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Länder

Staat: was die Programme zur Landtagswahl im Saarland für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.

Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen im Saarland

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Programme zur Landtagswahl 2027

Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten oder begünstigen. Die Programme sind unterschiedlich lang; den Anteil am Programm zeigt der Balken beim Darüberfahren. Auf ein Programm klicken, um seine Forderungen zu sehen.
SPD 2012
Mehr Geld 1
Mehr Rechte oder Angebote 1
Ohne klare Richtung 1
Weniger Geld 4
Mehr Pflichten 17
CDU 2554
Mehr Geld 4
Bleibt wie bisher 3
Ohne klare Richtung 2
Weniger Geld 2
Mehr Pflichten 23
  1. Aus Landesmitteln werden weiter Programme zur Integration von Langzeitarbeitslosen aufgelegt.
  2. Bestehende landesgesetzliche Arbeitsmarktregelungen werden auf Wirkung, Umsetzbarkeit und Bürokratieaufwand evaluiert.
  3. Die sachgrundlose Befristung im Landesdienst soll abgeschafft werden.
  4. Ein Sofortprogramm prüft Landesliegenschaften in Ballungsgebieten auf Wohnbebauung und überlässt geeignete Flächen der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft.
  5. Ein Förderlotse im Bauministerium wird gestärkt und zum ressortübergreifenden Ansprechpartner für alle Zuschussprogramme.
  6. Bei geeigneten Landesprojekten werden regelmäßig Wettbewerbe durchgeführt.
  7. Alle Ausgaben des Landes werden zur Finanzierung weiterer Investitionen laufend überprüft.
  8. Strukturelle Ausgaben im Landeshaushalt werden auf Effizienz und Wirksamkeit überprüft.
  9. Ein Landesprogramm zur Kompensation gesenkter Hebesätze setzt die Einbindung des Bundes in eine kommunale Entschuldungsstrategie voraus.
  10. Land, Kommunen und Träger sollen eine langfristige Strategie zur Ausbildung, Gewinnung und Qualifizierung von Kita-Fachkräften erarbeiten.
  11. Ein Konnexitäts- und Kommunal-Check prüft Vorhaben des Landes auf ihre finanziellen Auswirkungen auf die Kommunen.
  12. Für Schwimmbäder soll es eine landesweite Bedarfsplanung und -steuerung geben.
  13. Nachhaltigkeit soll als Querschnittsaufgabe zentraler Maßstab von Regierungsentscheidungen werden.
  14. Das Land soll über eine eigene Gesellschaft in die Energieerzeugung einsteigen.
  15. Die naturnahe Bewirtschaftung des Staatswaldes wird fortgeführt und strikt auf Stabilität und Widerstandsfähigkeit der Waldökosysteme ausgerichtet.
  16. Das Insektenmonitoring des Landes soll stetig ausgebaut und aktualisiert werden.
  17. Am Sozialministerium soll eine Fachstelle für Barrierefreiheit eingerichtet werden.
  18. Das saarländische Modell der Pflegeassistenten-Ausbildung soll bundesweit anerkannt und übernommen werden.
  19. Auf Landesebene soll eine unabhängige Beauftragte für gleichberechtigte Teilhabe eingesetzt werden.
  20. Die Landesgleichstellungsbeauftragte soll Frauenverbände und kommunale Frauenbeauftragte unterstützen und Anlaufstelle für Unternehmen sein.
  21. Für Gremien und Aufsichtsräte des Landes sollen unabweisbare Zielgrößen mit dem Ziel der Parität festgelegt werden.
  22. Der Schutzbeauftragte soll beraten und dem Landtag regelmäßig über Verbesserungspotential berichten.
  23. Die Landesregierung soll in Europa als Anwalt saarländischer Industrieunternehmen, Gewerkschaften und des Mittelstands auftreten.
AfD 17​3
Mehr Geld 3
Weniger Geld 6
Mehr Pflichten 13
  1. Die Landesregierung soll dafür sorgen, dass ausreichend Intensivbetten und vor allem Personal zur Verfügung stehen.
  2. Die Landesregierung soll sicherstellen, dass alle Betroffenen mit Medizin und Schutzausrüstung versorgt werden können.
  3. Das Saarland begleitet die Gründung und Ansiedlung von Unternehmen mit zukunftsweisenden Technologien als Risikokapitalgeber und Vermittler.
  4. Das Saarland unterstützt solche Unternehmen unter definierten Voraussetzungen zeitlich begrenzt auch finanziell.
  5. Die Landesregierung soll gegen alle Formen des Extremismus entschieden vorgehen.
  6. Bundes- und Landesregierung sollen auf einen EU-weiten Schutz von Zugvögeln hinwirken, vor allem auf der nächsten Vertragsstaatenkonferenz zu wandernden Tierarten.
  7. Die Biolandwirtschaft im Saarland wird durch Maßnahmen der Landesregierung auf mindestens 50 Prozent ausgebaut.
  8. Die Landesregierung unterstützt die Ausbaupläne der Kommunen für schnelles Internet im ländlichen und grenznahen Raum.
  9. Das Land beteiligt sich finanziell an einem besseren Schallschutz an Bahnstrecken.
  10. Überregionale Baulandkommissionen von Bund, Ländern, Kommunen, Regionalverbünden und Flächeneigentümern sollen die Erschließung von Bauland vorantreiben.
  11. Alle Ausgaben sollen kritisch hinterfragt und mit Landesrechnungshof und Bund der Steuerzahler neu bewertet werden.
  12. Die Kommunen sollen für wegfallende Straßenausbaubeiträge eine einfach gestaltete Kompensation vom Land erhalten.
  13. Bund und Land sollen ein Infrastrukturförderprogramm für Städte und Gemeinden auflegen.
Grüne 5211
Mehr Geld 1
Teils begünstigend, teils belastend 1
Weniger Geld 2
Mehr Pflichten 50
  1. Kunst und Kultur gelten als unverzichtbarer Bestandteil der Gesellschaft und als Pflichtaufgabe des Landes.
  2. Die Landesregierung setzt sich im Bundesrat für die Transformation ein.
  3. Klimaschutz und Nachhaltigkeit werden als Staatsziel in der saarländischen Verfassung verankert.
  4. Ein Konzept für Nachhaltigkeit bei Bau und Gebäudenutzung wird erarbeitet und von der Landesregierung als Leitlinie festgeschrieben.
  5. Die Landesverwaltung wird bis 2030 klimaneutral.
  6. Die Gebäude des Landes werden mit erneuerbaren Heiz- und Kühlsystemen ausgestattet und umfassend energetisch modernisiert.
  7. Ein Solarstandard über Neubauten hinaus macht die Dächer der Landesbehörden zu Solarkraftwerken.
  8. Beschaffung und Förderkriterien des Landes orientieren sich an ökologischen, menschenrechtlichen und sozialen Standards.
  9. Neubauten des Landes werden nach Plusenergiehaus-Standards errichtet.
  10. Für bestehende Landesgebäude wird ein Sanierungsfahrplan erstellt.
  11. Im Staatswald gilt ein Einschlagstopp für über 100 Jahre alte Buchen.
  12. Alle Förderinstrumente des Landes werden an Kriterien ökologischer Nachhaltigkeit angepasst.
  13. Landeseigene Flächen werden vorbildlich im Sinne von Klimaschutz- und Biodiversitätszielen bewirtschaftet.
  14. Das Land stößt mit Regionalverband, Landkreisen und Kommunen Projekte zum Artenschutz mit möglichst großer Flächenwirkung an.
  15. Das Land plant mit Kommunen und Landnutzern einen landesweiten Biotopverbund.
  16. Das Land erarbeitet mit Kommunen sowie Wald- und Landwirtschaft Konzepte gegen Überschwemmungen und Sturzfluten und unterstützt deren Umsetzung.
  17. Die Nachhaltigkeitsansätze des Landes werden zu einer ressortübergreifenden Nachhaltigkeitsstrategie mit breiter Beteiligung und jährlicher Erfolgskontrolle weiterentwickelt.
  18. Die Landesregierung setzt sich auf der Agrarministerkonferenz für den Umbau zu einer umwelt- und ressourcenschonenden Landwirtschaft ein.
  19. Land und Kommunen entwickeln gemeinsam Ortsteillösungen für Mikroklima- und Gewässerschutz sowie Regenwassermanagement.
  20. Die Baulast für Radschnellwege wird beim Landesbetrieb für Straßenbau verankert.
  21. Der Landesbetrieb für Straßenbau plant und baut bei Erhaltungsmaßnahmen verbindlich sichere Radwege mit.
  22. Das Verkehrsministerium setzt sich für die Streichung nicht mehr zeitgemäßer und naturfeindlicher Vorhaben aus dem Bundesverkehrswegeplan ein.
  23. Der Landesbetrieb für Straßenbau schafft in seinem Zuständigkeitsbereich Querungsmöglichkeiten mit fußgängerfreundlichen Ampelschaltungen.
  24. Maßnahmen zur kontinuierlichen Verbesserung der Informationssicherheit in Ministerien und Kommunen werden zeitnah umgesetzt.
  25. Innerhalb der Kommunalaufsicht wird eine Landesprüfstelle eingerichtet, die die Informationssicherheit in Kommunen sicherstellt und verbessert.
  26. Die Informationssicherheit in den Ministerien soll regelmäßig auf Basis normativer Standards zertifiziert werden.
  27. Schulsozialarbeit soll im Schulordnungsgesetz als Pflichtaufgabe von Landkreisen und Land verankert werden.
  28. Die Vernetzung von Hochschulen und Forschungseinrichtungen soll eine vorrangige Aufgabe der Landesregierung sein.
  29. Das Land ruft die Bundesmittel für den sozialen Wohnungsbau vollständig ab und leitet sie an die Kommunen weiter.
  30. Das Land startet eine Breitbandinitiative mit staatlichen Zuschüssen.
  31. Das Land schafft neue Förderprogramme für kulturelle Vereine und Gruppen und erweitert bestehende.
  32. Das Land stellt den Kommunen Finanzmittel für die Kulturförderung als Pflichtaufgabe bereit.
  33. Das Land soll durch eine bessere Infrastruktur den Rahmen für die Transformation innovativer Unternehmen schaffen.
  34. Eine übergeordnete landesweite Strategie zum demografischen Wandel enthält eine verpflichtende Bewertung und Berichterstattung.
  35. Über Fortschritte in der Integrationsarbeit wird regelmäßig berichtet.
  36. Entscheidungen aller Landesressorts werden auf Diskriminierungsfreiheit gegenüber Menschen mit Migrationsgeschichte überprüft.
  37. Die gesetzlichen Regelungen zu Integrationsbeiräten werden mit Kommunen und migrantischer Bevölkerung evaluiert und überarbeitet.
  38. Zur Schließung der Lohnlücke zwischen Frauen und Männern wird eine Bundesratsinitiative ergriffen.
  39. Befristete Verträge im Landesdienst werden deutlich reduziert.
  40. Der Landeshaushalt wird auf geschlechtergerechte Mittelveranschlagung überprüft.
  41. Gender Budgeting wird im Landeshaushalt eingeführt.
  42. Entscheidungen aller Landesressorts werden auf ihre Geschlechtergerechtigkeit überprüft.
  43. Der Landesaktionsplan für queere Menschen wird fortlaufend überprüft und weiterentwickelt.
  44. Eine Landesbeauftragte oder ein Landesbeauftragter für LSBTIQ* wird eingesetzt.
  45. Die Kontrollrechte der Abgeordneten gegenüber der Regierung werden durch ein Akteneinsichtsrecht gestärkt.
  46. Die Landesregierung nutzt ihre Mitwirkungsrechte an der Bundesgesetzgebung für einen neuen Umgang mit Cannabis.
  47. Ein Investitionskompetenzprogramm auf Landesebene wird aufgesetzt, um Fördermöglichkeiten zu nutzen und Investitionen professionell umzusetzen.
  48. Kommunen werden bei Planung und Durchführung von Investitionsprojekten und bei der Einwerbung von Fördermitteln unterstützt.
  49. Zentrale Kompetenzteams unterstützen besonders kleinere und mittlere Kommunen bei der Einwerbung von Fördermitteln und der Projektplanung.
  50. Kommunalaufsicht und Innenministerium schaffen Transparenz über die Risiken der Zinsentwicklung für die kommunalen Haushalte.
FDP 23​3
Mehr Geld 2
Mehr Rechte oder Angebote 1
Weniger Geld 3
Mehr Pflichten 22
  1. Für die Vergabe von Kitaplätzen aller Träger soll eine zentrale verbindliche Koordinationsstelle auf Landesebene eingerichtet werden.
  2. Bund und Land sollen ein gemeinsames Programm zur regelmäßigen baulichen Instandsetzung und Modernisierung von Schulen auflegen.
  3. Das Land soll die Fahrtkosten zu Berufsorientierungsprogrammen in überbetrieblichen Bildungsstätten übernehmen.
  4. Das Land soll die Gebühren für Meisterprüfungen und vorbereitende Lehrgänge übernehmen.
  5. Das Land soll sich für eine Anpassung der Safeguard-Bestimmungen für Stahl aus Nicht-EU-Ländern einsetzen.
  6. Der Landeshaushalt soll gezielt auf Einsparmöglichkeiten überprüft werden.
  7. Der Landesentwicklungsplan soll regelmäßig die Bedürfnisse der Kommunen erheben und bei der Baulandausweisung ökologische, infrastrukturelle und demografische Aspekte berücksichtigen.
  8. Land und Verkehrsunternehmen sollen einen flächendeckenden ÖPNV mit möglichst klimaneutralen Antrieben ermöglichen.
  9. Die Landesregierung setzt sich dafür ein, dass das Saarland mit Luxemburg und Frankreich grenzüberschreitende Pilotregion für autonomes Fahren wird.
  10. Das Land entwirft gemeinsam mit Städten und Gemeinden eine landesweite Smart-City-Strategie.
  11. Das Land gleicht Nachteile aus notwendigen Einschränkungen so weit wie möglich aus.
  12. Das Land schafft für Notfälle Möglichkeiten für alternative Unterrichtsformen.
  13. Der Katastrophenschutz wird durch stärkeres Engagement des Landes gestärkt.
  14. Land, Landkreise und Regionalverband stellen mehr geländegängige Katastrophenschutzfahrzeuge bereit.
  15. Das Land beteiligt sich stärker an einer zentralen Beschaffung von Feuerwehrausrüstung.
  16. Der Landesanteil an der Feuerschutzsteuer wird ausschließlich für die zentrale Beschaffung von Feuerwehrausrüstung eingesetzt.
  17. Das Land unterstützt die Kommunen stärker bei Planung, Beratung und Förderung.
  18. Landesgesetze und Vorgaben werden in einem Ehrenamtscheck auf vermeidbare Hürden für Ehrenamtliche überprüft.
  19. Die Landesregierung plant mit Kassenärztlicher Vereinigung und Krankenkassen die ambulante und fachärztliche Versorgung flächendeckend.
  20. Das Land richtet eine Task Force Photovoltaik ein, die Kommunen bei Beratung, Planung und Umsetzung unterstützt.
  21. Das Land beteiligt sich mit dem Anspruch moderner Züchtungsmethoden an der Weiterentwicklung der Ackerbaustrategie des Bundes.
  22. Das Land sorgt dafür, dass genügend Deponiekapazitäten vorhanden sind, etwa für mineralische Abfälle.
Linke 3637
Mehr Geld 3
Mehr Rechte oder Angebote 4
Teils begünstigend, teils belastend 2
Bleibt wie bisher 1
Weniger Geld 4
Mehr Pflichten 34
  1. Das Land stellt feste Mittel für neue Planstellen an allen Schulformen bereit.
  2. Das Land sorgt für ausreichend bezahlbaren campusnahen Wohnraum für Studierende.
  3. Die Grundlagenforschung wird von Bund und Ländern gemeinsam ausfinanziert.
  4. Bund, Länder und Kommunen bauen ihre Förderleistungen für Weiterbildung aus.
  5. Die Landeszuschüsse für Volkshochschulen für Kurse zum Erwerb von Schulabschlüssen und zur Grundbildung werden erhöht.
  6. Sachgrundlose Befristungen und Kettenbefristungen in der Landesverwaltung werden verboten.
  7. Sachgrundlose Befristungen werden gestrichen, auch in der Landesverwaltung.
  8. Der dauerhaft geförderte öffentliche Arbeitsmarkt wird vom Bund und der Bundesagentur für Arbeit finanziert und vom Saarland unterstützt.
  9. Das Land setzt sich bei Bund und Bundesagentur für Arbeit für ein Modellprojekt dauerhaft geförderter öffentlicher Arbeitsmarkt im Saarland ein.
  10. Das Land sorgt mit mehr Aktivitäten, neuen Industrieprojekten und neuen Produkten für Sicherheit der Beschäftigten.
  11. Regionale Produkte werden vom Land deutlich stärker gefördert.
  12. Das Land errichtet eigene Funkmasten zur Vermietung an Anbieter, wo privater Ausbau unrentabel ist.
  13. In öffentlichen Gebäuden von Land und Kommunen wird freies WLAN angeboten.
  14. Das Land stellt über Krankenhausplan und Bundesratsinitiativen die Weichen für kleine dezentrale Kliniken und wenige zentrale Fachkrankenhäuser.
  15. Insolvente und von Insolvenz bedrohte Kliniken werden vom Land aufgefangen, ihr Weiterbetrieb gesichert und Investitionen bezahlt.
  16. Ein Landesaktionsplan zur Umsetzung der Istanbul-Konvention wird aufgestellt.
  17. Das Land legt ein Sofortprogramm gegen Obdachlosigkeit auf.
  18. Das Saarland erlässt ein eigenes Klimaschutzgesetz.
  19. Geeignete Dächer landeseigener und kommunaler Gebäude erhalten Photovoltaik oder Solarthermie.
  20. Das Land regelt die Finanzierung und personelle Ausstattung von Tierheimen und Gnadenhöfen gesetzlich.
  21. Die Landesregierung startet eine umfassende Investitionsinitiative für die saarländischen Zoos.
  22. Bei politisch gewollten Vorhaben wie dem Ganztagsausbau sorgen Bund und Land für eine adäquate Finanzierung der Kommunen.
  23. Die Kriterien des Bundesverfassungsgerichts für eine angemessene Richterbesoldung gelten auch im Saarland.
  24. Die Kriterien des Bundesverfassungsgerichts für eine angemessene Richterbesoldung gelten auch im Saarland.
  25. Das Land legt regelmäßig einen Kulturbericht vor.
  26. Das Land betreibt eine Kulturentwicklungsplanung.
  27. Das Land finanziert den Botanischen Garten sicher und langfristig.
  28. Das Saarland regt eine jährliche Erhebung zur Qualität der öffentlich-rechtlichen Medien an.
  29. Das Land ergreift eine Bundesratsinitiative zur Abschaffung des Transsexuellengesetzes.
  30. Das Land führt Aufklärungskampagnen über Strukturen, Akteure und Ideologien des Faschismus durch.
  31. Die Rolle der saarländischen Behörden bei den ergebnislosen Ermittlungen im Fall Yeboah wird konsequent aufgearbeitet.
  32. Die Landespflegepläne werden ständig aktualisiert.
  33. Änderungen der saarländischen Verfassung erfordern grundsätzlich einen Volksentscheid.
  34. Politische Bildung und Medienkompetenzvermittlung in Schulen, Berufsschulen und der Landeszentrale für politische Bildung werden verstärkt.
FW 811
Linke, Programmentwurf zur Landtagswahl 2027 13399
Mehr Geld 5
Mehr Rechte oder Angebote 5
Teils begünstigend, teils belastend 2
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 6
Weniger Geld 17
  1. Das Land stellt ein dauerhaft finanziertes Förderprogramm bereit, während die Kommunen Verankerung und Trägerschaft sichern.
  2. Bei den kommunalen Ordnungsämtern werden vom Land finanzierte Fachstellen für kostenlose, niedrigschwellige Mietenberatung geschaffen.
  3. Die Lücke zwischen Sanierungskosten und Heizkostenersparnis bei Mietwohnungen wird durch deutlich stärkere öffentliche Förderung von Bund und Land geschlossen.
  4. Das Land unterstützt Kommunen und Kita-Träger zuverlässig bei der Finanzierung des Kita-Mittagessens.
  5. Der Verwaltungskostenbeitrag der Studierenden wird wieder aus Landesmitteln finanziert.
  6. Bund und Länder finanzieren die Grundlagenforschung in allen Forschungsbereichen gemeinsam aus.
  7. Das Land übernimmt Investitionskosten für Pflegeheime stärker.
  8. Eine vom Land finanzierte nächtliche Notfallstelle für Frauen, die sich verfolgt fühlen, wird eingerichtet.
  9. Land, Kommunen und Verkehrsverbünde legen verbindliche Ausbaupläne für Barrierefreiheit im Nahverkehr vor und finanzieren sie.
  10. Die Landesmittel für die kommunale Abwasserinfrastruktur werden deutlich erhöht, um Kanäle, Kläranlagen und Regenwasserbewirtschaftung an den Klimawandel anzupassen.
  11. Das Land soll das Projekt einer Museenbahn zwischen Völklinger Hütte, Erlebnisbergwerk Velsen und La Mine finanziell unterstützen.
  12. Das Land soll inhabergeführte Gastronomie- und Kneipenbetriebe stärker fördern, insbesondere im ländlichen Raum.
  13. Kosten für Aufgaben, die Bund oder Land den Kommunen zuweisen, sollen nach dem Konnexitätsprinzip vollständig übernommen werden.
  14. Bund und Land sollen politisch gewollte Vorhaben wie den Ausbau der Ganztagsbetreuung in den Schulen vollständig finanzieren.
  15. Das Land soll die Kosten überörtlicher Katastropheneinsätze solidarisch absichern und Kommunen bei größeren Schadenslagen finanziell entlasten.
  16. Das Land soll notwendige Verbesserungen zur Krisenfestigkeit kritischer Infrastrukturen und schutzbedürftiger Einrichtungen finanziell unterstützen.
  17. Bei Marketing- und PR-Maßnahmen von Staatskanzlei und Ministerien, teuren Repräsentationsveranstaltungen und Imageprojekten soll gespart werden.
Mehr Pflichten 127
  1. Das Land unterstützt Städte und Gemeinden beim Wohnungsbau.
  2. Das Land baut selbst wieder Wohnungen.
  3. Das Land führt eine bedarfsgerechte Kindergrundsicherung durch ergänzende Landesleistungen ein.
  4. Das Saarland unterstützt im Bundesrat Initiativen für eine armutsfeste Rente.
  5. Der Kampf gegen Altersarmut wird als Querschnittsaufgabe in allen sozial-, wohnungs- und strukturpolitischen Maßnahmen des Landes verankert.
  6. Einsamkeit wird als generationenübergreifendes Querschnittsthema in der Landespolitik und im Landesaktionsplan systematisch erfasst und bekämpft.
  7. Der Landesaktionsplan gegen Armut wird konsequent umgesetzt, weiterentwickelt und ausgeweitet, mit verbindlichen Maßnahmen, klaren Zielvorgaben und regelmäßiger Berichterstattung.
  8. Das Land stellt ein dauerhaft finanziertes Förderprogramm bereit, während die Kommunen Verankerung und Trägerschaft sichern.
  9. Das Land legt eigene Programme zur Abfederung von Energiepreissteigerungen auf.
  10. Das Land unterstützt eine aktive Preisbeobachtung in zentralen Bereichen der Grundversorgung.
  11. Das Saarland soll den Wohnungsmarkt aktiv gestalten und den Ausverkauf der Städte und Gemeinden stoppen.
  12. Langfristige öffentliche Finanzierung, eine aktive Grundstückspolitik des Landes und enge Kooperation mit den Kommunen schaffen dauerhaft bezahlbaren Wohnraum.
  13. Das Land fördert Haushalte mit kleinem und mittlerem Einkommen bei der Sanierung ihres Wohneigentums, etwa durch Kreditbürgschaften.
  14. Alle Landesstellen werden angewiesen, Räumungen nach Möglichkeit abzuwenden.
  15. Im Land wird eine Monitoringstelle eingerichtet, die die schulische Mitbestimmung nach dem Schulmitbestimmungsgesetz fördert und überwacht.
  16. Eine landesweite Monitoringstelle stärkt die Mitbestimmung von Schülerinnen und Schülern.
  17. Das Land unterstützt Kommunen und Kita-Träger zuverlässig bei der Finanzierung des Kita-Mittagessens.
  18. Auf Landesebene werden klare Leitlinien für den Einsatz digitaler Lernkonzepte festgelegt.
  19. Das Land verstärkt Personalaufbau, Personalentwicklung und die Verbesserung der Arbeitsbedingungen an Schulen deutlich.
  20. Die Landesregierung schafft dauerhaft mehr Planstellen für Lehrkräfte, insbesondere an Grund-, Gemeinschafts- und Förderschulen.
  21. Der Verwaltungskostenbeitrag der Studierenden wird wieder aus Landesmitteln finanziert.
  22. Bund und Länder finanzieren die Grundlagenforschung in allen Forschungsbereichen gemeinsam aus.
  23. Das Land schafft mit Krankenkassen und Leistungserbringern ein flächendeckendes, für Betroffene kostenfreies System medizinisch notwendiger Heimfahrten.
  24. Das Land fördert Ausbildungsstellen in der Psychotherapie.
  25. Das Land unterstützt psychotherapeutische Praxisgründungen in strukturschwachen Regionen.
  26. Das Land setzt finanzielle Anreize für Psychotherapeutinnen und -therapeuten im öffentlichen oder kommunalen Bereich.
  27. Menschen, die privat Angehörige pflegen, können direkt beim Land mit tariflicher Bezahlung und sozialer Absicherung angestellt werden.
  28. Das Land übernimmt Investitionskosten für Pflegeheime stärker.
  29. Das Land stellt landesweit eine bedarfsgerechte Pflegeplanung sicher.
  30. Das Land unterstützt den Aufbau spezialisierter Versorgungsangebote für Menschen mit Long Covid und Post-Covid-Erkrankungen.
  31. Das Land fördert Forschung und Vernetzung zu Long Covid und Post-Covid-Erkrankungen.
  32. Das Land stärkt die Fortbildung von Gesundheitspersonal zu Long Covid und Post-Covid-Erkrankungen.
  33. Die Landespolitik schafft gesundheitsfördernde Rahmenbedingungen wie Grünflächen, sichere Rad- und Fußwege sowie Sport- und Bewegungsangebote.
  34. Die Landesholding ermöglicht die Anstellung privater Pflegepersonen beim Land.
  35. Die Landesregierung setzt sich stärker für Energiepartnerschaften mit Regionen mit guten Bedingungen für erneuerbare Energien ein, etwa an der französischen Atlantikküste.
  36. Die Landesregierung setzt sich auf Bundesebene dafür ein, an den Zielen für klimaneutralen, grünen Stahl festzuhalten.
  37. Das Land fördert passgenaue Weiterbildung und berufliche Qualifizierung stärker, einschließlich finanzieller Unterstützung und bezahlter Freistellung.
  38. Öffentliche Aufträge und Kooperationen des Landes gehen nur an Unternehmen, die feste Anstellungen statt Subunternehmerketten nutzen.
  39. Das Land nutzt seinen Einfluss in der Tarifgemeinschaft deutscher Länder für bessere Tarifverträge.
  40. Das Saarland setzt sich klar gegen den militärischen Fluglärm durch Übungen über seinen Regionen ein.
  41. Eine Landeskommission für Gleichstellung und Feminismus wird geschaffen, die die Landesregierung berät, eigene Impulse setzt und Gesetze aus frauenpolitischer und queerer Perspektive prüft.
  42. Die Landeskommission bündelt die Expertise von Frauen und queeren Menschen aus Parteien, Verbänden, Kirchen und Organisationen und bringt sie in politische Entscheidungen ein.
  43. Die Landeskommission für Gleichstellung führt Fachtagungen durch, vernetzt Akteurinnen, betreibt Öffentlichkeitsarbeit und steht im regelmäßigen Austausch mit Landtag und Regierung.
  44. Eine unabhängige Meldestelle für Verstöße gegen das Landesgleichstellungsgesetz wird eingerichtet, die mindestens für den gesamten öffentlichen Dienst zuständig ist.
  45. Frauen- und Queerberatungsstellen, Notrufe und Interventionsstellen werden dauerhaft finanziert und personell abgesichert.
  46. Eine vom Land finanzierte nächtliche Notfallstelle für Frauen, die sich verfolgt fühlen, wird eingerichtet.
  47. Das Land sorgt für einen Zugang zu kostenfreien Verhütungsmitteln.
  48. Das Land sorgt für einen Zugang zu kostenfreien Menstruationsartikeln.
  49. Das Land sorgt für einen sicheren und kostenfreien Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen.
  50. Die Landespolitik berücksichtigt konsequent die gesundheitlichen Bedürfnisse von Frauen und queeren Menschen.
  51. Das Land stellt gleichwertige und transparente Gehälter in öffentlichen Betrieben sicher.
  52. Jede politische Entscheidung des Landes wird auf ihre Auswirkungen auf Frauen und queere Menschen geprüft.
  53. Jede Maßnahme des Landes wird auf ihre Auswirkungen auf die Gerechtigkeit für Frauen und queere Menschen geprüft.
  54. Auf Landesebene wird eine Beauftragtenstelle für Kinderrechte eingerichtet.
  55. Die Rechte von Kindern und Jugendlichen werden mit einem eigenen Artikel in der Landesverfassung verankert.
  56. Das Land erhält die Grundinfrastruktur der Jugendzentren und fördert sie gesichert, auch bei Kürzungen von Bundesmitteln.
  57. Auf Landesebene wird eine beauftragte Person für Kinderrechte eingesetzt.
  58. Geflüchtete werden dezentral, barrierefrei und sicher untergebracht, verbunden mit Integrationsmaßnahmen und unterstützt durch die Landesverwaltung.
  59. Das Saarland schöpft seine rechtlichen und politischen Spielräume aus, um Abschiebungen zu reduzieren.
  60. Bleiberechtsregelungen, Härtefallverfahren und Ermessensspielräume werden konsequent genutzt.
  61. Die politischen Institutionen des Saarlandes werden konsequent barrierefrei gestaltet.
  62. Landtagssitzungen und öffentliche Veranstaltungen von Landesbehörden werden standardmäßig mit Untertitelung, Gebärdensprache, leichter Sprache und digitaler Übertragung zugänglich gemacht.
  63. Land, Kommunen und Verkehrsverbünde legen verbindliche Ausbaupläne für Barrierefreiheit im Nahverkehr vor und finanzieren sie.
  64. Landesverwaltung, Schulen, Hochschulen und landeseigene Betriebe beschäftigen deutlich mehr behinderte Menschen.
  65. Arbeitsplätze im Landesdienst werden barrierefrei gestaltet.
  66. Öffentliche Aufträge werden verstärkt an Inklusionsbetriebe und Betriebe vergeben, die behinderte Menschen beschäftigen und gute Arbeitsbedingungen bieten.
  67. Die Landesregierung behandelt Inklusion als verbindliche Aufgabe aller Ministerien.
  68. Ein landesweiter Aktionsplan zur UN-Behindertenrechtskonvention wird regelmäßig fortgeschrieben und mit Zielen, Zeitplänen und Mitteln hinterlegt.
  69. Alle Landesgesetze und Förderprogramme werden systematisch auf Barrierefreiheit und Teilhabe überprüft.
  70. Land und Kommunen finanzieren den Saarländischen Verkehrsverbund zunehmend aus öffentlichen Mitteln, um Fahrgeldeinnahmen schrittweise zu ersetzen.
  71. Bund, Land und Kommunen sollen gemeinsam die Finanzierung des Nahverkehrs sichern, damit Mobilität nicht vom Einkommen abhängt.
  72. Die touristischen Verkehre der Losheimer Museumseisenbahn und der Ostertalbahn werden erhalten und mit Landesmitteln unterstützt.
  73. Das Land baut Landesprogramme zur Kofinanzierung von Modernisierungsmaßnahmen an Bahnhöfen aus und beteiligt sich aktiv an Planung und Finanzierung.
  74. Das Land übt stärkeren politischen Druck auf die Deutsche Bahn und den Bund aus, Investitionen im Saarland zu priorisieren.
  75. Das Land fordert bei der Bahn eigene Standards für Barrierefreiheit und Sicherheit von Bahnhöfen ein, etwa Aufzüge, Rampen, Toiletten, Beleuchtung und Personalpräsenz.
  76. Das Land unterstützt die Kommunen bei Aufbau, Personal und Betrieb der Nacht-Rufbusse.
  77. Das ÖPNV-Gesetz wird novelliert, um die Strukturen neu zu ordnen und eine Ausgleichsfinanzierung des Landes für den kommunalen ÖPNV-Ausbau zu sichern.
  78. Kommunen und Verkehrsunternehmen erhalten für die Qualitätsoffensive eine dauerhafte Ausgleichsfinanzierung vom Land.
  79. Das Land beschafft Elektrobusse über eine zentrale Koordinierungsstelle und stellt sie den ÖPNV-Unternehmen zu günstigen Leasingkonditionen zur Verfügung.
  80. Das Land übt gegenüber Bund und Deutscher Bahn mehr Druck für die Modernisierung zentraler Strecken aus.
  81. Das Land beteiligt sich, wo rechtlich möglich, an Planungen und Investitionen für Schienenstrecken.
  82. Das Land unterstützt Fahrschülerinnen und Fahrschüler mit geringem Einkommen direkt mit Zuschüssen zum Führerschein.
  83. Das Land fördert Kooperationen mit Fahrschulen für vergünstigte Kurse.
  84. Das Land sichert eine solide Ausgleichsfinanzierung für den ÖPNV.
  85. Das Land legt ein dauerhaft finanziertes Landesprogramm für klimafeste Kommunen auf.
  86. Das Land setzt sich für eine grundlegende Entschuldung der saarländischen Kommunen ein.
  87. Jede Entscheidung der Landespolitik wird darauf geprüft, wie sie Klimaschutz, den Abbau sozialer Ungleichheit und Resilienz voranbringt.
  88. Klimapolitik wird als Querschnittsaufgabe verankert, die alle Landesressorts auf soziale Ausgeglichenheit, Resilienz und Klimawirkungen prüft.
  89. Eine Energie- und Klimaschutzagentur Saarland wird Knotenpunkt der Energiewende, vernetzt die Akteure, stößt Projekte an und bündelt Wissen und Fördermittel.
  90. Über eine Landesholding investiert das Land selbst strategisch in erneuerbare Energien, Wärmenetze, Speicher und Energieinfrastruktur.
  91. Das Saarland macht auf allen politischen Ebenen Druck für die Abschaltung von Cattenom.
  92. Die Landesregierung treibt den Ausbau erneuerbarer Energien als Alternative zur Atomkraft konsequent voran.
  93. Eine Energie- und Klimaschutzagentur Saarland wird als Stelle für Beratung, Vernetzung und Umsetzung der Energiewende eingerichtet.
  94. Das Saarland geht aktiver gegen industrielle Tierhaltung vor.
  95. Förderungen, Subventionen und öffentliche Aufträge an Tierhaltungsbetriebe werden an strenge Tierschutz- und Umweltstandards gebunden.
  96. Das Saarland schränkt mit landesrechtlichen Mitteln Zucht, Handel und Ausstellung von Tieren mit zuchtbedingten Gesundheitsbeeinträchtigungen ein.
  97. Die bestehenden tierschutzrechtlichen Vorgaben zur Tierzucht werden konsequent kontrolliert und durchgesetzt.
  98. Die Lebensräume heimischer Arten werden in allen Landesplanungen gesichert und vernetzt.
  99. Das Land fördert kommunale Kultureinrichtungen dauerhaft und verlässlich institutionell.
  100. Das Land unterstützt die Kommunen bei der kulturellen Pflichtaufgabe gesetzlich verpflichtend und finanziell abgesichert.
  101. Das Land soll das Projekt einer Museenbahn zwischen Völklinger Hütte, Erlebnisbergwerk Velsen und La Mine finanziell unterstützen.
  102. Das Land soll inhabergeführte Gastronomie- und Kneipenbetriebe stärker fördern, insbesondere im ländlichen Raum.
  103. Das Saarland soll eine Bundesratsinitiative zur Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie einbringen.
  104. Kultur soll als Pflichtaufgabe verankert werden.
  105. Land und Kommunen sollen Kultur verlässlich und langfristig finanzieren.
  106. In Elversberg sollen Investitionen in Stadioninfrastruktur und Verkehrsanbindung gemeinsam von Land und Kommunen umgesetzt werden.
  107. Das Saarland soll mit seinen Nachbarregionen dafür sorgen, dass soziale Rechte nicht an der Grenze verloren gehen.
  108. Das Land soll grenzüberschreitende Initiativen in Kultur, Bildung, Wissenschaft und kommunaler Kooperation systematisch unterstützen.
  109. Die Landesregierung soll allen Jugendlichen mit Erreichen des 18. Lebensjahres einen kostenfreien Interrail-Jugendpass zusenden.
  110. Das Saarland soll den Kontakt zwischen Schulen, Hochschulen, Jugendorganisationen und Kultureinrichtungen in Frankreich, Luxemburg und darüber hinaus stärken.
  111. Das Land soll die Zusammenarbeit mit französischen Partnern systematisch stärken.
  112. Das Land soll grenzüberschreitende Bildungs- und Gedenkprojekte fördern.
  113. Das Land soll den Austausch von Schulen, Jugendgruppen und zivilgesellschaftlichen Initiativen mit Frankreich unterstützen.
  114. Das Saarland soll Sensibilisierungskampagnen und niedrigschwellige Angebote zur Abfallvermeidung fördern.
  115. Die landesrechtlichen Spielräume zur Begrenzung des Glücksspiels sollen maximal ausgeschöpft werden.
  116. Der Untersuchungsausschuss soll alle Vorwürfe zur NVG-Affäre und die Rolle der kommunalen Aufsicht umfassend aufklären und Empfehlungen für rechtsstaatliche Konsequenzen erarbeiten.
  117. Das Land soll gemeinsam mit den Betreibern kritischer Infrastrukturen regelmäßig Risiken erfassen.
  118. Bestehende Schwachstellen kritischer Infrastrukturen sollen transparent gemacht werden.
  119. Das Land unterstützt Schulen, Krankenhäuser, Pflege- und Behinderteneinrichtungen sowie Wohnungslosenunterkünfte bei Notfallplanung, Evakuierung, Schulungen und Notstromversorgung.
  120. Das Land soll die Kosten überörtlicher Katastropheneinsätze solidarisch absichern und Kommunen bei größeren Schadenslagen finanziell entlasten.
  121. Das Land soll Notfallpläne, Evakuierungskonzepte und Notstromversorgung kritischer Infrastrukturen und schutzbedürftiger Einrichtungen regelmäßig überprüfen.
  122. Das Land soll notwendige Verbesserungen zur Krisenfestigkeit kritischer Infrastrukturen und schutzbedürftiger Einrichtungen finanziell unterstützen.
  123. Im Saarland soll eine Agentur Strategische Investitionen eingerichtet werden, um den Investitionsstau zu überwinden und die klimaneutrale Transformation der Landesunternehmen zu steuern.
  124. Das Land soll eigene Landesfonds zur Unterstützung kommunaler Investitionen auflegen.
  125. Die Landesregierung soll sich für die Einführung einer Vermögensteuer einsetzen.
  126. Die Landesregierung soll sich für angemessene Erbschaftsteuern einsetzen.
  127. Die Landesverwaltung soll transparent und frühzeitig über Förderentscheidungen informieren.

Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht

KI-Hinweis

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