Zivilgesellschaft und Stiftungen
Organisationen: was die Programme zur Landtagswahl in Schleswig-Holstein und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.
Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Schleswig-Holstein
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Ohne Einzug ins Parlament
Programme zur Landtagswahl 2027
CDU 31120
Mehr Rechte oder Angebote 18
- Die Zusammenarbeit mit Partnern der außerschulischen kulturellen Bildung, des Sports sowie mit Vereinen und Verbänden im Ganztag wird intensiviert.
- Träger der Jugendhilfe, Partner der außerschulischen kulturellen Bildung und des Sports sowie Vereine und Verbände werden in das Ganztagsangebot eingebunden.
- New-Work-Initiativen unterstützen.
- In weiteren Forschungsfeldern werden Hub-Strukturen etabliert, in denen Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Unternehmen und gesellschaftliche Akteure interdisziplinär zusammenarbeiten.
- Die Zusammenarbeit von Hochschulen mit Kommunen und gesellschaftlichen Organisationen wird gezielter gestärkt.
- Einrichtungen und Projekte fördern, die sich gegen Hassgewalt engagieren.
- Bei der Prävention islamistischen Extremismus mit zivilgesellschaftlichen Trägern zusammenarbeiten.
- Der Quartiersgedanke wird weiterentwickelt, um Nachbarschaftsprojekte zu unterstützen.
- Auch kleinere Initiativen werden berücksichtigt und gefördert.
- Der Aufbau von Ernährungsräten wird unterstützt.
- Die Zusammenarbeit des Landes mit der Verbraucherzentrale fortentwickeln und stärken.
- Initiativen für kooperative Zusammenarbeit in den Regionen unterstützen.
- Das vorhandene Angebot der Selbsthilfegruppen stärken.
- Für Vereine und Verbände entsteht ein Baukastensystem mit Hinweisen und Hilfen für Modernisierungsmaßnahmen.
- Ein Baukastensystem für Modernisierungsmaßnahmen der Vereine und Verbände wird etabliert.
- Die Zusammenarbeit mit dem Friesenrat sowie mit lokalen Vereinen und Initiativen der friesischen Volksgruppe wird gestärkt.
- Kulturvereine werden stärker gefördert.
- Kulturvereine in ländlichen Räumen werden stärker gefördert.
Weniger Pflichten 1
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 9
- Auf Vereine und Verbände wird aktiv zugegangen.
- Pflegeelternverbunde unterstützen.
- Pflegeelternverbunde fördern.
- Der Landesbeauftragte, die Träger politischer Bildung, politische Stiftungen und der Verband politischer Jugend werden weiter gestärkt.
- Institutionen, die sich für die LGBTQIA+-Community einsetzen, werden weiter gestärkt.
- Die Forderungen der europäischen Minority SafePack Initiative werden unterstützt.
- Medienbildung und Medienkompetenzvermittlung beginnen in Kita und Schule und werden von Verbänden, Vereinen und Initiativen getragen.
- Wir wollen sowohl den Landesbeauftragten als auch die Träger für politische Bildung und politische Stiftungen sowie den Verband politischer Jugend weiter stärken
- Wir wollen sowohl den Landesbeauftragten als auch die Träger für politische Bildung und politische Stiftungen sowie den Verband politischer Jugend weiter stärken
Mehr Pflichten 3
- Gemeinsam mit Vereinen und Trägern wird die Bewegungsstunde mit der Ganztagsschule eingeführt.
- Die Mitwirkungspflicht gilt auch für Umweltverbände.
- Kinderarmut gemeinsam mit offener Kinder- und Jugendarbeit, Jugendverbandsarbeit, kultureller Jugendarbeit, aufsuchender Jugendsozialarbeit und erzieherischer Jugendschutzarbeit angehen.
Grüne 726
Mehr Geld 7
- Die überwiegend ehrenamtlichen Projekte der queeren Antidiskriminierungsarbeit in eine institutionelle Förderung überführen.
- Migrantische Selbstorganisationen finanziell unterstützen.
- Umweltverbänden angemessene Ressourcen für gutachterliche Aufträge und die Verfahrensbeteiligung verschaffen.
- Zivilgesellschaftliche Organisationen und Selbstorganisationen dauerhaft und strukturell finanziell fördern.
- Zivilgesellschaftliche Initiativen für die Demokratie verlässlich finanzieren und verstetigen.
- Antisemitismuskritische Projekte, Organisationen und Forschungen fördern und ihnen von staatlicher Seite mehr Beachtung geben.
- Eine finanzielle Grundlage für die Bekämpfung von Hass im Netz für Behörden und zivilgesellschaftliche Vereine schaffen.
Mehr Rechte oder Angebote 20
- Patientenvertreter*innen und Selbsthilfegruppen in die Bedarfsplanung einbinden.
- Gesellschaftliche Akteur*innen wie Landesjugendring und Landesschüler*innenvertretungen an der Strategie beteiligen.
- Queerpolitische Vorhaben gemeinsam mit den Akteur*innen der queeren Selbstorganisation umsetzen.
- Die Stadt Mölln und den Verein Miteinander Leben bei der Konzeption eines Gedenk- und Lernortes unterstützen.
- Einsatzstellen und Freiwilligenagenturen stärker vernetzen.
- Die Sichtbarkeit jüdischen Lebens fördern und entsprechende Gemeinden und Projekte unterstützen.
- In Klimapartnerschaften gemeinsame strategische Handlungsprogramme unter Beteiligung von Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft erarbeiten.
- Repair-Initiativen fördern.
- Eine Social-Innovation-Agentur für Förderung, Beratung und Vernetzung von Personen, Initiativen und Unternehmen aufbauen.
- Ein Verbandsklagerecht einführen, um Ansprüche aus Diskriminierung leichter geltend zu machen.
- Die Kriminalitätsstatistik unter Einbeziehung von Wissenschaft und Zivilgesellschaft zu periodischen Sicherheitsberichten mit regionalem Bezug ausbauen.
- Ein Modell für Richter*innenwahlen unter Einbeziehung von Richter*innenschaft, Anwält*innenschaft und Zivilgesellschaft erarbeiten.
- Zivilgesellschaftlichen Trägern, die sich gegen Rechtsextremismus engagieren, eine langfristige Perspektive zusichern.
- Die Räume jüdischer, migrantischer und türkischer Gemeinden sowie von Vereinen und Dorfgemeinschaften zu sicheren Orten machen.
- Die UN-Dekade für Menschen afrikanischer Herkunft auf Landesebene umsetzen und Schwarze Selbstorganisationen unterstützen.
- Kooperationen mit der Zivilgesellschaft aufbauen und unterstützen.
- Antisemitismuskritische Projekte, Organisationen und Forschungen fördern und ihnen von staatlicher Seite mehr Beachtung geben.
- Die Gründung von Trassenbündnissen für Radschnellwege unterstützen.
- Jugend-, Klima- und Menschenrechtsgruppen zu verstärkter Kooperation im Ostseeraum einladen.
- Die Zusammenarbeit mit russischen Regionen und Russland im Ostseeraum über Parlamente, Regierungen, Kommunen und zivilgesellschaftliche Netzwerke stärken.
Bleibt wie bisher 5
- Die Finanzierung von Vormundschaftsvereinen und die Förderung ehrenamtlicher Vormundschaften langfristig sichern.
- Die Förderung der „Lokalen Aktionen“ für Naturschutz und Landschaftspflege vor Ort fortsetzen.
- Freiwillige Feuerwehren, Vereine sowie soziale und kulturelle Strukturen vor Ort erhalten.
- Die Förderung zivilgesellschaftlicher Arbeit unabhängig von wechselnden politischen Mehrheiten sichern.
- Den zivilgesellschaftlichen Austausch im Ostseeraum fortsetzen.
SPD 1816
Mehr Rechte oder Angebote 16
- Alle beteiligten Akteure von Naturschutzverbänden bis Landwirtschaft bei Schutz und Wiederherstellung natürlicher Ökosysteme einbeziehen und unterstützen.
- Hochschul- und fachübergreifende Projekte sowie Projekte mit der Zivilgesellschaft im Rahmen der Hochschulentwicklung unterstützen.
- Gemeinsam mit Zivil- und Privatgesellschaft neue Lösungen für die öffentliche Verwaltung entwickeln.
- Eine breite zivilgesellschaftliche, kulturelle und wissenschaftlich fundierte Diskussion über die Digitalisierung anstoßen.
- Die Verbraucherzentralen befähigen, auf neue Herausforderungen wie die Gefahren der Digitalisierung zu reagieren.
- Die vorhandenen Stadtmarketing-Initiativen stärker miteinander vernetzen.
- Die Arbeit der gemeinnützigen Spitzenverbände unterstützen und zusätzlich fördern.
- Bestehende Strukturen und Netzwerke des Ehrenamts unterstützen und einbinden.
- Die Bildungsarbeit des Bündnisses Eine Welt unterstützen.
- Vereinen kostenlose Open-Source-Software für ihre Arbeit vor Ort bereitstellen.
- Jugendverbände bei der Bewältigung der Pandemiefolgen passgenau unterstützen.
- Schülervertretungen und Jugendverbände unterstützen.
- Die Arbeit von Selbsthilfeorganisationen für geflüchtete Frauen unterstützen.
- Gemeinsam mit Vereinen, Kultureinrichtungen und Organisationen vor Ort neue Ganztagsangebote entwickeln.
- Vereine und Initiativen unterstützen, die kulturelle, kreativwirtschaftliche und soziale Projekte und Zentren in Städten und Gemeinden aufbauen.
- Das Beratungsnetzwerk gegen Rechtsextremismus in allen Regionen des Landes ausbauen.
Bleibt wie bisher 4
Ohne klare Richtung 4
- Die vorhandenen Stadtmarketing-Initiativen stärken.
- Das Engagement gemeinnütziger Verbände bei der Weiterentwicklung digitaler Beteiligungsmöglichkeiten stärken.
- Die Geschäftsstelle „Echte Vielfalt“ als landesweite Ansprech- und Netzwerkstelle stärken.
- Die Arbeit der Landesweiten Informations- und Dokumentationsstelle Antisemitismus unterstützen.
FDP 1710
Mehr Geld 3
Mehr Rechte oder Angebote 7
- Perspektiven der Zivilgesellschaft über Citizen Science stärker in die Forschung einbeziehen.
- Die Arbeit der Landesverkehrswacht stärken.
- Private Freifunk-Initiativen einbinden und unterstützen.
- Den Fortbestand und Aufbau ehrenamtlicher gemeinnütziger und präventiver Einrichtungen unterstützen.
- Die Kooperation zwischen Schulen in Trägerschaft und lokalen Vereinen, besonders im Sport, fördern.
- Einen Dialog zum Flächentausch zwischen Landwirtschaft und Stiftung Naturschutz initiieren.
- Die Verbraucherzentrale befähigen, digitale Medien umfassend für die Verbraucherbildung zu nutzen.
Weniger Pflichten 1
Bleibt wie bisher 4
- Die Einrichtungen der dänischen Minderheit, der friesischen Volksgruppe und der Sinti und Roma weiterhin fördern und auskömmlich finanzieren.
- Die bestehende institutionelle Förderung des Landesverbands Deutscher Sinti und Roma fortführen.
- Das System der Bildungsberaterinnen und Bildungsberater des Verbands Deutscher Sinti und Roma weiterhin unterstützen.
- Die finanzielle Ausstattung der Verbraucherzentrale systematisch fortschreiben.
Ohne klare Richtung 3
- Eine zeitnahe Bestandsaufnahme der Rahmenbedingungen der Jugendverbandsarbeit durchführen und daraus Unterstützungsmaßnahmen entwickeln.
- Die hauptamtlichen Strukturen in der Jugendverbandsarbeit stärken.
- Die Unterstützung des Bundes für den Deutschen Schul- und Sprachverein an die tatsächlichen Bedarfe anpassen.
SSW 217
Mehr Geld 4
- Der Bund soll sich angemessen an der Finanzierung der Stiftung für die Friesische Volksgruppe im Lande Schleswig-Holstein beteiligen.
- Die finanzielle Ausstattung und Arbeitssituation der Organisationen und Einrichtungen der friesischen Volksgruppe nachhaltig verbessern.
- Selbsthilfegruppen finanziell verlässlicher unterstützen.
- Mittel für das Engagement bürgerschaftlicher Initiativen in der Gedenkstättenarbeit bereitstellen.
Mehr Rechte oder Angebote 13
- Das Minderheiten-Kompetenz-Netzwerk Schleswig-Holstein/Süddänemark samt seiner Mitgliedsorganisationen fördern.
- Der Bund unterstützt die Minority-SafePack-Initiative zur Umsetzung der Minderheitenrechte weiterhin aktiv bei der EU-Kommission.
- Den Dialog mit der Zivilgesellschaft stärken, um europäische und nationale Zivilgesellschaften besser zu vernetzen.
- Die Expertise nationaler zivilgesellschaftlicher Organisationen in den strukturierten Dialog einbinden.
- Bei der Opferhilfe mit bestehenden Strukturen wie dem Weißen Ring zusammenarbeiten.
- Ein Demokratieförderungsgesetz schaffen, das gesellschaftliche Organisationen langfristig und angemessen unterstützt.
- Selbstorganisationen von Menschen stärken, die von Rassismus betroffen sind.
- Einen Runden Tisch Interkultur einrichten, bei dem migrantische Kulturvereine und ausgewählte Kultureinrichtungen mehrmals im Jahr gemeinsame Initiativen entwickeln.
- Bibliotheken zu Bürger:innen- und Kulturzentren ausbauen, deren Räume flexibel für Ehrenamt, Projekte und Vereine nutzbar sind.
- Die Servicestelle bei der Bürgerstiftung Schleswig-Holsteinische Gedenkstätten ausbauen.
- Die zivilgesellschaftliche Beteiligung an der Aufarbeitung stärken.
- Einen „Runden Tisch zur Aufarbeitung der kolonialen Geschichte des Landes“ einrichten.
- Initiativen für regionalen Naturschutz unterstützen.
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 1
AfD 512
Mehr Rechte oder Angebote 2
Ohne klare Richtung 1
Weniger Geld 2
Weniger Rechte oder Angebote 2
Linke 112
Mehr Geld 5
- Stadt- und Kreisorganisationen von Eltern, Schülerinnen und Schülern sowie Jugendlichen erhalten Personal-, Sach- und Mietkosten.
- Das Land unterstützt ehrenamtliches Engagement für Klima- und Naturschutz durch Projektförderung und institutionelle Förderung anerkannter Naturschutzverbände.
- Das Land fördert das Aufklärungsprojekt „SchLau“ verstärkt und baut es für einen möglichst flächendeckenden Einsatz an Schulen aus.
- Lokale Bündnisse gegen rechts werden verlässlich finanziell unterstützt.
- Unabhängige Verfahrensberatung wie die des Flüchtlingsrats soll wieder staatlich gefördert werden, statt auf andere Geldgeber angewiesen zu sein.
Mehr Rechte oder Angebote 7
- Patientenorganisationen, Selbsthilfegruppen und Beratungsstellen werden unterstützt.
- Selbsthilfeprojekte für queere Menschen werden unterstützt.
- Die Härtefallkommission soll um Vertreterinnen und Vertreter migrantischer Verbände und der Zivilgesellschaft ergänzt werden.
- Das Land soll Kommunen und zivilgesellschaftliche Organisationen bei der Weiterentwicklung einer Willkommenskultur unterstützen.
- Soziale Bewegungen, Gewerkschaften, Bürgerinitiativen und Betroffene sollen umfassende Auskunfts- und Anhörungsrechte erhalten.
- Fanprojekte und organisierte Fangruppen sollen unterstützt werden.
- Initiativen für Zivilklauseln an Hochschulen werden unterstützt.
FW 13
Mehr Rechte oder Angebote 2
Weniger Rechte oder Angebote 1
Koalitionsvertrag 1731
Mehr Geld 3
Mehr Rechte oder Angebote 28
- Jugendhilfe, außerschulische kulturelle Bildung, Sport sowie Vereine und Verbände werden in das Ganztagsangebot eingebunden.
- Die Elternarbeit wird entlang der vereinbarten Arbeitsstruktur unter Einbeziehung der Schulvereine gestaltet.
- Der Landesbeauftragte für politische Bildung, die Träger politischer Bildung, politische Stiftungen und der Verband politischer Jugend werden institutionell gestärkt.
- Das Land unterstützt Initiativen zur Neuentwicklung Dritter Orte landesweit in Kooperation mit den Kommunen.
- Pflegeelternverbunde werden unterstützt.
- Projekte, Aktionen, Selbstorganisationen und Verbände gegen Rassismus und Diskriminierung werden gefördert.
- Ein Baukastensystem für Modernisierungsmaßnahmen in Vereinen und Verbänden wird etabliert.
- Mit der Fortsetzung des „Paktes Wohnen“ wird unter Beteiligung von Selbsthilfeorganisationen gegen Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt vorgegangen.
- Der Quartiersgedanke wird weiterentwickelt, um Nachbarschaftsprojekte stärker zu fördern.
- Das Landesstiftungsrecht wird reformiert, um Spielräume für ein stiftungsfreundliches Umfeld zu nutzen.
- Die Kriminalitätsstatistik wird unter Einbeziehung von Wissenschaft und Zivilgesellschaft zu periodischen regionalen Sicherheitsberichten verstetigt und ausgebaut.
- Die Arbeit der Jugendfeuerwehren im Land wird gestärkt.
- In einem ergebnisoffenen Dialog mit Richterschaft, Anwaltschaft und Zivilgesellschaft werden alternative Beurteilungsmodelle erarbeitet.
- Ein Klimaanpassungs-Expertennetzwerk aus Kommunen, Wirtschaft, Zivilgesellschaft und Forschung wird einberufen.
- Repair-Initiativen werden gefördert.
- Die Zivilgesellschaft wird auf Augenhöhe einbezogen und ihr digitalpolitisches Fachwissen aufgenommen.
- Gemeinsam mit Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft werden auch öffentliche Formate für den Dialog über den Rahmen des KI-Einsatzes entwickelt.
- Die europapolitische Öffentlichkeitsarbeit und die Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Akteuren werden fortgeführt und ausgebaut.
- Die AktivRegionen (LEADER-Regionen) werden weiter gestärkt.
- Institutionen, die die Arbeit der AktivRegionen unterstützen und vernetzen, wie das AktivRegionen-Netzwerk, werden weiter unterstützt und ausgebaut.
- Die Beratung und Koordinierung der AktivRegionen im Land wird erweitert, um einen optimalen Mitteleinsatz zu ermöglichen.
- Der Landesbeauftragte für politische Bildung und Akteure wie die Europa-Union oder die Jungen Europäischen Föderalisten werden bei der europäischen Bildungsarbeit weiter gefördert.
- Städtepartnerschaften werden neu belebt und erhalten einen klareren zivilgesellschaftlichen Fokus.
- Die Arbeit von FUEN, ECMI, Minderheiten-Kompetenz-Netzwerk, den Akademien des Deutschen Grenzvereins, dem Projekt Schülerbotschafter des ADS-Grenzfriedensbunds und anderen wird gestärkt.
- Die Friesenstiftung wird als Baustein der Förderung der friesischen Volksgruppe gestärkt.
- Die Finanzierung von Projekten wird gemeinsam mit den Verbänden der deutschen Sinti und Roma fortentwickelt.
- Das Niederdeutsch-Netzwerk mit seinen Verbänden und Institutionen wird gestärkt.
- Bei einer Novelle des NDR-Staatsvertrags wird erneut eine Vertretung der Minderheitenverbände im NDR-Rundfunkrat angestrebt.
Teils begünstigend, teils belastend 1
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 4
- Das Angebot der Selbsthilfegruppen wird gestärkt.
- Die Präventionsarbeit der Landesverkehrswacht für die Verkehrssicherheit wird gestärkt.
- Die Zusammenarbeit mit der Verbraucherzentrale wird weiterentwickelt und gestärkt, etwa mit Programmen wie „Verbraucher stärken im Quartier“ und außerschulischer Verbraucherbildung.
- Die Landesverkehrswacht und Rad.SH werden für mehr Verkehrssicherheit und die Beratung der Kommunen gestärkt.
Grüne, Programmentwurf zur Landtagswahl 2027 51252
Mehr Geld 12
- Kooperationen von Ganztagsschulen mit Vereinen, Kulturinitiativen und der offenen Jugendarbeit werden fest verankert und zuverlässig finanziert.
- Die Stellen der Jugendbildungsreferentinnen und -referenten in den Jugendverbänden werden gesichert und ausgebaut.
- Das Land fördert Organisationen und Vereine, die demokratische Kommunalpolitikerinnen etwa mit Mentoringprogrammen oder Kampagnen unterstützen.
- Ehrenamtliches Engagement und kleinere Strukturen werden durch dauerhafte Jugendbudgets unterstützt.
- Ehrenamtliches Engagement und kleinere Strukturen werden durch niedrigschwellige Förderinstrumente unterstützt.
- Ein Pauschalvertrag mit der GEMA nach niedersächsischem Vorbild soll nichtkommerzielle Veranstaltungen gemeinnütziger Vereine entlasten, bei voller Vergütung der Musikschaffenden.
- Anerkannte Naturschutzverbände werden dauerhaft institutionell gefördert.
- Eine Stiftung Fledermausschutz wird mit einem Stiftungskapital von 14 Millionen Euro ausgestattet.
- Förderangebote für die Vernetzung von Vereinen mit dem Katastrophenschutz werden weiterentwickelt.
- Vereine, die sich für Demokratie, Bürgerrechte und gesellschaftliche Teilhabe engagieren, sollen nicht länger von steuerlichen Erleichterungen ausgeschlossen sein.
- Die Regionen erhalten eine verlässliche Förderung, die in Gemeinden, auf Höfen und in Initiativen vor Ort ankommt.
- Zivilgesellschaftliche Akteure sollen Fördermittel für Kreislaufprojekte unabhängig von kommunalen Konzepten und ohne Kommunen als Pflichtantragsteller beantragen können.
Mehr Rechte oder Angebote 42
- In die Entwicklung von Unterrichtsmaterial werden Lehrkräfte, Hochschulen, das IQSH, Medienzentren und zivilgesellschaftliche Partner eingebunden.
- Selbsthilfeorganisationen werden dauerhaft gestärkt.
- Zivilgesellschaftliche Initiativen, die unabhängige Schattenberichte zur Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen erstellen, werden unterstützt.
- Ehrenamtliches Engagement und kleinere Strukturen erhalten Hilfsangebote bei Organisationsentwicklung und Digitalisierung.
- Lokale Vereine, Ehrenamt und kommunale Koordination für das Ankommen Geflüchteter im ländlichen Raum werden gestärkt.
- Migrantische Selbstorganisationen werden als gleichberechtigte Akteure der sozialen Infrastruktur gestärkt.
- Migrantische Vereine sollen als Partner gewonnen werden, um die Vielfalt im Landesdienst zu erhöhen.
- Mit migrantischen Vereinen sollen mehr junge Menschen mit Migrationsgeschichte für eine Ausbildung gewonnen werden.
- Mit migrantischen Vereinen soll die Praktikumsprämie im Handwerk bekannter gemacht werden.
- Ehrenamtliches Engagement für ankommende Menschen wird im Rahmen der Ehrenamtsstrategie des Landes durch Qualifizierung, Vernetzung, Sprachmittlung und verlässliche Unterstützung gestärkt.
- Mit Migrantenselbstorganisationen sollen Strategien entwickelt werden, um junge Zugewanderte für eine Ausbildung im öffentlichen Dienst, etwa bei Polizei, Lehramt oder Verwaltung, zu gewinnen.
- Das Land berät Kommunen und Zivilgesellschaft bei der Umwandlung leerstehender Immobilien, Schulen, Bibliotheken und Dorfgemeinschaftshäuser in offene Kulturorte.
- Gedenkstätten, Archive, Initiativen und außerschulische Lernorte der Erinnerungskultur werden gestärkt.
- Faninitiativen werden nach Bedarf auch in unteren Ligen und anderen Sportarten gestärkt.
- Das oft ehrenamtliche Engagement von Menschen und Verbänden im Naturschutz soll erhalten und gestärkt werden.
- Das Verbandsklagerecht wird erhalten und gestärkt.
- Kompensation für Eingriffe in die Natur soll am Ort der Beeinträchtigung in Zusammenarbeit mit Kommunen und Naturschutzverbänden erfolgen.
- Das Vorkaufsrecht für den Naturschutz soll für private Stiftungen geöffnet werden.
- Flächen mit hohem Naturschutzwert sollen vorrangig an die Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein übergehen.
- Die Stiftung Naturschutz soll als Renaturierungsdienstleister etabliert werden, auch für Maßnahmen auf landwirtschaftlichen Flächen.
- Kulturelle Formate der Umweltbildung wie Filmfestivals und Kooperationen mit Künstlern und Jugendgruppen sollen gestärkt werden, wo sie Teil eines Bildungsansatzes sind.
- Naturparke sollen beim Auf- und Ausbau von Partnerprogrammen mit lokalen Betrieben, Vereinen und Bildungseinrichtungen unterstützt werden.
- Maßnahmen von Landwirtinnen und Landwirten, Vereinen und Verbänden zum Rehkitz- und Bodenvogelschutz werden ausgebaut, unterstützt und gefördert.
- Die Facharbeit und Forschung zu Fledermäusen sowie die Beratung von Kommunen, Eigentümern, Kirchen, Wohnungswirtschaft und Naturschutzakteuren werden langfristig gesichert und ausgebaut.
- Schul- und Vereins-Challenges zum Insektenschutz werden genutzt.
- Demokratische Initiativen, die Begegnungsräume im ländlichen Raum erhalten oder eröffnen, werden unterstützt.
- Die Resilienz von Vereinen wird gestärkt.
- Die Vernetzung zwischen Vereinen, Kommunen und den Strukturen des Katastrophenschutzes wird ausgebaut.
- Eine Landesstrategie zum Schutz kritischer digitaler Infrastrukturen unter Einbeziehung von Behörden, Kommunen, Unternehmen der Daseinsvorsorge und Zivilgesellschaft wird entwickelt.
- Initiativen für Vielfalt und Demokratie werden unterstützt.
- Vereine, die sich für Demokratie, Bürgerrechte und gesellschaftliche Teilhabe engagieren, sollen nicht länger von steuerlichen Erleichterungen ausgeschlossen sein.
- Das Gemeinnützigkeitsrecht wird reformiert, sodass zivilgesellschaftliches und demokratieförderndes Engagement ausdrücklich als gemeinnützig gilt.
- Zivilgesellschaftliche Organisationen werden vor politischer Instrumentalisierung geschützt.
- Für zivilgesellschaftliche Organisationen werden klare Fördergrundlagen geschaffen.
- Zivilgesellschaftliche Akteure sollen Fördermittel für Kreislaufprojekte unabhängig von kommunalen Konzepten und ohne Kommunen als Pflichtantragsteller beantragen können.
- Initiativen, die das Bewusstsein für digitale Selbstbestimmung in der Gesellschaft stärken, werden unterstützt.
- Kommunen werden ermutigt und unterstützt, eigene Fediverse-Instanzen als digitale Begegnungsräume vor Ort aufzubauen.
- Der Einsatz von KI wird gemeinsam mit Kommunen, sozialen Trägern und der Zivilgesellschaft gestaltet.
- Grundstücke werden erleichtert im Erbbaurecht an Wohnungsbaugenossenschaften, Stiftungen oder Privatpersonen zur Eigennutzung vergeben.
- Modellprojekte mit Architekturhochschulen, Kommunen und zivilgesellschaftlichen Initiativen sollen nachhaltige Nachnutzung erproben.
- Initiativen wie „Grön Dörp“ und „Abpflastern“ zur ökologischen Aufwertung des Umfelds werden unterstützt und weiterentwickelt.
- Lokale Initiativen für einen lebenswerteren und klimaresilienteren öffentlichen Raum, etwa entsiegelte Plätze und grüne Dächer und Fassaden, werden gestärkt.
Weniger Pflichten 1
Bleibt wie bisher 7
- Migrantische Selbstorganisationen sollen weiterhin strukturell gefördert werden.
- Die haupt- und ehrenamtliche Arbeit von Gedenkstätten, Archiven und Initiativen wird gesichert.
- Eine Einschränkung der Beteiligungsrechte von Naturschutzverbänden wird abgelehnt.
- Die Förderung hauptamtlicher Kooperationspartner für Qualifizierung und Nachwuchsgewinnung im Ehrenamt wird in eine verbindliche Förderrichtlinie überführt.
- Die Mittel für bürgerschaftliches Engagement zur Förderung auch kleinerer Projekte von Initiativen und Vereinen werden dauerhaft finanziell abgesichert.
- Der Austausch zwischen Zivilgesellschaft, Kommunen, Bildungseinrichtungen und internationalen Partnern wird gesichert.
- Die zivilgesellschaftliche Europaarbeit wird weiterhin finanziell gefördert.
Ohne klare Richtung 5
- Institutionen wie das Minderheiten-Forschungszentrum ECMI, das Minderheitenkompetenznetzwerk und das Dialog Forum Norden werden gestärkt.
- Die queeren Organisationen und Initiativen im Land werden in ihrer Arbeit unterstützt.
- Die Verbraucherzentrale wird gestärkt.
- Zivilgesellschaft und Sicherheitsbehörden werden gegen rechte Angriffe gestärkt.
- Die zivilgesellschaftliche Europaarbeit wird über die Europawochen hinaus sichtbar gemacht.
Weniger Geld 1
Weniger Rechte oder Angebote 1
Mehr Pflichten 4
- Die Cannabisabgabe wird über kontrollierte Anbauvereinigungen und Ausgabestellen in sterilem Umfeld verbessert, um den Schwarzmarkt zu bekämpfen.
- Eine Kampagne über die Landesvereinigung für Gesundheitsförderung soll die Bevölkerung über geschlechtsspezifische Gesundheitsunterschiede aufklären.
- Nach dem Vorbild des Kulturspeichers sollen mit Kommunen und Zivilgesellschaft ähnliche Einrichtungen im ganzen Land aufgebaut werden, vor allem im ländlichen Raum.
- Vereine werden gezielt in Konzepte des Bevölkerungsschutzes eingebunden, etwa als lokale Anlaufstellen, Notunterkünfte oder Koordinierungspunkte für Spontanhelfende.
Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht