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Länder

Staat: was die Programme zur Landtagswahl in Baden-Württemberg und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.

Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Baden-Württemberg

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Ohne Einzug ins Parlament

Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten oder begünstigen. Die Programme sind unterschiedlich lang; den Anteil am Programm zeigt der Balken beim Darüberfahren. Auf ein Programm klicken, um seine Forderungen zu sehen.
Grüne 3327
Mehr Geld 5
Mehr Rechte oder Angebote 2
Bleibt wie bisher 2
Weniger Geld 4
Weniger Rechte oder Angebote 2
Mehr Pflichten 27
  1. Die GreenTech-Plattform bei der Landesagentur Umwelttechnik BW wird zur Anlaufstelle für Energieeffizienztechnologien und GreenTech.
  2. Landesbehörden erhalten Beschaffungsquoten im Sinne der Kreislaufwirtschaft.
  3. Die Fachkräftegewinnung für den Infrastrukturausbau wird in die Arbeit der „Task Force Infrastruktur“ einbezogen.
  4. Das Land soll darauf hinwirken, dass Solaranlagen an Lärmschutzwänden und als Hagelschutz im Obstbau zum Standard werden.
  5. Eine gemeinsam mit Netzbetreibern und Energieversorgern erarbeitete Speicherstrategie soll zeigen, wie viele Speicher im Land benötigt werden und wo sie errichtet werden sollen.
  6. Das Land beteiligt sich an grenzüberschreitenden Wasserstoffpartnerschaften und setzt sich für europäische Wasserstoffnetze ein.
  7. Die Datenstandards des föderalen Informationsmanagements FIM sollen für Datenbanken und Ausschreibungen des Landes verbindlich werden.
  8. Mit Landesbürgschaften und innovativen Finanzierungsinstrumenten wie nachrangig rückzahlbaren Darlehen soll der finanzielle Spielraum kommunaler Unternehmen erweitert werden.
  9. Bei Finanzanlagen und Investitionen des Landes werden neben Rentabilität und Sicherheit auch Klimaschutz, soziale Kriterien und Menschenrechte berücksichtigt.
  10. Der bisher von Konsulaten organisierte muttersprachliche Unterricht wird in ein staatlich verantwortetes Angebot überführt.
  11. Mit einer Enquete-Kommission des Landtags wird ein breiter, evidenz- und wissenschaftsbasierter Dialog über die Weiterentwicklung der Sekundarschulen geführt.
  12. Die Landesregierung soll auf die Empfehlungen des Klimasachverständigenrats reagieren.
  13. Gesetzlich wird festgelegt, dass die Landesregierung bei einer drohenden Zielverfehlung von mehr als zehn Prozent Landesmaßnahmen vorlegen muss.
  14. Der Klimavorbehalt für Landesprogramme wird konsequent bei Investitionen angewandt.
  15. Das Energie- und Klimaschutzkonzept für Landesliegenschaften wird konsequent umgesetzt.
  16. Baden-Württemberg soll aktiv in europäischen Bündnissen für erneuerbare Energien und grünen Wasserstoff mitarbeiten.
  17. Die EU-Wiederherstellungsverordnung wird im Land umgesetzt.
  18. Bis 2040 sollen in den Landeskantinen 70 Prozent regionales Essen angeboten werden.
  19. Die Ernährungsstrategie des Landes wird gemeinsam mit Gesundheitsexperten, Landwirtschaft und Bildung weiterentwickelt.
  20. Die unabhängige Züchtung an den Landesanstalten und im Ökolandbau wird im Getreide-, Obst- und Weinbau sowie bei traditionellen Kulturpflanzen unterstützt.
  21. Das Regiobus-Angebot soll perspektivisch wie der Schienenpersonennahverkehr in die Aufgabenträgerschaft des Landes übergehen.
  22. Land und Kommunen erfassen Leerstände über eine gemeinsame Datengrundlage systematisch, sprechen Eigentümer an und stoßen Sanierungs- oder Aktivierungsprozesse an.
  23. Lebenszyklusbetrachtungen werden bei landeseigenen Bauprojekten zum Standard.
  24. Pflegefachkräfte werden durch die neue Landesagentur für die Zuwanderung von Fachkräften bei der Einwanderung unterstützt.
  25. Die Landesregierung soll sich verpflichten, die Ergebnisse des Landesjugendbeirats zu prüfen und zu beantworten.
  26. Ein Landesdemokratiefördergesetz schafft einen gesetzlichen Auftrag und Rahmen für die Förderung der Zivilgesellschaft.
  27. Die Landesverwaltung soll bei fairer und nachhaltiger Beschaffung mit gutem Beispiel vorangehen.
CDU 1122
Mehr Geld 1
Mehr Rechte oder Angebote 1
Ohne klare Richtung 2
Weniger Geld 2
Mehr Pflichten 9
AfD 1845
Mehr Geld 2
Mehr Rechte oder Angebote 1
Weniger Pflichten 2
Teils begünstigend, teils belastend 1
Ohne klare Richtung 3
Weniger Geld 2
Weniger Rechte oder Angebote 1
Mehr Pflichten 16
  1. Öffentliche Unternehmen und Behörden des Landes werden über ein „Buy BW“-Programm verpflichtet, für ihren Fuhrpark nur noch Automobile aus baden-württembergischer Produktion zu erwerben.
  2. Das Land richtet einen dauerhaften landeseigenen Investitionsfonds nach dem Vorbild des norwegischen Staatsfonds ein.
  3. Ein landeseigenes Register zur Erfassung von Wiederholungstätern wird eingeführt.
  4. Die Landesregierung lässt prüfen, ob EU-Vorschriften zur Beschränkung der Meinungsfreiheit im Internet die EU-Kompetenzen überschreiten, und setzt deren Vollzug im Land in diesem Fall aus.
  5. Das Land baut einen aus Haushaltseinsparungen gespeisten Baden-Württemberg-Fonds auf.
  6. Die Mittel des Baden-Württemberg-Fonds fließen ausschließlich in die Verkehrsinfrastruktur und nicht in wirtschaftspolitische Transformationsprojekte.
  7. Das Land richtet eine Landesagentur zur Rückgewinnung von Fachkräften ein.
  8. Das Land erarbeitet ein landesweites Konzept zur Drohnenabwehr.
  9. Das Land schafft eine eigene Grenzpolizeieinheit, die eng mit französischen und Schweizer Grenzschützern zusammenarbeitet.
  10. Der Landtag setzt einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss zu den Vorgängen in der Corona-Zeit ein.
  11. Zur Aufarbeitung der Krise wird im Landtag von Baden-Württemberg ein Untersuchungsausschuss eingesetzt.
  12. Die Landesregierung übernimmt das Risiko von Gebäudeschäden durch Tiefengeothermie-Bohrungen.
  13. Landesgesetze, Programme, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften treten nach spätestens zehn Jahren automatisch außer Kraft, sofern ihre Fortgeltung nicht fachlich begründet wird.
  14. Das Land sorgt für ausreichend bezahlbare Gewerbeflächen.
  15. Landesbehörden und landeseigene Unternehmen statten ihren Fuhrpark bevorzugt mit in Baden-Württemberg produzierten Fahrzeugen aus.
  16. Landesmittel für Entwicklungshilfe werden im Landeshaushalt transparent ausgewiesen.
SPD 57110
Mehr Geld 7
Mehr Rechte oder Angebote 3
Bleibt wie bisher 1
Weniger Geld 11
Mehr Pflichten 52
  1. Ein zweijähriges Bürokratiemoratorium untersagt neue Landesregelungen mit zusätzlicher Bürokratie für Unternehmen, ausgenommen Regelungen zu Arbeitnehmerrechten und fairem Wettbewerb.
  2. Digitale Unabhängigkeit wird strategische Landesaufgabe.
  3. Weiterbildung und Qualifizierung zu KI werden vom Land unterstützt, besonders in kleinen und mittleren Unternehmen.
  4. Das Land startet eine Weiterbildungsoffensive für KI-Kompetenz in Berufsschulen, Hochschulen und Volkshochschulen.
  5. Das Land trägt die Hälfte der Finanzierung der Schulsozialarbeit.
  6. Jeder Euro Bundesmittel für die Wohnbauförderung wird durch einen Euro Landesmittel ergänzt.
  7. Das Land baut wieder selbst Wohnungen.
  8. Das Land soll neue bezahlbare, besonders seniorengerechte und barrierearme Wohnungen schaffen.
  9. Ein Landes-Bodenfonds kauft Grundstücke an und gibt sie an gemeinwohlorientierte und kommunale Bauträger weiter.
  10. Neubauten von Land und Kommunen werden klimaneutral errichtet.
  11. Neubauten von Land und Kommunen werden bevorzugt in Holz- oder Hybridbauweise errichtet.
  12. Das Land übt eine konsequente Aufsicht über Selbstverwaltung, Krankenhäuser, Gesundheits- und Pflegedienstleister sowie Krankenkassen aus, um Patientenschutz und Versorgung zu verbessern.
  13. Das Handeln der Landesregierung während der Pandemie im Gesundheits- und Pflegebereich wird kritisch evaluiert.
  14. Das Land übernimmt wieder Verantwortung für die Förderung und die Investitionskosten von Pflegeeinrichtungen.
  15. Das Land steigt wieder in die gemeinnützige Familienerholung ein.
  16. Das Land übernimmt künftig die Hälfte der Kosten der Schulsozialarbeit.
  17. Das Land ermöglicht in seinen eigenen Institutionen familienfreundliche Arbeitszeitmodelle.
  18. Alle Kinder erhalten ein kostenloses, vom Land finanziertes Mittagessen in Kita und Schule.
  19. Das Land erstellt wieder alle fünf Jahre einen eigenständigen Armuts- und Reichtumsbericht.
  20. Erfahrungen, Anliegen und Engagement älterer Menschen werden auf Landes- und Kommunalebene in politische Entscheidungsprozesse einbezogen.
  21. Eine landesweite, regelmäßig aktualisierte Analyse der Lebenslagen älterer Menschen mit konkreten Handlungsempfehlungen wird durchgeführt.
  22. Die Gleichstellungsstrategie wird mit einem wirksamen Monitoring hinterlegt.
  23. Eine angemessene flächendeckende Versorgung mit Schwangerschaftsabbrüchen wird Gegenstand einer verbindlichen Landeskrankenhausplanung.
  24. Über den Bundesrat soll erreicht werden, dass eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe Material für ein Feststellungsverfahren gegen die AfD vor dem Bundesverfassungsgericht sammelt.
  25. Das Land übernimmt selbst den Ausbau eines Sirenennetzes.
  26. Das Land finanziert die Einheiten des Katastrophenschutzes und ihre Ausstattung auskömmlich.
  27. Hasskriminalität wird regelmäßig im Sicherheitsbericht des Landes behandelt.
  28. Der von den Rettungsdienstorganisationen errechnete Bedarf wird mit Unterstützung des Landes bewältigt.
  29. Der Bedarf der Feuerwehren wird mit Unterstützung des Landes bewältigt.
  30. Das Land leistet den Kommunen bei der Unterbringung Geflüchteter die notwendige finanzielle Unterstützung.
  31. Das Land trifft langfristige Planungen zur Unterbringung Geflüchteter.
  32. Das Land kofinanziert die Umsetzung der Mindeststandards in der Anschlussunterbringung.
  33. Eine umfassende Standortkonzeption mit zusätzlichen Landeserstaufnahmeeinrichtungen wird erstellt.
  34. Landeserstaufnahmeeinrichtungen bieten Zugang zu psychosozialer Beratung und Rechtsberatung.
  35. Landeserstaufnahmeeinrichtungen bieten Dolmetscher sowie Kultur-, Sprach- und Freizeitangebote.
  36. Landeserstaufnahmeeinrichtungen werden nicht abseits von Städten und Gemeinden ohne Kontakt oder gute ÖPNV-Anbindung angesiedelt.
  37. Menschen ohne Bleiberecht bleiben bis zu ihrer Ausreise in den Landeserstaufnahmeeinrichtungen und werden nicht auf Städte und Gemeinden verteilt.
  38. Die zentrale Anlaufstelle gegen Antisemitismus und für jüdisches Leben im Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung wird ausgebaut.
  39. Das Land nutzt auf seinen rund 8.000 Landesliegenschaften das volle Potenzial für Photovoltaik-Anlagen.
  40. Das Land steigt aktiv in den Netzausbau ein, um über geringere Kosten und Netzentgelte die Strompreise stabil zu halten.
  41. Über den Landesforst werden Flächen für Windkraft vergeben.
  42. Das Land soll Flächen für Anlagen erneuerbarer Energien finden, kaufen und genehmigungsrechtlich vorbereiten.
  43. Die Landesenergieagentur KEA-BW wird zu einem aktiven Planungs- und Beratungszentrum für Kommunen ausgebaut.
  44. Das Land stellt für den öffentlichen Verkehr als kommunale Pflichtaufgabe Haushaltsmittel bereit.
  45. Fährverbindungen, die Aufgaben des Schienenverkehrs wahrnehmen, finanziert das Land.
  46. Das Land übernimmt auch die Planungskosten für Elektrifizierung und Reaktivierung von Bahnstrecken.
  47. Die Planungs- und Umsetzungskapazitäten des Landes, die durch die Autobahn GmbH verloren gingen, werden wieder aufgebaut.
  48. Eine zentrale Beschwerdestelle auf Landesebene für Machtmissbrauch an Hochschulen wird angestrebt.
  49. Das Land verpflichtet sich, Förderungen der Deutschen Forschungsgemeinschaft zu kofinanzieren.
  50. Das Land erhöht seine Förderung für die Sanierung kommunaler und vereinseigener Sportanlagen deutlich.
  51. Das Land finanziert neue Pflichten, die es den Kommunen auferlegt, künftig vollständig und dynamisch.
  52. Landesbürgschaften sollen die Finanzierungskosten großer Investitionen senken.
Linke 5153
Mehr Geld 1
Mehr Rechte oder Angebote 2
Weniger Pflichten 2
Teils begünstigend, teils belastend 5
Weniger Geld 11
Weniger Rechte oder Angebote 1
Mehr Pflichten 48
  1. Wohnraumversorgung wird als einklagbares Grundrecht und Staatsziel verankert.
  2. Das Land unterstützt Mieterbeiräte finanziell.
  3. Ein Landesprogramm unterstützt Kommunen finanziell und strukturell bei Alternativen zur ordnungsrechtlichen Unterbringung.
  4. Ein Landesaktionsplan gegen Armut und für Teilhabe wird aufgestellt.
  5. Ein zweiter umfassender Armuts- und Reichtumsbericht für das Land wird erstellt.
  6. Das Land unterstützt Kommunen und freie Wohlfahrtspflege verlässlich bei der Armutsbekämpfung.
  7. Die Landeskrankenhausplanung berücksichtigt neben der stationären stets auch die ambulante Versorgung.
  8. Ein gemeinwohlorientierter Landeskrankenhausplan richtet sich am tatsächlichen Bedarf statt an Profitinteressen aus.
  9. Fachärztliche Praxen werden erhalten und von Land und Kommunen gefördert.
  10. Das Land übernimmt die Investitionskosten der Krankenhäuser vollständig.
  11. Das Land trägt die Investitionskosten für Krankenhausneu- und Umbauten vollständig, damit Kliniken diese nicht aus DRG-Erlösen finanzieren müssen.
  12. Das Land bezuschusst die Schaffung neuer Pflegeeinrichtungen dort, wo Bedarf besteht.
  13. Vorhandene Pflegeeinrichtungen werden mit Landeszuschüssen erhalten.
  14. Das Land legt Vorräte an wichtigen Medikamenten, Impfstoffen und Materialien an.
  15. Das Land bringt die inländische Produktion von Medikamenten voran.
  16. Ein landesweiter staatlicher Behandlungsfonds für Nicht-Krankenversicherte wird eingeführt.
  17. Das Land bezuschusst die Kommunen bedarfsdeckend für die Kitafinanzierung.
  18. Auf Landesebene wird ein Kita-Ratschlag mit Fachkräften, Gewerkschaften, Eltern und Trägern eingeführt.
  19. Die Landesregierung klärt die über 20 Jahre durch einen Softwarefehler unbesetzten Lehrerstellen vollständig auf und zieht Konsequenzen.
  20. Im öffentlichen Dienst gibt es keine sachgrundlosen Befristungen.
  21. Den Kommunen werden keine Aufgaben ohne gesicherte Finanzierung durch Bund und Land zugewiesen.
  22. Das Land setzt sich mit einer Bundesratsinitiative für die Wiedereinführung der Vermögensteuer ein.
  23. Das Land setzt sich mit einer Bundesratsinitiative für eine Reform der Erbschaftsteuer ein, die die Bevorzugung großer Erbschaften beendet.
  24. Die Landesregierung ergreift eine Bundesratsinitiative für ein Verbot der Umlage der Grundsteuer auf die Wohnungsmiete.
  25. Integration, Antidiskriminierung, Gleichstellung und Demokratieförderung werden als dauerhafte Landesaufgaben gesetzlich verankert und finanziell abgesichert.
  26. Die Anlaufstellen erhalten gesetzlich verankerte Standards und eine verbindliche Finanzierung durch das Land statt befristeter Projektförderung.
  27. Das Land erklärt sich bereit, freiwillig mehr Geflüchtete aufzunehmen.
  28. Das Land erstellt einen Aktionsplan gegen häusliche Gewalt.
  29. Femizide werden auf Landesebene realistisch erfasst.
  30. Täterarbeit und Präventionsarbeit werden mit einem Landesprogramm flächendeckend in den Kommunen ausgebaut.
  31. Aufträge und Fördermittel des Landes gehen nur an Betriebe mit Vielfaltsmanagement, Gleichstellungsplänen und Tariftreue.
  32. Das Land setzt sich im Bundesrat dafür ein, den Schutz der sexuellen Orientierung und geschlechtlichen Identität in Artikel 3 GG aufzunehmen.
  33. Das Land stellt sich gegen die Wiedereinführung der Wehrpflicht.
  34. Das Land finanziert die offene und verbandliche Jugendarbeit über den Landesjugendplan vollständig.
  35. Eine verbindliche Landesförderung finanziert Rampen und barrierefreie Zugänge in allen öffentlich geförderten Kultureinrichtungen.
  36. Die Landesregierung bildet Transformationsräte aus Betriebsräten, Gewerkschaften, Unternehmen, Kommunen, Umwelt- und Verkehrsverbänden sowie Klimabewegung, die ein Konversionskonzept erstellen.
  37. Die Landesregierung legt ein industriepolitisches Strukturprogramm zur gezielten Ansiedlung von Gewerbe für nachhaltige Mobilität auf.
  38. Das Land investiert in Forschungs- und Förderprogramme für CO2-Reduktion, Energieeffizienz und Grundlagenforschung zu Speichertechnologien.
  39. Aus Kommunal- und Landeswald werden keine Gewinne abgeschöpft, alle Erträge fließen in Pflege und Waldumbau.
  40. Das Land bietet die Weiterbildung zum geprüften Natur- und Landschaftspfleger auf Meisterniveau selbst an.
  41. Landeseigene Flächen werden bevorzugt an nachhaltig und tierfrei wirtschaftende Betriebe vergeben.
  42. Der Landestierschutzbeauftragte veröffentlicht regelmäßig leicht zugängliche Berichte, Empfehlungen und Stellungnahmen zu Tierschutzverstößen.
  43. Die Landesregierung unterstützt Betriebe, die Forschung und Produktion von Rüstungsgütern auf zivile Produktion umstellen.
  44. Das Land unterzeichnet den ICAN-Appell für ein atomwaffenfreies Baden-Württemberg.
  45. Femizide werden auf Landesebene realistisch erfasst.
  46. Vor der Unterschriftensammlung berät das zuständige Ministerium frühzeitig und kostenlos.
  47. Das Land übernimmt die Kosten von Schul- und Bildungsfahrten zu Gedenkstätten und Erinnerungsorten.
  48. Die Landeszentrale für politische Bildung unterstützt Kommunen bei der Überprüfung von Denkmälern und Straßennamen mit kolonialem Hintergrund.
FDP 3586
Mehr Geld 2
Mehr Rechte oder Angebote 2
Weniger Pflichten 2
Teils begünstigend, teils belastend 2
Bleibt wie bisher 4
Ohne klare Richtung 2
Weniger Geld 8
Mehr Pflichten 30
  1. Die Verantwortung des Landes für die Normung wird gestärkt und Normen werden als Bürokratiebelastung betrachtet.
  2. Die Arbeit des Landes in Normungsgremien wird intensiviert, um Partikularinteressen entgegenzuwirken.
  3. Eine landeseigene Ernährungsnotfallvorsorge für Krisen- und Katastrophenfälle wird etabliert.
  4. Ein landeseigenes Monitoring für invasive Arten wird umgesetzt.
  5. Das Land unterstützt die Kommunen bei der Ausweisung von Bauland und der Erneuerung von Bebauungsplänen.
  6. Landeseigene Immobilien und Flächen werden auf eine mögliche Nutzung als Bauland oder Gewerbefläche überprüft.
  7. Landesfahrzeuge wie die der Polizei sollen mit innovativen Kraftstoffen betankt werden, um deren Hochlauf voranzubringen.
  8. Das Deutschlandticket soll mit einem zukunftsfesten Finanzierungskonzept erhalten und vom Land bezuschusst werden.
  9. Eine Landesstrategie Developed Air Mobility BW für Drohnen und Flugtaxis wird vorgelegt.
  10. Eine Luftverkehrsstrategie Baden-Württemberg wird entwickelt, die auch die Kapazitäten angrenzender Länder berücksichtigt.
  11. Die Landesverwaltung soll einem Souveränitätscheck unterzogen werden, um einseitige Abhängigkeiten von ausländischen Softwareanbietern aufzudecken.
  12. Für alle IT-Strukturen des Landes und der Kommunen soll ein Cybersicherheitscheck durchgeführt oder unterstützt werden.
  13. Sicherheitsstandards für die IT von Land und Kommunen sollen klar definiert und verbindlich gemacht werden.
  14. Das Land soll, gegebenenfalls mit anderen Ländern, die Programmierung einer europäischen Analyse-Software ausschreiben.
  15. Mit Bund und Nachbarländern sollen moderne Lagebilder für kritische Infrastruktur entwickelt werden.
  16. Mit Bayern wird über einen Anschluss an die Virtuelle Hochschule Bayern verhandelt.
  17. Barrierefreiheit einschließlich digitaler Teilhabe wird als Querschnittsaufgabe in der Landespolitik verankert.
  18. Das Land soll mehr Menschen mit Behinderungen beschäftigen und die Beschäftigungsquote erfüllen.
  19. Ein Landesförderprogramm zur anteiligen Übernahme der Kosten von Kinderwunschbehandlungen wird umgesetzt, um die Bundesförderung zugänglich zu machen.
  20. Die Landeskrankenhausplanung berücksichtigt die Versorgung im Verteidigungsfall und bezieht das Bundeswehrkrankenhaus Ulm ein.
  21. Alle Ausgabenblöcke des Landes, vor allem Subventionen, Förderprogramme sowie Ausgaben für Gutachten und externe Berater, werden überprüft.
  22. Der Anteil konsumtiver Ausgaben im Landeshaushalt wird zurückgeführt.
  23. Eine pauschale Stelleneinsparung beim Landespersonal wird umgesetzt, mit Ausnahme von Bildung, Sicherheit und Justiz.
  24. Bundesmittel, die das Land stellvertretend für die Kommunen erhält, werden umgehend und vollständig weitergegeben.
  25. Es wird Transparenz darüber geschaffen, welche Bundesmittel das Land für welchen Zweck erhält und wann es sie wohin weiterleitet.
  26. Eine klar definierte, niedrige Obergrenze für die Neuverschuldung von Bund und Ländern soll im Grundgesetz und in der Landesverfassung gelten.
  27. Aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität finanzierte Investitionen von Land und Kommunen müssen zusätzlich sein und dürfen keine ohnehin geplanten Vorhaben oder laufenden Ausgaben finanzieren.
  28. Land und Kommunen treffen finanzielle Vorsorge für das Auslaufen des Sondervermögens Ende 2036, damit Investitionen ab 2037 nicht abbrechen.
  29. Scheitern die Verhandlungen, soll Baden-Württemberg gegen den Länderfinanzausgleich vor dem Bundesverfassungsgericht klagen.
  30. Die Landesregierung soll eine Strategie zur Stärkung und Weiterentwicklung des Finanzplatzes entwickeln.
FW 921
BSW 4212
Mehr Geld 1
Mehr Rechte oder Angebote 1
Weniger Pflichten 1
Bleibt wie bisher 1
Weniger Geld 2
Weniger Rechte oder Angebote 3
Mehr Pflichten 37
  1. Im Landtag soll ein Corona-Untersuchungsausschuss eingesetzt werden, der Verantwortliche vorlädt.
  2. Baden-Württemberg soll sich nicht länger an einer Politik beteiligen, die Rüstung statt Diplomatie fördert.
  3. Die Landesregierung soll die Rüstungskonversion aktiv unterstützen.
  4. Das Land soll den ICAN-Appell für ein atomwaffenfreies Land unterstützen.
  5. Das Land soll sich gegen die Stationierung neuer US-Mittelstreckenraketen in Deutschland einsetzen.
  6. Die Landesregierung soll sich im Bundesrat für Friedensverhandlungen einsetzen.
  7. Die Landesregierung soll sich im Bundesrat nicht für Taurus-Lieferungen und Wirtschaftssanktionen einsetzen.
  8. Das Land soll seinen Anteil am Sondervermögen des Bundes mit Eigenmitteln um mindestens 30 Prozent aufstocken.
  9. Die Landesregierung bringt eine Bundesratsinitiative ein, damit gesetzliche Renten unter 2000 Euro steuerfrei bleiben.
  10. Alle landespolitischen Möglichkeiten werden genutzt, um Beschäftigten und Arbeitslosen Qualifizierung zu ermöglichen, auch über den Bundesrat.
  11. Das Land baut wieder selbst Wohnungen und fördert den sozialen Wohnungsbau massiv.
  12. Das Land finanziert verlässliche Ferien- und Ganztagsbetreuung, die die Kommunen vor Ort umsetzen.
  13. Das Land übernimmt klare Verantwortung für die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen.
  14. Zur Umsetzung der Istanbul-Konvention wird ein verbindlicher Landesaktionsplan mit klaren Zuständigkeiten, regelmäßiger Berichterstattung und Beteiligung der Zivilgesellschaft verabschiedet.
  15. Das Land baut Pflegestützpunkte aus.
  16. Das Land sichert kommunale Kurzzeit- und Tagespflegeangebote.
  17. Das Land unterstützt pflegende Angehörige gezielt.
  18. Das Land sorgt für verlässliche Ferien- und Ganztagsbetreuung.
  19. Frauenhäuser, Beratungsstellen und Schutzwohnungen erhalten eine dauerhafte, auskömmliche Finanzierung durch das Land.
  20. Ein verbindlicher Landesaktionsplan zur Umsetzung der Istanbul-Konvention wird verabschiedet.
  21. Für die Juniorklassen soll gemeinsam mit Trägern und Fachverbänden ein flächendeckendes und bedarfsgerechtes Konzept erstellt werden.
  22. Duale Studiengänge sollen vom Land aktiv und verstärkt gefördert werden.
  23. Das Land baut Pflegestützpunkte aus.
  24. Das Land sichert Angebote der Kurzzeit- und Tagespflege.
  25. Das Land legt Programme zur Altersvorsorge und Entlastung auf.
  26. Land und Bund sichern die psychotherapeutische Weiterbildung finanziell ab und verankern sie gesetzlich.
  27. Das Land erhält geburtshilfliche Stationen.
  28. Das Land sichert Hebammen besser ab.
  29. Das Land stärkt die kommunalen Krankenhäuser baulich und personell.
  30. Der Landtag setzt einen Untersuchungsausschuss zur Corona-Zeit ein, eine Enquete-Kommission genügt nicht.
  31. Untersucht werden die Entscheidungsprozesse auf Landesebene während der Pandemie.
  32. Untersucht wird die Rolle der Landesregierung, ihrer Ministerien, Behörden und beratenden Expertenräte.
  33. Baden-Württemberg stimmt einem neuen WHO-Pandemievertrag nur zu, wenn zuvor Rolle, Finanzierung und Abhängigkeiten der WHO umfassend untersucht wurden.
  34. Verbleibende Weisungsrechte gegenüber Staatsanwaltschaften sind transparent, schriftlich begründet und parlamentarisch kontrollierbar.
  35. Die Landesregierung unterstützt die Kommunen bei pflichtigen Selbstverwaltungsaufgaben wie Kitas, Schulen, Bauplanung, Bauordnung und digitaler Infrastruktur strukturiert.
  36. Baden-Württemberg setzt sich mit einer Bundesratsinitiative für die Wiedereinführung der Vermögensteuer ein.
  37. Bund und Land unterstützen die Kommunen ausreichend bei Verkehrsaufgaben.
Koalitionsvertrag 401014
Mehr Geld 10
Mehr Rechte oder Angebote 1
Weniger Pflichten 3
Teils begünstigend, teils belastend 1
Bleibt wie bisher 5
Ohne klare Richtung 4
Weniger Geld 7
Mehr Pflichten 34
  1. Das Land will vorangehen und die Bündelung einzelner Aufgaben für alle Länder übernehmen.
  2. Neue EU- und bundesrechtliche Vorgaben werden ohne Übererfüllung umgesetzt, abgesichert durch ein Anti-Gold-Plating-Gesetz mit Begründungspflicht für Ausnahmen.
  3. Über eine leistungsfähige Landesvertretung in Brüssel soll europäische Regulierung innovationsfreundlich, mittelstandsorientiert und wettbewerbsfähig mitgestaltet werden.
  4. Die Unterstützung des Landes für Einrichtungen beim Einwerben europäischer Förderungen soll ausgebaut werden.
  5. Hochschulen und Wissenschaftsministerium sollen Vorschläge zur Vereinfachung und Reduzierung von Berichtspflichten erarbeiten.
  6. Das Land übernimmt die Kofinanzierung der baulichen Infrastruktur für Exzellenzvorhaben nach Artikel 91b Grundgesetz.
  7. Erkennt die Landesregierung eine drohende erhebliche Zielabweichung an, legt sie gemeinsam fest, welche neuen Maßnahmen im Klimamaßnahmenregister hinterlegt werden.
  8. Bei der Einstellung in Polizei, Justiz und Landtag wird standardmäßig beim Verfassungsschutz abgefragt.
  9. Das Lagebild zu Gewalt gegen den öffentlichen Dienst wird ressortübergreifend nach Berufsgruppen ausgebaut und im jährlichen Sicherheitsbericht veröffentlicht.
  10. Das KRITIS-Dachgesetz wird umgesetzt, um die Resilienz kritischer Infrastrukturen zu steigern.
  11. Das Präsidium Bevölkerungsschutz übernimmt Aufgaben von der Vorsorge bis zur operativen Krisenbewältigung und erarbeitet Übungs-, Krisen- und Mustereinsatzpläne.
  12. Das Land bringt sich aktiv in das EU-Katastrophenschutzverfahren ein.
  13. Die landesweite Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen zur Entlastung der Kommunen wird fortgesetzt und ausgebaut.
  14. Der Aufgabenbereich der LZF wird erweitert, um die unteren Ausländerbehörden zu entlasten.
  15. Das Landeskompetenzzentrum „Pflege & Digitalisierung BW“ soll künftig auch digitale Lösungen aufbauen helfen, die Angehörigen Zugang zu Information und Unterstützung erleichtern.
  16. Die Anstrengungen zur Einhaltung der Beschäftigungsquote schwerbehinderter Menschen in der Landesverwaltung werden verstärkt.
  17. Das Land wendet den BW-Standard auch als Bauherr an.
  18. Das Land berücksichtigt Zirkularität bei eigenen Bauten.
  19. Das Land stellt als Arbeitgeber zusätzlichen Wohnraum für Auszubildende und Beschäftigte bereit.
  20. Landeseigene Liegenschaften in Flurneuordnungsgebieten werden in geeigneten Fällen vorrangig für ökologische Aufwertungen genutzt oder dafür erworben.
  21. Unter Federführung des Verbraucherschutzministeriums wird eine Konzeption zur Verbraucherbildung erstellt.
  22. Landesbürgschaften für höhere Investitionen werden auch für die Tierhaltung angeboten.
  23. Das Land unterstützt die Weinbranche mit Marketingmaßnahmen.
  24. Holzbauzuschläge werden verpflichtend in allen relevanten Förderprogrammen des Landes eingeführt.
  25. Das Land veröffentlicht textbasierte Social-Media-Inhalte zusätzlich auf mindestens einer europäischen Alternative oder der eigenen Website.
  26. Zur Sicherung der finanziellen Handlungsfähigkeit sind konsequente Ausgabendisziplin und zielgerichteter Mitteleinsatz nötig.
  27. Bei der Aufstellung der Landeshaushalte wird auf die Nutzung der Strukturkomponente der Schuldenbremse verzichtet.
  28. Haushaltsreste über 5 Millionen Euro pro Titel und Jahr werden von den Ressorts gesondert begründet.
  29. Eine Übersicht der Einwilligungen und Entnahmen aus der Rücklage für Haushaltsrisiken wird zum 31.12. übermittelt.
  30. Das Land stellt den Kommunen Pläne und Ausschreibungsunterlagen für standardisierte Gebäude wie Feuerwehrhäuser zur Verfügung.
  31. Der Finanzausschuss wird über den Kauf von Gebäuden und Grundstücken ab einem Wert von zehn Millionen Euro informiert.
  32. Landeseigene Gebäude werden schnellstmöglich auf eine klimaneutrale Wärmeversorgung umgestellt.
  33. Bei jeder Neu- und Nachbesetzung durch Landesregierung und Fraktionen werden Möglichkeiten zur Erhaltung des Frauenanteils geprüft.
  34. Enthaltungen des Landes im Bundesrat soll es nur noch in Ausnahmefällen geben.

Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht

KI-Hinweis

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