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Zivilgesellschaft und Stiftungen

Organisationen: was die Programme zur Landtagswahl in Berlin und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.

Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Berlin

Ohne Einzug ins Parlament

Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten oder begünstigen. Die Programme sind unterschiedlich lang; den Anteil am Programm zeigt der Balken beim Darüberfahren. Auf ein Programm klicken, um seine Forderungen zu sehen.
Linke 21363
Mehr Geld 14
  1. In Gebieten mit auslaufendem Quartiersmanagement wird die Fortführung strukturell bedeutsamer Projekte gesichert und verlässlich finanziert.
  2. Für zivilgesellschaftliche Stadtentwicklungsprojekte werden zweckgebundene Haushaltstitel eingerichtet.
  3. Ein Pilotprojekt schafft vom Senat finanzierte kollektive Dritte Orte der Teilhabe als Public-Common-Partnerships.
  4. Mischmieten zwischen gewerblichen und gemeinwohlorientierten Angeboten sollen ein tragfähiges Finanzierungskonzept ermöglichen.
  5. Bibliotheken, Stadtteilzentren, Volkshochschulen und Initiativen, die digitale Teilhabe ermöglichen, werden langfristig gefördert und besser ausgestattet.
  6. Das Tierheim Berlin wird ausreichend finanziert, um Tierschutzbildung und Aufklärung anbieten zu können.
  7. Antidiskriminierungsstrukturen im Kulturbereich erhalten ausreichende Mittel.
  8. Das Land Berlin soll Behörden, Organisationen und Vereinen eine kostenfreie Mastodon-Instanz zur Verfügung stellen.
  9. IT-Reparaturshops und Repair-Cafés sollen mit Projektgeldern gefördert werden.
  10. Die strukturelle und langfristige Förderung von Initiativen für Demokratie und gegen Diskriminierung wird über ein Demokratiefördergesetz abgesichert.
  11. Anerkannte Träger der Antisemitismusprävention erhalten verlässliche und auskömmliche Förderung statt kurzfristiger Projektförderung.
  12. Projekte gegen antipalästinensischen Rassismus werden gefördert.
  13. Beratungsangebote, Opferhilfe, Register, unabhängige Archive und anonyme Beschwerdestellen gegen Rechtsextremismus werden strukturell und finanziell gestärkt und ausgeweitet.
  14. Die Finanzierung dieser Angebote wird bedarfsgerecht, unbürokratisch und gesichert gestaltet.
Mehr Rechte oder Angebote 50
  1. Beteiligungsformate wie Kiezratschläge, Mieterversammlungen und Initiativengipfel werden geschaffen.
  2. Frauen-, Migranten- und queere Organisationen werden an der Planung neuer Quartiere verbindlich beteiligt.
  3. Mit Initiativen und engagierten Nachbarn werden gemeinsam Konzepte für eine kooperative Stadtentwicklung entworfen.
  4. Räume für solidarisches Miteinander, Begegnung, Selbstorganisation und gemeinwohlorientierte Angebote werden unterstützt.
  5. Reallabore für zivilgesellschaftliche Stadtentwicklung werden gefördert.
  6. Perspektivisch soll in jedem Bezirk ein Reallabor für zivilgesellschaftliche Stadtentwicklung entstehen.
  7. Initiativenforum Stadtpolitik und Runder Tisch Liegenschaftspolitik werden so weiterentwickelt, dass sie Lösungen für bedrohte Initiativen und Projekte aushandeln und umsetzen können.
  8. Ein Pilotprojekt schafft vom Senat finanzierte kollektive Dritte Orte der Teilhabe als Public-Common-Partnerships.
  9. Für neue Stadtquartiere werden Kriterien zu Verkehrserschließung, flächensparendem Bauen, Beteiligung der Zivilgesellschaft und grüner Infrastruktur festgelegt.
  10. Vergabeverfahren für öffentlichen Boden erfolgen transparent, unter parlamentarischer Kontrolle und mit Beteiligung der Zivilgesellschaft über einen Bodenbeirat.
  11. Eine Taskforce von BIM und Senatsverwaltungen überarbeitet und betreut die Vergabeverfahren nach den Bedürfnissen gemeinwohlorientierter Träger.
  12. Über einen Bodenbeirat, der zu Vergabebedingungen für Erbbaurechte und zu Ankäufen berät, wird die Zivilgesellschaft an der Bodenpolitik beteiligt.
  13. Zivilgesellschaftliche Entsiegelung versiegelter Flächen zu Grün- und Versickerungsflächen wird gefördert.
  14. Die Zivilgesellschaft wird über einen Bodenbeirat an Bodenentscheidungen beteiligt.
  15. Freie öffentliche Räume werden niedrigschwellig für Vereine, Initiativen und selbstorganisierte Gruppen zugänglich gemacht.
  16. Das Land Berlin bietet Beratung für in Gründung befindliche Cannabis-Anbauvereine an.
  17. Initiativen für gemeinsames Wohnen von jungen und älteren Menschen werden gefördert.
  18. Die Kooperation der Jugendarbeit mit Stadtteilzentren sowie Kultur- und Sportvereinen wird gestärkt.
  19. Antirassistische, feministische und queere Projekte sollen flächendeckend in allen Bezirken unterstützt werden.
  20. Die Beteiligung von Bürgern und Zivilgesellschaft bei der Berliner Energie und Wärme soll gestärkt werden.
  21. Handel und Gastronomie spenden überschüssige Lebensmittel an gemeinnützige Einrichtungen.
  22. Gemeinsam mit Forschung, Industrie und Tierschutzorganisationen wird ein Plan zum Ausstieg aus Tierversuchen entwickelt.
  23. Die Berliner Tiertafel wird unterstützt.
  24. Die Vielfalt wissenschaftlicher Aktivitäten wird erhalten, ausgebaut und mit der Stadtgesellschaft verbunden.
  25. Die Durchleuchtung von Kultur- und Zivilgesellschaft durch den Verfassungsschutz wird abgelehnt.
  26. Der Ausschluss linker Buchläden von Staatspreisen per Haber-Verfahren und Angriffe auf Initiativen im Programm „Demokratie leben!“ werden abgelehnt.
  27. Bestehende Antidiskriminierungsstrukturen im Kulturbereich werden unterstützt.
  28. Die Nutzung öffentlicher Räume für unkommerzielle Freiluftveranstaltungen wird deutlich erleichtert.
  29. Initiativen und Projekte der Kulturarbeit in Geflüchtetenunterkünften werden unterstützt.
  30. Die Aufarbeitung der Geschichte wird gemeinsam mit Interessenvertretungen und Initiativen weiter vorangetrieben.
  31. Eine Kommission zur Aufarbeitung des kolonialen Erbes Berlins wird eingesetzt, in der die Zivilgesellschaft Straßenumbenennungen aushandelt.
  32. Das Land Berlin soll Behörden, Organisationen und Vereinen eine kostenfreie Mastodon-Instanz zur Verfügung stellen.
  33. Eine Medienwerkstatt für Bürgerinnen und Bürger soll Räume für zivilgesellschaftliche Medienproduktion schaffen.
  34. In die Geschäftsprozessoptimierung soll Expertise aus Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Praxis einbezogen werden.
  35. Die Kooperation mit polnischen Kommunen und der polnischen Zivilgesellschaft wird im Rahmen der Oder-Partnerschaft ausgebaut.
  36. In alle Gesetzesvorhaben und landesweiten Strategien wird die Expertise der Zivilgesellschaft durch partizipative Verfahren einbezogen.
  37. Vereine und NGOs werden vor Repressionen und verengten Diskursräumen geschützt.
  38. Strategien und Programme gegen Antisemitismus werden gemeinsam mit Fachleuten und Zivilgesellschaft weiterentwickelt.
  39. Der Bedrohung iranischer Aktivist*innen durch Anhänger des iranischen Regimes und islamistischen Angriffen auf Demokratie- und Menschenrechtsakteure wird entgegengetreten.
  40. Mit Menschen mit Migrationsgeschichte, Geflüchteten, ihren Selbstvertretungen und Fachverbänden wird auf Augenhöhe zusammengearbeitet, um ihre Lebensbedingungen zu verbessern.
  41. Die Beteiligungsmöglichkeiten von Migrant*innenselbstorganisationen in Politik, Verwaltung und Wirtschaft werden ausgebaut und gestärkt.
  42. Die Verfahrenshinweise zum Aufenthalt in Berlin werden mit Geflüchtetenorganisationen und Partizipationsbeiräten humanitär überarbeitet.
  43. Ehrenamtliche und Nachbarschaftsprojekte rund um Unterkünfte werden unterstützt.
  44. Kinder- und Gewaltschutzkonzepte in Unterkünften werden mit Geflüchtetenorganisationen und Sozialverbänden weiterentwickelt.
  45. Gemeinsam mit Fachleuten aus Wissenschaft und Zivilgesellschaft werden langfristige Maßnahmen für wirkliche Sicherheit entwickelt.
  46. Ein aktiver und offener Dialog zwischen Beauftragtem, Parlament und Zivilgesellschaft wird gefördert.
  47. Zivilgesellschaftliche Initiativen und Beratungsstellen, die polizeiliches Handeln beobachten und auf rassistische Praktiken aufmerksam machen, werden unterstützt.
  48. Der Senat schafft Rahmenbedingungen und Instrumente, um zivilgesellschaftliche Organisationen in den Berliner Katastrophenschutz zu integrieren.
  49. Verbindliche partizipative Strukturen unter Einbeziehung von Selbstorganisationen wie dem Berliner Behindertenparlament werden im Sport eingeführt.
  50. Für potenziell von rechter Gewalt betroffene Vereine und Jugendclubs wird ein Sicherheits- und Vernetzungskonzept erarbeitet.
Weniger Pflichten 2
Bleibt wie bisher 3
Ohne klare Richtung 10
Mehr Pflichten 2
CDU 258
Mehr Geld 1
Mehr Rechte oder Angebote 6
Weniger Pflichten 1
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 3
Mehr Pflichten 2
AfD 7​4
Grüne 31869
Mehr Geld 14
Mehr Rechte oder Angebote 55
  1. Beschäftigte, Zivilgesellschaft und Kundschaft der BEW werden verbindlich an ihrer Transformation beteiligt.
  2. Gemeinschaftsgärten und Urban-Gardening-Initiativen werden unterstützt.
  3. Fachliche Beratung und Starthilfen für private Begrünung werden bereitgestellt.
  4. Die Neuorientierung der Berliner Forsten unter Einbeziehung von Umweltverbänden, Wissenschaft und Zivilgesellschaft wird unterstützt.
  5. Citizen-Science-Initiativen werden in das Luftqualitätsmonitoring einbezogen.
  6. Initiativen und Bürger, die sich um den öffentlichen Raum kümmern, werden unterstützt.
  7. Das Verbandsklagerecht für Tierschutzverbände wird gestärkt.
  8. Die Mitwirkungsrechte der Tierschutzverbände werden qualifiziert.
  9. Gemeinschaftsgärten und Urban-Gardening-Initiativen werden unterstützt.
  10. Verbraucherbildungsangebote an Schulen sollen von gemeinwohlorientierten Akteuren ohne monetäre Eigeninteressen getragen werden.
  11. Der zweite Standort der Verbraucherzentrale in Lichtenberg wird ausgebaut.
  12. Gemeinnützige Strukturen, Medienkompetenz und Diversität im E-Sport sowie ein nachhaltiger, fairer E-Sport-Standort werden gefördert.
  13. Alle gemeinwohlorientierten Träger wie Genossenschaften und Stiftungen werden umfassend gestärkt.
  14. Ein Sofortprogramm stellt leerstehende Erdgeschossflächen sozialen Trägern, Kulturschaffenden, Jugendeinrichtungen und Nachbarschaftsinitiativen zu gedeckelten Mieten zur Verfügung.
  15. Ein soziales Gewerbemietmodell mit gemeinwohlorientierten Vergabekriterien wird entwickelt.
  16. Ein „Runder Tisch Baukultur“ mit Senatsverwaltungen, Fach- und Zivilgesellschaft wird etabliert.
  17. Neue Stadtquartiere werden klimaverträglich, nutzungsgemischt, mit autofreien Mobilitätsangeboten und unter Einbindung von Bezirken, Zivilgesellschaft und gemeinwohlorientierten Bauträgern entwickelt.
  18. Initiativen wie „Urbane Praxis“ und entsprechende Projekte der kulturellen Stadtentwicklung werden gefördert.
  19. Initiativen für lebenswerte und sichere Kieze werden unterstützt.
  20. Die Kooperation mit Migrantenorganisationen wird ausgebaut.
  21. Der Austausch mit zivilgesellschaftlichen und demokratischen Initiativen, unter anderem aus Taiwan, und mit proeuropäischen Bewegungen in der Ukraine, Belarus, Georgien, Ungarn und der Republik Moldau wird weiter gefördert und verstetigt.
  22. Das Konzeptverfahren wird gemeinsam mit der Zivilgesellschaft weiterentwickelt.
  23. Das Peer-Projekt „transSexWorks“ wird in das Koordinierungsgremium integriert.
  24. Minderheiten und zivilgesellschaftliche Akteure werden vor Angriffen und pauschaler Delegitimierung verteidigt.
  25. Projekte für ein diverses und sicheres Berlin werden gestärkt.
  26. Der Berlin-Monitor soll wieder jährlich erscheinen und eng mit der Zivilgesellschaft abgestimmt werden.
  27. Ein Aktionsplan zum Schutz von Safer Spaces und Community-Orten in der ganzen Stadt wird geschaffen.
  28. Das Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) wird gemeinsam mit der Zivilgesellschaft evaluiert und weiterentwickelt.
  29. Ein Rechtshilfefonds soll Verbandsklagen erleichtern.
  30. Ein neues parlamentarisches Format arbeitet auf Augenhöhe mit der Zivilgesellschaft an einer intersektionalen Antidiskriminierungspolitik und begleitet deren Umsetzung durch Politik und Verwaltung.
  31. Asiatisch-deutsche Selbstorganisationen werden in politische Gremien eingebunden.
  32. Kooperationen zwischen Unternehmen, Kammern und zivilgesellschaftlichen Initiativen zur Beschäftigung Geflüchteter werden gefördert.
  33. Ein effektives, unabhängiges Menschenrechtsmonitoring unter Einbindung der Zivilgesellschaft begleitet die Umsetzung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems.
  34. Im Bundesrat setzt sich Berlin für den Schutz der zivilen Seenotrettung und die Grundrechte flüchtender Menschen ein.
  35. Ein Aktionsplan gegen die Verdrängung zivilgesellschaftlicher Infrastruktur und Safer Spaces wird aufgelegt.
  36. Projekte zur Aufklärung, zum Abbau von Vorurteilen und zur Förderung von Akzeptanz werden gestärkt.
  37. Demokratie, Zivilgesellschaft, Chancengerechtigkeit und Teilhabe werden gestärkt.
  38. Der Austausch mit osteuropäischen demokratischen Zivilgesellschaften und Communities in Berlin wird gefördert.
  39. Zivilgesellschaft und Ehrenamt werden aktiv gestärkt, unter anderem durch Beteiligungsformate.
  40. Zivilgesellschaftliche Akteure, die sich gegen rechtsextreme Bedrohungen einsetzen oder Ziel rechtsextremer Angriffe werden, werden gestärkt.
  41. Die Koordinierungsstelle „Decolonize Berlin“ wird gestärkt.
  42. Zivilgesellschaftliche Aktivitäten zur UN-Dekade für Menschen afrikanischer Herkunft werden gezielt gefördert.
  43. Der zivilgesellschaftliche Austausch mit Windhoek wird verstärkt.
  44. Selbstorganisierte Orte und Netzwerke für exilierte und lokale Journalisten in Berlin werden unterstützt.
  45. Ein Landesdemokratiefördergesetz wird eingeführt, das zivilgesellschaftliches Engagement nachhaltig sichert.
  46. Politisches Engagement von Vereinen soll auf Bundesebene als gemeinnützig anerkannt bleiben bzw. werden.
  47. Zivilgesellschaft soll sich europäisch und grenzübergreifend organisieren können.
  48. Die Einrichtung und Förderung eines Rings politischer Jugendorganisationen in Berlin wird unterstützt.
  49. Alle demokratischen Instrumente und der Einfluss der Zivilgesellschaft werden gestärkt.
  50. Zivilgesellschaftliche Strukturen, Vereine und Initiativen, die Demokratie leben und schützen, werden unterstützt.
  51. Die Zivilgesellschaft erhält bessere finanzielle Planbarkeit und faire Rahmenbedingungen.
  52. Diskriminierungskritische Schulentwicklung und Fortbildungsangebote unter Einbezug der Zivilgesellschaft werden gefördert.
  53. Die gleichberechtigte Teilhabe jüdischer und palästinensischer Organisationen am Diskurs an Hochschulen wird garantiert.
  54. Eine berlinweite Cybersicherheitsstrategie des Senats wird unter Einbindung von Wirtschaft und Zivilgesellschaft entwickelt.
  55. Die Berliner Hilfsorganisationen und das Technische Hilfswerk werden verlässlich eingebunden und unterstützt.
Weniger Pflichten 2
Bleibt wie bisher 9
Ohne klare Richtung 9
Mehr Pflichten 3
SPD ​810
Mehr Geld 1
Mehr Rechte oder Angebote 9
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 7
BSW ​15
FDP 238
Mehr Rechte oder Angebote 8
Weniger Pflichten 2
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 2
Weniger Geld 1
Weniger Rechte oder Angebote 1
Koalitionsvertrag 3934
Mehr Geld 7
Mehr Rechte oder Angebote 30
  1. Der ständige Austausch mit Vereinen, Gewerkschaften, Unternehmen, Verbänden und Religionsgemeinschaften wird zentraler Bestandteil des Regierungshandelns.
  2. Das CityLAB Berlin wird als Experimentierraum für die Umsetzung der Digitalpolitik ausgebaut.
  3. Bei der Überprüfung ethischer Auswirkungen von Verwaltungsalgorithmen wird eng mit der Zivilgesellschaft zusammengearbeitet.
  4. Der Senat beruft einen Runden Tisch „Schutz vor queerfeindlicher Hasskriminalität“ mit Zivilgesellschaft, staatlichen Stellen und Sicherheitsbehörden ein.
  5. Polizeilich erfasste antisemitische, rassistische und queerfeindliche Straftaten sollen rechtssicher an zivilgesellschaftliche Fachprojekte übermittelt werden können.
  6. Der Senat pflegt einen regelmäßigen Austausch mit dem Netzwerk aus Beratungs- und Testangeboten, queersensiblen Praxen, Kliniken und Selbsthilfeorganisationen.
  7. Eine Enquete-Kommission gegen Rassismus und Diskriminierung wird eingesetzt, die strukturellen Rassismus in Gesellschaft und staatlichen Einrichtungen aufdeckt und Gegenmaßnahmen entwickelt.
  8. Begegnungsprojekte zwischen Religionen und Zivilgesellschaft werden aktiv gefördert und weiterentwickelt.
  9. Die Stärkung zivilgesellschaftlicher Projekte gegen Extremismus hat besondere Priorität.
  10. Ein umfassendes Lagebild zu Antisemitismus, Rechtsextremismus, Rechtspopulismus, Rassismus, Verschwörungsideologien und Islamismus durch zivilgesellschaftliche Fachprojekte wird dauerhaft gewährleistet.
  11. Ein jährlicher Berliner Familiengipfel mit Familienverbänden und Organisationen wird veranstaltet.
  12. Vereine und außerschulische Angebote wie Musikschulen werden stärker in Wahlpflicht- und Ganztagsbereich eingebunden.
  13. Ein Haus der Stadtnatur für die Stiftung Naturschutz Berlin und weitere Naturschutzverbände wird gefördert.
  14. Institutionen des Natur- und Umweltschutzes sowie Freiwilligendienste und Ehrenamt in diesem Bereich werden gestärkt.
  15. Eine dauerhafte Unterstützungsstruktur für die Tiertafel wird geprüft.
  16. Das Aktionsbündnis Fairer Handel wird gestärkt.
  17. Im Dialog mit der Zivilgesellschaft wird ein Landesdemokratiefördergesetz erarbeitet.
  18. Eine jährliche Demokratiekonferenz für Zivilgesellschaft, Politik, Wissenschaft und Verwaltung wird eingerichtet.
  19. Maßnahmen zur Unterstützung der Zivilgesellschaft beim digitalen Wandel werden geprüft.
  20. Zivilgesellschaft und internationale Communities werden stärker in den europäischen und internationalen Austausch einbezogen.
  21. Die Zivilgesellschaft und die internationalen Communities der Stadt werden stärker in den europäischen und internationalen Austausch einbezogen.
  22. Die Berliner Engagementstrategie 2020–2025 wird mit der Zivilgesellschaft umgesetzt, um die Rahmenbedingungen für freiwilliges Engagement zu verbessern.
  23. Eine jährliche Engagementkonferenz wird als Austauschformat mit der Zivilgesellschaft geschaffen.
  24. Die Einrichtung eines Berliner Hauses des Engagements mit kostenfreien Räumen für freiwillige Initiativen wird geprüft.
  25. Bis Ende 2024 werden Regelungen erarbeitet, damit Bezirke und Hauptverwaltung ab 2025 Räume entgeltfrei an Engagierte und gemeinnützige Organisationen überlassen können.
  26. Die Freiwilligenagenturen werden zu Knotenpunkten der Engagementförderung in den Bezirken weiterentwickelt und verstärkt.
  27. Die Zusammenarbeit mit der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt und die Vernetzung im Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement werden verstärkt.
  28. Auf Bundesebene wird eine Weiterentwicklung der gemeinnützigen Zwecke in der Abgabenordnung unterstützt, damit gemeinnützige Organisationen an der politischen Willensbildung mitwirken können, ohne die Gemeinnützigkeit zu verlieren.
  29. Unter breiter Beteiligung der Zivilgesellschaft wird eine Europastrategie entwickelt und jährlich im Abgeordnetenhaus diskutiert.
  30. Zivilgesellschaftliche Netzwerke von Geflüchteten, etwa aus der Ukraine, werden unterstützt.
Weniger Pflichten 1
Bleibt wie bisher 4
Ohne klare Richtung 5
Mehr Pflichten 3

Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht

KI-Hinweis

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