Zivilgesellschaft und Stiftungen
Organisationen: was die Programme zur Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.
Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Mecklenburg-Vorpommern
Ohne Einzug ins Parlament
FW00
AfD 322
Mehr Rechte oder Angebote 1
Weniger Pflichten 1
Ohne klare Richtung 2
Weniger Geld 3
- Die Förderung von Vereinen, die der Polizei pauschal Rassismus und Übergriffe unterstellen, wird beendet.
- Die Finanzierung von Vorfeldorganisationen politischer Parteien, asylpolitischen Lobbygruppen und extremistischen Strukturen aus Landesmitteln wird beendet.
- Die Landesförderung für Gruppen wie den Flüchtlingsrat MV wird beendet.
SPD 106
Mehr Geld 1
Mehr Rechte oder Angebote 3
- Es wird geprüft, ob ein Ehrenamtsgesetz zur Unterstützung von Vereinen und Initiativen beitragen kann.
- Beiräte, Jugendbeteiligung, Bürgerhaushalte und neue Beteiligungsformate werden gemeinsam mit Kommunen und Zivilgesellschaft weiterentwickelt.
- Europäische Programme wie ESF+, EFRE, INTERREG, Erasmus+, LEADER und Creative Europe werden gestärkt.
Weniger Pflichten 2
- Es wird geprüft, wie bürokratische Hürden für die Arbeit im Ehrenamt abgebaut werden können.
- Das Landesdatenschutzgesetz und andere Vorschriften werden auf ein angemessenes Verhältnis von Aufwand und Nutzen geprüft, besonders beim Datenaustausch von Jugend-, Sozial- und Gesundheitsämtern, mit dem Ziel der Entlastung unter Wahrung des Datenschutzes.
Bleibt wie bisher 10
- Die Ehrenamtsstiftung MV bleibt zentrale Anlaufstelle zur Förderung, Vernetzung und Qualifizierung von Engagierten.
- Landesverkehrswacht und örtliche Verkehrswachten bleiben wertvolle Partner für Verkehrssicherheit.
- Die Zusammenarbeit mit Initiativen zu Long Covid, ME/CFS, Post Covid und PostVac wird fortgesetzt.
- Die Zusammenarbeit mit den Jugendverbänden und dem Landesjugendring wird beibehalten.
- Mit zivilgesellschaftlichen Akteuren und der Ehrenamtsstiftung MV wird weiterhin eng zusammengearbeitet.
- Das Landesprogramm „Demokratie und Toleranz gemeinsam stärken!“ wird mit Regionalzentren und der Beratung für Opfer rechtsextremer Gewalt weiter gefördert.
- Angebote wie die Dokumentations- und Informationsstelle Antisemitismus und die Aussteigerhilfe werden weiter gefördert.
- Die Arbeit von Zivilgesellschaft und öffentlicher Hand gegen Extremismus, Antisemitismus und Menschenfeindlichkeit wird verlässlich gesichert und gestärkt.
- Das Eine-Welt-Landesnetzwerk Mecklenburg-Vorpommern wird weiter unterstützt.
- Die Beteiligung am Promotorinnen- und Promotoren-Programm wird gesichert.
Linke 1415
Mehr Geld 4
- Ein Förderprogramm unterstützt lokale Initiativen für Nachbarschaftsregale und Plauderbänke.
- Der Landesfrauenrat, Frauenverbände und Netzwerke werden dauerhaft und verlässlich gefördert.
- Queere Initiativen, Bars, Vereine und CSDs erhalten eine Kulturförderung, um ihren Schutz besonders im ländlichen Raum zu sichern.
- Die Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern wird dauerhaft gut ausgestattet und ihre Arbeit im ganzen Land abgesichert.
Mehr Rechte oder Angebote 11
- Zivilgesellschaftliche Initiativen und Netzwerke der Demokratieförderung werden gestärkt und langfristig abgesichert.
- Zivilgesellschaftliche Bündnisse, Netzwerke und Fachstellen der Demokratieförderung werden gestärkt.
- Jugendverbände, Ferienfreizeiten, internationaler Austausch, politische Jugendarbeit und Medienbildung werden gezielt gefördert.
- Begegnungsorte und Nachbarschaftsnetzwerke werden unterstützt.
- Die zivile Seenotrettung wird unterstützt.
- Patientenvertretungen und Selbsthilfeorganisationen werden eingebunden und unterstützt.
- Arbeitsgemeinschaften fahrradfreundlicher Kommunen werden unterstützt.
- Ein Verbandsklagerecht im Tierschutz wird eingeführt.
- Das Vorkaufsrecht für Flächen mit besonderer Umweltbedeutung wird für anerkannte Naturschutzorganisationen geöffnet.
- Lokale Initiativen, Vereine und ehrenamtliche Projekte, die das Gemeindeleben bereichern, werden gefördert.
- Die zivilgesellschaftliche Vernetzung in Europa wird gefördert.
Ohne klare Richtung 4
- Kultur, Gleichstellung, Gewaltschutz und zivilgesellschaftliche Infrastruktur werden verlässlich gefördert.
- Hilfe- und Selbsthilfeorganisationen von Geflüchteten werden gestärkt.
- Projekte gegen Hass, sexualisierte Gewalt und digitale Übergriffe werden unterstützt.
- Die Zusammenarbeit von Schulen, Vereinen, Gemeinden und Gesundheitseinrichtungen wird intensiviert.
Grüne 118
Mehr Geld 9
- Tierheime, Wildtierauffangstationen und Tierschutzorganisationen werden verlässlich finanziell unterstützt.
- Die Verbraucherzentralen werden auskömmlich finanziert.
- Träger und Einsatzstellen der Freiwilligendienste werden finanziell besser unterstützt.
- Vereine können die Räume der Nachbarschaftstreffs gegen eine minimale Gebühr nutzen.
- Gedenkstätten, Archive und Initiativen zur Aufarbeitung der SED-Diktatur werden langfristig finanziert.
- Alle nicht personenbezogenen öffentlichen Daten werden zentral, kostenfrei, maschinenlesbar und verständlich aufbereitet als Open Data bereitgestellt.
- Integrationsarbeit wird verlässlich finanziert, einschließlich migrantischer Selbstorganisationen, Dolmetscherpools, psychosozialer Zentren und weiterer Integrationsakteure.
- Die Mittel für Integrationsarbeit und zivilgesellschaftliche Begegnungsorte werden gesichert und aufgestockt.
- Die Kofinanzierung von EU-Projekten durch das Land wird erhöht.
Mehr Rechte oder Angebote 11
- Die Zusammenarbeit von Wissenschaft, Küstenfischerei, Naturschutzverbänden, Tourismus und Kommunen zum Schutz der Ostsee wird gefördert.
- Für anerkannte Tierschutzorganisationen wird ein Verbandsklagerecht eingeführt.
- Die Förderung von Repair-Cafés wird ausgebaut.
- Selbsthilfegruppen und Patient*innenorganisationen werden flächendeckend unterstützt.
- Vereine können die Räume der Nachbarschaftstreffs gegen eine minimale Gebühr nutzen.
- Eine Landeskoordinierungsstelle Selbsthilfe und Kontaktstellen für Selbsthilfegruppen in allen Landkreisen und kreisfreien Städten werden geschaffen.
- Das Demokratiefördergesetz wird gemeinsam mit der Zivilgesellschaft weiterentwickelt.
- Alle nicht personenbezogenen öffentlichen Daten werden zentral, kostenfrei, maschinenlesbar und verständlich aufbereitet als Open Data bereitgestellt.
- Ein periodischer Sicherheitsbericht ergänzt die Kriminalstatistik allgemeinverständlich unter Einbeziehung von Wissenschaft und Zivilgesellschaft und macht gruppenbezogene Hasskriminalität sichtbar.
- Geflüchtete und zivilgesellschaftliche Organisationen werden stärker eingebunden und gefördert.
- Regionale Beratungsangebote zur Beantragung von EU-Fördermitteln, etwa die Europalots*innen, werden ausgebaut.
CDU 2110
Mehr Geld 4
- Für den Katastrophenschutz werden die erforderlichen Mittel bereitgestellt, unter anderem zur Ertüchtigung der Unterkünfte.
- GEMA-Gebühren für ehrenamtliche eintrittsfreie Veranstaltungen gemeinnütziger Vereine und Feuerwehren werden über ein Landesprogramm übernommen.
- Niedrigschwellige Schulungsangebote mit Volkshochschulen, Bibliotheken, Vereinen und Seniorentreffs werden gefördert und zusätzlich finanziert.
- Zur Kulturförderung in der Fläche gehören Dorfkirchen und Kirchensanierungen, Bibliotheken, Musikschulen, Vereinshäuser, Jugendclubs, mobile Clubs, Heimatstuben und lokale Festivals.
Mehr Rechte oder Angebote 5
- Netzwerke und ehrenamtliches Engagement werden gefördert, um den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken.
- Lokale Naturschutzinitiativen sowie Jagd- und Fischereiverbände werden als anerkannte Umweltakteure unterstützt.
- Die Bürgerbeteiligung in regionalen Entwicklungsprozessen wird gestärkt, etwa über LEADER-Gruppen oder regionale Strategien, damit lokale Akteure die Entwicklung vor Ort mittragen.
- Vereine, kulturelle Ehrenamtsstrukturen und Kulturnetzwerke werden unterstützt, besonders in Heimat-, Brauchtums-, Musik- und Traditionspflege.
- Sichtbarkeit, Vernetzung und Wirksamkeit dieser kulturellen Strukturen werden gestärkt, damit sie regionales Leben und Identität prägen.
Weniger Pflichten 1
Bleibt wie bisher 1
Weniger Rechte oder Angebote 1
BSW 112
Mehr Geld 2
Mehr Rechte oder Angebote 10
- Dialog, Verständigung und zivile Zusammenarbeit sollen gestärkt werden, auch durch Förderung zivilgesellschaftlicher Initiativen, Städtepartnerschaften und internationaler Kooperation im Ostseeraum.
- Das Land soll Friedens- und Demokratiebildung fördern, internationale Verständigung stärken und zivilgesellschaftliches Engagement für Frieden unterstützen.
- Zivilgesellschaftliche Friedensinitiativen und -bewegungen sollen unterstützt werden.
- Kommunale und zivilgesellschaftliche Initiativen, die internationale Partnerschaften und friedliche Zusammenarbeit stärken, sollen unterstützt werden.
- Freie Kulturinitiativen und regionale Kulturprojekte werden unterstützt.
- Regionale Präventionsnetzwerke zwischen Schulen, Jugendhilfe, Suchthilfe, Kommunen und Vereinen werden aufgebaut und gestärkt.
- Die Hürden für Bürgerinitiativen, Bürgerbegehren und Bürgerentscheide werden abgesenkt.
- Vereine und ehrenamtliches Engagement werden verlässlich unterstützt.
- Ein digitales Vereinsportal Mecklenburg-Vorpommern vereinfacht Verwaltung, Förderung und Beratung von Vereinen.
- Die Zusammenarbeit mit Naturschutzverbänden, Stiftungen und ehrenamtlichen Akteuren wird partnerschaftlich gestärkt.
Weniger Pflichten 2
FDP 313
Mehr Geld 2
- Vereine und ehrenamtliche Initiativen sollen öffentliche Räume wie Schulen, Sporthallen oder kommunale Einrichtungen außerhalb der regulären Nutzungszeiten unbürokratisch und möglichst kostenfrei nutzen können.
- Wertschätzung für ehrenamtliche Strukturen zeigt sich in Ausrüstung, Ausbildung, Entlastung und verlässlicher Finanzierung.
Mehr Rechte oder Angebote 8
- Kooperationen von Schulen mit Vereinen, Musikschulen, Kultureinrichtungen und freien Trägern werden unbürokratisch ermöglicht.
- Studentenverbindungen und die Vielfalt der akademischen Landschaft werden im freiheitlich-demokratischen Rahmen geschützt.
- Vereine und ehrenamtliche Initiativen sollen öffentliche Räume wie Schulen, Sporthallen oder kommunale Einrichtungen außerhalb der regulären Nutzungszeiten unbürokratisch und möglichst kostenfrei nutzen können.
- Die Arbeit der Ehrenamtsstiftung des Landes und des Bundes wird angemessen unterstützt.
- Die Kooperation zwischen Schulen und Vereinen wird intensiviert, um ehrenamtliches Engagement Jugendlicher an Ganztagsschulen zu fördern.
- Gezielte Programme stärken ehrenamtliche Strukturen im ländlichen Raum, besonders wo Bevölkerungsrückgang Vereine gefährdet.
- Vereine werden bei der DSGVO-Umsetzung durch Muster, zentrale Beratung und Bagatellregelungen entlastet.
- Wertschätzung für ehrenamtliche Strukturen zeigt sich in Ausrüstung, Ausbildung, Entlastung und verlässlicher Finanzierung.
Weniger Pflichten 8
- Kooperationen von Schulen mit Vereinen, Musikschulen, Kultureinrichtungen und freien Trägern werden unbürokratisch ermöglicht.
- Vereinsrechtliche und steuerrechtliche Vorschriften werden regelmäßig auf unnötige Belastungen für Vereine überprüft und vereinfacht.
- Landesgesetze und Verwaltungsvorschriften werden regelmäßig auf unnötige Belastungen für Vereine überprüft und vereinfacht.
- Vereine und ehrenamtliche Initiativen sollen öffentliche Räume wie Schulen, Sporthallen oder kommunale Einrichtungen außerhalb der regulären Nutzungszeiten unbürokratisch und möglichst kostenfrei nutzen können.
- Kommunale Genehmigungs- und Antragsverfahren für Veranstaltungen und Vereinsaktivitäten werden vereinfacht, digitalisiert und beschleunigt.
- Alle Landesförderprogramme für Ehrenamt und Vereine werden zentral, transparent und digital mit einfachen Antragswegen, Pauschalen und verständlichen Nachweisen gebündelt.
- Vereine werden bei der DSGVO-Umsetzung durch Muster, zentrale Beratung und Bagatellregelungen entlastet.
- Förderprogramme für Vereine werden stärker pauschaliert und Antrags- sowie Verwendungsnachweise deutlich vereinfacht.
Bleibt wie bisher 3
- Die Trägervielfalt aus öffentlichen, gemeinnützigen und privaten Anbietern wird erhalten.
- Freiwillige kommunale Leistungen etwa für Vereine, Kultur, Spielplätze und Sportstätten bleiben auch in schwierigen Zeiten gesichert.
- Ein Mindestumfang freiwilliger kommunaler Leistungen wird im Finanzausgleichsgesetz festgeschrieben.
Koalitionsvertrag 31415
Mehr Geld 2
Mehr Rechte oder Angebote 14
- Es wird ein Bürgerprogramm für gemeinwohlorientierte Projekte aufgelegt, besonders für solche ohne bestehende Förderung.
- Die ehrenamtlichen Freifunk-Initiativen im Land werden unterstützt.
- Die Freifunk-Akteure sollen stärker vernetzt und bei der Weitergabe von Wissen für den Ausbau nicht-kommerzieller Bürgernetze unterstützt werden.
- Zeitnah wird ein moderierter Prozess zur zivilgesellschaftlichen Beteiligung eingeleitet.
- Das Land unterstützt die Kommunen beim Tierschutz und beteiligt sich an der Förderung von Tierheimen und ehrenamtlicher Tierschutzarbeit.
- Die Waldstiftung wird gestärkt und weiterentwickelt, um Waldmehrung, Bürgerbeteiligung und Waldpädagogik auszubauen.
- Das Land unterstützt die Waldstiftung bei der Einwerbung von Spenden und Zustiftungen.
- Gemeinsam mit den Naturschutzvereinigungen wird ein Dialogprozess für die Transformation zu einem klimastabilen und artenreichen Land gestaltet.
- Die Rahmenvereinbarung zwischen Land und Verbraucherzentrale wird um fünf Jahre verlängert.
- Es wird geprüft, ob und wie das Land die Einführung digitaler Verfahren bei der Verbraucherzentrale unterstützen kann.
- Unter Beteiligung der Zivilgesellschaft wird ein Runder Tisch eingerichtet, um ein landesweites Bündnis gegen Einsamkeit zu schaffen.
- Zur Stärkung der Gleichstellung wird ein ressortübergreifendes gleichstellungspolitisches Rahmenprogramm unter breiter Beteiligung der Zivilgesellschaft erarbeitet.
- Patientenvertretungen und Selbsthilfeorganisationen sollen möglichst in allen relevanten Gremien beteiligt werden.
- Die „Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt“ soll zur besseren Unterstützung des Ehrenamts im ländlichen Raum ausgebaut werden.
Bleibt wie bisher 8
- Investitionen in gemeinschaftlich genutzte Einrichtungen anerkannter Kleingartenvereine werden weiter unterstützt.
- Die Zusammenarbeit mit den anerkannten Naturschutzvereinigungen wird fortgesetzt.
- Die Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern wird weiterhin institutionell und über Projekte, insbesondere zu wirtschaftlichem Verbraucherschutz und Ernährungsaufklärung, vom Land finanziell unterstützt.
- Die Arbeit des Beratungsnetzwerks Demokratie und Toleranz und der Regionalzentren für demokratische Kultur wird langfristig abgesichert.
- Die Landesunterstützung für das Kinder- und Jugendbeteiligungsnetzwerk wird fortgeführt.
- Die Zusammenarbeit mit den Partnern der Kinder- und Jugendhilfe, besonders dem Landesjugendring, wird fortgesetzt.
- Die Arbeit der Ehrenamtsstiftung MV wird fortgeführt und weiterentwickelt.
- Die Entwicklung des Stiftungswesens wird weiter gefördert.
Ohne klare Richtung 6
- Die offene und vielfältige Zivilgesellschaft im Land soll weiter gestärkt werden.
- Die Netzwerkstrukturen der Demokratiearbeit im Land werden weiter gestärkt.
- Mit den Institutionen und Partnern des Ehrenamts wird eng zusammengearbeitet.
- Eine enge Zusammenarbeit mit der Bundesstiftung Engagement und Ehrenamt in Neustrelitz wird unterstützt.
- Die Stiftungsarbeit soll in der öffentlichen Wahrnehmung stärker präsent werden.
- Für zusätzliches Stiftungsengagement im Land wird geworben.
Mehr Pflichten 3
- Die Waldstiftung soll als eigenständige Stiftung den Austausch mit den Bürgern zum Wald organisieren.
- Die Waldstiftung soll bürgernahe Konzepte zur Stärkung des Ökosystems Wald und Bildungsangebote für nachhaltige Entwicklung erarbeiten.
- Die Waldstiftung soll sich vor allem über Spenden und Zustiftungen Dritter finanzieren.
Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht