Länder
Staat: was die Programme zur Landtagswahl in Schleswig-Holstein und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.
Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Schleswig-Holstein
Klicken Sie auf eine Partei, um ihre Forderungen zu sehen.
Ohne Einzug ins Parlament
Programme zur Landtagswahl 2027
CDU 3643
Mehr Geld 3
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 3
- Ziel ist eine symmetrische Finanzverteilung zwischen Land und Kommunen.
- Der Anteil der Komplementärmittel bei Bundesprogrammen richtet sich nach der Leistungsfähigkeit von Ländern und Kommunen.
- Der Königsteiner Schlüssel wird unter Berücksichtigung der finanziellen Leistungsfähigkeit der Länder weiterentwickelt.
Weniger Geld 7
- Das Land fördert die Beförderung von Schülerinnen und Schülern zu außerschulischen Lernorten bei einem Eigenanteil des Schulträgers.
- Das Land beteiligt sich finanziell an den Kosten der Altlastenbeseitigung, damit sie gemeinsam mit dem Bund möglich wird.
- Liegeplatzgebühren für emissionsarme Schiffe werden durch Landeszuschüsse gesenkt.
- Das Land übernimmt die Differenz zwischen ausgezahlter Versicherungssumme und tatsächlichem Schaden.
- Land und Kommunen erreichen bis 2030 bei den öffentlichen Kulturausgaben den Durchschnitt der Flächenländer.
- Die Kulturausgaben in Schleswig-Holstein steigen gemeinsam mit den Kommunen bis 2030 auf den Durchschnitt der anderen Flächenländer.
- Das Land gibt für jeden zusätzlichen kommunalen Euro für Kultur einen zusätzlichen Euro dazu.
Mehr Pflichten 30
- Das Land fördert die Beförderung von Schülerinnen und Schülern zu außerschulischen Lernorten bei einem Eigenanteil des Schulträgers.
- Das Land schafft Schulbauberater, die kleine Schulträger bei Sanierung und Neubau von Schulen begleiten und beraten.
- Das Land führt Schulbauberater ein, die die Schulträger bei Schulbaumaßnahmen unterstützen.
- Die digitale Ausstattung der Hochschulen wird durch einen Digital-Pakt Hochschule in Verantwortung von Bund und Land gestärkt.
- Das Land bringt eine Fraunhofer-Strategie auf den Weg, um schneller auf neue technologische Entwicklungen zu reagieren und sie für die Praxis anwendbar zu machen.
- Die Häfen werden vom Land bei ihren Aufgaben unterstützt.
- Den Kommunen kommunale Sicherheitsanalysen zur Entwicklung einer kommunalen Präventionsstrategie anbieten.
- Den Kampf gegen Antisemitismus als Staatsziel in der Landesverfassung verankern.
- Es wird geprüft, ob die One-in-one-out-Regel des Bundes auch für die Landesregierung eingeführt wird, um Bürokratiebelastungen der Wirtschaft zu begrenzen.
- Zur Verbesserung der Barrierefreiheit und für eine inklusive Gesellschaft wird ein Unterstützungssystem von Bund, Ländern und Kommunen aufgebaut.
- Die Zielerreichung bei den Sustainable Development Goals wird evaluiert.
- Bei größeren Vorhaben der Landesregierung werden die CO2-Kosten berechnet und in die Gesamtrechnung einbezogen, um langfristig nachhaltige Investitionen zu tätigen.
- Bei den Landesliegenschaften werden innovative Energiekonzepte umgesetzt und bis spätestens 2040 CO2-Neutralität erreicht.
- Die Landesplanung bezieht den Ortscharakter und die gewachsene Struktur der Gemeinden stärker ein, einschließlich baulicher Umnutzungen von Bestandsgebäuden innerhalb der Gemeindegrenzen.
- In der Landesverwaltung wird ein Arbeitsplatzcheck durchgeführt, um den Energieverbrauch am Arbeitsplatz zu messen und Einsparmöglichkeiten zu erkennen.
- Für Schleswig-Holstein wird eine Wasserstrategie entwickelt.
- Die Bergung der Munitionsreste in Nord- und Ostsee gilt als gemeinsame Aufgabe aller Länder mit dem Bund.
- Ein gemeinsames Onlineverbraucherportal von Land, Kreisen, Kommunen und Verbraucherzentrale einrichten.
- Das Land übernimmt bei den Unterstützungssystemen für Kinder und Jugendliche mehr Verantwortung.
- Das Land übernimmt mehr Verantwortung im Kampf gegen Kinderarmut.
- Ein Landeskonzept gegen Einsamkeit auf den Weg bringen.
- Parität bei allen Führungspositionen in der Landesverwaltung, in landeseigenen Unternehmen und in Unternehmen mit mehrheitlicher Landesbeteiligung herstellen.
- Führungspositionen in der Landesverwaltung, in landeseigenen Unternehmen und in Unternehmen mit mehrheitlicher Landesbeteiligung paritätisch besetzen.
- Die Finanzierung des Sportentwicklungsplans wird nicht nur aus dem Haushalt des Sportministeriums, sondern auch aus anderen fachlich zuständigen Ressorts sichergestellt.
- Gemeinsam mit dem Landesbeauftragten für politische Bildung werden Konzepte für Stimmbezirke mit geringer Wahlbeteiligung erarbeitet und umgesetzt.
- Die Angebote des Landesbeauftragten für politische Bildung werden landesweit durchgeführt.
- In der Landesverwaltung werden Schulungsangebote zur Vermeidung von Rassismus eingerichtet.
- In der Landesverwaltung wird die diskriminierungsfreie, anonyme Bewerbung eingeführt.
- Für das Land wird ein Kulturentwicklungsplan aufgestellt, bilanziert und fortgeschrieben.
- Gemeinsam mit Bund und Ländern werden Instrumente umgesetzt, um die Digitalität der Presselandschaft in den Regionen zu unterstützen.
Grüne 65515
Mehr Geld 7
- Ein neues Landeslage- und Kompetenzzentrum für die Führung großer Schadens- und Katastrophenlagen aufbauen.
- Ein Landeslager für medizinische Güter, Spezialgeräte und Material zur Versorgung evakuierter Personen einrichten.
- Die Finanzierung der Vorbildrolle der Landesregierung beim Klimaschutz sicherstellen.
- Dem künftigen Landesbetrieb für Mobilitätswende die notwendigen Ressourcen bereitstellen.
- In den einzelnen Ministerien Stabsstellen für Open-Data-Beauftragte schaffen.
- Den parlamentarischen Betrieb angemessen mit Mitteln ausstatten.
- Einen schleswig-holsteinisch-dänischen Innovationsfonds aus INTERREG-Mitteln einrichten.
Mehr Rechte oder Angebote 7
- Die Fachaufsicht des Landesjugendamtes stärken.
- Das Digitalisierungsministerium beibehalten und in seinen Kompetenzen stärken.
- Landtagsausschüssen und kommunalen Gremien digitale Sitzungen auch außerhalb von Notlagen ermöglichen.
- Sitzungen von Landtagsausschüssen und kommunalen Gremien auch in hybrider Form ermöglichen.
- Digitalen und hybriden Sitzungen erlauben, rechtskräftige Beschlüsse zu fassen.
- Bürger*innenräte können per Beschluss von Landtag und Kommunen sowie durch Volksinitiative oder Bürger*innenbegehren einberufen werden.
- Den Ländern erlauben, für Nettoinvestitionen Schulden aufzunehmen.
Weniger Pflichten 2
Teils begünstigend, teils belastend 3
- Das Programm EMiL zur energetischen Modernisierung von Landesliegenschaften umsetzen und finanziell absichern.
- Bauverwaltung und Gebäudemanagement des Landes auf die energetische Modernisierung ausrichten und entsprechend ausstatten.
- Die Landes-Geldwäschekoordinierungsstelle gegenüber den anderen Geldwäsche-Aufsichtsbehörden der Landesverwaltung weisungsbefugt machen.
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 1
Weniger Geld 3
Mehr Pflichten 64
- Das Land soll sich stärker an der Modernisierung der Schulen beteiligen.
- Das SHIBB soll gemeinsam mit den Akteur*innen der beruflichen Bildung eine Strategie für die kommenden Jahre erarbeiten.
- Die Vermittlung von Medienkompetenz zu einem Schwerpunkt des Landesbeauftragten für politische Bildung machen.
- Bau- und Sanierungsprojekte nachhaltig gestalten und das Land dabei vorangehen lassen.
- Die Vorkaufsrechte des Landes aktiv nutzen.
- Eine verpflichtende Quote für Recycling-Beton bei Bauvorhaben des Landes und im Straßen- und Radwegebau einführen.
- Das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude für Landesgebäude zum Standard machen.
- Eine Öffentlichkeitskampagne des Landes zum ökologischen Bauen starten.
- Beschäftigte des Landes nicht mehr über Drittanbieter*innen anstellen.
- Das Land soll jährlich einen Bericht zu den Arbeitsbedingungen herausgeben.
- Das Land soll konkrete Initiativen zur Beseitigung von Missständen am Arbeitsmarkt vorschlagen.
- Die zentrale Stelle für Fachkräfteeinwanderung so stärken, dass sie auch angehende Arbeitnehmer*innen im Inland berät.
- Die*den Pflegebevollmächtigte*n für Planung, Entwicklung, Umsetzung und Evaluation von Strategien gegen den Fachkräftemangel im Pflege- und Gesundheitssystem mitverantwortlich machen.
- In allen Unterkünften von Land und Kommunen Schutzkonzepte und Schutzstrukturen für vulnerable Gruppen einführen.
- Ein Landeskonzept zur verbesserten psychosozialen Versorgung geflohener Menschen erarbeiten.
- Verlässliche Unterstützungsstrukturen des Landes für die aufnehmenden Kommunen bereitstellen.
- EU, Bund und Länder müssen sich mit legalen Einreisewegen insbesondere wegen klimabedingter Migration befassen.
- Das Land soll berufliche Perspektiven für Menschen mit und ohne Berufsausbildung schaffen.
- Aufträge des Landes gezielt in der Region vergeben.
- Auf Landesebene ein Konzept für die bessere Unterstützung von Familien erarbeiten.
- Eine*n Kinder- und Jugendbeauftragte*n des Landes mit Evaluation und Fortschreibung der Kinder- und Jugendbeteiligung betrauen.
- Als Arbeitgeber eine Vorbildfunktion bei der Chancengleichheit einnehmen und mit Kampagnen die Repräsentation von Frauen in der Berufswelt stärken.
- Gender-Budgeting im Landeshaushalt auf weitere Bereiche ausweiten.
- Queerpolitik als Querschnittsaufgabe politischen Handelns verankern.
- Eine*n Landesbeauftragte*n für queere Themen einsetzen.
- Diversitätshemmende Prozesse und Strukturen im Kulturbereich identifizieren und ihren Abbau unterstützen.
- Den Nachhaltigkeitscheck für Beschlüsse der Landesregierung konsequent umsetzen.
- Den Nachhaltigkeitscheck auf Initiativen des Landesparlaments ausweiten.
- Den Nachhaltigkeits-Rat als zentrales Beratungsgremium mit der Beobachtung der Zielerreichung und mit Vorschlägen betrauen.
- Den Nachhaltigkeits-Rat regelmäßig dem Landtag berichten lassen.
- Ein Emissionsrestbudget von 147 Millionen Tonnen CO2 für Schleswig-Holstein festlegen.
- Die Entwicklung regelmäßig am verbleibenden Emissionsrestbudget messen und Klimaschutzmaßnahmen daran anpassen.
- Eine zusätzliche Treibhausgasbilanz erstellen, die auch importbezogene Emissionen erfasst.
- Alle Landesförderungen auf ihre Vereinbarkeit mit dem Klimaschutz prüfen.
- Die emissionsfreie Wärme- und Stromversorgung der Landesliegenschaften von 2040 auf 2035 vorziehen.
- Regenerative Energie und Photovoltaik bei Landesliegenschaften auch im Bestand zum Standard machen.
- Die Fahrzeuge der Landesverwaltung sollen bis 2030 mit Ausnahme bestimmter Sonderfahrzeuge emissionsfrei sein.
- In Mensen und Kantinen der Landesverwaltung den Anteil ökologischer und regionaler Produkte stetig steigern.
- Eine Klimapartnerschaft zwischen Schleswig-Holstein und einem anderen Land gründen und möglichst viele Kommunen einbeziehen.
- Eine Zero-Waste-Strategie auf Landesebene entwickeln.
- Gemeinsam mit Mecklenburg-Vorpommern und dem Bund Entwicklungsperspektiven für die Fischerei bei stark eingeschränkten Fangmengen erarbeiten.
- Alle Förderprogramme des Landes auf ihre Zukunftswirkung evaluieren.
- Land und Kommunen sollen beim Aufbau von Dach-Solaranlagen vorangehen.
- Alle Bundesländer sollen den Stromnetzausbau deutlich beschleunigen.
- Das öffentliche Gebäudemanagement voll auf die Erreichung der Klimaziele ausrichten.
- Keine Landesmittel für neue Projekte mit klimaschädlicher Wirkung bereitstellen.
- Gemeinsam mit den Nachbarländern ein Konzept für durchgebundene Regionalzugverbindungen entwickeln.
- Das Land übernimmt eine Anschubfinanzierung für das Bildungsticket.
- Landesliegenschaften vorbildlich mit geschützten Fahrradstellplätzen, Duschen und Umkleideräumen ausstatten.
- Eine Anlaufstelle auf Landesebene für gemeinwohlorientierte Landwirtschaft schaffen.
- Einen Tierschutzplan des Landes mit Missstandsanalyse, Verbesserungsvorschlägen und Zeitzielen aufstellen.
- Die Landesstrategie Green IT mit Leitlinien versehen, verbindlicher machen und auch außerhalb der Landesverwaltung wirken lassen.
- Schleswig-Holstein beteiligt sich am Bundesprogramm "Reisen für Alle".
- Eine Mitgliedschaft des Landes in der internationalen LGBTQ+-Reisevereinigung prüfen, um queere Menschen als Zielgruppe anzusprechen.
- Bei Gesetzgebungsverfahren den Einfluss Dritter offenlegen.
- Regierung, Parlament und Kommunalvertretungen müssen sich mit den Ergebnissen der Bürger*innenräte befassen, ohne ihnen folgen zu müssen.
- Die EU-Roma-Strategie auf Landesebene umsetzen und ein Monitoring für antiziganistische Vorfälle einrichten.
- Für Energiewende, Klimaschutz und Klimaanpassung aufwachsend mindestens fünf Prozent des Gesamthaushaltes verbindlich einplanen.
- Den Klimabericht des Landes um die Nachhaltigkeitsziele erweitern und sich daran orientieren.
- Die Berichtspflicht der Geldwäschekoordinierungsstelle gegenüber dem Landtag von zwei Jahren auf ein Jahr verkürzen.
- Die über die Förderbanken aufgenommenen Bürgschaften des Landes an Nachhaltigkeit und Klimaschutz ausrichten.
- Investitionen des Landes in Kernenergie und fossile Energie ausschließen.
- Die Vergabeordnung des Landes an unternehmerische Sorgfaltspflichten in der Lieferkette anpassen.
- Gemeinsam mit der dänischen Regierung und der Region Syddanmark eine Bürger*innenkonferenz zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit durchführen.
SPD 5247
Mehr Geld 5
- Sicherstellen, dass Land, Kommunen und Unternehmen die Mittel von Bund und EU voll ausschöpfen können.
- Das Personal für Genehmigungen in den Landesbehörden aufstocken.
- Zusätzliche Fördermittel aus den Kompensationszahlungen des Bundes für den Wohnungsbau bereitstellen.
- Den Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr personell besser ausstatten.
- Gezielt EU-Mittel in die Region holen.
Mehr Rechte oder Angebote 2
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 3
- Arbeitsplätze, Investitionen, Know-how und Steuereinnahmen im Land halten und ausbauen.
- Das Land als Arbeitgeber, Auftraggeber und Ausbildungsbetrieb mit gutem Beispiel vorangehen lassen, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken.
- Das Land wirtschaftliche Transformationen aktiv mitgestalten lassen und sich dabei an die Seite der Beschäftigten stellen.
Weniger Geld 6
- Das Land übernimmt die finanzielle und organisatorische Verantwortung für die Digitalisierung der Schulen.
- Gemeinsam mit dem Bund Wirtschaftlichkeitslücken bei Investitionen schließen.
- Eine zusätzliche Klimamilliarde in den nächsten drei Jahren aus dem Landeshaushalt bereitstellen.
- Eine vom Land finanzierte digitale Plattform für die Freiwilligendienste einrichten.
- Die Landesförderung für die Freiwilligendienste anheben.
- Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Deutsche Bahn und Gebäudemanagement sollen Kommunen entbehrliche Grundstücke schneller und günstiger anbieten.
Mehr Pflichten 51
- Das Land übernimmt die finanzielle und organisatorische Verantwortung für die Digitalisierung der Schulen.
- Ein verbindliches CO2-Budget für Schleswig-Holstein zur Erreichung des 1,5-Grad-Ziels einführen.
- Das Land übernimmt bei der Umsetzung der Klimaziele und der Biodiversitätsstrategie übergreifende Verantwortung.
- Das Land stellt sicher, dass die Kommunen Klimaschutz und Artenvielfalt vor Ort umsetzen können.
- Das Land übernimmt den Aufbau von Infrastrukturen selbst, wo es nötig ist.
- Die Landesregierung arbeitet mit allen Unternehmen im Land zusammen.
- Gemeinsam mit dem Bund Wirtschaftlichkeitslücken bei Investitionen schließen.
- Klimaplan und Biodiversitätsstrategie mit einem konkreten Investitionsplan des Landes unterlegen.
- Eine zusätzliche Klimamilliarde in den nächsten drei Jahren aus dem Landeshaushalt bereitstellen.
- Die Tragfähigkeit der aktuellen Windplanung in den ersten 100 Regierungstagen evaluieren.
- Alle grundsätzlich geeigneten landeseigenen Gebäude mit Photovoltaik ausstatten.
- Eine vom Land getragene Umsetzungsinfrastruktur mit standardisierten Lösungen für Wärmenetze aufbauen.
- Die Wälder durch Waldumbau langfristig widerstandsfähig machen, mit einer Vorreiterrolle der öffentlichen Wälder.
- Eine Landesstrategie mit verbindlichen Quoten zur Wiedervernässung von Mooren aufsetzen.
- Die Erarbeitung einer landesweiten Klimaanpassungsstrategie beschleunigen.
- Ein Monitoringsystem für die Klimaanpassung etablieren.
- Eine Koordinierungsstelle einrichten, die die Kreise bei regional verzahnten Katastrophenschutzkonzepten unterstützt.
- Auszubildenden des Landes eine garantierte Übernahme zusichern.
- Ein Landesförderprogramm für E-Mobilität in Eingliederungshilfe und Pflege auflegen.
- Einen interdisziplinären nichtkonsekutiven Masterstudiengang als Kooperation von Hochschule, Unternehmen und Land einrichten.
- Mitbestimmung und Tarifverträge bei der Vergabe von Land und Bund berücksichtigen.
- Ausfuhrbeschränkungen für Kriegsmaterial in Krisengebiete bei der Vergabe berücksichtigen.
- Die Landesverwaltung soll öffentliche, digitale und föderale Infrastrukturen schaffen und Technik auch zur Verbesserung des Allgemeinwohls einsetzen.
- Die Geldanlagen des Landes an den Nachhaltigkeitszielen der UNO ausrichten.
- Das Land soll gemeinsam mit der Wirtschaft ein flächendeckendes Netz von E-Ladesäulen sicherstellen.
- In jeder Legislaturperiode einen Landes-Armuts- und Reichtumsbericht vorlegen.
- Eine vom Land finanzierte digitale Plattform für die Freiwilligendienste einrichten.
- Den gesetzlichen Anspruch auf ganztägige Schulbildung ab 2026 im Land umsetzen und dabei Beitragsfreiheit und hohe Qualitätsstandards anstreben.
- Die Ministerien sollen gezielt Maßnahmen zum Abbau des geschlechtsbezogenen Lohnunterschieds ergreifen.
- Eine Strategie zur Aufwertung sozialer Berufe und Pflegeberufe vorlegen.
- Der Landeshaushalt soll die Auswirkungen auf die Geschlechter berücksichtigen.
- Finanzielle Mittel des Landes sollen den Geschlechtern gleichermaßen zugutekommen.
- Das Programm „Frau und Beruf“ evaluieren und weiterentwickeln.
- Qualitätsstandards für Ausstattung, Eingruppierung und Freistellung von Gleichstellungsbeauftragten festlegen.
- Das Land übernimmt die Kosten für die Beförderung zu den Frauenhäusern.
- Das Land soll Angebote schaffen, die eine flächendeckende und gute digitale Schule sichern.
- Den Schulträgern gemeinsam mit Dataport ein zentrales Angebot für die digitale Ausstattung aller Schulen machen.
- Betrieb und Wartung der digitalen Schulausstattung sicherstellen.
- Im Bildungsministerium Kompetenz und Ansprechpartner für den Schulbau schaffen.
- Land und Kommunen sollen allen Kindern bereits in der Grundschule Schwimmunterricht sichern.
- Über eine Taskforce der Landesregierung Leitfäden, Musterverträge und Finanzierungskonzepte für den Ganztag bereitstellen.
- Eine landesweite Schulentwicklungsplanung für die beruflichen Schulen einführen.
- Das Land investiert gemeinsam mit Kommunen und Genossenschaften in die Entwicklung neuer Orte und Stadtteile.
- Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Deutsche Bahn und Gebäudemanagement sollen Kommunen entbehrliche Grundstücke schneller und günstiger anbieten.
- Eine übergreifende Verkehrsplanung des Landes schaffen, die mit der Siedlungsplanung verknüpft ist und Hamburg sowie Dänemark einbezieht.
- Das Land stellt ein flächendeckendes Netz an Ladesäulen für Elektroautos sicher.
- Überregionale Radschnellwege in Baulast des Landes bauen und betreiben.
- Zusätzlich zum UNHCR-Resettlement-Programm ein flexibles Landesaufnahmeprogramm für Menschen in Not einrichten.
- Das Land unterstützt die Kommunen bei ihren Integrationsbestrebungen aktiv.
- Haushaltskonsolidierung von Land und Kommunen über Einsparungen im Kulturetat ausschließen.
- Paralympischen Spitzensportlerinnen und Spitzensportlern Stellenangebote in der Landesverwaltung schaffen.
FDP 25312
Mehr Geld 9
- Die politische Bildung in eine eigenständige, nur der Legislative verpflichtete und personell besser ausgestattete Landeszentrale umwandeln.
- Die Wissenschaftsabteilung personell verstärken und in der Landesverwaltung aufwerten.
- Das Investitionsniveau von Land und Kommunen erhöhen.
- Den Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr bestmöglich ausstatten.
- Durch eine Aufgabenkritik nachrangige Ausgaben des Landes reduzieren.
- Den Versorgungsfonds so aufstocken, dass er langfristig sämtliche Pensionsverpflichtungen bedienen kann.
- Die monatlichen Zuführungen an den Versorgungsfonds je neuem Beamten schrittweise über die bisherigen 100 Euro hinaus erhöhen.
- Die im ÖGD-Pakt vorgesehenen Personalaufwüchse in Gesundheitsämtern und Gesundheitsministerium umsetzen.
- Das Amt des Beauftragten für die Landespolizei für Bürgerbeschwerden ausreichend ausstatten.
Mehr Rechte oder Angebote 3
- Sanktionen gegen öffentliche Stellen ermöglichen, die ihrer Veröffentlichungspflicht nicht nachkommen.
- Die Sedimentmanagementmittel Hamburgs in ein Sondervermögen überführen, über das der Landtag entscheidet.
- Mit Hamburg eine gleichberechtigte Zusammenarbeit im Verkehrsverbund HVV bei Tarif- und Fahrplangestaltung anstreben.
Teils begünstigend, teils belastend 1
Bleibt wie bisher 2
Weniger Rechte oder Angebote 1
Mehr Pflichten 23
- Für jede Lehrkraft dauerhaft eine Dienst-Mail-Adresse, sichere Plattformen, Lernmanagementsysteme und Videokonferenz-Tools bereitstellen.
- Beim Landesbeauftragten für politische Bildung auch ökonomische Themen stärker berücksichtigen.
- Kostentreiber im Wohnungsbau von Bund, Land und Kommunen auf den Prüfstand stellen.
- In allen Landesbehörden öffentliches WLAN bereitstellen.
- Ein Cybersicherheitszentrum des Landes mit Fokus auf Vermittlung und Überwachung bester Sicherheitsstandards gründen.
- Eine Verpflichtung zu einer Mindestinvestitionsquote in der Landesverfassung verankern.
- Eine Mindestinvestitionsquote bei gleichzeitiger Beibehaltung der Schuldenbremse einführen.
- Die Landeshaushaltsordnung so ändern, dass bei gleicher Leistung die privatwirtschaftliche Aufgabenerfüllung Vorrang hat.
- Das Land soll dem Rückgang der Schwimmbäder entgegenwirken.
- Das Land soll sich auf Bundesebene für die vergütungsrechtliche Absicherung kommunaler Gesundheitszentren einsetzen.
- Das Land soll die Kommunen bei der Förderung solcher Versorgungsmodelle unterstützen.
- Die Landesregierung soll diesen Prozess begleiten, ohne sich über den Mehrheitswillen der Pflegekräfte hinwegzusetzen.
- Eine landesweite Datenbank aller Pflegeangebote und ihrer Auslastung aufbauen.
- Das Land soll Investitionsmittel für die Schaffung von Kurzzeit- und Tagespflegeplätzen bereitstellen.
- Ein Modellprojekt für ein vollständig digitalisiertes Pflegeheim starten.
- Ernennung, Beförderung und Versetzung von Richterinnen und Richtern ausschließlich an der Bestenauslese ausrichten.
- Liegenschaften und Gebäude des Landes und perspektivisch der Kommunen klimaneutral bauen und sanieren.
- Den Fuhrpark des Landes und perspektivisch der Kommunen auf emissionsfreie Antriebe umstellen.
- Ein umfassendes Bergungskonzept gemeinsam mit den betroffenen Bundesländern erarbeiten.
- Mit Bund und betroffenen Ländern einen Konzeptentwurf für die umweltschonende Beseitigung der Altlasten erarbeiten.
- Zusätzliche Landesmittel für die Beseitigung der Munitionsaltlasten bereitstellen.
- Das Hanse-Office soll Kommunen und mittelständischen Unternehmen den Zugang zu europäischen Fördermitteln erleichtern.
- Mittelfristig die Ablösung der Staatsleistungen durch die Länder erreichen.
SSW 43210
Mehr Geld 8
- Deutschland und Schleswig-Holstein an den Einnahmen aus der reformierten internationalen Unternehmensbesteuerung beteiligen.
- Die Ausgleichsmittel des Bundes für die soziale Wohnraumförderung erhöhen.
- Der Bund stellt mehr Regionalisierungsmittel für den Nahverkehr bereit.
- Die Kapazitäten der Landesplanungsbehörden ausbauen und verstärken.
- Die Einwerbung von EU-Fördermitteln gezielt stärken.
- Darauf achten, dass Schleswig-Holstein bei der Mittelvergabe aus den Wiederaufbaufonds und -programmen angemessen berücksichtigt wird.
- Der Bund soll die Flüchtlingsarbeit von Land und Kommunen angemessen finanzieren.
- Das Landesamt für Denkmalpflege personell stärken.
Mehr Rechte oder Angebote 1
Weniger Pflichten 1
Bleibt wie bisher 2
Mehr Pflichten 42
- Das Land soll in den öffentlichen Einrichtungen den Erhalt der friesischen Sprache und Kultur fördern.
- Das Land soll die Vorgaben der Europäischen Sprachencharta erfüllen.
- Bund und Land sollen die Forderungen der Minority-SafePack-Initiative umsetzen.
- Die Finanzierung dieser Aufgaben in die Haushaltsplanung des Landes aufnehmen.
- Fördervereinbarungen des Landes mit allen friesischen und dänischen Verbänden sowie mit Verbänden der Sinti:zze und Rom:nja schließen.
- Das Beherrschen von Minderheitensprachen bei Einstellungen in Landesbehörden im Landesteil Schleswig als zu bevorzugende Qualitätsanforderung hervorheben.
- Bei jedem in Anspruch genommenen Notkredit den Bezug zu einer Notlage nachweisen.
- Zins und Tilgung über einen gemeinsamen Fonds von Bund, Ländern und Gemeinden übernehmen lassen.
- Eine Informationskampagne der Landesregierung über Förderprogramme auflegen.
- Eine neue Elbschlick-Deponie unmittelbar am Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer ablehnen.
- Ein Landes-Klima-Kompetenzzentrum errichten, das Kommunen bei der Umsetzung von Energieplänen berät und unterstützt.
- Auf und an den Gebäuden des Landes verstärkt Photovoltaik installieren.
- Ein Landespilotprojekt zur Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens für alle starten.
- Das schleswig-holsteinische Landesprogramm Arbeit fortlaufend evaluieren.
- Alle staatlichen Ebenen auf die Ziele der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichten.
- Die UN-Behindertenrechtskonvention auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene konsequent umsetzen.
- Die Bundesmittel für Wohnraumförderung zweckgebunden für barrierefreien Um- und Neubau sowie neue Sozialbindungen verwenden.
- Das Land als Arbeitgeber mehr Menschen mit schweren Behinderungen einstellen lassen.
- Beschäftigten mit schweren Behinderungen im Landesdienst flexiblere Rahmenbedingungen bieten.
- Das Land startet zusätzliche Aufholprogramme und finanziert sie, wenn die vom Bund finanzierten Maßnahmen nicht ausreichen.
- Einen verbindlichen Jugendcheck einführen, bei dem eine externe Stelle alle Gesetzesvorhaben und Verordnungen des Landes auf ihre Auswirkungen auf Jugendliche prüft.
- Land und Kreise nehmen ihre Verantwortung für die Schülerbeförderung in vollem Umfang wahr.
- Das Institut zur Qualitätssicherung Schleswig-Holstein unterstützt Lehrkräfte bei der Inklusion durch Fortbildungsangebote.
- Das Land verschafft sich einen genauen Überblick über die Beschulungssituation.
- Die Qualität der Inklusion an den Schulen durch eine fortlaufende Evaluierung des Landes sichern.
- Schleswig-Holstein setzt sich unter anderem im Ausschuss der Regionen weiter für eine kooperierende EU ein.
- Landes- und Bundesregierung setzen sich in allen europäischen Staaten aktiv für humanistische Grundwerte und Minderheitenrechte ein.
- Das Land setzt sich im Rahmen seiner Möglichkeiten für eine sozialere EU ein.
- Schleswig-Holstein und Dänemark sollen gemeinsame Infrastrukturen planen, bedarfsorientiert ausbauen und unterhalten.
- Schleswig-Holstein soll sich verstärkt in den Reformprozess des Netzwerkes der Ostseeregionen einbringen.
- Schleswig-Holstein soll mehr Verantwortung in der Arbeit des Netzwerkes der Ostseeregionen übernehmen.
- Ein Bund-Länder-Programm gegen LSBTIQ*-feindliche Gewalt auflegen.
- Eine geschlechtergerechte Haushaltsführung im Land einführen.
- In landespolitischen Entscheidungsprozessen unterschiedliche Auswirkungen auf die Geschlechter berücksichtigen.
- Das Land soll den Kommunen helfen, mehr öffentlichen und sozialen Wohnraum zu schaffen.
- Die Förderprogramme von Bund und Ländern verstetigen.
- Diese Hilfsangebote durch eine verlässliche institutionelle Förderung des Landes dauerhaft absichern.
- Theaterarbeit in den Regional- und Minderheitensprachen gezielt fördern.
- Land und Kommunen richten gemeinsam einen Fördertopf für kommunale Museen ein.
- Das Land übernimmt mehr Mitverantwortung für seine UNESCO-Welterbestätten.
- Weitere Möglichkeiten zur Aufarbeitung der kolonialen Geschichte des Landes schaffen und dauerhaft sichern.
- Das Land fördert Fortbildungen für Menschen, deren Arbeitsplätze durch die Digitalisierung wegfallen könnten.
AfD 756
Mehr Rechte oder Angebote 6
- Das Landesparlament wieder zum zentralen Ort politischer Willensbildung und Beschlussfassung machen.
- Falsche Gesetzgebungsentscheidungen zur Kompetenzverlagerung rückgängig machen.
- Einen gesetzlichen Rahmen für den landeseigenen Infektionsschutz schaffen.
- Möglichst viele Entscheidungen in Schleswig-Holstein statt in Brüssel treffen.
- Kompetenzen der EU auf Bundesländer und Regionen zurückverlagern.
- Alles, was das Land entscheiden kann, auch im Land entscheiden.
Teils begünstigend, teils belastend 3
Bleibt wie bisher 2
Weniger Geld 2
Mehr Pflichten 5
- Stipendien für Medizinstudierende vergeben, um dem Ärztemangel entgegenzuwirken.
- Günstige Kredite für Gründung und Übernahme von Praxen und Apotheken anbieten.
- Umschulungsmaßnahmen durch das Land unterstützen.
- Hochbegabten Schülern eine ihren Fähigkeiten entsprechende Ausbildung im eigenen Land ermöglichen.
- Durch Land und Gemeinden mehr Bauland ausweisen lassen.
Linke 6734
Mehr Geld 2
Mehr Rechte oder Angebote 2
Teils begünstigend, teils belastend 1
Bleibt wie bisher 2
Weniger Geld 7
- Landesinvestitionen machen die Gesundheitsversorgung unabhängig von der Kassenlage der Kommunen.
- Das Land kommt seiner finanziellen Verantwortung für das Universitätsklinikum nach.
- Im Landeshaushalt werden mehr Mittel für Krankenhausinvestitionen bereitgestellt.
- Das Land finanziert mehr Personal in den kommunalen Verwaltungen und bei freien Trägern.
- Das Land unterstützt Kreise und kreisfreie Städte finanziell bei der (Wieder-)Einführung von Straßenbahnen.
- Ein Fonds „Kommunale Demokratie“ soll je zur Hälfte von Land und Kommunen gespeist werden.
- Bei Absagen wegen Pandemien oder höherer Gewalt soll das Land Einkommensausfälle von Kulturschaffenden ausgleichen.
Weniger Rechte oder Angebote 2
Mehr Pflichten 64
- Die Landesregierung setzt sich für gerechtere Strompreise ein.
- Kommunen und Land bauen eigene Wind-, Solar- und Biomassekraftwerke.
- Landesinvestitionen machen die Gesundheitsversorgung unabhängig von der Kassenlage der Kommunen.
- Das Land baut ein Kompetenzzentrum für bezahlbaren Wohnraum auf, das Kommunen rechtlich und organisatorisch berät.
- Das Land unterstützt Kreise und kreisfreie Städte bei der Erstellung qualifizierter Mietspiegel und fordert diese ein.
- Die Landesregierung entwickelt ein landesweites Konzept gegen Wohnungslosigkeit nach dem Grundsatz „Wohnraum first“.
- Die Landesregierung entwickelt die Tarifmatrix gemeinsam mit den Gewerkschaften.
- Das Land kommt seiner finanziellen Verantwortung für das Universitätsklinikum nach.
- Im Landeshaushalt werden mehr Mittel für Krankenhausinvestitionen bereitgestellt.
- Personalvorgaben werden im Landeskrankenhausplan Schleswig-Holstein verankert.
- Das Land stellt eine professionelle, unabhängige und wohnortnahe Beratung, Anleitung und Betreuung pflegender Angehöriger sicher.
- Der Landtag setzt eine Kommission zu den Folgen der Corona-Pandemie für Familien in Schleswig-Holstein ein.
- Das Land sorgt dafür, dass die Hilfesysteme für Familien auch in Pandemiezeiten funktionieren.
- Der Landtag novelliert das Gleichstellungsgesetz Schleswig-Holstein im Sinne der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
- Der Kampf gegen Armut wird als Staatsziel in die Landesverfassung Schleswig-Holstein aufgenommen.
- Das Land unterstützt die Kommunen bei den Konzepten gegen Diskriminierung und Mobbing.
- Am Sozialministerium wird ein Vertrauensteam für Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe eingerichtet.
- Die Leistungen des Landes für die Weiterbildung wie Räume und Personal werden festgeschrieben.
- Das Land stellt sicher, dass technische Mindeststandards dauerhaft auch in den kleinsten Schulen erfüllt werden.
- Nach dem Auslaufen des Digitalpakts engagiert sich das Land langfristig bei der digitalen Schulausstattung.
- Beim Land wird eine Jugendbeauftragte oder ein Jugendbeauftragter eingesetzt.
- In allen Kommunen über 5000 Einwohner und auf Landesebene werden stimm- und antragsberechtigte Kinder- und Jugendbeiräte verpflichtend eingerichtet.
- Kinder und Jugendliche werden regelmäßig im Landtag angehört.
- Das Land setzt sich im Bundesrat für die Abschaffung der Kostenheranziehung junger Menschen in der Jugendhilfe ein.
- Alle Entscheidungen der Landesregierung werden unter Klimaschutzvorbehalt gestellt.
- Die Landesregierung gleicht die Belastung von Mieterinnen und Mietern durch energetische Gebäudesanierung aus.
- Das Land setzt sich im Bundesrat für eine Gesetzesänderung zur Verteilung der Sanierungskosten ein.
- Die Landesregierung setzt sich auf EU-Ebene dafür ein, Agrarmittel von Flächenprämien auf Prämien für ökologische Maßnahmen umzustellen.
- Das Klimaschutzgesetz des Landes wird in kurzen Abständen überprüft und mit klaren Zielen und Kontrollen versehen.
- Das Klimaschutzgesetz sieht Sanktionen gegen die Landesregierung bei mangelhafter Umsetzung vor.
- Land und Kommunen schaffen die Infrastruktur, um Personenverkehr vom Auto auf den Umweltverbund zu verlagern.
- Das Land unterstützt Kreise und kreisfreie Städte als Aufgabenträger des Nahverkehrs finanziell stärker.
- Das Land unterstützt Kreise und kreisfreie Städte finanziell bei der (Wieder-)Einführung von Straßenbahnen.
- Das Land schafft Aus- und Weiterbildungsangebote in Verwaltungen und Hochschulen für Planerinnen und Planer mit Schwerpunkt Radverkehr.
- Die Klimaschutzkonzepte von Land, Kreisen, kreisfreien Städten und Kommunen werden fortgeschrieben und verzahnt.
- Das Land unterstützt ehrenamtliches Engagement für Klima- und Naturschutz durch Projektförderung und institutionelle Förderung anerkannter Naturschutzverbände.
- Das Land unterstützt Landwirtinnen und Landwirte beim Ausstieg aus langfristigen Verträgen mit dem Großhandel.
- Das Land bietet Beratung zum Umstieg auf ökologische Produktion an.
- Bund und Länder richten einen gemeinsamen Entsorgungsfonds für alle Kriegslasten ein.
- Ein Sofortprogramm des Landes finanziert die Bergung handhabungssicherer Munition aus den Küstengewässern.
- In der Landesverwaltung und ihren Behörden wird gendersensible Sprache eingeführt.
- Alle Führungspositionen im Zuständigkeitsbereich des Landes werden paritätisch besetzt.
- Das Land finanziert die Kinderbetreuung bei Sprach- und Integrationskursen, auch bei Ausfallzeiten der Teilnehmenden.
- Das Land bezuschusst kommunale Stadtplanungsmaßnahmen, die den öffentlichen Raum für Frauen sicherer machen, etwa Beleuchtungskonzepte.
- Die Beratungsstellen werden vollständig von Land und Kreisen finanziert.
- Das Land erstattet Beratungsstellen die Kosten für Sprachmittlung und Gebärdendolmetschen.
- Das Land soll Kommunen und zivilgesellschaftliche Organisationen bei der Weiterentwicklung einer Willkommenskultur unterstützen.
- Die Landesregierung soll Statistiken zu Inhaftierten, Haftgründen und Verfahren der Abschiebungshaft führen.
- Das Land soll die Verfahrensberatung durch einen höheren Beratungsschlüssel und einrichtungsexterne Träger ausweiten.
- Die Versorgung Geflüchteter soll in die Psychiatrieplanung des Landes aufgenommen werden.
- Das Land soll sich im Bundesrat für die Anerkennung der Reparationsansprüche der Sinti und Roma einsetzen.
- Beim Küstenschutz sollen Bundesländer und Nachbarländer enger zusammenarbeiten.
- Änderungen der Landes- und Kommunalverfassungen, des Landeswahlgesetzes und des Volksabstimmungsgesetzes sollen per obligatorischem Volksentscheid bestätigt werden müssen.
- Ein Transparenzgesetz soll die Landesverwaltung verpflichten, Dokumente und Daten kostenfrei online bereitzustellen, soweit der Datenschutz es zulässt.
- Alle Sitzungen des Landtags, seiner Ausschüsse und Kommissionen sollen im Internet übertragen werden.
- Kultur soll als Pflichtaufgabe von Land, Kreisen und Gemeinden in der Landesverfassung verankert werden.
- Bei Absagen wegen Pandemien oder höherer Gewalt soll das Land Einkommensausfälle von Kulturschaffenden ausgleichen.
- Landesverwaltung und nachgeordnete Behörden werden auf rechtswidrige Datensammlungen überprüft.
- Gefundene rechtswidrige Datensammlungen in der Landesverwaltung werden gelöscht.
- Das Land setzt sich für ein umfassendes Gesetz zum Beschäftigtendatenschutz ein.
- Landesbehörden einschließlich der Landespolizei dürfen personenbezogene Gesundheitsdaten, etwa über ansteckende Krankheiten, künftig nicht mehr erfassen und speichern.
- Die Landesregierung setzt sich als Vertragspartnerin des Rundfunkstaatsvertrags dafür ein, soziale Härten durch Beitragserhöhungen abzuwenden, etwa durch Befreiungen oder Ermäßigungen für Menschen mit geringem Einkommen.
- Das Land setzt sich für die Ächtung autonomer Waffensysteme ein.
- Das Land treibt Initiativen für einen steuerpolitischen Wechsel zur Entlastung kleiner und mittlerer Einkommen voran.
FW 2
Teils begünstigend, teils belastend 2
Koalitionsvertrag 721022
Mehr Geld 16
- Das Programm zur Ertüchtigung identitätsstiftender Denkmale im Landesamt für Denkmalpflege wird aufgestockt.
- Beim Archäologischen Landesamt werden zusätzliche Kapazitäten, insbesondere für Grabungen, geschaffen.
- Die Denkmalfördermittel beim Landesamt für Denkmalpflege werden aufgestockt.
- Das Landesarchiv wird erweitert, um wertvolle Quellen dauerhaft zu erhalten.
- Für die Neuaufstellung der Regionalpläne wird das notwendige Personal bereitgestellt.
- Die parlamentarische Kontrolle des Verfassungsschutzes wird personell und sachlich deutlich gestärkt.
- Beim Bund wird eine deutliche Erhöhung der Regionalisierungsmittel angestrebt.
- Die Budgets der Ministerien für Fort- und Weiterbildung werden angemessen aufgestockt.
- Für den Vorsitz in der Europaministerkonferenz wird eine bedarfsgerechte Ausstattung vorgesehen.
- Das Land setzt sich für die grenzüberschreitenden INTERREG-Programme und eine hohe Mittelzuweisung durch die Europäische Union ein.
- EU-Fördermittel werden vorrangig vor Landesmitteln eingesetzt.
- Landesmittel decken nur die verbleibende Kofinanzierung von EU-Programmen, um landespolitische Ziele zu sichern.
- Die Koordinierungsstelle für Geldwäscheprävention im Finanzministerium wird personell gestärkt.
- Die Zahl der Anwärterinnen und Anwärter in der Steuerverwaltung wird noch einmal erhöht.
- Die Steuerverwaltung wird über den Ersatz der Personalabgänge hinaus insgesamt gestärkt.
- Der Personalaufwuchs nach dem Koalitionsvertrag wird schrittweise und abhängig von der Finanzlage umgesetzt.
Mehr Rechte oder Angebote 6
- Die Krankenhausgesetzgebung soll den Ländern mehr Möglichkeiten geben, über den Krankenhausplan Strukturen zu verändern.
- Bürgerbegehren sollen ausgeschlossen sein bei Entscheidungen, die nach Feststellung der Landesregierung unverzichtbar für bedeutsame Infrastruktur- oder Investitionsvorhaben oder für Klimaschutzprojekte der Landesregierung sind.
- Für den Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel werden fortlaufende Berichtspflichten an das Parlamentarische Kontrollgremium verankert.
- Nicht abgerufene GRW-Mittel sollen gebündelt überjährig für regionalpolitische Zwecke genutzt werden können.
- Regionale und kommunale Ebenen sollen im europäischen Gesetzgebungsprozess eine stärkere Rolle erhalten.
- Das Mandat des Hanse-Office für politische Koordinierung mit anderen Ländern wird gestärkt.
Teils begünstigend, teils belastend 1
Bleibt wie bisher 9
- In der Krankenhausfinanzierung bleibt die Balance zwischen kommunaler und Landesfinanzverantwortung erhalten.
- Die geltende Quote für Recycling-Beton bei Landesbauvorhaben sowie im Straßen- und Radwegebau wird umgesetzt.
- Im Rahmen der humanitären Aufnahmeprogramme des Bundes erfüllt das Land seine Aufnahmeverpflichtung.
- In den Bund-Länder-Gremien wird darauf gedrungen, dass auch andere Länder ihre Aufgaben beim Stromnetzausbau und beim Ausbau erneuerbarer Energien erfüllen.
- Wegfallende EU-Mittel werden grundsätzlich nicht durch Landesmittel ersetzt.
- Über die Verwendung von Fördermitteln entscheidet weiterhin die Landesregierung, wenn der Betrag im Einzelfall 500.000 Euro übersteigt.
- Bei der Sanierung der Landesliegenschaften wird der CO2-Vermeidungspreis nach dem Energiewende- und Klimaschutzgesetz konsequent angewendet.
- Die Landesverwaltung stellt sich zur Bewältigung ihrer Aufgaben auch künftig personell gut auf.
- Auf Grundlage des Finanzausgleichsgesetzes wird eine faire Verteilung der Mittel zwischen Land und Kommunen weiter sichergestellt.
Weniger Geld 7
- Land und Bund unterstützen die Schulträger bei den Betriebskosten des Ganztags.
- Das Land übernimmt tarif- und besoldungsbedingte Mehrausgaben für das landesfinanzierte Personal der Hochschulen und der Hochschulmedizin.
- Andernfalls wird eine weitere Erhöhung der Landeszuwendungen für Sportstätten geprüft.
- Die Förderung einer kombinierten Leichtathletik- und Beachvolleyballhalle wird vom Land sichergestellt.
- Die Erweiterung um einen Digitalpakt erfordert eine Vereinbarung über gemeinsame Investitionen von Bund und Ländern in die Digitalisierung der Justiz.
- Das Land trägt einen fairen Anteil zur Finanzierung des Bund-Länder-Fonds zur Bergung von Munitionsaltlasten bei.
- Das Land stellt auch in der kommenden Förderperiode alle Mittel zur Kofinanzierung von Förderprogrammen des Bundes und der EU bereit.
Mehr Pflichten 67
- Schule und Unterricht werden wissenschaftlich fundiert und evidenzbasiert mit Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Landesinstitut weiterentwickelt.
- Land und Bund unterstützen die Schulträger bei der Schaffung zusätzlicher Räume für den Ganztagsanspruch.
- Land und Bund unterstützen die Schulträger bei den Betriebskosten des Ganztags.
- Ein stärkeres Engagement des Landes bei der Schulassistenz setzt eine zwischen Land, Kreisen und Kommunen geeinte Datengrundlage zur Schulbegleitung und einen gemeinsamen Qualitätsrahmen voraus.
- Das Land führt Schulbauberaterinnen und -berater zur Unterstützung der Schulträger ein.
- Gemeinsam mit dem zuständigen Ministerium wird für die Attraktivität der dualen Ausbildung geworben.
- Das Land übernimmt tarif- und besoldungsbedingte Mehrausgaben für das landesfinanzierte Personal der Hochschulen und der Hochschulmedizin.
- Das Land sichert gemeinsam mit Bund und Kommunen den Bau einer neuen Spielstätte des Landestheaters im Kulturhaus auf der Freiheit in Schleswig.
- Das Land sichert gemeinsam mit Bund und Kommunen die Modernisierung der öffentlichen Theater in Kiel und Lübeck.
- Das Land sichert gemeinsam mit Bund und Kommunen den Neubau der Tribüne der Eutiner Festspiele.
- Das Land beteiligt sich auf Grundlage eines Bundesantrags am geplanten Cap-Arcona-Dokumentationszentrum in Neustadt in Holstein.
- Der Kampf gegen Antisemitismus wird als Staatsziel in die Landesverfassung aufgenommen.
- Eine interministerielle Arbeitsgruppe soll einen Landesaktionsplan gegen Antisemitismus erarbeiten.
- Das öffentliche Gedenken an die Corona-Toten soll gemeinsam von Landtag und Landesregierung getragen werden.
- Landesregierung und Landtag entwickeln ein „Zielbild für die Gesundheitsversorgung 2030“.
- Das Land wählt als Arbeitgeber weitere Maßnahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements aus und bietet sie als Best Practice zur Nachnutzung an.
- Das Land stärkt als Arbeitgeber und durch Kampagnen die Repräsentation von Frauen in der Berufswelt.
- Führungspositionen in der Landesverwaltung und in Unternehmen mit mehrheitlicher Landesbeteiligung werden paritätisch besetzt.
- Podien bei Landesveranstaltungen sollen geschlechtergerecht besetzt sein.
- Die im Bund vereinbarten Maßnahmen gegen Rassismus, etwa zur UN-Dekade für Menschen afrikanischer Herkunft und zur Roma-Strategie der EU, werden auch im Land umgesetzt.
- Das Wohnraumfördergesetz wird ab 2024 insbesondere mit Blick auf Zweckentfremdung evaluiert und gegebenenfalls um weitere Maßnahmen ergänzt.
- Das Parlamentarische Kontrollgremium berichtet dem Landtag jährlich über seine Arbeit.
- Auf Landesebene wird geprüft, wie Verfassungsfeinde schneller aus dem Staatsdienst entfernt werden können.
- In allen sicherheitsrelevanten Landesbehörden wird ein Frühwarnsystem wie bei der Polizei eingeführt.
- Mit den unteren Katastrophenschutzbehörden wird ein Pakt für den Bevölkerungsschutz angestrebt, in dem Land und Kommunen ihre jeweiligen Beiträge vereinbaren.
- Das Amt für Bevölkerungsschutz ist für den Digitalfunk und dessen Absicherung gegen äußere Einwirkungen zuständig.
- Das Amt für Bevölkerungsschutz kümmert sich um Sirenen und Warnmittel, einschließlich neuer Warnmittel im Modularen Warnsystem und Cell Broadcast.
- Schutz und Resilienz Kritischer Infrastrukturen werden zentrale, ressortübergreifende Aufgabe der Landesregierung im Bevölkerungsschutz.
- Bei Rückführungen in Staaten mit lebensbedrohlicher Gefährdungslage wie Afghanistan prüft das Ministerium im Einzelfall die humanitäre Verantwortbarkeit.
- Das Management landeseigener Flächen an der Westküste durch Pflege, Beweidung und Mahd wird intensiviert.
- In landeseigenen Einrichtungen soll der Anteil regionaler Bio-Lebensmittel mindestens 20 Prozent betragen.
- Die Landesregierung übernimmt beim Einsatz von Recyclingmaterialien im Tief- und Hochbau eine Vorreiterrolle.
- Das Land geht bei der Beschaffung von Geräten und Dienstleistungen mit akkubetriebenen Geräten mit gutem Beispiel voran.
- Gemeinsam mit Hamburg werden zukunftssichere Strukturen für die Nachsorge der Sonderabfalldeponie Rondeshagen geschaffen.
- Im Verbund mit anderen norddeutschen Ländern sollen neue Entsorgungskapazitäten der Deponieklasse III geschaffen werden.
- Ein Deponiekonzept für Schleswig-Holstein wird entwickelt.
- Das Land beteiligt sich im norddeutschen Verbund an einem objektiven Suchverfahren für eine Nachfolgelösung der Sondermülldeponie Ihlenberg.
- Die Klimaschutzziele des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes werden regelmäßig evaluiert und die Maßnahmen entsprechend angepasst.
- Jedes für einen Emissionssektor zuständige Ministerium legt bis Mitte 2023 einen Maßnahmenfahrplan zur Erfüllung der sektoralen Minderungsquoten vor.
- In einem Klimaschutzprogramm 2030 legt die Landesregierung dar, mit welchen Maßnahmen die Treibhausgasminderungs- und Ausbauziele 2030 erreicht werden.
- Der Klima- und Transformationsrat wird beim Landtag angesiedelt und berät auf dem Weg zur Klimaneutralität.
- Kommunale Solarkataster werden vom Land fachlich unterstützt.
- Das Land beteiligt sich gegebenenfalls an grenzüberschreitenden Offshore-Projekten in Nord- und Ostsee.
- Das Land unterstützt die Klimaneutralitätspläne der Wärmenetzbetreiber mit Handreichungen zur Vereinheitlichung.
- Das Land unterstützt Kommunen bei Klimaschutz und Klimaanpassung.
- Mit Dänemark, den Niederlanden und den Nachbarländern wird ein nordeuropäisches interregionales Netzwerk für grünen Wasserstoff initiiert.
- Die fortgeschriebene Wasserstoffstrategie ermittelt geeignete Standorte für Großelektrolyseure in Schleswig-Holstein.
- Eine Evaluation der Gründungsförderung des Landes wird beauftragt, um Fördermittel gezielter einzusetzen.
- Das Land beteiligt sich stärker an Ertüchtigung und Bau von Qualitätsradrouten.
- Die Sanierung der Altlasten am Wikingeck in Schleswig soll von Bund, Land und Kommune gemeinsam getragen werden.
- Das Land stellt die zur Umsetzung der A20 nötigen Ressourcen bereit.
- Das Land bringt sich auf Bundes-, Europa- und internationaler Ebene verstärkt in digitalpolitische Debatten ein.
- In den Ressorts wird die Funktion von Datenbereitstellungs- und Datennutzungsbeauftragten eingeführt.
- Mit Bund und Ländern werden Instrumente zur Unterstützung der Digitalisierung der regionalen Presse entwickelt.
- Die Forderungen der Konferenz zur Zukunft Europas werden im Land in einem Follow-up-Prozess diskutiert und Schlussfolgerungen vorgelegt.
- Andere Länder sollen die politische Bildung zu Europa vor Europawahlen intensivieren.
- Dem Finanzausschuss wird eine Arbeitsgruppe vorgeschlagen, die jeden Haushaltstitel auf Klimarelevanz untersucht.
- Bei klimarelevanten Haushaltstiteln wird geprüft, ob und wann sie auf Klimaneutralität umgestellt werden können.
- Für eine geschlechtergerechte Finanzpolitik orientiert sich das Land an den Gender-Budgeting-Vorschlägen der Europäischen Kommission und prüft deren Umsetzung im Landeshaushalt.
- Die Wärme- und Stromversorgung der Landesliegenschaften erfolgt emissionsfrei.
- Für die Emissionen der Landesverwaltung wird eine Eröffnungsbilanz erstellt.
- Das Programm zur energetischen Modernisierung der Landesliegenschaften (EMiL) wird ausgebaut.
- Die Nutzung regenerativer Energie und von Photovoltaik wird bei Landesliegenschaften auch im Bestand zum Standard.
- Der Anteil nachhaltiger, recycelter oder recyclingfähiger Baumaterialien bei Landesbauten wird kontinuierlich erhöht.
- Auf landeseigenen Liegenschaften werden Schutz und Entwicklung von Arten und Lebensräumen im Bestand und bei Neubauten konsequent mitgeplant.
- Die Fahrzeugflotte der Landesverwaltung wird bis 2030 mit Ausnahme bestimmter Sonderfahrzeuge auf emissionsfreie Fahrzeuge umgestellt.
- Das Land übernimmt für gesetzlich versicherte Beamtinnen und Beamte den Arbeitgeberanteil statt einer Beihilfe.
Grüne, Programmentwurf zur Landtagswahl 2027 80813
Mehr Geld 7
- Möglichst viele Mittel aus der PALU-Richtlinie des Bundes werden ins Land geholt.
- Der Bund soll die Mittel des Sondervermögens für den Bevölkerungsschutz in ausreichender Höhe zweckgebunden an Länder und Kommunen weitergeben.
- Das Landesdemokratiezentrum wird finanziell und personell gestärkt.
- Das Konnexitätsprinzip soll zwischen Bund, Ländern und Kommunen konsequent gelten, sodass wer Aufgaben überträgt, sie auch finanziert.
- Jedes Ministerium erhält eine Zukunftsbeauftragte oder einen Zukunftsbeauftragten.
- Gemeinsam mit Hamburg wird die Abschaffung des Vorwegabzugs beim Rundfunkbeitrag angestrebt.
- Das Landesamt für Denkmalpflege wird personell so ausgestattet, dass Beratung und Vollzug für Denkmaleigentümer zügig und einfach sind.
Mehr Rechte oder Angebote 6
- Humanitäre Aufnahmeprogramme der Länder werden wieder umfassend ermöglicht.
- Parlamentarisches Kontrollgremium und G10-Kommission dürfen gemeinsame Sitzungen mit den Gremien des Bundes und anderer Länder abhalten.
- Landtag, Kommunalvertretungen, Volksinitiativen und Bürgerbegehren sollen Bürgerräte einberufen können.
- Die Landesmedienanstalt wird in ihrer Aufsichts- und Förderrolle gestärkt.
- Die Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein wird für eine wirksame Aufsicht über Plattformkonzerne gestärkt.
- Auf Bundesebene werden rechtliche Grundlagen für einen Mietendeckel durch Länder und Kommunen unterstützt.
Teils begünstigend, teils belastend 1
Bleibt wie bisher 3
Ohne klare Richtung 4
- Langfristig soll die Musikschulfinanzierung zu je einem Drittel von Land, Kommunen und Elternbeiträgen getragen werden.
- Die Kosten der Munitionsbergung sollen gerecht auf Bund und Länder verteilt werden.
- Justiz, öffentlich-rechtlicher Rundfunk und Landtag werden besser gegen Angriffe von innen geschützt.
- Die Landesvertretung im Ausschuss der Regionen wird etwa bei Bürgerdialogen unterstützt.
Weniger Geld 9
- Vom Land finanzierte Aufklärungsangebote wie Elternabende sensibilisieren Familien für Chancen und Risiken digitaler Medien.
- Das Land finanziert die Strukturen des öffentlichen Gesundheitsdienstes langfristig mit.
- Schleswig-Holstein tritt der Bund-Länder-Kooperation zur finanziellen Förderung von Kinderwunschbehandlungen bei.
- Mit den Kommunen wird eine landeseinheitliche, paritätisch finanzierte Sportstättenplanung und -förderung eingeführt, die Förderprogramme anderer Ebenen einschließt.
- Der Schleswig-Holstein-Fonds soll aus Landesmitteln gestützt werden.
- Das Land stellt die erforderliche Kofinanzierung von EU- und Bundesmitteln für den Klimasozialplan sicher.
- Das Land soll dauerhaft Mittel für Forschung, Ortung, Kartierung und neue Bergungstechnologien für Munitionsaltlasten bereitstellen.
- Die Kosten des Azubi-Tickets werden fair zwischen Land, Kreisen und Ausbildungsbetrieben geteilt.
- Das Land leistet einen angemessenen finanziellen Ausgleich, um einer Explosion der Baukosten vorzubeugen.
Mehr Pflichten 76
- Das Land unterstützt Kreise und kreisfreie Städte besser bei der Kita-Bedarfsplanung, um den Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz zu sichern.
- Das Land erhebt eigene wissenschaftliche Datengrundlagen zur frühkindlichen Bildung in Kooperation mit Wissenschaft, Trägern und Fachkräften.
- Ein Materialnetzwerk für Unterrichtsmaterial wird als landesgetragene Plattform in bestehende Strukturen wie das Lernmanagementsystem eingebettet aufgebaut.
- Das Land soll in den Leitfäden zu den Fachanforderungen für alle Fächer ein anpassbares Beispiel-Fachcurriculum vorschlagen.
- Das Bildungsministerium begleitet und fördert die Schulentwicklung inhaltlich und bezieht Erkenntnisse aus dem Austausch der Länder ein.
- Das Institut für Qualitätsentwicklung an Schulen begleitet und wertet die Pilotprojekte aus.
- Die Landesregierung setzt sich in der Tarifgemeinschaft der Länder für einen Tarifvertrag für studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte ein.
- Das Landesjugendamt treibt eine gemeinsame Qualitätsentwicklung in der Jugendhilfe voran.
- Das Land übernimmt in der Jugendhilfe eine koordinierende, motivierende und moderierende Rolle.
- Schleswig-Holstein beteiligt sich an der Ausgestaltung der Notrufnummer 113 für psychische Krisen und bindet seine Krisenangebote daran an.
- Für Schwangerschaftsabbrüche wird eine landesweite Versorgungsplanung eingeführt.
- Schleswig-Holstein beteiligt sich an einer nationalen Endometriosestrategie.
- Auf Landesebene werden die Ausbildungsbedingungen für Community Health Nurses geschaffen.
- Bei politischen Entscheidungen, Gesetzgebungsverfahren und Förderprogrammen des Landes werden die Bedarfe aller Geschlechter systematisch berücksichtigt.
- Das Land agiert bei der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen im öffentlichen Dienst vorbildhafter, durch inklusive Standards und tragfähige Modelle.
- Die gesetzlichen Vorgaben der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung werden umgesetzt.
- Die Landesverwaltung schafft barrierefreie digitale Zugänge.
- Innerhalb der Landesverwaltung werden klare Standards für Barrierefreiheit gesetzt.
- Eine Landesfachstelle für Barrierefreiheit wird als zentrale Anlauf- und Koordinierungsstelle eingeführt.
- Das Land unterstützt die Kommunen bei der Umsetzung von Barrierefreiheit als aktiver Partner mit unbürokratischen Vorgaben und praktischer Umsetzungshilfe.
- Die Justizministerkonferenz soll bundesweit verbindliche Standards in Ermittlungsverfahren setzen, die den Bedürfnissen von Menschen mit Behinderungen gerecht werden.
- Eine Landesmeldestelle zu Diskriminierung wird nach dem Vorbild der Meldestelle zu Antisemitismus eingerichtet.
- Eine queersensible Arbeitskultur wird mit konkreten Maßnahmen für das Land als Arbeitgeber stärker in der Verwaltung verankert.
- Schleswig-Holstein tritt der Bund-Länder-Kooperation zur finanziellen Förderung von Kinderwunschbehandlungen bei.
- Bundesländer sollen selbst Aufnahmeverantwortung übernehmen, wo Bund und EU nicht ausreichend handeln.
- Die Zuständigkeit der Zentralstelle für Fachkräftezuwanderung soll auf bereits eingereiste Personen erweitert werden.
- Die Bedeutung der Kultur als Teil der Daseinsvorsorge wird für Land und Kommunen in einer Kulturgesetzgebung verbindlich festgeschrieben.
- Das Land berät Kommunen und Zivilgesellschaft bei der Umwandlung leerstehender Immobilien, Schulen, Bibliotheken und Dorfgemeinschaftshäuser in offene Kulturorte.
- Das Land startet eine Qualifizierungsoffensive für die überwiegend ehrenamtlich getragene Amateurmusikszene.
- Staatsverträge und andere Formen der Zusammenarbeit mit Religionsgemeinschaften werden regelmäßig darauf überprüft, ob sie die religiöse und weltanschauliche Vielfalt angemessen abbilden.
- Über die Umsetzung der Handlungsempfehlungen wird regelmäßig öffentlich berichtet.
- Mit den Kommunen wird eine landeseinheitliche, paritätisch finanzierte Sportstättenplanung und -förderung eingeführt, die Förderprogramme anderer Ebenen einschließt.
- Alle Ressorts der Landesregierung müssen Verantwortung beim Klimaschutz tragen.
- Mindestens 30 Prozent der Investitionsmittel des Landes werden über eine Investitionsquote für Klimaschutz eingesetzt.
- Im Energiewende- und Klimaschutzgesetz wird verankert, dass bei prognostizierter Zielverfehlung ein verpflichtendes Sofortprogramm ausgelöst wird.
- Schleswig-Holstein beteiligt sich aktiv an der Umsetzung des Klimasozialplans des Bundes.
- Das Land stellt die erforderliche Kofinanzierung von EU- und Bundesmitteln für den Klimasozialplan sicher.
- Bis 2030 werden alle Autos des Landes auf klimaneutrale Antriebe umgestellt.
- Die Dächer der Landesgebäude werden mit Photovoltaikanlagen bestückt.
- Die Landesliegenschaften werden klimaneutral mit Wärme versorgt.
- Das Land soll bei der nachhaltigen Beschaffung vorangehen.
- Mit der GMSH wird ein Beschaffungsfahrplan vorgelegt, der regionalen und klimaneutralen Produkten Vorrang in der Landesbeschaffung gibt.
- Die Landesregierung soll die Wiederherstellungsverordnung ressortübergreifend und ambitioniert in Naturschutz, Meeresschutz, Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und Städtebau umsetzen.
- Das Land soll zusätzliche Ranger in den Schutzgebieten einsetzen.
- Das Land soll ausreichende Mittel für das Freiwillige Ökologische Jahr bereitstellen.
- Die Bergung und Entschärfung von Altmunition im Meer soll gemeinsam mit Bund und Ländern konsequenter vorangetrieben werden.
- Das Land soll dauerhaft Mittel für Forschung, Ortung, Kartierung und neue Bergungstechnologien für Munitionsaltlasten bereitstellen.
- Die Vergabe von Fischereisubventionen durch das Land soll evaluiert werden.
- Fischereisubventionen des Landes sollen an Kriterien des Naturschutzes ausgerichtet werden.
- Die Allianz für Gewässerschutz wird zu einem verbindlichen Umsetzungsbündnis mit überprüfbaren Zielen zur Reduktion von Nährstoff- und Schadstoffeinträgen gemacht.
- Für ein bundesweites Verbot privater Feuerwerke und Böller wird eine Bundesratsinitiative des Landes Schleswig-Holstein eingebracht.
- Das Land unterstützt Kommunen bei Stadttierkonzepten durch Leitlinien und fachliche Beratung.
- Ein landeseigener Tierseuchenpräventionsplan für Vogelgrippe, Schweinepest und andere Tierseuchen wird entwickelt.
- Ausschreibungen für die Verpflegung in Landeskantinen enthalten verbindliche Kriterien für regionale und ökologische Lebensmittel.
- Das Land geht mit seinen Bio-Förderprogrammen aktiv auf Kommunen, Wohlfahrtsverbände und Caterer zu.
- Eine Landesstrategie für Gesundheit und Ernährung wird entwickelt.
- Das Land beantragt im Bundesrat ein Parteiverbotsverfahren gegen die AfD.
- Regierung und Parlament müssen sich ernsthaft und öffentlich mit den Ergebnissen von Bürgerräten auseinandersetzen.
- Das Land startet mit den kommunalen Landesverbänden eine Initiative für respektvollen Umgang in kommunalen Gremien.
- Das Land baut mit Volkshochschulen und kommunalen Landesverbänden ein niedrigschwelliges, bezahlbares und wohnortnahes Schulungs- und Vernetzungsangebot für Kommunalpolitiker auf.
- Nachhaltige Beschaffung wird auch bei großen Investitionsprojekten umgesetzt.
- Die Landesregierung begleitet die Entwicklungen zum EU-Finanzrahmen, diskutiert sie und berichtet transparent darüber.
- Das Land wirkt aktiv am Aufbau grüner Leitmärkte mit.
- Das Land schafft Rahmenbedingungen und unterstützt Städte und Gemeinden bei der Entwicklung und Umsetzung von Zero-Waste-Strategien.
- Land und Kommunen vergeben öffentliche Mittel nur an Unternehmen, die faire Löhne und tarifliche Standards einhalten.
- Ein Tariftreue- und Vergabegesetz wird wieder eingeführt, sodass Aufträge von Land und Kommunen nur an Unternehmen mit fairen tariflichen Arbeitsbedingungen gehen.
- Mindestens die Hälfte der Führungspositionen in der Landesverwaltung wird auch als Tandem-Option ausgeschrieben.
- In der Tarifgemeinschaft der Länder wird ein Tarifvertrag für studentisch Beschäftigte, etwa mit Mindestvertragslaufzeit, angestrebt.
- Das Land übernimmt für interkommunale Radverbindungen und Radschnellwege die baulastträgerübergreifende Planung und Umsetzung.
- Das Land stellt Beratung, Bürgschaften und Fördermittel für eine aktive Bodenpolitik bereit.
- Das Land wird aktiver Partner bei der Umsetzung der Ziele der Landesentwicklungsgesellschaft.
- Das Land stellt sicher, dass die Bedarfe benachteiligter Gruppen am Wohnungsmarkt berücksichtigt werden.
- Das Land leistet einen angemessenen finanziellen Ausgleich, um einer Explosion der Baukosten vorzubeugen.
- EU- und Bundesfördermittel werden auf Landesebene für eine sozialverträgliche Sanierungsoffensive genutzt.
- Flächeneinsparung wird als eigenes, messbar gesteuertes Ziel im Landesentwicklungsplan verankert.
- Es wird geprüft, welche Bausteine eines Flächenzertifikatehandels auf Landesebene vorbereitet und erprobt werden können.
Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht