Kommunen
Staat: was die Programme zur Landtagswahl in Rheinland-Pfalz und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.
Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Rheinland-Pfalz
Klicken Sie auf eine Partei, um ihre Forderungen zu sehen.
Ohne Einzug ins Parlament
CDU 5929
Mehr Geld 18
- Die Feuerschutzsteuer wird zu 90 Prozent an die Kommunen weitergeleitet.
- Kleinteilige Förderprogramme werden durch allgemeine und dynamisierte Finanzzuweisungen an die Kommunen ersetzt.
- Der Straßenausbau wird künftig über eine verlässliche Landespauschale finanziert.
- Das Land beteiligt sich stärker an den Kita-Kosten der Kommunen.
- Die Kommunen werden finanziell so ausgestattet, dass sie mit niedrigeren Steuerhebesätzen Standortpolitik betreiben können.
- Kommunen werden finanziell in die Lage versetzt, nachhaltige Gewerbeparks mit PV-Anlagen, Blockheizkraftwerken und Ladeinfrastruktur zu errichten.
- Die Kommunen erhalten insgesamt 90 Prozent der Feuerschutzsteuer.
- Die Kommunen werden bei den Feuerwehrkosten finanziell stärker entlastet.
- Ein dauerhaftes Landesprogramm für kommunale und vereinseigene Sportstätten wird aufgelegt.
- Städte, Gemeinden und Landkreise werden nach dem Subsidiaritätsprinzip finanziell gestärkt.
- Kommunen werden so gestärkt, dass sie wieder aus eigener Kraft investieren und gestalten können.
- Mehr allgemeine Finanzzuweisungen ersetzen kleinteilige Förderprogramme.
- Die kommunale Mindestfinanzausstattung wird neu berechnet und jährlich dynamisiert.
- Für besonders belastete Kommunen wird ein dauerhafter Härtefallfonds eingerichtet.
- Der Straßenausbau wird aus allgemeinen Landesmitteln über eine dauerhafte Investitionskostenpauschale außerhalb des Finanzausgleichs finanziert.
- Vorfinanzierungspflichten der Kommunen für Landesanteile bei Förderverfahren werden beendet.
- Landesbürgschaften, Fonds- und Zwischenfinanzierungen für Investitionen werden gestärkt.
- Statt Rücklagen zu bilden, soll verlässlich in Infrastruktur, Bildung, Sicherheit und Kommunen investiert werden.
Mehr Rechte oder Angebote 4
- Kleinteilige Förderprogramme werden durch allgemeine und dynamisierte Finanzzuweisungen an die Kommunen ersetzt.
- Regionale Energiekonzepte sollen Städte und Gemeinden stärker einbeziehen.
- Mehr allgemeine Finanzzuweisungen ersetzen kleinteilige Förderprogramme.
- Kommunen entscheiden selbst über den Einsatz ihrer Mittel.
Weniger Pflichten 10
- Kriminelle ausreisepflichtige Personen kommen in einen Ausreisearrest statt in die Kommunen.
- Unternehmen und Kommunen können befristete Ausnahmen von Landesrecht beantragen, um Innovationen zu erproben.
- Kriminelle ausreisepflichtige Flüchtlinge sollen nicht auf Kommunen verteilt, sondern in Ausreisearrest genommen werden.
- Nur Asylsuchende mit Bleibeperspektive werden auf die Kommunen verteilt.
- Die Aufnahme von Schutzsuchenden soll sich an der Aufnahmefähigkeit der Kommunen orientieren.
- Kommunen und Handwerksbetriebe werden bei wirtschaftlicher und bürokratiearmer Umsetzung von Photovoltaik unterstützt.
- Neue Aufgaben und Bürokratie ohne entsprechende Finanzmittel für die Kommunen werden beendet.
- Vorfinanzierungspflichten der Kommunen für Landesanteile bei Förderverfahren werden beendet.
- Ausschreibungs- und Vergabeverfahren für Land und Kommunen sollen durch höhere Schwellenwerte vereinfacht werden.
- Bei Ausschreibungs- und Vergabeverfahren sollen Formalvorgaben reduziert werden.
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 8
- Gleichwertige Lebensverhältnisse sollen verhindern, dass Dörfer, Städte oder Landkreise abgehängt werden.
- Der Kommunale Finanzausgleich wird grundlegend reformiert.
- Der Ausbau interkommunaler Gewerbegebiete wird unterstützt.
- Das Land stellt Kommunen und Unternehmen zentrale Beratungsteams für interkommunale Gewerbegebiete bereit.
- Kommunen, Landeseinrichtungen und Versorgungsbetriebe sollen wirksam vor Hackerangriffen geschützt werden.
- Kommunen erhalten Planungshilfen für Katastrophenschutzkonzepte und örtliche Katastrophenschutzzentren.
- Freie Landes- und Bundesimmobilien werden auf ihre Eignung als Unterkünfte geprüft.
- In Regionen mit geschlossenen Krankenhäusern werden Kommunen beim Ausbau sektorenübergreifender Praxiskliniken unterstützt.
Mehr Pflichten 5
- Die Polizei wird durch den Kommunalen Vollzugsdienst und weniger Verwaltungsaufgaben entlastet.
- Gemeinsam mit den Kommunen wird eine vorausschauende Flächenentwicklung auf Vorrat betrieben.
- Eine landesweite IT-Sicherheitsberatung und verbindliche Sicherheitsstandards werden eingeführt.
- Anerkannte Schutzsuchende erhalten rasch Klarheit und werden auf die Kommunen verteilt.
- Ein Sport-Pakt mit Kommunen, Verbänden und Vereinen baut den Sanierungsstau bei Sportstätten in fünf Jahren ab.
SPD 52535
Mehr Geld 21
- Die Kommunen erhalten Regionalbudgets, um vor Ort in Bildung, Verkehrswege, digitale Verwaltung und lebendige Orte zu investieren.
- Ein Bürgerenergiegesetz beteiligt Gemeinden sowie Bürgerinnen und Bürger im Umfeld von Wind- und Solaranlagen verbindlich an den Erträgen.
- Ein Bürgerenergiegesetz beteiligt Gemeinden im Umfeld von Wind- und Solaranlagen verbindlich an den Erträgen.
- Gemeinden im Umkreis von drei Kilometern sollen verpflichtend an den Gewinnen neuer Wind- und Solaranlagen beteiligt werden.
- Das Land unterstützt die Investitionen der Kommunen in den Bevölkerungsschutz finanziell.
- Kommunale Strukturen werden durch landeseigene Ausrüstung und Fahrzeuge gestärkt.
- Das Land stellt den Kommunen zusätzlich zu den Mitteln aus dem Sondervermögen des Bundes 600 Millionen Euro bereit.
- Land und Kommunen investieren gemeinsam in Bildung, Verkehrswege, klimafreundliche Infrastruktur und lebenswerte Städte und Gemeinden.
- Der Bund soll die Hälfte der kommunalen Altschulden übernehmen.
- Bei bundesrechtlich geregelten Sozial- und Jugendhilfekosten wird echte Konnexität nach dem Prinzip „Wer bestellt, bezahlt“ gefordert.
- Es werden Perspektiven für eine dauerhafte Entlastung der kommunalen Finanzen entwickelt.
- Kommunen erhalten mehr Pauschalförderungen.
- Die kommunalen Eigenanteile bei Förderungen werden wo möglich gesenkt.
- Die Förderung interkommunaler Zusammenarbeit wird von einer Pilotförderung zu dauerhaften Unterstützungsangeboten verstetigt.
- Kommunale Förderprogramme stärken Eigeninitiative und Zusammenhalt und fördern konkrete Ideen vor Ort.
- Mit einem neuen Dorfbudget werden Freiräume für kleine Projekte geschaffen.
- Integrierte Entwicklungskonzepte über kommunale Ebenen hinweg werden gefördert.
- Der Ausbau der Städtebauförderung durch den Bund wird landesseitig nachvollzogen.
- Die zusätzlichen Städtebaumittel werden den Kommunen zielgerichtet zur Verfügung gestellt.
- Die Förderung für Bau und Sanierung von Sportstätten, insbesondere Schwimmbädern, wird ausgebaut.
- In weiteren Kommunen werden regionale Kulturmanager eingesetzt.
Mehr Rechte oder Angebote 10
- Der kommunale Handlungsspielraum gegen Leerstand und Verfall wird gestärkt.
- Das kommunale Vorkaufsrecht soll gestärkt werden.
- Gemeinden im Umkreis von drei Kilometern sollen verpflichtend an den Gewinnen neuer Wind- und Solaranlagen beteiligt werden.
- Die Kommunen erhalten Flexibilität, die Mittel nach ihrem wichtigsten Bedarf zu investieren.
- Die Verantwortung der Kommunen wird mit größeren Handlungsspielräumen, kooperativen Strukturen und mehr Eigenverantwortung gestärkt.
- Ein modernes Förderwesen soll Freiräume eröffnen, Entscheidungswege verkürzen und die Verwaltung effizienter machen.
- Eine Experimentierklausel ermöglicht den Kommunen, Abweichungen von gesetzlichen Regelungen zu erproben.
- Bei der kommunalen Förderung gelten Vertrauen statt Kontrolle, Tempo statt Bürokratie und Gestaltungsspielräume statt Detailvorgaben.
- Kommunen erhalten Spielräume, um einfachere und effizientere Verfahrenswege zu erproben.
- Eine Experimentierklausel erlaubt Kommunen, in rechtlich gesichertem Rahmen von landesrechtlichen Vorgaben abzuweichen.
Weniger Pflichten 8
- Die Ersatzbaustoffverordnung soll praxistauglich überarbeitet werden.
- Rückführungen werden stärker zentralisiert.
- Eine Experimentierklausel ermöglicht den Kommunen, Abweichungen von gesetzlichen Regelungen zu erproben.
- Bei der kommunalen Förderung gelten Vertrauen statt Kontrolle, Tempo statt Bürokratie und Gestaltungsspielräume statt Detailvorgaben.
- Eine Experimentierklausel erlaubt Kommunen, in rechtlich gesichertem Rahmen von landesrechtlichen Vorgaben abzuweichen.
- Das Land unterstützt die Kommunen bei Planung und Umsetzung der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge.
- Die Trägerschaft für Radschnellwege geht auf das Land über.
- Die Förderverfahren für Sportstätten werden vereinfacht.
Bleibt wie bisher 9
- Die Kommunen werden weiter beim Ausbau fehlender Kitaplätze für Kinder ab dem zweiten Lebensjahr unterstützt.
- Die Kommunen werden weiter bei der Gewinnung von Kita-Fachkräften unterstützt.
- Die Aktivierung bisher ungenutzten Baulands gemeinsam mit den Kommunen wird fortgesetzt.
- Kommunen werden weiterhin bei konkreten Klimaschutzprojekten vor Ort unterstützt.
- Die pauschale Feuerwehrförderung wird auf hohem Niveau fortgeführt und weiterentwickelt.
- Gemeinsam mit den Stationierungskommunen wird weiterhin für gute und sichere Standortbedingungen gesorgt.
- Der Kommunale Finanzausgleich wird weiterhin bedarfsgerecht ausgestaltet.
- Neue Aufgaben und Aufgabenerweiterungen dürfen nicht zu neuen finanziellen Lasten für Kommunen führen.
- Das Land unterstützt die Kommunen bei Aufnahme und Integration Schutzsuchender.
Ohne klare Richtung 16
- Die Kommunen werden bei der Pflegestrukturplanung mit Beratung, Vernetzung und einer digitalen Plattform unterstützt.
- Perspektiven für eine dauerhafte Entlastung der kommunalen Finanzen werden entwickelt.
- Das Erbbaurecht gilt als geeignetes Modell für Kommunen, um bezahlbaren Wohnraum zu schaffen und zu erhalten.
- Kommunales Engagement und Innovationskraft vor Ort beim Erreichen der Klimaziele werden gestärkt.
- Kommunen werden bei der Begrünung von Innenstädten und Ortskernen unterstützt.
- Kommunen werden bei Entsiegelungen unterstützt.
- Kommunen werden beim Bau von mehr öffentlichen Trinkwasserbrunnen unterstützt.
- Kommunen werden bei der Schaffung von Flächen zum Versickern, Verdunsten und Rückhalten von Regenwasser nach dem Schwammstadt-Prinzip unterstützt.
- Die Kommunale Kriminalprävention wird gestärkt, um Kommunen bei eigenen Präventionsgremien zu unterstützen.
- Die kommunalen Aufgabenträger im Bevölkerungsschutz werden gestärkt.
- Ziel sind gleichwertige Lebensverhältnisse in allen Landesteilen und lebendige, zukunftsfähige Städte und Dörfer.
- Kommunen sollen nicht nur Verwalter, sondern starke Gestalter vor Ort sein.
- Bei den Sozialausgaben wird eine faire Lastenverteilung zwischen Bund, Ländern und Kommunen gefordert.
- Beratungs- und Serviceangebote für Kommunen werden aus- und aufgebaut.
- Eine Servicestelle für Kommunen wird eingeführt, die themenübergreifend berät und auf passende Förderprogramme hinweist.
- Kommunen werden bei der Entwicklung eigener Strategien zur Engagementförderung unterstützt.
Mehr Pflichten 5
- Eine kommunale Wärme- und Energieplanung soll den Weg zur Klimaneutralität mit erneuerbaren Energien bestimmen.
- Gemeinsam mit Verbraucherzentrale, Volkshochschulen, Polizei, Digital-Botschaftern und Kommunen wird ein Präventionsprogramm gegen digitale Betrugsformen und Fälschungen entwickelt.
- Der Ausbau der Ladeinfrastruktur wird gemeinsam mit Unternehmen, Netzbetreibern und Kommunen flächendeckend fortgesetzt.
- Haltestellen werden gemeinsam mit Kommunen und Verkehrsverbünden mit taktilen Leitsystemen, höhengleichen Einstiegen und sicheren Wartebereichen barrierefrei umgebaut.
- Die Perspektive von Frauen wird in kommunale Planung und Sicherheitskonzepte einbezogen.
AfD 4924
Mehr Geld 18
- Das Land übernimmt den Großteil des kommunalen Finanzierungsanteils der Frauenhäuser.
- Das Land übernimmt nach dem Konnexitätsprinzip die zusätzlichen Kosten der Kommunen für die erweiterte Fahrtkostenerstattung.
- Das Land erstattet den Kommunen die Asylkosten vollständig.
- Überträgt das Land den Kommunen neue oder erweiterte Aufgaben, werden die Kosten vollständig aus dem Landeshaushalt erstattet.
- Das Konnexitätsprinzip wird strikt angewendet.
- Das Land übernimmt die Liquiditätskredite aller Kommunen.
- Der kommunale Finanzausgleich wird deutlich besser ausgestattet.
- Der Einnahmeausfall der Kommunen durch den Wegfall der Straßenausbaubeiträge wird mit mindestens 90 Millionen Euro jährlich aus dem Landeshaushalt ausgeglichen.
- Der Ausgleich wird über den kommunalen Finanzausgleich nach der Länge des beitragspflichtigen Straßennetzes verteilt.
- Interkommunale Zusammenarbeit wird bürokratiearm über den kommunalen Finanzausgleich gefördert.
- Ein mit 50 Millionen Euro ausgestatteter Baulandfonds wird eingerichtet.
- Kommunen erhalten aus dem Baulandfonds bürokratiearm Landesmittel zum Erwerb unbebauter Grundstücke.
- Die wegfallenden Steuern sollen teilweise durch einen höheren Gemeindeanteil an der Einkommensteuer ersetzt werden.
- Die wegfallenden Steuern sollen teilweise durch einen kommunalen Zuschlag auf die Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer ersetzt werden.
- Die Kommunen erhalten einen finanziellen Ausgleich für den Wegfall der Grundsteuern.
- Die Kommunen werden für den Einnahmeausfall aus der Jagdsteuer aus Landesmitteln entschädigt.
- Kommunen erhalten vom Land großzügige Unterstützung, um Ärzte anzuwerben und Medizinische Versorgungszentren einzurichten.
- Kommunen, die Krankenhäuser der Grundversorgung aus privater Trägerschaft übernehmen, erhalten Zuschüsse aus dem Krankenhausfonds.
Mehr Rechte oder Angebote 2
Weniger Pflichten 6
- Abgelehnte Asylbewerber werden erst nach 24 Monaten auf die Kommunen verteilt, wenn sie bis dahin nicht abgeschoben wurden.
- Kommunen mit begründeter Überlastungsanzeige werden nicht zur Aufnahme zusätzlicher Asylbewerber gezwungen.
- Der Migrationsdruck soll verringert werden, damit Kommunen wieder ihre Kernaufgaben erfüllen können.
- Kommunen sollen selbst über die Verwendung von Mitteln entscheiden, statt durch zweckgebundene Förderprogramme gelenkt zu werden.
- Der kommunale Finanzausgleich soll mehr Zuweisungen ohne Zweckbindung enthalten.
- Das Förderwesen des Landes wird entbürokratisiert, indem Kommunen Zuweisungen ohne Zweckbindung erhalten.
Teils begünstigend, teils belastend 1
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 7
- Die Kommunen werden beim Bau neuer Kitas stärker unterstützt.
- Die Landesregierung unterstützt die Kommunen dabei, Gefährder und Straftäter abzuschieben.
- Stadt und Kreis Kaiserslautern sollen das deutsche KI-Zentrum werden.
- Die kommunale Selbstverwaltung wird bejaht.
- Kommunen werden vom Land bei der Einführung und Umsetzung von Katzenschutzverordnungen unterstützt.
- Kommunen werden bei Einführung und Umsetzung von Katzenschutzverordnungen vom Land unterstützt.
- Es werden Anreize für die flächendeckende Einführung von First Respondern in den Kommunen geschaffen.
Weniger Geld 1
Weniger Rechte oder Angebote 2
Grüne 151737
Mehr Geld 17
- Ein dauerhaftes Klimaschutzbudget für alle Kommunen (KIPKI 2.0) wird eingeführt.
- Bürger und Standortgemeinden sollen direkt an den Erträgen von Wind- und Solarprojekten beteiligt werden.
- Bus und Bahn werden bei der Finanzausstattung der Kommunen mindestens gleichrangig mit dem Auto behandelt.
- Kommunen werden proaktiv zur Nutzung bestehender Möglichkeiten beraten und finanziell unterstützt.
- Ein Kommunales Investitionsprogramm zur Jugendförderung und Teilhabe (KIJugend) unterstützt Kommunen bei innovativen Projekten für Kinder und Jugendliche.
- Kommunen, die Medizinische Versorgungszentren gründen wollen, werden weiter gefördert.
- Mit dem Rheinland-Pfalz-Plan investieren Land und Kommunen die Mittel aus dem Sondervermögen des Bundes in Bildung, Klima und Infrastruktur.
- Das Steuersystem wird um eine Finanzierung über eine Gemeinschaftsaufgabe erweitert, um Mittel für Klimaschutz und Klimaanpassung in Kommunen stabiler zu verteilen.
- Die Umsatzsteueranteile werden zugunsten der Kommunen umverteilt.
- Der Bund soll sich stärker an der Übernahme kommunaler Altschulden beteiligen.
- Der Kommunale Finanzausgleich wird evaluiert und bei nicht gedeckten Bedarfen unter Einbeziehung der Kommunen weiterentwickelt.
- Die Mittel aus dem Sondervermögen für kommunale Infrastruktur werden zukunftsfest für Klimaschutz und soziale Infrastruktur eingesetzt.
- Die finanzielle Ausstattung der Kommunen wird verbessert.
- Kommunen, die ein eigenes Wohnraummanagement aufbauen, werden gefördert.
- Kommunale Leerstandssteuern sollen eingeführt werden.
- Die Innenstadtförderung für Kommunen wird ausgeweitet.
- Die Beantragung europäischer Mittel durch Hochschulen, Unternehmen und Kommunen soll durch eine Landesförderung unterstützt werden.
Mehr Rechte oder Angebote 19
- Listenhunde mit und ohne bestandenen Wesenstest werden unterschieden, was Kommunen bei der Hundesteuer berücksichtigen können.
- Städte und Gemeinden werden bei der Einschränkung von Feuerwerk gestärkt.
- Für die Ausweisung feuerwerksfreier Zonen wird Rechtssicherheit geschaffen.
- Eine Flächenagentur soll Kommunen beraten, Ausgleichs- und Konversionsflächen vermitteln und Flächen für Natur-, Klima- und Gewässerschutz entwickeln.
- Ergänzende Landesprogramme für Artenschutzmaßnahmen und -projekte in den Kommunen werden gestärkt und geschaffen.
- Bauen mit Holz und anderen Naturmaterialien soll Standard werden, und Kommunen werden dabei unterstützt.
- Flächen sollen nach dem besten Konzept statt zum höchsten Preis vergeben werden.
- Behörden und Kommunen sollen Rezyklate bevorzugt einsetzen können.
- Kommunen erhalten die Möglichkeit, eigenverantwortlich Nahverkehrsabgaben einzuführen.
- Kommunen erhalten mehr Spielraum bei der Straßenraumgestaltung für den Radverkehr.
- Kommunale Fahrradprojekte dürfen von der Aufsichtsbehörde nicht aus finanziellen Gründen untersagt werden.
- Kommunen wird die Einrichtung von Schulstraßen erleichtert.
- Beim Bund wird mehr Freiheit der Kommunen zur Ausweitung von Tempo 30 gefordert.
- Für die Rheinquerung zwischen Mainz und Koblenz sollen naturverträgliche Lösungen unter Beteiligung der Kommunen gefunden werden, ohne Fokus auf das Auto und ohne die Fähren zu gefährden.
- Eine kommunale Pflegekonferenz mit älteren Bürgern, Angehörigen, Kommunen und Trägern entscheidet über bedarfsgerechte Angebote.
- Der Kommunale Finanzausgleich wird evaluiert und bei nicht gedeckten Bedarfen unter Einbeziehung der Kommunen weiterentwickelt.
- Kommunen sollen vernachlässigte oder leerstehende Wohnungen aufkaufen und sanieren können.
- Kommunale Leerstandssteuern sollen eingeführt werden.
- Das Rettungsdienstgesetz soll für kommunale Trägerschaften geöffnet werden.
Weniger Pflichten 4
- Förderanträge der Kommunen für den Netzausbau werden vereinfacht.
- Das Land koordiniert Planung und Umsetzung von Radwegen stärker und entlastet die Kommunen.
- Kommunen wird die Einrichtung von Schulstraßen erleichtert.
- Durch das Landesamt werden die kommunalen Behörden in der Integrationspolitik entlastet.
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 15
- Die Beratung privater und kommunaler Waldbesitzer wird ausgebaut.
- Kommunen werden bei Konzepten und Maßnahmen zum Schutz vor Starkregen und Hochwasser unterstützt.
- Ein Klimaanpassungsgesetz soll Anpassungsmaßnahmen in Kommunen und Landwirtschaft unterstützen.
- Kommunen werden bei der Einführung der Wertstofftonne unterstützt.
- Kommunen werden bei Förderanträgen mit Beratung unterstützt.
- Gastgewerbe und Kommunen werden bei der Umsetzung barrierefreier Angebote unterstützt.
- Hauptamtliche kommunale Behindertenbeauftragte werden gefördert.
- Kommunen werden beim Ausbau ihrer Aufnahmekapazitäten gezielt gestärkt.
- Kommunen und private Akteure werden etwa durch Wohnraumbörsen, kommunale Anreize und Koordinierungsstellen beim Aufbau dauerhafter Wohnstrukturen für Geflüchtete unterstützt.
- Kommunen, die sich als sichere Häfen engagieren und freiwillig mehr Geflüchtete aufnehmen wollen, werden unterstützt.
- Kommunen werden bei Stärkung und Neugründung von Wohnungsbaugesellschaften unterstützt.
- Kommunen werden bei der Aufarbeitung kolonialer Spuren und der kritischen Überprüfung von Straßennamen und Denkmälern unterstützt.
- Kommunen werden bei der Schaffung von Orten des Gedenkens an die Opfer des Kolonialismus unterstützt.
- Kommunen werden bei der Einrichtung öffentlich zugänglicher, kostenfreier Bewegungsangebote unterstützt.
- Kommunale Partnerschaften mit Kommunen in der Ukraine werden begrüßt.
Mehr Pflichten 15
- Das Konzept zum Umgang mit Biotopbäumen, Altbäumen und Totholz wird gemeinsam mit den Kommunen umgesetzt.
- Für Nationalpark und Kernzonen des Biosphärenreservats sollen in Abstimmung mit Kommunen und Bevölkerung Arrondierungsflächen für den Biotopverbund gefunden werden.
- In den Kommunen sollen Zirkusse konsequent kontrolliert werden.
- Die Dichtewerte bei Wohngebieten werden erhöht.
- Mindestens 50 Prozent der Mittel nach dem Landesverkehrsfinanzierungsgesetz fließen in ÖPNV-Infrastruktur.
- Jugendbeteiligung soll in jeder Kommune verbindlich sein.
- Land und Kommunen vergeben Aufträge nur an Unternehmen, die Tariftreue garantieren.
- In den sozialen Servicebüros werden Leistungsansprüche proaktiv mitgeteilt.
- In allen Landkreisen, kreisfreien Städten und mehr Verbandsgemeinden soll es kommunale Behindertenbeiräte und -beauftragte geben.
- Alle digitalen Angebote von Land und Kommunen sollen barrierefrei, mehrsprachig und in einfacher Sprache zugänglich sein.
- Kommunen werden verpflichtet, eigene Hitzeaktionspläne zu erlassen und umzusetzen.
- Klimaschutz wird zur kommunalen Pflichtaufgabe.
- Klimaangepasste Bauleitplanung nach dem Schwammstadtprinzip wird verbindlich.
- Clubs und Diskotheken sollen dauerhaft in die kommunale Stadtplanung eingebunden werden.
- Die öffentliche Beschaffung von Land und Kommunen soll nach sozialen und ökologischen Kriterien gestaltet werden.
Linke 19915
Mehr Geld 12
- Die kommunale Wohnungsaufsicht erhält klare Eingriffsrechte und ausreichende Mittel für Anordnungen und Bußgelder.
- Die Kommunen werden so finanziert, dass sie Boden nicht aus finanziellen Gründen verkaufen müssen.
- Landesmittel für Kommunen werden stärker nach Bedürftigkeit verteilt, vor allem an strukturschwache Kommunen.
- Wer den Kommunen Aufgaben überträgt, stellt auch die Mittel dafür bereit.
- Die Kommunen erhalten einen wirklichen Schuldenschnitt bei den Altschulden.
- Das Land übernimmt alle bisher kommunal getragenen Kosten der Hilfe zur Teilhabe.
- Kommunen erhalten die nötigen Mittel für Klimaschutz und Klimaanpassung.
- Das Land unterstützt Gemeinden beim Ankauf von Flächen für nicht profitorientierte solidarische Landwirtschaft.
- Land und Bund übernehmen mehr finanzielle Verantwortung für den kommunalen Brand- und Katastrophenschutz.
- Die kommunalen LSBTQIA*-Beauftragten werden vom Land finanziert und von queeren Vereinen und Sprechenden vor Ort für die Wahlperiode der Räte gewählt.
- Feminismusbeauftragte in allen Kommunen werden finanziell gefördert.
- Kommunen und Ausländerbehörden werden finanziell und personell besser ausgestattet.
Mehr Rechte oder Angebote 4
- Das Land bietet den Kommunen Rechtsberatung an und klärt über Mietwucher auf, damit überhöhte Mieten verfolgt werden.
- Die kommunale Wohnungsaufsicht erhält klare Eingriffsrechte und ausreichende Mittel für Anordnungen und Bußgelder.
- Städte und Kommunen erhalten ein Mitspracherecht bei der Vermietung gewerblicher Räume.
- Kommunen, die für mehr Finanzmittel klagen, werden politisch und juristisch unterstützt.
Teils begünstigend, teils belastend 2
Ohne klare Richtung 7
- Das Land wird gesetzlich verpflichtet, die Kommunen bei ihren kulturellen Aufgaben zu unterstützen.
- Kommunen werden bei nachhaltigen Mobilitätskonzepten begleitet.
- Bei der Vergabe landeseigener Grundstücke haben Kommunen, Genossenschaften und gemeinwohlorientierte Träger Vorrang.
- Ein Fördermittel-Beratungszentrum des Landes berät vor allem kleine und mittlere Kommunen, gemeinnützige Träger und Initiativen.
- Das Land wird gesetzlich verpflichtet, die Kommunen bei ihren kulturellen Aufgaben zu unterstützen.
- Gute öffentliche Infrastruktur, starke Kommunen und gleichwertige Lebensverhältnisse sind Grundvoraussetzung für soziale Gerechtigkeit.
- Kommunen werden beim Ausbau blau-grüner Infrastruktur unterstützt, um ungleich verteilte Umweltbelastungen zu verringern.
Mehr Pflichten 19
- Gemeinden werden zu regelmäßigen Kontrollen des Wohnraums verpflichtet.
- Kommunen werden verpflichtet, Wohnungssuchende durch Beratungsstellen, öffentliche Suchplattformen und Vermittlungsprogramme zu unterstützen.
- Das Schwammstadtkonzept wird zum Schutz vor Überflutungen in der Stadtplanung verankert.
- Kommunale Behandlungszentren mit Psychotherapie, weiteren Therapieberufen, Sozialarbeit, Pflege und Ärzten werden eingerichtet.
- Öffentliche Aufträge von Land, Kommunen und ihren Unternehmen gehen nur an Anbieter, die die geltenden Tarifverträge vollständig anwenden.
- Kommunale Kulturförderung wird Pflichtaufgabe mit bedarfsorientierten Standards.
- Für kommunalen Klimaschutz und Klimaanpassung werden verlässliche gesetzliche Vorgaben geschaffen.
- Ehrenamtliche im Brand- und Katastrophenschutz erhalten zeitgemäße Ausrüstung und moderne Einsatzfahrzeuge.
- Ehrenamtliche im Brand- und Katastrophenschutz erhalten eine hochwertige Ausbildung.
- Der ehrenamtliche Brand- und Katastrophenschutz wird finanziell ausreichend ausgestattet.
- In jeder Stadt und Kommune werden LSBTQIA*-Beauftragte eingeführt.
- Die Unterstützung queerer Treffpunkte, Zentren, Jugendzentren und Begegnungsräume wird flächendeckend als kommunale Pflichtaufgabe ausgestaltet.
- Feministische Schutzmaßnahmen werden kommunale Pflichtaufgaben.
- Eine landesweite Leitlinie verpflichtet Jugendämter und Familiengerichte, den Schutz von Frauen und Kindern vorrangig zu behandeln und bei Gefahr keinen unbegleiteten Umgang zuzulassen.
- Polizei, Justiz, Jugendämter, Gesundheitswesen und Schulen erhalten Pflichtmodule zu häuslicher Gewalt in Ausbildung und Fortbildungen im Dreijahresrhythmus.
- Für Unterkünfte von Land und Kommunen werden Mindeststandards erarbeitet, etabliert und ihre Einhaltung überprüft.
- Kommunen werden dabei unterstützt, allen Geflüchteten frühzeitig und flächendeckend eine elektronische Gesundheitskarte bereitzustellen.
- Kommunen und Land erstellen verpflichtend unabhängige Schutzkonzepte für vulnerable Geflüchtete und wenden sie an.
- Integration wird kommunale Pflichtaufgabe.
FW 2713
Mehr Geld 8
- Ein Kommunaler Finanzausgleich 2.0 wird eingeführt, der den tatsächlichen Aufgaben und Belastungen der Kommunen gerecht wird.
- Überträgt das Land neue Aufgaben oder erhöht Standards, werden die Mehrkosten der Kommunen vollständig und automatisch gegenfinanziert.
- Eine Dynamik-Klausel gleicht steigende kommunale Ausgaben durch Energiepreise, Tarifsteigerungen und Inflation aus.
- Kommunen, die Altschulden abbauen, können zugleich in Schulen, Digitalisierung, Mobilität und Gesundheitsversorgung investieren.
- Kommunen werden direkt an den Steuereinnahmen beteiligt.
- Der kommunale Straßenbau wird aus allgemeinen Haushaltsmitteln finanziert.
- Eine Investitionspauschale für Gemeindestraßen von 50 Millionen Euro jährlich sichert die Finanzierung dauerhaft.
- Kommunale kulturelle Veranstaltungen werden vom Land stärker gefördert.
Mehr Rechte oder Angebote 2
Weniger Pflichten 3
- Das Landesklimaschutzgesetz mit dem Ziel der Klimaneutralität bis 2040 wird überarbeitet und an realistische Voraussetzungen gebunden.
- Die Förderung kommunaler und ehrenamtlicher Kulturarbeit wird vereinfacht und am Bedarf ausgerichtet.
- Ein landesweites Rückführungszentrum nach bayerischem Vorbild wird geschaffen.
Teils begünstigend, teils belastend 1
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 4
- Kommunen und Wohnungsgenossenschaften werden im Wohnungsbau gestärkt, ohne private Investoren zu verdrängen.
- Die Steuerverteilung zwischen Land und Kommunen wird grundlegend reformiert.
- Das kommunale Finanzsystem wird fair, nachvollziehbar und zukunftsfest gestaltet.
- Förderschlüssel für kommunale Kulturveranstaltungen orientieren sich an der Einwohnerzahl.
FDP 171333
Mehr Geld 21
- Die Investitionsförderung des Landes für den Schulbau wird ausgeweitet.
- Die Kommunen werden beim Schulbau entlastet.
- Notleidende Kommunen erhalten im Landesprogramm Sportstättenförderung bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten.
- Das Landesprogramm zur Sportstättenförderung wird aufgestockt.
- Städte und Gemeinden erhalten eine angemessene finanzielle Ausstattung zur eigenverantwortlichen Kulturförderung.
- Kommunen werden im Bestattungswesen durch flexible, platz- und kostensparende Lösungen entlastet.
- Für Land und Kommunen sollen mehr Investitionsmittel vorgesehen werden.
- Das gemeindliche Steueraufkommen soll durch eine stärkere Beteiligung an der Umsatzsteuer stabilisiert werden.
- Werden Gemeinden überregionale Aufgaben zugewiesen, müssen Bund und Land die Kosten fair und ausreichend erstatten (Konnexität).
- Das Land stellt den Kommunen Mittel bereit, damit sie den letzten Anwohnern einer Kleinstsiedlung einen Umzug in eine größere Ortschaft in der Nähe anbieten können.
- Kommunen werden unterstützt, sich durch ein freiwilliges Absiedlungsprogramm für Kleinstsiedlungen finanziell zu entlasten.
- Das Konnexitätsprinzip „Wer bestellt, bezahlt“ soll konsequent angewendet werden.
- Die kommunalen Soziallasten, insbesondere in Jugend- und Sozialhilfe, sollen begrenzt werden.
- Die interkommunale Zusammenarbeit soll ausgebaut werden, um Ressourcen zu bündeln und Kosten zu senken.
- Ein Kommunalinvestitionsfonds mit Pauschalen für Digitalisierung, Bildung und Infrastruktur soll den Kommunen flexible, eigenverantwortliche Investitionen ermöglichen.
- Der Bund soll sich an der weiteren Entschuldung der Kommunen beteiligen.
- Der Bund soll die bei den Kommunen bestellten Leistungen auskömmlich finanzieren.
- Die Kommunen sollen dauerhaft auskömmlich finanziert werden.
- Kommunen sollen für die Digitalisierung Beratung, Unterstützung und qualifiziertes Personal wie einen Chief Information Officer erhalten.
- In der Ratsarbeit sollen digitale Endgeräte eingesetzt werden, um Papier und Druckkosten einzusparen.
- Kommunen erhalten Unterstützung bei Methodik, Finanzierung und Umsetzung von Erprobungsprojekten.
Mehr Rechte oder Angebote 10
- Kommunen und Aufgabenträger entscheiden selbst, welche Antriebsart ihre Nahverkehrsfahrzeuge haben.
- Bei Gesundheitsreformen werden Bürgerdialoge geführt und Betroffene, Fachkräfte und Kommunen eingebunden.
- Rechtliche Klarstellungen sollen Kommunen ermöglichen, Sitzungen familienfreundlicher zu gestalten.
- Das Land soll bei Planung und Bau mit Kommunen und Trägern stärker unterstützend wirken.
- Über den Bundesrat soll die Gewerbesteuer bundesweit durch ein kommunales Hebesatzrecht bei der Einkommen- und Körperschaftsteuer ersetzt werden.
- Die Kommunalaufsicht soll den Kommunen mehr Spielraum lassen, Einnahmeausfälle bei der Grundsteuer durch andere Steuerarten auszugleichen.
- Sehr kleine, kaum noch besiedelte Ansiedlungen sollen im Rahmen einer freiwilligen Absiedlung aufgelöst werden können, wenn die Kommune dies für finanziell sinnvoll hält.
- Entscheidungen sollen dort getroffen werden, wo sie anfallen, also vor Ort in Kreisen, Verbandsgemeinden, Stadtteilen und Dörfern gemeinsam mit den Bürgern.
- Landkreise, Verbandsgemeinden, Städte und Gemeinden sollen selbstbewusst gestalten können, statt durch übermäßige Bürokratie und starre Vorgaben gebremst zu werden.
- Ein Kommunalinvestitionsfonds mit Pauschalen für Digitalisierung, Bildung und Infrastruktur soll den Kommunen flexible, eigenverantwortliche Investitionen ermöglichen.
Weniger Pflichten 5
- Die Kommunalaufsicht soll den Kommunen mehr Spielraum lassen, Einnahmeausfälle bei der Grundsteuer durch andere Steuerarten auszugleichen.
- Landkreise, Verbandsgemeinden, Städte und Gemeinden sollen selbstbewusst gestalten können, statt durch übermäßige Bürokratie und starre Vorgaben gebremst zu werden.
- Angestrebt werden einfache, digitale Förderverfahren vom Land bis zur Kommune und weniger Nachweisbürokratie.
- Städte und Gemeinden sollen über die bisherige Frist hinaus auf die Aufstellung von Bebauungsplänen verzichten können.
- Nach erfolgreicher Erstplanung entfällt die Pflicht zur Fortschreibung kommunaler Wärmepläne.
Bleibt wie bisher 3
- Neue Aufgaben für Kommunen ohne Gegenfinanzierung werden abgelehnt.
- Kommunen sollen handlungsfähig bleiben und Projekte selbstbestimmt ohne Schuldenfalle in fairer Partnerschaft mit Land und Bund umsetzen können.
- Die Anwohnerbeiträge für den kommunalen Straßenausbau sollen ganz gestrichen und über einen mehrjährigen Finanzpfad aus dem Landeshaushalt vollständig ausgeglichen werden.
Ohne klare Richtung 10
- Im Geschäftsbereich des Wirtschaftsministeriums wird eine Landesgesellschaft angesiedelt, die Kommunen bei bedeutenden gewerblichen Ansiedlungen berät und begleitet.
- Kommunen, die den ermittelten Bedarf an Lehrbecken nicht decken können, werden gezielt gefördert.
- Die Servicestelle Europa soll bestehende Strukturen bündeln und den Zugang zu europäischen Programmen erleichtern.
- Die Servicestelle Europa soll Kommunen, Unternehmen, Schulen und NGOs bei EU-Fördermitteln beraten.
- Bestehende Partnerschaften sollen intensiviert und neue Partnerschaften ermöglicht werden.
- Kommunen sollen ermutigt und unterstützt werden, ihre Partnerschaften aktiv zu pflegen.
- Kommunen, Vereine und Ehrenamtliche sollen unterstützt werden.
- Unternehmen, Hochschulen und Kommunen des Landes sollen gezielt bei der Beteiligung an Wiederaufbauprojekten in der Ukraine unterstützt werden.
- Mit einer Exzellenzinitiative Katastrophenschutz sollen Kommunen sich an höchsten Standards ausrichten und innovative Projekte im Krisenmanagement erproben können.
- Die Resilienz der Städte und Dörfer im Land soll erhöht werden.
Mehr Pflichten 16
- Städtebauliche Entwicklungen dürfen die Existenz der Häfen nicht gefährden.
- Das einheitliche Bezahlkartensystem wird in der nächsten Legislaturperiode in allen Kommunen verpflichtend eingeführt.
- Jede Kommune im Land soll eine Städtepartnerschaft mit einer europäischen Stadt aufbauen und vertiefen.
- Städtepartnerschaften sollen gestärkt und für Kooperationen beim Wiederaufbau der Ukraine genutzt werden.
- Die physische Präsenz von Polizei und Ordnungsamt an Kriminalitätsschwerpunkten soll ausgebaut werden.
- Land und Kommunen sollen mit ihren Steuereinnahmen haushalten.
- Land und Kommunen sollen angewachsene Schulden abtragen.
- Land und Kommunen sollen neue Schulden vermeiden.
- In Bebauungsplänen soll das Mischgebiet zum Normalfall werden.
- Bebauungspläne sollen ein Ablaufdatum erhalten, damit sie aktuell bleiben.
- Die Kommunen prüfen mit einem Konnexitäts-TÜV die Tragbarkeit von Maßnahmen und legen bei Bedarf Folgekostenberichte vor.
- Kommunalaufsichtliche Vorschriften sollen konsequent angewendet werden.
- Nach hessischem Vorbild sollen weitere Regeln zur Vermeidung neuer kommunaler Schulden eingeführt werden.
- Vor größeren kommunalen Beschaffungen soll ein Pflicht-Prüfvermerk zu Landesstandards und gemeinsamer Beschaffung eingeführt werden.
- Die Kommunen werden verpflichtet, Planung und Genehmigung von Bauvorhaben wesentlich zu beschleunigen.
- Die Kommunen sollen angehalten werden, Vereinfachungen in der Bauplanung konsequent zu nutzen.
BSW 5321
Mehr Geld 17
- Die Kommunen erhalten eine verfassungskonforme und auskömmliche Finanzierung.
- Überschuldete Kommunen werden wirksam entschuldet.
- Bund und Land übernehmen die kommunalen Altschulden zum Stichtag vollständig.
- Für übertragene Aufgaben, insbesondere im Sozialbereich, erhalten die Kommunen eine Finanzierungsgarantie.
- Die Steuermehreinnahmen fließen in Investitionen in Schulen, Kitas, Nahverkehr und kommunale Daseinsvorsorge.
- Kommunen werden in die Lage versetzt, Sozialpolitik über die Pflichtaufgaben hinaus zu organisieren und zu finanzieren.
- Das Land hilft den Kommunen bei Obdachlosenunterkünften und unterstützt sie finanziell.
- Die Kommunen werden bei den Kita-Investitionen finanziell entlastet.
- Städtebauförderung und Dorferneuerung werden gestärkt.
- Das Land stellt den Kommunen Geld für die Pflichtaufgabe Öffentlicher Nahverkehr bereit.
- Bund und Land unterstützen die Kommunen besser bei Infrastrukturinvestitionen.
- Das Land soll Beschaffungen der Kommunen, insbesondere technischer Infrastruktur für die Gefahrenabwehr, stärker unterstützen.
- Kommunen sollen bei Investitionen und laufender Finanzierung von Sportangeboten für Kinder, Jugendliche und Senioren unterstützt werden.
- Der Staat soll die Ressourcen für Sprachkurse und Kindergartenjahr bereitstellen, ohne die Kosten den Kommunen aufzubürden.
- Kommunen sollen finanzielle Unterstützung für den Erhalt von Dorfkernen erhalten.
- Kommunen sollen finanzielle Unterstützung zur Förderung von Mehrgenerationenmodellen erhalten.
- Kommunen sollen finanzielle Unterstützung zur Stärkung sozialer Treffpunkte wie Vereine, Gasthäuser und Jugendclubs erhalten.
Mehr Rechte oder Angebote 2
Weniger Pflichten 2
Teils begünstigend, teils belastend 2
Ohne klare Richtung 1
Weniger Rechte oder Angebote 1
Mehr Pflichten 4
- Kommunen können als Arbeitgeber für Ärzte auftreten, wo es nicht anders geht.
- Ein landesweites Leerstandsregister wird in Zusammenarbeit mit den Kommunen eingerichtet.
- Kommunaler Gebäudebestand wird nicht an Investoren ohne Interesse an Sozialbindung verkauft.
- Kaufverträge über kommunale Gebäude enthalten stets eine Sozialbindungsklausel.
Koalitionsvertrag 62131
Mehr Geld 15
- Die allgemeinen Zuweisungen an die Kommunen werden erhöht.
- Der Öffentliche Gesundheitsdienst der Kommunen wird gestärkt, mit besserer Ausstattung, mehr Personal und besseren Arbeitsbedingungen.
- Ein höherer Teil der Feuerschutzsteuer soll unmittelbar als Förderpauschalen an die Kommunen fließen.
- Die Kommunen sollen stark und handlungsfähig sein und verlässlich finanziell ausgestattet werden.
- Das Land vollzieht den Aufwuchs der Bundesmittel für die Städtebauförderung mit eigenen Mitteln nach.
- Die kommunale Finanzausstattung wird gestärkt.
- Die Kommunen erhalten im Rheinland-Pfalz-Plan verlässliche Spielräume, um Investitionen eigenverantwortlich zu priorisieren.
- Die kommunalen Finanzen sollen substanziell verbessert werden.
- Bereits für das Haushaltsjahr 2027 ist eine deutliche Verbesserung der kommunalen Finanzen vorgesehen.
- Der Bund soll einen substanziellen Beitrag zur Konsolidierung der Kommunalfinanzen und zur Lösung der kommunalen Liquiditätskredite leisten.
- Das Land gibt den Bundesbeitrag zu den kommunalen Altschulden vollständig an die Kommunen weiter.
- Eine angemessene Beteiligung des Bundes an den kommunalen Altschulden wird weiter eingefordert.
- Der Zugang zu Fördermitteln für Kommunen, Unternehmen und Einrichtungen soll deutlich erleichtert werden.
- Länder und Kommunen sollen für Steuerausfälle aus Entlastungen vollständig kompensiert werden.
- Wirtschaft, Wohnungsbau und Kommunen werden mit einer Kombination aus Zuschüssen, Darlehen, Bürgschaften und Beteiligungen gezielt unterstützt.
Mehr Rechte oder Angebote 10
- Die Landesplanung wird für eine schnellere Planung und Nutzung von Gewerbeflächen unter Berücksichtigung kommunaler Interessen weiterentwickelt.
- Kommunen erhalten die Möglichkeit, attraktive und erlebnisorientierte Räume mit hoher Aufenthaltsqualität zu gestalten.
- Ein Bürgerenergiegesetz stärkt die Beteiligung von Bürgerinnen, Bürgern und Kommunen an der Energieerzeugung vor Ort.
- Rechtsgrundlagen für Videoschutzanlagen in Angsträumen und an Kriminalitätsschwerpunkten, auch mit KI-Unterstützung, werden gemeinsam mit den Kommunen geschaffen.
- Die rechtssichere Einführung von Tempo 30 in Städten und Gemeinden soll erleichtert werden.
- Der Rheinland-Pfalz-Plan eröffnet den Kommunen weitere Möglichkeiten zur Sanierung von Sportstätten.
- Auf Bundesebene wird eine Weiterentwicklung des kommunalen Vorkaufsrechts als Instrument der Stadtentwicklung gefordert.
- Die Kommunen erhalten im Rheinland-Pfalz-Plan verlässliche Spielräume, um Investitionen eigenverantwortlich zu priorisieren.
- Die Kommunen erhalten Planungssicherheit, mehr Spielräume und verlässliche Finanzen.
- Eine Experimentierklausel ermöglicht Kommunen Abweichungen von gesetzlichen Regelungen.
Weniger Pflichten 9
- Das Gigabit-Kompetenzzentrum begleitet und überwacht weiterhin Ausbauprojekte und entlastet kommunale Verwaltungen.
- Das Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz führt künftig Sammelbestellungen durch und ermöglicht gebündelte Ausschreibungen und einheitliche Beschaffungen zur Entlastung der Kommunen.
- Rheinland-pfälzische Sondervorschriften für Feuerwehrfahrzeuge entfallen.
- Eine Experimentierklausel ermöglicht Kommunen im Einzelfall Abweichungen von gesetzlichen Regelungen.
- Der Zugang zu Fördermitteln für Kommunen, Unternehmen und Einrichtungen soll deutlich erleichtert werden.
- Eine Experimentierklausel ermöglicht Kommunen Abweichungen von gesetzlichen Regelungen.
- Der Zugang zu Fördermitteln für Kommunen, Unternehmen und Einrichtungen soll spürbar erleichtert werden.
- Geflüchtete sollen künftig nur bei realistischer Bleibeperspektive auf die Kommunen verteilt werden.
- Eine digitale Europaschnittstelle für einfachen Zugang zu europäischen Förder- und Innovationsprogrammen wird eingerichtet.
Bleibt wie bisher 8
- Die lokalen Servicestellen in den Kommunen zur Armutsprävention und Sozialplanung werden erhalten.
- Die Kommunen werden bei der integrierten Sozialplanung für die pflegerische Daseinsvorsorge weiter unterstützt.
- Bei der kommunalen Förderung wird verstärkt auf pauschale Ansätze gesetzt, ohne das Fördervolumen zu senken.
- Die Unterstützung des Bezirksverbands Pfalz als Partner für die Entwicklung der Pfalz wird fortgeführt.
- Die Landeshauptstadt Mainz wird bei ihrer Entwicklung weiterhin besonders unterstützt.
- Die im Sondervermögen vorgesehene Aufteilung zugunsten der Kommunen wird beibehalten.
- Am Prinzip der fairen und dezentralen Verteilung von Geflüchteten auf die Kommunen wird grundsätzlich festgehalten.
- Die Kooperationsstrategie zwischen Land und Kommunen zur Unterstützung der Kommunen bei der Integration wird fortgeführt.
Ohne klare Richtung 13
- Das Format der Landesgartenschauen wird an veränderte Rahmenbedingungen und die Bedürfnisse der Kommunen angepasst.
- Für die Landesgartenschau 2032 wird ein zeitgemäßes, niedrigschwelliges und für mehr Städte erreichbares Angebot entwickelt.
- Die Energieagentur Rheinland-Pfalz berät und unterstützt als zentrale Kompetenzstelle Kommunen, Unternehmen und Bürger bei der Energiewende.
- Die Kommunen werden bei der kommunalen Wärmeplanung wirksam unterstützt.
- Landesbehörden, Kommunen und Unternehmen, insbesondere der Mittelstand, werden bei der Umsetzung der Cybersicherheitsstandards unterstützt und beraten.
- Das Land unterstützt die kommunalen Aufgabenträger im Rahmen bestehender Strukturen bei der Sicherung einer zukunftsfesten Wasserversorgung.
- Ein konsequenter Klimaschutz soll soziale Gerechtigkeit, Wettbewerbsfähigkeit, Versorgungssicherheit und kommunale Handlungsfähigkeit vereinen.
- Den Herausforderungen des Klimawandels soll gemeinsam mit Städten und Gemeinden begegnet werden.
- Der Kommunale Klimapakt wird zur Unterstützung der Kommunen weiterentwickelt.
- Bei der pauschalen Feuerwehrförderung werden künftig auch Risikoklassen berücksichtigt.
- Das Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz begleitet die Kommunen eng bei der Feuerwehrbedarfs- und Entwicklungsplanung.
- Der kommunale Finanzausgleich wird zum 1. Januar 2028 gesetzlich neu geregelt.
- Das Landesaufnahmegesetz wird reformiert, um die Unterstützung der Kommunen bei der Aufnahme neu zu regeln und Planungssicherheit zu schaffen.
Mehr Pflichten 6
- Landesweit werden schrittweise Schulschwimmzentren nach den Modellen aus Ludwigshafen und Trier aufgebaut.
- Es wird eine verbindliche, kreisübergreifende Schulentwicklungsplanung unter Berücksichtigung der Sozialräume eingeführt.
- Altenhilfe und Beratung im Vor- und Umfeld der Pflege werden mit Kommunen, Pflegekassen und Wohlfahrtspflege bedarfsgerecht und digital weiterentwickelt.
- Durch Flächenrecycling sollen neue Räume für Wohnen, Gewerbe, soziale Infrastruktur und kommunale Daseinsvorsorge entstehen.
- Die Ausbildung im Kommunalen Vollzugsdienst wird gemeinsam mit den Kommunen professionalisiert.
- Der Wiederaufbau im Ahrtal wird gemeinsam mit den betroffenen Kommunen mit Nachdruck vorangetrieben.
Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht