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Zivilgesellschaft und Stiftungen

Organisationen: was die Programme zur Landtagswahl in Bremen und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.

Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Bremen

Klicken Sie auf eine Partei, um ihre Forderungen zu sehen.

BIW00

Programme zur Bürgerschaftswahl 2027

Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten oder begünstigen. Die Programme sind unterschiedlich lang; den Anteil am Programm zeigt der Balken beim Darüberfahren. Auf ein Programm klicken, um seine Forderungen zu sehen.
SPD 1820
Mehr Geld 4
Mehr Rechte oder Angebote 17
  1. Bewohnerinnen und Bewohner sowie lokale Initiativen sollen früh und aktiv in die Weiterentwicklung der Quartiere eingebunden werden.
  2. Neue Nutzungen wie alternatives studentisches Wohnen in Gröpelingen und gemeinnützige Ladenlokale in Blumenthal sollen die Stadtteile beleben.
  3. Bestehende Netzwerke und Kooperationsstrukturen in den Quartieren werden gestärkt und unterstützt.
  4. Zivilgesellschaftliche und andere Akteure werden in die Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele eingebunden.
  5. Die transparente Zusammenarbeit des Verfassungsschutzes mit den parlamentarischen Kontrollgremien und der Zivilgesellschaft wird forciert.
  6. Die Kooperation von Opferschutzorganisationen mit staatlichen Stellen wird intensiviert.
  7. Die Anliegen und Erfahrungen der Zivilgesellschaft werden dialogisch in den politischen Prozess einbezogen.
  8. Die Beratung und Unterstützung für Migrantenvereine aus dem Programm „House of Ressources“ soll auch nach dessen Auslaufen fortgeführt werden.
  9. Vernetzung und Empowerment migrantischer Organisationen sowie die Teilhabe der Communities, auch an Förderprogrammen, werden gestärkt.
  10. Bezugspersonen und Selbsthilfegruppen werden in die psychiatrische Versorgung einbezogen.
  11. Selbsthilfegruppen werden gefördert und qualifiziert, etwa bei der Digitalisierung.
  12. Selbsthilfegruppen und ehrenamtliche Initiativen erhalten niedrigschwellige Zugänge zu Fördermitteln.
  13. Projekte und Programme, die engagementfernen Gruppen Zugänge zum Engagement eröffnen, werden unterstützt.
  14. Die Infrastruktureinrichtungen zur Beratung und Unterstützung freiwillig Engagierter werden deutlich gestärkt.
  15. Junge Kulturinitiativen werden in ihrer Forderung nach mehr Raum zum Experimentieren unterstützt.
  16. Freie Räume werden in einem Kulturkataster erfasst und jungen Initiativen zur Verfügung gestellt.
  17. Die freie Szene wird bei der Suche nach temporären oder langfristigen Räumen unterstützt.
Bleibt wie bisher 5
Ohne klare Richtung 3
Mehr Pflichten 1
CDU ​215
Mehr Geld 3
Mehr Rechte oder Angebote 12
Weniger Pflichten 1
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 1
Grüne ​734
Mehr Geld 9
Mehr Rechte oder Angebote 26
  1. Nachbarschaftsinitiativen, die ihre Wärmeversorgung etwa über kalte Nahwärmenetze gemeinsam gestalten, werden unterstützt.
  2. Die Arbeit nachbarschaftlicher Hilfsnetzwerke, Quartierszentren und Begegnungsstätten wird intensiver gefördert und an neue Bedarfe angepasst.
  3. Für Projektanträge in Kultur und Sozialem wird ein allgemeines, auf Open Source basierendes Portal für papierarme Antragstellung, Bewilligung und Abwicklung geschaffen.
  4. An der Universität Bremen soll die Dokumentation und Erforschung von Demokratiefeindlichkeit im Verbund mit anderen Einrichtungen verstärkt werden.
  5. Mit dem Forum zur Förderung des jüdischen Lebens wird eng zusammengearbeitet und dessen Initiativen werden unterstützt.
  6. Die Beteiligung am Forum zur Förderung jüdischen Lebens wird fortgesetzt und jüdische Initiativen im Land werden unterstützt.
  7. Die Kinder- und Jugendbeteiligungsstrategie wird gemeinsam mit Jugendlichen, Jugendverbänden und Ressorts entwickelt.
  8. Die Förderung des ehrenamtlichen Engagements in Vereinen und Jugendverbänden wird angehoben.
  9. Die Kooperation der Anbieter von Schwimmkursen wird gefördert.
  10. Neue Initiativen zur Organisation von Sport und individuelle Sportangebote im öffentlichen Raum werden unterstützt.
  11. Initiativen, die neue Orte für Kunst, Kultur und Gemeinschaft in den Quartieren etablieren, werden gefördert.
  12. Die ZwischenZeitZentrale wird um eine Baurechtsberatung für kleinere soziale und kulturelle Projekte ergänzt.
  13. Initiativen, die niederschwellige kulturelle Nutzungen in den Quartieren etablieren, werden verstärkt gefördert.
  14. In der Verwaltung wird eine personell ausgestattete Zuständigkeit für Initiativen der Erinnerungskultur geschaffen.
  15. Wissenschaftliche Einrichtungen sollen in der Innenstadt verstärkt präsent sein.
  16. Politisches Engagement von Vereinen soll als gemeinnützig anerkannt werden.
  17. Engagierten und Freiwilligenorganisationen werden günstige, hochwertige Aus- und Fortbildungen ermöglicht.
  18. Ein gemeinsamer Ort des Engagements für Know-how, Transfer, Beratung und Austausch wird unterstützt.
  19. Beratungs- und Empowerment-Angebote für Ehrenamtliche werden gemeinsam mit der Zivilgesellschaft weiterentwickelt.
  20. Kooperationen mit bedrängten zivilgesellschaftlichen Gruppen, etwa queeren Communities, in Partnerstädten werden weiter gefördert.
  21. Die Kriminalisierung privater Seenotrettungsorganisationen wird verurteilt.
  22. Initiativen in den Stadtteilen, die sich für Klimaschutz einsetzen, werden unterstützt.
  23. Mit Landwirtschaft, Umweltverbänden und Zivilgesellschaft wird ein Entwicklungskonzept für eine zukunftsfähige und resiliente Landwirtschaft erarbeitet.
  24. Tierversuche sollen in den Anwendungsbereich des Tierschutzverbandsklagerechts fallen.
  25. Auch überregionale, nicht in Bremen ansässige Tierschutzorganisationen sollen nach dem Tierschutzverbandsklagerecht klagen können.
  26. Organisationen, die sich mit nachhaltiger Ernährung beschäftigen, werden unterstützt.
Weniger Pflichten 3
Bleibt wie bisher 4
Ohne klare Richtung 3
Linke 3623
Mehr Geld 9
Mehr Rechte oder Angebote 14
Weniger Pflichten 1
Teils begünstigend, teils belastend 1
Bleibt wie bisher 3
Ohne klare Richtung 2
Mehr Pflichten 3
FDP 314
Koalitionsvertrag 2633
Mehr Geld 6
Mehr Rechte oder Angebote 28
  1. Die City- und Stadtteilinitiativen einschließlich ehrenamtlicher Initiativen werden finanziell abgesichert und bei Bedarf ausgebaut.
  2. Der Bremer Frauenausschuss erhält eine Basisinfrastruktur, um die Vernetzung der Bremer Fraueninitiativen und -einrichtungen abzusichern.
  3. Zum Schutz vor Nähr- und Schadstoffeinträgen werden im Dialog mit Landwirtschaft und Umweltverbänden Gewässerrandstreifen verbreitert.
  4. Kleingärten werden nur umgenutzt, wenn es ökologisch und verkehrlich vertretbar ist, der Verein kein Veto einlegt und Ausgleichsflächen geschaffen werden.
  5. Das Tierschutz-Verbandsklagerecht wird auf Tierversuche erweitert.
  6. Überregionale Tierschutzorganisationen mit satzungsgemäßer Teilorganisation im Land Bremen erhalten die Möglichkeit zur Verbandsklage.
  7. Das Jagdgesetz wird im Sinne des Tierschutzes in einem Dialogprozess mit Jägerschaft, Tier- und Naturschutzverbänden und weiteren Akteuren novelliert.
  8. Gemeinsam mit Landwirtschaft, Umweltverbänden und Zivilgesellschaft wird das Entwicklungskonzept Landwirtschaft 2035 weiterentwickelt und umgesetzt.
  9. Die Schulaufklärung durch „Rat&Tat – Zentrum für queeres Leben“ wird verstetigt und ausgebaut.
  10. Impulse aus der Zivilgesellschaft sollen für die Entwicklung der Wissenschaft nutzbar gemacht werden.
  11. Initiativen werden bei der Suche nach Proberäumen für Bands räumlich und finanziell unterstützt.
  12. Jüdische Initiativen im Land Bremen werden unterstützt.
  13. Die Verkehrswende wird gemeinsam mit Stadtteilen, Beiräten und Akteuren aus Wirtschaft, Kultur und Zivilgesellschaft gestaltet, um die Akzeptanz zu erhöhen.
  14. Lokale Selbsthilfestrukturen und Projekte zur Unterstützung Pflegebedürftiger, pflegender Angehöriger und Nachbarn im Quartier werden gefördert.
  15. Die Förderungssystematik der Jugendverbandsarbeit wird mit den Jugendverbänden beteiligungsorientiert geprüft und weiterentwickelt.
  16. Ein queerer Träger soll eine Vertretungsperson in die Seniorenvertretung entsenden.
  17. Migrantenselbstorganisationen werden bei Einbürgerungsberatung und Einbürgerungslotsen unterstützt.
  18. Mit zivilgesellschaftlichen Initiativen werden weitere Bedarfe und Maßnahmen gegen Rassismus identifiziert.
  19. Präventive Projekte gegen Rechtsextremismus werden mit Schwerpunkt auf Geschlechterverhältnissen gestärkt.
  20. Das Landesantidiskriminierungsgesetz räumt Antidiskriminierungsverbänden das Recht ein, Benachteiligten vor Gericht beizustehen und ihre Rechtsangelegenheiten zu besorgen.
  21. In einem partizipativen Prozess wird ein Landesgesetz für Integration und Partizipation erarbeitet, das Mitspracherechte für Menschen mit Migrationserbe sichert.
  22. Professionalisierungsangebote für ehrenamtliches Engagement werden auch für Migrantenselbstorganisationen geöffnet.
  23. Wo nötig werden zusätzliche Professionalisierungsangebote für Migrantenselbstorganisationen geschaffen.
  24. Die Curricula der Polizeiausbildung werden in einem Kuratorium mit zivilgesellschaftlicher Beteiligung beraten und der Innendeputation vorgelegt.
  25. Die Aufarbeitung der Rolle der Bremer Justiz im Nationalsozialismus durch zivilgesellschaftliche und wissenschaftliche Akteure wird unterstützt.
  26. Ein Landesförderprogramm für E-Sports wird geprüft und gegebenenfalls mit Sportjugend und Jugendverbänden ausgearbeitet.
  27. In den Städtepartnerschaften werden kulturelle, zivilgesellschaftliche, wissenschaftliche und wirtschaftliche Projekte angeschoben und unterstützt.
  28. Mit entwicklungspolitischen Akteuren vor Ort wird die Einrichtung eines „Globalen Zentrums“ erörtert.
Weniger Pflichten 1
Bleibt wie bisher 4
Ohne klare Richtung 2
Mehr Pflichten 2
Linke, Programmentwurf zur Bürgerschaftswahl 2027 1542
Mehr Geld 20
  1. Angebote freier Träger zur Versorgung mit Lebensmitteln und warmen Mahlzeiten erhalten finanzielle Absicherung und eine Refinanzierung von Sozialarbeit und Beschäftigungsförderung.
  2. Die institutionelle Förderung der Verbraucherzentrale wird an aktuelle Preissteigerungen angepasst.
  3. Ein unbürokratischer Fonds für Jugendprojekte im Stadtteil wird eingerichtet.
  4. Kleine Unternehmen, Solo-Selbstständige und lokale Initiativen in Bremen-Nord erhalten leichteren Zugang zu Beratung, Förderung und Finanzierung.
  5. Durch Förderung von Projekten und Institutionen wird sichergestellt, dass Freiwillige hauptamtliche Ansprechpersonen vorfinden.
  6. Die Pflicht gemeinnütziger Träger zur Erbringung von Eigenmitteln wird reduziert.
  7. Behindertenvertretungen, Selbstorganisationen und das Behindertenparlament sollen stärker gefördert und finanziell abgesichert werden.
  8. Staatliche Zuwendungen an Behindertenvertretungen, Selbstorganisationen und das Behindertenparlament sollen mindestens die Inflation ausgleichen.
  9. Ein dauerhaft finanziertes Landesprogramm gegen Antifeminismus und Queerfeindlichkeit soll eingerichtet werden.
  10. Bedrohte feministische und queere Initiativen in Bremen und Bremerhaven sollen verlässlich abgesichert werden.
  11. Das Schulaufklärungsprogramm des Rat & Tat e.V. soll eine eigenständige Finanzierung erhalten.
  12. Selbstorganisierte queere Gruppen sollen finanziell unterstützt werden.
  13. Der Selbsthilfe- und Projektfonds wird erweitert.
  14. Der Selbsthilfe- und Projektfonds wird um eine verlässliche, mehrjährige Strukturförderung ergänzt.
  15. Zivilgesellschaft und Forschung gegen anti-muslimischen Rassismus werden stärker gefördert.
  16. Wo der Bund Mittel kürzt, soll die lokale Infrastruktur der Zivilgesellschaft aus dem Landeshaushalt aufgefangen werden.
  17. Im Kulturhaushalt wird eine Mikroförderung für ehrenamtliche Erinnerungsinitiativen eingerichtet.
  18. Nachhaltige Initiativen wie Reparatur- und Selbsthilfewerkstätten werden finanziell stärker gefördert.
  19. Das Eine-Welt-Promotor*innen-Programm wird erhalten und perspektivisch über die fünf Bremer Stellen hinaus ausgebaut.
  20. Zivilgesellschaftliche Organisationen in Bremen werden bei gemeinsamen Projekten mit Partnern im Globalen Süden finanziell und logistisch unbürokratisch unterstützt.
Mehr Rechte oder Angebote 23
  1. In jedem Stadtteil soll es Treffpunkte, Begegnungsorte und Räume für selbstorganisierte Projekte geben.
  2. Die DLRG wird stärker unterstützt.
  3. Die Stadt kauft Immobilien an und stellt sie Jugendlichen, Initiativen und Kollektiven zur Verfügung.
  4. Urban Gardening und Gemeinschaftsgärten werden gefördert.
  5. Kleine Unternehmen, Solo-Selbstständige und lokale Initiativen in Bremen-Nord erhalten leichteren Zugang zu Beratung, Förderung und Finanzierung.
  6. Kleine Organisationen werden unterstützt und erhalten Räume.
  7. In Bremen entsteht ein Engagement-Haus für Freiwillige mit Beratung, Qualifizierung und gemeinsam genutzten Flächen und Technik.
  8. Eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe erarbeitet unter Einbindung gesellschaftlicher Akteure und Verbände einen Masterplan zur Armutsbekämpfung und setzt ihn um.
  9. Eine ressortübergreifende Strategie zur Verbesserung der Lage armer Kinder, Jugendlicher und ihrer Familien wird unter Einbeziehung der Armutskonferenz entwickelt.
  10. Es werden Kapazitäten für die Erarbeitung einer Antidiskriminierungsstrategie gemeinsam mit dem Netzwerk gegen Diskriminierung bereitgestellt.
  11. Migrantische Selbstorganisationen werden stärker dabei unterstützt, über die eigene Community hinaus in die Stadtgesellschaft hineinzuwirken.
  12. Migrantische Selbstorganisationen werden frühzeitig, kontinuierlich und verbindlich an politischen Vorhaben zu Integration, Teilhabe und Zusammenleben beteiligt.
  13. Migrantische Selbstorganisationen werden in den Stadtteilbeiräten regelmäßig angehört, in Ausschüsse einbezogen und bei Vorhaben im Stadtteil beteiligt.
  14. Zivilgesellschaftliche Organisationen und Angebote wie Soliport, Fluchtraum oder der Flüchtlingsrat werden erhalten, langfristig abgesichert und ausgebaut.
  15. Religionsgemeinschaften und säkulare Organisationen werden bei gemeinsamen Veranstaltungen und Projekten als Begegnungsorte unterstützt.
  16. Feste Austauschformate mit relevanten Akteuren wie Flüchtlingsrat, Paritätischem und Fluchtraum werden etabliert.
  17. Zivilgesellschaftliche Initiativen gegen Rassismus, Antisemitismus, Queerfeindlichkeit und Diskriminierung werden unterstützt.
  18. Die Überprüfung zivilgesellschaftlicher Projekte durch den Verfassungsschutz wird abgelehnt.
  19. Die Förderung von Trägern und Zuwendungsempfängern soll ohne Prüfung durch den Verfassungsschutz erfolgen.
  20. Initiativen zur Umbenennung von Straßen mit kolonialem Bezug werden unterstützt.
  21. Kooperationen zwischen Kitas, Schulen und entwicklungspolitischer Zivilgesellschaft werden kontinuierlich ausgebaut.
  22. Zivilgesellschaftliche Organisationen in Bremen werden bei gemeinsamen Projekten mit Partnern im Globalen Süden finanziell und logistisch unbürokratisch unterstützt.
  23. In Bremen entsteht ein zivilgesellschaftlicher Ort zum Arbeiten, Vernetzen und zur Fortbildung als Teil einer weltoffenen Quartiersentwicklung.
Weniger Pflichten 3
Bleibt wie bisher 3
Ohne klare Richtung 2
Mehr Pflichten 1

Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht

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