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Zivilgesellschaft und Stiftungen

Organisationen: was die Programme zur Landtagswahl in Sachsen und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.

Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Sachsen

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Ohne Einzug ins Parlament

Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten oder begünstigen. Die Programme sind unterschiedlich lang; den Anteil am Programm zeigt der Balken beim Darüberfahren. Auf ein Programm klicken, um seine Forderungen zu sehen.
CDU 1412
Mehr Geld 2
Mehr Rechte oder Angebote 10
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 2
Mehr Pflichten 1
AfD 51​
BSW ​12
SPD 1417
Mehr Geld 9
Mehr Rechte oder Angebote 8
Weniger Pflichten 1
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 2
Mehr Pflichten 1
Grüne ​432
Mehr Geld 15
  1. Die Möglichkeiten einer Vorauszahlung von Fördermitteln für Verbände bei großen Naturschutzprojekten werden verbessert.
  2. Die Arbeit der Konferenz Sächsischer Studierendenschaften wird durch eigene Mittel für laufende Zwecke abgesichert.
  3. Nichtstaatliche Organisationen werden durch Wertschätzung und langfristige Förderzusagen gestärkt.
  4. Zivilgesellschaftliche Organisationen, die Integrationsaufgaben übernehmen, erhalten finanzielle Sicherheit.
  5. Die Jugendverbandsarbeit wird langfristig grundfinanziert.
  6. Die Kinder- und Jugendringe werden als Netzwerk der Ansprechbarkeit kontinuierlich und vor allem in der Fläche gefördert.
  7. Initiativen, die durch nachbarschaftliche Hilfe ein Altern im vertrauten Zuhause ermöglichen, werden gefördert.
  8. Festivals und Kulturangebote von und mit zugewanderten Menschen sowie die Vernetzung transkultureller Initiativen werden gefördert.
  9. Hauptamtliches Personal in Vereinen wird gefördert, um Ehrenamtliche vor allem in der Verwaltung zu entlasten.
  10. Der Start von Reparaturcafés, Reparaturinitiativen und Reparaturbussen wird nach Bedarf finanziert.
  11. Nicht-investive Maßnahmen wie die dauerhafte Förderung des Wegebunds und des Stadtradelns werden gefördert.
  12. Die langfristige Finanzierung zivilgesellschaftlicher Initiativen der Demokratieförderung wird durch ein sächsisches Demokratiefördergesetz gesichert.
  13. Die Förderung zivilgesellschaftlicher Initiativen gegen Demokratie- und Menschenfeindlichkeit wird beibehalten und ausgebaut.
  14. Die ausreichende Finanzierung der Stiftung für das sorbische Volk ist eine unverzichtbare Aufgabe von Sachsen, Brandenburg und dem Bund.
  15. Die Ausstattung der Stiftung für das sorbische Volk wird dynamisiert und dazu mit dem Bund verhandelt, um gestiegene Bedarfe, Tariferhöhungen und Inflation auszugleichen.
Mehr Rechte oder Angebote 17
  1. Das Netz an Naturschutzstationen, Landschaftspflegeverbänden und Umweltbildungseinrichtungen wird abgesichert und weiterentwickelt.
  2. Die Zusammenarbeit von Akteuren aus Naturschutz, Landwirtschaft und Kommunen wird gefördert.
  3. Sachsen erhält ein Verbandsklagerecht für den Tierschutz.
  4. Eine Sächsische Gleichstellungsstiftung als Stiftung des öffentlichen Rechts wird gegründet.
  5. Die Unterstützung migrantischer Selbstorganisationen und ihrer Dachverbände wird institutionalisiert und gestärkt.
  6. Sorbische Vereine, Initiativen und Interessenverbände werden nachhaltiger und stärker unterstützt und gefördert.
  7. Modellprojekte für Patenschaften und „Leihgroßeltern“ werden unterstützt.
  8. Beratungs- und Vernetzungsangebote für Aufarbeitungsinitiativen werden ausgebaut.
  9. Gesellschaftliche Gruppen erhalten mehr Mitsprache bei den Kontroll- und Förderaufgaben der Sächsischen Landesmedienanstalt.
  10. Mit einer Landesstrategie „Zero-Waste“ werden unter Einbindung von Menschen, Vereinen und Unternehmen die Siedlungsabfälle deutlich reduziert.
  11. Die Zivilgesellschaft wird als Partnerin in die digitalen Vorhaben des Freistaates eingebunden.
  12. Die Prämierung durch den Sächsischen Digitalpreis wird verstetigt.
  13. Die Digitalisierung zivilgesellschaftlicher Arbeit wird gefördert.
  14. Die Netzwerkarbeit zum Aufbau von Beteiligungskompetenzen bei Kommunen und Zivilgesellschaft wird gestärkt.
  15. Eine Beratungsstelle für Demokratieförderung und Bürgerbeteiligung wird geschaffen.
  16. Der zivilgesellschaftliche Beitrag zum Schutz der Verfassung wird weiter ausgebaut.
  17. Kommunale Entscheidungsträger, Verwaltungen und Vereine werden bei Förderanträgen gezielt beraten.
Teils begünstigend, teils belastend 1
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 1
Linke 1644
Mehr Geld 22
  1. Mit Bundesmitteln soll eine Industriestiftung entstehen, über die die öffentliche Hand gezielt Unternehmensanteile erwirbt.
  2. Initiativen, die Menschen zur Rückkehr in die Lausitz ermutigen, werden finanziell und ideell unterstützt.
  3. Naturschutzvereine und -initiativen erhalten eine höhere und langfristig angelegte Förderung.
  4. Das Kleingartenwesen soll verstärkt politische und finanzielle Unterstützung des Freistaates erhalten.
  5. Ein kurz- und langfristiges Förderprogramm zur Beseitigung von Überkapazitäten bei Kleingärten wird aufgelegt.
  6. Für den Rückbau überzähliger Kleingärten werden Mittel aus dem Programm der Integrierten Ländlichen Entwicklung genutzt.
  7. Kleingärtner und ihre Vereine werden von kommunalen Abgaben und Beiträgen freigestellt.
  8. Ehrenamtsassistenzen sollen auch für in der Selbsthilfe tätige Vereine finanziell gefördert werden.
  9. Jugendverbände, Jugendclubs, soziokulturelle Zentren und Vereinshäuser sollen so ausgestattet werden, dass sie ihre Aufgaben gut erfüllen können.
  10. Tierheime und andere Tierschutzeinrichtungen erhalten eine Fördergarantie.
  11. Investitionen, Unterhalt, laufender Betrieb und Personalkosten von Tierschutzeinrichtungen werden finanziert, um ein flächendeckendes Angebot zu sichern.
  12. Eine zentrale Aufnahmestelle für Reptilien, exotische und gefährliche Tiere wird geschaffen.
  13. Anlaufstellen für Wildtiere werden besser gefördert.
  14. Der Verbraucherschutz erhält eine planbare, verlässliche und auskömmliche Finanzierung durch den Freistaat.
  15. Kooperations- und Kompetenzzentren der Verbraucherzentrale im ländlichen Raum werden gefördert.
  16. Der Freistaat unterstützt Verbraucherschutzorganisationen finanziell bei Musterfeststellungs- und EU-Verbandsklagen.
  17. Ortstreffpunkte von Genossenschaften und Vereinen werden staatlich finanziell unterstützt.
  18. Die Vernetzungs- und Demokratiearbeit queerer Vereine wird in Förderrichtlinien verankert.
  19. Die Vernetzungs- und Demokratiearbeit queerer Vereine wird in Förderrichtlinien verankert.
  20. Die Kulturstiftung des Freistaates wird finanziell bedarfsgerecht ausgestattet.
  21. Die Stiftung für das sorbische Volk und andere sorbische Organisationen werden bedarfsgerecht finanziert.
  22. Projekte zur Integration, für Begegnung und gegen Rassismus werden auskömmlich, langfristig und barrierearm gefördert.
Mehr Rechte oder Angebote 23
  1. Die Zivilgesellschaft soll am Strukturwandel in den sächsischen Kohleregionen beteiligt werden.
  2. Mitwirkungs- und Informationsrechte der Umweltverbände und der Öffentlichkeit werden gestärkt.
  3. Ein Klimabeirat aus Klimawissenschaftlern, Nichtregierungsorganisationen und weiteren gesellschaftlichen Akteuren überprüft die Sofortmaßnahmenprogramme und gibt Empfehlungen.
  4. Tierschutzorganisationen werden staatlich anerkannt.
  5. Anerkannte Tierschutzorganisationen erhalten ein Verbandsklagerecht.
  6. Projekte gegen Rassismus und Faschismus wie das Programm „Weltoffenes Sachsen für Demokratie und Toleranz“ werden unterstützt.
  7. In allen Landkreisen und kreisfreien Städten entstehen Willkommenszentren, die Initiativen beraten, koordinieren und fördern.
  8. Bewegungen für Menschenrechte und Demokratie weltweit werden mit friedlichen Mitteln unterstützt.
  9. Kommunale Interessengruppen erhalten mehr Entscheidungsbefugnis.
  10. Das Gesamtkonzept gegen Rechtsextremismus wird mit Expertise aus Wissenschaft und Zivilgesellschaft fortentwickelt.
  11. Die Arbeit zivilgesellschaftlicher Initiativen soll nicht länger durch Misstrauen behindert werden.
  12. Antifaschistische und antirassistische Projekte, Initiativen und Bündnisse werden unterstützt.
  13. Queere Netzwerke und Community-Strukturen werden gestärkt und ausgebaut.
  14. Ungenutzte landeseigene und kommunale Liegenschaften werden umgewidmet und über Zwischennutzungsverträge kulturellen Initiativen überlassen.
  15. Zivilgesellschaftliche Forschungs- und Erinnerungsarbeit von Schülerinitiativen bis Ortsvereinen wird besonders unterstützt.
  16. Staatliche und kommunale Institutionen beteiligen sich an Initiativen zur Aufarbeitung sächsischer Kolonialgeschichte und unterstützen sie.
  17. Gesellschaftliche Akteure erhalten mehr Mitsprache.
  18. Im Rundfunkrat des MDR sind mehr Stimmen aus Jugend, Kultur, Wissenschaft, Kunst, migrantischer Gemeinschaft und Zivilgesellschaft vertreten.
  19. Das Recht auf Reparatur wird durch Ausbau und Erhalt von Repair-Cafés und ähnlichen Initiativen gestärkt.
  20. In allen Landkreisen und kreisfreien Städten entstehen Willkommenszentren, die Initiativen beraten, koordinieren und fördern.
  21. Projekte zur Integration, für Begegnung und gegen Rassismus werden auskömmlich, langfristig und barrierearm gefördert.
  22. Bewegungen für Menschenrechte werden mit friedlichen Mitteln unterstützt.
  23. Der Freistaat fördert Initiativen von Kommunen, Vereinen und Verbänden für Solidarität und gegenseitiges Verständnis.
Teils begünstigend, teils belastend 1
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 3
Mehr Pflichten 1
FW 1​2
FDP ​36
Koalitionsvertrag 11515
Mehr Geld 7
Mehr Rechte oder Angebote 8
Weniger Pflichten 1
Bleibt wie bisher 7
Ohne klare Richtung 8
Mehr Pflichten 1

Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht

KI-Hinweis

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