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Länder

Staat: was die Programme zur Landtagswahl in Bayern und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.

Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Bayern

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Ohne Einzug ins Parlament

Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten oder begünstigen. Die Programme sind unterschiedlich lang; den Anteil am Programm zeigt der Balken beim Darüberfahren. Auf ein Programm klicken, um seine Forderungen zu sehen.
CSU 556
Mehr Rechte oder Angebote 6
Teils begünstigend, teils belastend 2
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 2
Weniger Geld 1
Mehr Pflichten 5
FW 722
AfD 1833
Mehr Geld 1
Mehr Rechte oder Angebote 2
Teils begünstigend, teils belastend 1
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 1
Mehr Pflichten 18
  1. Die Staatsregierung soll die Waffenlieferungen an die Ukraine klar verurteilen.
  2. Der Freistaat soll Polizisten praxisnahe Aus- und Weiterbildungen anbieten.
  3. Die Staatsregierung soll sich stärker für die Bundeswehr in Bayern und Deutschland engagieren.
  4. Die Staatsregierung soll sich dafür einsetzen, dass ein deutlicher Anteil der neuen Bundeswehr-Dienstposten in Bayern stationiert wird.
  5. Bayern soll sich für die Aufhebung der Vereinbarung zwischen dem BAMF und den Kirchen einsetzen.
  6. Bayern soll sich für die sofortige Beendigung des Kirchenasyls einsetzen.
  7. Bayern soll seine Beziehungen zu anderen Regionen und Ländern nutzen, um Rückführungen zu erleichtern.
  8. Bayern soll sich an der Erforschung kerntechnischer Verfahren zur Nutzung gebrauchter Brennelemente beteiligen.
  9. Der Freistaat stellt Anschaffung und Wartung der IT-Ausstattung der Schulen sicher.
  10. Bayern unterstützt den Europäischen Gesundheitsdatenraum nicht.
  11. Die Staatsregierung fördert eine unabhängige, gemeinwohlorientierte Forschung.
  12. Das Land wirkt auf eine Absenkung der Grenzwerte für Mobilfunkstrahlung hin.
  13. Die Staatsregierung setzt sich dafür ein, Sanierungszwänge und Heizungsverbote zu stoppen oder aufzuheben.
  14. Die Staatsregierung unterstützt eine zukunftsfähige Rentenreform.
  15. Die Staatsregierung wirkt auf erweiterte Vergünstigungen für Senioren bei staatlichen und kommunalen Leistungen hin.
  16. Der Freistaat kehrt zu einer soliden Finanzierung ohne Verschuldung zurück.
  17. Der Verbleib der Daseinsvorsorge in öffentlicher Hand wird in der Landesverfassung verankert.
  18. Das Kultusministerium soll die Mehrfachbesetzung von Betreuern durch Schulbegleiter in einer Klasse selbst beheben.
Grüne 3633
Mehr Geld 3
Teils begünstigend, teils belastend 3
Weniger Geld 3
Weniger Rechte oder Angebote 1
Mehr Pflichten 35
  1. Ein rechtlich verbindliches CO2-Budget für Bayern entsprechend den Pariser Klimazielen wird festgelegt.
  2. Für Energiewirtschaft, Industrie, Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft und Abfallwirtschaft werden jährliche Unterziele festgelegt, die die zuständigen Ministerien umsetzen müssen.
  3. Das Land bietet Bürgern regelmäßig Kampagnen mit Energiespar-Ideen an.
  4. Das Land kauft die Wasserkraftwerke an Donau, Isar, Lech und Main von Uniper zurück.
  5. Das Land geht mit Erkundungsbohrungen für Geothermieanlagen in Vorleistung.
  6. Ein Verkauf von Staatswald für Gewerbe- und Industriegebiete wird ausgeschlossen.
  7. Bayern erarbeitet eine Fußverkehrsstrategie.
  8. Qualitätsstandards für sichere und attraktive Rad- und Fußwege werden verbindlich festgelegt.
  9. Baumaßnahmen werden nur noch bei Einhaltung dieser Qualitätsstandards für Rad- und Fußwege gefördert.
  10. Der Freistaat plant ein bayernweites Radschnellwege-Netz.
  11. Das Finanzportfolio des Freistaats einschließlich Pensionsvermögen, Beteiligungsunternehmen und Landesstiftungen wird auf einen klimaneutralen Pfad ausgerichtet.
  12. Eine Bayerische Agentur für Kreislaufwirtschaft wird eingerichtet, die Unternehmen und andere Akteure vernetzt und berät.
  13. Der Staat geht bei der Bereitstellung offener Daten voran und setzt Anreize für Unternehmen und Kommunen.
  14. Eine Landesstrategie GreenIT richtet die öffentliche Beschaffung von Informationstechnik mit Regeln, Zielen und Maßnahmen für alle bayerischen Behörden an Nachhaltigkeit aus.
  15. Ein zielgerichtetes Sanierungsprogramm bringt den Hochschulbestand in Ordnung.
  16. Der Freistaat bestellt mehr Züge zu touristisch relevanten Reisezeiten.
  17. Gemeinsam mit dem Bund werden weitere Direktverbindungen im Fernverkehr ermöglicht.
  18. Nachhaltiges Bauen wird im staatlichen Hochbau Standard.
  19. Das Gesamtkonzept der Staatsregierung zum Kinderschutz wird unabhängig evaluiert.
  20. Beim Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit wird Beratung zu Hitzeaktionsplänen sichergestellt.
  21. Es wird ein bayerischer Frauengesundheitsbericht erstellt.
  22. Bei Landesförderungen im Gesundheitsbereich wird die Geschlechterperspektive berücksichtigt.
  23. Bundesinitiativen für reproduktive Selbstbestimmung werden unterstützt und in Bayern zeitnah umgesetzt.
  24. Landeseigene Grundstücke werden nur noch im Erbbaurecht vergeben.
  25. Eine unabhängige bürgerbeauftragte Person beim Landtag soll Beschwerden über die Verwaltung mediatorisch lösen.
  26. Die bayerische Beteiligung am europäischen Katastrophenschutz wird im Dialog mit Kommunen und Rettungsorganisationen intensiviert.
  27. In Aufsichtsräten, im öffentlichen Dienst und in mehrheitlich landeseigenen Unternehmen werden verbindliche Frauenquoten eingeführt.
  28. Im Staatshaushalt wird ein gendergerechter Haushaltsplan eingeführt.
  29. Nach einer Vergewaltigung sorgt der Freistaat für qualifizierte Notfallversorgung einschließlich anonymer Spurensicherung.
  30. Nach einer Vergewaltigung stellt der Freistaat eine Notfallverhütung sicher.
  31. Der Freistaat erstattet den Kommunen die tatsächlichen Aufwendungen für Unterbringung, Betreuung und Integration Geflüchteter.
  32. Der Freistaat stellt landeseigene Immobilien für die Unterbringung Geflüchteter bereit.
  33. Eine Landeskoordinierungsstelle vernetzt Beratungs- und Hilfsangebote für queere Geflüchtete.
  34. In der Staatsregierung wird ein Queer-Beauftragter eingesetzt.
  35. Für das geplante Archiv zu Rechtsterrorismus stellt Bayern alle notwendigen Behördenakten bereit.
SPD 3042
Mehr Geld 1
Weniger Pflichten 1
Teils begünstigend, teils belastend 2
Ohne klare Richtung 2
Weniger Geld 1
Mehr Pflichten 30
  1. Aufträge des Freistaats werden an die Bedingung europäischer technologischer Souveränität gekoppelt.
  2. Das Vergaberecht wird so geändert, dass Landesbehörden beim Ausbau kultureller und medialer Infrastruktur die Barrierefreiheit berücksichtigen.
  3. Die Verantwortung für Pflegedienste und -einrichtungen wird weder dem Markt überlassen noch allein den Kommunen aufgebürdet.
  4. Der Freistaat entlastet Pflegebedürftige und Angehörige durch wohnortnahe Beratung, Pflegestützpunkte und bedarfsgerechte Dienstleistungen.
  5. Der Freistaat finanziert Investitionen in Pflegeeinrichtungen mit.
  6. Ein Landespsychiatriebeirat wird als beratendes Qualitätssicherungsorgan eingerichtet.
  7. Soziales Bodenrecht und gemeinwohlorientierte Liegenschaftspolitik werden in der Verfassung festgeschrieben.
  8. Der Freistaat und seine landeseigenen Gesellschaften verkaufen keine eigenen Grundstücke und Immobilien mehr.
  9. Mit einem Verbilligungsgesetz werden Grundstücke des Freistaates in Erbpacht vergeben, vorzugsweise an Kommunen.
  10. Der Erbbauzins für Grundstücke des Freistaates wird auf Grundlage der Konzepte bemessen.
  11. Der Freistaat kauft für seine Kantinen vorrangig Bio-Produkte aus regionaler Erzeugung ein.
  12. Ein umfassendes Informationsfreiheits- und Transparenzgesetz soll gebührenfreien, digitalen und voraussetzungslosen Zugang zu proaktiv veröffentlichten Verwaltungsinformationen auf Landes- und Kommunalebene gewähren.
  13. Aufträge des Freistaates werden an technologische Souveränität Europas, Sozialstandards und Mitbestimmungsrechte gekoppelt.
  14. Auf Landesebene wird ein Jugendcheck eingeführt, der Gesetzesvorhaben auf ihre Jugendtauglichkeit prüft.
  15. Zur geschlechtergerechten Haushaltsplanung werden umgehend Pilotprojekte in mehreren Ministerien umgesetzt.
  16. Gender Budgeting wird schrittweise in allen Bereichen der Landesverwaltung eingeführt.
  17. Der Freistaat soll Frauenhäuser verbindlich regelfinanzieren.
  18. Die Istanbul-Konvention soll in Bayern vollständig umgesetzt werden.
  19. Der Freistaat soll in seinem eigenen Zuständigkeitsbereich konsequent für Barrierefreiheit sorgen.
  20. Der Freistaat Bayern soll die Investitionskosten der Pflege übernehmen.
  21. Eine Migrantenvertretung auf Landesebene soll geschaffen und an allen sie betreffenden Politikbereichen beteiligt werden.
  22. Bei der Staatskanzlei wird eine Stabsstelle „Demokratie sichern“ eingerichtet, die Zivilgesellschaft, Forschung und Sicherheitsbehörden verknüpft.
  23. Ein gut ausgestattetes Landesprogramm zur Förderung der politischen Bildung und des gesellschaftlichen Engagements für die Demokratie wird geschaffen.
  24. Eine unabhängige Freiheitskommission soll das Parlament bei künftigen Gesetzen beraten.
  25. Kommunale Sportstätten, insbesondere Schwimmbäder, sollen mit Unterstützung des Landes flächendeckend realisiert, erweitert und saniert werden.
  26. Bayern setzt als Arbeitgeber die EU-Richtlinie zur Entgeltgleichheit lückenlos um.
  27. Bayern soll sich in der EU für einen europäischen Verkehrsverbund und grenzübergreifende, kostengünstige Verkehrsverbünde einsetzen.
  28. Die bayerischen Auslandsrepräsentanzen sollen Unternehmen bei der Umsetzung von Standards zu Nachhaltigkeit, Arbeitnehmerrechten und Menschenrechten unterstützen.
  29. Über die bayerischen Auslandsrepräsentanzen werden stärkere internationale Kooperationen aufgebaut.
  30. Internationale Kooperationen Bayerns sollen neben Unternehmen auch Zivilgesellschaft, Gewerkschaften und Nichtregierungsorganisationen einbeziehen.
FDP 63512
Mehr Geld 4
Mehr Rechte oder Angebote 6
Weniger Pflichten 2
Teils begünstigend, teils belastend 2
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 2
Weniger Geld 10
Weniger Rechte oder Angebote 3
Mehr Pflichten 54
  1. Die Ganztagsbildung ist eine schulische Aufgabe in der Verantwortung des Freistaats.
  2. Der Freistaat setzt sich auf Bundesebene für die Berücksichtigung von Teilzeitstudiengängen im BAföG ein.
  3. Die externe Prüfung der Landesrundfunkanstalten durch die Landesrechnungshöfe wird fortgeführt und intensiviert.
  4. Für Baumaßnahmen auf Staats- und Kommunalebene wird eine CO2-Bilanz erstellt.
  5. Der Freistaat legt Rahmenbedingungen für Kleinwasserkraftwerke fest.
  6. Die Staatsregierung erfasst Sicherheitsrelevanz und Risiken der Industrie im Freistaat systematisch.
  7. Die Staatsregierung entwickelt konkrete Maßnahmen zur Gefahrenabwehr für die Industrie.
  8. Der Freistaat setzt sich dafür ein, dass Errichtung und Betrieb von Kernkraftwerken möglich bleiben.
  9. Der Freistaat setzt sich im Bundesrat für ein nationales Weltraumgesetz ein.
  10. Der Freistaat setzt sich auf Bundesebene und bilateral für einen neuen internationalen Weltraumvertrag ein.
  11. Der Freistaat prüft im Dialog mit den Kommunen, wie konkrete Zielvorgaben die kommunale Standortqualität erhöhen können.
  12. Die parlamentarischen Kontrollrechte gegenüber der Staatsregierung werden bis hin zur Akteneinsicht verbessert.
  13. Bayern startet eine Bundesratsinitiative zur Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes und zur Abschaffung des Weisungsrechts im Einzelfall.
  14. Der Freistaat gewährleistet selbst eine ausreichende Finanzierung seiner Gerichte.
  15. Bayern begleitet den Bund konstruktiv bei der Gesetzgebung zum Grundsätzegesetz.
  16. Die Staatsregierung evaluiert bestehende Präventivmaßnahmen und erarbeitet ein Gesamtkonzept zur Prävention und Früherkennung.
  17. Der Schutz jüdischen Lebens wird als Staatszielbestimmung in die Bayerische Verfassung aufgenommen.
  18. Bayern begleitet und setzt das Gesetz zur Beschleunigung der Asylgerichtsverfahren und Asylverfahren um.
  19. Der Freistaat gewährleistet und erweitert die Förderung von Nachwuchs und aktiven Sportlern bei Sportarten ohne großes kommerzielles Potenzial.
  20. Eine Expertenkommission Kinderschutz wird eingerichtet, die Landtag und Staatsregierung regelmäßig informiert.
  21. Bei landkreisüberschreitenden Hochwasserlagen wird eine professionelle bezirks- oder landesweite Einsatzkoordinierung gewährleistet.
  22. Für die Einsatzkoordinierung werden Einsatzstäbe vorgehalten, die regelmäßig üben.
  23. Ein Informationsfreiheitsgesetz gibt allen Bürgern einen voraussetzungslosen Anspruch auf Zugang zu Informationen der Behörden des Freistaats.
  24. Landtagsabgeordnete dürfen zur Regierungskontrolle grundsätzlich alle, auch geheime Dokumente der Exekutive einsehen.
  25. Alle Gesetze und Rechtsverordnungen des Freistaats werden auf die Verhältnismäßigkeit von Altersbegrenzungen geprüft.
  26. Der Freistaat fördert in unterversorgten Gebieten die Ansiedlung von Ärzten, die Schwangerschaftsabbrüche anbieten.
  27. Die Bundesförderprogramme werden mit eigenen bayerischen Digitalisierungsbudgets ergänzt.
  28. Über die bayerischen Auslandsrepräsentanzen werden gezielte Anwerbungsprogramme für Fachkräfte initiiert.
  29. Bestehendes Landesrecht wird auf ungerechtfertigte Handelshürden überprüft.
  30. Im Freistaat wird ein „Tag des öffentlichen Dienstes“ eingeführt, der Schülerinnen und Schüler vor der mittleren Reife über den freiwilligen, zivilen und militärischen Staatsdienst informiert.
  31. Der Freistaat setzt sich im Rahmen seiner Möglichkeiten weltweit für Demokratie und Freiheit ein, etwa durch zivilgesellschaftliche Kooperationen und Bildungsmaßnahmen.
  32. Bayern geht keine Kooperationen mit autoritären Regimen ein.
  33. Bayern unterstützt die Ukraine nach dem Krieg beim Wiederaufbau.
  34. Für Baumaßnahmen auf Staats- und Kommunalebene wird eine CO2-Bilanz erstellt.
  35. Die Staatsregierung legt einen Tilgungsplan vor, der vollständige Schuldenfreiheit bis 2040 vorsieht.
  36. Ausgaben des Freistaats werden ab einer bestimmten Höhe regelmäßig einer Kosten-Nutzen-Analyse unterzogen.
  37. Ein starker Bayerischer Normenkontrollrat prüft Regelungen im Voraus auf Nachvollziehbarkeit, Plausibilität und zu erwartende Kosten.
  38. Mittel aus dem Länderfinanzausgleich werden auf Investitionen zum Abbau von Strukturdifferenzen konzentriert.
  39. Bayern startet eine Bundesratsinitiative zur Reform der Erbschaftsteuer.
  40. Bayern entwickelt unverzüglich und eigenfinanziert einen Smart-City-Stufenplan als Best-Practice-Katalog und Fahrplan.
  41. Der Freistaat legt ein Umsetzungsprogramm auf, um Smart-City-Potenziale flächendeckend in allen Kommunen zu realisieren.
  42. Der Freistaat übernimmt die Schulwegkosten für alle Schülerinnen und Schüler bis einschließlich der 13. Jahrgangsstufe.
  43. Building Information Modeling wird bei Bau- und Sanierungsvorhaben des Freistaats über fünf Millionen Euro in Ausschreibungen und Förderanträgen verpflichtend.
  44. Förderprogramme des Freistaats dürfen nicht zwischen konventioneller und ökologischer Landwirtschaft unterscheiden.
  45. Der Freistaat unterstützt Kommunen mit Förderprogrammen bei der Erstellung von Hitzeaktionsplänen.
  46. Der Freistaat stellt im Haushalt Mittel und Förderprogramme für den Schutz vor Hitzewellen bereit.
  47. Die Wasserrahmenrichtlinie wird in Bayern schnellstmöglich eingehalten.
  48. Bayern setzt die Ziele der Nationalen Wasserstrategie zügig um.
  49. Katastrophen werden gemeinsam mit benachbarten Bundesländern und Nachbarstaaten bewältigt.
  50. Die Staatsregierung unterstützt Kommunen bei der Sanierung brachliegender Altlastenflächen zur Flächengewinnung in Städten.
  51. Dächer staatlicher und kommunaler Gebäude werden begrünt, wo es bautechnisch möglich ist.
  52. Der Freistaat wird verpflichtet, bei öffentlichen Bauvorhaben verstärkt Recycling-Beton einzusetzen.
  53. Die Landesregierung setzt sich für die Abschaffung rechtlicher Hürden für Recycling-Beton bei privaten Bauvorhaben ein.
  54. Landesverwaltung und Kommunen werden mit einem Digitalisierungs-Reifegrad gemessen.
Linke 6252
Mehr Rechte oder Angebote 2
Teils begünstigend, teils belastend 4
Ohne klare Richtung 1
Weniger Geld 9
Mehr Pflichten 59
  1. Das Land baut landeseigene Landesenergiewerke auf, die den Ausbau erneuerbarer Energien auf staatlichen Flächen zum Nutzen aller vorantreiben.
  2. Regionale Transformationsnetzwerke sollen ausgebaut und von einer eigenen Stabsstelle im Wirtschaftsministerium koordiniert werden.
  3. Das Landesentwicklungsprogramm muss sich an den Pariser Klimazielen messen lassen.
  4. Im Landesentwicklungsprogramm müssen Strategien zur Reduktion von Ressourcen- und Flächenverbrauch sowie Treibhausgasemissionen klar benannt werden.
  5. Statt teurer Inselprojekte sollen gute Lebensbedingungen in ganz Bayern durch eine aktive Strukturpolitik der Landesregierung mit starker demokratischer Einbindung der Menschen vor Ort geschaffen werden.
  6. Ein Landesmindestlohngesetz soll sicherstellen, dass Verwaltung, landeseigene Unternehmen sowie Auftragsvergabe und Wirtschaftsförderung von Land und Kommunen nur Unternehmen berücksichtigen, die einen armutsfesten Mindestlohn zahlen.
  7. Der Freistaat stellt ausreichend Sozialwohnungen zur Verfügung.
  8. Bayern legt ein Förderprogramm für einen klimaneutralen und sozial gerechten Gebäudebestand auf.
  9. Der Freistaat verkauft Grundstücke nur noch zu einem sozialen Preis an Kommunen.
  10. Ein Ankaufprogramm von 800 Millionen Euro jährlich stellt den Kommunen Mittel für den Erwerb von Boden bereit.
  11. Die Liegenschaftspolitik des Freistaats wird am Gemeinwohl statt am größtmöglichen Gewinn für den Landeshaushalt ausgerichtet.
  12. Bund und Länder starten eine Personaloffensive für die Bildung.
  13. Das Land finanziert einen Schulbegleitungspool für die Kreise.
  14. Mit einer Einstellungsoffensive werden bedarfsgerecht Lehrkräfte, Sozialarbeiter, Therapeuten und technisches Personal ausgebildet und eingestellt.
  15. Die Landesregierung stellt die unbefristete Übernahme von Auszubildenden im öffentlichen Dienst und in landeseigenen Betrieben sicher.
  16. Der Freistaat führt eine von Bildungsträgern unabhängige, am Menschen orientierte Weiterbildungsberatung ein.
  17. Das Kultusministerium stellt eine einheitliche Lernplattform mit digitalen Lerninhalten für alle Fächer und Klassenstufen bereit.
  18. Die Landesmedienanstalt wird zur Förderung von Medienkompetenz erhalten und ausgebaut.
  19. Bayern startet eine Bundesratsinitiative für eine Novelle des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes, die Planbarkeit schafft und Kettenbefristungen beendet.
  20. Bayern setzt sich im Bundesrat für eine umfassende BAföG-Reform mit Vollzuschuss ein.
  21. Weicht die Regierung von Klimazielen ab, legt sie einen detaillierten Plan vor, wie die Abweichung aufgeholt und kurzfristig in anderen Bereichen vollständig ausgeglichen wird.
  22. Der Anteil selbst erzeugter erneuerbarer Energie wird Vergabekriterium für öffentliche Aufträge von Land und Kommunen.
  23. Auslaufende Fördergelder aus EEG und EU für Quartierslösungen in der Strom- und Wärmeversorgung werden übergangsweise als Landesförderung fortgeführt und ausgebaut.
  24. Das Land übernimmt Förderprogramme zur energetischen Stadtsanierung und zum Quartiersmanagement notfalls selbst.
  25. Land und Arbeitsagentur fördern die Ausbildung in Berufen des Nah- und Güterverkehrs.
  26. Ein Landesprogramm „Medizinische Versorgung im ländlichen Raum“ garantiert eine flächendeckende, wohnortnahe Gesundheitsversorgung.
  27. Der Freistaat stattet die Kommunen so aus, dass sie eine gut erreichbare Gesundheits- und Pflegeversorgung bereitstellen können.
  28. Die jährlichen Krankenhausinvestitionen des Freistaats werden auf 1,3 Milliarden Euro verdoppelt.
  29. Die Investitionsmittel des Freistaats für Krankenhäuser werden verdoppelt.
  30. Das Land unterstützt die Universitätskliniken bei der Gegenfinanzierung der Mehrkosten durch Insourcing und Tariflöhne.
  31. Beim Landesamt für Pflege wird eine zentrale, anonyme Beschwerdestelle eingerichtet.
  32. Es wird ein Landesgesundheitsplan mit konkret überprüfbaren Zielen aufgestellt.
  33. Eine umfassende Gesundheitsberichterstattung dient dazu, regionale und geschlechtsspezifische Gesundheitsziele in einem Landesgesundheitsplan zu entwickeln und umzusetzen.
  34. Die Gesundheitsplanung von Land und Kommunen stellt eine wohnortnahe Versorgung sicher.
  35. Das Land setzt sich für einen Systemwechsel ein, bei dem sich alle Menschen angemessen und solidarisch an der Finanzierung des Gesundheitswesens beteiligen.
  36. Das Land treibt die Legalisierung von Cannabis voran, notfalls über eine Bundesratsinitiative.
  37. Eine Landesfachstelle für Barrierefreiheit wird eingerichtet.
  38. Eine Landesfachstelle für Barrierefreiheit wird eingerichtet, die sich aus Betroffenen und Verbänden zusammensetzt.
  39. Das Land unterstützt die Vernetzung von Menschen mit Behinderungen, Seniorinnen und Senioren, Elternverbänden und Vertretungen aller Parteien.
  40. Bayern startet humanitäre Initiativen zur Aufnahme von Geflüchteten aus Lagern an den Grenzen Europas.
  41. Auf Landesebene wird eine unabhängige Beschwerde- und Ermittlungsstelle für die Polizei eingerichtet.
  42. Die parlamentarische Aufklärung des Rechtsterrors im Landtag wird vorangetrieben.
  43. Das Land stellt den Kommunen Mittel für die Rekommunalisierung von Wohnungen, Krankenhäusern, Wasser- und Energieversorgung bereit.
  44. Verfestigte Kassenkredite der Kommunen werden in einen Altschuldenfonds von Land und Bund übernommen und getilgt.
  45. Nach dem Konnexitätsprinzip finanzieren Bund und Länder die von ihnen verursachten Kosten.
  46. Eine bayerische Koordinations- und Förderstelle für Projekte gegen die digitale Spaltung wird eingerichtet.
  47. Kommunale und landeseigene Datenbanken werden für die Öffentlichkeit zugänglich und durchsuchbar aufbereitet.
  48. Die Staatsregierung setzt sich auf Bundesebene für ein Lohngerechtigkeitsgesetz für Entgeltgleichheit ein.
  49. Bayern erhält einen Aktionsplan gegen Homophobie und Transphobie.
  50. Die Staatsregierung sorgt dafür, dass biologische Lebensmittel am günstigsten sind.
  51. Bayern setzt deutlich mehr Anreize, um bis 2030 30 Prozent Ökolandbau zu erreichen.
  52. Praxisforschung für den Ökolandbau wird vom Land gefördert.
  53. Die Agrarsubventionen werden so umgestellt, dass Produkte mit kurzen Transportwegen bevorzugt werden.
  54. Bayern fördert Forschung im Ökolandbau mit einer eigenen Förderpraxis.
  55. Die Staatsregierung ist verpflichtet, Kultur zu schützen und zu fördern.
  56. Das Land erstattet den Veranstaltern die Differenz zwischen Bayern-Pass-Preis und regulärem Preis.
  57. Bayern stößt Initiativen für europaweite Städtekommunikation zur Förderung von Solidarität und Verständnis an.
  58. Die Landesregierung ergreift eine Initiative zur Schließung der US-Kasernen und Militärstützpunkte in Ansbach, Katterbach, Garmisch, Grafenwöhr, Hohenfels, Illesheim und Vilseck.
  59. Der Freistaat verhindert, dass sich Firmen ansiedeln, die illegal Überwachungssoftware in autoritäre Staaten exportieren.
Koalitionsvertrag 10312
Mehr Geld 5
Mehr Rechte oder Angebote 5
Weniger Pflichten 2
Bleibt wie bisher 3
Weniger Geld 1
Mehr Pflichten 9

Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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