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Länder

Staat: was die Programme zur Landtagswahl in Thüringen und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.

Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Thüringen

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Ohne Einzug ins Parlament

Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten oder begünstigen. Die Programme sind unterschiedlich lang; den Anteil am Programm zeigt der Balken beim Darüberfahren. Auf ein Programm klicken, um seine Forderungen zu sehen.
AfD 1511
Mehr Geld 1
Bleibt wie bisher 1
Weniger Geld 1
Mehr Pflichten 14
CDU 1317
Mehr Geld 4
Mehr Rechte oder Angebote 2
Weniger Pflichten 2
Teils begünstigend, teils belastend 1
Weniger Geld 3
Mehr Pflichten 12
BSW 911
Linke 3189
Mehr Geld 8
Weniger Pflichten 1
Teils begünstigend, teils belastend 4
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 2
Weniger Geld 4
Mehr Pflichten 28
  1. Regionale Strategien sollen Beschäftigte, Gewerkschaften, Kommunen und Land gemeinsam den Wandel gestalten lassen.
  2. Bis 2030 werden im Landeshaushalt insgesamt 500 Millionen Euro für Wiederbewaldung und Waldumbau bereitgestellt.
  3. Die länderübergreifende Zusammenarbeit im Tourismusmarketing mit angrenzenden Ländern und grenzübergreifenden Regionen wird ausgebaut.
  4. Angebote des Sport-, Erholungs- und Gesundheitstourismus sollen über eine digitale Plattform des Freistaats vermarktet werden.
  5. Das Land unterstützt die Schulträger stärker bei einem guten technischen Support für Lehrkräfte und Schüler.
  6. Die Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau soll wieder im Grundgesetz verankert werden.
  7. Die Einnahmeverluste der Hochschulen durch die Gebührenabschaffung werden durch Landesmittel ausgeglichen.
  8. Kommunen und Land sollen bei der sozial-ökologischen Transformation und der Energie- und Wärmewende schneller werden.
  9. Dächer und Flächen landeseigener Immobilien werden mit Solarenergie ausgestattet.
  10. Landesimmobilien werden dekarbonisiert.
  11. Kommunen, Land und Bund sollen die Installation von Wärmepumpen durch Stadtwerke fördern.
  12. Das Land unterstützt Energie- und Klimaschutzmanagement bei Kommunen und kommunalen Unternehmen, auch zur Beratung von Firmen und Bürgern.
  13. Kommunen, Land und Bund sollen stärker Verantwortung für eine bezahlbare, erreichbare und jederzeit verfügbare Mobilität übernehmen.
  14. Ein Fahrzeugpool des Landes oder mit Landesunterstützung soll die Ausfallsicherheit erhöhen.
  15. Das Landesprogramm für Akzeptanz und Vielfalt wird evaluiert.
  16. Eine Informationskampagne des Landes macht das Budget für Arbeit bekannter.
  17. Das Land schafft stärker als bisher selbst bezahlbaren Wohnraum.
  18. Bund, Land und Kommunen bauen künftig selbst mehr Wohnungen oder werden in die Lage versetzt, im Bestand zu sanieren und umzunutzen.
  19. Marode oder dauerhaft leerstehende Bauten werden durch Kommunen, Land oder gemeinnützige und genossenschaftliche Träger gesichert, saniert und nachgenutzt.
  20. Eine gesetzliche Grundlage für eine jährliche Landesgesundheitskonferenz wird geschaffen.
  21. Ein Monitoring auf Landesebene erfasst systematisch die Gründe für Abbrüche der Pflegeausbildung.
  22. Der Umgang mit KI-generierten Inhalten und KI-gesteuerten Abläufen wird in Thüringen gestaltet und nötigenfalls gesetzlich geregelt.
  23. Eine Enquetekommission des Landtags unter Einbeziehung außerparlamentarischer Akteure soll sich mit gleichwertigen Lebensverhältnissen, ländlichen Regionen, Nachhaltigkeit und Handlungsfähigkeit der Kommunen befassen.
  24. Bei neuen Vorschriften werden Normenscreening und Rechtsfolgenprüfung aus rassismuskritischer Perspektive zunächst auf Landesebene verbindlich festgelegt.
  25. Rechte Netzwerke und rechter Terror werden mit einem eigenen Untersuchungsausschuss weiter aufgeklärt.
  26. Das Land legt ein Depot-Programm auf, damit Sammlungen und Bestände in modernen Depots untergebracht werden.
  27. Das Land hilft soziokulturellen Einrichtungen, landesweite Weiterbildungs- und Unterstützungsangebote zu unterbreiten.
  28. Das Europäische Informationszentrum bietet neben dem Europafest mehr Veranstaltungen an unterschiedlichen Orten in Thüringen an.
SPD 2629
Mehr Geld 5
Mehr Rechte oder Angebote 2
Weniger Pflichten 3
Bleibt wie bisher 2
Weniger Geld 2
Mehr Pflichten 25
  1. Ein landesweites Fachkräftemonitoring für die frühkindliche Bildung erhebt regelmäßig Personalbedarfe und leitet Handlungsschritte ab.
  2. Das Land erstattet Kommunen Einnahmeausfälle, wenn sie Bauland vergünstigt an Familien abgeben.
  3. Ein regelmäßiger Lebenslagenbericht über junge Menschen wird erstellt.
  4. Land und Kommunen bauen mit Wohnungsunternehmen und Genossenschaften altersgerechte, barrierefreie Wohnungen, alternative Wohnformen und Service-Wohnen aus.
  5. Personal- und Sachkosten der Frauenhäuser werden verpflichtend und unabhängig von Haushaltsdebatten gewährleistet.
  6. Das Land richtet ein barrierefreies Internetportal mit allen Informationen zu Schwangerschaftsabbrüchen ein.
  7. Das Land führt eine regelmäßige wirtschafts- und strukturpolitische Berichterstattung und ein Monitoring ein.
  8. Ein Thüringer Cybersicherheitszentrum wird eingerichtet.
  9. Für alle Fördermaßnahmen des Landes gilt der Grundsatz, dass rechte Demokratiefeinde keine öffentlichen Mittel erhalten.
  10. Ein ehrenamtlicher Landesopferbeauftragter wird als zentrale Ansprechperson und Wegweiser für Kriminalitätsopfer geschaffen.
  11. Der Landesopferbeauftragte veröffentlicht alle zwei Jahre einen Opferhilfebericht, bei Bedarf auch Sonderberichte.
  12. Das Land wirkt aktiv am Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit mit, um Wohnungslosigkeit möglichst bis 2030 zu überwinden.
  13. Land und Kommunen schaffen soweit möglich nur noch Dienstwagen mit alternativen Antrieben an.
  14. Der Landesschulbeirat wird gestärkt und erhält ein eigenes Initiativrecht.
  15. Beschließt eine Schulkonferenz ein Ganztagsschulkonzept, stellt das Land die nötigen personellen, räumlichen und sächlichen Ressourcen bereit oder unterstützt die Kommunen.
  16. Das Land sichert Flächen für Hochschulen, Studentenwerk, Universitätsklinikum und außeruniversitäre Forschung und stellt sie kostenlos oder per Erbbaurecht mit symbolischer Vergütung bereit.
  17. Thüringen beteiligt sich an Formaten der Bund-Länder-Förderung und bewirbt sich aktiv um Ansiedlungen und den Aufbau von Forschungseinrichtungen.
  18. Das Land stellt für wachsende Bund-Länder-finanzierte Forschungseinrichtungen die nötigen Ko-Finanzierungsmittel für Ausstattung und Bauvorhaben bereit.
  19. Die Energiewende erfordert eine koordinierte Zusammenarbeit von Bund, Land und Kommunen und die Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger vor Ort.
  20. Die Landesenergieagentur ThEGA wird gestärkt, um insbesondere Kommunen zu Energieerzeugung, -verteilung und -speicherung zu beraten.
  21. Ein Ministeriumsreferat zur Förderung der Vernetzung aller medizinischen Akteure wird eingerichtet.
  22. Eine regelmäßige, umfassende und öffentlich zugängliche regionale Pflegestatistik soll als Grundlage für eine Landespflegeplanung geschaffen werden.
  23. Ein Landespflege- und Patientenbeauftragter soll als Ombudsstelle eingerichtet werden und regelmäßig Landespflegeberichte vorlegen.
  24. Die Qualitätsergebnisse der Thüringer Pflegeheime werden regelmäßig, barrierearm und leicht verständlich veröffentlicht.
  25. Land und Kommunen übernehmen gemeinsam mit den Vereinen Verantwortung für den Breitensport.
Grüne 4736
Mehr Geld 4
Mehr Rechte oder Angebote 2
Weniger Pflichten 1
Teils begünstigend, teils belastend 1
Bleibt wie bisher 2
Weniger Geld 3
Mehr Pflichten 46
  1. Das Beschaffungswesen aller Landeseinrichtungen wird auf nachhaltige Produkte ausgerichtet.
  2. Der Landeswald wird nach FSC-Standard bewirtschaftet.
  3. Alle Gesetzesvorhaben und Haushaltsentscheidungen werden einem Klimacheck unterzogen.
  4. Ein Solargesetz macht Solardächer bei Neu- und Umbauten, auf Parkplätzen und landeseigenen Gebäuden zum Standard.
  5. Landesliegenschaften werden beschleunigt energetisch modernisiert und mit Solardächern ausgestattet.
  6. Der landeseigene Fuhrpark wird auf Elektromobilität umgestellt.
  7. Beim Bau und der Sanierung landeseigener Immobilien und in der öffentlichen Beschaffung wird ein CO2-Schattenpreis in die Wirtschaftlichkeitsberechnungen einbezogen.
  8. Grundstücke, vor allem Landesliegenschaften, werden vorrangig per Konzeptvergabe oder Erbbaurecht an ökologische, soziale und kulturelle Projekte statt durch Verkauf vergeben.
  9. Das Land bringt eine Bundesratsinitiative ein, damit Grunderwerbsteuer auch bei Share-Deals gezahlt wird.
  10. Eine Thüringer Strategie zur Reduzierung von Totalherbiziden wird erarbeitet.
  11. Tierheime, Tierauffangstationen und Lebenshöfe werden unterstützt und von Kommunen und Land auskömmlich und verlässlich finanziert.
  12. Mindestens eine landeseigene Auffangstation für verletzte Wildtiere wird aufgebaut.
  13. Das Land engagiert sich stärker gegen Lebensmittelverschwendung, etwa durch Aufklärung.
  14. Eine verbindliche Landesstrategie Bildung für nachhaltige Entwicklung mit Förderprogramm für außerschulische Kooperationen wird erstellt.
  15. Das Land übernimmt mehr Verantwortung für die Digitalisierung der Schulen und investiert gezielt in digitale Infrastruktur und Werkzeuge.
  16. Das Land erstellt eine landesweite Strategie für politische Erwachsenenbildung.
  17. Das Land setzt weitere Maßnahmen zur Erhöhung der Tarifbindung um.
  18. Bei der Gleichstellungsbeauftragten des Landes wird eine unabhängige Stelle zur Vermeidung sexueller Belästigung am Arbeitsplatz eingerichtet.
  19. Das Land als Arbeitgeber nutzt geschlechtersensible Ausschreibungen, um Frauen sowie intergeschlechtliche, nicht-binäre, trans und agender Personen zu stärken.
  20. Der Anteil von Frauen sowie intergeschlechtlichen, nicht-binären, trans und agender Personen in Führungsebenen der Landesverwaltung wird gezielt erhöht.
  21. Das Land als Arbeitgeber verbessert die Vereinbarkeit für seine Beschäftigten.
  22. Das Amt für Arbeitsschutz wird zu einer Behörde mit umfassender Beratungskompetenz in betrieblichen Gesundheitsfragen weiterentwickelt.
  23. Land und freie Träger verbessern gemeinsam die Arbeitsbedingungen in der Sozialwirtschaft, um die Fachkräftesituation zu verbessern.
  24. Land und freie Träger erhöhen gemeinsam die Tarifbindung in der Sozialwirtschaft.
  25. Das Land nimmt seine koordinierende Rolle stärker wahr, um die Prävention landesweit zu stärken.
  26. Die Landesregierung wird verpflichtet, zu Beginn der Legislatur einen Gesundheitsförderplan mit Zielen und Schwerpunkten vorzulegen.
  27. In landeseigenen Liegenschaften wird Hitzeschutz sichergestellt.
  28. Ein gesetzlicher Geschlechtergerechtigkeitscheck macht zunächst bei Gesetzentwürfen, später im gesamten Landeshaushalt die finanziellen Auswirkungen nach Geschlecht sichtbar.
  29. Die Istanbul-Konvention wird in Thüringen mit einem Aktionsplan konsequent umgesetzt.
  30. Thüringen soll aktiv auf dem internationalen Arbeitsmarkt um Arbeitskräfte werben.
  31. In allen Bundesländern sollen mehr Unterbringungsplätze für Geflüchtete geschaffen werden.
  32. Die Landesantidiskriminierungsstelle erhebt Daten zu Diskriminierungsfällen und führt Studien zu Diskriminierung in Thüringen durch.
  33. Die Landesantidiskriminierungsstelle wird Meldestelle für diskriminierende Werbung.
  34. Das Land soll eine Ehrenamtsstrategie erarbeiten und umsetzen.
  35. Speichermodalitäten und Speicherfristen in Gewalttäterdateien im Geschäftsbereich des Innenministeriums sollen überprüft werden.
  36. Landesverwaltungsamt und Kommunen werden dabei unterstützt, waffenrechtliche Verfahren gegen Rechtsextreme anzustrengen und Gefährdungsanalysen zu erstellen.
  37. Das Land treibt die Aufklärung des NSU-Komplexes weiter voran.
  38. Das Land beteiligt sich gemeinsam mit anderen Ländern an weiterer Aufklärungsarbeit zum NSU, insbesondere zur Opferauswahl.
  39. Das Land beteiligt sich am Bundesarchiv zu rechter Gewalt und stellt alle relevanten Unterlagen der Innen- und Justizbehörden digital bereit.
  40. Eine erneute Studie zur sozialen Lage der SED-Opfer wird beim Landesbeauftragten in Auftrag gegeben.
  41. Die Verantwortung des Landes für die Digitalisierung der Schulen wird gestärkt.
  42. Bei Projekten des Landes gelten verbindliche Mindesthonorare.
  43. Im Landtag wird jährlich eine europapolitische Bilanz gezogen, um europäische Themen stärker zur Geltung zu bringen.
  44. In jeder der vier Thüringer Planungsregionen werden vom Land finanzierte Europalotsen als Anlaufstellen für Bürger und Wirtschaft geschaffen.
  45. Der Landeshaushalt wird auf klimaschädliche Subventionen und Zuschüsse überprüft, die schrittweise abgebaut werden.
  46. Im Landeshaushalt wird Gender Budgeting eingeführt.
FW 1122
FDP 2437
Mehr Geld 3
Mehr Rechte oder Angebote 3
Weniger Pflichten 1
Teils begünstigend, teils belastend 1
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 1
Weniger Geld 2
Mehr Pflichten 23
  1. Das Land konzentriert sich statt auf Eingriffe in Schulen auf Qualitätssicherung, Fortbildung, Lehrerausbildung und Beratung in der Schulentwicklung.
  2. Thüringen setzt sich in der KMK für die konsequente Einhaltung und Modernisierung bestehender Regularien wie der EPA ein.
  3. Die Landesregierung setzt sich im Bundesrat für ein Finanzierungsprogramm für universitäre Forschung in den neuen Bundesländern ein.
  4. Leistungssportler werden bei der Vergabe von Studien- und Ausbildungsplätzen in der Landesverwaltung besonders berücksichtigt.
  5. Der Kulturlastenausgleich im Kommunalen Finanzausgleich wird gestrichen und durch eine Landesfinanzierung der Kultur ersetzt.
  6. Das Land fördert die Rentabilität von Biogasanlagen und investiert weiter, damit gesetzliche Auflagen erfüllt werden.
  7. Das Land schließt eine Kooperation mit einem KI-Expertenverbund wie ITnet oder Jena-Digital.
  8. Das Land stellt sicher, dass Katastrophenschutzstrukturen über Kreisgrenzen hinweg geschaffen und erhalten werden.
  9. Das Land unterstützt mit Transparenz über Verfügbarkeit und Zugänglichkeit von technischem Gerät und Ressourcen.
  10. Nach einer Aufgabenanalyse wird die Rückübertragung von Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises von den Kommunen auf die Landesebene erwogen.
  11. Die Kommunen erhalten im Innenministerium Ansprechpartner und Unterstützung in Fragen der Cybersicherheit.
  12. Das Land erhält seine Immobilien in gutem Zustand.
  13. Für nicht mehr benötigte Landesgebäude und -grundstücke sorgt das Land für eine angemessene und zeitnahe Nachnutzung im Sinne einer geordneten städtebaulichen Entwicklung.
  14. Die Politik auf allen Ebenen ist gegenüber landwirtschaftlichen Betrieben zu planbarer, langfristiger und verlässlicher Zusammenarbeit verpflichtet.
  15. Die Möglichkeiten von Subsidiaritätsrügen und Rügen wegen fehlender Verhältnismäßigkeit neuer Vorschriften werden auf Landesebene ausgeschöpft.
  16. Auf Landesebene wird ein Straßenkatasterplan zu Zustand, Auslastung und Investitionsbedarf erstellt.
  17. Das Land sichert mit Regionalisierungsmitteln eine schnelle und dicht getaktete Erreichbarkeit der Flughäfen München, Berlin, Nürnberg und Leipzig von Standorten wie Jena ab.
  18. Der Landtag verpflichtet sich zu einem Mieten-TÜV für Gesetze mit Einfluss auf Wohn- und Baukosten.
  19. Ein Landesprogramm finanziert Studiengebühren für Medizin-, Pharmazie- und Zahnmedizinstudierende an privaten oder EU-Hochschulen, die sich zu Praxisphasen und fünfjähriger Niederlassung in Thüringen verpflichten.
  20. Das Land baut die Kapazitäten der Luftrettung bedarfsgerecht aus.
  21. Eine Schuldenbremse mit festgelegtem Tilgungsplan und verbindlichem Investitionsgebot wird in der Thüringer Verfassung verankert.
  22. Der Landeshaushalt soll seine Ausgaben vollständig ohne neue Schulden aus Einnahmen decken.
  23. Sachfremde Sonderlastenausgleiche etwa für Kultur und Tourismus werden künftig aus dem Landeshaushalt statt aus dem kommunalen Finanzausgleich finanziert.
Koalitionsvertrag 39216
Mehr Geld 11
Mehr Rechte oder Angebote 4
Weniger Pflichten 2
Bleibt wie bisher 2
Weniger Geld 7
Mehr Pflichten 36
  1. Die Landesregierung fördert eine breite Debatte über die geplante Stationierung von Mittelstrecken- und Hyperschallraketen und verleiht der kritischen Haltung dazu eine öffentliche Stimme.
  2. Das Land unterstützt die Anschaffung der Tablets.
  3. Mit dem Landesdatenschutzbeauftragten werden praktikable, barrierefreie Lösungen für digitale Anwendungen und Plattformen im Bildungsbereich entwickelt und umgesetzt.
  4. Der Freistaat soll als Arbeitgeber wertschätzend mit Beschäftigten an Schulen umgehen und attraktive Entwicklungsperspektiven bieten.
  5. Das Land übernimmt die Steigerung der Versorgungsausgaben der Hochschulen.
  6. Die Landesregierung erarbeitet frühzeitig die Fortschreibung der Regionalen Innovationsstrategie (RIS Thüringen) und stimmt sie zwischen den Ressorts ab.
  7. Die Kofinanzierung von EU- und Bundesmitteln bei für Thüringen relevanten Programmen wird sichergestellt.
  8. Die Kofinanzierung wird auch bei Förderinitiativen sichergestellt, bei denen der Bund eine Mitfinanzierung der Länder voraussetzt.
  9. Die Landesregierung führt mindestens einmal jährlich eine Betriebs- und Personalrätekonferenz durch.
  10. Land, Kreise, Kommunen und Netzbetreiber erarbeiten gemeinsam eine Netzausbaustrategie und setzen sie durch.
  11. Die Kommunen werden durch höhere Landeskapazitäten für die menschenwürdige Unterbringung von Migrantinnen und Migranten entlastet.
  12. Thüringen schafft eigene Abschiebehaftplätze für Ausreisepflichtige.
  13. Es wird eine zentrale Cyber-Sicherheitsagentur geschaffen, die Betreiber kritischer Infrastruktur, Verwaltungen und Wirtschaft berät und warnt.
  14. Bei Versorgungslücken unterstützt das Land die Kassenärztliche und Kassenzahnärztliche Vereinigung bei der Besetzung freier Arztsitze.
  15. Eine Landespflegeplanung deckt Versorgungslücken auf und schließt sie gemeinsam mit der kommunalen Sozialplanung.
  16. Das Land übernimmt die Investitionskosten der Pflegeeinrichtungen, um die Pflegekosten zu senken.
  17. Gleichstellung wird als Querschnittsthema in allen Ressorts berücksichtigt.
  18. Agrarfördermittel von EU und Bund werden vollständig vom Land kofinanziert.
  19. Gegen die Afrikanische Schweinepest werden alle möglichen Präventionsmaßnahmen koordiniert mit anderen Ländern ergriffen.
  20. Die Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz wird vom Land vollständig kofinanziert.
  21. Die Öffentlichkeitsarbeit des Landes soll ein wertschätzendes, wirklichkeitsnahes Bild der Landwirtschaft vermitteln.
  22. Die Ausweisung des Grünen Bandes als gemischte Weltkultur- und Weltnaturerbestätte wird gemeinsam mit anderen Ländern vorangetrieben.
  23. Die Landesregierung wirkt binnen eines Jahres auf eine Finanzierungsvereinbarung zwischen Bund und DB für Elektrifizierung und Zweigleisigkeit der Mitte-Deutschland-Verbindung bis 2030 hin.
  24. Das Land begleitet die kommunale Wärmeplanung und ihre Umsetzung.
  25. Die beratende Funktion des Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologie wird gestärkt.
  26. Eine Enquete-Kommission des Landtags soll klären, wie das Vertrauen in den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in der Gesellschaft erhöht werden kann.
  27. Eine regelmäßige Würdigung des Ehrenamts wird an herausgehobener Stelle in der Landesregierung etabliert, mit besonderem Blick auf junge Menschen.
  28. Die Teilnahme des Landes an EU-Programmen und europäischen Kooperationen wird ausgeweitet.
  29. Eine Paragrafenbremse nach dem Prinzip eins rein, eins raus wird eingeführt.
  30. Mit einer Paragrafenbremse nach dem Prinzip eins rein, eins raus werden unnötige Regelungen abgebaut.
  31. Der CIO/CDO berichtet regelmäßig über den Fortschritt der Digitalisierung.
  32. Alle vom Land finanzierten Strukturen werden einer Kosten-Nutzen-Bewertung unterzogen.
  33. Die Haushaltsstrukturkommission prüft, inwieweit Landesgesellschaften, Körperschaften und Anstalten durch schuldenbremsenkonforme Finanzierungsmodelle zur Entlastung des Landeshaushalts beitragen können.
  34. Förderprogramme des Bundes und der EU wie EFRE, ESF, ELER und die Gemeinschaftsaufgaben werden grundsätzlich mit Landesmitteln kofinanziert, sofern sie den Prioritäten des Landes entsprechen.
  35. Die Landesregierung führt einen regelmäßigen Dialog mit der Zivilgesellschaft.
  36. Ein prälegislatives Konsultationsverfahren wird eingeführt, mit dem der Landtag und seine Fraktionen vor der Kabinettsbefassung über zentrale Regierungsvorhaben informiert und konsultiert werden.

Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht

KI-Hinweis

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