Zivilgesellschaft und Stiftungen
Organisationen: was die Programme zur Bundestagswahl und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.
Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen im Bundestag
Ohne Einzug ins Parlament
CDU und CSU 424
Mehr Rechte oder Angebote 1
Weniger Pflichten 3
Bleibt wie bisher 2
Weniger Geld 2
- Vereine und Verbände, die oder deren Mitglieder vom Verfassungsschutz beobachtet werden, sollen von staatlichen Kooperationen und Geldern ausgeschlossen werden.
- Vereine und Verbände, die Geld von ausländischen Regierungen oder mit ihnen verbundenen Organisationen erhalten, sollen kein staatliches Geld aus Deutschland erhalten.
Weniger Rechte oder Angebote 1
Mehr Pflichten 2
AfD 15
Weniger Geld 8
- Jede Finanzierung nichtstaatlicher Akteure, die auf die freie Meinungsbildung einwirken oder sie zu unterdrücken versuchen, wird beendet.
- Die vom Bund direkt oder mittelbar finanzierten Nichtregierungsorganisationen und ihre Projekte werden detailliert geprüft, um unnötige und ideologiebasierte Ausgaben einzusparen.
- Die Förderung der zivilen Seenotrettung im Mittelmeer wird sofort eingestellt.
- Die staatliche Förderung von Nichtregierungsorganisationen in der Asylverfahrensberatung wird eingestellt.
- Vereine und Verbände, die Extremisten unterstützen, erhalten keine staatlichen Mittel.
- Die parteinahen, staatlich finanzierten politischen Stiftungen werden abgeschafft.
- Die Höhe der Stiftungsfinanzierung wird radikal begrenzt.
- Die Förderung von Organisationen oder Maßnahmen, die Abtreibungen forcieren oder verharmlosen, wird abgelehnt.
Weniger Rechte oder Angebote 3
- Die unter Schirmherrschaft der EU betriebene Lobbyarbeit von Umweltvereinigungen zugunsten der Windkraftindustrie wird beendet.
- Ein direkter Einfluss politisch aktiver Nichtregierungsorganisationen und sogenannter Bürgerräte auf die staatliche Willensbildung wird abgelehnt.
- Die parteinahen, staatlich finanzierten politischen Stiftungen werden abgeschafft.
Mehr Pflichten 7
- Die Finanzierung von Nichtregierungsorganisationen wird offengelegt.
- Die vom Bund direkt oder mittelbar finanzierten Nichtregierungsorganisationen und ihre Projekte werden detailliert geprüft, um unnötige und ideologiebasierte Ausgaben einzusparen.
- Die unter Schirmherrschaft der EU betriebene Lobbyarbeit von Umweltvereinigungen zugunsten der Windkraftindustrie wird beendet.
- Das Selbstbestimmungsrecht der Völker darf nicht durch zwischenstaatliche Organisationen, NGOs und global agierende Konzerne ausgehöhlt werden.
- In Deutschland tätige ausländische NGOs legen ihre Finanzierungsquellen offen.
- Die Verhinderung von Abschiebungen durch Nichtregierungsorganisationen wird konsequent geahndet.
- Staatlich geförderte Projekte, Vereine und Stiftungen müssen sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen.
SPD 2210
Mehr Rechte oder Angebote 10
- Das Transparenzregister wird wieder für die Zivilgesellschaft zugänglich gemacht.
- Schulen, außerschulische Bildungseinrichtungen und Initiativen der politischen Bildung werden unterstützt.
- Strukturen historischer Bildung und Forschung in Universitäten, Schulen, Museen, Gedenkstätten und ehrenamtlichen Initiativen werden gefördert.
- Mit einem Demokratiefördergesetz werden zivilgesellschaftliche Initiativen wie die im Programm „Demokratie leben!“ nachhaltig unterstützt.
- Zivilgesellschaftliche Initiativen zur Vorbeugung von Radikalisierung werden gestärkt.
- Ein Verbandsklagerecht soll die effektive Durchsetzung der Rechte Betroffener digitaler Gewalt ermöglichen.
- Der Aktionsplan „queer Leben“ wird unter Beteiligung der Zivilgesellschaft weiterentwickelt.
- Kommunale Entwicklungsbeiräte aus Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft werden ermöglicht.
- In der Entwicklungszusammenarbeit soll neben der Zusammenarbeit mit Regierungen die Zivilgesellschaft gestärkt werden.
- Bei ganzheitlichen Ansätzen der Klima- und Entwicklungspartnerschaften sollen Gewerkschaften und Zivilgesellschaft stärker einbezogen werden.
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 1
Grüne 233
Mehr Geld 5
- Tierheime, Auffangstrukturen und Notfallnummern werden finanziell besser unterstützt und entlastet.
- Die demokratische Zivilgesellschaft wird verlässlich gefördert.
- Die unabhängige Nationale Menschenrechtsinstitution Deutschlands wird entsprechend finanziell ausgestattet.
- Bis zu einer staatlich koordinierten europäischen Seenotrettung wird die Förderung der zivilen Seenotrettung fortgeführt.
- Frauen- und Menschenrechtsorganisationen sollen mehr Mittel erhalten.
Mehr Rechte oder Angebote 27
- Bei der Entwicklung neuer Standards werden Entwickler, Zivilgesellschaft und KMU einbezogen.
- Für den Umwelt- und Naturschutz wird ein starkes Verbandsklagerecht gefordert.
- Ein umfassendes Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzorganisationen wird eingeführt.
- Jugendverbände, die sich für Integration und Demokratie und gegen Antisemitismus und Rassismus einsetzen, werden gezielt unterstützt.
- Ein Lern- und Erinnerungszentrum zur Kolonialvergangenheit wird geschaffen und lokale Initiativen werden einbezogen.
- Der Katalog gemeinnütziger Zwecke wird erweitert.
- Gesetzlich wird klargestellt, dass gemeinnützige Zwecke auch durch Teilnahme an der politischen Willensbildung verfolgt werden können.
- Gesetzlich wird klargestellt, dass sich gemeinnützige Organisationen gelegentlich auch außerhalb ihres Zwecks politisch äußern dürfen.
- Digitales Ehrenamt sowie Entwicklung und Pflege nicht gewinnorientierter Open-Source-Software werden als gemeinnützig anerkannt.
- Digitales Ehrenamt und nicht gewinnorientierte Open-Source-Software werden institutionell unterstützt.
- Fanprojekte werden gestärkt.
- Im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz wird ein Verbandsklagerecht eingeführt.
- Die Förderung der zivilgesellschaftlichen Monitoringstelle für antiziganistische Vorfälle wird rechtlich abgesichert.
- Der Kriminalisierung von Seenotrettung und humanitärer Hilfe wird entgegengetreten.
- Für Seenotrettung und humanitäre Hilfe wird durch einen eindeutigen Tatbestandsausschluss auf allen politischen Ebenen Rechtssicherheit geschaffen.
- Eine unabhängige zivilgesellschaftliche Beobachtungsstelle für Organisierte Kriminalität wird aufgebaut.
- Maßnahmen einer bundesweiten Strategie gegen Desinformation werden unter Einbeziehung von Wissenschaft und Zivilgesellschaft weiterentwickelt.
- Die Freiräume der Zivilgesellschaft werden gezielter und europaweit geschützt.
- Die türkische Zivilgesellschaft wird unterstützt.
- Zivilgesellschaftliche Akteure und Unternehmen sollen einfacher auf EU-Fördermittel zugreifen können.
- Die iranische Zivilgesellschaft wird unterstützt.
- Lokale humanitäre Organisationen sollen neben den Vereinten Nationen weiter gestärkt werden.
- Zivilgesellschaftliche Organisationen, die für Meinungsfreiheit und Rechtsstaatlichkeit kämpfen, sollen gezielt und unkompliziert unterstützt werden.
- Die feministische Protestbewegung im Iran wird unterstützt.
- Die Fähigkeiten von Zivilgesellschaft, EU, UN, OSZE und Regionalorganisationen wie der Afrikanischen Union zur Krisenprävention sollen gestärkt werden.
- Die Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Organisationen und Überlebenden von Atomwaffeneinsätzen und -tests soll ausgebaut werden.
- Es soll ein eigenständiges Entwicklungsministerium geben, das verstärkt mit Zivilgesellschaft und Diaspora kooperiert.
Weniger Pflichten 3
- Gemeinnützige zivilgesellschaftliche Organisationen werden von überflüssiger Bürokratie entlastet.
- Der Kriminalisierung von Seenotrettung und humanitärer Hilfe wird entgegengetreten.
- Für Seenotrettung und humanitäre Hilfe wird durch einen eindeutigen Tatbestandsausschluss auf allen politischen Ebenen Rechtssicherheit geschaffen.
Bleibt wie bisher 1
Linke 3613
Mehr Geld 3
- Der Bund ermöglicht Ländern und Kommunen rechtssichere Mietendeckel für Kleingewerbe, Handwerk, Kultur sowie soziale und gemeinnützige Träger.
- Organisationen, denen die Gemeinnützigkeit wegen politischer Arbeit entzogen wurde, erhalten sie zurück.
- Ein Demokratiefördergesetz sichert Beratungsprojekte, Demokratiebündnisse, Migrantenselbstorganisationen und Antifa-Initiativen langfristig finanziell ab.
Mehr Rechte oder Angebote 12
- Genießbare Lebensmittel müssen an gemeinnützige Organisationen weitergegeben oder kostenfrei abgegeben werden.
- Der Bund ermöglicht Ländern und Kommunen rechtssichere Mietendeckel für Kleingewerbe, Handwerk, Kultur sowie soziale und gemeinnützige Träger.
- Gemeinnützige Organisationen dürfen ausdrücklich an der politischen Willensbildung mitwirken.
- Organisationen, denen die Gemeinnützigkeit wegen politischer Arbeit entzogen wurde, erhalten sie zurück.
- Bewegungen für soziale Gerechtigkeit sowie Klima- und Friedensbewegung sollen gestärkt und vernetzt werden.
- Abrüstungsbemühungen der globalen Zivilgesellschaft werden unterstützt.
- In den Wirtschafts- und Transformationsräten haben neben Land, Kommunen und Unternehmen auch Gewerkschaften, Betriebsräte, Beschäftigte sowie Umwelt- und Sozialverbände gleichberechtigtes Stimmrecht.
- Die Kriminalisierung der zivilen Seenotrettung wird beendet.
- Eine unabhängige Asylverfahrensberatung durch Wohlfahrtsverbände und Vereine wird gewährleistet.
- Statt Waffen, Umweltzerstörung und Armut zu exportieren, werden globale Ungerechtigkeiten überwunden und soziale Bewegungen unterstützt.
- Migrantische Selbstorganisationen sind im Partizipationsrat vertreten.
- In das AGG wird ein Verbandsklagerecht für Antidiskriminierungsverbände eingeführt.
Weniger Pflichten 1
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 5
- Die Initiative Deutsche Wohnen & Co enteignen wird unterstützt.
- Das Gemeinnützigkeitsrecht wird mit einer Klarstellung der anerkannten Zwecke reformiert.
- Solidarität gilt Bewegungen, Parteien und Regierungen, die sich für einen eigenständigen Entwicklungsweg jenseits kapitalistischer Profitlogik einsetzen.
- Entschuldungsinitiativen werden gestärkt.
- Tierschutzvereine und -organisationen werden gestärkt.
Weniger Geld 2
CSU 41
Ohne klare Richtung 1
Weniger Geld 3
- Vorfeldorganisationen der politischen Linken werden nicht aus Steuermitteln finanziert.
- Alle Förderungen von Nicht-Regierungsorganisationen (NGOs) durch die Bundesregierung auf den Prüfstand stellen. Keine Finanzierung linker Vorfeldorganisationen durch Steuermittel
- Alle Förderungen von Nicht-Regierungsorganisationen (NGOs) durch die Bundesregierung auf den Prüfstand stellen. Keine Finanzierung linker Vorfeldorganisationen durch Steuermittel
Mehr Pflichten 3
- Alle Förderungen von Nichtregierungsorganisationen durch die Bundesregierung werden überprüft.
- Alle Förderungen von Nicht-Regierungsorganisationen (NGOs) durch die Bundesregierung auf den Prüfstand stellen. Keine Finanzierung linker Vorfeldorganisationen durch Steuermittel
- Alle Förderungen von Nicht-Regierungsorganisationen (NGOs) durch die Bundesregierung auf den Prüfstand stellen. Keine Finanzierung linker Vorfeldorganisationen durch Steuermittel
SSW 513
Mehr Geld 7
- Die Organisationen der Minderheiten sollen statt Projektförderung eine angemessene institutionelle Förderung des Bundes erhalten.
- Politische Stiftungen der nationalen Minderheiten sollen gleichberechtigt mit anderen politischen Stiftungen aus Bundesmitteln gefördert werden.
- Der Bund soll die Melde- und Informationsstelle Antiziganismus finanziell fördern.
- Der Bund sichert eine langfristige Finanzierung sozialer und kultureller Projekte, die auf ehrenamtlichem Engagement beruhen.
- Staatliche Mittel für politische Bildung und Demokratieinitiativen fließen gezielt in Maßnahmen gegen Rassismus, Antisemitismus und Diskriminierung.
- Politische Stiftungen der nationalen Minderheiten werden gleichberechtigt mit anderen politischen Stiftungen aus Bundesmitteln gefördert.
- Die Bundesstiftung Baukultur wird ausreichend ausgestattet, um baukulturelle Bildungsangebote in Baukulturzentren nach skandinavischem Vorbild zu entwickeln.
Mehr Rechte oder Angebote 8
- Politische Stiftungen der nationalen Minderheiten sollen gleichberechtigt mit anderen politischen Stiftungen aus Bundesmitteln gefördert werden.
- Organisationen und Gremien der nationalen Minderheiten sollen bei Anhörungen zu sie betreffenden Gesetzentwürfen stärker eingebunden werden.
- Selbsthilfegruppen in der psychischen Gesundheitsversorgung werden ausgebaut und gefördert.
- Der regionale Naturschutz soll gestärkt und entsprechende Initiativen sollen unterstützt werden.
- Beiträge und Kompetenzen kritischer Nichtregierungsorganisationen werden anerkannt und genutzt.
- Ein Demokratieförderungsgesetz unterstützt Organisationen, die sich für die Demokratie engagieren, langfristig und angemessen.
- Politische Stiftungen der nationalen Minderheiten werden gleichberechtigt mit anderen politischen Stiftungen aus Bundesmitteln gefördert.
- Der Dialog mit der Zivilgesellschaft wird gestärkt, um europäische und nationale Zivilgesellschaft besser zu vernetzen.
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 4
- Die Ziele der Minority-SafePack-Initiative europäischer Minderheitenorganisationen sollen umgesetzt werden.
- Es soll eine Aufgabenkritik der Verwaltung sowie eine Überprüfung von Auflagen, Nachweispflichten und Antragsvoraussetzungen für Unternehmen und Zivilgesellschaft geben.
- Freie, öffentliche WLAN-Netze wie die Freifunkinitiative werden besonders unterstützt.
- Selbstorganisationen von Menschen, die von Rassismus betroffen sind, werden gestärkt.
BSW 221
Ohne klare Richtung 2
FDP 18
Mehr Rechte oder Angebote 5
- Vereine sollen bei Haftungsrisiken deutlich entlastet werden.
- Ein zentraler Vereinslotse soll durch alle Auflagen, Register- und Berichtspflichten führen.
- Die Zusammenarbeit zwischen Vereinen, Schulen, Unternehmen und sozialen Einrichtungen soll gestärkt werden.
- Die russische Zivilgesellschaft und alle, die sich für ein freies, demokratisches und friedliches Russland einsetzen, werden unterstützt.
- In solchen Fällen arbeitet Deutschland in der Entwicklungszusammenarbeit auch mit regierungsfernen Partnern.
Weniger Pflichten 2
FW 210
Mehr Rechte oder Angebote 9
- Beispielhafte Aktionen von Organisationen vor Ort werden durch Bund und Land gefördert.
- Die Arbeit von Seniorenbeiräten, karitativen Organisationen und gemeinnützigen Vereinen wird unterstützt.
- Kommunen erhalten zweckgebundene Finanzmittel für einen kommunalen Mieterschutz nach Münchener Vorbild.
- Die Kommunen werden befähigt und verpflichtet, Sportstätten und Kultureinrichtungen gemeinsam mit Vereinen und Initiativen zu planen.
- E-Sport wird als gemeinnützig anerkannt.
- Vereine werden bei ihrer täglichen operativen Arbeit direkt unterstützt.
- Hauptamtlich besetzte staatliche Anlaufstellen für Ehrenamtliche entlasten Vereine von Verwaltungsarbeit und bieten Beratung.
- Umsonstregale für abgelaufene Lebensmittel werden gefördert.
- Landsmannschaften erhalten die Möglichkeit, ihre Kulturgüter aufzubewahren und in Ausstellungen und Museen zugänglich zu machen.
Weniger Rechte oder Angebote 2
Koalitionsvertrag 31227
Mehr Geld 6
- Die Mittel der Meeresnaturschutz- und Fischereikomponente nach dem Wind-See-Gesetz sollen als Zustiftung an die Deutsche Bundesstiftung Umwelt gehen.
- Die Freigrenze für wirtschaftliche Geschäftsbetriebe gemeinnütziger Vereine wird auf 50.000 Euro erhöht.
- Sachspenden an gemeinnützige Organisationen werden möglichst weitgehend von der Mehrwertsteuer befreit.
- Die Freigrenze für ehrenamtliche und wirtschaftliche Geschäfts- und Zweckbetriebe wird erhöht.
- Die Freigrenze für den ehrenamtlichen sowie wirtschaftlichen Geschäfts- und Zweckbetrieb wird erhöht.
- Die administrativen und finanziellen Rahmenbedingungen für die internationale Arbeit der politischen Stiftungen sollen verbessert werden.
Mehr Rechte oder Angebote 12
- Für Unternehmen, Selbstständige und Vereine werden spezifische digitale Verwaltungszugänge geschaffen.
- Eine angemessene Beteiligung von Zivilgesellschaft und Gewerkschaften wird sichergestellt.
- Bestehende Initiativen und das Bundesprogramm „Kultur macht stark“ werden unterstützt.
- Die Aufarbeitung der Misshandlungen von Kindern bei Kuraufenthalten zwischen 1950 und 1990 durch die „Initiative Verschickungskinder“ wird unterstützt.
- Die Arbeit bestehender Netzwerke gegen Einsamkeit wird unterstützt.
- Die Aufgaben des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge einschließlich der Erinnerungs- und Versöhnungsarbeit werden bedarfsgerecht unterstützt.
- Zivilgesellschaftliche Akteure in Ländern des Globalen Südens werden weiter gestärkt.
- Die Bundesregierung setzt sich für Schutz und Erweiterung der Freiräume der Zivilgesellschaft im Globalen Süden ein.
- Bürgerschaftliches Engagement in der Entwicklungszusammenarbeit durch Kirchen, NGOs, Gewerkschaften, Wirtschaftsverbände und Stiftungen wird weiter gefördert.
- Versuchen, Freiheits- und Menschenrechte aufzuweichen und Menschenrechtsverteidiger und Zivilgesellschaft einzuschränken, wird entschlossen entgegengetreten.
- Die Zivilgesellschaft in Europa wird gestärkt.
- Die Rechtsform „Europäischer grenzüberschreitender Verein“ soll eingeführt werden.
Weniger Pflichten 11
- Das Gemeinnützigkeitsrecht wird vereinfacht.
- Gemeinnützige Organisationen mit Einnahmen bis 100.000 Euro werden vom Erfordernis der zeitnahen Mittelverwendung ausgenommen.
- Bei Einnahmen gemeinnütziger Körperschaften aus wirtschaftlicher Tätigkeit unter 50.000 Euro im Jahr entfällt die Sphärenaufteilung.
- Ein Bürokratierückbaugesetz für Vereine und ehrenamtliches Engagement wird auf den Weg gebracht.
- Die Gemeinnützigkeitsprüfung für kleine Vereine wird vereinfacht.
- Datenschutz-, Gemeinnützigkeits-, Vereins- und Zuwendungsrecht werden für Vereine vereinfacht.
- Nichtkommerzielle Tätigkeiten, kleine und mittlere Unternehmen und risikoarme Datenverarbeitungen sollen vom Anwendungsbereich der DSGVO ausgenommen werden.
- Gemeinnützigkeitsschranken sollen entlang aller Transferpfade reduziert werden.
- Das Datenschutz-, Gemeinnützigkeits-, Vereins- und Zuwendungsrecht wird vereinfacht.
- Die administrativen und finanziellen Rahmenbedingungen für die internationale Arbeit der politischen Stiftungen sollen verbessert werden.
- Die Rechtsform „Europäischer grenzüberschreitender Verein“ soll eingeführt werden.
Bleibt wie bisher 3
Ohne klare Richtung 9
- Der Katalog der gemeinnützigen Zwecke wird modernisiert.
- Die Bundeszentrale für politische Bildung und die politischen Stiftungen werden gestärkt.
- Die Stiftung Forum Recht in Karlsruhe und Leipzig wird unterstützt.
- Die Begabtenförderwerke und die Stiftung Begabtenförderung Berufliche Bildung werden gestärkt.
- Die Stiftung „Innovation in der Hochschullehre“ wird auf Basis der Evaluation weiterentwickelt.
- Die Bundesstiftung Gleichstellung gilt als wichtige Säule der Gleichstellungspolitik.
- Gemeinnützige Organisationen, Vereine und zivilgesellschaftliche Akteure gelten als zentrale Säulen der Gesellschaft.
- Die Arbeit der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt wird weiter ausgebaut.
- Die Zukunftsfonds mit Tschechien, Griechenland und Italien sowie die Stiftung für deutsch-polnische Zusammenarbeit werden gestärkt.
Weniger Rechte oder Angebote 1
Mehr Pflichten 2
Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht