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Zivilgesellschaft und Stiftungen

Organisationen: was die Programme zur Landtagswahl in Rheinland-Pfalz und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.

Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Rheinland-Pfalz

Klicken Sie auf eine Partei, um ihre Forderungen zu sehen.

Ohne Einzug ins Parlament

FW00
Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten oder begünstigen. Die Programme sind unterschiedlich lang; den Anteil am Programm zeigt der Balken beim Darüberfahren. Auf ein Programm klicken, um seine Forderungen zu sehen.
CDU ​311
SPD 1920
Mehr Geld 3
Mehr Rechte oder Angebote 15
  1. Die Landschaftsverbände werden weiterentwickelt, um nach niederländischem Vorbild regionale Kooperativen zu fördern, die gemeinsam Agrarumweltmaßnahmen planen und umsetzen.
  2. Kooperationen zwischen Verwaltung, Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft bei der Digitalisierung werden gefördert.
  3. Offene Daten werden gefördert.
  4. Für die Nutzung offener Daten werden rechtliche Grundlagen geschaffen.
  5. Die Zusammenarbeit der Landeszentrale für politische Bildung mit Weiterbildungsträgern und Zivilgesellschaft wird ausgebaut.
  6. Die Strukturen des Netzwerks im Bündnis „Demokratie gewinnt!“ werden gestärkt und ausgebaut.
  7. Die politische Arbeit gegen Rechtsextremismus, die Prävention und die Unterstützung engagierter Initiativen werden ausgebaut.
  8. Die Engagementstrategie des Landes wird im Dialog mit der Zivilgesellschaft weiterentwickelt und ausgebaut.
  9. Ein digitales Förderportal für das Ehrenamt wird eingeführt.
  10. Vereine und Initiativen werden bei der Organisation von Festen durch Information, Beratung und Begleitung unterstützt.
  11. Vereine werden mit einem digitalen Werkzeugkasten und einem barrierefreien Technikverleih bei der Digitalisierung unterstützt.
  12. Die Jugendstrategie JES! wird unter Beteiligung der Jugendverbände fortgeschrieben.
  13. Die Vernetzung von Ausländerbehörden, Jobcentern und Flüchtlingsinitiativen im Integrationsprozess wird unterstützt.
  14. Projekte wie die Koordinierungsstelle „Aktiv für Flüchtlinge“ werden unterstützt.
  15. Medienbranche, Hochschulen, Kulturschaffende und Zivilgesellschaft werden enger miteinander vernetzt.
Weniger Pflichten 3
Bleibt wie bisher 5
Ohne klare Richtung 4
Mehr Pflichten 1
AfD 4​​
Grüne 1923
Mehr Geld 6
Mehr Rechte oder Angebote 19
  1. Repair-Cafés und Foodsharing-Initiativen werden unterstützt.
  2. Tierschutzorganisationen werden unterstützt.
  3. Der Vertragsnaturschutz wird gemeinsam mit Landwirten und Naturschutzverbänden ausgeweitet.
  4. Die Gründung von Ernährungsräten in den Kommunen wird unterstützt.
  5. Initiativen zu gemeinwohlorientiertem und gemeinschaftsbasiertem Wirtschaften werden unterstützt.
  6. Die Vernetzung zwischen Hochschulen, Forschung, Startups, Unternehmen, NGOs und Verwaltung wird gestärkt.
  7. Öffentliche Daten werden entgeltfrei zur freien Nutzung bereitgestellt.
  8. Das Klagerecht der Behindertenverbände wird geschärft.
  9. Begegnungsräume, Nachbarschaftsprojekte, Mehrgenerationenhäuser und Jugendzentren werden als Orte sozialer Integration gefördert.
  10. Zivilgesellschaftliche Initiativen, NGOs und innovative Projekte in der Asylpolitik werden gefördert und eng eingebunden.
  11. Zivilgesellschaftliche Initiativen und NGOs werden vor rechter Diffamierung und demokratiefeindlichen Angriffen geschützt.
  12. Migrantische Selbstorganisationen, Netzwerke, Vereine, Nachbarschaftsarbeit und Begegnungsräume werden systematisch vernetzt und strukturell gefördert.
  13. Für die transkulturelle Öffnung wird eine ressortübergreifende Strategie mit gesicherten Ressourcen gemeinsam mit der Zivilgesellschaft entwickelt.
  14. Queere Organisationen, Vereine, Initiativen und kommunale Queerbeauftragte werden gefördert und in einen engen Austausch eingebunden.
  15. Demokratieinitiativen vor Ort werden unbürokratisch, etwa durch Mikroförderungen oder mobile Demokratieteams, unterstützt.
  16. Initiativen zur Dekolonisierung der Erinnerungskultur werden gezielt gefördert.
  17. Vereine werden bei der Bereitstellung notwendiger Software unterstützt.
  18. Vernetzung und Austausch von Behörden, Hilfsorganisationen und privaten Akteuren werden gefördert.
  19. Die Arbeit des Entwicklungspolitischen Landesnetzwerks soll weiter unterstützt und ausgebaut werden.
Bleibt wie bisher 5
Ohne klare Richtung 4
Mehr Pflichten 1
Linke 1​24
Mehr Geld 8
Mehr Rechte oder Angebote 19
  1. Der Aufbau von Mieterinitiativen wird unterstützt.
  2. Außerschulische Bildungsangebote für Kinder und Jugendliche sowie entsprechende Organisationen und Vereine werden gefördert.
  3. Gewerblicher Leerstand wird übergangsweise kostenlos für Vereine sowie Kunst- und Kulturveranstaltungen nutzbar.
  4. Kürzungen jeder Art werden abgelehnt, lokale Bündnisse und Proteste dagegen unterstützt.
  5. Bei der Vergabe landeseigener Grundstücke haben Kommunen, Genossenschaften und gemeinwohlorientierte Träger Vorrang.
  6. Ein Fördermittel-Beratungszentrum des Landes berät vor allem kleine und mittlere Kommunen, gemeinnützige Träger und Initiativen.
  7. Das Land unterstützt Gemeinden beim Ankauf von Flächen für nicht profitorientierte solidarische Landwirtschaft.
  8. Projekte gegen Rassismus und Faschismus werden unterstützt.
  9. Projekte und Vereine, die von Rassismus betroffenen und geflüchteten queeren Menschen Unterstützung, Beratung oder Unterkunft bieten, werden ausgebaut, unterstützt und abgesichert.
  10. Gemeinsam mit der Zivilgesellschaft werden Handlungskonzepte für marginalisierte queere Gruppen entwickelt.
  11. Die kommunalen LSBTQIA*-Beauftragten werden vom Land finanziert und von queeren Vereinen und Sprechenden vor Ort für die Wahlperiode der Räte gewählt.
  12. Die Unterstützung queerer Treffpunkte, Zentren, Jugendzentren und Begegnungsräume wird flächendeckend als kommunale Pflichtaufgabe ausgestaltet.
  13. Queere Fördergelder werden über eine zentrale Förderstelle neutral verteilt, ohne Pflichtmitgliedschaft in einem Dachverband.
  14. Ein unabhängiger Betroffenenrat wird gesetzlich verankert und mehrjährig auskömmlich finanziert.
  15. Der Betroffenenrat erhält ein gesichertes Rederecht in den zuständigen Landtagsausschüssen.
  16. Migrantische Selbstorganisationen und Vereine werden mit echten Gestaltungsmöglichkeiten an der Arbeit am Landesintegrationskonzept beteiligt.
  17. Zivilgesellschaftliche Organisationen, die Abschiebungshäftlinge unabhängig beraten, erhalten unkomplizierten Zugang zur Haft.
  18. Bleiberechtsbündnisse werden gefördert und ausgeweitet.
  19. Die Mitsprache dieser Vereine und Initiativen in der Migrations- und Asylpolitik des Landes wird institutionalisiert.
Weniger Pflichten 1
Mehr Pflichten 1
FDP ​714
Mehr Geld 3
Mehr Rechte oder Angebote 9
Weniger Pflichten 3
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 5
BSW ​​2
Koalitionsvertrag ​811
Mehr Rechte oder Angebote 11
Bleibt wie bisher 3
Ohne klare Richtung 5

Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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