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Länder

Staat: was die Programme zur Landtagswahl in Sachsen-Anhalt und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.

Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Sachsen-Anhalt

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Ohne Einzug ins Parlament

Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten oder begünstigen. Die Programme sind unterschiedlich lang; den Anteil am Programm zeigt der Balken beim Darüberfahren. Auf ein Programm klicken, um seine Forderungen zu sehen.
AfD 4949
Mehr Geld 2
Mehr Rechte oder Angebote 4
Weniger Pflichten 3
Teils begünstigend, teils belastend 2
Bleibt wie bisher 2
Weniger Geld 10
Mehr Pflichten 43
  1. Bis dahin übernimmt das Land mit eigenen Unterstützungsangeboten den nicht erstatteten Kostenanteil reproduktionsmedizinischer Maßnahmen.
  2. Das Land schafft rechtliche Rahmenbedingungen, damit familiäre Unterstützung rechtssicher und ohne Risiko geleistet werden kann.
  3. Zusätzliche Belastungen der Kommunen durch familienpolitische Maßnahmen werden vom Land oder aus Bundesmitteln ausgeglichen.
  4. Krippen und Kindergärten werden ab dem ersten Kind mit dauerhafter Landesfinanzierung kostenlos.
  5. Die Landesregierung prüft, ob Kirchengemeinden, durch deren Kirchenasyl Abschiebefristen verstreichen, dauerhaft für die Folgekosten finanziell haftbar gemacht werden können.
  6. Das Land entwickelt eine Strategie für Technisierung, Digitalisierung und Künstliche Intelligenz.
  7. Die Zahl der vom Land organisierten Abschiebeflüge wird drastisch erhöht.
  8. Gemeinsame Abschiebeflüge als Sammelrückführungen werden mit Sachsen und anderen Bundesländern geplant und durchgeführt.
  9. Das Land bereitet eine Rückkehroffensive für in Sachsen-Anhalt lebende Ukrainer vor.
  10. Sachsen-Anhalt legt ein eigenes Rückkehrprogramm auf, das illegale Zuwanderer zur freiwilligen Rückkehr in ihre Heimat ermutigt.
  11. Das Land unterstützt die Kommunen bei der Ausarbeitung eigener Rückkehrinitiativen.
  12. Die Landesbauordnung erhält eine Richtlinie, nach der öffentliche Bauten von Land und Kommunen eine anerkannte Bautradition aufgreifen müssen.
  13. Gendersprache wird im gesamten amtlichen Sprachgebrauch des Landes untersagt.
  14. An Schulen, Gerichten, Ministerien, in Kommunalverwaltungen und im Landtag werden nur traditionelle Schreibweisen akzeptiert.
  15. Am Bildungsministerium wird eine gut sichtbare Beschwerdestelle eingerichtet.
  16. Die Landesregierung prüft, wie postkolonialistische Tendenzen an Hochschulen unter Wahrung der Wissenschaftsfreiheit zurückgedrängt werden können.
  17. Sachsen-Anhalt schließt bilaterale Rückführungsverträge mit allen relevanten Staaten ab.
  18. Die Transparenzpflichten für Regierung und Verwaltung werden deutlich verschärft.
  19. Das Land richtet eine digitale Beteiligungsplattform für Online-Petitionen ein, auf der Bürger Petitionen einstellen, diskutieren und unterstützen können.
  20. Die Landesregierung etabliert eine Praxis der Toleranz gegenüber Demonstrationen und nonkonformen Meinungsäußerungen.
  21. Plenarsitzungen, alle Ausschusssitzungen und weiteren öffentlichen Sitzungen des Landtags werden live im Netz übertragen und die Mitschnitte dauerhaft bereitgestellt.
  22. Für das Land wird eine Strategie zur Anpassung an den Klimawandel entwickelt.
  23. Für einen überregionalen Stromausfall wird eine Blackout-Strategie entwickelt.
  24. Standorte für neue Gaskraftwerke in Sachsen-Anhalt werden geprüft.
  25. Das Land beteiligt sich an Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zur Kernfusion wie der Allianz zur Fusionsforschung.
  26. Das Land stellt bedarfsgerechte Mittel und einen Finanzausgleich bereit, damit jedes Gemeindehaus und jeder Kindergarten saniert werden kann.
  27. Das Land stellt Fördermittel für die Wohnungsbau- und Städtebauförderung zur Verfügung.
  28. Alle Infrastrukturprogramme des Landes werden so angepasst, dass kein Ort wegen geringerer Einwohnerzahl benachteiligt wird.
  29. Die Finanzierung von Fährverbindungen wird per Gesetzesänderung auf das Land übertragen.
  30. Das Land gewährt den Kreisen Zuschüsse für das Deutschlandticket der Schüler, wenn sie es nicht selbst finanzieren können.
  31. Die Auslastung der Behindertenparkplätze wird landesweit überprüft.
  32. Radwege werden bereits in die Planung neuer Landesstraßen einbezogen.
  33. Die Aufgaben des Landesverwaltungsamts werden auf die Fachministerien oder die Kommunen verteilt.
  34. Das Land bringt Initiativen und Kampagnen gegen undurchsichtige Löschregeln und algorithmische Meinungskontrolle auf den Weg.
  35. Eine konsequente Aufgabenkritik überprüft sämtliche Ausgabenposten des Landes.
  36. Beraterverträge des Landes werden streng überprüft.
  37. Die Landesregierung soll mit strenger Ausgabendisziplin, ohne neue Schulden und ohne verborgene Finanzlöcher wirtschaften.
  38. Das Land legt keine Sondervermögen auf.
  39. Ein Haushaltstransparenzgesetz soll trickreiche Haushaltsführung unterbinden.
  40. Alle Einnahmen und Ausgaben des Landes sind vollständig und nachvollziehbar auszuweisen.
  41. Bereits privatisierte Krankenhäuser sollen, wo medizinisch geboten, wieder in die Trägerschaft von Land, Kommunen oder gemeinnützigen Trägern überführt werden.
  42. Die Landesrahmenvereinbarung zum Präventionsgesetz von 2016 soll konsequent umgesetzt und erweitert werden.
  43. Eigene Präventionsstrategien des Landes, die neben der Schulmedizin auch Ernährung und Sport umfassen, sollen entwickelt und umgesetzt werden.
CDU 1477
Mehr Geld 3
Mehr Rechte oder Angebote 2
Weniger Pflichten 2
Bleibt wie bisher 5
Ohne klare Richtung 2
Weniger Geld 1
Mehr Pflichten 13
SPD 2239
Mehr Geld 9
Bleibt wie bisher 3
Weniger Geld 6
Mehr Pflichten 18
  1. Eine Task Force „Chemieindustrie in der Transformation“ justiert in halbjährlichen Konsultationen die landespolitischen Rahmenbedingungen für die Chemieindustrie neu.
  2. Die LENA soll Landeskoordinierungsstelle für künftige Wasserstoff- und Kohlendioxid-Infrastrukturen werden.
  3. Das Land unterstützt die Gründung von Betriebsräten.
  4. Das Land informiert über Arbeitnehmerrechte.
  5. Im für Inklusion zuständigen Ministerium wird ein Büro für Leichte Sprache als Service für die gesamte Landesverwaltung eingerichtet.
  6. Das Land ergänzt die Sprachförderung, wo Bundesangebote nicht ausreichen.
  7. Das Landesintegrationskonzept wird durch ein wirksames Monitoring begleitet.
  8. Bei Wegfall der EU-Mittel wird die Schulsozialarbeit mit ihren Netzwerkstrukturen ab 1. August 2028 dauerhaft aus Landesmitteln finanziert.
  9. Die Liegenschaften des Landes werden klimaneutral gemacht.
  10. Auf Landesliegenschaften werden wo immer möglich Photovoltaikanlagen installiert.
  11. Der Jugendförderplan definiert Mindeststandards für Angebote des Landes.
  12. Das Land übernimmt die Tagessätze, die Betroffene in Frauenschutzhäusern bisher selbst zahlen müssen.
  13. Das Land entwickelt eine Strategie gegen Einsamkeit.
  14. Das Land betreibt seine Bahnen selbst.
  15. Alle Bundesmittel im Städtebau und im sozialen Wohnungsbau werden genutzt und nach Möglichkeit vom Land kofinanziert.
  16. Eine landesweite Tiergesundheitsstrategie wird erarbeitet und umgesetzt.
  17. Die politische Bildungsarbeit, besonders über die Landeszentrale für politische Bildung, wird ausgebaut.
  18. Bis 2031 wird eine Landesbedarfsplanung für den Katastrophenschutz erarbeitet, die Personal-, Material- und Ausbildungsbedarf empfiehlt.
Grüne 5025
Mehr Geld 4
Mehr Rechte oder Angebote 1
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 1
Weniger Geld 6
Mehr Pflichten 47
  1. Jagdrechtliche Regelungen des Landes sollen auf einem unabhängigen, wissenschaftlich fundierten Wolfsmanagement beruhen und Abschüsse nur in eng begrenzten Ausnahmefällen zulassen.
  2. Das Land stellt die Kofinanzierung von EU- und bundesfinanzierten Naturschutzprogrammen sicher.
  3. Das Land soll an Aufklärungskampagnen wie der „Earth Night“ teilnehmen oder eigene regionale Initiativen gegen Lichtverschmutzung entwickeln.
  4. Landesbehörden sollen beim Umbau zu naturnahen, klimaangepassten Mischwäldern eng mit Flächeneigentümern und Naturschutzorganisationen zusammenarbeiten.
  5. Für den landeseigenen Wald sollen naturnahe Forstwirtschaft und ökologische Standards über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinaus eingeführt werden.
  6. Im landeseigenen Wald soll auf Kahlschlag verzichtet werden.
  7. Eine Informationskampagne des Landeszentrums Wald soll Kleinprivatwaldbesitzer für Forstbetriebsgemeinschaften gewinnen.
  8. Das Land soll Rahmenbedingungen für eine klimaangepasste, vielfältige und tiergerechte Landwirtschaft schaffen, die regionale Wertschöpfung schafft und Bäuerinnen und Bauern stärkt.
  9. Tierheime sollen verlässlich durch das Land finanziert werden.
  10. Die Landesenergieagentur LENA soll gestärkt werden und weitere Kompetenzen im Klimaschutz aufbauen.
  11. Photovoltaikanlagen sollen auf öffentlichen Liegenschaften von Kommunen, Land und Bund bei Neubau und Dachsanierung verpflichtend sein.
  12. Das Land bietet Abnahmegarantien für Wasserstoff.
  13. Bei Neubau und wesentlicher Sanierung von Landesstraßen wird ein begleitender Radweg zum Regelfall, sofern keine gleichwertige Verbindung besteht.
  14. Das Land wird Baulastträger für europa- und bundesbedeutsame Radrouten wie R 1, Elberadweg und Saale-Radwanderweg.
  15. Ein ambitioniertes Landesfußverkehrskonzept wird erstellt.
  16. An jeder Landesliegenschaft werden öffentlich zugängliche Ladesäulen geschaffen.
  17. Land, Landesunternehmen und Hochschulen schaffen ausschließlich elektrische Dienst- und Nutzfahrzeuge an.
  18. Das Land fördert ergänzend zum Bund Reaktivierung und Neubau von Terminals des kombinierten Verkehrs.
  19. Ein Lobbyregister auf Landesebene legt offen, wer Einfluss auf politische Entscheidungen nimmt.
  20. Sachsen-Anhalt initiiert über den Bundesrat ein AfD-Verbotsverfahren.
  21. Gewaltschutz, Antidiskriminierungsarbeit und Vielfaltsförderung werden dauerhafter Bestandteil der Aufgaben von Landesinstitutionen und -programmen.
  22. Landesaufnahmeprogramme werden verstetigt.
  23. Eine Landeskoordinierungs- und Vernetzungsstelle zum Gewaltschutz von Frauen und Mädchen mit Behinderung wird geschaffen.
  24. Das Gewalthilfegesetz wird konsequent umgesetzt, sodass der Anspruch auf Schutz und Beratung überall eingelöst wird.
  25. Das Landesprogramm für ein geschlechtergerechtes Sachsen-Anhalt wird mit Zielvorgaben, Indikatoren und jährlichem Monitoring weiterentwickelt.
  26. Für Landesgesetze wird eine verpflichtende Gender-Mainstreaming-Prüfung eingeführt.
  27. Land und Kommunen entwickeln eigene Planungen für die zivil-militärische Zusammenarbeit und stimmen sie mit den militärischen Dienststellen ab.
  28. Die Umsetzung des Landesaktionsplans zur UN-Behindertenrechtskonvention wird überprüft und der aktuelle Handlungsbedarf erfasst.
  29. Die Umsetzung des neuen Landesrahmenvertrags wird Kernaufgabe der Landesregierung.
  30. Gegen Kinderarmut werden landeseigene Ergänzungsprogramme aufgelegt.
  31. Die Forderungen des Netzwerks gegen Kinderarmut und der Landesarmutskonferenz werden zu Beginn der Legislaturperiode in einen Landesaktionsplan überführt.
  32. Beim Landeskinderbeauftragten wird eine Monitoringstelle zur Umsetzung der Kinderrechte eingerichtet.
  33. Das Land begleitet die Jugendämter bei der Umsetzung der „Großen Lösung“ umfassend.
  34. Mit dem Programm „HeimatKita“ ist die nächste Kindertagesbetreuung für jeden Ort im selben Ort oder höchstens 15 Minuten entfernt.
  35. Kleinst-Kitas werden vom Land finanziell, personell und organisatorisch unterstützt.
  36. Das Land erarbeitet ein Modell zur sozialen Staffelung der Kitabeiträge.
  37. Mit den Berufsvertretungen wird ein Modell entwickelt, das Berufsschulunterricht möglichst nahe am Ausbildungsbetrieb sichert.
  38. Das Land unterstützt die Klimaneutralität der Hochschulen mit Investitionsprogrammen.
  39. Ein „Pakt für nachhaltige Hochschulen“ von Landesregierung, Hochschulen, Studierendenwerken und Klimainitiativen wird initiiert.
  40. Mindestens 1,5 Prozent des Landeshaushalts werden jährlich für Kultur ausgegeben.
  41. Die Krankenhausreform des Bundes soll im Land so umgesetzt werden, dass die stationäre Versorgung hochwertig und erreichbar bleibt und durch ambulante Angebote ergänzt wird.
  42. Das digitale Suchtberatungsangebot DigiSucht_LSA wird dauerhaft vom Land finanziert.
  43. Das Land übernimmt Investitions- und Ausbildungskosten aus dem Eigenanteil, um den Eigenanteil in der stationären Pflege zu senken.
  44. Landesausfallbürgschaften für Haushalte ohne Rücklagen werden eingeführt.
  45. Der Elberadweg und alle weiteren landesbedeutsamen Radwege gehen in Landesverantwortung über.
  46. Ein Klimavorbehalt im Landeshaushalt verlangt eine Begründung für Ausgaben ohne nachweisbare Klimaverträglichkeit.
  47. Investitionen des Landes und seiner Körperschaften in Atomenergie, Kohle oder Unternehmen mit Kinderarbeit werden ausgeschlossen.
Linke 45510
Mehr Geld 9
Mehr Rechte oder Angebote 3
Teils begünstigend, teils belastend 2
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 2
Weniger Geld 8
Mehr Pflichten 42
  1. Mit einer Einwohnerinitiative sollen Fachausschüsse des Landtags verpflichtet werden, sich mit einem Anliegen zu befassen, wenn mindestens 1.000 Einwohner dies fordern.
  2. Das Landesprogramm für ein geschlechtergerechtes Sachsen-Anhalt wird unter Beteiligung der Interessenvertretungen fortgeschrieben und für die Landesbehörden verbindlich.
  3. Betriebe stellen Alleinerziehende bei Notfallbetreuung bei Lohnfortzahlung frei, finanziell unterstützt von Bund und Ländern.
  4. Die Landesregierung soll eine Kampagne zur Sichtbarmachung der Gewalt gegen queere Menschen auflegen.
  5. Das Land finanziert die bisherigen Elternbeiträge und die Mehrkosten besserer Personalschlüssel vollständig.
  6. Fahrt- und Unterbringungskosten für den Besuch Berufsbildender Schulen werden durch Landesmittel und Arbeitgeberbeteiligung abgefedert.
  7. Das Land baut Strukturen für den Verbleib von Absolventen und für Studienbewerbungen auf.
  8. Ein übergreifender Landesaktionsplan zur Armutsbekämpfung wird erstellt und umgesetzt.
  9. Das Land erarbeitet eine landesweite Jugendhilfeplanung, mit der die kommunalen Planungen abgestimmt werden.
  10. Das Land spannt einen Rettungsschirm von 300 Millionen Euro für Krankenhäuser, um fehlende Investitionsförderung auszugleichen und Insolvenzen zu verhindern.
  11. Das Land kommt seiner Pflicht zur Finanzierung der Krankenhausinvestitionen nach.
  12. Das Land übernimmt die Investitionskosten der Pflegeeinrichtungen vollständig.
  13. Land und Kommunen veröffentlichen vor wichtigen Beschlüssen kurze, verständliche Kinder-Folgenprüfungen.
  14. Beim Landtag wird eine Kinderkommission als parlamentarischer Unterausschuss eingerichtet, die die Interessen von Kindern vertritt.
  15. Das Land unterstützt die Kommunen mit Personal, Technik, Datenzugang und Schulungen für die Beteiligung.
  16. Bund und Land statten die Kommunen aufgabengerecht aus, sodass Pflicht- und übertragene Aufgaben zuverlässig finanziert sind.
  17. Bund und Länder korrigieren die strukturelle Verschuldung der Kommunen in deren Sinne.
  18. Das Land erlässt eine Verordnung für angespannte Wohnungsmärkte, um eine Mietpreisbremse in den Städten zu ermöglichen.
  19. Das Land schafft eine (zwischen)finanzierte Anschlusslösung für Altschulden der Wohnungswirtschaft.
  20. Leiharbeit, Werkverträge und Subunternehmen in Landwirtschaft, Bau und Logistik werden mit Schwerpunktprüfungen konsequent kontrolliert.
  21. Ein Landesprogramm zur Begleitung der Arbeitsmarktintegration wird aufgelegt.
  22. Die Regionalisierungsmittel des Bundes fließen vollständig in Bus und Bahn.
  23. Der Radwegebau zwischen Gemeinden und überregionale Radverbindungen werden Landesaufgabe.
  24. Öffentliche Gebäude werden mit einem eigenen Landesprogramm energetisch saniert.
  25. Die Landesforstverwaltung soll wiederaufforsten, naturnah bewirtschaften und den Wald an den Klimawandel anpassen.
  26. Der Verkauf von Landeswald wird ausgeschlossen.
  27. Ein zentrales Landesregister für Tierhaltungs- und Betreuungsverbote wird geschaffen.
  28. Ein verbindliches CO2-Budget legt den Pfad zur Klimaneutralität des Landes bis 2035 fest.
  29. Das Land saniert seine öffentlichen Gebäude energetisch.
  30. Auf allen geeigneten Landesliegenschaften wird Photovoltaik installiert.
  31. Die Landesliegenschaften werden bis 2035 klimaneutral bewirtschaftet.
  32. Das Land setzt sich im Bundesrat für eine vollständige und transparente Bilanzierung militärischer Emissionen ein.
  33. Land und THW informieren in regionalen Veranstaltungen über Selbstvorsorge für 72 Stunden.
  34. Das Land koordiniert sich regelmäßig mit Betreibern kritischer Infrastrukturen.
  35. Die Koordination mit Betreibern kritischer Infrastrukturen wird öffentlich gemacht.
  36. Ein Landesprogramm „Kleine Wehren – Bestand sichern“ behebt Engpässe kleiner Feuerwehren.
  37. Das Land finanziert Erste Hilfe bei IT-Sicherheitsvorfällen und stellt Experten bereit.
  38. Vor jedem KI-Einsatz werden Auswirkungen auf Betroffene, Verantwortung bei Fehlentscheidungen und Diskriminierungsrisiken geklärt.
  39. Vor jedem KI-Einsatz in öffentlich finanzierten Landeseinrichtungen ist eine KI-Folgenabschätzung Pflicht.
  40. Alle eingesetzten KI-Systeme werden halbjährlich überprüft.
  41. Eine unabhängige KI-Prüf- und Beschwerdestelle auf Landesebene wird eingerichtet.
  42. Bei Softwarebeschaffungen und IT-Ausschreibungen des Landes haben Open-Source-Lösungen grundsätzlich Vorrang.
BSW 5342
Weniger Pflichten 2
Teils begünstigend, teils belastend 1
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 2
Weniger Geld 7
Mehr Pflichten 51
  1. Vertreter einer erfolgreichen Volksinitiative werden verpflichtend im Landtag angehört.
  2. Entscheidungen aus Volksentscheiden werden für Regierung und Parlament bindend.
  3. Regelmäßige, repräsentativ zusammengesetzte Bürgerräte auf Landes- und Kommunalebene werden eingeführt.
  4. Vertreter erfolgreicher Volksinitiativen werden verpflichtend im Landtag angehört.
  5. Volksentscheide werden für Regierung und Parlament rechtlich bindend.
  6. Landesgesetze und Haushaltsentscheidungen werden auf ihre Folgen für kommende Generationen geprüft.
  7. Die Angaben werden auf einer zentralen, öffentlich zugänglichen Plattform des Landes veröffentlicht.
  8. Jeder Euro aus dem Landeshaushalt muss nachvollziehbar dem Gemeinwohl zugutekommen.
  9. Das Land stößt auf Bundesebene eine Reform des Gemeinnützigkeitsrechts gegen verdeckte Parteienfinanzierung an.
  10. Der Landtag von Sachsen-Anhalt setzt einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss zur Corona-Politik ein.
  11. Sachsen-Anhalt stimmt weiteren internationalen Pandemieabkommen nur zu, wenn zuvor Zuständigkeiten, Entscheidungswege, Finanzierung und demokratische Kontrolle umfassend geprüft wurden.
  12. Die Landesregierung setzt sich auf Bundesebene dafür ein, die wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen im Sinne der Beschäftigten, der Unternehmen und der Regionen zu verändern.
  13. Das Land legt eigene Investitionsprogramme auf.
  14. Das Land betreibt eine aktive, handelnde Industriepolitik.
  15. Landeseigene Kompetenzstellen beraten land- und forstwirtschaftliche Betriebe vor Ort und übernehmen einen Teil der Antragstellung.
  16. Die Landesregierung setzt sich auf Bundesebene für gesetzliche Regelungen ein, die Reallohnverluste vermeiden und die Kaufkraft sichern.
  17. Die Landesregierung baut bestehende Förderinstrumente für die berufliche Bildung aus.
  18. Die Landesregierung setzt sich auf Bundesebene für eine dauerhafte Gleichstellung von beruflicher und akademischer Bildung ein.
  19. Das Land legt Entlastungsprogramme auf, falls der Bund nicht handelt.
  20. Förderprogramme des Landes sind auskömmlich, verlässlich und über die gesamte Projektdauer finanziert.
  21. Die Landesregierung nutzt ihren Einfluss im Bundesrat und in Länderbündnissen für eine gerechte Steuerpolitik.
  22. Die Landespolitik fordert die Wiedereinführung der Vermögensteuer auf Bundesebene aktiv ein und unterstützt sie.
  23. Die Landesregierung setzt sich auf Bundesebene für eine solidarische Bürgerversicherung ein.
  24. Bundespolitischer Einfluss des Landes wird für Vermögens- und Steuerreformen genutzt.
  25. Das Land finanziert eine verlässliche Ferien- und Ganztagsbetreuung.
  26. Das Land unterstützt die Kommunen bei der Umsetzung der Ferien- und Ganztagsbetreuung.
  27. Die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen ist eine staatliche Aufgabe des Landes.
  28. Das Land verabschiedet zur Umsetzung der Istanbul-Konvention einen verbindlichen Landesaktionsplan mit klaren Zuständigkeiten, regelmäßiger Berichterstattung und Beteiligung der Zivilgesellschaft.
  29. Das Land baut Pflegestützpunkte aus.
  30. Das Land sichert kommunale Kurzzeit- und Tagespflegeangebote.
  31. Das Land unterstützt pflegende Angehörige gezielt.
  32. Landesprogramme fördern Zuschüsse, Rentenboni und Entlastungsangebote, damit Pflegearbeit nicht zur Armutsfalle wird.
  33. Schulsekretariate werden gemeinsam von Land und Kommunen finanziert.
  34. Die Landesregierung führt eine eigene Ganztagsverordnung ein.
  35. Das Land baut ein landeseigenes Förderprogramm für Ganztagsangebote auf.
  36. Das Land startet eine Qualitätsoffensive „Ganztag 2030“.
  37. Ganztagsbildung wird verbindlich als strategische Landesaufgabe verankert.
  38. Kommunen erhalten von Land und Bund eine verlässliche, langfristige Finanzierung der sozialen Arbeit.
  39. Das Land legt Stipendienprogramme für Medizinstudierende auf, die sich zu etwa zehn Jahren Tätigkeit in unterversorgten Regionen verpflichten.
  40. Ein landesweiter Praxiskoordinator von Land, Kommunen und Kassenärztlicher Vereinigung sichert den ärztlichen Nachwuchs im ländlichen Raum.
  41. Das Land nutzt seinen Einfluss im Bundesrat für eine gesetzliche Korrektur der Honorarstrukturen in der Geburtshilfe.
  42. Das Land übernimmt im Katastrophenfall zunächst die anfallenden Kosten und Entschädigungen.
  43. Das Land befähigt finanzschwache Kommunen, stärker in Brand- und Katastrophenschutz zu investieren.
  44. Das Land stellt eine ständige Grundfinanzierung für kommunale Investitionen in die Daseinsvorsorge bereit.
  45. Ein Landesprogramm „Sauberes Grundwasser“ mit verbindlichen Maßnahmen zur Senkung der Nitratbelastung wird aufgelegt.
  46. Zur Vermeidung von Nutzungskonflikten wird eine nachhaltige, landesweite Wasserstrategie erarbeitet.
  47. Eine verbindliche Kooperation der vier mitteldeutschen Länder soll die Wasserproblematik gemeinsam und langfristig angehen.
  48. Ein Landesprogramm „Sauberes Grundwasser“ gegen Nitratbelastung wird umgesetzt.
  49. Eine integrierte Landeswasserstrategie gegen Trockenheit und Hochwasser wird entwickelt.
  50. Das Land ergreift eine Bundesratsinitiative für eine bundesweite Pflicht zur Tierkrankenversicherung.
  51. Das Land übernimmt den Betrieb von Tierkliniken und führt sie flächendeckend als öffentliche Einrichtungen.
FDP 1612
Mehr Rechte oder Angebote 1
Weniger Pflichten 1
Bleibt wie bisher 1
Weniger Geld 1
Mehr Pflichten 15
  1. Alle Beteiligungen des Landes werden kritisch evaluiert.
  2. Die geplante Abschiebungshafteinrichtung geht spätestens Ende 2027 in Betrieb.
  3. Bis dahin werden durch Kooperationen mit anderen Ländern ausreichend Gewahrsamsplätze gesichert.
  4. Ein landeseigener, befristeter Altschuldenfonds baut die Altlasten kommunaler Wohnungsunternehmen und Genossenschaften gleichberechtigt schrittweise ab.
  5. Ein jährliches Monitoring überprüft die Wirkung des Schülerkostensatzes.
  6. Das Land unterstützt PPP-Modelle für Ausbau, Modernisierung und Betrieb frühkindlicher und schulischer Bildungsinfrastruktur.
  7. Das Land unterstützt Kommunen bei PPP-Projekten mit Vertragsmustern, Risikomanagement und einer Anlaufstelle im Bildungsministerium.
  8. Das Land soll einen handlungsfähigen Rechtsstaat aufstellen und notfalls Strafverfolgung bei Diskriminierung gewährleisten.
  9. Das Land stellt Informationen zum Budget für Arbeit für die Privatwirtschaft bereit.
  10. Das Institut für Brand- und Katastrophenschutz Heyrothsberge wird als Landeskompetenzzentrum dauerhaft gesichert und mit Aufgaben in Ausbildung, Forschung und Einsatznachbereitung betraut.
  11. Das Land erarbeitet ein einheitliches, ressortübergreifendes Bevölkerungsschutzkonzept und schreibt es regelmäßig fort.
  12. Das Land legt ein verbindliches Schutzkonzept für Kritische Infrastrukturen mit Risikoanalysen, Mindeststandards und Kooperationspflichten privater Betreiber vor.
  13. Die Ausgaben des Landes wachsen langfristig langsamer als die Einnahmen.
  14. Nicht verbrauchte investive Landesmittel fließen am Jahresende in einen Investitionsfonds und stehen überjährig nur für Investitionen zur Verfügung.
  15. Das Land plant, genehmigt und baut rechtzeitig zusätzliche Deponiekapazitäten.
FW 18​8
Mehr Geld 5
Mehr Rechte oder Angebote 3
Weniger Geld 5
Weniger Rechte oder Angebote 3
Mehr Pflichten 13
Koalitionsvertrag 69925
Mehr Geld 18
  1. Planungs- und Genehmigungskapazitäten beim Land und in den Kommunen werden ausgebaut.
  2. Die Stabsstelle Strukturwandel wird personell und finanziell verstärkt.
  3. Die Digitalisierung der Verwaltung soll mittel- bis langfristig den Landeshaushalt entlasten.
  4. Die Personalausstattung des Landesamts für Verbraucherschutz wird an die Anforderungen des Arbeitsschutzkontrollgesetzes angepasst.
  5. Das Landesamt für Verbraucherschutz wird räumlich und personell gestärkt.
  6. Über die Zielvereinbarung hinausgehende Aufgaben der Landeszentrale für politische Bildung werden personell und finanziell abgesichert.
  7. Die Koordinationsstelle Radverkehr wird finanziell und personell so ausgestattet, dass sie EU- und Bundesmittel ausschöpfen kann.
  8. Für das Verkehrssicherheitsprogramm des Landes wird eine nachhaltige Finanzierungsgrundlage geschaffen.
  9. Vom Bund wird eine schnellstmögliche massive Erhöhung der Regionalisierungsmittel gefordert.
  10. Die für die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse zuständigen Stellen im Landesverwaltungsamt werden so ausgestattet und organisiert, dass die Verfahren schneller werden.
  11. Die unabhängige Landesbeauftragte für Frauen und Gleichstellung wird personell und finanziell entsprechend ausgestattet.
  12. Das Budget für Arbeit wird auch in der Landesverwaltung eingesetzt.
  13. Das Amt der oder des Kinder- und Jugendbeauftragten erhält die notwendigen Ressourcen.
  14. Landesstraßenbauverwaltung und Planfeststellungsbehörde erhalten zusätzliche Stellen.
  15. Die Landesforstverwaltung erhält zusätzliches Personal.
  16. Für die Kofinanzierung europäischer und Bundesmittel der Denkmalpflege wird ein Sonderfonds des Landes eingerichtet.
  17. Die für Sachsen-Anhalt relevanten Aktionsprogramme der EU sollen künftig stärker erschlossen werden.
  18. Jedes Ressort erhält fünf externe Neueinstellungen für den Leitungsbereich.
Mehr Rechte oder Angebote 6
Weniger Pflichten 1
Teils begünstigend, teils belastend 3
Bleibt wie bisher 6
Weniger Geld 8
Mehr Pflichten 63
  1. Bis Mitte 2022 wird ein Tariftreue- und Vergabegesetz erarbeitet und verabschiedet.
  2. Das Mittelstandsförderungsgesetz wird bis Sommer 2022 so weiterentwickelt, dass die Wirkungen neuer Gesetze und Verordnungen auf Unternehmen geprüft werden.
  3. Für neue Gesetze oder Verordnungen wird verbindlich die Abschaffung bestehender Regelungen vorgesehen (one in, one out).
  4. Ein unabhängiger Normenkontrollrat wird eingeführt, der Gesetzesfolgen abschätzt und Rechtssetzung auf Bürokratieabbau prüft.
  5. Das Land stellt die notwendigen Investitionen für neue Versorgungsmodelle und die Grundversorgung bereit.
  6. Das Gesundheitsministerium schreibt ein Gutachten zum regionalen Versorgungsbedarf, zu Notfallstrukturen und zum Fachkräftebedarf bis 2035 aus.
  7. Vorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses werden über das Landeskrankenhausgesetz unter Berücksichtigung landesspezifischer Besonderheiten umgesetzt.
  8. Können versorgungsnotwendige Krankenhäuser ihren Auftrag nicht mehr erfüllen, unterstützt das Gesundheitsministerium einen Trägerwechsel.
  9. Das für Gesundheit zuständige Ministerium stellt eine sektorenübergreifende Vernetzung sicher.
  10. Gemeinsam mit den Schulträgern wird eine Bestandsanalyse der schulischen Infrastruktur durchgeführt.
  11. Gemeinsam mit Schulträgern und Fachleuten wird eine Richtlinie zu grundsätzlichen Ausstattungsmerkmalen von Schulen erarbeitet.
  12. Bildungs- und Finanzministerium streben eine kurzfristige Lösung zur Steuerung der Arbeitszeit von Lehrkräften mit flexiblen Arbeitszeitkonten an.
  13. Das Land stellt mit den Trägern digitale Infrastruktur, Administration und Support für Schulen aller Schulformen sicher.
  14. Die Lernmittelkostenentlastungsverordnung und die Schulbaurichtlinie werden evaluiert.
  15. Das Land unterstützt Schulträger bei Netzwerkadministration und IT-Support.
  16. Die Landeszentrale für politische Bildung setzt den Sachsen-Anhalt-Monitor fort und entwickelt ihn weiter.
  17. Die Landeszentrale für politische Bildung nimmt die ostdeutschen Transformationserfahrungen seit 1989/90 stärker in den Blick.
  18. Politische Prozesse auf kommunaler und europäischer Ebene werden in den Angeboten der Landeszentrale stärker vermittelt.
  19. Die Landeszentrale für politische Bildung soll mehr Menschen erreichen als bisher.
  20. Mit dem Bildungsministerium wird ein Aktionsprogramm zur Umweltbildung aufgelegt.
  21. Natura 2000 wird mit der FFH-Managementplanung und den zugehörigen Maßnahmen umgesetzt.
  22. Das Land übernimmt Verantwortung für Erhalt und Entwicklung des Grünen Bandes als Teil eines europaweiten Biotopverbunds.
  23. Das Umweltministerium führt einen Zukunfts- und Klimaschutzkongress durch.
  24. Die Ergebnisse des Klimaschutzkongresses fließen in das Regierungshandeln ein.
  25. Das Land leistet seinen Anteil an der Emissionsminderung des Bundes, mit der öffentlichen Hand als Vorbild.
  26. Zeigt das Energiewende-Monitoring eine gefährdete sichere und kostengünstige Versorgung, wirkt die Landesregierung auf eine Anpassung des Kohleausstiegsgesetzes hin.
  27. Die Fahrzeuge des landeseigenen Fuhrparks sollen mit Abbiegeassistenzsystemen nachgerüstet werden.
  28. Die Mittel für den Ausbildungsverkehr nach § 9 ÖPNVG LSA werden tatsächlich aus Landesmitteln finanziert.
  29. Regionalisierte Bevölkerungsprognosen des Statistischen Landesamts werden im Landesentwicklungsgesetz als Pflichtaufgabe verankert.
  30. Verstöße gegen den Schutz von Saisonarbeitskräften vor Ausbeutung und Überbelegung werden gemeinsam mit Zoll, Landesamt für Verbraucherschutz und Kommunen konsequent geahndet.
  31. Die Landesverwaltung geht bei der Nutzung des Budgets für Arbeit mit gutem Beispiel voran.
  32. Das Land soll im In- und Ausland gezielter und offensiver um Zuwanderung werben.
  33. Die bestehenden Landesprogramme werden regelmäßig evaluiert.
  34. Das Landesprogramm für ein geschlechtergerechtes Sachsen-Anhalt wird mit verbindlichen, quantifizierbaren Zielvorgaben fortgeschrieben.
  35. Das Aktionsprogramm für die Akzeptanz von LSBTIQ* gilt als zentrale ressortübergreifende Aufgabe, deren Maßnahmen konsequent umzusetzen sind.
  36. Das Amt der Landesbeauftragten für Frauen und Gleichstellung wird um die Aufgabe einer Landesantidiskriminierungsbeauftragten erweitert.
  37. Sachsen-Anhalt setzt die Vorgaben der Istanbul-Konvention mit einem ressortübergreifenden Aktionsplan um.
  38. Bei Lücken in der Sprachförderung bietet das Land ergänzende Sprachkurse an.
  39. Die oder der Integrationsbeauftragte der Landesregierung begleitet die Umsetzung des Integrationskonzepts von 2020.
  40. Das Land stellt Informationen für neu ankommende Flüchtlinge zur Orientierung im Alltag, zur Erstaufnahme, zum Asylverfahren und zu kommunalen Integrationsangeboten sicher.
  41. Die Landesopferbeauftragte veröffentlicht alle zwei Jahre einen Tätigkeitsbericht, bei Anlass auch einen Sonderbericht.
  42. Ein ressortübergreifendes Computer Emergency Response Team berät Landesbehörden und auf Wunsch Kommunen und reagiert schnell auf IT-Sicherheitsvorfälle.
  43. Bund und ostdeutsche Länder sollen verbindlich einen zusätzlichen Gerechtigkeitsfonds zum Ausgleich von Ost-West-Verzerrungen im Rentensystem auflegen.
  44. Der Landesaktionsplan 2.0 zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention wird von allen Ressorts umgesetzt.
  45. Die Ziele des Landesaktionsplans werden insbesondere bei Personaleinstellungen verwirklicht.
  46. Alle übrigen Landesregelungen werden systematisch an der UN-Behindertenrechtskonvention gemessen.
  47. Das Land setzt den Aktionsplan zur Europäischen Säule sozialer Rechte um.
  48. Das Land verstärkt bei fortbestehendem Bedarf nach dem Bundesprogramm „Aufholen nach Corona“ Bildungs-, Erholungs- und Freizeitangebote.
  49. Die Landesregierung begleitet die Einführung von Verfahrenslotsen für junge Menschen mit Behinderungen in Abstimmung mit Verbänden, Kommunen und Betroffenen.
  50. Ein interministerieller Arbeitskreis erarbeitet einen Aktionsplan zum Schutz von Kindern vor sexualisierter Gewalt.
  51. Das Land bietet gezielte Fortbildungen für Familienrichter, Jugendämter und Beratungsstellen an, um die paritätische Betreuung als gleichberechtigte Form neben dem Residenzmodell zu ermöglichen.
  52. Das Sportministerium entwickelt mit dem Landessportbund ein Konzept für eine Pauschalförderung, mit der der Sport Landesmittel nach eigenen Richtlinien vergibt.
  53. Land und Landessportbund schließen eine Zielvereinbarung mit klaren Zielen für die Sportförderung.
  54. Die Landesregierung erarbeitet mit den Trägern eine flächendeckende Sportstättenentwicklungsplanung.
  55. Die Landesregierung schafft die finanziellen Rahmenbedingungen für den Bau eines Hauses des Sports in Halle (Saale).
  56. Das Land beteiligt sich an der Entwicklung eines Honorierungssystems für Ökosystemleistungen des Waldes auf Länder-, Bundes- und Europaebene.
  57. Für die Reaktion auf Kalamitäten und Extremwetterereignisse im Wald wird ein Expertengremium als Krisenstab auf Landes- und Landkreisebene eingesetzt.
  58. Das Land soll sich stärker für Präsentations- und Vermittlungsmöglichkeiten bildender und angewandter Kunst engagieren.
  59. Das Land beteiligt sich an der Konferenz zur Zukunft Europas mit eigenen Formaten der Bürgerbeteiligung.
  60. Die Tilgung der Kredite für das Sondervermögen soll spätestens sieben Jahre nach Feststellung der Notlage beginnen.
  61. Die jährliche Tilgung soll mindestens 100 Millionen Euro betragen, sodass die Schulden spätestens nach 22 Jahren zurückgeführt sind.
  62. Landeseigene Immobilien, die für Landesbehörden benötigt werden, werden zügig ertüchtigt.
  63. Landesgebäude sollen einen zeitgemäßen Energiestandard erreichen.

Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht

KI-Hinweis

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