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Unternehmen allgemein

Organisationen: was die Programme zur Bundestagswahl und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.

Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen im Bundestag

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Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten oder begünstigen. Die Programme sind unterschiedlich lang; den Anteil am Programm zeigt der Balken beim Darüberfahren. Auf ein Programm klicken, um seine Forderungen zu sehen.
CDU und CSU 41546
Mehr Geld 17
Mehr Rechte oder Angebote 18
  1. Mit einer Fachkräfteoffensive werden der Arbeits- und Fachkräftemangel bekämpft und mehr Produktivität angestrebt.
  2. Das Optionsmodell wird wesentlich verbessert.
  3. Bei den Steuersystemen für Kapital- und Personengesellschaften werden mehr Wahlrechte, Einheitlichkeit und Durchlässigkeit geschaffen.
  4. Es werden mehr Bürokratie-Checks in enger Zusammenarbeit mit den betroffenen Unternehmen gemacht.
  5. Statistikpflichten, Datenerhebungen und Meldungen werden durch ein Verweisungsrecht für Unternehmen reduziert.
  6. Die wettbewerbsrechtlichen Befugnisse des Bundeskartellamts zum Markteingriff werden wieder an einen Rechtsverstoß gebunden.
  7. Der Schutz von Erzeugern und Lieferanten vor unlauteren Handelspraktiken wird gestärkt.
  8. Sicherheitsrelevante Technologien, kritische Infrastrukturen und Unternehmen werden vor Übernahmen durch systemische Rivalen geschützt.
  9. In der OECD soll sich die deutsche Wirtschaft deutlich stärker an staatlich finanzierten Entwicklungsprojekten beteiligen können.
  10. Nicht der Staat soll durch Förderung entscheiden, wer am Markt teilnehmen darf.
  11. Alle Wirtschaftsregionen müssen vom Wasserstoffkernnetz erreicht werden.
  12. Einzelne Regionen dürfen beim Wasserstoffkernnetz nicht benachteiligt werden.
  13. Rahmenbedingungen sollen Carbon Capture and Utilization, Carbon Capture and Storage, Direct Air Capture und die nötige Transportinfrastruktur ermöglichen.
  14. Die Shared Economy wird gestärkt.
  15. Beim Recyceln wird ein breiter Technologiemix ermöglicht.
  16. Die steuerliche Forschungszulage wird als niedrigschwelliges Instrument weiterentwickelt.
  17. In der dualen Karriere im Spitzensport sollen künftig neben Bundeswehr, Polizei und Zoll auch Kommunen und Unternehmen unterstützt werden.
  18. Die Möglichkeiten von Kapitalerhöhungen werden ausgeweitet.
Weniger Pflichten 13
Bleibt wie bisher 3
Ohne klare Richtung 12
Weniger Geld 2
Mehr Pflichten 2
AfD 5721
Mehr Geld 6
Mehr Rechte oder Angebote 5
Weniger Pflichten 11
Ohne klare Richtung 7
Weniger Geld 2
Mehr Pflichten 3
SPD 6520
Mehr Geld 10
Mehr Rechte oder Angebote 9
Weniger Pflichten 1
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 3
Mehr Pflichten 6
Grüne 121047
Mehr Geld 18
  1. Für die Wirtschaft wird dauerhaft günstige, verlässliche und klimaneutrale Energie gesichert.
  2. Eigenstromproduktion wird erleichtert, langfristige Abnahmeverträge und Flexibilitätspotenziale sollen der Wirtschaft günstige Energie sichern.
  3. Die Netzentgelte für überregionale Stromleitungen werden aus dem Deutschlandfonds übernommen.
  4. Die Stromsteuer wird auf das europäische Minimum gesenkt.
  5. Eine auf fünf Jahre befristete Investitionsprämie von 10 Prozent für alle Unternehmen und alle Investitionen außer Gebäudeinvestitionen wird eingeführt.
  6. Die Investitionsprämie wird mit der Steuerschuld verrechnet und bei Überschreiten ausgezahlt.
  7. Die Bemessungsgrundlage der Forschungszulage wird weiter ausgeweitet.
  8. Bei zu hohen Investitionshürden werden wettbewerbsorientierte Instrumente wie Klimaschutzverträge eingesetzt.
  9. Der Anwendungsbereich der Klimaschutzverträge wird ausgeweitet, gefördert werden Unternehmen mit der höchsten CO2-Einsparung je Euro.
  10. Das Vergaberecht wird umfassend modernisiert, um Vergabestellen und Wirtschaft um Verwaltungskosten zu entlasten.
  11. Gemeinwohlorientierte Unternehmen erhalten die gleiche Förderung wie andere Gründungen.
  12. Gelder von verwaisten Konten werden für soziale Innovationen und gemeinwohlorientierte Unternehmen verwendet.
  13. Die Gemeinschaftsaufgabe Regionale Wirtschaftsentwicklung (GRW) wird ausgebaut.
  14. Die Kosten des Zahlungsverkehrs, etwa bei Kreditkarten, sollen gesenkt werden.
  15. Die Energieinfrastruktur wird angriffssicher so ausgebaut, dass günstiger Strom bei Menschen und Unternehmen ankommt.
  16. Energiesystemkosten werden nicht auf den Strompreis umgelegt, sondern anders finanziert, um Strom billiger zu machen.
  17. Der Bürgerfonds wird solide und professionell geführt und investiert in die Realwirtschaft.
  18. Die bestehenden KfW-Förderprogramme für barrierefreien Umbau werden ausgeweitet.
Mehr Rechte oder Angebote 25
  1. Unternehmen werden auf dem Weg in die Klimaneutralität unterstützt.
  2. Für die Wirtschaft wird dauerhaft günstige, verlässliche und klimaneutrale Energie gesichert.
  3. Eigenstromproduktion wird erleichtert, langfristige Abnahmeverträge und Flexibilitätspotenziale sollen der Wirtschaft günstige Energie sichern.
  4. Zentrale öffentliche Dienstleistungen für Unternehmen werden an einer Stelle gebündelt.
  5. Der europäische Binnenmarkt wird weiter gestärkt.
  6. Der Binnenmarkt wird um eine vertiefte europäische Digitalunion ergänzt.
  7. Die Deutsche Agentur für Transfer und Innovation soll regionale Innovationsökosysteme unterstützen.
  8. Die Digitalisierung von Wirtschaft und Wissenschaft sowie digitale Geschäftsmodelle erhalten einen deutlichen Schub.
  9. Digitale Kompetenzen in Unternehmen und Hochschulen werden gestärkt, etwa durch Weiterentwicklung der Mittelstandsdigitalzentren.
  10. Rahmenbedingungen für interoperable Standards und sicheren Datenaustausch entlang der Wertschöpfungskette werden geschaffen.
  11. Die Markteinführung von Zukunftstechnologien wird unterstützt.
  12. Das New Competition Tool der EU-Kommission wird wiederbelebt, um heimische Unternehmen vor unfairen Praktiken globaler Konzerne zu schützen.
  13. Eine neue Rechtsform für Gesellschaften mit gebundenem Vermögen wird eingeführt.
  14. Gemeinwohlorientierte Unternehmen erhalten die gleiche Förderung wie andere Gründungen.
  15. Unternehmen, die ihre betriebliche Erfolgsmessung weiterentwickeln wollen, werden unterstützt.
  16. Hohe Sozial-, Klima-, Natur-, Tierschutz- und Menschenrechtsstandards sollen vor Unterbietungswettbewerb schützen.
  17. Schlupflöcher im Zollrecht, durch die Onlinehändler unsichere Produkte am Zoll vorbeischleusen, werden geschlossen.
  18. Eigentümer, Mieter, Unternehmen und Kommunen sollen ohne große bürokratische Hürden eigene Energie nutzen oder sich an Energieprojekten beteiligen können.
  19. Regionale Wirtschaftskreisläufe sollen mit digitalen Standards verbunden und gestärkt werden.
  20. Anbau, Verarbeitung und Handel von Industriehanf werden rechtssicher straffrei ermöglicht.
  21. Auch Gewerbemieter sollen Mieterschutz erhalten.
  22. Mietern von Gewerbe- und Büroflächen wird der barrierefreie Umbau rechtlich erleichtert.
  23. Beratungsangebote zu Schutzmöglichkeiten für Betreiber Kritischer Infrastruktur werden gestärkt.
  24. Zivilgesellschaftliche Akteure und Unternehmen sollen einfacher auf EU-Fördermittel zugreifen können.
  25. Im Rahmen dieser Partnerschaften sollen auch Technologiepartnerschaften mit deutschen Unternehmen geschlossen werden.
Weniger Pflichten 11
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 8
Weniger Geld 1
Weniger Rechte oder Angebote 2
Mehr Pflichten 9
Linke 68710
Mehr Geld 7
Mehr Rechte oder Angebote 3
Ohne klare Richtung 7
Weniger Geld 22
  1. Willkürliche Preiserhöhungen bei grundlegenden Bedürfnissen werden ausgeschlossen.
  2. Als Übergewinn gilt der Gewinn über dem Durchschnitt der letzten zehn Jahre.
  3. Eine Quellensteuer wird eingeführt.
  4. Die Körperschaftsteuer wird auf 25 Prozent erhöht.
  5. Die Bemessungsgrundlage der Unternehmensteuer wird etwa durch Besteuerung von Gewinnen aus Anteilsverkäufen erweitert.
  6. Auf Zahlungen in kooperationsunwillige Staaten wird eine Quellensteuer von 50 Prozent erhoben.
  7. Die Quellensteuer ist nur bei Offenlegung aller steuerrelevanten Informationen anrechenbar.
  8. Betriebsausgaben, die nur der Gewinnverlagerung dienen, sind nicht abzugsfähig.
  9. Die Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer soll um Pachten, Mieten, Leasingraten und Lizenzgebühren erweitert werden.
  10. Krisenbedingte Extraprofite sollen an die Allgemeinheit zurückverteilt werden.
  11. Eine Übergewinnsteuer von 90 Prozent auf alle Krisenprofite soll eingeführt werden.
  12. Auftraggeber von Soloselbstständigen zahlen Sozialversicherungsbeiträge.
  13. Für Soloselbstständige gelten branchenweite Mindesthonorare.
  14. Für die Weiterbildung wird ein Branchenfonds eingerichtet, in den alle Unternehmen einer Branche einzahlen.
  15. Betriebe, die betriebsbedingt kündigen, Beschäftigungsvereinbarungen brechen oder ökologische Standards ignorieren, zahlen Fördergelder zurück.
  16. Unternehmen in Steueroasen werden nicht gefördert.
  17. Das Weiterbildungsgeld wird anteilig von der Agentur für Arbeit und einem Unternehmensfonds finanziert.
  18. Hersteller tragen die Kosten für Rücknahme, Transport, Wiederaufbereitung oder Entsorgung ihrer Produkte.
  19. Für verbleibende Einwegverpackungen zahlen Hersteller Abgaben.
  20. Betriebe, die nicht ausbilden, zahlen in einen Fonds zur Finanzierung von Ausbildungsplätzen und Verbundausbildung ein.
  21. Unternehmen werden verpflichtet, sich vor allem im ländlichen Raum finanziell an öffentlichem Wohnraum wie Wohnheimplätzen für Auszubildende zu beteiligen.
  22. Ein höherer Mindesthebesatz von 350 Prozent verhindert Steuerdumping einzelner Kommunen.
Weniger Rechte oder Angebote 3
Mehr Pflichten 49
  1. In der Klimapolitik werden vor allem Konzerne und Profiteure der Zerstörung der Lebensgrundlagen in die Pflicht genommen statt der großen Mehrheit.
  2. Willkürliche Preiserhöhungen bei grundlegenden Bedürfnissen werden ausgeschlossen.
  3. Gesetzlich wird sichergestellt, dass Mehrwertsteuersenkungen an die Kunden weitergegeben werden.
  4. Monopole werden zerschlagen.
  5. Zur Verhinderung von Preisschocks werden schnell wirkende Preiskontrollen eingeführt.
  6. Die Quellensteuer ist nur bei Offenlegung aller steuerrelevanten Informationen anrechenbar.
  7. Ein Unternehmensstrafrecht soll eingeführt werden, um auch Konzerne zur Verantwortung zu ziehen.
  8. Für die EU-Taxonomie sollen strengere soziale und ökologische Kriterien gelten.
  9. Das Lieferkettengesetz wird gestärkt statt aufgeweicht.
  10. Standards zu Menschenrechten, Arbeits-, Umwelt- und Klimaschutz in Lieferketten werden durch Klagemöglichkeiten, Beschwerdemechanismen und staatliche Kontrollen gestärkt.
  11. Unternehmen, die gegen Lieferkettenstandards verstoßen, werden auch international stärker sanktioniert.
  12. Für Soloselbstständige gelten branchenweite Mindesthonorare.
  13. Betriebe, die betriebsbedingt kündigen, Beschäftigungsvereinbarungen brechen oder ökologische Standards ignorieren, zahlen Fördergelder zurück.
  14. Bei Inanspruchnahme von Krisenhilfen sind Dividendenausschüttungen untersagt.
  15. Schlüsselbranchen werden durch Industriestiftungen und öffentliche Beteiligungen öffentlich gesteuert.
  16. Wo investiert wird, müssen Produktionsziele und Standorterhalt langfristig nachhaltig sein.
  17. Auf EU-Ebene werden E-Auto-Quoten für gewerbliche Flottenbetreiber eingeführt.
  18. Für Neubauten und für Bestandsbauten nach umfassender Dachsanierung gilt, wo baulich möglich und lohnend, eine Solarpflicht, insbesondere auf Gewerbedächern.
  19. Lichtwerbung wird eingeschränkt.
  20. Grüne Technologie darf nicht auf der Ausbeutung von Natur und Menschen im Globalen Süden beruhen.
  21. Für die Kreislaufwirtschaft gelten strengere Vorgaben für Haltbarkeit und Produkte ohne Sollbruchstellen.
  22. Die gesetzlichen Recyclingquoten werden erhöht.
  23. Die Einsatzquoten für wiederverwertete Stoffe werden erhöht.
  24. Neue Ökodesignvorgaben stellen Anforderungen an die Lebensdauer von Produkten.
  25. Updates, Upgrades, Reparaturen und Weiterverwendung von Produkten müssen möglich sein.
  26. Informationen zur Gewährleistungsdauer werden gut sichtbar am Produkt angebracht.
  27. Einwegverpackungen werden weitreichend verboten.
  28. In der EU wird ein einheitliches Pfandsystem für Ein- und Mehrweggetränkeflaschen eingeführt.
  29. Gesammelte organische Abfälle werden zuerst zu Biogas vergoren, bevor Gärrückstände kompostiert werden.
  30. Werbung und Lobbyismus in Schulen werden verboten.
  31. Digitalisierung darf kein Einfallstor für Profitinteressen von Unternehmen an Schulen werden.
  32. Unternehmen werden verpflichtet, sich vor allem im ländlichen Raum finanziell an öffentlichem Wohnraum wie Wohnheimplätzen für Auszubildende zu beteiligen.
  33. Verträge zwischen Hochschulen und privaten Unternehmen oder Stiftungen werden offengelegt.
  34. Gerechte Lieferbeziehungen und ein starkes, wirksames Kartellrecht werden geschaffen.
  35. Patente auf Leben werden verboten.
  36. Neue Gentechnikverfahren wie die Genschere unterliegen denselben Kontrollen und Regeln wie ältere Verfahren.
  37. Für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln gelten Transparenz und ein strenges Regelwerk.
  38. Haltungsstandards in Zoos, Gewerbe und Haushalten werden an die Bedürfnisse der Tiere angepasst.
  39. Unternehmensspenden an Parteien werden verboten.
  40. Steuerlich absetzbares Parteiensponsoring wird verboten.
  41. AGG und Behindertengleichstellungsgesetz verpflichten private Anbieter öffentlich zugänglicher Güter und Dienstleistungen zur Barrierefreiheit.
  42. Mogelpackungen und versteckte Preiserhöhungen werden unterbunden.
  43. Es wird ein starkes Verbraucherinformationsgesetz mit strengeren Transparenzstandards geschaffen.
  44. Gegen Green- und Socialwashing wird aktiver vorgegangen.
  45. Telefonisch geschlossene Verträge gelten nur nach schriftlicher Bestätigung.
  46. Lichtwerbung wird eingeschränkt.
  47. Auch private Anbieter öffentlicher Leistungen stellen dabei anfallende Daten anonymisiert und kostenfrei zur Verfügung.
  48. Garantiepflichten und Mindestupdatepflichten werden deutlich verlängert.
  49. Der Staat nutzt seinen Einfluss als großer Abnehmer, um soziale und ökologische Standards in Lieferketten durchzusetzen.
CSU 2​14
SSW 11914
Mehr Geld 4
Mehr Rechte oder Angebote 9
Weniger Pflichten 1
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 8
Weniger Geld 2
Weniger Rechte oder Angebote 1
Mehr Pflichten 9
BSW 16316
Mehr Geld 5
Mehr Rechte oder Angebote 9
Weniger Pflichten 5
Ohne klare Richtung 3
Weniger Geld 2
Weniger Rechte oder Angebote 3
Mehr Pflichten 11
FDP 4534
Mehr Geld 12
Mehr Rechte oder Angebote 13
Weniger Pflichten 13
Ohne klare Richtung 5
Weniger Geld 2
Weniger Rechte oder Angebote 1
Mehr Pflichten 2
FW 9316
Mehr Geld 6
Mehr Rechte oder Angebote 10
Weniger Pflichten 3
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 2
Mehr Pflichten 9
Koalitionsvertrag 211569
Mehr Geld 20
  1. Moonshot-Technologien werden auch über meilensteinbasierte Finanzierungsinstrumente unterstützt.
  2. Für E-Fahrzeuge wird eine Sonderabschreibung eingeführt.
  3. Es werden Instrumente angestrebt, die CO2-Preissprünge für Verbraucher und Unternehmen vermeiden.
  4. Die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung werden an Bürger und Unternehmen zurückgegeben.
  5. Stark betroffene Wirtschaftsbranchen im Wettbewerb werden für die CO2-Bepreisung unbürokratisch kompensiert.
  6. Unternehmen und Verbraucher sollen mit einem Maßnahmenpaket dauerhaft um mindestens fünf Cent pro Kilowattstunde entlastet werden.
  7. Die Strompreiskompensation wird dauerhaft verlängert.
  8. Die Strompreiskompensation wird auf weitere Branchen einschließlich Rechenzentren ausgeweitet.
  9. Die Kosten für Netzanschlüsse bestehender Unternehmensstandorte in der Transformation werden gesenkt.
  10. Für Ausrüstungsinvestitionen wird in den Jahren 2025 bis 2027 eine degressive Abschreibung von 30 Prozent eingeführt.
  11. Die Körperschaftsteuer wird ab dem 1. Januar 2028 in fünf Schritten um jeweils einen Prozentpunkt gesenkt.
  12. Die Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a Einkommensteuergesetz wird wesentlich verbessert.
  13. Die Stromsteuer wird für alle so schnell wie möglich auf das europäische Mindestmaß gesenkt.
  14. Die Übertragungsnetzentgelte werden reduziert, um den Strompreis zu senken.
  15. Einnahmen aus der CO2-Bepreisung werden durch eine spürbare Entlastung beim Strompreis zurückgegeben.
  16. Einnahmen aus der CO2-Bepreisung werden zur Förderung von Investitionen in die Klimaneutralität zurückgegeben.
  17. Die Bürokratiekosten der Wirtschaft werden um 25 Prozent, rund 16 Milliarden Euro, reduziert.
  18. Der Erfüllungsaufwand für Unternehmen, Bürger und Verwaltung wird um mindestens zehn Milliarden Euro gesenkt.
  19. Fördersatz und Bemessungsgrundlage der steuerlichen Forschungszulage werden deutlich angehoben.
  20. Aufträge aus staatlich finanzierten Projekten der finanziellen Zusammenarbeit sollen überwiegend an Unternehmen aus Deutschland und der EU gehen.
Mehr Rechte oder Angebote 27
  1. Das Beihilferecht soll fairen Wettbewerb in der EU garantieren und künftig die Stärkung der europäischen Wirtschaft im globalen Wettbewerb höher gewichten.
  2. Gemeinsam mit Ländern, Unternehmen und Gewerkschaften wird eine Chemieagenda 2045 erarbeitet.
  3. Unternehmen werden bei der Umsetzung des Cyber Resilience Act unterstützt.
  4. Die Bevorratung wichtiger Rohstoffe soll erleichtert werden.
  5. Eine Reform des Statusfeststellungsverfahrens soll Rechtssicherheit für Selbstständige und ihre Auftraggeber schaffen.
  6. Das Statusfeststellungsverfahren wird schneller, rechtssicherer und transparenter gemacht, auch mit Blick auf die Auswirkungen des Herrenberg-Urteils.
  7. Wirtschaft und Verbraucher werden durch Entbürokratisierung, Mieterstrom, Bürgerenergie und Energy Sharing stärker an der Energiewende beteiligt.
  8. Die physikalische Direktversorgung von Unternehmen mit Strom wird ausgeweitet.
  9. Für den Bau von CCS/CCU-Anlagen und -Leitungen wird das überragende öffentliche Interesse festgestellt.
  10. CO2-Speicherung offshore in der ausschließlichen Wirtschaftszone und im Festlandsockel der Nordsee wird ermöglicht.
  11. CO2-Speicherung an Land wird ermöglicht, wo sie geologisch geeignet und akzeptiert ist.
  12. Technisch unvermeidbare Abwärme wird diskriminierungsfrei genutzt.
  13. Die Einspeisung von Abwärme in Fernwärmenetze wird erleichtert.
  14. Umweltgenehmigungsverfahren werden mit klaren Fristen und Typengenehmigungen beschleunigt.
  15. Das Optionsmodell nach § 1a Körperschaftsteuergesetz wird für eine rechtsformneutrale Besteuerung wesentlich verbessert.
  16. Die EUDI-Wallet für Identifikation, Authentifizierung und Zahlungen wird für Bürger und Unternehmen bereitgestellt.
  17. Für Unternehmen, Selbstständige und Vereine werden spezifische digitale Verwaltungszugänge geschaffen.
  18. Der Technologietransfer von Hochschulen in die Wirtschaft und von Start-ups in etablierte Unternehmen wird unterstützt.
  19. Unternehmen erhalten eine zentrale Servicestelle.
  20. Eine Förderkulisse für Sicherheits- und Verteidigungsforschung einschließlich Cybersicherheit soll die Kooperation von Hochschulen und Forschung mit Bundeswehr und Unternehmen ermöglichen.
  21. Das aktienrechtliche Beschlussmängelrecht wird zur Stärkung der Rechtssicherheit reformiert.
  22. Missbrauchsmöglichkeiten im Beschlussmängelrecht werden eingedämmt.
  23. Eine neue Rechtsform „Gesellschaft mit gebundenem Vermögen“ soll eingeführt werden.
  24. Outlinks zu Drittanbietern sollen zugelassen werden.
  25. Aufträge aus staatlich finanzierten Projekten der finanziellen Zusammenarbeit sollen überwiegend an Unternehmen aus Deutschland und der EU gehen.
  26. Eine gemeinsame Anlaufstelle von Außenwirtschaftsförderung und Entwicklungszusammenarbeit für die deutsche Wirtschaft wird eingerichtet.
  27. Genehmigungsverfahren in der EU werden beschleunigt, um Investitionen anzuziehen.
Weniger Pflichten 27
  1. Die Überprüfungen der ausgezahlten Corona-Hilfen werden zeitnah abgeschlossen.
  2. Die Länder sollen bei der Überprüfung der Corona-Hilfen einen Schwellenwert festlegen können, unterhalb dessen Stichproben genügen.
  3. Bürger und Betriebe müssen ihre Daten gegenüber Sozialversicherungen und Verwaltungen nur einmal eingeben, die dann medienbruchfrei von Bund, Ländern und Kommunen genutzt werden (Once-Only-Prinzip).
  4. Eine Vereinfachung des Abgabeverfahrens der Künstlersozialabgabe, etwa durch Pauschalisierung, wird geprüft.
  5. Wirtschaft und Verbraucher werden durch Entbürokratisierung, Mieterstrom, Bürgerenergie und Energy Sharing stärker an der Energiewende beteiligt.
  6. Energieeffizienzgesetz und Energiedienstleistungsgesetz werden novelliert, vereinfacht und auf das EU-Recht zurückgeführt.
  7. Die Einspeisung von Abwärme in Fernwärmenetze wird erleichtert.
  8. Weitere Beschleunigungspotenziale im Bundes-Immissionsschutzgesetz werden gehoben, ohne die Schutzziele zu gefährden.
  9. Die TA Luft und die TA Lärm werden überarbeitet und vereinfacht.
  10. Das Umweltgenehmigungsrecht wird vereinfacht und entbürokratisiert.
  11. Nach EU-Recht zulässige Spielräume bei der Umweltverträglichkeitsprüfung werden genutzt und die Prüfung wird vereinfacht.
  12. Entbehrliche Berichte werden zur Entlastung von Behörden und Wirtschaft abgeschafft oder zusammengefasst und harmonisiert.
  13. Das nationale Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz wird abgeschafft.
  14. Die Berichtspflicht nach dem Lieferkettengesetz entfällt sofort vollständig.
  15. Bis zum neuen Gesetz werden Verstöße gegen Sorgfaltspflichten außer bei massiven Menschenrechtsverletzungen nicht sanktioniert.
  16. Bei den fünf aufwändigsten Wirtschaftsstatistiken wird nationale Übererfüllung von EU-Vorgaben beseitigt.
  17. Die Bürokratiekosten der Wirtschaft werden um 25 Prozent, rund 16 Milliarden Euro, reduziert.
  18. Der Erfüllungsaufwand für Unternehmen, Bürger und Verwaltung wird um mindestens zehn Milliarden Euro gesenkt.
  19. Statistikpflichten, Datenerhebungen und Meldungen für Unternehmen werden reduziert.
  20. Die EU-Entwaldungsverordnung soll durch eine Null-Risiko-Variante in Deutschland keine Anwendung finden.
  21. Bieter sollen ihre Eignung in Vergabeverfahren bürokratiearm und digital nachweisen können, etwa durch geprüfte Systeme oder Eigenerklärungen.
  22. Nach dem Once-Only-Grundsatz sollen Bürger und Unternehmen ihre Daten gegenüber dem Staat nur einmal angeben müssen.
  23. Bei der Spezifizierung des AI-Acts wird auf den Abbau von Belastungen für die Wirtschaft hingewirkt.
  24. Die nationale Umsetzung des AI-Acts erfolgt innovationsfreundlich und bürokratiearm.
  25. Das Verfahren der steuerlichen Forschungszulage wird vereinfacht.
  26. Zertifizierungen und Zulassungen von Partnernationen werden wo möglich anerkannt und nicht wiederholt.
  27. Die Verfahren für Important Projects of Common European Interest werden vereinfacht.
Bleibt wie bisher 5
Ohne klare Richtung 10
Weniger Geld 5
Weniger Rechte oder Angebote 3
Mehr Pflichten 15
  1. Ausländische Investitionen in kritische Infrastruktur und strategisch relevante Bereiche, die nationalen Interessen widersprechen, sollen effektiv verhindert werden.
  2. Für kritische Komponenten der Infrastruktur sollen höchste Sicherheitsanforderungen gelten.
  3. In sensiblen Bereichen der kritischen Infrastruktur dürfen nur vertrauenswürdige Komponenten verbaut werden.
  4. Auf europäischer Ebene soll ein level playing field durchgesetzt werden, bei dem alle Marktteilnehmer, auch aus Drittländern, die Standards einhalten.
  5. Die digitale Abgabe von Steuererklärungen wird schrittweise verpflichtend.
  6. Körperschaften und Personengesellschaften sollen schrittweise auf Selbstveranlagung umgestellt werden.
  7. Lücken im Transparenzregister werden geschlossen.
  8. Grundsätzlich sollen schrittweise Bargeld und mindestens eine digitale Zahlungsoption angeboten werden.
  9. Ein neues Gesetz über internationale Unternehmensverantwortung setzt die EU-Lieferkettenrichtlinie bürokratiearm um.
  10. Ein Verbot unlauterer Geschäftspraktiken wie Dark Patterns und süchtig machender Designs wird angestrebt.
  11. Für telefonisch angebahnte Dauerschuldverhältnisse wird eine allgemeine Bestätigungslösung eingeführt.
  12. Gegen fortbestehenden Missbrauch im Inkassowesen wird vorgegangen.
  13. Für mehr Transparenz bei der Nutzung kreativer Inhalte wird ein unabdingbares Recht auf Abrechnungsprüfung geschaffen.
  14. Auch gewerbliche und gemeinnützige Anbieter außerhalb der Kinder- und Jugendhilfe sollen Schutzkonzepte entwickeln und umsetzen.
  15. In der EU sollen vor allem Mitgliedstaaten und Wirtschaft drei Prozent des BIP für Forschung und Entwicklung investieren.

Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht

KI-Hinweis

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