Kommunen in Krisen Informations- und Aufklärungsmaterial in den Hauptsprachen der hier lebenden Menschen bereitstellen.
  39. Das Land soll Vorbild sein und eine nachhaltige Beschaffungspraxis in der Landesverwaltung etablieren.
  40. Mindestens fünf Prozent der Neueinstellungen in der Landesverwaltung sollen Menschen mit Behinderungen sein.
  41. Kommt der Bund seiner Verantwortung nicht nach, richtet das Land im Folgejahr selbst einen Altschuldenfonds ein, der teilnehmende Kommunen substanziell und bilanziell entlastet.
  42. Eine digitale Förderplattform wird geschaffen, auf der alle Landesbehörden verpflichtend ihre Förderprogramme darstellen und Anträge sowie Verwendungsnachweise medienbruchfrei abgewickelt werden.
  43. Das Land tritt als Mittler für neue formelle und informelle grenzüberschreitende Kooperationen ein.
  44. Das Land berät und unterstützt die Gründung kommunaler Wohnungsbaugesellschaften, Genossenschaften und Baugruppen.
  45. Landesliegenschaften sollen vorrangig in Erbpacht vergeben werden.
  46. Bei größeren Veränderungen wird der Standort von Landesliegenschaften mit den Kommunen abgestimmt.
  47. Die Sprachmittlung in Landesbehörden wie der Polizei wird ausgebaut, gegebenenfalls unter Einsatz Künstlicher Intelligenz.
  48. Für die Landeseinrichtungen für Geflüchtete werden gemeinsam mit Flüchtlingsarbeit, Wohlfahrtspflege und Kommunen Standards für Ausstattung und Angebote festgelegt.
  49. Die Landesaufnahmeeinrichtungen dienen als erste Anlaufstellen mit Registrierung, Gesundheitserstuntersuchung, Erkennung besonderer Schutzbedarfe und vorbereitenden Angeboten.
  50. Eine Antidiskriminierungsstelle auf Landesebene wird eingesetzt.
  51. Der Einsatz des Landes gegen Diskriminierung und für eine offene Gesellschaft wird verstärkt.
  52. Das Angebot der Landeszentrale für politische Bildung zu LSBTIQ*-Geschichte und zum Coming-out wird aufgestockt.
  53. Das Land schützt Kulturräume und unterstützt ihre Bereitstellung.
  54. Der Abschluss einer Zusatzvereinbarung zwischen Region Bonn, Bund, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz wird unterstützt und aktiv mitverhandelt.
  55. Alle bestehenden und zusätzlichen finanzwirksamen Ausgaben stehen unter Haushaltsvorbehalt.
  56. Spätestens 2024 beginnt die konjunkturgerechte Tilgung der Kredite für den Corona-Rettungsschirm.
  57. Für die Ausgaben des Landes wird ein Nachhaltigkeits-Tracking einschließlich des Ziels Gleichstellung von Männern und Frauen eingeführt.
  58. Die Landeshaushaltsordnung wird für das Nachhaltigkeits-Tracking geändert.
  59. Die Maßnahmen zur klimaneutralen Landesverwaltung bis 2030 werden konsequent umgesetzt und weiterentwickelt.
  60. CO2-Emissionen der Landesverwaltung werden vorrangig vermieden und vermindert und nur wo nötig kompensiert.
  61. Der Landesfuhrpark wird schrittweise auf alternative Antriebe umgestellt.
  62. Ladeinfrastruktur für elektrische Dienstfahrzeuge wird flächendeckend errichtet.
  63. Zur Durchsetzung des EU-Sanktionsrechts werden Maßnahmen ergriffen, um Vermögenswerte schnell ihren wirtschaftlichen Eigentümern zuzuordnen.
  64. Die Vorreiterrolle des Landes bei der Bekämpfung von Steuerkriminalität, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung wird ausgebaut.
  65. Die Geldwäsche-Aufsicht im Nicht-Finanzsektor in Landesverantwortung wird umfassend gestärkt.
  66. Die Finanzverwaltung unterstützt Kommunen bei der Erkennung tatsächlicher Betriebsstandorte.
  67. Bei allen Immobilienmaßnahmen des Landes einschließlich Hochschulen gelten die Standards der Klimaneutralen Landesverwaltung.
  68. Das Land stellt seinen Beschäftigten Co-Working-Arbeitsplätze bereit.
Grüne, Programmentwurf zur Landtagswahl 2027 4236
Mehr Geld 4
Mehr Rechte oder Angebote 1
Weniger Pflichten 1
Bleibt wie bisher 3
Weniger Geld 3
Weniger Rechte oder Angebote 2
Mehr Pflichten 40
  1. Im Klimaschutzgesetz sollen klare Reduktionspfade für alle Ministerien festgelegt werden.
  2. Das Land soll einen CO2-Schattenpreis anwenden.
  3. Das Land wirbt weltweit aktiv um Investitionen.
  4. Bei öffentlichen Vergaben des Landes sollen Solo-Selbstständige und kleine Unternehmen faire Chancen haben.
  5. Zentrale Landesförderprogramme für energetische Sanierung und Heizungsumstellung erhalten mehrjährige Förderzusagen von mindestens drei Jahren.
  6. Eine nationale Taskforce Niedrigwasser aus Bund, Ländern, Häfen, Binnenschifffahrt und Wirtschaft soll Maßnahmen für belastbare Logistikketten koordinieren.
  7. Bei der Vergabe von Landesmitteln wird ein Klima-Check eingeführt.
  8. Klimaanpassungsmaßnahmen werden durch eine verlässliche Finanzierung von Land und Bund abgesichert.
  9. Das Land unterstützt Kommunen bei der Erfassung von Baulücken mit Instrumenten und Beratung.
  10. Für Landesprojekte wird transparent gemacht, wo Ausgleichsflächen liegen und wie sie sich entwickeln.
  11. Freiwilligendienstleistende sollen vom Land ein kostenfreies Deutschlandticket erhalten.
  12. Die Wirksamkeit des Tarifentgeltsicherungsgesetzes wird regelmäßig überprüft.
  13. Ein landesweiter Aktionsplan zur Stärkung der Tarifbindung wird mit den Sozialpartnern erarbeitet.
  14. Für Landes- und kommunale Dienstleistungen werden europäische digitale Zahlweg-Alternativen angeboten.
  15. Verbindliche Cybersicherheitsübungen werden etabliert.
  16. Ein landeseigenes Cyber-Response-Team wird aufgebaut, das Sicherheitsvorfälle erkennt und Kommunen und Behörden unterstützt.
  17. Bund und Länder sollen gemeinsam eine tragfähige Lösung schaffen, die hoch verschuldete Kommunen dauerhaft von übermäßigen Altschulden befreit.
  18. Bund und Land sollen eine dauerhaft auskömmliche Finanzierung der Kommunen sicherstellen, damit keine neuen Altschulden entstehen.
  19. Die Landesverwaltung soll bis 2030 bei Bau und Beschaffung klimaneutral werden.
  20. Vergabeentscheidungen der Landesverwaltung werden an verbindlichen sozialen und ökologischen Kriterien ausgerichtet.
  21. Das Land unterstützt die Kommunen mit Beratung und Wissenstransfer bei einer fairen, nachhaltigen Beschaffung.
  22. Der verbindliche Anteil für Klimaschutz, Klimafolgenanpassung und Kreislaufwirtschaft soll auch in bestehenden Förderprogrammen des Landes stärker verankert werden.
  23. Im Justizministerium wird eine zentrale Resilienztaskforce zum Schutz der Justizbediensteten vor Einschüchterung eingerichtet.
  24. Das Weisungsrecht gegenüber Staatsanwaltschaften soll nach dem Vorbild der Selbstbindung des Justizministeriums reformiert werden.
  25. Einzelweisungen an Staatsanwaltschaften sollen verbindlich abgesichert und auf eng begrenzte Ausnahmefälle beschränkt werden.
  26. Für Weisungen an Staatsanwaltschaften sollen klare Begründungs-, Dokumentations- und Transparenzpflichten gelten.
  27. Für Kriegs- und Katastrophenlagen sowie großflächige Cyberangriffe werden verbindliche Szenarienplanungen eingeführt.
  28. Für Landesbehörden werden regelmäßige Stresstests für Krisenlagen durchgeführt.
  29. Es werden ressortübergreifende Krisenübungen der Landesbehörden durchgeführt.
  30. Das Land unterstützt insbesondere kleinere Kommunen, die spezielle Fähigkeiten für den Krisenfall nicht selbst vorhalten können.
  31. Eine regelmäßige Betreiberkonferenz von Land, Kommunen, Sicherheitsbehörden und Betreibern bewertet Bedrohungen, Schutzbedarfe und Unterstützungsbedarf kritischer Infrastrukturen.
  32. Für Landtag und Landesregierung wird ein verbindliches, öffentliches Lobbyregister eingeführt.
  33. Für Landtag und Landesregierung wird der legislative Fußabdruck eingeführt.
  34. Die Landeszentrale für politische Bildung entwickelt neue Konzepte, um bisher selten erreichte Menschen besser anzusprechen.
  35. Das Gewalthilfegesetz des Bundes wird auf Landesebene konsequent umgesetzt.
  36. Bestehende Schutzlücken im Sexualstrafrecht werden gemeinsam mit den Ländern geschlossen.
  37. Das Land Nordrhein-Westfalen geht als Staat mit Vorbildfunktion voran und sorgt für einen starken Diskriminierungsschutz.
  38. Das Kirchenasyl soll von Bundes- und Landesbehörden geachtet werden.
  39. Das Land hält ausreichend Unterbringungsplätze vor, um auf Fluchtbewegungen reagieren zu können und die Kommunen zu entlasten.
  40. Nordrhein-Westfalen soll die Baurechtsnovelle des Bundes, die Musikclubs als Kulturorte verankert, zügig und konsequent umsetzen.

Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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