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Länder

Staat: was die Programme zur Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.

Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Mecklenburg-Vorpommern

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Ohne Einzug ins Parlament

Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten oder begünstigen. Die Programme sind unterschiedlich lang; den Anteil am Programm zeigt der Balken beim Darüberfahren. Auf ein Programm klicken, um seine Forderungen zu sehen.
AfD 21​3
Mehr Geld 1
Mehr Rechte oder Angebote 1
Weniger Pflichten 2
Weniger Geld 4
Mehr Pflichten 18
  1. Länder und Kommunen sollen Mehrgenerationen-Konzepte stärken.
  2. Für alle Landesgesetze und Landesverordnungen wird eine verbindliche Familienverträglichkeitsprüfung eingeführt.
  3. Es wird geprüft, wo neben Schwerin ein weiteres Childhood-Haus in Mecklenburg-Vorpommern entstehen kann.
  4. Schulsozialarbeit wird als Landesaufgabe etabliert.
  5. Der Unterrichtsausfall wird transparent offengelegt und schnellstmöglich beseitigt.
  6. Das Land informiert über die Kriminalitätsbelastung von Deutschen mit mehrfacher Staatsangehörigkeit.
  7. Das Land führt regelmäßig landesweite Dunkelfeldbefragungen zu selbst erfahrener Kriminalität und Kriminalitätsfurcht durch.
  8. Das Land übernimmt den an das Versicherungsunternehmen zu zahlenden Betrag der Feuerwehrrente.
  9. Das Land wirbt in der Öffentlichkeit für mehr Respekt gegenüber Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei.
  10. Vor Landesbehörden, Gerichten und Schulen wehen dauerhaft Bundes- und Landesflagge, gegebenenfalls auch die kommunale Fahne.
  11. Das Land errichtet eine eigene Abschiebungshafteinrichtung.
  12. Die tatsächliche Finanzlage des Landes wird offengelegt.
  13. Ein neuer Antikorruptionsbeauftragter kontrolliert Regierung, Abgeordnete und Verwaltung.
  14. In den ersten hundert Tagen wird ein Kassensturz vorgenommen und die tatsächliche Haushaltslage offengelegt.
  15. Der Landeshaushalt bildet künftig Pensionslasten und Investitionsstaus als finanzielle Risiken ab.
  16. Das Land fördert Investitionen in Arztpraxen ergänzend zu bestehenden Programmen der Kassenärztlichen Vereinigung.
  17. Die Nachbarländer werden im Bundesrat bei der Abfallentsorgung in die Pflicht genommen.
  18. Das Land nutzt seine Rolle als größter Flächeneigentümer für eine aktive Agrarstrukturpolitik.
SPD 644
Mehr Geld 3
Mehr Rechte oder Angebote 1
Bleibt wie bisher 4
Weniger Geld 2
Mehr Pflichten 5
Linke 14​8
Mehr Geld 5
Mehr Rechte oder Angebote 2
Weniger Pflichten 1
Mehr Pflichten 14
Grüne 2734
Mehr Geld 4
Bleibt wie bisher 3
Weniger Geld 4
Mehr Pflichten 23
  1. Klimaschutz wird mit verbindlichen Zielen, Maßnahmen und regelmäßigem Monitoring als Staatsziel in die Landesverfassung aufgenommen.
  2. Klimaschutz wird zur verbindlichen Querschnittsaufgabe der Landespolitik.
  3. Die Treibhausgasneutralität des Landes bis 2035 wird verbindlich festgelegt.
  4. Für alle Landesgesetze, Programme und Haushalte wird ein verbindlicher Klimacheck eingeführt.
  5. Auf landeseigenen Flächen geht das Land beim ökologischen Umbau der Landwirtschaft mit gutem Beispiel voran.
  6. Die Fahrzeuge der Landesverwaltung, nachgeordneter Behörden und Landesgesellschaften werden bis 2031 klimaneutral umgestellt.
  7. Ein über das Landesförderinstitut umgesetztes Landesförderprogramm ÖKOPROFIT MV unterstützt Unternehmen beim betrieblichen Umweltmanagement.
  8. Für Landesgesetze werden Praxischecks eingeführt, um Bürokratie von Anfang an zu vermeiden.
  9. Eine aktive internationale Hochschulmarketingstrategie des Landes macht das Land weltweit als Studienstandort sichtbarer.
  10. Das Land beteiligt sich an den Kosten einer DGE-zertifizierten Kita- und Schulverpflegung.
  11. Ein regelmäßig evaluierter Landesarmuts- und Reichtumsbericht wird erstellt.
  12. Landesliegenschaften werden auf eine Doppelnutzung für Jugendkultur untersucht.
  13. Daten des Landes wie Gutachten, Verträge und Gebühren werden digital zugänglich gemacht.
  14. Landtagsausschüsse tagen grundsätzlich öffentlich.
  15. Treffen zwischen Regierung, Ministerien, Landtagsabgeordneten und Interessenvertretern werden öffentlich dokumentiert.
  16. In den politischen Ressorts wird eine Kinder-Folgenabschätzung eingeführt, die Auswirkungen politischer Entscheidungen auf Kinder und Jugendliche prüft.
  17. Eine ressortübergreifende Gleichstellungsstrategie für Mecklenburg-Vorpommern wird erarbeitet und verbindlich umgesetzt.
  18. Gender-Budgeting wird als verbindliches Instrument im Landeshaushalt eingeführt.
  19. Eine unabhängige zentrale Antidiskriminierungsstelle nach Landesgesetz wird geschaffen, die die Beauftragten für jüdisches Leben, Antisemitismus und Integration einbezieht.
  20. Ein Landeskompetenzzentrum Bedarfsermittlung mit Beirat wird gegründet, das einheitliche Standards für die kommunale Eingliederungshilfe sicherstellt.
  21. Eine wissenschaftlich begleitete, personell und finanziell untersetzte Denkmalstrategie des Landes wird entwickelt.
  22. Die unterjährige Berichterstattung zur Mittelverwendung im Landeshaushalt wird für Landtag und Öffentlichkeit ausgebaut.
  23. Ein Landesresilienzkonzept wird entwickelt, das ökologische, gesellschaftliche, wirtschaftliche und sicherheitspolitische Aspekte verbindet und Krisenvorsorge als Teil der Daseinsvorsorge stärkt.
CDU 2717
Mehr Geld 4
Mehr Rechte oder Angebote 3
Bleibt wie bisher 1
Weniger Geld 7
Mehr Pflichten 21
  1. Das Land unterstützt die Ausbildung zur nichtärztlichen Praxisassistentin finanziell, damit erfahrene medizinische Fachangestellte erweiterte Aufgaben übernehmen, Hausärzte entlasten und die Versorgung in der Fläche sichern.
  2. Für jedes neue Gesetz wird ein verbindlicher Effizienz- und Wachstumstest eingeführt, der die Auswirkungen auf Unternehmen rechtzeitig prüft.
  3. Das gesamte Landesrecht wird bis 2029 systematisch auf überflüssige Regelungen überprüft.
  4. Über das Landesförderinstitut werden zinsgünstige Darlehen für Wohneigentum bereitgestellt.
  5. Das Land unterstützt die Kommunen stärker beim Erhalt, bei der Sanierung und bei der Pflege der Radwege.
  6. Geprüft wird, ob das Computer-Emergency-Response-Team zu einer zentralen Cybersicherheitsagentur ausgebaut werden kann.
  7. Das Land hält ein Security Operations Center für alle öffentlichen Verwaltungen vor.
  8. Landesweit verbindliche und praxistaugliche IT-Sicherheitsstandards für Land und Kommunen werden festgelegt.
  9. Für Notfälle werden Schutzkonzepte zur IT-Sicherheit vorgeschrieben.
  10. Neubauten und Sanierungen von Schulen, Sportstätten, Kitas und Horten sollen auch von Bund und Land finanziert werden.
  11. Neue Landesvorschriften gelten nur befristet und werden regelmäßig auf Wirksamkeit und Notwendigkeit überprüft.
  12. Das Land unterstützt Schulen in freier Trägerschaft verlässlicher als bisher.
  13. Das Land übernimmt in den ersten zwei Jahren für jedes Kind die Mitgliedschaft in einem selbst gewählten Sportverein.
  14. Die bundesrechtliche Umsetzung der steuerlichen Risikoausgleichsrücklage wird konstruktiv begleitet, damit sie praxistauglich ist und den Betrieben im Land zugutekommt.
  15. In der Landesverwaltung wird eine zentrale Anlaufstelle für Barrierefreiheit eingerichtet.
  16. In Landesverfassung und Landeshaushaltsordnung wird ein Mechanismus nach dem Vorbild der Schweizer Schuldenbremse verankert, der bei guter Konjunktur einen Teil der Mehreinnahmen automatisch zurücklegt.
  17. Die Konjunkturausgleichsrücklage darf künftig nur konjunkturelle oder steuerrechtsbedingte Mindereinnahmen ausgleichen und nicht strukturelle Ausfälle wie sinkende Einwohnerzahlen.
  18. Die gesamte Aufgabenwahrnehmung und alle Ausgaben werden strukturiert geprüft, um den Haushalt zu entlasten und Spielraum für Investitionen zu erhalten.
  19. Eine Haushaltsstrukturkommission entwickelt Leitlinien dafür, wie der Landeshaushalt langfristig tragfähig aufgestellt wird.
  20. Die Übernahme weiterer Objekte durch das Land wird geprüft, wenn bei Anlagen mit überregionaler Bedeutung die Erhaltung gefährdet ist.
  21. Bei drohendem Verfall werden zusätzliche Schlösser und Herrenhäuser in Landeseigentum übernommen, damit sie erhalten bleiben.
BSW 29​6
Mehr Geld 3
Mehr Rechte oder Angebote 3
Weniger Geld 5
Weniger Rechte oder Angebote 1
Mehr Pflichten 28
  1. Das Land setzt sich auf Bundesebene für Abrüstung und Deeskalation ein.
  2. Das Land wendet sich auf Bundesebene gegen die Stationierung neuer Mittelstreckenwaffen in Deutschland.
  3. Das Land soll sich angesichts seiner Lage als Küsten- und Grenzregion im Ostseeraum aktiv für Deeskalation und Dialog einsetzen.
  4. Das Land soll Friedens- und Demokratiebildung fördern, internationale Verständigung stärken und zivilgesellschaftliches Engagement für Frieden unterstützen.
  5. Rekrutierungs- oder Werbeeinrichtungen der Bundeswehr in landeseigenen oder kommunalen Einrichtungen sollen im Rahmen der Landeszuständigkeit nicht genehmigt werden.
  6. Das Land soll sich für umfassende Aufklärung über Risiken und Folgen militärischer Auslandseinsätze einsetzen, besonders für Gesundheit und Leben der Soldaten.
  7. Mecklenburg-Vorpommern soll seine Rolle als Brücke zwischen Nord- und Osteuropa durch Dialogformate, Kooperationen und Netzwerke im Ostseeraum ausbauen.
  8. Die Landesstrategie gegen Einsamkeit soll mit konkreten Maßnahmen, klaren Zuständigkeiten und ausreichender Finanzierung ausgebaut werden.
  9. Land und Kommunen unterstützen die Entwicklung und den Ausbau von Angeboten für und mit älteren Menschen, etwa durch Beratung, Förderung, Räume, Mobilitätsangebote und Stärkung des Ehrenamts.
  10. Gesetzliche Renten unter 2.000 Euro bleiben steuerfrei; die Landesregierung bringt dazu eine Initiative in den Bundesrat ein.
  11. Der soziale Wohnungsbau wird durch verlässliche Förderprogramme des Landes bedarfsgerecht ausgebaut.
  12. Die Kommunen aktivieren Bauland und entwickeln neue Wohngebiete mit Unterstützung des Landes.
  13. Über Bundesratsinitiativen und Kooperationen mit anderen Ländern werden Wettbewerbsnachteile des Landes abgebaut.
  14. Eine landeseigene Energiehandelsplattform zur Direktvermarktung von Strom an kommunale Versorger und Verbraucher wird geschaffen.
  15. Eine landeseigene Energiehandelsplattform wird aufgebaut.
  16. Das Land schafft faire und verlässliche Rahmenbedingungen für Unternehmensgründungen.
  17. Das Land betreibt ein einheitliches Außenmarketing als Wirtschafts- und Investitionsstandort.
  18. Ein Landesfonds macht Verhütung für Jugendliche und Menschen mit geringem Einkommen bezahlbar.
  19. Land, Kommunen und Träger arbeiten zur Sicherung der Versorgung eng zusammen.
  20. Das Land trägt eine starke öffentliche Verantwortung für flächendeckende, wohnortnahe und dauerhaft abgesicherte Suchtprävention, Beratung und Behandlung.
  21. Das Land übernimmt auf Grundlage der Landespflegeplanung die Investitionskosten stationärer Pflegeeinrichtungen, um die Eigenanteile der Pflegebedürftigen zu senken.
  22. Das Land unterstützt kommunale Beschaffungen für Feuerwehr und Rettung stärker.
  23. Der Landtag setzt einen Untersuchungsausschuss zur Corona-Zeit ein.
  24. Die Corona-Maßnahmen werden auf Landesebene unabhängig und transparent aufgearbeitet.
  25. Land und Bund finanzieren Unterbringung, Betreuung und Integration verlässlich.
  26. Das Land verlagert keine Aufgaben an die Kommunen ohne entsprechenden Kostenausgleich.
  27. Ein Landes-Bodenfonds wird aufgebaut.
  28. Über Mittelverwendung, Folgekosten und Zielerreichung wird klar berichtet.
FDP 42​5
Mehr Geld 3
Mehr Rechte oder Angebote 1
Weniger Pflichten 1
Weniger Geld 7
Weniger Rechte oder Angebote 1
Mehr Pflichten 38
  1. Eine Landesagentur für Sprunginnovationen fördert systematisch disruptive Technologien.
  2. Die Agentur für Sprunginnovationen entwickelt mit den Hochschulen des Landes Technologien, die auf den wirtschaftsstrukturellen Potenzialen des Landes aufbauen.
  3. Bundeswehrstandorte werden als Wirtschaftsfaktoren anerkannt, und das Land bemüht sich um ihren Ausbau und weitere Ansiedlungen.
  4. Mit einer Modernisierungsoffensive für neue digitale Geschäftsmodelle werden alle Landesgesetze darauf geprüft, ob sie Innovationen etwa in Sharing Economy, Künstlicher Intelligenz oder autonomer Mobilität behindern.
  5. Das Land richtet eine eigene Ernährungsnotfallvorsorge ein, die im Krisen- und Katastrophenfall schnell und unbürokratisch greift.
  6. Auf landeseigenen Flächen wird eine Waldschutz-Offensive mit Schadholzbergung, Schädlingsbekämpfung und schneller Aufforstung mit klimaresilienten Baumarten gestartet.
  7. Eine weitere Verschärfung des Bundesnaturschutzgesetzes auf Landesebene wird kritisch geprüft.
  8. Das Land setzt sich im Bund mit den anderen Küstenländern für verlässliche Finanzierung, schnellere Genehmigungen und wettbewerbliche Verfahren bei der Munitionsbergung ein.
  9. Das Land soll per Bundesratsinitiative das Pflegekompetenzgesetz vorantreiben, damit Community Health Nurses heilkundliche Aufgaben rechtssicher übernehmen können.
  10. Zusätzliche Vorhaltekosten der Krankenhäuser werden zunächst durch eine regionale Basisfinanzierung der Länder gedeckt.
  11. Das Land fördert die Anstrengungen aller Beteiligten und sorgt mit erfüllbaren, praxistauglichen Vorgaben für Qualität in der Pflege.
  12. Das Land beteiligt sich mit eigenen Forschungs- und Entwicklungsinitiativen an neuen Betreuungsmodellen, damit moderne Technik die Lebensqualität älterer Menschen verbessert.
  13. Die Öffentlichkeitsarbeit des Landes zu sexualisierter und häuslicher Gewalt wird zur Sensibilisierung, Aufklärung und Prävention deutlich ausgebaut.
  14. Ein landesweites ÖPNV-Konzept wird erarbeitet.
  15. Das Land leistet die notwendigen Zuschüsse zum Deutschlandticket.
  16. Strenge Schuldenregeln werden in der Landesverfassung verankert.
  17. Das Land prüft jede seiner Aufgaben kritisch.
  18. Das Land erstellt einen konsolidierten Gesamtabschluss als Konzernbilanz.
  19. Im Gesamtabschluss werden Beteiligungen und wirtschaftliche Aktivitäten des Landes vollständig erfasst.
  20. Die Ausgaben des Landes richten sich nach den Einnahmen.
  21. Landesbeteiligungen werden geprüft und nur bei strategischem Zweck und messbaren Zielen beibehalten.
  22. Eine verbindliche Neuverschuldungsregel wird im Grundgesetz und in der Landesverfassung verankert.
  23. Altschulden werden planmäßig ohne Steuererhöhungen durch Konsolidierung abgebaut.
  24. Der Landtag erhält mindestens vierteljährlich Berichte über die Verwendung von Sondervermögen.
  25. Das Land sorgt dafür, dass nicht jede Kommune digitale Lösungen selbst entwickeln muss.
  26. Bundesmittel für Kommunen werden vom Land vollständig und ohne Verzögerung weitergegeben.
  27. Das Land wird stärker verpflichtet, die digitale Transformation der Verwaltung voranzubringen.
  28. Das Land soll die Lehramtsausbildung in den MINT-Fächern mit gezielten Investitionen, besseren Studienbedingungen und langfristiger Bedarfsausrichtung stärken.
  29. Das Land nimmt am Finanz-PISA teil, um die finanzielle Bildung der Schüler messbar zu machen.
  30. Im Rahmen eines Landesprogramms werden an allen weiterführenden Schulen ab der 8. Klasse verpflichtende Zivil- und Katastrophenschutzkurse eingeführt und organisatorisch sichergestellt.
  31. Die Exzellenzinitiative Berufliche Bildung des Bundes wird im Land umgesetzt.
  32. Ein regelmäßig fortzuschreibender Zustandsbericht der Sportstätten im Land wird eingefordert.
  33. Für alle Landes- und kommunalen IT-Strukturen wird ein Cybersicherheitscheck durchgeführt.
  34. Sicherheitsstandards für die IT des Landes und der Kommunen werden klar definiert.
  35. Die Landesdatenschutzbeauftragten sollen an übergeordnete Entscheidungen der Datenschutzkonferenz gebunden werden.
  36. Open Data wird für alle Landesbehörden verpflichtend, soweit keine schutzwürdigen Rechte betroffen sind.
  37. Bei Verträgen des Landes mit Dritten wird mehr Transparenz verankert, damit die Verwendung öffentlicher Gelder demokratisch überprüfbar ist.
  38. Das Land übernimmt die Kosten notwendiger anwaltlicher Begleitung bei der Durchsetzung von Ansprüchen aus DDR-Unrecht.
FW 131​
Teils begünstigend, teils belastend 1
Weniger Rechte oder Angebote 1
Mehr Pflichten 12
Koalitionsvertrag 28107
Mehr Geld 6
Mehr Rechte oder Angebote 1
Bleibt wie bisher 10
Weniger Geld 1
Mehr Pflichten 27
  1. Die Landeshaushalte der Legislaturperiode werden ohne neue Schulden beschlossen.
  2. Künftige Landeshaushalte werden unter Beachtung der Schuldenbremse ohne Nettokreditaufnahme beschlossen.
  3. Die Finanzierungsbedarfe aus dem Sondervermögen MV-Schutzfonds werden jährlich überprüft.
  4. In einem geeigneten Einzelplan des Landeshaushalts wird eine Gender-Budget-Nutzenanalyse modellhaft erprobt.
  5. Finanz- und Innenministerium prüfen mit den kommunalen Landesverbänden ein Transparenzregister zur Grundsteuerreform, das aufkommensneutrale Hebesätze nachweist und öffentlich zugänglich ist.
  6. Das Land erhebt Kennzahlen der kommunalen Aufgabenerfüllung und nutzt sie für die Bemessung der Zuweisungen im Sozialbereich.
  7. Ein Nachhaltigkeits- und Digitalisierungs-Check wird bei Landeshaushalt, Gesetzesvorhaben, Förderinstrumenten, Vergabe und Beschaffung eingeführt.
  8. Auch Kabinettsvorlagen durchlaufen einen Nachhaltigkeits- und Digitalisierungs-Check.
  9. Fördermaßnahmen, Landesmarketing und Ansiedlungspolitik orientieren sich unter Einbeziehung ökologischer Kriterien am Industriepolitischen Konzept.
  10. Gemeinden, Städte, Kreise, Bund und Land tragen gemeinsam Verantwortung für die lebenslange Vermittlung digitaler Kompetenzen.
  11. Das Land errichtet alle für einen flächendeckenden 4G/5G-Mobilfunkausbau notwendigen Masten.
  12. Die IT-Sicherheitsarbeit des Landes wird auf eine stärkere Unterstützung der Kommunen ausgeweitet.
  13. Erbpacht soll Vorrang vor dem Verkauf öffentlicher Flächen haben, um Boden nachhaltig zu bevorraten.
  14. Landesflächen sollen nur ausnahmsweise im öffentlichen Interesse verkauft werden, etwa für Wirtschaftsansiedlungen oder sozialen Wohnungsbau.
  15. Bei geeigneten großen Baumaßnahmen des Landes wird das Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen angewendet.
  16. Das Landesklimaschutzgesetz soll Vorgaben zur Klimaneutralität und Nachhaltigkeit der Landesverwaltung enthalten.
  17. Die Landesverwaltung soll bis 2030 CO2-neutral organisiert sein.
  18. Verbleibender CO2-Ausstoß der Landesverwaltung wird ausgeglichen.
  19. Für die Landesverwaltung wird ein regelmäßiges CO2-Monitoring eingeführt.
  20. Kommunen, Unternehmen, Privatpersonen und Land sollen sich besser auf Starkregen, Hochwasser, Sturmfluten, Hitzewellen und Dürren einstellen.
  21. Das Land unterstützt die Waldstiftung bei der Einwerbung von Spenden und Zustiftungen.
  22. Das Land tritt mit den Kommunen in einen Dialog über die Umsetzung eines Mittagessens für alle Schüler und berücksichtigt dieses Ziel in seinen Förderprogrammen.
  23. Zwei „Digitale Landesschulen“ im beruflichen und allgemeinbildenden Bereich werden als Schulen in Landesträgerschaft errichtet.
  24. Die Landesregierung bringt sich aktiv in die Arbeit des Altenparlaments ein.
  25. Das Land beteiligt sich besonders an bundesseitigen Telemedizin-Modellprojekten.
  26. Land und Kommunen erarbeiten ein gemeinsames Konzept für Großschadenslagen über die Amts- und Katastrophenhilfe hinaus.
  27. Der Parlamentarische Untersuchungsausschuss zum NSU wird fortgesetzt und um das rechtsextreme Netzwerk „Nordkreuz“ erweitert.

Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht

KI-Hinweis

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