Zivilgesellschaft und Stiftungen
Organisationen: was die Programme zur Landtagswahl in Sachsen-Anhalt und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.
Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Sachsen-Anhalt
Klicken Sie auf eine Partei, um ihre Forderungen zu sehen.
Ohne Einzug ins Parlament
AfD 522
Mehr Rechte oder Angebote 1
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 1
Weniger Geld 2
Weniger Rechte oder Angebote 1
Mehr Pflichten 3
- Vereine, die mit Steuergeld gefördert werden wollen, müssen ein Bekenntnis zur demokratischen Ordnung und zu einer patriotischen Grundhaltung ablegen.
- Die Kastrationspflicht für Katzen wird von den Tierschutzvereinen organisiert.
- Kommunale Schulen, Vereine und Kindergärten werden nur unterstützt, wenn sie nicht einer als Regenbogenagenda bezeichneten Ausrichtung dienen.
CDU 1419
Mehr Geld 6
- Ein GEMA-Ländervertrag soll ehrenamtlichen Vereinen bis zu vier lizenzkostenfreie Musiknutzungen pro Jahr ermöglichen und Hürden senken.
- Tierheime, Tierschutzvereine und Gnadenhöfe werden unter Berücksichtigung gestiegener Kosten stärker gefördert.
- Tierheime werden unter Berücksichtigung gestiegener Investitions- und Kostenlasten stärker gefördert.
- Freiwilligenagenturen und vergleichbare Träger erhalten eine verlässliche Förderung.
- Die Kulturstiftung Sachsen-Anhalt und weitere Landesstiftungen werden strukturell so ausgestattet, dass sie ihre Bildungs- und Vermittlungsaufgaben dauerhaft erfüllen können.
- Ehrenamtliches Engagement in der Erinnerungskultur wird finanziell gefördert.
Mehr Rechte oder Angebote 11
- Jugendverbände und offene Jugendarbeit werden dauerhaft und verlässlich unterstützt.
- Ein GEMA-Ländervertrag soll ehrenamtlichen Vereinen bis zu vier lizenzkostenfreie Musiknutzungen pro Jahr ermöglichen und Hürden senken.
- Verbände des ländlichen Ehrenamts sollen in Entscheidungsprozesse eingebunden werden.
- Tierheime und ehrenamtlicher Tierschutz sollen unterstützt werden.
- Repair-Cafés, Recyclinghäuser und die Wiederverwertung von Baumaterialien werden unterstützt.
- Gegenüber Vereinen gilt der Vorrang von Beratung vor Sanktionierung.
- Ehrenamtlich getragene Anlaufstellen im ländlichen Raum werden besonders unterstützt.
- Initiativen für Begegnung, Dialog und respektvolles Miteinander in religiöser Vielfalt werden unterstützt.
- Die Welterbe-Bewerbungen des Pretziener Wehrs in Schönebeck und der Franckeschen Stiftungen in Halle werden unterstützt.
- Kulturelle Vereine, Chöre, Initiativen und Förderkreise erhalten bessere Rahmenbedingungen durch Förderzugänge, Beratung und öffentliche Wertschätzung.
- Ehrenamtliches Engagement in der Erinnerungskultur wird sichtbar gemacht und in die Kultur- und Bildungslandschaft eingebunden.
Weniger Pflichten 5
- Ein GEMA-Ländervertrag soll ehrenamtlichen Vereinen bis zu vier lizenzkostenfreie Musiknutzungen pro Jahr ermöglichen und Hürden senken.
- Auf Bundesebene werden Vereinfachungen im Vereins-, Gemeinnützigkeits- und Steuerrecht gefordert.
- Führungszeugnisse, Statistik- und Kennzeichnungspflichten bei Vereinsfesten sollen auf das notwendige Maß reduziert werden.
- Datenschutzvorgaben sollen für kleinere Vereine praxistauglich gestaltet werden.
- Gegenüber Vereinen gilt der Vorrang von Beratung vor Sanktionierung.
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 3
SPD 422
Mehr Geld 12
- Jugendverbände werden auf Landes- und kommunaler Ebene so ausgestattet, dass sie die Interessen junger Menschen wirksam vertreten können.
- Der Kinder- und Jugendring Sachsen-Anhalt e.V. wird auskömmlich finanziert und in seiner Arbeit gestärkt.
- Kreis-Kinder- und Jugendringe werden finanziell und personell besser ausgestattet.
- Der Engagementfonds wird ausgebaut, niedrigschwellig gestaltet und bekannter gemacht.
- Freiwilligenagenturen und Engagementzentren werden verlässlich und strukturell gefördert.
- Stadtteilfeste, Begegnungsformate und Vernetzung vor Ort werden unbürokratisch, auch finanziell, unterstützt.
- Projekte für zivilgesellschaftlichen Zusammenhalt werden mehrjährig gefördert.
- Zivilgesellschaftliche Initiativen für Menschenrechte und gegen Hass werden verlässlich gefördert.
- Ehrenamtliche Initiativen, soziokulturelle Zentren und „Dritte Orte“ im ländlichen Raum werden gezielt gefördert.
- Die Arbeit der Kleintierzüchtervereine, besonders ihre Jugendarbeit, wird unbürokratisch gefördert.
- Aktionen zum Europatag, die Europawochen sowie Europaprojekte von Schulen, Kommunen, Jugendzentren und Partnerschaftsvereinen werden gezielt gefördert.
- Partnerschaftsvereine erhalten besseren Zugang zu Beratung und Förderung.
Mehr Rechte oder Angebote 12
- Unternehmen, Gewerkschaften, Wissenschaft und Zivilgesellschaft werden frühzeitig in den Strukturwandel eingebunden.
- Selbstorganisationen von Zugewanderten, Ehrenamtliche, Vereine und Initiativen der Integrationsarbeit werden unterstützt.
- Europäische Naturschutzvorgaben werden kooperativ mit Landwirtschaft, Naturschutzverbänden und Kommunen umgesetzt.
- Beratungsstellen, Aussteigerprogramme und zivilgesellschaftliche Initiativen gegen Extremismus werden verlässlich unterstützt.
- Der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge wird bei seiner Bildungsarbeit mit Jugendlichen unterstützt.
- Der Engagementfonds wird ausgebaut, niedrigschwellig gestaltet und bekannter gemacht.
- Stadtteilfeste, Begegnungsformate und Vernetzung vor Ort werden unbürokratisch, auch finanziell, unterstützt.
- Die Zivilgesellschaft wird frühzeitig in die Zielfestlegung von Landesprogrammen eingebunden.
- Vereine werden bei der Digitalisierung ihrer Arbeit unterstützt.
- Verkehrserziehung, Prävention und die Arbeit der Verkehrswachten werden gestärkt.
- Regionale Ernährungsräte werden gemeinsam mit den Landkreisen etabliert.
- Partnerschaftsvereine erhalten besseren Zugang zu Beratung und Förderung.
Weniger Pflichten 3
- Bürokratische Hürden für ehrenamtlich getragene Vereine und Initiativen werden gezielt abgebaut.
- Stadtteilfeste, Begegnungsformate und Vernetzung vor Ort werden unbürokratisch, auch finanziell, unterstützt.
- Die Arbeit der Kleintierzüchtervereine, besonders ihre Jugendarbeit, wird unbürokratisch gefördert.
Bleibt wie bisher 3
Grüne 425
Mehr Geld 3
Mehr Rechte oder Angebote 21
- Landesbehörden sollen beim Umbau zu naturnahen, klimaangepassten Mischwäldern eng mit Flächeneigentümern und Naturschutzorganisationen zusammenarbeiten.
- Für Sachsen-Anhalt wird gemeinsam mit Industrie, Kommunen, Entsorgern und Umweltverbänden ein Zero-Waste-Leitbild entwickelt.
- Reparaturwerkstätten, Repair-Cafés, Second-Hand-Shops und Initiativen zur Müllvermeidung werden gestärkt.
- Die Hürden für Bürgerinitiativen und Einwohneranträge werden gesenkt.
- Zivilgesellschaftliche Akteure und Beratungsstellen der Extremismusprävention werden landesweit stärker unterstützt.
- Beratungs- und Unterstützungsstrukturen für Betroffene antifeministischer Hetze und Gewalt werden ausgebaut.
- Feministische Netzwerke werden beim Schutz vor antifeministischer Einflussnahme unterstützt.
- Demokratische Jugendverbände erhalten ein Verbandsklagerecht.
- Netzwerke wie „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“ werden unterstützt.
- Reallabore und Testfelder, in denen Wissenschaft, Wirtschaft und Zivilgesellschaft Lösungen für den Strukturwandel entwickeln, werden gefördert.
- Ein „Pakt für nachhaltige Hochschulen“ von Landesregierung, Hochschulen, Studierendenwerken und Klimainitiativen wird initiiert.
- Gedenkstätten, Museen, Archive und Initiativen, die an NS-Verbrechen, DDR-Unrecht oder koloniale Geschichte erinnern, sollen gestärkt und geschützt werden.
- Die Zivilgesellschaft soll konsequent geschützt und als Teil einer wehrhaften Demokratie gestärkt werden.
- Freiwilligenagenturen und Selbsthilfegruppen werden unterstützt.
- Die Rahmenbedingungen für Träger von Freiwilligendiensten sollen verbessert werden.
- Projekte gegen Rassismus, Antisemitismus, Islamfeindlichkeit, LGBTIQ*-Feindlichkeit und andere Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit sollen gestärkt werden.
- Vereine, Initiativen, Migrantenorganisationen, Patenschaftsprogramme und ehrenamtliches Engagement in der Integration sollen langfristig gefördert und professionalisiert werden.
- Diese Akteure sollen systematisch in kommunale Ankommenskonzepte eingebunden werden.
- Selbstvertretungsgremien von Menschen mit Migrationsgeschichte sollen unterstützt und gefördert werden.
- Selbstvertretungsgremien von Menschen mit Migrationsgeschichte sollen aktiv in die Landespolitik einbezogen werden.
- Initiativen zur Beratung, Prävention und Aufklärung über psychische Erkrankungen werden unterstützt.
Weniger Pflichten 2
Bleibt wie bisher 2
Linke 5618
Mehr Geld 11
- Die Mittel für die politische Bildungsarbeit der Landeszentrale, der demokratischen politischen Landesstiftungen und der freien Träger werden deutlich erhöht.
- Ein Förderprogramm unterstützt CSDs und ähnliche Veranstaltungen im ländlichen Raum niedrigschwellig mit kleinen Summen.
- Für die Jugendverbände in Sachsen-Anhalt wird eine feste Personalstelle eingeführt.
- Kinder- und Jugendring sowie Jugendverbände werden finanziell gestärkt.
- Eine Journalismus-Stiftung Sachsen-Anhalt mit 10 Millionen Euro Startkapital fördert unabhängigen Lokaljournalismus.
- Eine Journalismus-Stiftung Sachsen-Anhalt mit 20 Millionen Euro wird gegründet.
- Regionale Foren, Bürgerräte, Werkstattgespräche, Bürgerbudgets, Bürgerhaushalte und partizipative Projekte werden unterstützt und finanziell gefördert.
- Die Landes- und Kreisverkehrswachten werden personell und finanziell besser abgesichert.
- Ein Energieeffizienzfonds für Projekte von Kommunen, Vereinen, Betrieben und Haushalten wird eingerichtet.
- Das Land fördert das Zentrum für Digitale Souveränität (ZenDis) sowie zivilgesellschaftliche Einrichtungen zur digitalen Souveränität und kooperiert eng mit ihnen.
- Initiativen wie Hardware for Future, die ausrangierte Geräte von Firmen und Verwaltung aufbereiten und weitergeben, werden finanziell gefördert.
Mehr Rechte oder Angebote 7
- Zur Umsetzung der Istanbul-Konvention wird ein Runder Tisch mit allen relevanten NGOs vorgeschlagen.
- Die Zusammenarbeit mit Selbsthilfeverbänden und Patientenorganisationen wird systematisch gestärkt.
- Die Vernetzung von Kommunen, Initiativen, Hilfestellen und Behörden zu Willkommenszentren wird gefördert.
- Angelvereine werden bei der Kontrolle von Tierwohl- und Artenschutzinhalten unterstützt.
- Kleingartenvereine werden beim Reaktivieren leerstehender Parzellen unterstützt.
- Die Zusammenarbeit von Jägerschaft, Land- und Forstwirtschaft und Naturschutz wird gefördert.
- Tierschutzverbände erhalten ein Verbandsklagerecht.
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 5
- Ein lebendiges Vereinswesen soll für alle erschwinglich sein.
- Vereine und Verbände werden gestärkt, damit antidemokratische Gruppen keinen Platz finden.
- Institutionelle Förderungen etwa für die AIDS-Hilfen und das Kompetenzzentrum geschlechtergerechte Kinder- und Jugendhilfe bleiben erhalten; weitere Vereine werden als Träger geprüft.
- Zivilgesellschaft und Kulturakteure werden gestärkt.
- Die Stipendienvergabe der Kunststiftung Sachsen-Anhalt wird auf Wirksamkeit und Gerechtigkeit überprüft.
Mehr Pflichten 5
- In Vereinen und Jugendzentren wird eine verbindliche Vertrauensperson als niedrigschwellige Ansprechstelle etabliert.
- Kooperationen der Jugendarbeit mit Schule, Vereinen und Kultur werden verbindlich vereinbart.
- Regionale Beteiligungsteams aus Verwaltung, Politik, Zivilgesellschaft und Wissenschaft überprüfen messbare Ziele und geben Hinweise zur Korrektur.
- Justiz, Polizei, Verfassungsschutz und zivilgesellschaftliche Initiativen arbeiten gegen Rechtsextremismus eng zusammen.
- Die Justiz kooperiert mit Opferschutzorganisationen und zivilgesellschaftlichen Initiativen.
BSW 11410
Mehr Rechte oder Angebote 9
- Friedensbildung und Friedensinitiativen werden ausgebaut.
- Staatliche Förderung zivilgesellschaftlicher Arbeit darf politisch genehme Positionen nicht bevorzugen und kritische Stimmen nicht ausschließen.
- Gefördert werden Initiativen, die offene Debatten, kritisches Denken und demokratische Mitbestimmung stärken.
- Zivilgesellschaftliche Akteure werden bei der Förderung gleich behandelt.
- Die Transformation wird in den Regionen gemeinsam von Betrieben, Gewerkschaften, Kommunen, Wissenschaft und Zivilgesellschaft gestaltet.
- Das Land verabschiedet zur Umsetzung der Istanbul-Konvention einen verbindlichen Landesaktionsplan mit klaren Zuständigkeiten, regelmäßiger Berichterstattung und Beteiligung der Zivilgesellschaft.
- Lokale Kulturformen vom Heimatmuseum über Chöre und Traditionsvereine bis zu Dorffesten und alternativen Kulturprojekten werden anerkannt und gefördert.
- Zur Umsetzung des Behindertenteilhabegesetzes wird verlässlich und dauerhaft mit Vereinen, Verbänden und Selbstvertretungen statt über Einzelprojekte zusammengearbeitet.
- Initiativen, die Menschen miteinander und mit ihrer Region verbinden, werden gefördert.
Weniger Pflichten 1
Ohne klare Richtung 4
- Eine vielfältige, unabhängige Zivilgesellschaft statt staatlich alimentierter Ersatzparteien wird angestrebt.
- Die Zivilgesellschaft wird gestärkt und offene Räume für Engagement werden gesichert.
- Die gesamte Bandbreite gesellschaftlichen Engagements von Nachbarschaftsinitiativen bis zu Kultur- und Bildungsinitiativen wird gestärkt.
- Ehrenamtliches und zivilgesellschaftliches Kulturengagement wird gestärkt.
Weniger Geld 2
Weniger Rechte oder Angebote 4
- Parteinahe, Kampagnen betreibende oder Lobbyarbeit leistende Organisationen gelten nicht automatisch als gemeinnützig.
- Schein-NGOs und Briefkastenvereine erhalten keinen Zugang zu öffentlichen Mitteln.
- Gemeinnützigkeit wird klar und eng definiert.
- Die Gemeinnützigkeit soll klar und eng definiert werden.
Mehr Pflichten 9
- Eine landesweite Prüf- und Kontrollstruktur, etwa beim Landesrechnungshof, kontrolliert die NGO-Förderung unabhängig.
- Indirekte Parteienfinanzierung und politische Einflussnahme über parteinahe Lobby-NGOs werden beendet.
- Die Kriterien der Gemeinnützigkeit werden geschärft.
- Parteinahe, Kampagnen betreibende oder Lobbyarbeit leistende Organisationen gelten nicht automatisch als gemeinnützig.
- Das Land stößt auf Bundesebene eine Reform des Gemeinnützigkeitsrechts gegen verdeckte Parteienfinanzierung an.
- Indirekte Parteienfinanzierung durch NGOs wird beendet.
- Die indirekte Parteienfinanzierung durch Nichtregierungsorganisationen soll beendet werden.
- Gemeinnützigkeit wird klar und eng definiert.
- Die Gemeinnützigkeit soll klar und eng definiert werden.
FDP 7
Mehr Geld 3
Mehr Rechte oder Angebote 4
- Schulgebäude werden außerhalb des Unterrichts für Vereine und Kulturangebote geöffnet.
- Kooperationen von Schulen mit Vereinen, Kultureinrichtungen und außerschulischen Trägern werden ausgebaut.
- Schulgebäude sollen auch nachmittags als Orte im Dorf mit Vereinen und Kulturangeboten dienen.
- Orte der Begegnung für ältere Menschen und zivilgesellschaftliche Initiativen werden gefördert.
Weniger Pflichten 1
FW 19
Mehr Rechte oder Angebote 8
- Jugendarbeit und Vereine im Dorf werden gezielt unterstützt.
- Brauchtum sowie Vereine und Initiativen, die die regionale Identität stärken, werden unterstützt.
- Kitas und Schulen arbeiten stärker mit Vereinen, Kirchen und Feuerwehren zusammen.
- Regionale Fachkräfteinitiativen werden gefördert.
- Vereine und Jugendarbeit werden stärker unterstützt.
- Lokale und regionale Initiativen werden unterstützt.
- Vereine werden im Umgang mit Datenschutzanforderungen unterstützt.
- Das Landesamt für Verbraucherschutz und die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt werden unterstützt.
Weniger Pflichten 1
Koalitionsvertrag 61628
Mehr Geld 16
- Die touristischen Regionalverbände, der Landesverband sowie weitere Fachverbände und Initiativen erhalten eine dauerhafte, sichere und auskömmliche Finanzierung.
- Niedrigschwellige Wettbewerbs- und Förderangebote in Form eines Mitmachfonds sollen die Bürgergesellschaft in den Gestaltungsprozess einbinden.
- Die Förderung von Freifunk-Initiativen wird durch Aufstockung des Programms ausgebaut.
- Die Beratungsangebote der Verbraucherzentralen werden durch institutionelle Förderung gesichert.
- Mit der Stiftung Umwelt, Natur- und Klimaschutz wird ein mehrjähriger Zuwendungsvertrag abgeschlossen.
- Die Verkehrswachten erhalten eine Grundfinanzierung zur Stärkung der Verkehrserziehung.
- Freiwilligenagenturen und Engagementzentren sollen mehr verlässliche und strukturelle Förderung erhalten.
- Der Engagementfonds Willkommenskultur wird auf das Engagement für sozialen Zusammenhalt erweitert, damit auch kleine Initiativen und Vereine gefördert werden können.
- Die Jugendverbände werden verlässlich und mit mehrjährigen Förderverträgen gefördert.
- Die Förderung der Jugendbildungsreferenten wird vereinfacht, unter anderem durch Abrechenbarkeit von Verbandsarbeit.
- Die Förderung ehrenamtlicher Vereine und Verbände im ländlichen Raum wird verstetigt.
- Das Netzwerk Stadt-Land wird auskömmlich finanziert.
- Die Förderung der Kunstvereine wird überjährig möglich.
- Drei bis fünf gemeinnützige oder kommunale Eigentümer herausragender Baudenkmale erhalten dauerhaft Mittel zur Grundfinanzierung.
- Die Grundfinanzierung der Stiftung soll ab 2022 mit jährlich 16,5 Millionen Euro und einer Anpassung an Tarif- und Preisentwicklung gesichert werden.
- Bei Übernahme weiterer Liegenschaften im Landesinteresse finanziert das Land der Stiftung den entstehenden Fehlbedarf.
Mehr Rechte oder Angebote 13
- Niedrigschwellige Wettbewerbs- und Förderangebote in Form eines Mitmachfonds sollen die Bürgergesellschaft in den Gestaltungsprozess einbinden.
- Flexiblere Ganztagsmodelle werden zugelassen, indem externe Partner über Landesrahmenverträge einfacher einbezogen werden können.
- Die beiden Landesprogramme für Demokratie sowie für jüdisches Leben und gegen Antisemitismus werden gemeinsam mit der Zivilgesellschaft bedarfsgerecht weiterentwickelt.
- Bei der Engagementförderung wird eng mit der Bundesstiftung für Engagement und Ehrenamt zusammengearbeitet.
- Das Aktionsprogramm für die Akzeptanz von LSBTTI wird unter Beteiligung von LSBTIQ*-Organisationen zum Aktionsprogramm LSBTIQ* weiterentwickelt.
- Mit Jugendämtern, Familiengerichten und Nichtregierungsorganisationen werden verbindliche Handlungsleitfäden zu Sorge- und Umgangsrecht bei häuslicher Gewalt und Stalking entwickelt.
- Das Landesnetzwerk der Migrantenorganisationen wird strukturell und aufgabenbezogen gefördert.
- Die Jugendverbände und der Kinder- und Jugendring werden in ihrer Rolle als Sprachrohr der jungen Generation gestärkt.
- Das Seniorenpolitische Programm des Landes wird mit Seniorenverbänden evaluiert und weiterentwickelt.
- Die Landesseniorenvertretung wird strukturell gefördert, um kommunale Seniorenbeiräte zu unterstützen.
- Die Landesseniorenvertretung wird an allen seniorenpolitisch relevanten Initiativen beteiligt.
- Die Erinnerungsarbeit am Grünen Band wird durch Dokumentation, Informations- und Bildungsangebote, Vernetzung und mehr Attraktivität für Besucher gefördert.
- Initiativen zur Überführung gefährdeter Baudenkmale in tragfähige Strukturen werden vom Land unterstützt.
Weniger Pflichten 2
Bleibt wie bisher 10
- Die Beratungsstelle OFEK für Betroffene antisemitischer Gewalt und die Recherche- und Informationsstelle RIAS Sachsen-Anhalt werden weiter unterstützt.
- Das Beratungsnetzwerk gegen Rechtsextremismus, die Opferberatung bei rechter Gewalt, Modellprojekte gegen Extremismus und das Landespräventionsnetzwerk gegen Islamismus werden weiter gefördert.
- Die bisher institutionell geförderten Träger der politischen Bildung werden weiter gefördert.
- Das Netzwerk für Demokratie und Toleranz, das lokale Initiativen und Bildungsangebote auch in ländlichen Räumen unterstützt, wird weiter gesichert.
- Familienverbände und Familienbildungsstätten werden weiterhin gefördert.
- Die lokalen Netzwerke Kinderschutz werden in ihrer Präventions- und Bildungsarbeit kontinuierlich unterstützt.
- Das Land unterstützt weiterhin Heimatvereine und Initiativen, die ehrenamtlich Traditionen und Erbe des Landes pflegen.
- Das Land unterstützt weiter das Nominierungsverfahren der Franckeschen Stiftungen.
- Das Land fördert weiter die Digitalisierung wertvoller Sammlungsbestände von Museen, Stiftungen, Bibliotheken und Archiven.
- Vereine, Verbände und zivilgesellschaftliche Einrichtungen, die den Europagedanken fördern, werden weiter unterstützt.
Ohne klare Richtung 6
- Einrichtungen und zivilgesellschaftliche Akteure am Grünen Band werden vernetzt.
- Aufgaben und Verantwortlichkeiten der Stiftung Umwelt, Natur- und Klimaschutz werden durch eine Änderung ihres Errichtungsgesetzes angepasst.
- Die Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen wird gestärkt und weiterentwickelt.
- Die regionalen Bündnisse für Jugend und Ausbildung werden gestärkt.
- Das Landesnetzwerk Migrantenorganisationen, die Auslandsgesellschaft und die religiösen Gemeinschaften gelten als Partner im Integrationsprozess.
- Die Präventionsarbeit der Fanprojekte wird unterstützt.
Mehr Pflichten 6
- Das Modellprojekt der Hotline zur Pflegerechtsberatung wird in die Arbeit der Verbraucherzentrale integriert.
- Mit Unfallkommissionen und Verkehrswachten wird ein Landesprogramm zur Entschärfung von Gefahrenstellen umgesetzt.
- Für Schulen, Kinder- und Jugendarbeit, Vereine und soziale Einrichtungen sollen umfassende und einheitliche Präventions- und Gewaltschutzkonzepte entwickelt werden.
- Soziale Innovationen sollen von der öffentlichen Hand durch Bürokratieabbau, Begleitung und Beratung sowie von Geldinstituten und Stiftungen unterstützt werden.
- Der Kinder- und Jugendring erhält mehr Verantwortung für eigenständige Jugendpolitik und digitale Jugendbildung im Rahmen der institutionellen Förderung.
- Alle Kitas, Schulen, geförderten Vereine und Verbände sowie Freiwilligen Feuerwehren sollen Schutzkonzepte gegen sexualisierte Gewalt entwickeln und anwenden.
Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht