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Länder

Staat: was die Programme zur Landtagswahl in Niedersachsen und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.

Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Niedersachsen

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Ohne Einzug ins Parlament

Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten oder begünstigen. Die Programme sind unterschiedlich lang; den Anteil am Programm zeigt der Balken beim Darüberfahren. Auf ein Programm klicken, um seine Forderungen zu sehen.
SPD 30​7
Mehr Geld 5
Mehr Rechte oder Angebote 2
Weniger Geld 3
Mehr Pflichten 29
  1. Das Land stärkt Investitionen mit einem Innovationsfonds.
  2. Mit Kommunen, Stadtwerken und Energiewirtschaft wird ein Ausbaupakt geschlossen, der bis 2030 eine flächendeckende Ladeinfrastruktur für E-Autos schafft.
  3. Die Kommunen stellen eine örtlich zugeschnittene Planung öffentlicher Ladesäulen auf und werden dabei vom Land unterstützt.
  4. Das Land fördert Ausbau und Elektrifizierung von Nebenstrecken im Schienenpersonennahverkehr.
  5. Das Land unterstützt das Konzept des Deutschlandtaktes und wirkt an seiner Umsetzung mit.
  6. Das Land fördert den Güterverkehr auf der Schiene.
  7. Die Landesregierung versucht mit anderen Bahngesellschaften, neue Kunden für den Schienengüterverkehr zu gewinnen.
  8. Die Landesverwaltung soll bis 2030 zu 80 Prozent und bis 2040 vollständig klimaneutral sein.
  9. Landesgebäude werden bis 2025 zu 35 Prozent, bis 2030 zu 65 Prozent und bis 2038 vollständig mit Photovoltaikanlagen ausgestattet.
  10. Der Landesfuhrpark wird bis 2030 emissionsfrei.
  11. Eine Pflicht zur Umsetzung von Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen auf landeseigenen Flächen wird gesetzlich verankert.
  12. Das Land baut, wo möglich, verstärkt mit klimaschonenden Baustoffen.
  13. Alle Förderprogramme des Landes werden einem Klima-Check unterzogen, um klimaschädliche Förderungen zu vermeiden.
  14. Das Land schafft als Arbeitgeber sachgrundlose Befristungen, insbesondere an Hochschulen, dauerhaft ab.
  15. Das Arbeiten von Landesbediensteten in wohnortnahen Coworking-Spaces wird in einem Modellversuch auf Landeskosten unterstützt.
  16. Das Land stellt zentrale IT-Infrastrukturen und einheitliche Standards bereit, damit Kommunen Online-Dienste anbieten können.
  17. Das Land entwickelt Muster-Bebauungspläne für Kommunen.
  18. Die Mietpreisbremse wird auf Landesebene konsequent umgesetzt, regelmäßig evaluiert und gegebenenfalls angepasst.
  19. Das Baulandmobilisierungsgesetz wird zur Gewinnung von mehr Bauflächen konsequent umgesetzt, evaluiert und gegebenenfalls angepasst.
  20. Das Land versetzt die Kommunen in die Lage, in soziale Zukunftsthemen wie Gesundheit, Mobilität, Bildung und Integration zu investieren.
  21. Das Land least digitale Endgeräte bei einem externen Anbieter und stellt sie den Schülerinnen und Schülern zur Verfügung.
  22. Die Beteiligung von Frauen an Führungsaufgaben in der Landesverwaltung wird evaluiert und überwacht.
  23. Die Hälfte der Führungspositionen in der Landesverwaltung soll mit Frauen besetzt werden.
  24. Die Landeszuschüsse an die acht kommunalen Theater und das Göttinger Symphonieorchester werden vertraglich an die Tarifverträge angepasst.
  25. Das Land reduziert als Arbeitgeber sachgrundlos befristete Arbeitsverhältnisse, insbesondere an den Hochschulen, deutlich.
  26. Mit Unterstützung von Land und Bund wird soweit möglich eine Rekommunalisierung im Gesundheitswesen eingeleitet.
  27. Ein Landeskompetenzzentrum für Barrierefreiheit wird errichtet, das Behörden und weitere Akteure berät.
  28. Das Land fordert von der Privatwirtschaft verstärkt mehr Barrierefreiheit ein.
  29. Ein Landesaktionsplan gegen Homo-, Trans- und Queerfeindlichkeit wird initiiert und konsequent umgesetzt.
CDU 36212
Mehr Geld 7
Mehr Rechte oder Angebote 4
Weniger Pflichten 1
Teils begünstigend, teils belastend 2
Weniger Geld 5
Mehr Pflichten 31
  1. Das Land entwickelt ein Bausatzsystem für Neubauten von Kindertagesstätten und Schulen, auf das Kommunen zugreifen können.
  2. Das Land schafft attraktive Rahmenbedingungen, damit sich Menschen für den Lehrberuf entscheiden und gerne zur Arbeit gehen.
  3. Für alle Lehrämter wird eine fächerspezifische Bedarfsplanung als Steuerung zwischen Kultus- und Wissenschaftsressort eingeführt.
  4. Die Arbeit im Kultusministerium wird mit Blick auf Schulorganisation und individuelle Bildungsbiografien intensiviert.
  5. Gemeinsam mit der Landesinitiative n-21 wird eine digitale Landesträgerschaft für eine gleichwertige Digitalisierung aller Schulen eingeführt.
  6. Mit dem Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung wird eine professionelle und flächendeckende Beratungsstruktur für Schulen aufgebaut.
  7. Eine Öffentlichkeitskampagne des Landes unter dem Titel Schau hin und melde dich bei Verdacht wird auf den Weg gebracht.
  8. Eine Daten- und Forschungsethikkommission wird berufen, die unabhängig arbeitet und politische sowie gesellschaftliche Fragen begleitet.
  9. Wasserschutz wird als landespolitische Querschnittsaufgabe definiert.
  10. Für die Landesverwaltung gelten ehrgeizige Reduktionsziele, damit sie bis 2040 klimaneutral wird.
  11. Das Land geht beim Ausbau der erneuerbaren Energien voran.
  12. Das Land geht bei der Schaffung eines treibhausgasneutralen Fuhrparks voran.
  13. Nachhaltigkeit wird als Querschnittsaufgabe bei allen Regierungsentscheidungen im Dialog mit den Menschen berücksichtigt.
  14. Die Landesliegenschaften werden umfassend klimagerecht und wirtschaftlich saniert.
  15. Die Landesliegenschaften werden Vorreiter der Klimaneutralität und setzen innovative Energiekonzepte um.
  16. Die Schutzfunktion der Nordseeinseln für das Festland wird in die mittelfristige Finanzplanung aufgenommen.
  17. Das Land steht den Kommunen bei der Windkraftplanung mit fachlicher Begleitung und Rechtsaufsicht zur Seite.
  18. Die Ausbildung von Verwaltungspersonal wird durch das Land weiter verstärkt und ausgebaut.
  19. Ein Cybersicherheitsrat auf Landesebene mit Sicherheitsbehörden, Landes-IT und kritischer Infrastruktur wird zur Beratung der Landesregierung gegründet.
  20. Im Cybersicherheitsrat wird ein umfassendes Konzept für den Schutz der digitalen Infrastruktur entwickelt.
  21. Landeseinheiten mit Spezialfahrzeugen und spezieller Ausrüstung für den Brand- und Katastrophenschutz werden aufgebaut und vorgehalten.
  22. Bis zum 31.12.2025 wird ein rechtlicher und finanzieller Rahmen für die Feuerwehrrente geschaffen.
  23. Die Landesaufnahmebehörde wird als zentrale Behörde für die Abschiebung ausreisepflichtiger Ausländer etabliert und entlastet damit die kommunalen Ausländerbehörden.
  24. In einem Modellprojekt wird die Rückführung straffälliger oder mitwirkungsunwilliger ausreisepflichtiger Ausländer zunächst auf die Landesaufnahmebehörde übertragen.
  25. Die Anstrengungen des Landes zur Bewältigung des Leids der Opfer des SED-Unrechts werden gesteigert.
  26. Ein Pflegebeauftragter wird eingesetzt, der das Programm zur Gewinnung von Pflegekräften leitet und vorantreibt.
  27. Die Landesverwaltung geht bei der gleichgewichtigen Besetzung von Führungspositionen mit gutem Beispiel voran.
  28. Das Land schließt mit einem Versicherer einen Rahmenvertrag über Vermögenshaftpflicht, Rechtsschutz und Veranstalterhaftpflicht zum Schutz Ehrenamtlicher ab.
  29. Die Hilfe für das Ehrenamt beim Umgang mit der Datenschutzgrundverordnung wird über die Landesdatenschutzbeauftragte ausgebaut.
  30. Die Landeszentrale für politische Bildung wird bei der Entwicklung digitaler Anwendungen für Kinder und Jugendliche unterstützt.
  31. Kinder- und jugendgerechte Informationen über die Arbeit der Landesregierung werden in den Internetangeboten der Landesverwaltung ausgebaut.
Grüne 90519
Mehr Geld 10
Mehr Rechte oder Angebote 7
Weniger Pflichten 2
Teils begünstigend, teils belastend 3
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 1
Weniger Geld 2
Mehr Pflichten 90
  1. Die Klimamaßnahmen in Landeszuständigkeit werden umgesetzt.
  2. Die Landesverwaltung wird bis 2030 klimaneutral.
  3. Die energetische Sanierung landeseigener Gebäude wird beschleunigt.
  4. Das Land stellt auf klimafreundliche Beschaffung um.
  5. Bei Verfehlung sektorspezifischer Landesklimaziele, die jährlich geprüft werden, gelten Sanktionen und eine Pflicht der Ministerien zum Nachsteuern.
  6. Für alle Förderprogramme des Landes und den Landeshaushalt wird ein Klimacheck eingeführt.
  7. Ein Klimarat wird eingerichtet, der die Landesregierung berät und jährlich zusätzliche Maßnahmen vorschlägt.
  8. Die Finanzanlagestrategie des Landes wird gesetzlich auf Klimaneutralität und die UN-Nachhaltigkeitsziele ausgerichtet.
  9. Landesgelder werden aus nicht klimaverträglichen Anlagen abgezogen und in klimafreundliche Anlagen investiert.
  10. Der Klimaschutz in der Landesverwaltung und bei den Kommunen wird ausgebaut.
  11. Mit einer Green-IT-Strategie sollen alle Digitalisierungsprogramme des Landes klimaneutral werden.
  12. Geeignete landeseigene Dächer werden vom Land selbst für Solarstrom genutzt oder an Energiegenossenschaften und -unternehmen verpachtet.
  13. Alle geeigneten landeseigenen Dächer sollen möglichst bis 2025 solar genutzt werden.
  14. Bei umfassenden Sanierungen landeseigener Gebäude gelten hohe Effizienzstandards und Solarausbau auf dem Dach.
  15. Das Land übernimmt eine führende Rolle beim Rollout der digitalen Zugsicherungstechnik ETCS.
  16. Das Land meldet wieder aktiv Bahnstrecken zur Bundesförderung an.
  17. Im Nahverkehrsgesetz des Landes wird verankert, dass das Land zweckgebundene Mittel für die Barrierefreiheit im ÖPNV bereitstellt.
  18. Das Land unterstützt Kommunen bei der Erstellung von Fahrradmobilitätskonzepten.
  19. Eine systematische Vorrangplanung des Landes fördert überregional bedeutsame Radwegeverbindungen und beschleunigt deren Umsetzung.
  20. Die Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr wird für eine baulastträgerübergreifende Radwegeplanung gestärkt.
  21. Das Land initiiert 1.000 Kilometer Radweg entlang von Landstraßen.
  22. Neue Landesstraßen werden nur in Ausnahmefällen gebaut.
  23. Beim Bau neuer Landesstraßen wird stets das Radverkehrsnetz mit ausgebaut.
  24. Das Land versteht den Bau von Radschnellverbindungen als eigene Aufgabe und plant und baut sie gemeinsam mit den Kommunen.
  25. Die Landesregierung verhält sich beim Umstieg auf Elektromobilität vorbildlich.
  26. Vollelektrische Fahrzeuge werden bei der Landesregierung innerhalb von fünf Jahren zum Regelfall.
  27. Eine länderübergreifende Hafenkooperation der norddeutschen Länder wird umgesetzt.
  28. Die Generalpläne Küstenschutz werden gemeinsam mit den Nachbarländern mit Blick auf die Klimafolgen weiterentwickelt und umgesetzt.
  29. Land, Kommunen und Netzanbieter entwickeln gemeinsam neue Modelle für den Ausbau der Breitband- und Mobilfunkversorgung.
  30. Die Landesbeteiligung an Volkswagen wird gezielter genutzt, um nachhaltige Entwicklung und den Umbau zu einem Mobilitätskonzern voranzutreiben.
  31. Die Ausrichtung der Wirtschaftspolitik des Landes auf Russland und China im Energie- und Mobilitätsbereich wird zügig korrigiert.
  32. Das Land setzt sich über seinen Sitz im VW-Aufsichtsrat für eine internationale und unabhängige Fact-Finding-Mission ein.
  33. Das Land begleitet die Umstellung von Unternehmen auf nachhaltige Produktion mit Beratungsangeboten.
  34. Das Land unterstützt die Umstellung von Unternehmen auf nachhaltige Produktion mit Investitionszuschüssen.
  35. Bund, Land, Kommunen, Unternehmen und Gewerkschaften arbeiten gemeinsam am Umbruch der Wirtschaft zur Klimaneutralität.
  36. Ein groß angelegter Zukunftsfonds des Landes wird geschaffen, der in die sozial und ökologisch nachhaltige Entwicklung der Wirtschaft investiert.
  37. Junge Unternehmerinnen und Unternehmer erhalten in den ersten drei Jahren nach der Gründung bis zu 20 Stunden kostenfreie Beratung auf Kosten des Landes.
  38. Das Land bietet Gründungen eine zeitlich begrenzte Teilhaberschaft an.
  39. Schäden früherer Flussvertiefungen wie Versalzung und Verschlickung werden von Land und Bund ausgeglichen.
  40. Die Landesbehörden beschäftigen deutlich mehr Menschen mit anerkannter Schwerbehinderung.
  41. Niedersachsen begleitet die Evaluation der EU-Agrarförderung intensiv, um eine Neuausrichtung der EU-Agrarpolitik zu erreichen.
  42. Das Land stellt die Gemeinschaftsverpflegung in seinen Einrichtungen auf Bioprodukte um.
  43. Die Reduzierung des Antibiotikaeinsatzes in der Tierhaltung wird wieder zur Landesaufgabe.
  44. Großbetriebe werden künftig vom Land kontrolliert.
  45. Das Land verzichtet auf landeseigenen Flächen auf torfhaltige Erden und nutzt torffreie Alternativen.
  46. Neuanpflanzungen des Landes stammen aus torffreier Anzucht.
  47. Land und Kommunen sind Vorreiter beim Erneuern, Bauen und Vermieten von modernem, bezahlbarem Wohnraum.
  48. Dämmstoffe auf Erdölbasis und nicht trennbare Verbundwerkstoffe werden für landeseigene Gebäude abgelehnt.
  49. Für landeseigene Gebäude werden klimagerechte Standards aufgestellt.
  50. Landeseigene Gebäude werden grundsätzlich mit kreislaufgerechten Materialien saniert.
  51. Landeseigene Gebäude nutzen so viel erneuerbare Energie wie möglich.
  52. 2,5 Prozent der Landesfläche werden als Vorrangflächen für Windenergie ausgewiesen.
  53. Das Land setzt auf konsequenten Grundwasserschutz und die vollständige Umsetzung europäischer Richtlinien.
  54. An Flüssen wie der Elbe werden gemeinsam mit anderen Ländern in der Legislaturperiode Gesamtkonzepte zum Hochwasserschutz umgesetzt und ausreichend finanziert.
  55. Das Land beteiligt sich am Erhalt und an der Sicherung des Grünen Bandes entlang der ehemaligen innerdeutschen Grenze.
  56. Grünflächen und Schutzgebiete im Landeseigentum werden insektenfreundlich bewirtschaftet.
  57. Die Landesstraßenbaubehörde wird zu einer insektenschonenden Pflege des Straßenbegleitgrüns verpflichtet.
  58. Im Landeswald haben Klima- und Artenschutz künftig Vorrang vor der Nutzung.
  59. Der Landeswald wird ökologischer und schonend bewirtschaftet.
  60. Der Landeswald wird nach FSC-Standards oder Naturland-Kriterien zertifiziert.
  61. Das Landeskompetenzzentrum Barrierefreiheit nutzt die Expertise von Menschen mit Behinderungen und berät zum barrierefreien Schulbau.
  62. Das Land richtet eine Beratungsstelle mit Fachleuten zu Vielfaltsmerkmalen zur Unterstützung der schulischen Ansprechpersonen ein.
  63. Schülerinnen und Schüler werden bei schulpolitischen Entscheidungen von Schulträgern, Schulbehörden und Landespolitik einbezogen.
  64. Das Land baut an Hochschulen und Forschungsinstituten Regionalkompetenzen zu autoritären Staaten, insbesondere China, auf.
  65. Ein regelmäßiges Monitoring zur Lage von Kindern und Jugendlichen unter Beteiligung des Landesjugendhilfeausschusses und der Kinder- und Jugendkommission wird eingeführt.
  66. Bei allen Gesetzesvorhaben werden die Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche geprüft.
  67. Auf Landesebene wird eine neue Sozialberichterstattung für Kinder geschaffen.
  68. Eine Landesregierung soll alle Ansätze nutzen, um auf Pandemien vorbereitet zu sein und ihr Risiko zu reduzieren.
  69. Niedersachsen baut schnell ein Kompetenznetzwerk und interdisziplinäre Ambulanzen auf.
  70. Niedersachsen baut spezialisierte Reha-Einrichtungen auf.
  71. Die Finanzierung der Migrationsberatung wird als gesetzliche Leistung des Landes verstetigt und dauerhaft abgesichert.
  72. Niedersachsen richtet nach dem Vorbild Nordrhein-Westfalens ein Schutzprogramm für Menschenrechtsverteidiger und politisch Verfolgte ein.
  73. Ein Niedersächsisches Antidiskriminierungsgesetz nach Berliner Vorbild schützt umfassend vor Diskriminierung durch öffentliche Einrichtungen von Land und Kommunen.
  74. Das Land trifft klare Regelungen für den nichtdiskriminierenden Umgang mit trans-, inter- und nichtbinären Menschen an Schulen.
  75. Eine queersensible Arbeitsweise und geschlechtergerechte Sprache werden in allen Landesbehörden zum Standard.
  76. Bei der Aufstellung des Landeshaushalts wird Geschlechtergerechtigkeit systematisch berücksichtigt (Gender Budgeting).
  77. Zwei Bereiche des Landeshaushalts werden von externen Fachleuten auf Geschlechtergerechtigkeit untersucht, um die breite Einführung des Gender Budgeting vorzubereiten.
  78. Für alle einschlägigen Landeseinrichtungen wie Geflüchtetenunterkünfte werden Gewaltschutzkonzepte entwickelt und weiterentwickelt.
  79. Vom Land entsandte Aufsichtsratsplätze werden mindestens paritätisch besetzt.
  80. Ein jährliches Europafest des Landes und der Regionen macht das Europaengagement sichtbar.
  81. Das Besuchsprogramm der Landesvertretung in Brüssel wird ausgebaut.
  82. Das internationale Engagement des Landes wird durch Kooperationen mit weiteren Ländern, insbesondere in Lateinamerika und Afrika, ergänzt.
  83. Das Land soll seine Ausgaben aus laufenden Einnahmen decken und zugleich das öffentliche Vermögen erhalten und ausbauen.
  84. Vor der Haushaltsaufstellung werden alle Haushaltsposten regelmäßig auf ihre Vereinbarkeit mit dem 1,5-Grad-Ziel geprüft.
  85. Die Finanzanlagestrategie des Landes wird gesetzlich auf Klimaneutralität und die UN-Nachhaltigkeitsziele ausgerichtet.
  86. Land und Kommunen als Träger öffentlicher Unternehmen und Sparkassen wirken in deren Gremien verpflichtend auf mehr Transparenz bei den Vergütungen hin.
  87. Eine Pflicht der Träger, auf Vergütungstransparenz hinzuwirken, wird im Sparkassengesetz oder im Kommunalverfassungsgesetz verankert.
  88. Das Land vertritt kommunale Interessen gegenüber dem Bund und sorgt dafür, dass dort die kommunalen Realitäten beachtet werden.
  89. Die Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen und andere Landesagenturen werden befähigt, die Kommunen auf dem Weg zur Klimaneutralität gezielter zu beraten.
  90. Bei Beschaffungen des Landes gelten entlang der gesamten Lieferkette uneingeschränkt Tarifverträge sowie Umwelt- und Sozialstandards.
AfD 1437
Mehr Geld 1
Mehr Rechte oder Angebote 4
Weniger Pflichten 2
Teils begünstigend, teils belastend 1
Bleibt wie bisher 2
Weniger Geld 5
Weniger Rechte oder Angebote 1
Mehr Pflichten 12
FDP 2838
Mehr Geld 5
Mehr Rechte oder Angebote 3
Teils begünstigend, teils belastend 2
Ohne klare Richtung 1
Weniger Geld 3
Weniger Rechte oder Angebote 1
Mehr Pflichten 25
  1. Das Land erarbeitet Empfehlungen zum Schulbau und stellt sie den Kommunen als Schulträgern zur Verfügung.
  2. Alle 277 Gebäude des Landes werden innen und außen mit öffentlichem WLAN ausgestattet.
  3. Das Land bietet ein kostenlos nutzbares NDS-WLAN an.
  4. Land und Kommunen setzen die vom BSI empfohlenen IT-Sicherheitsstandards um.
  5. Die Umsetzung der IT-Sicherheitsstandards wird regelmäßig durch Sicherheitsaudits überprüft.
  6. Konsequente Aufgabenkritik und eine transparente volkswirtschaftliche Bilanzierung unter Einbeziehung langfristiger Verpflichtungen und des Landesvermögens sollen die Haushaltsgrundlage bilden.
  7. Das Vermögen des Landes wird erfasst.
  8. Die Pensionsverpflichtungen des Landes werden im Landeshaushalt abgebildet.
  9. Das Land baut einen Helpdesk auf, der Behörden bei der Umsetzung von Digitalisierungsprozessen unterstützt.
  10. Das Land unterstützt die Waffenbehörden besser bei der Aus- und Weiterbildung ihrer Sachbearbeiter.
  11. In Zusammenarbeit mit dem Bund wird in Niedersachsen ein modernes Warnsystem installiert.
  12. Niedersachsen wirbt weltweit aktiv um Einwanderer.
  13. Das ministerielle Weisungsrecht gegenüber der Staatsanwaltschaft wird auf allgemeine und schriftliche Weisungen beschränkt.
  14. Bei jedem Gesetzgebungsverfahren im Sicherheitsrecht wird eine Überwachungsgesamtrechnung erstellt.
  15. Das Land akquiriert Investitionen in Anlagen zum Import, Export und zur Verteilung von Energieträgern und beteiligt sich an der Umsetzung.
  16. Niedersachsen setzt die UN-Behindertenrechtskonvention beispielgebend um.
  17. Land und Landkreise setzen sich für leistungsfähige Internetverbindungen als Voraussetzung für Telemedizin ein.
  18. Das Land stellt auskömmliche Investitionsmittel für Plankrankenhäuser sicher, auch für strukturverändernde Baumaßnahmen und Digitalisierung.
  19. Das Land richtet ein eigenes Kompetenzzentrum für die Anerkennung ausländischer Pflegeabschlüsse ein.
  20. Die Ausbildungskapazitäten an den Standorten des Landesamtes für Brand- und Katastrophenschutz werden ausgebaut und attraktiver gestaltet.
  21. Die Träger des FSJ erhalten einen zentralen Ansprechpartner auf Landesebene.
  22. Das Land sorgt dafür, dass jedes Kind am Ende der Grundschulzeit schwimmen kann.
  23. Niedersachsen ergreift die Initiative für ein neues Bund-Länder-Abkommen zur Finanzierung der Nationalen Anti Doping Agentur.
  24. Das Land schafft einen verlässlichen finanziellen und rechtlichen Rahmen für künstlerisches Wirken ohne politische Einflussnahme.
  25. Niedersachsen erkennt mehr Qualifikationsabschlüsse aus anderen europäischen Staaten an.
Linke 6358
Mehr Geld 3
Mehr Rechte oder Angebote 4
Weniger Pflichten 2
Teils begünstigend, teils belastend 3
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 1
Weniger Geld 4
Mehr Pflichten 62
  1. Eigene Landesprogramme sollen Menschen nach langer Arbeitslosigkeit eine berufliche Perspektive bieten.
  2. Die Landesregierung soll alle ihr verfügbaren Instrumente zur Armutsbekämpfung nutzen.
  3. Das Land soll dafür sorgen, dass niemand auf Tafeln angewiesen ist.
  4. Niedersachsen soll sich im Bundesrat für die Abschaffung von Hartz IV einsetzen.
  5. Niedersachsen soll sich im Bundesrat für eine armutsfeste Rente einsetzen.
  6. Niedersachsen soll Empfängern von Transferleistungen einen eigenen Zuschlag gegen gestiegene Energie- und Lebensmittelpreise zahlen.
  7. Das Land soll unabhängige Schuldner- und Sozialberatungsstellen dauerhaft finanzieren.
  8. Das Land soll Housing-First-Projekte in ganz Niedersachsen unterstützen oder initiieren.
  9. Niedersachsen soll eine Bundesratsinitiative zur Abschaffung von Hartz IV starten.
  10. Das Land soll alle erforderlichen Investitionskosten der Krankenhäuser finanzieren.
  11. Das Land soll jährlich 550 Millionen Euro in die Krankenhausinfrastruktur investieren.
  12. Ein landeseigener Strukturfonds für Krankenhäuser mit einer Milliarde Euro aus Landesmitteln soll eingerichtet werden.
  13. Niedersachsen soll eine Bundesratsinitiative zur Abschaffung der Fallpauschalen starten.
  14. Niedersachsen soll eine Bundesratsinitiative für eine einheitliche Gesundheits- und Pflegeversicherung für alle anstelle der Zwei-Klassen-Versicherung starten.
  15. Niedersachsen soll eine Bundesratsinitiative für eine solidarische Gesundheits- und Pflegeversicherung starten, in der alle Menschen einschließlich Politikern, Selbstständigen und Beamten Mitglied sind.
  16. Eine umfassende Gesundheitsberichterstattung soll regionale und geschlechtsspezifische Gesundheitsziele für einen Landesgesundheitsplan liefern.
  17. Land und Kommunen sollen gemeinsam planen, damit die Menschen wohnortnah die benötigte Gesundheitsversorgung erhalten.
  18. Ein Landesgesundheitsplan mit konkret überprüfbaren Zielen soll aufgestellt werden.
  19. Die Ausgrenzung von Erkrankten, etwa mit HIV/AIDS, wird abgelehnt; Landespolitik soll Vorurteile abbauen.
  20. Das Land soll gesundes Essen in Kitas und Schulen finanzieren.
  21. Niedersachsen soll per Bundesratsinitiative die sofortige Entkriminalisierung und Legalisierung von Cannabis anstoßen.
  22. Ein Landesprogramm soll Krippenplätze mit Ganztagsangeboten ausbauen.
  23. Ein Landessozialfonds wird geschaffen, der wohnungsbedrohende Miet-, Versorgungs- und Energieschulden übernimmt.
  24. Bis 2030 werden mindestens 40.000 neue landeseigene Sozialwohnungen geschaffen.
  25. Land und Bund finanzieren die Sanierung der Infrastruktur des öffentlichen Nahverkehrs angemessen.
  26. Das Land finanziert den öffentlichen Nahverkehr deutlich stärker und entlastet damit die Kommunen.
  27. Das Land verbessert die Hinterlandanbindung der Nordseehäfen.
  28. Das Land unterstützt die Kommunen beim Ausbau von Radwegenetzen und Fahrradständern.
  29. Das Landesstraßennetz wird nur nach umfassender verkehrstechnischer und ökologischer Untersuchung erweitert.
  30. Bei einer Erweiterung des Landesstraßennetzes werden andere versiegelte Flächen entsiegelt.
  31. Niedersachsen setzt sich im Bundesrat für ein Tempolimit von 120 km/h auf Autobahnen ein.
  32. Niedersachsen setzt sich im Bundesrat für ein Tempolimit von 80 km/h auf Bundesstraßen ein.
  33. Die Landesregierung berücksichtigt bei Ausschreibungen und Gesetzen unbefristete, tariflich entlohnte und gesundheitlich geschützte Arbeit.
  34. Das Land nutzt seinen Einfluss im VW-Aufsichtsrat gemeinsam mit den Arbeitnehmervertretern im Interesse von Gemeinwohl und Beschäftigten.
  35. Die Landesregierung unterstützt kleine und mittelständische Unternehmen bei Anträgen auf Fördergelder aus dem Zukunftsfonds des Bundeswirtschaftsministeriums.
  36. Niedersachsen betreibt eine progressive Finanz- und Wirtschaftspolitik, die über Anreize nachhaltige Investitionen und Planungssicherheit schafft.
  37. Das Land setzt sich aktiv für die Gleichstellung von FLINTA*-Personen ein.
  38. Das Land schafft Schutzräume für FLINTA*-Personen.
  39. Das Land stellt die Ausbildung und Finanzierung ausreichend vieler Hebammen sicher.
  40. Die Landesregierung ergreift umfassende Energiesparmaßnahmen mit klarem Zeitplan.
  41. Die Landesregierung wirkt auf Energieversorger ein, eine preisgünstige Grundversorgung anzubieten und überdurchschnittlichen Verbrauch zu verteuern.
  42. Alle Landeseinrichtungen werden umgehend auf erneuerbare Energieträger umgestellt.
  43. Niedersachsen setzt sich auf Bundesebene für eine sozial gerechte Steuergesetzgebung ein.
  44. Niedersachsen bringt eine Bundesratsinitiative zur Wiedererhebung der Vermögensteuer ein.
  45. Niedersachsen bringt eine Bundesratsinitiative für eine höhere Besteuerung großer Erbschaften ein.
  46. Niedersachsen bringt eine Bundesratsinitiative für eine höhere Körperschaftsteuer ein.
  47. Niedersachsen bringt eine Bundesratsinitiative zur Einführung einer Börsenumsatzsteuer ein.
  48. Niedersachsen bringt eine Bundesratsinitiative ein, die Gewerbesteuer durch eine Gemeindewirtschaftsteuer unter Einbeziehung von Selbständigen und Freischaffenden zu ersetzen.
  49. Einwohnerinnen und Einwohner sollen bei allen Planungen in Kommune und Land früh und unter Nutzung digitaler Medien beteiligt werden.
  50. Das Land soll dafür sorgen, dass Bürgerinnen und Bürger bei Polizei und Behörden keiner Form von Rassismus, Sexismus oder Diskriminierung ausgesetzt sind.
  51. Landwirtinnen und Landwirte sollen bei Problemen infolge von Pestizidverboten Unterstützung vom Land erhalten.
  52. Das Land soll ein Gesetz zum Schutz der heimischen Landwirtschaft auf den Weg bringen.
  53. Das Land soll sich gezielt für die Förderung und Gleichstellung von Frauen und vielfältigen Lebensweisen einsetzen.
  54. Ein Untersuchungsausschuss zu Verstrickungen des NSU in Niedersachsen soll eingesetzt werden.
  55. Das Land soll den barrierefreien Umbau von Bushaltestellen fördern.
  56. Landtagssitzungen im Livestream sollen gebärdensprachlich gedolmetscht werden.
  57. Landtagsprotokolle sollen zeitnah in Leichte Sprache übersetzt werden.
  58. Die Partnerschaften des Landes in Afrika, etwa mit Eastern Cape, sollen ausgebaut werden.
  59. Die Landesregierung soll sich für die Schließung des NATO-Truppenübungsplatzes Bergen einsetzen.
  60. Die Landeszentrale für politische Bildung soll für Friedensbildung genutzt werden.
  61. Das Land soll humanitäre Aufnahmeinitiativen für Geflüchtete aus Lagern an den Grenzen Europas starten.
  62. Vom Land geförderte unabhängige Beratungsstellen für Geflüchtete sollen flächendeckend errichtet werden.
FW 2779
Mehr Rechte oder Angebote 8
Weniger Pflichten 1
Teils begünstigend, teils belastend 6
Bleibt wie bisher 1
Weniger Geld 3
Weniger Rechte oder Angebote 1
Mehr Pflichten 26
  1. Die kommunalen Sozialleistungen sollen von Bund und Land getragen werden.
  2. Bund und Land sollen keine Normen setzen, die Kommunen ohne angemessenen Ausgleich zu höheren Ausgaben zwingen.
  3. Das Land soll neben dem Bund große finanzielle Verantwortung für gleichwertige Lebensbedingungen und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung übernehmen.
  4. Das Land soll seine Möglichkeiten zur Unterstützung gegen Diskriminierung sexueller Minderheiten ausschöpfen.
  5. Das Land soll sich bestmöglich auf Pandemien vorbereiten und ein strategisches Krisenmanagement aufbauen.
  6. Niedersachsen soll ausreichend personelle und materielle Mittel für die Cyber-Abwehr bereitstellen.
  7. Das Bundesteilhabegesetz wird in Niedersachsen umfänglich umgesetzt.
  8. Das Land baut eine leistungsfähige zentrale Infrastruktur zur Administration und Wartung digitaler Schulmittel auf.
  9. Schulen können kostenlose Beratung des Landes zur Beantragung von Mitteln aus dem Digitalpakt Schule anfordern.
  10. Kultur wird als Pflichtaufgabe in der Landesverfassung verankert.
  11. Niedersachsen beteiligt sich gezielt an der Finanzierung der Fusionsforschung, etwa in Plasmaphysik und Werkstoffkunde.
  12. Niedersachsen beteiligt sich an Machbarkeitsstudien und Grundlagenprogrammen zu Flüssigsalz- und Dual-Fluid-Reaktoren.
  13. Das Land unterstützt Initiativen für Bürger- und Anrufbusse in Regionen mit schwachem ÖPNV.
  14. Das Land wirbt landesweit ehrenamtliche Fahrer für Bürgerbusse an.
  15. Das Land berät Schulen kostenlos bei der Beantragung von Mitteln aus dem Digitalpakt Schule.
  16. Das Land berät die Schulträger proaktiv zum Digitalpakt Schule.
  17. Das Land führt bei öffentlichen IT-Projekten Managementsysteme zur Informationssicherheit ein.
  18. Das Land setzt die Vorgaben der nationalen und europäischen IT-Sicherheitsbehörden um.
  19. Das Land startet Programme, die mit nationalen Stellen Anleitungen und Schutzmaßnahmen zur IT-Sicherheit erarbeiten.
  20. Das Land unterstützt die nationalen Stellen für Cyber-Lage und Gefahrenabwehr.
  21. Niedersachsen unterstützt das Nationale Cyber-Abwehrzentrum.
  22. Unter Mitwirkung von Bund und Ländern soll eine Gemeindefinanzreform erfolgen.
  23. Die Landesregierung soll sich auf den übergeordneten Ebenen für einen Regulierungsverzicht der EU außerhalb ihrer alleinigen Zuständigkeit einsetzen.
  24. Das Land soll Bürger, Unternehmen, öffentliche Träger und Kommunen institutionalisiert beim Einwerben von Fördermitteln der EU, des Bundes und des Landes unterstützen.
  25. Das Land soll die Beratungsstruktur so ausbauen, dass Fördergelder tatsächlich vor Ort ankommen.
  26. Das Land soll sich frühzeitig mit EU-Berichten befassen, öffentlich auf Problemfelder hinweisen und wo nötig politisch gegensteuern.
Koalitionsvertrag 59323
Mehr Geld 21
  1. Das Fachressort und die Beratungskapazitäten des Gewässerkundlichen Landesdienstes werden verstärkt, auch um Planungs- und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen.
  2. Der Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz erhält eine angemessene Personalausstattung.
  3. Die erlösfinanzierten Dauerbeschäftigungsmöglichkeiten im Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz werden ausgeweitet und nicht zahlenmäßig begrenzt.
  4. Das Land stellt ausreichend Mittel bereit, auch um verfügbare EU-Mittel kofinanzieren zu können.
  5. Die Regionalisierungsmittel des Bundes sollen erhöht werden, um Verkehre zu sichern und auszubauen.
  6. Die Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr wird zu einer Mobilitätsbehörde mit mehr Planungskapazitäten für Straßen-, Rad- und Fußverkehr weiterentwickelt.
  7. Die Liegenschaften des Landes werden mit Ladeinfrastruktur ausgestattet.
  8. Der Tierschutzbeirat bzw. die Stabsstelle der Landesbeauftragten für den Tierschutz wird personell gestärkt.
  9. Die Bundesmittel für natürlichen Klimaschutz sollen mindestens nach dem niedersächsischen Moorflächenanteil verteilt werden.
  10. Das Land stellt ausreichend Kofinanzierungsmittel bereit, um GAK-Mittel einschließlich der Sonderrahmenpläne abzurufen.
  11. Geprüft wird, ob das Servicezentrum Landentwicklung und Agrarförderung ausreichend ausgestattet ist, und es wird bei Bedarf gestärkt.
  12. Das Land setzt sich beim Bund für erneute Mittel zur Fortführung des Programms „Startklar in die Zukunft“ ein.
  13. Die Landeszentrale für Politische Bildung erhält zusätzliche Mittel.
  14. Bei Personalmehrbedarf durch Bundesgesetze wird auf einen finanziellen Ausgleich durch den Bund gedrängt.
  15. Die Niedersächsische Landesmedienanstalt wird angesichts zusätzlicher Aufgaben finanziell angemessen ausgestattet.
  16. Klimaverträgliche Investitionen etwa in Wohnungsbau, Hochschulen, Landesliegenschaften, Schulen und Krankenhäuser werden deutlich erhöht.
  17. Ein schuldenbremsenneutraler Green Bond Niedersachsen wird ausgegeben, dessen Erlöse ökologisch nachhaltige Landesprojekte finanzieren.
  18. Eine investitionsfreundliche Reform der Schuldenbremse im Grundgesetz mit Kreditspielräumen für die Länder wird angestrebt.
  19. Bei weiterer Zuspitzung der Energiekrise wird die außergewöhnliche Notsituation im Landtag festgestellt, um zusätzliche Mittel für Hilfsprogramme bereitzustellen.
  20. Ein zukunftssicherer Landeshaushalt erfordert eine Überprüfung der Ausgaben und eine nachhaltige Steigerung der Einnahmen.
  21. Engstellen beim Personal und bei Verfahren im Hochbaubereich des Landes werden beseitigt, um Investitionen zügig zu realisieren.
Mehr Rechte oder Angebote 3
Weniger Pflichten 2
Teils begünstigend, teils belastend 1
Bleibt wie bisher 2
Weniger Geld 2
Mehr Pflichten 58
  1. Das Land beteiligt sich an der Einführung eines bundesweiten 49-Euro-Tickets.
  2. Das Land stellt den Schulen schrittweise digitale Endgeräte zur Verfügung.
  3. Die Ausgaben des Landes werden regelmäßig auf Effizienz und Sparsamkeit überprüft.
  4. Das Land stellt die erforderlichen Finanzmittel für einen klimagerechten Wohlstand bereit.
  5. Jedes Ministerium ergreift eigenverantwortlich die nötigen Klimaschutzmaßnahmen in seinem Sektor.
  6. Die Landesverwaltung senkt ihre Treibhausgasemissionen bis 2030 um 80 Prozent und wird bis 2035 klimaneutral.
  7. Für den Landeshaushalt wird ein Klimacheck eingeführt, der alle relevanten Maßnahmen auf ihre Klimaauswirkungen prüft.
  8. Mit einer Green-IT-Strategie werden alle Digitalisierungsprogramme des Landes auf Klimaneutralität umgestellt.
  9. Das Niedersächsische Kompetenzzentrum Klimawandel wird gestärkt und ausgebaut, um Kommunen, Wasserverbände und Landwirtschaft zu beraten.
  10. Eine eigenständige Organisationseinheit soll die Wiedervernässung landeseigener Flächen betreiben und den Moorklimaschutz koordinieren und beschleunigen.
  11. Das Land verzichtet auf die Nutzung von Torf.
  12. Das Land beteiligt sich am Erhalt und an der Sicherung des Grünen Bandes entlang der ehemaligen innerdeutschen Grenze.
  13. Das Land arbeitet an einem Konzept der Bundesregierung für ein europarechtskonformes, regional differenziertes Bestandsmanagement des Wolfs mit.
  14. Das Land legt einen Transformationsfonds auf, der sich mittelfristig selbst tragen soll.
  15. Die Arbeit der Auslandsrepräsentanzen wird auf die Stärkung von Zivilgesellschaft und Menschenrechten erweitert.
  16. Das Land verzichtet selbst als Vorbild auf sachgrundlose Befristungen.
  17. Das Land stellt im Haushalt die Mittel zur Kofinanzierung eines bundesweiten 49-Euro-Tickets bereit.
  18. Die Ziele des Deutschlandtaktes werden unterstützt, und das Land wirkt an seiner Umsetzung mit.
  19. Landesstraßen werden nur noch dort ausgebaut, wo dies zur Entlastung von Ortschaften notwendig ist.
  20. Alle geeigneten Fahrzeuge der Ministerien und Landesbehörden werden auf Elektroantrieb umgerüstet.
  21. Aktualisierte Finanz- und Personalbedarfe der Landwirtschaft für Klimaanpassung, Naturschutz und natürlichen Klimaschutz werden erfasst und dem Bund nachgemeldet.
  22. Kantinen und Gemeinschaftsverpflegung in landeseigenen Einrichtungen werden schrittweise auf Bioprodukte umgestellt.
  23. Das Land arbeitet aktiv in der Zukunftskommission Fischerei mit.
  24. Niedersachsen bringt sich aktiv in die Evaluation des GAP-Strategieplans 2023 bis 2027 ein.
  25. Die grundsätzliche Finanzierung der Tierheime durch Land und Kommunen wird sichergestellt.
  26. Die versuchsbegleitenden Kontrollen auf Landesebene werden ausgebaut.
  27. Praxistaugliche Waldbrandschutzkonzepte werden mit dem Innenministerium evaluiert und weiterentwickelt.
  28. In den Landesforsten hat die ökologische Ausrichtung Vorrang vor der ökonomischen.
  29. Das Land verzichtet auf die Nutzung von Torf.
  30. Praxistaugliche Moorbrandschutzkonzepte werden mit dem Innenministerium evaluiert und weiterentwickelt.
  31. Landeseigene Flächen werden mit insektenfreundlichen Mahdverfahren bewirtschaftet.
  32. Fortlaufend wird geprüft, ob das Landes-Raumordnungsprogramm zur Steuerung der Photovoltaik angepasst werden muss.
  33. Auf geeigneten landeseigenen Flächen und Domänen werden Agri-Photovoltaik-Anlagen errichtet.
  34. Die Landeszentrale für politische Bildung soll auch im schulischen Bereich verankert werden.
  35. Über Zielvereinbarungen in landeseigenen Behörden und Betrieben wird die Inklusion von Menschen mit Behinderung in den ersten Arbeitsmarkt beschleunigt.
  36. Alle Gremien in landeseigenen Behörden und Betrieben sollen paritätisch besetzt werden.
  37. Die Landesregierung soll jährlich über den Fortschritt bei der paritätischen Besetzung der Gremien berichten.
  38. Eine Koordinierungsstelle wird eingerichtet, um Gewaltschutz als ressortübergreifende Aufgabe zu verankern.
  39. Das Urteil zur Dritten Option wird in der gesamten unmittelbaren und mittelbaren Landesverwaltung umgesetzt.
  40. Für die Landesverwaltung sollen Zielvorgaben gelten, die die Vielfalt der Gesellschaft abbilden.
  41. Mit einer Green-IT-Strategie soll die Digitalisierung des Landes klimaneutral werden.
  42. Der Aufgabenbereich Brand- und Katastrophenschutz, Rettungsdienst und Verteidigungsangelegenheiten im Innenministerium wird um hybride Bedrohungslagen erweitert und gestärkt.
  43. Dieser Aufgabenbereich erhält die ressortübergreifende Koordination des Schutzes kritischer Infrastrukturen sowie von Liefer- und Versorgungsketten.
  44. Im Justizministerium wird eine zentrale Ansprechstelle für Schöffinnen und Schöffen sowie ehrenamtliche Richterinnen und Richter eingerichtet.
  45. Die Arbeit des Landespräventionsrates wird gestärkt und ausgebaut.
  46. Die Beratungskapazitäten der Ämter für regionale Landesentwicklung für Kommunen und Zivilgesellschaft werden erweitert, um mehr Fördermittel zu erschließen.
  47. Der Europabezug in der Landesverfassung wird gestärkt, um das Land stärker an europäische Grundwerte zu binden.
  48. Öffentlich-private Partnerschaften kommen nur ausnahmsweise in Betracht, wenn sie unter Einrechnung der Risiken langfristig Mehrwert oder geringere Kosten für das Land bringen.
  49. Der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit in der Landeshaushaltsordnung wird um Nachhaltigkeitsaspekte ergänzt.
  50. Ein CO2-Schattenpreis wird eingeführt, um die Klimawirkung von Maßnahmen zu bewerten.
  51. Ein Klimacheck für den Landeshaushalt wird eingeführt, der alle relevanten Titel auf ihre Klimaauswirkungen überprüft.
  52. Vorhandene Daten zu Vermögen und Verschuldung werden aufbereitet und künftige Entwicklungen erfasst.
  53. Ein Modellprojekt zum Gender Budgeting in geeigneten Bereichen des Landeshaushalts wird gestartet.
  54. Die Finanzanlagestrategie des Landes wird auf Klimaneutralität und Nachhaltigkeitsziele ausgerichtet.
  55. Alle Landesgebäude werden einem Energiespar-Check unterzogen.
  56. Alle Landesgebäude werden mit erneuerbaren Energien ausgestattet.
  57. Alle Landesgebäude werden so saniert, dass sie bis 2035 in der Gesamtbilanz klimaneutral sind.
  58. Die Überlassung landeseigener Liegenschaften an Dritte für Photovoltaik wird mit den Nutzenden der Gebäude abgestimmt.

Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht

KI-Hinweis

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