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Zivilgesellschaft und Stiftungen

Organisationen: was die Programme zur Landtagswahl in Schleswig-Holstein und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.

Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Schleswig-Holstein

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Programme zur Landtagswahl 2027

Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten oder begünstigen. Die Programme sind unterschiedlich lang; den Anteil am Programm zeigt der Balken beim Darüberfahren. Auf ein Programm klicken, um seine Forderungen zu sehen.
CDU 31120
Mehr Geld 1
Mehr Rechte oder Angebote 18
  1. Die Zusammenarbeit mit Partnern der außerschulischen kulturellen Bildung, des Sports sowie mit Vereinen und Verbänden im Ganztag wird intensiviert.
  2. Träger der Jugendhilfe, Partner der außerschulischen kulturellen Bildung und des Sports sowie Vereine und Verbände werden in das Ganztagsangebot eingebunden.
  3. New-Work-Initiativen unterstützen.
  4. In weiteren Forschungsfeldern werden Hub-Strukturen etabliert, in denen Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Unternehmen und gesellschaftliche Akteure interdisziplinär zusammenarbeiten.
  5. Die Zusammenarbeit von Hochschulen mit Kommunen und gesellschaftlichen Organisationen wird gezielter gestärkt.
  6. Einrichtungen und Projekte fördern, die sich gegen Hassgewalt engagieren.
  7. Bei der Prävention islamistischen Extremismus mit zivilgesellschaftlichen Trägern zusammenarbeiten.
  8. Der Quartiersgedanke wird weiterentwickelt, um Nachbarschaftsprojekte zu unterstützen.
  9. Auch kleinere Initiativen werden berücksichtigt und gefördert.
  10. Der Aufbau von Ernährungsräten wird unterstützt.
  11. Die Zusammenarbeit des Landes mit der Verbraucherzentrale fortentwickeln und stärken.
  12. Initiativen für kooperative Zusammenarbeit in den Regionen unterstützen.
  13. Das vorhandene Angebot der Selbsthilfegruppen stärken.
  14. Für Vereine und Verbände entsteht ein Baukastensystem mit Hinweisen und Hilfen für Modernisierungsmaßnahmen.
  15. Ein Baukastensystem für Modernisierungsmaßnahmen der Vereine und Verbände wird etabliert.
  16. Die Zusammenarbeit mit dem Friesenrat sowie mit lokalen Vereinen und Initiativen der friesischen Volksgruppe wird gestärkt.
  17. Kulturvereine werden stärker gefördert.
  18. Kulturvereine in ländlichen Räumen werden stärker gefördert.
Weniger Pflichten 1
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 9
Mehr Pflichten 3
Grüne ​726
Mehr Geld 7
Mehr Rechte oder Angebote 20
  1. Patientenvertreter*innen und Selbsthilfegruppen in die Bedarfsplanung einbinden.
  2. Gesellschaftliche Akteur*innen wie Landesjugendring und Landesschüler*innenvertretungen an der Strategie beteiligen.
  3. Queerpolitische Vorhaben gemeinsam mit den Akteur*innen der queeren Selbstorganisation umsetzen.
  4. Die Stadt Mölln und den Verein Miteinander Leben bei der Konzeption eines Gedenk- und Lernortes unterstützen.
  5. Einsatzstellen und Freiwilligenagenturen stärker vernetzen.
  6. Die Sichtbarkeit jüdischen Lebens fördern und entsprechende Gemeinden und Projekte unterstützen.
  7. In Klimapartnerschaften gemeinsame strategische Handlungsprogramme unter Beteiligung von Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft erarbeiten.
  8. Repair-Initiativen fördern.
  9. Eine Social-Innovation-Agentur für Förderung, Beratung und Vernetzung von Personen, Initiativen und Unternehmen aufbauen.
  10. Ein Verbandsklagerecht einführen, um Ansprüche aus Diskriminierung leichter geltend zu machen.
  11. Die Kriminalitätsstatistik unter Einbeziehung von Wissenschaft und Zivilgesellschaft zu periodischen Sicherheitsberichten mit regionalem Bezug ausbauen.
  12. Ein Modell für Richter*innenwahlen unter Einbeziehung von Richter*innenschaft, Anwält*innenschaft und Zivilgesellschaft erarbeiten.
  13. Zivilgesellschaftlichen Trägern, die sich gegen Rechtsextremismus engagieren, eine langfristige Perspektive zusichern.
  14. Die Räume jüdischer, migrantischer und türkischer Gemeinden sowie von Vereinen und Dorfgemeinschaften zu sicheren Orten machen.
  15. Die UN-Dekade für Menschen afrikanischer Herkunft auf Landesebene umsetzen und Schwarze Selbstorganisationen unterstützen.
  16. Kooperationen mit der Zivilgesellschaft aufbauen und unterstützen.
  17. Antisemitismuskritische Projekte, Organisationen und Forschungen fördern und ihnen von staatlicher Seite mehr Beachtung geben.
  18. Die Gründung von Trassenbündnissen für Radschnellwege unterstützen.
  19. Jugend-, Klima- und Menschenrechtsgruppen zu verstärkter Kooperation im Ostseeraum einladen.
  20. Die Zusammenarbeit mit russischen Regionen und Russland im Ostseeraum über Parlamente, Regierungen, Kommunen und zivilgesellschaftliche Netzwerke stärken.
Bleibt wie bisher 5
Ohne klare Richtung 2
SPD 1816
Mehr Geld 1
Mehr Rechte oder Angebote 16
  1. Alle beteiligten Akteure von Naturschutzverbänden bis Landwirtschaft bei Schutz und Wiederherstellung natürlicher Ökosysteme einbeziehen und unterstützen.
  2. Hochschul- und fachübergreifende Projekte sowie Projekte mit der Zivilgesellschaft im Rahmen der Hochschulentwicklung unterstützen.
  3. Gemeinsam mit Zivil- und Privatgesellschaft neue Lösungen für die öffentliche Verwaltung entwickeln.
  4. Eine breite zivilgesellschaftliche, kulturelle und wissenschaftlich fundierte Diskussion über die Digitalisierung anstoßen.
  5. Die Verbraucherzentralen befähigen, auf neue Herausforderungen wie die Gefahren der Digitalisierung zu reagieren.
  6. Die vorhandenen Stadtmarketing-Initiativen stärker miteinander vernetzen.
  7. Die Arbeit der gemeinnützigen Spitzenverbände unterstützen und zusätzlich fördern.
  8. Bestehende Strukturen und Netzwerke des Ehrenamts unterstützen und einbinden.
  9. Die Bildungsarbeit des Bündnisses Eine Welt unterstützen.
  10. Vereinen kostenlose Open-Source-Software für ihre Arbeit vor Ort bereitstellen.
  11. Jugendverbände bei der Bewältigung der Pandemiefolgen passgenau unterstützen.
  12. Schülervertretungen und Jugendverbände unterstützen.
  13. Die Arbeit von Selbsthilfeorganisationen für geflüchtete Frauen unterstützen.
  14. Gemeinsam mit Vereinen, Kultureinrichtungen und Organisationen vor Ort neue Ganztagsangebote entwickeln.
  15. Vereine und Initiativen unterstützen, die kulturelle, kreativwirtschaftliche und soziale Projekte und Zentren in Städten und Gemeinden aufbauen.
  16. Das Beratungsnetzwerk gegen Rechtsextremismus in allen Regionen des Landes ausbauen.
Bleibt wie bisher 4
Ohne klare Richtung 4
Mehr Pflichten 1
FDP 1710
Mehr Geld 3
Mehr Rechte oder Angebote 7
Weniger Pflichten 1
Bleibt wie bisher 4
Ohne klare Richtung 3
Weniger Geld 1
Mehr Pflichten 1
SSW ​217
Mehr Geld 4
Mehr Rechte oder Angebote 13
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 1
AfD 512
Linke ​112
FW 1​3
Koalitionsvertrag 1731
Mehr Geld 3
Mehr Rechte oder Angebote 28
  1. Jugendhilfe, außerschulische kulturelle Bildung, Sport sowie Vereine und Verbände werden in das Ganztagsangebot eingebunden.
  2. Die Elternarbeit wird entlang der vereinbarten Arbeitsstruktur unter Einbeziehung der Schulvereine gestaltet.
  3. Der Landesbeauftragte für politische Bildung, die Träger politischer Bildung, politische Stiftungen und der Verband politischer Jugend werden institutionell gestärkt.
  4. Das Land unterstützt Initiativen zur Neuentwicklung Dritter Orte landesweit in Kooperation mit den Kommunen.
  5. Pflegeelternverbunde werden unterstützt.
  6. Projekte, Aktionen, Selbstorganisationen und Verbände gegen Rassismus und Diskriminierung werden gefördert.
  7. Ein Baukastensystem für Modernisierungsmaßnahmen in Vereinen und Verbänden wird etabliert.
  8. Mit der Fortsetzung des „Paktes Wohnen“ wird unter Beteiligung von Selbsthilfeorganisationen gegen Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt vorgegangen.
  9. Der Quartiersgedanke wird weiterentwickelt, um Nachbarschaftsprojekte stärker zu fördern.
  10. Das Landesstiftungsrecht wird reformiert, um Spielräume für ein stiftungsfreundliches Umfeld zu nutzen.
  11. Die Kriminalitätsstatistik wird unter Einbeziehung von Wissenschaft und Zivilgesellschaft zu periodischen regionalen Sicherheitsberichten verstetigt und ausgebaut.
  12. Die Arbeit der Jugendfeuerwehren im Land wird gestärkt.
  13. In einem ergebnisoffenen Dialog mit Richterschaft, Anwaltschaft und Zivilgesellschaft werden alternative Beurteilungsmodelle erarbeitet.
  14. Ein Klimaanpassungs-Expertennetzwerk aus Kommunen, Wirtschaft, Zivilgesellschaft und Forschung wird einberufen.
  15. Repair-Initiativen werden gefördert.
  16. Die Zivilgesellschaft wird auf Augenhöhe einbezogen und ihr digitalpolitisches Fachwissen aufgenommen.
  17. Gemeinsam mit Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft werden auch öffentliche Formate für den Dialog über den Rahmen des KI-Einsatzes entwickelt.
  18. Die europapolitische Öffentlichkeitsarbeit und die Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Akteuren werden fortgeführt und ausgebaut.
  19. Die AktivRegionen (LEADER-Regionen) werden weiter gestärkt.
  20. Institutionen, die die Arbeit der AktivRegionen unterstützen und vernetzen, wie das AktivRegionen-Netzwerk, werden weiter unterstützt und ausgebaut.
  21. Die Beratung und Koordinierung der AktivRegionen im Land wird erweitert, um einen optimalen Mitteleinsatz zu ermöglichen.
  22. Der Landesbeauftragte für politische Bildung und Akteure wie die Europa-Union oder die Jungen Europäischen Föderalisten werden bei der europäischen Bildungsarbeit weiter gefördert.
  23. Städtepartnerschaften werden neu belebt und erhalten einen klareren zivilgesellschaftlichen Fokus.
  24. Die Arbeit von FUEN, ECMI, Minderheiten-Kompetenz-Netzwerk, den Akademien des Deutschen Grenzvereins, dem Projekt Schülerbotschafter des ADS-Grenzfriedensbunds und anderen wird gestärkt.
  25. Die Friesenstiftung wird als Baustein der Förderung der friesischen Volksgruppe gestärkt.
  26. Die Finanzierung von Projekten wird gemeinsam mit den Verbänden der deutschen Sinti und Roma fortentwickelt.
  27. Das Niederdeutsch-Netzwerk mit seinen Verbänden und Institutionen wird gestärkt.
  28. Bei einer Novelle des NDR-Staatsvertrags wird erneut eine Vertretung der Minderheitenverbände im NDR-Rundfunkrat angestrebt.
Teils begünstigend, teils belastend 1
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 4
Mehr Pflichten 1
Grüne, Programmentwurf zur Landtagswahl 2027 51252
Mehr Geld 12
  1. Kooperationen von Ganztagsschulen mit Vereinen, Kulturinitiativen und der offenen Jugendarbeit werden fest verankert und zuverlässig finanziert.
  2. Die Stellen der Jugendbildungsreferentinnen und -referenten in den Jugendverbänden werden gesichert und ausgebaut.
  3. Das Land fördert Organisationen und Vereine, die demokratische Kommunalpolitikerinnen etwa mit Mentoringprogrammen oder Kampagnen unterstützen.
  4. Ehrenamtliches Engagement und kleinere Strukturen werden durch dauerhafte Jugendbudgets unterstützt.
  5. Ehrenamtliches Engagement und kleinere Strukturen werden durch niedrigschwellige Förderinstrumente unterstützt.
  6. Ein Pauschalvertrag mit der GEMA nach niedersächsischem Vorbild soll nichtkommerzielle Veranstaltungen gemeinnütziger Vereine entlasten, bei voller Vergütung der Musikschaffenden.
  7. Anerkannte Naturschutzverbände werden dauerhaft institutionell gefördert.
  8. Eine Stiftung Fledermausschutz wird mit einem Stiftungskapital von 14 Millionen Euro ausgestattet.
  9. Förderangebote für die Vernetzung von Vereinen mit dem Katastrophenschutz werden weiterentwickelt.
  10. Vereine, die sich für Demokratie, Bürgerrechte und gesellschaftliche Teilhabe engagieren, sollen nicht länger von steuerlichen Erleichterungen ausgeschlossen sein.
  11. Die Regionen erhalten eine verlässliche Förderung, die in Gemeinden, auf Höfen und in Initiativen vor Ort ankommt.
  12. Zivilgesellschaftliche Akteure sollen Fördermittel für Kreislaufprojekte unabhängig von kommunalen Konzepten und ohne Kommunen als Pflichtantragsteller beantragen können.
Mehr Rechte oder Angebote 42
  1. In die Entwicklung von Unterrichtsmaterial werden Lehrkräfte, Hochschulen, das IQSH, Medienzentren und zivilgesellschaftliche Partner eingebunden.
  2. Selbsthilfeorganisationen werden dauerhaft gestärkt.
  3. Zivilgesellschaftliche Initiativen, die unabhängige Schattenberichte zur Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen erstellen, werden unterstützt.
  4. Ehrenamtliches Engagement und kleinere Strukturen erhalten Hilfsangebote bei Organisationsentwicklung und Digitalisierung.
  5. Lokale Vereine, Ehrenamt und kommunale Koordination für das Ankommen Geflüchteter im ländlichen Raum werden gestärkt.
  6. Migrantische Selbstorganisationen werden als gleichberechtigte Akteure der sozialen Infrastruktur gestärkt.
  7. Migrantische Vereine sollen als Partner gewonnen werden, um die Vielfalt im Landesdienst zu erhöhen.
  8. Mit migrantischen Vereinen sollen mehr junge Menschen mit Migrationsgeschichte für eine Ausbildung gewonnen werden.
  9. Mit migrantischen Vereinen soll die Praktikumsprämie im Handwerk bekannter gemacht werden.
  10. Ehrenamtliches Engagement für ankommende Menschen wird im Rahmen der Ehrenamtsstrategie des Landes durch Qualifizierung, Vernetzung, Sprachmittlung und verlässliche Unterstützung gestärkt.
  11. Mit Migrantenselbstorganisationen sollen Strategien entwickelt werden, um junge Zugewanderte für eine Ausbildung im öffentlichen Dienst, etwa bei Polizei, Lehramt oder Verwaltung, zu gewinnen.
  12. Das Land berät Kommunen und Zivilgesellschaft bei der Umwandlung leerstehender Immobilien, Schulen, Bibliotheken und Dorfgemeinschaftshäuser in offene Kulturorte.
  13. Gedenkstätten, Archive, Initiativen und außerschulische Lernorte der Erinnerungskultur werden gestärkt.
  14. Faninitiativen werden nach Bedarf auch in unteren Ligen und anderen Sportarten gestärkt.
  15. Das oft ehrenamtliche Engagement von Menschen und Verbänden im Naturschutz soll erhalten und gestärkt werden.
  16. Das Verbandsklagerecht wird erhalten und gestärkt.
  17. Kompensation für Eingriffe in die Natur soll am Ort der Beeinträchtigung in Zusammenarbeit mit Kommunen und Naturschutzverbänden erfolgen.
  18. Das Vorkaufsrecht für den Naturschutz soll für private Stiftungen geöffnet werden.
  19. Flächen mit hohem Naturschutzwert sollen vorrangig an die Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein übergehen.
  20. Die Stiftung Naturschutz soll als Renaturierungsdienstleister etabliert werden, auch für Maßnahmen auf landwirtschaftlichen Flächen.
  21. Kulturelle Formate der Umweltbildung wie Filmfestivals und Kooperationen mit Künstlern und Jugendgruppen sollen gestärkt werden, wo sie Teil eines Bildungsansatzes sind.
  22. Naturparke sollen beim Auf- und Ausbau von Partnerprogrammen mit lokalen Betrieben, Vereinen und Bildungseinrichtungen unterstützt werden.
  23. Maßnahmen von Landwirtinnen und Landwirten, Vereinen und Verbänden zum Rehkitz- und Bodenvogelschutz werden ausgebaut, unterstützt und gefördert.
  24. Die Facharbeit und Forschung zu Fledermäusen sowie die Beratung von Kommunen, Eigentümern, Kirchen, Wohnungswirtschaft und Naturschutzakteuren werden langfristig gesichert und ausgebaut.
  25. Schul- und Vereins-Challenges zum Insektenschutz werden genutzt.
  26. Demokratische Initiativen, die Begegnungsräume im ländlichen Raum erhalten oder eröffnen, werden unterstützt.
  27. Die Resilienz von Vereinen wird gestärkt.
  28. Die Vernetzung zwischen Vereinen, Kommunen und den Strukturen des Katastrophenschutzes wird ausgebaut.
  29. Eine Landesstrategie zum Schutz kritischer digitaler Infrastrukturen unter Einbeziehung von Behörden, Kommunen, Unternehmen der Daseinsvorsorge und Zivilgesellschaft wird entwickelt.
  30. Initiativen für Vielfalt und Demokratie werden unterstützt.
  31. Vereine, die sich für Demokratie, Bürgerrechte und gesellschaftliche Teilhabe engagieren, sollen nicht länger von steuerlichen Erleichterungen ausgeschlossen sein.
  32. Das Gemeinnützigkeitsrecht wird reformiert, sodass zivilgesellschaftliches und demokratieförderndes Engagement ausdrücklich als gemeinnützig gilt.
  33. Zivilgesellschaftliche Organisationen werden vor politischer Instrumentalisierung geschützt.
  34. Für zivilgesellschaftliche Organisationen werden klare Fördergrundlagen geschaffen.
  35. Zivilgesellschaftliche Akteure sollen Fördermittel für Kreislaufprojekte unabhängig von kommunalen Konzepten und ohne Kommunen als Pflichtantragsteller beantragen können.
  36. Initiativen, die das Bewusstsein für digitale Selbstbestimmung in der Gesellschaft stärken, werden unterstützt.
  37. Kommunen werden ermutigt und unterstützt, eigene Fediverse-Instanzen als digitale Begegnungsräume vor Ort aufzubauen.
  38. Der Einsatz von KI wird gemeinsam mit Kommunen, sozialen Trägern und der Zivilgesellschaft gestaltet.
  39. Grundstücke werden erleichtert im Erbbaurecht an Wohnungsbaugenossenschaften, Stiftungen oder Privatpersonen zur Eigennutzung vergeben.
  40. Modellprojekte mit Architekturhochschulen, Kommunen und zivilgesellschaftlichen Initiativen sollen nachhaltige Nachnutzung erproben.
  41. Initiativen wie „Grön Dörp“ und „Abpflastern“ zur ökologischen Aufwertung des Umfelds werden unterstützt und weiterentwickelt.
  42. Lokale Initiativen für einen lebenswerteren und klimaresilienteren öffentlichen Raum, etwa entsiegelte Plätze und grüne Dächer und Fassaden, werden gestärkt.
Weniger Pflichten 1
Bleibt wie bisher 7
Ohne klare Richtung 5
Weniger Geld 1
Weniger Rechte oder Angebote 1
Mehr Pflichten 4

Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht

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