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Zivilgesellschaft und Stiftungen

Organisationen: was die Programme zur Landtagswahl in Sachsen-Anhalt und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.

Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Sachsen-Anhalt

Klicken Sie auf eine Partei, um ihre Forderungen zu sehen.

Ohne Einzug ins Parlament

Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten oder begünstigen. Die Programme sind unterschiedlich lang; den Anteil am Programm zeigt der Balken beim Darüberfahren. Auf ein Programm klicken, um seine Forderungen zu sehen.
AfD 522
CDU 1419
Mehr Geld 6
Mehr Rechte oder Angebote 11
Weniger Pflichten 5
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 3
Mehr Pflichten 1
SPD ​422
Mehr Geld 12
Mehr Rechte oder Angebote 12
Weniger Pflichten 3
Bleibt wie bisher 3
Ohne klare Richtung 1
Grüne ​425
Mehr Geld 3
Mehr Rechte oder Angebote 21
  1. Landesbehörden sollen beim Umbau zu naturnahen, klimaangepassten Mischwäldern eng mit Flächeneigentümern und Naturschutzorganisationen zusammenarbeiten.
  2. Für Sachsen-Anhalt wird gemeinsam mit Industrie, Kommunen, Entsorgern und Umweltverbänden ein Zero-Waste-Leitbild entwickelt.
  3. Reparaturwerkstätten, Repair-Cafés, Second-Hand-Shops und Initiativen zur Müllvermeidung werden gestärkt.
  4. Die Hürden für Bürgerinitiativen und Einwohneranträge werden gesenkt.
  5. Zivilgesellschaftliche Akteure und Beratungsstellen der Extremismusprävention werden landesweit stärker unterstützt.
  6. Beratungs- und Unterstützungsstrukturen für Betroffene antifeministischer Hetze und Gewalt werden ausgebaut.
  7. Feministische Netzwerke werden beim Schutz vor antifeministischer Einflussnahme unterstützt.
  8. Demokratische Jugendverbände erhalten ein Verbandsklagerecht.
  9. Netzwerke wie „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“ werden unterstützt.
  10. Reallabore und Testfelder, in denen Wissenschaft, Wirtschaft und Zivilgesellschaft Lösungen für den Strukturwandel entwickeln, werden gefördert.
  11. Ein „Pakt für nachhaltige Hochschulen“ von Landesregierung, Hochschulen, Studierendenwerken und Klimainitiativen wird initiiert.
  12. Gedenkstätten, Museen, Archive und Initiativen, die an NS-Verbrechen, DDR-Unrecht oder koloniale Geschichte erinnern, sollen gestärkt und geschützt werden.
  13. Die Zivilgesellschaft soll konsequent geschützt und als Teil einer wehrhaften Demokratie gestärkt werden.
  14. Freiwilligenagenturen und Selbsthilfegruppen werden unterstützt.
  15. Die Rahmenbedingungen für Träger von Freiwilligendiensten sollen verbessert werden.
  16. Projekte gegen Rassismus, Antisemitismus, Islamfeindlichkeit, LGBTIQ*-Feindlichkeit und andere Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit sollen gestärkt werden.
  17. Vereine, Initiativen, Migrantenorganisationen, Patenschaftsprogramme und ehrenamtliches Engagement in der Integration sollen langfristig gefördert und professionalisiert werden.
  18. Diese Akteure sollen systematisch in kommunale Ankommenskonzepte eingebunden werden.
  19. Selbstvertretungsgremien von Menschen mit Migrationsgeschichte sollen unterstützt und gefördert werden.
  20. Selbstvertretungsgremien von Menschen mit Migrationsgeschichte sollen aktiv in die Landespolitik einbezogen werden.
  21. Initiativen zur Beratung, Prävention und Aufklärung über psychische Erkrankungen werden unterstützt.
Weniger Pflichten 2
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 2
Linke 5618
Mehr Geld 11
Mehr Rechte oder Angebote 7
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 5
Mehr Pflichten 5
BSW 11410
Mehr Rechte oder Angebote 9
Weniger Pflichten 1
Ohne klare Richtung 4
Weniger Geld 2
Weniger Rechte oder Angebote 4
Mehr Pflichten 9
FDP ​​7
FW 1​9
Koalitionsvertrag 61628
Mehr Geld 16
  1. Die touristischen Regionalverbände, der Landesverband sowie weitere Fachverbände und Initiativen erhalten eine dauerhafte, sichere und auskömmliche Finanzierung.
  2. Niedrigschwellige Wettbewerbs- und Förderangebote in Form eines Mitmachfonds sollen die Bürgergesellschaft in den Gestaltungsprozess einbinden.
  3. Die Förderung von Freifunk-Initiativen wird durch Aufstockung des Programms ausgebaut.
  4. Die Beratungsangebote der Verbraucherzentralen werden durch institutionelle Förderung gesichert.
  5. Mit der Stiftung Umwelt, Natur- und Klimaschutz wird ein mehrjähriger Zuwendungsvertrag abgeschlossen.
  6. Die Verkehrswachten erhalten eine Grundfinanzierung zur Stärkung der Verkehrserziehung.
  7. Freiwilligenagenturen und Engagementzentren sollen mehr verlässliche und strukturelle Förderung erhalten.
  8. Der Engagementfonds Willkommenskultur wird auf das Engagement für sozialen Zusammenhalt erweitert, damit auch kleine Initiativen und Vereine gefördert werden können.
  9. Die Jugendverbände werden verlässlich und mit mehrjährigen Förderverträgen gefördert.
  10. Die Förderung der Jugendbildungsreferenten wird vereinfacht, unter anderem durch Abrechenbarkeit von Verbandsarbeit.
  11. Die Förderung ehrenamtlicher Vereine und Verbände im ländlichen Raum wird verstetigt.
  12. Das Netzwerk Stadt-Land wird auskömmlich finanziert.
  13. Die Förderung der Kunstvereine wird überjährig möglich.
  14. Drei bis fünf gemeinnützige oder kommunale Eigentümer herausragender Baudenkmale erhalten dauerhaft Mittel zur Grundfinanzierung.
  15. Die Grundfinanzierung der Stiftung soll ab 2022 mit jährlich 16,5 Millionen Euro und einer Anpassung an Tarif- und Preisentwicklung gesichert werden.
  16. Bei Übernahme weiterer Liegenschaften im Landesinteresse finanziert das Land der Stiftung den entstehenden Fehlbedarf.
Mehr Rechte oder Angebote 13
  1. Niedrigschwellige Wettbewerbs- und Förderangebote in Form eines Mitmachfonds sollen die Bürgergesellschaft in den Gestaltungsprozess einbinden.
  2. Flexiblere Ganztagsmodelle werden zugelassen, indem externe Partner über Landesrahmenverträge einfacher einbezogen werden können.
  3. Die beiden Landesprogramme für Demokratie sowie für jüdisches Leben und gegen Antisemitismus werden gemeinsam mit der Zivilgesellschaft bedarfsgerecht weiterentwickelt.
  4. Bei der Engagementförderung wird eng mit der Bundesstiftung für Engagement und Ehrenamt zusammengearbeitet.
  5. Das Aktionsprogramm für die Akzeptanz von LSBTTI wird unter Beteiligung von LSBTIQ*-Organisationen zum Aktionsprogramm LSBTIQ* weiterentwickelt.
  6. Mit Jugendämtern, Familiengerichten und Nichtregierungsorganisationen werden verbindliche Handlungsleitfäden zu Sorge- und Umgangsrecht bei häuslicher Gewalt und Stalking entwickelt.
  7. Das Landesnetzwerk der Migrantenorganisationen wird strukturell und aufgabenbezogen gefördert.
  8. Die Jugendverbände und der Kinder- und Jugendring werden in ihrer Rolle als Sprachrohr der jungen Generation gestärkt.
  9. Das Seniorenpolitische Programm des Landes wird mit Seniorenverbänden evaluiert und weiterentwickelt.
  10. Die Landesseniorenvertretung wird strukturell gefördert, um kommunale Seniorenbeiräte zu unterstützen.
  11. Die Landesseniorenvertretung wird an allen seniorenpolitisch relevanten Initiativen beteiligt.
  12. Die Erinnerungsarbeit am Grünen Band wird durch Dokumentation, Informations- und Bildungsangebote, Vernetzung und mehr Attraktivität für Besucher gefördert.
  13. Initiativen zur Überführung gefährdeter Baudenkmale in tragfähige Strukturen werden vom Land unterstützt.
Weniger Pflichten 2
Bleibt wie bisher 10
Ohne klare Richtung 6
Mehr Pflichten 6

Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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