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Kommunen

Staat: was die Programme zur Landtagswahl in Rheinland-Pfalz und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.

Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Rheinland-Pfalz

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Ohne Einzug ins Parlament

Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten oder begünstigen. Die Programme sind unterschiedlich lang; den Anteil am Programm zeigt der Balken beim Darüberfahren. Auf ein Programm klicken, um seine Forderungen zu sehen.
CDU 5929
Mehr Geld 18
  1. Die Feuerschutzsteuer wird zu 90 Prozent an die Kommunen weitergeleitet.
  2. Kleinteilige Förderprogramme werden durch allgemeine und dynamisierte Finanzzuweisungen an die Kommunen ersetzt.
  3. Der Straßenausbau wird künftig über eine verlässliche Landespauschale finanziert.
  4. Das Land beteiligt sich stärker an den Kita-Kosten der Kommunen.
  5. Die Kommunen werden finanziell so ausgestattet, dass sie mit niedrigeren Steuerhebesätzen Standortpolitik betreiben können.
  6. Kommunen werden finanziell in die Lage versetzt, nachhaltige Gewerbeparks mit PV-Anlagen, Blockheizkraftwerken und Ladeinfrastruktur zu errichten.
  7. Die Kommunen erhalten insgesamt 90 Prozent der Feuerschutzsteuer.
  8. Die Kommunen werden bei den Feuerwehrkosten finanziell stärker entlastet.
  9. Ein dauerhaftes Landesprogramm für kommunale und vereinseigene Sportstätten wird aufgelegt.
  10. Städte, Gemeinden und Landkreise werden nach dem Subsidiaritätsprinzip finanziell gestärkt.
  11. Kommunen werden so gestärkt, dass sie wieder aus eigener Kraft investieren und gestalten können.
  12. Mehr allgemeine Finanzzuweisungen ersetzen kleinteilige Förderprogramme.
  13. Die kommunale Mindestfinanzausstattung wird neu berechnet und jährlich dynamisiert.
  14. Für besonders belastete Kommunen wird ein dauerhafter Härtefallfonds eingerichtet.
  15. Der Straßenausbau wird aus allgemeinen Landesmitteln über eine dauerhafte Investitionskostenpauschale außerhalb des Finanzausgleichs finanziert.
  16. Vorfinanzierungspflichten der Kommunen für Landesanteile bei Förderverfahren werden beendet.
  17. Landesbürgschaften, Fonds- und Zwischenfinanzierungen für Investitionen werden gestärkt.
  18. Statt Rücklagen zu bilden, soll verlässlich in Infrastruktur, Bildung, Sicherheit und Kommunen investiert werden.
Mehr Rechte oder Angebote 4
Weniger Pflichten 10
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 8
Mehr Pflichten 5
SPD 52535
Mehr Geld 21
  1. Die Kommunen erhalten Regionalbudgets, um vor Ort in Bildung, Verkehrswege, digitale Verwaltung und lebendige Orte zu investieren.
  2. Ein Bürgerenergiegesetz beteiligt Gemeinden sowie Bürgerinnen und Bürger im Umfeld von Wind- und Solaranlagen verbindlich an den Erträgen.
  3. Ein Bürgerenergiegesetz beteiligt Gemeinden im Umfeld von Wind- und Solaranlagen verbindlich an den Erträgen.
  4. Gemeinden im Umkreis von drei Kilometern sollen verpflichtend an den Gewinnen neuer Wind- und Solaranlagen beteiligt werden.
  5. Das Land unterstützt die Investitionen der Kommunen in den Bevölkerungsschutz finanziell.
  6. Kommunale Strukturen werden durch landeseigene Ausrüstung und Fahrzeuge gestärkt.
  7. Das Land stellt den Kommunen zusätzlich zu den Mitteln aus dem Sondervermögen des Bundes 600 Millionen Euro bereit.
  8. Land und Kommunen investieren gemeinsam in Bildung, Verkehrswege, klimafreundliche Infrastruktur und lebenswerte Städte und Gemeinden.
  9. Der Bund soll die Hälfte der kommunalen Altschulden übernehmen.
  10. Bei bundesrechtlich geregelten Sozial- und Jugendhilfekosten wird echte Konnexität nach dem Prinzip „Wer bestellt, bezahlt“ gefordert.
  11. Es werden Perspektiven für eine dauerhafte Entlastung der kommunalen Finanzen entwickelt.
  12. Kommunen erhalten mehr Pauschalförderungen.
  13. Die kommunalen Eigenanteile bei Förderungen werden wo möglich gesenkt.
  14. Die Förderung interkommunaler Zusammenarbeit wird von einer Pilotförderung zu dauerhaften Unterstützungsangeboten verstetigt.
  15. Kommunale Förderprogramme stärken Eigeninitiative und Zusammenhalt und fördern konkrete Ideen vor Ort.
  16. Mit einem neuen Dorfbudget werden Freiräume für kleine Projekte geschaffen.
  17. Integrierte Entwicklungskonzepte über kommunale Ebenen hinweg werden gefördert.
  18. Der Ausbau der Städtebauförderung durch den Bund wird landesseitig nachvollzogen.
  19. Die zusätzlichen Städtebaumittel werden den Kommunen zielgerichtet zur Verfügung gestellt.
  20. Die Förderung für Bau und Sanierung von Sportstätten, insbesondere Schwimmbädern, wird ausgebaut.
  21. In weiteren Kommunen werden regionale Kulturmanager eingesetzt.
Mehr Rechte oder Angebote 10
Weniger Pflichten 8
Bleibt wie bisher 9
Ohne klare Richtung 16
  1. Die Kommunen werden bei der Pflegestrukturplanung mit Beratung, Vernetzung und einer digitalen Plattform unterstützt.
  2. Perspektiven für eine dauerhafte Entlastung der kommunalen Finanzen werden entwickelt.
  3. Das Erbbaurecht gilt als geeignetes Modell für Kommunen, um bezahlbaren Wohnraum zu schaffen und zu erhalten.
  4. Kommunales Engagement und Innovationskraft vor Ort beim Erreichen der Klimaziele werden gestärkt.
  5. Kommunen werden bei der Begrünung von Innenstädten und Ortskernen unterstützt.
  6. Kommunen werden bei Entsiegelungen unterstützt.
  7. Kommunen werden beim Bau von mehr öffentlichen Trinkwasserbrunnen unterstützt.
  8. Kommunen werden bei der Schaffung von Flächen zum Versickern, Verdunsten und Rückhalten von Regenwasser nach dem Schwammstadt-Prinzip unterstützt.
  9. Die Kommunale Kriminalprävention wird gestärkt, um Kommunen bei eigenen Präventionsgremien zu unterstützen.
  10. Die kommunalen Aufgabenträger im Bevölkerungsschutz werden gestärkt.
  11. Ziel sind gleichwertige Lebensverhältnisse in allen Landesteilen und lebendige, zukunftsfähige Städte und Dörfer.
  12. Kommunen sollen nicht nur Verwalter, sondern starke Gestalter vor Ort sein.
  13. Bei den Sozialausgaben wird eine faire Lastenverteilung zwischen Bund, Ländern und Kommunen gefordert.
  14. Beratungs- und Serviceangebote für Kommunen werden aus- und aufgebaut.
  15. Eine Servicestelle für Kommunen wird eingeführt, die themenübergreifend berät und auf passende Förderprogramme hinweist.
  16. Kommunen werden bei der Entwicklung eigener Strategien zur Engagementförderung unterstützt.
Mehr Pflichten 5
AfD 4924
Mehr Geld 18
  1. Das Land übernimmt den Großteil des kommunalen Finanzierungsanteils der Frauenhäuser.
  2. Das Land übernimmt nach dem Konnexitätsprinzip die zusätzlichen Kosten der Kommunen für die erweiterte Fahrtkostenerstattung.
  3. Das Land erstattet den Kommunen die Asylkosten vollständig.
  4. Überträgt das Land den Kommunen neue oder erweiterte Aufgaben, werden die Kosten vollständig aus dem Landeshaushalt erstattet.
  5. Das Konnexitätsprinzip wird strikt angewendet.
  6. Das Land übernimmt die Liquiditätskredite aller Kommunen.
  7. Der kommunale Finanzausgleich wird deutlich besser ausgestattet.
  8. Der Einnahmeausfall der Kommunen durch den Wegfall der Straßenausbaubeiträge wird mit mindestens 90 Millionen Euro jährlich aus dem Landeshaushalt ausgeglichen.
  9. Der Ausgleich wird über den kommunalen Finanzausgleich nach der Länge des beitragspflichtigen Straßennetzes verteilt.
  10. Interkommunale Zusammenarbeit wird bürokratiearm über den kommunalen Finanzausgleich gefördert.
  11. Ein mit 50 Millionen Euro ausgestatteter Baulandfonds wird eingerichtet.
  12. Kommunen erhalten aus dem Baulandfonds bürokratiearm Landesmittel zum Erwerb unbebauter Grundstücke.
  13. Die wegfallenden Steuern sollen teilweise durch einen höheren Gemeindeanteil an der Einkommensteuer ersetzt werden.
  14. Die wegfallenden Steuern sollen teilweise durch einen kommunalen Zuschlag auf die Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer ersetzt werden.
  15. Die Kommunen erhalten einen finanziellen Ausgleich für den Wegfall der Grundsteuern.
  16. Die Kommunen werden für den Einnahmeausfall aus der Jagdsteuer aus Landesmitteln entschädigt.
  17. Kommunen erhalten vom Land großzügige Unterstützung, um Ärzte anzuwerben und Medizinische Versorgungszentren einzurichten.
  18. Kommunen, die Krankenhäuser der Grundversorgung aus privater Trägerschaft übernehmen, erhalten Zuschüsse aus dem Krankenhausfonds.
Mehr Rechte oder Angebote 2
Weniger Pflichten 6
Teils begünstigend, teils belastend 1
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 7
Weniger Geld 1
Weniger Rechte oder Angebote 2
Mehr Pflichten 1
Grüne 151737
Mehr Geld 17
  1. Ein dauerhaftes Klimaschutzbudget für alle Kommunen (KIPKI 2.0) wird eingeführt.
  2. Bürger und Standortgemeinden sollen direkt an den Erträgen von Wind- und Solarprojekten beteiligt werden.
  3. Bus und Bahn werden bei der Finanzausstattung der Kommunen mindestens gleichrangig mit dem Auto behandelt.
  4. Kommunen werden proaktiv zur Nutzung bestehender Möglichkeiten beraten und finanziell unterstützt.
  5. Ein Kommunales Investitionsprogramm zur Jugendförderung und Teilhabe (KIJugend) unterstützt Kommunen bei innovativen Projekten für Kinder und Jugendliche.
  6. Kommunen, die Medizinische Versorgungszentren gründen wollen, werden weiter gefördert.
  7. Mit dem Rheinland-Pfalz-Plan investieren Land und Kommunen die Mittel aus dem Sondervermögen des Bundes in Bildung, Klima und Infrastruktur.
  8. Das Steuersystem wird um eine Finanzierung über eine Gemeinschaftsaufgabe erweitert, um Mittel für Klimaschutz und Klimaanpassung in Kommunen stabiler zu verteilen.
  9. Die Umsatzsteueranteile werden zugunsten der Kommunen umverteilt.
  10. Der Bund soll sich stärker an der Übernahme kommunaler Altschulden beteiligen.
  11. Der Kommunale Finanzausgleich wird evaluiert und bei nicht gedeckten Bedarfen unter Einbeziehung der Kommunen weiterentwickelt.
  12. Die Mittel aus dem Sondervermögen für kommunale Infrastruktur werden zukunftsfest für Klimaschutz und soziale Infrastruktur eingesetzt.
  13. Die finanzielle Ausstattung der Kommunen wird verbessert.
  14. Kommunen, die ein eigenes Wohnraummanagement aufbauen, werden gefördert.
  15. Kommunale Leerstandssteuern sollen eingeführt werden.
  16. Die Innenstadtförderung für Kommunen wird ausgeweitet.
  17. Die Beantragung europäischer Mittel durch Hochschulen, Unternehmen und Kommunen soll durch eine Landesförderung unterstützt werden.
Mehr Rechte oder Angebote 19
  1. Listenhunde mit und ohne bestandenen Wesenstest werden unterschieden, was Kommunen bei der Hundesteuer berücksichtigen können.
  2. Städte und Gemeinden werden bei der Einschränkung von Feuerwerk gestärkt.
  3. Für die Ausweisung feuerwerksfreier Zonen wird Rechtssicherheit geschaffen.
  4. Eine Flächenagentur soll Kommunen beraten, Ausgleichs- und Konversionsflächen vermitteln und Flächen für Natur-, Klima- und Gewässerschutz entwickeln.
  5. Ergänzende Landesprogramme für Artenschutzmaßnahmen und -projekte in den Kommunen werden gestärkt und geschaffen.
  6. Bauen mit Holz und anderen Naturmaterialien soll Standard werden, und Kommunen werden dabei unterstützt.
  7. Flächen sollen nach dem besten Konzept statt zum höchsten Preis vergeben werden.
  8. Behörden und Kommunen sollen Rezyklate bevorzugt einsetzen können.
  9. Kommunen erhalten die Möglichkeit, eigenverantwortlich Nahverkehrsabgaben einzuführen.
  10. Kommunen erhalten mehr Spielraum bei der Straßenraumgestaltung für den Radverkehr.
  11. Kommunale Fahrradprojekte dürfen von der Aufsichtsbehörde nicht aus finanziellen Gründen untersagt werden.
  12. Kommunen wird die Einrichtung von Schulstraßen erleichtert.
  13. Beim Bund wird mehr Freiheit der Kommunen zur Ausweitung von Tempo 30 gefordert.
  14. Für die Rheinquerung zwischen Mainz und Koblenz sollen naturverträgliche Lösungen unter Beteiligung der Kommunen gefunden werden, ohne Fokus auf das Auto und ohne die Fähren zu gefährden.
  15. Eine kommunale Pflegekonferenz mit älteren Bürgern, Angehörigen, Kommunen und Trägern entscheidet über bedarfsgerechte Angebote.
  16. Der Kommunale Finanzausgleich wird evaluiert und bei nicht gedeckten Bedarfen unter Einbeziehung der Kommunen weiterentwickelt.
  17. Kommunen sollen vernachlässigte oder leerstehende Wohnungen aufkaufen und sanieren können.
  18. Kommunale Leerstandssteuern sollen eingeführt werden.
  19. Das Rettungsdienstgesetz soll für kommunale Trägerschaften geöffnet werden.
Weniger Pflichten 4
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 15
Mehr Pflichten 15
Linke 19915
Mehr Geld 12
Mehr Rechte oder Angebote 4
Teils begünstigend, teils belastend 2
Ohne klare Richtung 7
Mehr Pflichten 19
  1. Gemeinden werden zu regelmäßigen Kontrollen des Wohnraums verpflichtet.
  2. Kommunen werden verpflichtet, Wohnungssuchende durch Beratungsstellen, öffentliche Suchplattformen und Vermittlungsprogramme zu unterstützen.
  3. Das Schwammstadtkonzept wird zum Schutz vor Überflutungen in der Stadtplanung verankert.
  4. Kommunale Behandlungszentren mit Psychotherapie, weiteren Therapieberufen, Sozialarbeit, Pflege und Ärzten werden eingerichtet.
  5. Öffentliche Aufträge von Land, Kommunen und ihren Unternehmen gehen nur an Anbieter, die die geltenden Tarifverträge vollständig anwenden.
  6. Kommunale Kulturförderung wird Pflichtaufgabe mit bedarfsorientierten Standards.
  7. Für kommunalen Klimaschutz und Klimaanpassung werden verlässliche gesetzliche Vorgaben geschaffen.
  8. Ehrenamtliche im Brand- und Katastrophenschutz erhalten zeitgemäße Ausrüstung und moderne Einsatzfahrzeuge.
  9. Ehrenamtliche im Brand- und Katastrophenschutz erhalten eine hochwertige Ausbildung.
  10. Der ehrenamtliche Brand- und Katastrophenschutz wird finanziell ausreichend ausgestattet.
  11. In jeder Stadt und Kommune werden LSBTQIA*-Beauftragte eingeführt.
  12. Die Unterstützung queerer Treffpunkte, Zentren, Jugendzentren und Begegnungsräume wird flächendeckend als kommunale Pflichtaufgabe ausgestaltet.
  13. Feministische Schutzmaßnahmen werden kommunale Pflichtaufgaben.
  14. Eine landesweite Leitlinie verpflichtet Jugendämter und Familiengerichte, den Schutz von Frauen und Kindern vorrangig zu behandeln und bei Gefahr keinen unbegleiteten Umgang zuzulassen.
  15. Polizei, Justiz, Jugendämter, Gesundheitswesen und Schulen erhalten Pflichtmodule zu häuslicher Gewalt in Ausbildung und Fortbildungen im Dreijahresrhythmus.
  16. Für Unterkünfte von Land und Kommunen werden Mindeststandards erarbeitet, etabliert und ihre Einhaltung überprüft.
  17. Kommunen werden dabei unterstützt, allen Geflüchteten frühzeitig und flächendeckend eine elektronische Gesundheitskarte bereitzustellen.
  18. Kommunen und Land erstellen verpflichtend unabhängige Schutzkonzepte für vulnerable Geflüchtete und wenden sie an.
  19. Integration wird kommunale Pflichtaufgabe.
FW 2713
Mehr Geld 8
Mehr Rechte oder Angebote 2
Weniger Pflichten 3
Teils begünstigend, teils belastend 1
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 4
Mehr Pflichten 2
FDP 171333
Mehr Geld 21
  1. Die Investitionsförderung des Landes für den Schulbau wird ausgeweitet.
  2. Die Kommunen werden beim Schulbau entlastet.
  3. Notleidende Kommunen erhalten im Landesprogramm Sportstättenförderung bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten.
  4. Das Landesprogramm zur Sportstättenförderung wird aufgestockt.
  5. Städte und Gemeinden erhalten eine angemessene finanzielle Ausstattung zur eigenverantwortlichen Kulturförderung.
  6. Kommunen werden im Bestattungswesen durch flexible, platz- und kostensparende Lösungen entlastet.
  7. Für Land und Kommunen sollen mehr Investitionsmittel vorgesehen werden.
  8. Das gemeindliche Steueraufkommen soll durch eine stärkere Beteiligung an der Umsatzsteuer stabilisiert werden.
  9. Werden Gemeinden überregionale Aufgaben zugewiesen, müssen Bund und Land die Kosten fair und ausreichend erstatten (Konnexität).
  10. Das Land stellt den Kommunen Mittel bereit, damit sie den letzten Anwohnern einer Kleinstsiedlung einen Umzug in eine größere Ortschaft in der Nähe anbieten können.
  11. Kommunen werden unterstützt, sich durch ein freiwilliges Absiedlungsprogramm für Kleinstsiedlungen finanziell zu entlasten.
  12. Das Konnexitätsprinzip „Wer bestellt, bezahlt“ soll konsequent angewendet werden.
  13. Die kommunalen Soziallasten, insbesondere in Jugend- und Sozialhilfe, sollen begrenzt werden.
  14. Die interkommunale Zusammenarbeit soll ausgebaut werden, um Ressourcen zu bündeln und Kosten zu senken.
  15. Ein Kommunalinvestitionsfonds mit Pauschalen für Digitalisierung, Bildung und Infrastruktur soll den Kommunen flexible, eigenverantwortliche Investitionen ermöglichen.
  16. Der Bund soll sich an der weiteren Entschuldung der Kommunen beteiligen.
  17. Der Bund soll die bei den Kommunen bestellten Leistungen auskömmlich finanzieren.
  18. Die Kommunen sollen dauerhaft auskömmlich finanziert werden.
  19. Kommunen sollen für die Digitalisierung Beratung, Unterstützung und qualifiziertes Personal wie einen Chief Information Officer erhalten.
  20. In der Ratsarbeit sollen digitale Endgeräte eingesetzt werden, um Papier und Druckkosten einzusparen.
  21. Kommunen erhalten Unterstützung bei Methodik, Finanzierung und Umsetzung von Erprobungsprojekten.
Mehr Rechte oder Angebote 10
Weniger Pflichten 5
Bleibt wie bisher 3
Ohne klare Richtung 10
Weniger Geld 1
Mehr Pflichten 16
BSW 5321
Mehr Geld 17
  1. Die Kommunen erhalten eine verfassungskonforme und auskömmliche Finanzierung.
  2. Überschuldete Kommunen werden wirksam entschuldet.
  3. Bund und Land übernehmen die kommunalen Altschulden zum Stichtag vollständig.
  4. Für übertragene Aufgaben, insbesondere im Sozialbereich, erhalten die Kommunen eine Finanzierungsgarantie.
  5. Die Steuermehreinnahmen fließen in Investitionen in Schulen, Kitas, Nahverkehr und kommunale Daseinsvorsorge.
  6. Kommunen werden in die Lage versetzt, Sozialpolitik über die Pflichtaufgaben hinaus zu organisieren und zu finanzieren.
  7. Das Land hilft den Kommunen bei Obdachlosenunterkünften und unterstützt sie finanziell.
  8. Die Kommunen werden bei den Kita-Investitionen finanziell entlastet.
  9. Städtebauförderung und Dorferneuerung werden gestärkt.
  10. Das Land stellt den Kommunen Geld für die Pflichtaufgabe Öffentlicher Nahverkehr bereit.
  11. Bund und Land unterstützen die Kommunen besser bei Infrastrukturinvestitionen.
  12. Das Land soll Beschaffungen der Kommunen, insbesondere technischer Infrastruktur für die Gefahrenabwehr, stärker unterstützen.
  13. Kommunen sollen bei Investitionen und laufender Finanzierung von Sportangeboten für Kinder, Jugendliche und Senioren unterstützt werden.
  14. Der Staat soll die Ressourcen für Sprachkurse und Kindergartenjahr bereitstellen, ohne die Kosten den Kommunen aufzubürden.
  15. Kommunen sollen finanzielle Unterstützung für den Erhalt von Dorfkernen erhalten.
  16. Kommunen sollen finanzielle Unterstützung zur Förderung von Mehrgenerationenmodellen erhalten.
  17. Kommunen sollen finanzielle Unterstützung zur Stärkung sozialer Treffpunkte wie Vereine, Gasthäuser und Jugendclubs erhalten.
Mehr Rechte oder Angebote 2
Weniger Pflichten 2
Teils begünstigend, teils belastend 2
Ohne klare Richtung 1
Weniger Rechte oder Angebote 1
Mehr Pflichten 4
Koalitionsvertrag 62131
Mehr Geld 15
  1. Die allgemeinen Zuweisungen an die Kommunen werden erhöht.
  2. Der Öffentliche Gesundheitsdienst der Kommunen wird gestärkt, mit besserer Ausstattung, mehr Personal und besseren Arbeitsbedingungen.
  3. Ein höherer Teil der Feuerschutzsteuer soll unmittelbar als Förderpauschalen an die Kommunen fließen.
  4. Die Kommunen sollen stark und handlungsfähig sein und verlässlich finanziell ausgestattet werden.
  5. Das Land vollzieht den Aufwuchs der Bundesmittel für die Städtebauförderung mit eigenen Mitteln nach.
  6. Die kommunale Finanzausstattung wird gestärkt.
  7. Die Kommunen erhalten im Rheinland-Pfalz-Plan verlässliche Spielräume, um Investitionen eigenverantwortlich zu priorisieren.
  8. Die kommunalen Finanzen sollen substanziell verbessert werden.
  9. Bereits für das Haushaltsjahr 2027 ist eine deutliche Verbesserung der kommunalen Finanzen vorgesehen.
  10. Der Bund soll einen substanziellen Beitrag zur Konsolidierung der Kommunalfinanzen und zur Lösung der kommunalen Liquiditätskredite leisten.
  11. Das Land gibt den Bundesbeitrag zu den kommunalen Altschulden vollständig an die Kommunen weiter.
  12. Eine angemessene Beteiligung des Bundes an den kommunalen Altschulden wird weiter eingefordert.
  13. Der Zugang zu Fördermitteln für Kommunen, Unternehmen und Einrichtungen soll deutlich erleichtert werden.
  14. Länder und Kommunen sollen für Steuerausfälle aus Entlastungen vollständig kompensiert werden.
  15. Wirtschaft, Wohnungsbau und Kommunen werden mit einer Kombination aus Zuschüssen, Darlehen, Bürgschaften und Beteiligungen gezielt unterstützt.
Mehr Rechte oder Angebote 10
Weniger Pflichten 9
Bleibt wie bisher 8
Ohne klare Richtung 13
  1. Das Format der Landesgartenschauen wird an veränderte Rahmenbedingungen und die Bedürfnisse der Kommunen angepasst.
  2. Für die Landesgartenschau 2032 wird ein zeitgemäßes, niedrigschwelliges und für mehr Städte erreichbares Angebot entwickelt.
  3. Die Energieagentur Rheinland-Pfalz berät und unterstützt als zentrale Kompetenzstelle Kommunen, Unternehmen und Bürger bei der Energiewende.
  4. Die Kommunen werden bei der kommunalen Wärmeplanung wirksam unterstützt.
  5. Landesbehörden, Kommunen und Unternehmen, insbesondere der Mittelstand, werden bei der Umsetzung der Cybersicherheitsstandards unterstützt und beraten.
  6. Das Land unterstützt die kommunalen Aufgabenträger im Rahmen bestehender Strukturen bei der Sicherung einer zukunftsfesten Wasserversorgung.
  7. Ein konsequenter Klimaschutz soll soziale Gerechtigkeit, Wettbewerbsfähigkeit, Versorgungssicherheit und kommunale Handlungsfähigkeit vereinen.
  8. Den Herausforderungen des Klimawandels soll gemeinsam mit Städten und Gemeinden begegnet werden.
  9. Der Kommunale Klimapakt wird zur Unterstützung der Kommunen weiterentwickelt.
  10. Bei der pauschalen Feuerwehrförderung werden künftig auch Risikoklassen berücksichtigt.
  11. Das Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz begleitet die Kommunen eng bei der Feuerwehrbedarfs- und Entwicklungsplanung.
  12. Der kommunale Finanzausgleich wird zum 1. Januar 2028 gesetzlich neu geregelt.
  13. Das Landesaufnahmegesetz wird reformiert, um die Unterstützung der Kommunen bei der Aufnahme neu zu regeln und Planungssicherheit zu schaffen.
Mehr Pflichten 6

Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht

KI-Hinweis

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