Länder
Staat: was die Programme zur Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.
Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Mecklenburg-Vorpommern
Klicken Sie auf eine Partei, um ihre Forderungen zu sehen.
Ohne Einzug ins Parlament
AfD 213
Mehr Geld 1
Mehr Rechte oder Angebote 1
Weniger Pflichten 2
Weniger Geld 4
- Die Verwaltungskosten des Landes werden schrittweise gesenkt.
- Das Land übernimmt den an das Versicherungsunternehmen zu zahlenden Betrag der Feuerwehrrente.
- Ministerien werden zusammengelegt, um Kosten zu senken.
- Überträgt das Land oder der Bund den Kommunen neue Pflichten oder Standards, werden die Kosten vollständig ausgeglichen.
Mehr Pflichten 18
- Länder und Kommunen sollen Mehrgenerationen-Konzepte stärken.
- Für alle Landesgesetze und Landesverordnungen wird eine verbindliche Familienverträglichkeitsprüfung eingeführt.
- Es wird geprüft, wo neben Schwerin ein weiteres Childhood-Haus in Mecklenburg-Vorpommern entstehen kann.
- Schulsozialarbeit wird als Landesaufgabe etabliert.
- Der Unterrichtsausfall wird transparent offengelegt und schnellstmöglich beseitigt.
- Das Land informiert über die Kriminalitätsbelastung von Deutschen mit mehrfacher Staatsangehörigkeit.
- Das Land führt regelmäßig landesweite Dunkelfeldbefragungen zu selbst erfahrener Kriminalität und Kriminalitätsfurcht durch.
- Das Land übernimmt den an das Versicherungsunternehmen zu zahlenden Betrag der Feuerwehrrente.
- Das Land wirbt in der Öffentlichkeit für mehr Respekt gegenüber Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei.
- Vor Landesbehörden, Gerichten und Schulen wehen dauerhaft Bundes- und Landesflagge, gegebenenfalls auch die kommunale Fahne.
- Das Land errichtet eine eigene Abschiebungshafteinrichtung.
- Die tatsächliche Finanzlage des Landes wird offengelegt.
- Ein neuer Antikorruptionsbeauftragter kontrolliert Regierung, Abgeordnete und Verwaltung.
- In den ersten hundert Tagen wird ein Kassensturz vorgenommen und die tatsächliche Haushaltslage offengelegt.
- Der Landeshaushalt bildet künftig Pensionslasten und Investitionsstaus als finanzielle Risiken ab.
- Das Land fördert Investitionen in Arztpraxen ergänzend zu bestehenden Programmen der Kassenärztlichen Vereinigung.
- Die Nachbarländer werden im Bundesrat bei der Abfallentsorgung in die Pflicht genommen.
- Das Land nutzt seine Rolle als größter Flächeneigentümer für eine aktive Agrarstrukturpolitik.
SPD 644
Mehr Geld 3
Mehr Rechte oder Angebote 1
Bleibt wie bisher 4
- Die vorausschauende Flächenplanung wird fortgesetzt, damit das Land im Standortwettbewerb steuerungsfähig bleibt und Kommunen bei der wirtschaftlichen Entwicklung unterstützt.
- Überträgt der Bund oder das Land den Kommunen zusätzliche Aufgaben, muss er die nötigen Mittel bereitstellen.
- Mecklenburg-Vorpommern soll seinen Status als Übergangsregion der EU-Förderung behalten.
- Die Entscheidungskompetenz über EFRE und ESF+ soll bei der Landesregierung und den Kommunen bleiben.
Weniger Geld 2
Mehr Pflichten 5
- Bund, Land und Kommunen sollen den Tourismus angemessen, stabil und dauerhaft finanzieren.
- Das Land prüft, ob es bundespolitische Initiativen für Verkehrssicherheit, Klimaschutz und bezahlbare Mobilität einschließlich Maßnahmen auf Autobahnen unterstützt.
- Das Land wirbt verstärkt dafür, dass Arbeitgeber häufiger Betriebsrenten anbieten.
- Länder, Kommunen und Sozialversicherungsträger sollen ein Gesamtkonzept für Hilfesysteme für Kinder aus psychisch oder suchtbelasteten Familien erarbeiten.
- Das Land kofinanziert das Bundesprogramm zur Waldschadensminimierung vollständig.
Linke 148
Mehr Geld 5
- Die Landeszentrale für politische Bildung wird besser ausfinanziert.
- Steuerausfälle und Mehrkosten von Land und Kommunen durch Bundesgesetze gleicht der Bund vollständig aus.
- Die Vermögensteuer wird mit einem persönlichen Freibetrag von einer Million Euro und Schonung selbstgenutzter Immobilien wieder erhoben.
- Auf Bundesebene wird für höhere Regionalisierungsmittel eingetreten.
- Die Landesforstanstalt wird mit besserer Personalausstattung und fairen Einkommen gestärkt.
Mehr Rechte oder Angebote 2
Weniger Pflichten 1
Mehr Pflichten 14
- Das Land wirkt darauf hin, dass der Bund Startchancen-Kitas einrichtet.
- Das Bildungsministerium entwickelt Handreichungen für Lehrkräfte zur Gestaltung des Klassenrates.
- Landes- und kommunale Flächen werden vor Privatisierung geschützt und für den sozialen Wohnungsbau gesichert.
- Das Land initiiert ein Verbotsverfahren gegen die AfD beim Bundesverfassungsgericht mit.
- Im Landeshaushalt wird Gender Budgeting mit verpflichtender Genderanalyse bei der Haushaltsaufstellung eingeführt.
- Das Land sorgt für gute Rahmenbedingungen der Fachkräftesicherung.
- Ein landesweiter Aktionsplan gegen Armut mit verbindlichen Zielen wird aufgestellt.
- Ein landeseigenes Aufnahmeprogramm für Afghanistan wird eingerichtet.
- Das Gleichstellungspolitische Rahmenprogramm des Landes wird evaluiert und fortgeschrieben.
- Der Landesaktionsplan zur Umsetzung der Istanbul-Konvention wird evaluiert, fortgeschrieben und verbindlich umgesetzt.
- Schutz und Beratung werden gemeinsam von Bund, Land und Kommunen finanziert, ohne die Finanzierung einseitig auf einzelne Ebenen abzuwälzen.
- Ein Landesprogramm zur Modernisierung des Katastrophenschutzes wird eingerichtet.
- Die Landesverwaltung wird bis 2030 klimaneutral.
- Kultur wird als Pflichtaufgabe in der Landespolitik verankert.
Grüne 2734
Mehr Geld 4
- In allen Landesbehörden und Kommunen werden Klimaschutzmanager etabliert und gestärkt.
- Das Landes-CERT wird personell deutlich gestärkt.
- Landeseigene Grundstücke werden im Erbbaurecht vergeben, um planbare Einnahmen und eine nachhaltige Flächennutzung zu sichern.
- Landeseigene Flächen werden im Erbbaurecht vergeben, um planbare Einnahmen und eine nachhaltige Nutzung zu gewährleisten.
Bleibt wie bisher 3
- Ein Verkauf landeseigener Grundstücke wird abgelehnt.
- Ein Verkauf landeseigener Grundstücke wird abgelehnt.
- In den Verhandlungen zum nächsten mehrjährigen EU-Haushalt setzt sich das Land dafür ein, dass Programme wie LEADER und niedrigschwellige Kleinprojektförderung fortgeführt und weiter vom Land vergeben werden.
Weniger Geld 4
- Das Land beteiligt sich an den Kosten einer DGE-zertifizierten Kita- und Schulverpflegung.
- Der kommunale Klimafonds wird aus Einnahmen erneuerbarer Energien auf landeseigenen Flächen finanziert.
- Das Konnexitätsprinzip zwischen Land und Kommunen wird konsequent umgesetzt.
- Die Kofinanzierung von EU-Projekten durch das Land wird erhöht.
Mehr Pflichten 23
- Klimaschutz wird mit verbindlichen Zielen, Maßnahmen und regelmäßigem Monitoring als Staatsziel in die Landesverfassung aufgenommen.
- Klimaschutz wird zur verbindlichen Querschnittsaufgabe der Landespolitik.
- Die Treibhausgasneutralität des Landes bis 2035 wird verbindlich festgelegt.
- Für alle Landesgesetze, Programme und Haushalte wird ein verbindlicher Klimacheck eingeführt.
- Auf landeseigenen Flächen geht das Land beim ökologischen Umbau der Landwirtschaft mit gutem Beispiel voran.
- Die Fahrzeuge der Landesverwaltung, nachgeordneter Behörden und Landesgesellschaften werden bis 2031 klimaneutral umgestellt.
- Ein über das Landesförderinstitut umgesetztes Landesförderprogramm ÖKOPROFIT MV unterstützt Unternehmen beim betrieblichen Umweltmanagement.
- Für Landesgesetze werden Praxischecks eingeführt, um Bürokratie von Anfang an zu vermeiden.
- Eine aktive internationale Hochschulmarketingstrategie des Landes macht das Land weltweit als Studienstandort sichtbarer.
- Das Land beteiligt sich an den Kosten einer DGE-zertifizierten Kita- und Schulverpflegung.
- Ein regelmäßig evaluierter Landesarmuts- und Reichtumsbericht wird erstellt.
- Landesliegenschaften werden auf eine Doppelnutzung für Jugendkultur untersucht.
- Daten des Landes wie Gutachten, Verträge und Gebühren werden digital zugänglich gemacht.
- Landtagsausschüsse tagen grundsätzlich öffentlich.
- Treffen zwischen Regierung, Ministerien, Landtagsabgeordneten und Interessenvertretern werden öffentlich dokumentiert.
- In den politischen Ressorts wird eine Kinder-Folgenabschätzung eingeführt, die Auswirkungen politischer Entscheidungen auf Kinder und Jugendliche prüft.
- Eine ressortübergreifende Gleichstellungsstrategie für Mecklenburg-Vorpommern wird erarbeitet und verbindlich umgesetzt.
- Gender-Budgeting wird als verbindliches Instrument im Landeshaushalt eingeführt.
- Eine unabhängige zentrale Antidiskriminierungsstelle nach Landesgesetz wird geschaffen, die die Beauftragten für jüdisches Leben, Antisemitismus und Integration einbezieht.
- Ein Landeskompetenzzentrum Bedarfsermittlung mit Beirat wird gegründet, das einheitliche Standards für die kommunale Eingliederungshilfe sicherstellt.
- Eine wissenschaftlich begleitete, personell und finanziell untersetzte Denkmalstrategie des Landes wird entwickelt.
- Die unterjährige Berichterstattung zur Mittelverwendung im Landeshaushalt wird für Landtag und Öffentlichkeit ausgebaut.
- Ein Landesresilienzkonzept wird entwickelt, das ökologische, gesellschaftliche, wirtschaftliche und sicherheitspolitische Aspekte verbindet und Krisenvorsorge als Teil der Daseinsvorsorge stärkt.
CDU 2717
Mehr Geld 4
- Mittel aus dem Mehrjährigen Finanzrahmen 2028 bis 2034 sollen direkt im Land wirken.
- Die vorgesehenen Stellen im Computer-Emergency-Response-Team werden besetzt und die empfohlene Stellenausstattung wird umgesetzt.
- Für Betrieb und Weiterentwicklung des Computer-Emergency-Response-Teams werden zusätzliche Mittel bereitgestellt.
- Die Straßenbauverwaltung des Landes wird finanziell, personell und organisatorisch so gestärkt, dass sie Planung, Bau und Unterhaltung der Bundes-, Landes- und Kreisstraßen wieder vollständig erfüllen kann.
Mehr Rechte oder Angebote 3
- Die gesetzlichen Handlungsspielräume werden so erweitert, dass Bund und Länder alle zulässigen Mittel zur Verfolgung und Ausweisung nutzen können.
- Auf Bundesebene wird mehr Entscheidungsfreiheit der Länder in der Versorgung angestrebt.
- Beim Bund wird mehr Entscheidungsspielraum der Länder bei Ausnahmeregelungen zu Mindestmengen gefordert, um die Versorgung vor Ort zu sichern.
Bleibt wie bisher 1
Weniger Geld 7
- Ein mehrjähriges und auskömmlich finanziertes IT-Investitionsprogramm wird im Landeshaushalt verankert.
- Die Landesmittel für die Infrastrukturpauschale werden mittelfristig auf mindestens 200 Millionen Euro angehoben.
- Neubauten und Sanierungen von Schulen, Sportstätten, Kitas und Horten sollen auch von Bund und Land finanziert werden.
- Der gesunkene Landesanteil an der Finanzierung der Musik- und Jugendkunstschulen wird umgekehrt, und ein höherer Kostenanteil wird im Landeshaushalt übernommen.
- Im Landeshaushalt werden mehr Mittel für eine höhere Qualität des Bildungssystems bereitgestellt.
- Für eine moderne Bildungsinfrastruktur werden zusätzliche Landesmittel erforderlich.
- Angesichts eines chronischen Haushaltsdefizits gelten Einsparungen im Landeshaushalt als unumgänglich.
Mehr Pflichten 21
- Das Land unterstützt die Ausbildung zur nichtärztlichen Praxisassistentin finanziell, damit erfahrene medizinische Fachangestellte erweiterte Aufgaben übernehmen, Hausärzte entlasten und die Versorgung in der Fläche sichern.
- Für jedes neue Gesetz wird ein verbindlicher Effizienz- und Wachstumstest eingeführt, der die Auswirkungen auf Unternehmen rechtzeitig prüft.
- Das gesamte Landesrecht wird bis 2029 systematisch auf überflüssige Regelungen überprüft.
- Über das Landesförderinstitut werden zinsgünstige Darlehen für Wohneigentum bereitgestellt.
- Das Land unterstützt die Kommunen stärker beim Erhalt, bei der Sanierung und bei der Pflege der Radwege.
- Geprüft wird, ob das Computer-Emergency-Response-Team zu einer zentralen Cybersicherheitsagentur ausgebaut werden kann.
- Das Land hält ein Security Operations Center für alle öffentlichen Verwaltungen vor.
- Landesweit verbindliche und praxistaugliche IT-Sicherheitsstandards für Land und Kommunen werden festgelegt.
- Für Notfälle werden Schutzkonzepte zur IT-Sicherheit vorgeschrieben.
- Neubauten und Sanierungen von Schulen, Sportstätten, Kitas und Horten sollen auch von Bund und Land finanziert werden.
- Neue Landesvorschriften gelten nur befristet und werden regelmäßig auf Wirksamkeit und Notwendigkeit überprüft.
- Das Land unterstützt Schulen in freier Trägerschaft verlässlicher als bisher.
- Das Land übernimmt in den ersten zwei Jahren für jedes Kind die Mitgliedschaft in einem selbst gewählten Sportverein.
- Die bundesrechtliche Umsetzung der steuerlichen Risikoausgleichsrücklage wird konstruktiv begleitet, damit sie praxistauglich ist und den Betrieben im Land zugutekommt.
- In der Landesverwaltung wird eine zentrale Anlaufstelle für Barrierefreiheit eingerichtet.
- In Landesverfassung und Landeshaushaltsordnung wird ein Mechanismus nach dem Vorbild der Schweizer Schuldenbremse verankert, der bei guter Konjunktur einen Teil der Mehreinnahmen automatisch zurücklegt.
- Die Konjunkturausgleichsrücklage darf künftig nur konjunkturelle oder steuerrechtsbedingte Mindereinnahmen ausgleichen und nicht strukturelle Ausfälle wie sinkende Einwohnerzahlen.
- Die gesamte Aufgabenwahrnehmung und alle Ausgaben werden strukturiert geprüft, um den Haushalt zu entlasten und Spielraum für Investitionen zu erhalten.
- Eine Haushaltsstrukturkommission entwickelt Leitlinien dafür, wie der Landeshaushalt langfristig tragfähig aufgestellt wird.
- Die Übernahme weiterer Objekte durch das Land wird geprüft, wenn bei Anlagen mit überregionaler Bedeutung die Erhaltung gefährdet ist.
- Bei drohendem Verfall werden zusätzliche Schlösser und Herrenhäuser in Landeseigentum übernommen, damit sie erhalten bleiben.
BSW 296
Mehr Geld 3
Mehr Rechte oder Angebote 3
Weniger Geld 5
- Das Land beteiligt sich stärker an den Kitakosten, um die Kommunen zu entlasten.
- Das Land übernimmt auf Grundlage der Landespflegeplanung die Investitionskosten stationärer Pflegeeinrichtungen, um die Eigenanteile der Pflegebedürftigen zu senken.
- Das Land unterstützt kommunale Beschaffungen für Feuerwehr und Rettung stärker.
- Land und Bund finanzieren Unterbringung, Betreuung und Integration verlässlich.
- Das Land verlagert keine Aufgaben an die Kommunen ohne entsprechenden Kostenausgleich.
Weniger Rechte oder Angebote 1
Mehr Pflichten 28
- Das Land setzt sich auf Bundesebene für Abrüstung und Deeskalation ein.
- Das Land wendet sich auf Bundesebene gegen die Stationierung neuer Mittelstreckenwaffen in Deutschland.
- Das Land soll sich angesichts seiner Lage als Küsten- und Grenzregion im Ostseeraum aktiv für Deeskalation und Dialog einsetzen.
- Das Land soll Friedens- und Demokratiebildung fördern, internationale Verständigung stärken und zivilgesellschaftliches Engagement für Frieden unterstützen.
- Rekrutierungs- oder Werbeeinrichtungen der Bundeswehr in landeseigenen oder kommunalen Einrichtungen sollen im Rahmen der Landeszuständigkeit nicht genehmigt werden.
- Das Land soll sich für umfassende Aufklärung über Risiken und Folgen militärischer Auslandseinsätze einsetzen, besonders für Gesundheit und Leben der Soldaten.
- Mecklenburg-Vorpommern soll seine Rolle als Brücke zwischen Nord- und Osteuropa durch Dialogformate, Kooperationen und Netzwerke im Ostseeraum ausbauen.
- Die Landesstrategie gegen Einsamkeit soll mit konkreten Maßnahmen, klaren Zuständigkeiten und ausreichender Finanzierung ausgebaut werden.
- Land und Kommunen unterstützen die Entwicklung und den Ausbau von Angeboten für und mit älteren Menschen, etwa durch Beratung, Förderung, Räume, Mobilitätsangebote und Stärkung des Ehrenamts.
- Gesetzliche Renten unter 2.000 Euro bleiben steuerfrei; die Landesregierung bringt dazu eine Initiative in den Bundesrat ein.
- Der soziale Wohnungsbau wird durch verlässliche Förderprogramme des Landes bedarfsgerecht ausgebaut.
- Die Kommunen aktivieren Bauland und entwickeln neue Wohngebiete mit Unterstützung des Landes.
- Über Bundesratsinitiativen und Kooperationen mit anderen Ländern werden Wettbewerbsnachteile des Landes abgebaut.
- Eine landeseigene Energiehandelsplattform zur Direktvermarktung von Strom an kommunale Versorger und Verbraucher wird geschaffen.
- Eine landeseigene Energiehandelsplattform wird aufgebaut.
- Das Land schafft faire und verlässliche Rahmenbedingungen für Unternehmensgründungen.
- Das Land betreibt ein einheitliches Außenmarketing als Wirtschafts- und Investitionsstandort.
- Ein Landesfonds macht Verhütung für Jugendliche und Menschen mit geringem Einkommen bezahlbar.
- Land, Kommunen und Träger arbeiten zur Sicherung der Versorgung eng zusammen.
- Das Land trägt eine starke öffentliche Verantwortung für flächendeckende, wohnortnahe und dauerhaft abgesicherte Suchtprävention, Beratung und Behandlung.
- Das Land übernimmt auf Grundlage der Landespflegeplanung die Investitionskosten stationärer Pflegeeinrichtungen, um die Eigenanteile der Pflegebedürftigen zu senken.
- Das Land unterstützt kommunale Beschaffungen für Feuerwehr und Rettung stärker.
- Der Landtag setzt einen Untersuchungsausschuss zur Corona-Zeit ein.
- Die Corona-Maßnahmen werden auf Landesebene unabhängig und transparent aufgearbeitet.
- Land und Bund finanzieren Unterbringung, Betreuung und Integration verlässlich.
- Das Land verlagert keine Aufgaben an die Kommunen ohne entsprechenden Kostenausgleich.
- Ein Landes-Bodenfonds wird aufgebaut.
- Über Mittelverwendung, Folgekosten und Zielerreichung wird klar berichtet.
FDP 425
Mehr Geld 3
Mehr Rechte oder Angebote 1
Weniger Pflichten 1
Weniger Geld 7
- Das Land refinanziert den Kommunen die Leistungen nach dem Bundesteilhabegesetz vollständig und verlässlich.
- Zusätzliche Vorhaltekosten der Krankenhäuser werden zunächst durch eine regionale Basisfinanzierung der Länder gedeckt.
- Das Land leistet die notwendigen Zuschüsse zum Deutschlandticket.
- Konsumtive Ausgaben, besonders für Gutachten und externe Berater, werden deutlich reduziert.
- Übertragene Aufgaben von Bund oder Land werden den Kommunen auskömmlich finanziert.
- Bei geeigneten Kulturprojekten ermöglicht das Land eine Co-Finanzierung.
- Das Land übernimmt die Kosten notwendiger anwaltlicher Begleitung bei der Durchsetzung von Ansprüchen aus DDR-Unrecht.
Weniger Rechte oder Angebote 1
Mehr Pflichten 38
- Eine Landesagentur für Sprunginnovationen fördert systematisch disruptive Technologien.
- Die Agentur für Sprunginnovationen entwickelt mit den Hochschulen des Landes Technologien, die auf den wirtschaftsstrukturellen Potenzialen des Landes aufbauen.
- Bundeswehrstandorte werden als Wirtschaftsfaktoren anerkannt, und das Land bemüht sich um ihren Ausbau und weitere Ansiedlungen.
- Mit einer Modernisierungsoffensive für neue digitale Geschäftsmodelle werden alle Landesgesetze darauf geprüft, ob sie Innovationen etwa in Sharing Economy, Künstlicher Intelligenz oder autonomer Mobilität behindern.
- Das Land richtet eine eigene Ernährungsnotfallvorsorge ein, die im Krisen- und Katastrophenfall schnell und unbürokratisch greift.
- Auf landeseigenen Flächen wird eine Waldschutz-Offensive mit Schadholzbergung, Schädlingsbekämpfung und schneller Aufforstung mit klimaresilienten Baumarten gestartet.
- Eine weitere Verschärfung des Bundesnaturschutzgesetzes auf Landesebene wird kritisch geprüft.
- Das Land setzt sich im Bund mit den anderen Küstenländern für verlässliche Finanzierung, schnellere Genehmigungen und wettbewerbliche Verfahren bei der Munitionsbergung ein.
- Das Land soll per Bundesratsinitiative das Pflegekompetenzgesetz vorantreiben, damit Community Health Nurses heilkundliche Aufgaben rechtssicher übernehmen können.
- Zusätzliche Vorhaltekosten der Krankenhäuser werden zunächst durch eine regionale Basisfinanzierung der Länder gedeckt.
- Das Land fördert die Anstrengungen aller Beteiligten und sorgt mit erfüllbaren, praxistauglichen Vorgaben für Qualität in der Pflege.
- Das Land beteiligt sich mit eigenen Forschungs- und Entwicklungsinitiativen an neuen Betreuungsmodellen, damit moderne Technik die Lebensqualität älterer Menschen verbessert.
- Die Öffentlichkeitsarbeit des Landes zu sexualisierter und häuslicher Gewalt wird zur Sensibilisierung, Aufklärung und Prävention deutlich ausgebaut.
- Ein landesweites ÖPNV-Konzept wird erarbeitet.
- Das Land leistet die notwendigen Zuschüsse zum Deutschlandticket.
- Strenge Schuldenregeln werden in der Landesverfassung verankert.
- Das Land prüft jede seiner Aufgaben kritisch.
- Das Land erstellt einen konsolidierten Gesamtabschluss als Konzernbilanz.
- Im Gesamtabschluss werden Beteiligungen und wirtschaftliche Aktivitäten des Landes vollständig erfasst.
- Die Ausgaben des Landes richten sich nach den Einnahmen.
- Landesbeteiligungen werden geprüft und nur bei strategischem Zweck und messbaren Zielen beibehalten.
- Eine verbindliche Neuverschuldungsregel wird im Grundgesetz und in der Landesverfassung verankert.
- Altschulden werden planmäßig ohne Steuererhöhungen durch Konsolidierung abgebaut.
- Der Landtag erhält mindestens vierteljährlich Berichte über die Verwendung von Sondervermögen.
- Das Land sorgt dafür, dass nicht jede Kommune digitale Lösungen selbst entwickeln muss.
- Bundesmittel für Kommunen werden vom Land vollständig und ohne Verzögerung weitergegeben.
- Das Land wird stärker verpflichtet, die digitale Transformation der Verwaltung voranzubringen.
- Das Land soll die Lehramtsausbildung in den MINT-Fächern mit gezielten Investitionen, besseren Studienbedingungen und langfristiger Bedarfsausrichtung stärken.
- Das Land nimmt am Finanz-PISA teil, um die finanzielle Bildung der Schüler messbar zu machen.
- Im Rahmen eines Landesprogramms werden an allen weiterführenden Schulen ab der 8. Klasse verpflichtende Zivil- und Katastrophenschutzkurse eingeführt und organisatorisch sichergestellt.
- Die Exzellenzinitiative Berufliche Bildung des Bundes wird im Land umgesetzt.
- Ein regelmäßig fortzuschreibender Zustandsbericht der Sportstätten im Land wird eingefordert.
- Für alle Landes- und kommunalen IT-Strukturen wird ein Cybersicherheitscheck durchgeführt.
- Sicherheitsstandards für die IT des Landes und der Kommunen werden klar definiert.
- Die Landesdatenschutzbeauftragten sollen an übergeordnete Entscheidungen der Datenschutzkonferenz gebunden werden.
- Open Data wird für alle Landesbehörden verpflichtend, soweit keine schutzwürdigen Rechte betroffen sind.
- Bei Verträgen des Landes mit Dritten wird mehr Transparenz verankert, damit die Verwendung öffentlicher Gelder demokratisch überprüfbar ist.
- Das Land übernimmt die Kosten notwendiger anwaltlicher Begleitung bei der Durchsetzung von Ansprüchen aus DDR-Unrecht.
FW 131
Teils begünstigend, teils belastend 1
Weniger Rechte oder Angebote 1
Mehr Pflichten 12
- Die Regionalisierungsmittel des Bundes für das Land bleiben erhalten und werden an Kreise und Kommunen weitergereicht.
- Das Land garantiert die Handlungsfähigkeit der Kommunen durch ausreichende Finanzausstattung oder entlastet sie von Pflichtaufgaben.
- Überträgt das Land eigene Aufgaben auf Kreise oder Kommunen, finanziert es diese dauerhaft einschließlich künftiger Kostensteigerungen.
- Während einer Verwaltungsverschlankung garantiert das Land befristet die kommunalen Finanzzuweisungen.
- Die Zuständigkeiten der Kreise und Kommunen für Lehrer und Schulbelange gehen auf das Kultusministerium über.
- Das Land entwickelt schnellstmöglich eine Gesamtstrategie gegen Cyberkriminalität, die alle Strafverfolgungsbehörden einbindet und ihre Zusammenarbeit verbessert.
- Land und Bund richten die nicht-polizeiliche Gefahrenabwehr neben Hochwasser und Waldbränden auch auf andere Ereignisse aus.
- Land und Landkreise setzen möglichst viele Mittel aus der Feuerschutzsteuer zur Förderung der Freiwilligen Feuerwehren ein.
- Das Land unterhält ein Kompetenzzentrum für Brand- und Katastrophenschutz und entwickelt es fort.
- Das Land greift bei Verkehrsplanungen über Gebietsgrenzen hinweg koordinierend und steuernd ein und vermeidet Insellösungen.
- Eine landesweite Koordinationsstelle erfasst die kulturellen Angebote und vermarktet sie überregional und international als Marke.
- Kulturförderung folgt demokratischen Grundsätzen sowie Transparenz und öffentlicher Kontrolle.
Koalitionsvertrag 28107
Mehr Geld 6
- Der Bund soll die finanziellen Auswirkungen seiner Gesetze auf Land und Kommunen möglichst vollständig ausgleichen.
- Das AAÜG soll so geändert werden, dass der Bund die Aufwendungen für die Sonder- und Zusatzversorgungssysteme vollständig übernimmt und die ostdeutschen Länder entlastet.
- Eine ausreichende Mittelausstattung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ wird sichergestellt.
- Das Land nutzt GRW-Mehrzuweisungen, die entstehen, wenn andere Länder ihre Mittel nicht ausschöpfen.
- Das Land setzt sich beim Bund für eine deutliche Erhöhung der Regionalisierungsmittel ein.
- Gegenüber dem Bund wird eine angemessene Finanzierung der Akademisierung der Gesundheitsfachberufe eingefordert, damit sie nicht allein zulasten der Länder geht.
Mehr Rechte oder Angebote 1
Bleibt wie bisher 10
- Der Gleichmäßigkeitsgrundsatz zwischen Land und Kommunen gilt uneingeschränkt.
- Eine Privatisierung der landeseigenen Mobilfunkmasten ist nicht vorgesehen.
- Das Land sichert grundsätzlich seinen Grund und Boden.
- Die soziale Bodenpolitik des Landes zur Unterstützung bezahlbaren Wohnungsbaus wird fortgesetzt.
- Landeseigene Agrarflächen werden grundsätzlich nicht privatisiert.
- Das Land erfüllt seine wissenschaftspolitischen und finanziellen Verpflichtungen im Pakt für Forschung und Innovation IV bis 2030.
- Die bessere Entlohnung der Kita-Fachkräfte und die Kostenteilung dafür zwischen Kommunen und Land werden beibehalten.
- Es wird geprüft, wie bei Mindestmengenfestlegungen des Gemeinsamen Bundesausschusses Gestaltungsspielraum für das Land gewahrt werden kann.
- Das Land erstattet den Kommunen weiterhin die Kosten für die Unterbringung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern.
- Das Land erstattet den Kommunen weiterhin die Kosten für die Unterbringung unbegleiteter minderjähriger Geflüchteter.
Mehr Pflichten 27
- Die Landeshaushalte der Legislaturperiode werden ohne neue Schulden beschlossen.
- Künftige Landeshaushalte werden unter Beachtung der Schuldenbremse ohne Nettokreditaufnahme beschlossen.
- Die Finanzierungsbedarfe aus dem Sondervermögen MV-Schutzfonds werden jährlich überprüft.
- In einem geeigneten Einzelplan des Landeshaushalts wird eine Gender-Budget-Nutzenanalyse modellhaft erprobt.
- Finanz- und Innenministerium prüfen mit den kommunalen Landesverbänden ein Transparenzregister zur Grundsteuerreform, das aufkommensneutrale Hebesätze nachweist und öffentlich zugänglich ist.
- Das Land erhebt Kennzahlen der kommunalen Aufgabenerfüllung und nutzt sie für die Bemessung der Zuweisungen im Sozialbereich.
- Ein Nachhaltigkeits- und Digitalisierungs-Check wird bei Landeshaushalt, Gesetzesvorhaben, Förderinstrumenten, Vergabe und Beschaffung eingeführt.
- Auch Kabinettsvorlagen durchlaufen einen Nachhaltigkeits- und Digitalisierungs-Check.
- Fördermaßnahmen, Landesmarketing und Ansiedlungspolitik orientieren sich unter Einbeziehung ökologischer Kriterien am Industriepolitischen Konzept.
- Gemeinden, Städte, Kreise, Bund und Land tragen gemeinsam Verantwortung für die lebenslange Vermittlung digitaler Kompetenzen.
- Das Land errichtet alle für einen flächendeckenden 4G/5G-Mobilfunkausbau notwendigen Masten.
- Die IT-Sicherheitsarbeit des Landes wird auf eine stärkere Unterstützung der Kommunen ausgeweitet.
- Erbpacht soll Vorrang vor dem Verkauf öffentlicher Flächen haben, um Boden nachhaltig zu bevorraten.
- Landesflächen sollen nur ausnahmsweise im öffentlichen Interesse verkauft werden, etwa für Wirtschaftsansiedlungen oder sozialen Wohnungsbau.
- Bei geeigneten großen Baumaßnahmen des Landes wird das Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen angewendet.
- Das Landesklimaschutzgesetz soll Vorgaben zur Klimaneutralität und Nachhaltigkeit der Landesverwaltung enthalten.
- Die Landesverwaltung soll bis 2030 CO2-neutral organisiert sein.
- Verbleibender CO2-Ausstoß der Landesverwaltung wird ausgeglichen.
- Für die Landesverwaltung wird ein regelmäßiges CO2-Monitoring eingeführt.
- Kommunen, Unternehmen, Privatpersonen und Land sollen sich besser auf Starkregen, Hochwasser, Sturmfluten, Hitzewellen und Dürren einstellen.
- Das Land unterstützt die Waldstiftung bei der Einwerbung von Spenden und Zustiftungen.
- Das Land tritt mit den Kommunen in einen Dialog über die Umsetzung eines Mittagessens für alle Schüler und berücksichtigt dieses Ziel in seinen Förderprogrammen.
- Zwei „Digitale Landesschulen“ im beruflichen und allgemeinbildenden Bereich werden als Schulen in Landesträgerschaft errichtet.
- Die Landesregierung bringt sich aktiv in die Arbeit des Altenparlaments ein.
- Das Land beteiligt sich besonders an bundesseitigen Telemedizin-Modellprojekten.
- Land und Kommunen erarbeiten ein gemeinsames Konzept für Großschadenslagen über die Amts- und Katastrophenhilfe hinaus.
- Der Parlamentarische Untersuchungsausschuss zum NSU wird fortgesetzt und um das rechtsextreme Netzwerk „Nordkreuz“ erweitert.
Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht