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Landtagswahl Schleswig-Holstein 18.04.2027 · Entwurf, noch nicht beschlossen · Original

Das Programm enthält 448 von 3.370 Forderungen zu „Klima, Umwelt und Naturschutz“, die meisten zum Schwerpunkt „Biodiversität“ (56).

Klima, Umwelt und Naturschutz 448
Biodiversität 56
Wälder und Moore 49
Meeresschutz 43
Flächen und Böden 38
Schutzgebiete 32
Gewässerschutz 30
Sozialer Ausgleich 19
Kreislaufwirtschaft 19
Klimaziele 14
Klimaanpassung 13
Meeresverschmutzung 11
Wildtiermanagement 11
CO2-Abscheidung 9
Hochwasser- und Küstenschutz 9
Emissionshandel 6
Schadstoffe 5
Produkthaltbarkeit 2
  1. Die Ökodesign-Anforderungen sollen um klare Nachhaltigkeitskriterien erweitert werden, damit Produkte langlebig, reparierbar und recyclingfähig sind.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 235 ·

    Wortlaut im Programm
    Wir setzen uns dafür ein, die Ökodesign-Anforderungen um klare Nachhaltigkeitskriterien zu erweitern – Produkte sollen langlebig, reparierbar und recyclingfähig sein. Link zum Original
  2. Die Einführung eines digitalen Produktpasses mit Angaben zu Materialien und Reparierbarkeit wird unterstützt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 235 ·

    Wortlaut im Programm
    Wir unterstützen die Einführung eines digitalen Produktpasses, der Transparenz über Materialien und Reparierbarkeit schafft und so neue Geschäftsmodelle ermöglicht. Link zum Original
Verpackungen und Kunststoffe 1
  1. Auf Produkten mit Mikroplastik oder anderen Schadstoffen werden klare Entsorgungsanweisungen vorgeschrieben.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 163 ·

    Wortlaut im Programm
    Auf EU-Ebene setzen wir uns dafür ein, dass auf Produkten, die Mikroplastik oder andere Schadstoffe enthalten, klare Entsorgungsanweisungen angebracht sind. Link zum Original
Europäische Klimapolitik 1
  1. Schleswig-Holstein leistet als Energiewendeland seinen Beitrag zu den europäischen Klimazielen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 216 ·

    Wortlaut im Programm
    Als Energiewendeland leisten wir unseren Beitrag, um die europäischen Klimaziele zu erreichen. Link zum Original
Weitere Forderungen 80
  1. Eine Klimaschutz-Investitionsquote wird festgeschrieben.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 127 ·

    Wortlaut im Programm
    1. am Klimaziel 2040 festhalten und eine Klimaschutz-Investitionsquote festschreiben. Link zum Original
  2. Alle Ressorts der Landesregierung müssen Verantwortung beim Klimaschutz tragen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 137 ·

    Wortlaut im Programm
    Entsprechend müssen auch in der Landesregierung alle Ressorts ihre Verantwortung beim Klimaschutz tragen. Link zum Original
  3. Mindestens 30 Prozent der Investitionsmittel des Landes werden über eine Investitionsquote für Klimaschutz eingesetzt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 137 ·

    Wortlaut im Programm
    Mit einer Investitionsquote für Klimaschutz werden wir dafür sorgen, dass mindestens 30 Prozent der Investitionsmittel des Landes für Klimaschutz eingesetzt werden. Link zum Original
  4. In den Programmen EFRE und ELER sollen mindestens 70 Prozent der Investitionsmittel für Klimaschutz eingesetzt werden.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 138 ·

    Wortlaut im Programm
    Für die Programme EFRE und ELER wollen wir zukünftig eine Quote von mindestens 70 Prozent der Investitionsmittel für Klimaschutz garantieren. Link zum Original
  5. Fördermittel in Schleswig-Holstein sollen nach dem Grundsatz „do no significant harm“ keine negativen Wirkungen für Umwelt und Klima haben.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 138 ·

    Wortlaut im Programm
    Im Sinne einer „do no significant harm“-Regelung sollen Fördermittel in Schleswig-Holstein insbesondere keine negativen Wirkungen für Umwelt und Klima haben. Link zum Original
  6. Alle fossilen Subventionen und Investitionen sollen abgebaut werden.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 138 ·

    Wortlaut im Programm
    Wir setzen uns weiterhin für den Abbau aller fossilen Subventionen und Investitionen ein. Link zum Original
  7. Gesetze, die Rückschritte für den Klimaschutz bedeuten, werden weder im Landtag noch im Bundesrat unterstützt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 138 ·

    Wortlaut im Programm
    Gesetze, die Rückschritte für den Klimaschutz bedeuten, werden wir weder im Landtag noch im Bundesrat unterstützen. Link zum Original
  8. Kreise und Gemeinden erhalten eine zweckgebundene Schlüsselzuweisung für Klimaschutz und Klimaanpassung.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 138 ·

    Wortlaut im Programm
    Wir stärken den kommunalen Klimaschutz durch eine zweckgebundene Schlüsselzuweisung an die Kreise und Gemeinden für Klimaschutz und Klimaanpassung. Link zum Original
  9. Die Energiewende- und Klimaschutzinitiative wird gestärkt und verstetigt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 138 ·

    Wortlaut im Programm
    Wir stärken und verstetigen die Energiewende- und Klimaschutzinitiative und führen die Arbeit der Vernetzungsstelle für kommunale Klimaschutzmanager*innen fort. Link zum Original
  10. Die Vernetzungsstelle für kommunale Klimaschutzmanagerinnen und -manager wird fortgeführt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 138 ·

    Wortlaut im Programm
    Wir stärken und verstetigen die Energiewende- und Klimaschutzinitiative und führen die Arbeit der Vernetzungsstelle für kommunale Klimaschutzmanager*innen fort. Link zum Original
  11. Das Energieeffizienzgesetz wird möglichst bürokratiearm umgesetzt, ohne erforderliche Einsparvorgaben zu streichen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 138 ·

    Wortlaut im Programm
    Das Energieeffizienz-Gesetz werden wir so bürokratiearm wie möglich umsetzen, ohne erforderliche Einsparvorgaben zu streichen. Link zum Original
  12. Der bestehende Kommunalfonds wird weiterentwickelt und dauerhaft abgesichert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 138 ·

    Wortlaut im Programm
    Wir wollen den bestehenden Kommunalfonds weiterentwickeln und dauerhaft absichern. Er soll als zentrales Instrument zur Kofinanzierung von Bundesförderprogrammen und als eigenständige Landesförderrichtlinie für kommunalen Klimaschutz dienen. Link zum Original
  13. Der Kommunalfonds soll zur Kofinanzierung von Bundesförderprogrammen und als eigene Landesförderrichtlinie für kommunalen Klimaschutz dienen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 138 ·

    Wortlaut im Programm
    Wir wollen den bestehenden Kommunalfonds weiterentwickeln und dauerhaft absichern. Er soll als zentrales Instrument zur Kofinanzierung von Bundesförderprogrammen und als eigenständige Landesförderrichtlinie für kommunalen Klimaschutz dienen. Link zum Original
  14. Eine dauerhafte Klimaschutz-Beratungsstelle für alle sozialen Träger wird geschaffen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 141 ·

    Wortlaut im Programm
    Aufbauend auf den Erfahrungen des Klimaschutzlotsen beim Paritätischen werden wir eine dauerhafte Beratungsstelle für alle sozialen Träger schaffen. Link zum Original
  15. Die Beratungsstelle soll soziale Einrichtungen ansprechen, Förderprogramme bündeln, Beispiele aufbereiten und Projekte begleiten.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 141 ·

    Wortlaut im Programm
    Aufbauend auf den Erfahrungen des Klimaschutzlotsen beim Paritätischen werden wir eine dauerhafte Beratungsstelle für alle sozialen Träger schaffen. Sie soll Einrichtungen aktiv ansprechen, Förderprogramme bündeln, Best-Practice-Beispiele aufbereiten und die Umsetzung konkreter Projekte begleiten. Link zum Original
  16. Die unabhängige Energie- und Klimaberatung in Schleswig-Holstein wird ausgebaut.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 141 ·

    Wortlaut im Programm
    In Schleswig-Holstein werden wir die unabhängige Energie- und Klimaberatung ausbauen. Link zum Original
  17. Eine starke Klimaschutz-Beratungslandschaft für Kommunen, Bürger, Unternehmen, Forschung und Wissenschaft wird angestrebt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 142 ·

    Wortlaut im Programm
    Wir werden uns auch künftig für eine starke Beratungslandschaft für Kommunen, Bürger*innen, Unternehmen, Forschung und Wissenschaft einsetzen. Link zum Original
  18. Die Profilschärfung bei EKSH, IB.SH und WTSH wird fortgesetzt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 142 ·

    Wortlaut im Programm
    Dafür werden wir den eingeschlagenen Weg der Profilschärfung bei EKSH (Gesellschaft für Energie und Klimaschutz Schleswig-Holstein), IB.SH und WTSH (Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein) fortsetzen. Link zum Original
  19. Ein Fonds für Klimaschutz und energetische Sanierung sozialer Einrichtungen wird eingerichtet.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 142 ·

    Wortlaut im Programm
    Wir werden einen Fonds für Klimaschutz und die energetische Sanierung sozialer Einrichtungen einrichten. Link zum Original
  20. Über Zuschüsse und zinsgünstige Darlehen der Investitionsbank werden Beratung, Planung und Investitionen sozialer Einrichtungen in Klimaschutz unterstützt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 142 ·

    Wortlaut im Programm
    Wir werden einen Fonds für Klimaschutz und die energetische Sanierung sozialer Einrichtungen einrichten. Über Zuschüsse und zinsgünstige Darlehen der Investitionsbank Schleswig-Holstein werden wir Beratung, Planung und Investitionen unterstützen. Link zum Original
  21. Der Fonds soll Förderlücken von Bund und EU schließen und fehlende Eigenmittel sozialer Einrichtungen ersetzen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 142 ·

    Wortlaut im Programm
    Der Fonds soll Förderlücken von Bund und EU schließen und fehlende Eigenmittel ersetzen. Link zum Original
  22. Die öffentliche Hand hat eine Vorbildfunktion bei der Transformation.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 142 ·

    Wortlaut im Programm
    Die öffentliche Hand hat eine Vorbildfunktion bei der Transformation. Link zum Original
  23. Bis 2030 werden alle Autos des Landes auf klimaneutrale Antriebe umgestellt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 142 ·

    Wortlaut im Programm
    Jedes zweite Auto im Fahrzeugbestand des Landes fährt heute klimaneutral. Bis 2030 werden alle Autos umgestellt sein. Link zum Original
  24. Das oft ehrenamtliche Engagement von Menschen und Verbänden im Naturschutz soll erhalten und gestärkt werden.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 145 ·

    Wortlaut im Programm
    Der Naturschutz in Schleswig-Holstein kann sich auf viele, oft im Ehrenamt aktive Mitstreiter*innen stützen: Das Engagement dieser Menschen und Verbände wollen wir erhalten und stärken. Link zum Original
  25. Die rechtlichen Möglichkeiten des Naturschutzes werden konsequent genutzt und gestärkt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 145 ·

    Wortlaut im Programm
    Wir werden die rechtlichen Errungenschaften und Möglichkeiten konsequent nutzen und stärken, um Naturschutz wirkungsvoll umzusetzen und dauerhaft zu festigen. Link zum Original
  26. Schleswig-Holstein soll Vorreiter bei der Umsetzung der EU-Wiederherstellungsverordnung werden.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 145 ·

    Wortlaut im Programm
    Nach der 2024 in Kraft getretenen EU-Wiederherstellungsverordnung müssen bis 2030 mindestens 20 Prozent der geschädigten Land- und Meeresökosysteme renaturiert und bis 2050 alle geschädigten Ökosysteme wiederhergestellt werden. Wir GRÜNE wollen, dass Schleswig-Holstein diese historische Chance entschlossen nutzt – und zum Vorreiterland bei der Umsetzung des europäischen Naturschutzrechts wird. Link zum Original
  27. Die Landesregierung soll die Wiederherstellungsverordnung ressortübergreifend und ambitioniert in Naturschutz, Meeresschutz, Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und Städtebau umsetzen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 145 ·

    Wortlaut im Programm
    Wir wollen, dass die Landesregierung die Wiederherstellungsverordnung ressortübergreifend und ambitioniert in den Bereichen Natur- und Meeresschutz, Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und Städtebau umsetzt, denn sie ist nichts anderes als eine große Investition in unsere Zukunft. Link zum Original
  28. Ein Kompetenzzentrum zur Umsetzung des europäischen Naturschutzgesetzes wird eingerichtet, das Förderprogramme koordiniert, Kommunen unterstützt und Renaturierung voranbringt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 145 ·

    Wortlaut im Programm
    Wir wollen ein Kompetenzzentrum für die Umsetzung des europäischen Naturschutzgesetzes einrichten. Es soll Förderprogramme koordinieren, kommunale Akteur*innen unterstützen und Renaturierungsmaßnahmen voranbringen. Link zum Original
  29. Bestehende naturschutzrechtliche Instrumente sollen gestärkt und wirksam umgesetzt werden.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 145 ·

    Wortlaut im Programm
    Wir wollen bestehende naturschutzrechtliche Instrumente stärken und wirksam umsetzen. Link zum Original
  30. Landschaftspläne sollen als Grundlage für Genehmigungen und Umweltprüfungen dienen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 146 ·

    Wortlaut im Programm
    Hierbei dienen Landschaftspläne als Fundament für Genehmigungen und Umweltprüfungen. Link zum Original
  31. Eine Experimentierklausel soll die Erprobung neuer Naturschutzmaßnahmen und innovativer Landnutzungskonzepte ermöglichen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 146 ·

    Wortlaut im Programm
    Mit einer Experimentierklausel wollen wir die Erprobung neuer Maßnahmen und innovativer Landnutzungskonzepte ermöglichen, die für eine Verbesserung des natürlichen Zustandes sorgen und auf die Umsetzung der Wiederherstellungsverordnung einzahlen. Link zum Original
  32. Ein Gebot der Verbesserung des Naturzustands wird gesetzlich festgeschrieben.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 146 ·

    Wortlaut im Programm
    Langfristig werden wir das Gebot der Verbesserung festschreiben, um unsere Natur in Schleswig-Holstein nachhaltig zu erhalten und zu schützen. Link zum Original
  33. Ein Absenken von Umwelt- und Schutzstandards wird abgelehnt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 146 ·

    Wortlaut im Programm
    Einem Absenken von Umwelt- und Schutzstandards sowie der Einschränkung von Beteiligungsrechten von Naturschutzverbänden treten wir entschieden entgegen. Link zum Original
  34. Eine Einschränkung der Beteiligungsrechte von Naturschutzverbänden wird abgelehnt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 146 ·

    Wortlaut im Programm
    Einem Absenken von Umwelt- und Schutzstandards sowie der Einschränkung von Beteiligungsrechten von Naturschutzverbänden treten wir entschieden entgegen. Link zum Original
  35. Das Verbandsklagerecht wird erhalten und gestärkt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 146 ·

    Wortlaut im Programm
    Das Verbandsklagerecht wollen wir als Säule zivilgesellschaftlicher Beteiligung erhalten und stärken. Link zum Original
  36. Bußgeldkataloge im Naturschutz werden an die tatsächlichen ökologischen Schäden angepasst.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 146 ·

    Wortlaut im Programm
    Außerdem werden wir die Bußgeldkataloge an die tatsächlichen ökologischen Schäden anpassen. Link zum Original
  37. Anerkannte Naturschutzverbände werden dauerhaft institutionell gefördert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 146 ·

    Wortlaut im Programm
    Die haupt- und ehrenamtliche Arbeit von anerkannten Naturschutzverbänden soll dauerhaft institutionell gefördert werden, denn sie leisten einen wichtigen Dienst für unser Land. Link zum Original
  38. Ausbau erneuerbarer Energien, Infrastruktur, Siedlungsentwicklung und Naturschutz sollen in Einklang gebracht werden.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 146 ·

    Wortlaut im Programm
    Der Ausbau der erneuerbaren Energien, neue Infrastrukturen, Siedlungsentwicklung und Naturschutz müssen in Einklang gebracht werden. Link zum Original
  39. Landschaftsrahmenpläne werden aktualisiert und gestärkt, um Schutzbelange in die Landes- und Regionalplanung einzubringen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 146 ·

    Wortlaut im Programm
    Mit Landschaftsrahmenplänen können Schutzbelange frühzeitig und verbindlich in andere Planungen wie die Landes- und Regionalplanung integriert werden. Deshalb werden wir dieses Instrument aktualisieren und stärken. Link zum Original
  40. Es soll flächendeckende und regelmäßig aktualisierte Landschaftspläne geben.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 147 ·

    Wortlaut im Programm
    Wir sorgen für flächendeckende und regelmäßig aktualisierte Landschaftspläne. Link zum Original
  41. Die Stiftung Naturschutz soll als Renaturierungsdienstleister etabliert werden, auch für Maßnahmen auf landwirtschaftlichen Flächen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 147 ·

    Wortlaut im Programm
    Flächen mit hohem Naturschutzwert sollen vorrangig in die Hand der Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein übergehen. Wir wollen die Stiftung verstärkt als Renaturierungsdienstleister etablieren, so dass Naturschutzmaßnahmen beispielsweise auch auf landwirtschaftlichen Flächen umgesetzt werden können, wo dies gewünscht ist. Link zum Original
  42. Die Partnerschaft zwischen Naturschutz und Landwirtschaft soll ausgebaut werden.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 147 ·

    Wortlaut im Programm
    Diese wichtige Partnerschaft zwischen Naturschutz und Landwirtschaft wollen wir weiter ausbauen. Link zum Original
  43. Die Bundesmittel für das Freiwillige Ökologische Jahr sollen erhöht werden.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 147 ·

    Wortlaut im Programm
    Aufgrund der hohen Nachfrage nach dem Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ) setzen wir uns auf Bundesebene für eine Erhöhung der FÖJ-Mittel ein und stellen ausreichend Landesfinanzen sicher. Link zum Original
  44. Das Land soll ausreichende Mittel für das Freiwillige Ökologische Jahr bereitstellen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 147 ·

    Wortlaut im Programm
    Aufgrund der hohen Nachfrage nach dem Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ) setzen wir uns auf Bundesebene für eine Erhöhung der FÖJ-Mittel ein und stellen ausreichend Landesfinanzen sicher. Link zum Original
  45. Das Bildungszentrum für Natur, Umwelt und ländliche Räume und seine Angebote sollen erhalten und weiterentwickelt werden.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 148 ·

    Wortlaut im Programm
    Daher sind uns der Erhalt und die Weiterentwicklung des BNURs und seiner Angebote ein zentrales Anliegen. Link zum Original
  46. Die Landesforsten sollen als Ausbildungsbetrieb für Fachkräfte mit Klimaresilienz-Kompetenz gestärkt werden.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 155 ·

    Wortlaut im Programm
    Wir stärken die SHLF als Ausbildungsbetrieb, insbesondere von Fachkräften mit Klimaresilienz-Kompetenz. Link zum Original
  47. Umweltbelastungen und -gefahren werden möglichst schon an ihrer Quelle vermieden.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 160 ·

    Wortlaut im Programm
    Mit GRÜNER Umweltpolitik wollen wir Belastungen und Gefahren möglichst schon an ihrer Quelle vermeiden und unsere Ökosysteme widerstandsfähig gegen die Klimaveränderungen machen. Link zum Original
  48. Praktiken, die mit dem Tierschutz nicht vereinbar sind, werden unterbunden.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 165 ·

    Wortlaut im Programm
    Wir tragen eine besondere Verantwortung dafür, dass wir den Bedürfnissen der Tiere gerecht werden und wollen Praktiken, die nicht mit unserem Verständnis von Tierschutz vereinbar sind, unterbinden. Link zum Original
  49. Auf Bundesebene wird weiter auf Schritte zu mehr Tierschutz gedrängt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 165 ·

    Wortlaut im Programm
    Viele gute und wichtige Schritte zu mehr Tierschutz müssten auf Bundesebene gegangen werden und wir werden weiter darauf drängen, auch wenn der Gegenwind stärker wird. Link zum Original
  50. Lebenshöfe und Wildtierauffangstationen werden dauerhaft und unbürokratisch finanziert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 165 ·

    Wortlaut im Programm
    2. Lebenshöfe und Wildtierauffangstationen dauerhaft und unbürokratisch finanzieren. Link zum Original
  51. Eine zentrale Rufnummer für Tiernotfälle wie den Fund verletzter Wildtiere wird eingerichtet.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 165 ·

    Wortlaut im Programm
    3. eine zentrale Rufnummer für Tiernotfälle wie den Fund verletzter Wildtiere einrichten. Link zum Original
  52. Ein bundesweites Wildtierverbot in Zirkussen wird angestrebt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 165 ·

    Wortlaut im Programm
    4. uns für ein bundesweites Wildtierverbot in Zirkussen starkmachen. Link zum Original
  53. Der Sachkundenachweis für Hundehalter wird so weiterentwickelt, dass er unabhängig von der Rasse auf Bedürfnisse, artgerechte Haltung und verantwortungsvollen Umgang vorbereitet.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 166 ·

    Wortlaut im Programm
    Wir wollen den aktuell in Schleswig-Holstein geltenden Sachkundenachweis, der Voraussetzung für die Haltung bestimmter Hunde ist, weiterentwickeln. Dieser soll Halter*innen unabhängig von der Rasse auf die Bedürfnisse, die artgerechte Haltung und den verantwortungsvollen Umgang mit ihren Hunden vorbereiten. Link zum Original
  54. Von allen Personen, die sich erstmals einen Hund anschaffen, wird nach niedersächsischem Modell ein Sachkundenachweis verlangt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 166 ·

    Wortlaut im Programm
    Wir orientieren uns dabei an dem niedersächsischen Modell, bei dem von allen Personen, die sich erstmals einen Hund anschaffen, ein Sachkundenachweis verlangt wird. Link zum Original
  55. Eine verpflichtende Kennzeichnung von Hunden durch Mikrochip wird vorgeschrieben.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 166 ·

    Wortlaut im Programm
    Wie beim niedersächsischen Modell soll auch eine verpflichtende Kennzeichnung durch Mikrochip und Registrierung der Hunde vorgeschrieben werden. Link zum Original
  56. Eine verpflichtende Registrierung von Hunden wird vorgeschrieben.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 166 ·

    Wortlaut im Programm
    Wie beim niedersächsischen Modell soll auch eine verpflichtende Kennzeichnung durch Mikrochip und Registrierung der Hunde vorgeschrieben werden. Link zum Original
  57. Neben Tierärzten werden weitere qualifizierte Personen wie Hüte-, Rettungs-, Begleit- und Jagdhundeausbilder in die Abnahme der Sachkundeprüfung eingebunden.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 166 ·

    Wortlaut im Programm
    Zur Abnahme der Sachkundeprüfung wollen wir neben Tierärzt*innen auch weitere qualifizierte Personengruppen wie Hüte-, Rettungs-, Begleit- und Jagdhundeausbilder*innen einbinden. Link zum Original
  58. Die landesweite Katzenschutzverordnung wird evaluiert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 166 ·

    Wortlaut im Programm
    In dieser Wahlperiode ist es gelungen, eine landesweite Katzenschutzverordnung in Kraft zu setzen. Diese regelt die Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Freigängerkatzen, um die unkontrollierte Vermehrung und das Entstehen neuer Populationen verwilderter Katzen zu verhindern. Damit soll das Leid streunender Katzen gemindert und die Tierheime entlastet werden. Wir wollen die Verordnung evaluieren. Link zum Original
  59. Die landesweiten Katzenkastrationsaktionen im Frühjahr und Herbst für verwilderte Fundkatzen werden fortgeführt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 166 ·

    Wortlaut im Programm
    Die bewährten landesweiten Katzenkastrationsaktionen im Frühjahr und Herbst für bereits verwilderte Fundkatzen wollen wir fortführen. Link zum Original
  60. Tiere wie Geflügel, die allein aufgrund ihrer Art landwirtschaftlichen Kategorien zugeordnet sind, können auf Antrag als Heimtiere anerkannt werden.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 166 ·

    Wortlaut im Programm
    Wir setzen uns dafür ein, dass Tiere wie beispielsweise Geflügel, die allein aufgrund ihrer Artzugehörigkeit landwirtschaftlichen Kategorien zugeordnet werden, auf Antrag als Heimtiere anerkannt werden können – mit allen daraus folgenden rechtlichen Konsequenzen. Link zum Original
  61. Qualzuchten, bei denen Tiere aufgrund extremer Rassemerkmale lebenslang leiden, werden als unvereinbar mit dem Tierschutz abgelehnt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 166 ·

    Wortlaut im Programm
    Qualzuchten, bei denen Tiere aufgrund extremer Rassemerkmale ein Leben lang leiden, sind mit unserem Verständnis von Tierwürde und Tierschutz unvereinbar. Link zum Original
  62. Die Aufklärungsarbeit zu Qualzuchten wird gestärkt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 167 ·

    Wortlaut im Programm
    Auf Landesebene wollen wir die Aufklärungsarbeit stärken und alle verfügbaren rechtlichen Instrumente nutzen, um Qualzuchten einzudämmen und Verstöße gegen das Qualzuchtverbot des Tierschutzgesetzes konsequent zu ahnden. Link zum Original
  63. Alle verfügbaren rechtlichen Instrumente werden genutzt, um Qualzuchten einzudämmen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 167 ·

    Wortlaut im Programm
    Auf Landesebene wollen wir die Aufklärungsarbeit stärken und alle verfügbaren rechtlichen Instrumente nutzen, um Qualzuchten einzudämmen und Verstöße gegen das Qualzuchtverbot des Tierschutzgesetzes konsequent zu ahnden. Link zum Original
  64. Verstöße gegen das Qualzuchtverbot des Tierschutzgesetzes werden konsequent geahndet.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 167 ·

    Wortlaut im Programm
    Auf Landesebene wollen wir die Aufklärungsarbeit stärken und alle verfügbaren rechtlichen Instrumente nutzen, um Qualzuchten einzudämmen und Verstöße gegen das Qualzuchtverbot des Tierschutzgesetzes konsequent zu ahnden. Link zum Original
  65. Illegaler und tierschutzwidriger Tierhandel im Internet wird aktiv verfolgt und geahndet.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 167 ·

    Wortlaut im Programm
    Illegaler und tierschutzwidriger Tierhandel im Internet muss aktiv verfolgt und geahndet werden. Link zum Original
  66. Kommunen entwickeln verbindliche Stadttierkonzepte und setzen sie um.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 167 ·

    Wortlaut im Programm
    Wir wollen, dass Kommunen diese Verantwortung aktiv und tiergerecht wahrnehmen und verbindliche Stadttierkonzepte entwickeln und umsetzen. Link zum Original
  67. Das Land unterstützt Kommunen bei Stadttierkonzepten durch Leitlinien und fachliche Beratung.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 167 ·

    Wortlaut im Programm
    Wir wollen, dass Kommunen diese Verantwortung aktiv und tiergerecht wahrnehmen und verbindliche Stadttierkonzepte entwickeln und umsetzen. Als Land werden wir die Kommunen dabei durch Leitlinien und fachliche Beratung unterstützen. Link zum Original
  68. Lebenshöfe und Wildtierauffangstationen werden wie Tierheime anerkannt und gefördert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 167 ·

    Wortlaut im Programm
    Unser Ziel ist, dass Lebenshöfe und Wildtierauffangstationen wie Tierheime anerkannt und gefördert werden. Link zum Original
  69. Die Finanzierung von Lebenshöfen und Wildtierauffangstationen wird unbürokratisch, verlässlich und dauerhaft gestaltet.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 167 ·

    Wortlaut im Programm
    Unser Ziel ist, dass Lebenshöfe und Wildtierauffangstationen wie Tierheime anerkannt und gefördert werden. Die Finanzierung soll unbürokratisch, verlässlich und dauerhaft gestaltet werden. Link zum Original
  70. Einnahmen aus Bußgeldern wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz werden zweckgebunden für die Förderung von Lebenshöfen und Wildtierauffangstationen verwendet.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 167 ·

    Wortlaut im Programm
    Unser Ziel ist, dass Lebenshöfe und Wildtierauffangstationen wie Tierheime anerkannt und gefördert werden. Die Finanzierung soll unbürokratisch, verlässlich und dauerhaft gestaltet werden. Dabei werden wir uns dafür einsetzen, dass insbesondere Einkünfte aus Bußgeldern aus Verstößen gegen das Tierschutzgesetz zweckgebunden für die Förderung dieser Einrichtungen verhängt werden. Link zum Original
  71. Ein Wildtierverbot in Zirkussen wird angestrebt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 168 ·

    Wortlaut im Programm
    Wir setzen uns daher weiter für ein Wildtierverbot in Zirkussen ein. Link zum Original
  72. Das Halligprogramm wird weitergeführt und weiterentwickelt.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 175 ·

    Wortlaut im Programm
    Außerdem wollen wir das Halligprogramm weiterführen und -entwickeln. Link zum Original
  73. Mit der Wirtschaft wird ein Umweltpakt geschlossen, um ihren Beitrag zum Umweltschutz stärker zu honorieren und neue Projekte anzustoßen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 225 ·

    Wortlaut im Programm
    Wir werden einen Umweltpakt mit der Wirtschaft schließen, um insbesondere ihren Beitrag zum Umweltschutz noch stärker zu honorieren und neue Projekte auf den Weg zu bringen. Link zum Original
  74. Überregional vernetzte Projekte, die Klima-, Umwelt- und Wirtschaftspolitik verknüpfen, werden als Chance gesehen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 233 ·

    Wortlaut im Programm
    Wir sehen zudem große Chancen in überregional vernetzten, integrativen Projekten, die Klima-, Umwelt- und Wirtschaftspolitik eng miteinander verknüpfen. Link zum Original
  75. Fördergelder werden stärker auf klimaschutz- und energiewenderelevante Projekte ausgerichtet.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 235 ·

    Wortlaut im Programm
    Wir wollen die Verwendung der zu verteilenden Gelder zukünftig noch stärker auf die Förderung von klimaschutz- und energiewenderelevanten Projekten ausrichten. Link zum Original
  76. Suffizienz mit weniger Flächen- und Ressourcenverbrauch wird gleichberechtigt in die Nachhaltigkeitspolitik des Landes integriert.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 275 ·

    Wortlaut im Programm
    Neben Effizienz und dem Umstieg auf erneuerbare Energien werden wir in der kommenden Legislaturperiode das Prinzip des bewussten Weniger – weniger Flächenverbrauch, weniger Ressourcenverbrauch – gleichberechtigt in unsere Nachhaltigkeitspolitik integrieren. Link zum Original
  77. Klimaschutz und Naturschutz sollen auf dem Weg zur Klimaneutralität zusammen gedacht und nicht gegeneinander ausgespielt werden.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 275 ·

    Wortlaut im Programm
    Auf dem Weg zur Klimaneutralität stehen wir zu unserer Verantwortung, Klimaschutz und Naturschutz konsequent zusammenzudenken – statt sie gegeneinander auszuspielen. Link zum Original
  78. Die Annahme, Energiewende und Artenvielfalt stünden zwangsläufig in Konkurrenz, wird abgelehnt.

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    Wortlaut im Programm
    Wir lehnen das Narrativ ab, dass Energiewende und Artenvielfalt zwangsläufig in Konkurrenz stehen. Link zum Original
  79. Ökonomische Anreize sollen so gesetzt werden, dass Klimaschutz und wirtschaftliches Handeln sich ergänzen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 277 ·

    Wortlaut im Programm
    Wir wollen die ökonomischen Anreize so setzen, dass Klimaschutz und wirtschaftliches Handeln sich nicht widersprechen, sondern ergänzen. Link zum Original
  80. Für alle Bauprojekte werden eine verpflichtende CO2-Bilanzierung und Ökobilanz eingeführt, die auch die graue Energie erfassen.

    KI-Umschreibung · PDF-Seite 279 ·

    Wortlaut im Programm
    Mit einer verpflichtenden CO₂-Bilanzierung und einer Ökobilanz für alle Bauprojekte wollen wir sowohl die Nutzung als auch die graue Energie in Baumaterialien und Bauteilen erfassen und positiv bilanzieren. Link zum Original

Jede Forderung ist aus dem Programmtext abgeleitet; maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Unter „Wortlaut im Programm“ stehen auch die Wortlaute der früheren Programme, neueste zuerst. Die Schwerpunkte sind für alle Parteien und Verträge dieselben. Was „Gefordert seit“ heißt

Reihenfolge

  • Schwerpunkte: Die Politikfelder mit den meisten Forderungen zuerst, bis 40 Prozent aller Forderungen erreicht sind.
  • Politikfelder: In der festen Reihenfolge unseres Katalogs, nicht nach Menge, damit jedes Politikfeld überall am selben Platz steht. „Ohne Politikfeld“ steht am Ende.
  • Schwerpunkte im Politikfeld: Die mit den meisten Forderungen zuerst, „Weitere Forderungen“ am Ende.
  • Forderungen: In der Reihenfolge des Dokuments, also nach Seitenzahl.
  • Frühere Wortlaute: Das aktuelle Programm zuerst, dann die älteren.
  • Die Zahl der Forderungen hängt vom Umfang der Programme ab und sagt nichts darüber, wie wichtig einer Partei ein Punkt ist.

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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