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Zivilgesellschaft und Stiftungen

Organisationen: was die Programme zur Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.

Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Nordrhein-Westfalen

Ohne Einzug ins Parlament

Programme zur Landtagswahl 2027

Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten oder begünstigen. Die Programme sind unterschiedlich lang; den Anteil am Programm zeigt der Balken beim Darüberfahren. Auf ein Programm klicken, um seine Forderungen zu sehen.
CDU ​421
Mehr Geld 9
Mehr Rechte oder Angebote 10
Weniger Pflichten 3
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 3
SPD ​617
Mehr Geld 3
Mehr Rechte oder Angebote 14
  1. Unter Beteiligung von Wirtschaftszweigen, Gewerkschaften und Zivilgesellschaft wird eine Agentur gegründet, die die Transformation koordiniert und die Beteiligten berät.
  2. Sozialpartner, Zivilgesellschaft und kommunale sowie regionale Entscheidungsträger werden in regionalen Transformationsräten zusammengebracht.
  3. Mit den Jugendverbänden wird eine Landesstrategie für eine einmischende Kinder- und Jugendpolitik umgesetzt und als Querschnittsaufgabe verbindlich verankert.
  4. Alle entscheidenden Akteure aus Verwaltung und Zivilgesellschaft werden an der Verwaltungsdigitalisierung beteiligt.
  5. Gesellschaftliche, soziale und wirtschaftliche Innovationen werden unter Beteiligung der Zivilgesellschaft im Rahmen einer partizipativen Digitalpolitik gefördert.
  6. Initiativen zur politischen Partizipation von Menschen mit Behinderung werden gestärkt.
  7. Sicherheitsbehörden, Wissenschaft, Vereine, Verbände, Schulen und Bürger werden breit in die Sicherheitspolitik eingebunden.
  8. Die Bereichsausnahme bei der Vergabe rettungsdienstlicher Leistungen für kommunale Rettungsdienste und anerkannte Hilfsorganisationen wird rechtssicher anwendbar gemacht.
  9. Migrantenselbstorganisationen werden stärker in integrationspolitische Diskurse und Prozesse eingebunden.
  10. Inner- und überbetriebliche LGBTIQ*-Netzwerke und Zusammenschlüsse anderer von Diskriminierung betroffener Gruppen werden gefördert.
  11. Fanprojekte und Vereinsinitiativen gegen psychische, physische und sexualisierte Gewalt im Sport werden unterstützt.
  12. Die Auslandsgesellschaft NRW wird enger in die europäische Gemeinschaftsbildung eingebunden.
  13. Die Auslandsgesellschaft NRW wird für die europäische Gemeinschaftsbildung gefördert.
  14. Initiativen, Kommunen und Unternehmen des Fairen Handels erhalten die Möglichkeit zur landesweiten Vernetzung.
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 4
Grüne 1428
Mehr Geld 4
Mehr Rechte oder Angebote 24
  1. Ein neuer Landeswasserstraßenplan zur Ertüchtigung von Schifffahrtswegen und Binnenhäfen wird mit Umweltverbänden, Kommunen und Wirtschaft erarbeitet.
  2. Naturschutzverbände werden gestärkt und als Handelnde im Naturschutz besser unterstützt.
  3. Das Vorkaufsrecht für Schutzgebietsflächen für Naturschutzverbände soll umgesetzt werden.
  4. Durch klare und verbindliche Vorgaben von Bund und Land soll eine Planungskultur entstehen, die Umweltregulierung und die Beteiligung von Bürgern und Umweltverbänden wertschätzt.
  5. Die Expertise von Naturschutz- und Umweltverbänden soll stärker gewürdigt und ihre Nutzung vertraglich geregelt werden.
  6. Die Gründung von Bürgerwaldgenossenschaften wird unterstützt.
  7. Das Verbandsklagerecht für anerkannte Tier- und Artenschutzverbände wird schnellstmöglich wieder eingeführt.
  8. Das Verbandsklagerecht wird um Feststellungs- und Anfechtungsklagen mit aufschiebender Wirkung für alle tierschutzrelevanten Bereiche erweitert.
  9. Die Zivilgesellschaft erhält mehr Mitspracherechte, etwa durch Bürgerräte.
  10. Der Aufbau von Initiativen zur Stärkung der digitalen Teilhabe im Alter wird gefördert.
  11. Der Landesjugendring wird gestärkt, um die Beteiligung von Jugendlichen zu sichern.
  12. Mit Jugendverbänden und jungen Menschen wird eine Beteiligungsstrategie auf Landesebene erarbeitet.
  13. Die Arbeit von Selbsthilfe und Vereinen wird unterstützt und gefördert.
  14. Organisationen und Vertretungen von Menschen mit Einwanderungsgeschichte werden stärker gefördert und einbezogen.
  15. Die organisierten Selbstvertretungen von Menschen mit Behinderung werden stärker gefördert.
  16. Ein Vertrag für die Demokratie mit der demokratischen Zivilgesellschaft gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus wird geschlossen.
  17. Die Landeszentrale für politische Bildung erhält einen externen wissenschaftlichen und zivilgesellschaftlichen Beirat.
  18. Die Präventionsarbeit gegen gewaltbereiten Salafismus und Dschihadismus wird gemeinsam mit gesellschaftlichen Akteuren gestärkt und ausgebaut.
  19. Die organisierte Fanszene wird als aktiver Teil der Zivilgesellschaft in den Dialog über Sportveranstaltungen einbezogen.
  20. Eine Europa-Stiftung zur Förderung europäischer Werte und demokratischer Bildung in Schule und außerschulischer Bildung wird gegründet.
  21. Das „Eine Welt Netz NRW“ als Dachverband entwicklungspolitischer Vereine wird ausgebaut.
  22. Kampagnen für fairen Handel werden verstärkt.
  23. Die Stiftung „Umwelt und Entwicklung NRW“ und das Programm „Entwicklungspolitische Informations- und Bildungsarbeit“ werden ausgebaut.
  24. Globale Partnerschaften von Vereinen, Verbänden, Kommunen, Wissenschaft und Betrieben aus Nordrhein-Westfalen werden gefördert.
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 3
Mehr Pflichten 1
FDP ​​4
AfD 5​1
Linke 21150
Mehr Geld 13
Mehr Rechte oder Angebote 38
  1. Die Selbstorganisation chronisch erkrankter Menschen und ihre Organisationen sollen gestärkt und unterstützt werden.
  2. Die Selbsthilfe im Gesundheitswesen soll finanziell und strukturell gestärkt werden.
  3. Selbstorganisationen von Kindern und Jugendlichen sollen gefördert werden.
  4. Verbraucher- und Umweltschutzorganisationen werden eng an der Landespolitik beteiligt.
  5. Produzierende Betriebe werden verpflichtet, Behörden und Öffentlichkeit vollständig über verwendete Gift- und Gefahrstoffe und gefährliche Produktionsprozesse zu informieren.
  6. Rolle und Beteiligung der Zivilgesellschaft an kommunalen Entscheidungen werden gestärkt, besonders in Regionen mit großen sozialen Problemen.
  7. Kommunale Strukturräte unter Beteiligung zivilgesellschaftlicher Verbände wie der Gewerkschaften werden eingeführt.
  8. Die Kampagne „RWE und Co enteignen“ wird auf Landesebene und vor Ort unterstützt.
  9. Bei der Reaktivierung von Schienenstrecken werden Bürgerinitiativen und Anwohnende rechtzeitig einbezogen.
  10. Bürgerinitiativen gegen den Neu- und Ausbau von Autobahnen werden unterstützt.
  11. Projekte der ökologischen Selbstorganisation wie Urban Gardening werden gefördert.
  12. Das Verbandsklagerecht für Umwelt-, Natur- und Tierschutzvereinigungen und Einzelne wird gesetzlich verankert und im Sinne der Aarhus-Konvention voll ausgeweitet.
  13. Ein flächendeckendes System von Landschaftserhaltungsverbänden wird aufgebaut.
  14. Naturschutzflächen werden in Erbpacht an Naturschutz- und Umweltverbände vergeben.
  15. Tierschutzorganisationen werden anerkannt und aufgewertet.
  16. Verbandsklagen von Tierschutzorganisationen werden wieder zugelassen.
  17. Bodenschutzverbände erhalten das gleiche Verbandsklagerecht wie Naturschutzverbände.
  18. Der demokratische Austausch der Hochschulen mit zivilgesellschaftlichen Akteuren, Gewerkschaften, Bürgerinitiativen und Sozialverbänden wird gefördert.
  19. Selbsthilfenetzwerke Alleinerziehender werden stärker unterstützt.
  20. Selbstorganisationen von Migrantinnen und Migranten werden gefördert.
  21. Die Zusammenarbeit von Geflüchteteninitiativen mit antifaschistischen Initiativen wird ausgebaut.
  22. Selbstorganisationen von Sexarbeiterinnen und Sexarbeitern werden gefördert.
  23. Initiativen und öffentlichkeitswirksame Maßnahmen für mehr Verständnis für Menschen mit Behinderung werden gefördert.
  24. Die Unterstützung von Bündnissen und antifaschistischen Gruppen wird gestärkt.
  25. Bündnissen und antifaschistischen Gruppen werden Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt.
  26. Antifaschistische und migrantische Proteste gegen Rechts werden unterstützt.
  27. Antifaschistische Initiativen werden weder diffamiert noch kriminalisiert.
  28. Projekte und Initiativen gegen Neofaschismus werden unterstützt.
  29. Unabhängige Organisationen, die sich mit rassistischer Polizeigewalt und Racial Profiling befassen, werden gefördert.
  30. Selbstorganisationen von Sinti und Roma werden gestärkt.
  31. Selbstorganisationen Schwarzer Menschen werden gefördert.
  32. Muslimische und arabische Selbstorganisationen werden gestärkt.
  33. Bürgerrechtsorganisationen werden in die Polizeiausbildung einbezogen.
  34. Die Bildung von Cannabis Social Clubs als Vereinigungen von Produzierenden und Konsumierenden wird erlaubt.
  35. Für Freifunk werden geeignete Dachflächen und Internetinfrastruktur öffentlicher Gebäude freigegeben.
  36. Konversionsprojekte für Rüstungskonzerne werden mit zivilen Gruppen und Gewerkschaften initiiert und unterstützt.
  37. Ein breites Bündnis aus Friedensbewegung und Zivilgesellschaft wird für eine Welt ohne Waffen aufgebaut.
  38. Die Außenpolitik soll Demokratie, Menschenrechte, Frieden und die Zivilgesellschaft fördern statt Wirtschaftsinteressen zu dienen und Abkommen mit Diktatoren zu schließen.
Weniger Pflichten 2
Teils begünstigend, teils belastend 1
Ohne klare Richtung 10
Weniger Geld 1
Mehr Pflichten 1
Koalitionsvertrag ​730
Mehr Geld 9
Mehr Rechte oder Angebote 21
  1. Weitere Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner sowie Initiativen für den Jugendschutz im Netz werden unterstützt.
  2. Die Zusammenarbeit mit Verbänden und Vereinen wird gestärkt und die Vernetzung im Sozialraum unterstützt.
  3. Open Government wird mit Fokus auf Kommunen und Zivilgesellschaft gefördert.
  4. Aus- und Weiterbildungsprojekte, auch zivilgesellschaftlicher Träger, für den Einstieg in die IT-Branche werden unterstützt.
  5. Der Austausch mit zivilgesellschaftlichen Fachorganisationen zur Sicherheit der Verwaltungssysteme wird gefördert.
  6. Ein Gremium aus Wissenschaft und Zivilgesellschaft unterstützt die Arbeit der Landeszentrale für politische Bildung.
  7. Das integrierte Handlungskonzept gegen Rechtsextremismus und Rassismus wird mit der Zivilgesellschaft und dem Landesnetzwerk gegen Rechtsextremismus weiterentwickelt.
  8. Peer-Ansätze werden ausgeweitet, um die Selbsthilfe zu stärken.
  9. Lokale Bündnisse, Gemeinwohlinitiativen und die Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft werden gestärkt.
  10. Die Zusammenarbeit mit Migrantenselbstorganisationen wird intensiviert.
  11. Mit Zivilgesellschaft, Kultur und Wissenschaft wird ein Konzept zur Aufarbeitung der Kolonialgeschichte in Forschung, Bildungs- und Kultureinrichtungen und Stadtquartieren entwickelt.
  12. Initiativen für Medienkompetenz von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen werden gemeinsam mit der Landesmedienanstalt gestärkt und vernetzt.
  13. Die E-Sports Player Foundation wird ausgebaut.
  14. Träger der Freiwilligendienste werden bei der pädagogischen Begleitung unterstützt.
  15. Die Zusammenarbeit zivilgesellschaftlicher Organisationen und Unternehmen aus dem Land mit dem Kosovo wird gestärkt.
  16. Die Europaarbeit von Zivilgesellschaft, Kommunen und Kommunalverbänden wird unterstützt.
  17. Der zivilgesellschaftliche Austausch mit der Türkei wird unterstützt.
  18. Zivilgesellschaftliche Angebote im Bereich Globales Lernen werden unterstützt.
  19. Das Eine-Welt-Netz als Dachverband entwicklungspolitischer Vereine wird gestärkt.
  20. Internationaler Austausch und kultureller Dialog zwischen demokratischen Zivilgesellschaften werden verstärkt gefördert.
  21. Landesflächen in Schutzgebieten werden zum Erhalt der Biodiversität in die NRW-Stiftung überführt.
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 6
Grüne, Programmentwurf zur Landtagswahl 2027 2626
Mehr Geld 2
Mehr Rechte oder Angebote 23
  1. Ein landesweites Reparaturnetz für Reparaturbetriebe und -initiativen wird aufgebaut.
  2. Regional breit getragene Initiativen für einen weiteren Nationalpark werden vom Land unterstützt.
  3. Kommunen und Gemeinschaften, die sich als gentechnikfreie Regionen ausweisen wollen, werden unterstützt.
  4. Das Verbandsklagerecht für staatlich anerkannte Tierschutzvereine wird wieder eingeführt.
  5. Bezirksbeamte sollen als feste Ansprechpartner vor Ort präsent sein und lokale Akteure, Schulen, Vereine und soziale Einrichtungen vernetzen.
  6. Die Zivilgesellschaft wird systematisch und transparent in politische Entscheidungen eingebunden.
  7. Vereine, Verbände und Initiativen erhalten einfache, kostengünstige Werkzeuge für die digitale Belegführung.
  8. Strukturen, die Betroffene von Rassismus, Antisemitismus und Rechtsextremismus unterstützen, Prävention leisten und demokratisches Engagement fördern, werden gestärkt.
  9. Zivilgesellschaftliche Initiativen gegen Rechtsextremismus, Rassismus, Antisemitismus und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit werden besser unterstützt.
  10. Der Schutz zivilgesellschaftlicher Organisationen im digitalen Raum wird gestärkt.
  11. Initiativen für Demokratie und gegen Demokratiefeindlichkeit werden gefördert.
  12. CSDs, queere Einrichtungen und Engagierte werden vor rechtsextremen, islamistischen und queerfeindlichen Angriffen, Bedrohungen und Hate Speech geschützt.
  13. Sichtbarkeit und queere Strukturen werden auch im ländlichen Raum gestärkt.
  14. Die Kommunalen Integrationszentren, das Kommunale Integrationsmanagement, Integrationsagenturen, Beratungsstellen und Migrantenselbstorganisationen werden gestärkt.
  15. Die gewachsenen Integrationsstrukturen werden strukturell abgesichert und gemeinsam mit allen Beteiligten weiterentwickelt.
  16. Selbsthilfegruppen für Betroffene und Angehörige von Betroffenen werden unterstützt.
  17. Der Austausch mit der Zivilgesellschaft, die sich für Geflüchtete einsetzt, soll fester Bestandteil des Asylsystems sein.
  18. Die unabhängige Abschiebungsbeobachtung wird gestärkt.
  19. Kooperationen zwischen Kunstschaffenden, migrantisch geprägten Initiativen, Freier Szene und etablierten Kulturinstitutionen sollen gestärkt werden.
  20. Kleinere, eigenständige Initiativen außerhalb der Ballungsräume werden unterstützt, unter einem Dach vernetzt und sichtbarer gemacht.
  21. Ein regelmäßiger ressortübergreifender Dialog zwischen Landespolitik, Sport, Kommunen, Wissenschaft und Gesellschaft wird etabliert.
  22. Die organisierte Fanszene wird als Teil der Zivilgesellschaft einbezogen.
  23. Zivilgesellschaftliches Engagement für den globalen Süden und die zivilgesellschaftliche internationale Zusammenarbeit werden gefördert.
Weniger Pflichten 2
Bleibt wie bisher 3
Ohne klare Richtung 3
Mehr Pflichten 2

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