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Kommunen

Staat: was die Programme zur Landtagswahl in Schleswig-Holstein und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.

Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Schleswig-Holstein

Ohne Einzug ins Parlament

Programme zur Landtagswahl 2027

Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten oder begünstigen. Die Programme sind unterschiedlich lang; den Anteil am Programm zeigt der Balken beim Darüberfahren. Auf ein Programm klicken, um seine Forderungen zu sehen.
CDU 221323
Mehr Geld 13
  1. Für den Ausbau von Krippen- und Kita-Plätzen werden Landesmittel bereitgestellt.
  2. Kreise und kreisfreie Städte werden bei der modernen Ausstattung der beruflichen Schulen im Rahmen möglicher Schulbauprogramme unterstützt.
  3. Städte und Gemeinden erhalten Fördermittel, um ermittelte Flächen tatsächlich zu entwickeln.
  4. Ein Baulandfonds mit einem Kreditvolumen von 100 Millionen Euro unterstützt Kommunen dabei, nicht genutzte Flächen und Baulücken nutzbar zu machen.
  5. Die Städtebau- und Wohnraumförderung wird stärker für die Belebung von Dorf- und Ortskernen eingesetzt, um der Zersiedelung entgegenzutreten.
  6. Ein Baulandfonds mit einem Kreditvolumen von 100 Millionen Euro unterstützt Kommunen beim Kauf von Grundstücken zur Schließung von Baulücken.
  7. Die Kommunen werden durch landesweite Partnerschaften und Anschubfinanzierungen bei der Etablierung von Carsharing-Modellen unterstützt.
  8. Eine nachhaltige Städtebauförderung ermöglicht es den Kommunen, Innenstädte und Dorfzentren attraktiver zu gestalten.
  9. Die Möglichkeiten der Städtebauförderung werden genutzt und in der Förderung wird dort ein Schwerpunkt gesetzt.
  10. Die Kommunen werden mit gezielten Förderprogrammen und Anreizen beim Flächenmanagement unterstützt.
  11. Stadtplanung wird neu gedacht, zum Beispiel durch ein Förderprogramm für die kleinparzellige Vergabe von Baugrundstücken in den Kommunen.
  12. Kommunale Gebietskörperschaften und Unternehmen werden in ihrer Vorreiterrolle zum Klimaschutz gestärkt und durch geeignete Förderprogramme unterstützt.
  13. Den öffentlichen Gesundheitsdienst personell, finanziell und technisch auskömmlich ausstatten.
Mehr Rechte oder Angebote 10
Weniger Pflichten 2
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 12
Weniger Geld 3
Mehr Pflichten 19
  1. Gemeinsam mit den Kommunen wird die Vereinbarkeit von Familie und Beruf weiter gefördert.
  2. Der weitere Ausbau von Naturkindertagesstätten wird gemeinsam mit Kommunen und Verbänden gefördert.
  3. In erster Linie unterstützen die kreisfreien Städte und Kreise die beruflichen Schulen bei der Ausstattung.
  4. Mit den Kommunen werden Vereinbarungen zur Bereitstellung geeigneter Flächen für den studentischen Wohnungsbau getroffen.
  5. Den Aufbau der Wasserrettung gemeinsam mit Kommunen, Feuerwehren und Hilfsorganisationen fortsetzen.
  6. Gemeinsam mit den Kommunen werden Lösungen entwickelt und Präventionsmaßnahmen eingeführt.
  7. Kommunale Wärme- und Kältepläne sorgen für eine passgenaue Strategie für eine klimaneutrale Wärmeversorgung in Städten und Kommunen.
  8. Kommunen sollen voneinander lernen und gemeinsame Wärmepläne realisieren, um der Klimaneutralität näherzukommen.
  9. Kommunale Wärme- und Kältepläne sollen flächendeckend zum Einsatz kommen.
  10. Kommunale Wärme- und Kältepläne schaffen mittelfristig passgenaue Konzepte für eine klimaneutrale Wärmeversorgung.
  11. Zur Verbesserung der Barrierefreiheit und für eine inklusive Gesellschaft wird ein Unterstützungssystem von Bund, Ländern und Kommunen aufgebaut.
  12. Ein gemeinsames Onlineverbraucherportal von Land, Kreisen, Kommunen und Verbraucherzentrale einrichten.
  13. Dem Mangel an Pflegefamilien mit Werbestrategien in Zusammenarbeit mit den Jugendämtern entgegenwirken.
  14. Gemeinsam mit den Jugendämtern Werbestrategien zur Anwerbung weiterer Pflegefamilien entwickeln.
  15. Gemeinsam mit den Kreisen Schleswig-Flensburg und Nordfriesland ein neues Frauenhaus schaffen.
  16. Mit den Kommunen auch abseits der Ballungszentren wird erörtert, wie ein flächendeckendes Angebot geschaffen werden kann.
  17. In den Kommunen finden landesweit Einbürgerungsfeiern zur Verleihung der deutschen Staatsbürgerschaft statt.
  18. Mit den Kommunen wird ein Matching-Fonds für die Kulturförderung eingerichtet.
  19. Auf kommunaler Ebene werden Kulturentwicklungspläne aufgestellt.
Grüne 402445
Mehr Geld 28
  1. Die Kommunen bei der Schulbauplanung unterstützen und dafür einen Stellenpool für Planung, Durchführung und Vergabe der Schulbaumodernisierung bereitstellen.
  2. Leerstandsabgaben in den Kommunen fördern.
  3. Kommunen, auch hoch verschuldete, durch zusätzliche Zuschüsse bei der Ausübung ihrer Vorkaufsrechte unterstützen.
  4. Ein Bundesprogramm soll eine Anschubfinanzierung für Kommunen bereitstellen, die eine Pflegebedarfsplanung aufbauen.
  5. Für die Aufnahme einen fairen Finanzierungsausgleich für die Kommunen schaffen.
  6. Die personelle Ausstattung der Allgemeinen Sozialen Dienste der Jugendämter auf kommunaler Ebene spürbar verbessern.
  7. Für die fachliche Zusammenarbeit von Kommunen mit Partnerkommunen des globalen Südens die notwendigen Ressourcen bereitstellen.
  8. Das Projekt „Nachhaltiges Flächenmanagement“ und den Baulandfonds fortführen und ausbauen.
  9. Öffentliche Einrichtungen wie Feuerwehrgerätehäuser, Schulen und Rathäuser für Stromausfälle ausrüsten.
  10. Die Sanierung von Feuerwehrgerätehäusern über GAK-Mittel weiter fördern.
  11. Den Neubau von Feuerwehrgerätehäusern über GAK-Mittel fördern.
  12. Ein Sondervermögen Klimaneutrale Kommune zur Stärkung des kommunalen Klimaschutzes einrichten.
  13. Das Sondervermögen zur Kofinanzierung von Bundesförderprojekten und für eine eigene Landesförderrichtlinie für kommunalen Klimaschutz einsetzen.
  14. Einen revolvierenden Fonds einrichten, auf den kommunale Klimaschutzmanager*innen zugreifen können.
  15. Den Kommunen erlauben, eigene Einnahmen über eine Nahverkehrsabgabe zu erheben.
  16. Mittel des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes auch für die Reaktivierung kommunaler Bahnstrecken einsetzen.
  17. Höherwertige ÖPNV-Systeme in den Kommunen ergänzend zum Bund mit Landesmitteln fördern.
  18. Kommunale Radverkehrsinfrastrukturen in die Investitionsoffensive einbeziehen.
  19. Ein Förderprogramm für überdachte, ebenerdige und abschließbare Fahrradabstellanlagen in Kommunen auflegen.
  20. Ein Förderprogramm für ökologische und insektenfreundliche Beleuchtung von Rad- und Fußwegen auflegen.
  21. Für zwei Jahre Mittel für ein Aktionsprogramm zu kommunaler Zeitpolitik bereitstellen.
  22. Ein Konzept entwickeln, um Kommunalinvestitionen wie Schul- und Wohnungsbau über Investitionsgesellschaften zu finanzieren.
  23. Den Kommunen Investitionsspielräume verschaffen.
  24. Kommunen von günstigen Kapitalmarktbedingungen profitieren lassen, um kommunale Investitionsstaus abzubauen.
  25. Bei einer Reform des kommunalen Finanzausgleichs Anreize für Natur- und Klimaschutz schaffen.
  26. Einen bundesweiten Altschuldentilgungsfonds für Kommunen einrichten.
  27. Einen Schwerpunkt auf einen Investitionsschub für die Kommunen setzen.
  28. Kommunen in den Bereichen Schule, sozialer Wohnungsbau und Wärmewende über Investitionsgesellschaften unterstützen.
Mehr Rechte oder Angebote 17
  1. Die Wettbewerbsgleichheit zwischen Kommunen und privaten Investor*innen fördern.
  2. Kommunen die Möglichkeit geben, Startkapital in Bodenfonds einzubringen.
  3. Den Kommunen eine verbindliche Pflegebedarfsplanung ermöglichen, um das Pflegeangebot vor Ort auszubauen.
  4. Die Aufnahmebereitschaft und Mitsprache der Kommunen in politischen Entscheidungsprozessen stärker berücksichtigen.
  5. Einen Flächen-Zertifikate-Handel nach dem Vorschlag des Umweltbundesamtes einführen.
  6. Mehr Modellprojekte der Energieversorgung auf kommunaler Ebene ermöglichen.
  7. Bürger*innengenossenschaften und Kommunen den Einstieg in die Strom- und Wärmeversorgung samt Speichern und Schnellladepunkten erleichtern.
  8. Ein landesweites Solardachkataster entwickeln und Kommunen, Wirtschaft und Bürger*innen öffentlich zugänglich machen.
  9. Den Kommunen gesetzlich neue Möglichkeiten für solidarische Mobilitätsangebote wie einen Mobilitätspass eröffnen.
  10. Den Kommunen erlauben, eigene Einnahmen über eine Nahverkehrsabgabe zu erheben.
  11. Landtagsausschüssen und kommunalen Gremien digitale Sitzungen auch außerhalb von Notlagen ermöglichen.
  12. Sitzungen von Landtagsausschüssen und kommunalen Gremien auch in hybrider Form ermöglichen.
  13. Digitalen und hybriden Sitzungen erlauben, rechtskräftige Beschlüsse zu fassen.
  14. Neue landesrechtliche Möglichkeiten schaffen, damit Kommunen gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum vorgehen können.
  15. Bürger*innenräte können per Beschluss von Landtag und Kommunen sowie durch Volksinitiative oder Bürger*innenbegehren einberufen werden.
  16. Kommunen unter Kommunalaufsicht mehr Möglichkeiten für nachhaltige Investitionen geben.
  17. Beim Altschuldentilgungsfonds die Schuldenstände von Kommunen und Ländern gemeinsam betrachten.
Weniger Pflichten 2
Ohne klare Richtung 24
  1. Für die Kommunen Handlungsempfehlungen zur Kindertagespflege erarbeiten.
  2. Kommunen bei der Nutzung der Instrumente des Baulandmobilisierungsgesetzes unterstützen.
  3. Kommunen mit positiven Anreizen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ermutigen und dabei unterstützen.
  4. Verlässliche Unterstützungsstrukturen des Landes für die aufnehmenden Kommunen bereitstellen.
  5. Kommunen bei sozialraumorientierten Konzepten und Sozialraumanalysen unterstützen und fördern.
  6. Die Stadt Neustadt beim Aufbau eines Gedenkortes für den Untergang der Cap Arcona unterstützen.
  7. Die Stadt Mölln und den Verein Miteinander Leben bei der Konzeption eines Gedenk- und Lernortes unterstützen.
  8. Städte und Kommunen dabei unterstützen, Flächen zur Wiederaufforstung zu gewinnen.
  9. Prüfen, ob verbindliche Flächenkontingente für Kreise und Kommunen festgelegt werden müssen.
  10. Kommunen, die die allgemeine Wertstofftonne einführen wollen, bei Verhandlungen mit dem Dualen System Deutschland unterstützen.
  11. Kommunen aktiv bei Konzepten zum Flächenrecycling unterstützen.
  12. Städte, Kommunen und Gemeinden beim Aufbau von Klimabüros, Klimaschutzbeauftragten, Klima-Scouts oder Klimabeiräten unterstützen.
  13. Kommunen und Projektierer mit Leitfäden für gute fachliche Praxis bei der Ausgestaltung von Solarparks unterstützen.
  14. Kommunen bei der Entwicklung von Wasserstoffinfrastruktur für Industrieansiedlungen unterstützen.
  15. Neue Gasinfrastrukturen nur dann als zukunftsfähig ansehen, wenn sie der Nutzung erneuerbarer Energien dienen.
  16. Landesweit regionale Klimaschutzagenturen aufbauen, die Kommunen bei Wärmeplänen und Klimaschutz fachlich unterstützen.
  17. Initiativen der Wärme- und Kälteplanung in Kommunen und Quartieren aktiv unterstützen.
  18. Die Personalausstattung der Energie- und Klimaschutzinitiative verbessern, damit Kommunen die Hilfsangebote besser nutzen können.
  19. Die Kommunen beim Bau barrierefreier und breiter Fußwege unterstützen.
  20. Kommunale Modellversuche mit flächendeckendem Tempo 30 unterstützen.
  21. Kommunen, Kommunalbetriebe und Bauhöfe bei einer artenfreundlichen Pflege von Grünflächen, Straßenbegleitgrün und Knicks unterstützen.
  22. Kommunen bei Maßnahmen gegen Zeitkonflikte und für eine gerechtere Verteilung zeitlicher Ressourcen unterstützen.
  23. In jeder mittelgroßen Kommune gibt es eine Schwimmhalle.
  24. Über die Vertretung im Europäischen Ausschuss der Regionen die Beteiligung von Regionen, Städten und Kommunen an der europäischen Politik wahrnehmen.
Weniger Geld 3
Mehr Pflichten 39
  1. Die Eingliederungshilfe der Kreise und die Familienzentren in das traumapädagogische Angebot konzeptionell einbinden.
  2. Büchereien in ländlichen Räumen gemeinsam mit den Kommunen zu Medienkompetenzzentren und „offenen Büchereien“ ausbauen.
  3. Gemeinsam mit Kreisen und Kommunen Konzepte für die Rückgewinnung gebrauchter mineralischer Rohstoffe entwickeln und umsetzen.
  4. Beim Städtebau und bei kommunalen Infrastrukturvorhaben höhere Recyclingquoten erreichen.
  5. Innenentwicklung, Innenverdichtung, Flächenrecycling und Mehrgeschossbau Vorrang vor der Neuausweisung von Flächen geben.
  6. Jede Kommune soll eine Baumschutzsatzung nach dem Hamburger Modell haben.
  7. Mehr Kommunen sollen die Kosten für Verhütungsmittel übernehmen.
  8. Gemeinsam mit den Kommunen ein Förderprogramm für eine ökologische, regionale und gesunde Versorgung auflegen.
  9. Den verstärkten Einsatz von Streetworker*innen durch Kommunen begrüßen.
  10. Die Einsetzung hauptamtlicher Beauftragter für Menschen mit Behinderungen in den Kommunen fördern.
  11. In allen Unterkünften von Land und Kommunen Schutzkonzepte und Schutzstrukturen für vulnerable Gruppen einführen.
  12. Gemeinsam mit den Kommunen allen Eltern Zugang zu einem Hilfsnetzwerk aus Kitas, Ganztag, Vereinen und Familienangeboten ermöglichen.
  13. Gemeinsam mit den Kommunen konkrete Qualitätsstandards für die Personalbemessung einführen.
  14. Qualifizierte Beratungsangebote zu geschlechtlicher Vielfalt gemeinsam mit den Kommunen ausbauen, besonders in ländlichen Räumen.
  15. Mit dem Investitionsprogramm des Landes gemeinsam mit den Kommunen den Sanierungsstau bei den Theatern abbauen.
  16. Schwimmvereine gemeinsam mit den Kommunen bei Ausbildung und Bezahlung von Schwimmtrainer*innen unterstützen.
  17. Klimapartnerschaften auf kommunaler Ebene ins Leben rufen.
  18. Eine Klimapartnerschaft zwischen Schleswig-Holstein und einem anderen Land gründen und möglichst viele Kommunen einbeziehen.
  19. Auf kommunaler Ebene verbindliche Baumschutzsatzungen einführen.
  20. Städte und Gemeinden sollen verstärkte Promenaden oder Flutschutztore planen.
  21. Gemeinsam mit den Kommunen ein Beratungsangebot für regionalspezifische Klimaanpassung schaffen.
  22. Land und Kommunen sollen beim Aufbau von Dach-Solaranlagen vorangehen.
  23. Die Erstellung von Wärmeplänen für alle Kommunen verpflichtend machen.
  24. Klimaschutz zur Pflichtaufgabe für alle Kommunen machen.
  25. Neubaugebiete grundsätzlich mit einer CO2-neutralen Nahwärmeversorgung planen.
  26. Technologische Pilotprojekte über eine Innovationsklausel ermöglichen und gemeinsam mit Bund und Kommunen fördern.
  27. Neue größere Gewerbegebiete und Logistikzentren an einen Gleisanschluss binden.
  28. Die Förderfähigkeit von Radverkehrsinfrastrukturen an die aktuellen Empfehlungen für Radverkehrsanlagen binden.
  29. Bei der Planung neuer Gewerbegebiete Radwege berücksichtigen.
  30. Gemeinsam mit den Kommunen einen Praxisleitfaden Taubenmanagement entwickeln.
  31. Gemeinsam mit Kommunen und IT-Wirtschaft eine Initiative für mehr Green IT starten.
  32. Eine familien- und generationsgerechte Stadtplanung in kommunaler Verantwortung umsetzen.
  33. Gemeinsam mit den Kommunen weitere Gemeinschaftsräume zur Begegnung in ländlich geprägten Räumen schaffen.
  34. Gemeinsam mit den Kommunen für eine bessere Verkehrslenkung sorgen.
  35. Regierung, Parlament und Kommunalvertretungen müssen sich mit den Ergebnissen der Bürger*innenräte befassen, ohne ihnen folgen zu müssen.
  36. Kinder und Jugendliche verbindlich über Beiräte oder Beauftragte bei den Kommunalvertretungen beteiligen.
  37. Menschen mit Behinderungen verbindlich an der kommunalen Ebene beteiligen.
  38. In den Kommunen Partnerschaften für Demokratie etablieren und die kommunalpräventiven Räte darum erweitern.
  39. Ein landesweites kommunales Monitoring über Alltagsrassismus mit wissenschaftlicher Begleitung durchführen.
SPD 231429
Mehr Geld 15
  1. Sicherstellen, dass Land, Kommunen und Unternehmen die Mittel von Bund und EU voll ausschöpfen können.
  2. Kommunen, Stadtwerke, Eigentümer und Genossenschaften beim Bau und Betrieb von Wärmenetzen finanziell fördern.
  3. Die Kreise bei der Erarbeitung von Katastrophenschutzkonzepten finanziell unterstützen.
  4. Einen Altschuldenfonds auf Bundesebene für finanzschwache Kommunen schaffen.
  5. Die Konsolidierungshilfen für finanzschwache Kommunen über 2024 hinaus fortsetzen.
  6. Den kommunalen Finanzausgleich bei den Gemeindeaufgaben um den Durchschnitt der Straßenausbaubeiträge von 2016 bis 2018 abzüglich bisheriger Landeskompensationen entlasten.
  7. Städte und Gemeinden finanziell und fachlich bei qualifizierten Mietspiegeln unterstützen.
  8. Gelder für kommunale Wohnungstauschagenturen bereitstellen.
  9. Kommunale Kreditaufnahmen für Ankauf und Bebauung von Grundstücken vorrangig zulassen und nicht kürzen.
  10. Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Deutsche Bahn und Gebäudemanagement sollen Kommunen entbehrliche Grundstücke schneller und günstiger anbieten.
  11. Ein Förderprogramm für Kommunen zu Mobility as a Service als Ergänzung des Nahverkehrs auflegen.
  12. Den kommunalen Finanzausgleich um den Durchschnittswert der Straßenausbaubeiträge von 2016 bis 2018 entlasten.
  13. Die Kommunen bei der Bereitstellung der Sportinfrastruktur finanziell unterstützen.
  14. Kommunale Sportstätten, Sportstättenbau und -sanierung sowie Schwimmhallen und Schwimmbäder schwerpunktmäßig fördern.
  15. Die Fördermöglichkeiten für Sportstätten stärker an den tatsächlichen Bedarfen der Kommunen ausrichten.
Mehr Rechte oder Angebote 16
  1. Kommunale Investitionen auf Basis der Doppik ermöglichen.
  2. Örtliche und kommunale Beteiligungsmöglichkeiten am Ausbau der erneuerbaren Energien unterstützen.
  3. Eine vom Land getragene Umsetzungsinfrastruktur mit standardisierten Lösungen für Wärmenetze aufbauen.
  4. Kommunen sollen in Gebieten mit Wohnraummangel Baugebote leichter festlegen und durchsetzen können.
  5. Den Kommunen über ein Wohnraumaufsichts- und Wohnraumschutzgesetz ermöglichen, gegen Verfall und Verwahrlosung von Wohnraum vorzugehen.
  6. Städten mit angespannten Wohnungsmärkten erlauben, im gesamten Gemeindegebiet ihr Vorkaufsrecht für brachliegende oder unbebaute Grundstücke auszuüben.
  7. Kommunen ermöglichen, Bauland für junges Wohnen auszuweisen.
  8. Ein Wohnraumaufsichts- und Wohnraumschutzgesetz schaffen, mit dem Kommunen Verfall und Verwahrlosung von Wohnraum bekämpfen können.
  9. Kommunen ermöglichen, unzumutbare Mängel an Mietwohnungen auf Kosten der Eigentümer zu beseitigen.
  10. Kommunale Kreditaufnahmen für Ankauf und Bebauung von Grundstücken vorrangig zulassen und nicht kürzen.
  11. Kommunale Bodenbevorratung wieder ermöglichen.
  12. Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Deutsche Bahn und Gebäudemanagement sollen Kommunen entbehrliche Grundstücke schneller und günstiger anbieten.
  13. Kommunen per Verordnung die Anwendung der erweiterten Instrumente des Baulandmobilisierungsgesetzes ermöglichen.
  14. Eine Satzungsermächtigung zur Erweiterung der gemeindlichen Vorkaufsrechte schaffen.
  15. Die Anwendung des Baugebots für unbebaute Grundstücke erleichtern.
  16. Gemeinsam mit den Kommunen ein Programm Demokratische Gemeinde 2030 zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung entwickeln.
Teils begünstigend, teils belastend 1
Ohne klare Richtung 13
Weniger Geld 1
Mehr Pflichten 22
  1. Verbindliche Genehmigungskriterien des Landes für die kommunale Entscheidung über Photovoltaikflächen einführen.
  2. Gemeinsam mit den Kommunen in aktuelle und künftige digitale Infrastruktur investieren.
  3. Sicherheitskooperationen von Polizei, kommunalem Ordnungsdienst und lokalen Einrichtungen für auf örtliche Probleme abgestimmte Lösungen nutzen.
  4. Dort, wo der Markt nicht liefert, gemeinsam mit den Kommunen in digitale Infrastruktur investieren.
  5. Wieder mehr Krankenhäuser in öffentlicher oder kommunaler Trägerschaft führen.
  6. Gesundheitsplanerinnen und Gesundheitsplaner auf kommunaler Ebene sollen Bedarfe ermitteln und Konzepte anstoßen.
  7. Bedarfe und Entwicklungspläne für ältere Menschen regelmäßig gemeinsam mit Seniorenräten, Kommunen, Kirchen, Verbänden und Wissenschaft überprüfen.
  8. Gemeinsam mit Kommunen und Pflegekassen präventive Hausbesuche für Menschen ab 75 Jahren einführen.
  9. Qualitätsstandards für Ausstattung, Eingruppierung und Freistellung von Gleichstellungsbeauftragten festlegen.
  10. Gleichstellungsbeauftragte ab 10.000 Einwohnern hauptamtlich in Vollzeit mit adäquater Ausstattung und Vertretungsregelung anstellen.
  11. Mit Kommunen und Trägern eine Ausbauoffensive für U3- und Ü3-Plätze vereinbaren.
  12. Land und Kommunen sollen allen Kindern bereits in der Grundschule Schwimmunterricht sichern.
  13. Die Arbeitsbedingungen in der allgemeinen Weiterbildung gemeinsam mit freien Trägern und Kommunen verbessern.
  14. Kommunen sollen durch ihre Planung ausreichend Wohnraum für alle Einkommensgruppen und schutzbedürftige Gruppen sichern.
  15. Das Land investiert gemeinsam mit Kommunen und Genossenschaften in die Entwicklung neuer Orte und Stadtteile.
  16. Gemeinsam mit Kommunen und Wohnungswirtschaft die Orte mit dem dringendsten Wohnraumbedarf ermitteln.
  17. Beim Verkauf kommunaler Wohnungen gemeinwohlorientierte Kriterien berücksichtigen.
  18. Gemeinsam mit den Kommunen Konzepte und Planungen zum Ausgleich von Naturschutz, Wohnungsbau, Gewerbe und Landwirtschaft entwickeln.
  19. Gemeinsam mit den Kommunen ein 365-Euro-Ticket für Kinder und Jugendliche einführen.
  20. Die kommunale Mitwirkung an der Minderheitenpolitik vertiefen, besonders bei Sprache und Kultur im öffentlichen Raum.
  21. Haushaltskonsolidierung von Land und Kommunen über Einsparungen im Kulturetat ausschließen.
  22. Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an Planungsprozessen nach Paragraph 47f der Gemeindeordnung konsequent umsetzen.
FDP 161418
Mehr Geld 15
Mehr Rechte oder Angebote 3
Bleibt wie bisher 8
Ohne klare Richtung 6
Weniger Geld 2
Mehr Pflichten 14
SSW 17611
Mehr Geld 6
Mehr Rechte oder Angebote 5
Weniger Pflichten 1
Bleibt wie bisher 3
Ohne klare Richtung 3
Weniger Geld 2
Mehr Pflichten 15
AfD 222
Linke 221425
Mehr Geld 17
  1. Landesinvestitionen machen die Gesundheitsversorgung unabhängig von der Kassenlage der Kommunen.
  2. Das Land legt einen Bodenfonds auf, der Kommunen bei der Ausübung ihrer Vorkaufsrechte finanziell unterstützt.
  3. Es werden Arbeitsplätze in sozialen Einrichtungen, Kitas, Schulen, Kultur, kommunalen Diensten und im ökologischen Umbau geschaffen.
  4. Das Land finanziert mehr Personal in den kommunalen Verwaltungen und bei freien Trägern.
  5. Landkreise und Kommunen werden bei Investitionen in die Kinderbetreuungsinfrastruktur unbürokratisch unterstützt.
  6. Das Land unterstützt Kreise und kreisfreie Städte als Aufgabenträger des Nahverkehrs finanziell stärker.
  7. Das Land unterstützt Kreise und kreisfreie Städte finanziell bei der (Wieder-)Einführung von Straßenbahnen.
  8. Das Land unterstützt die Kommunen finanziell bei Aufbau und Wartung der Radverkehrsinfrastruktur.
  9. Das Land unterstützt die Kommunen finanziell bei einer sozial-ökologischen Verkehrswende.
  10. Das Land fördert kommunale Vorhaben zu Energiesparen und Energieeffizienz, etwa die Sanierung öffentlicher Gebäude.
  11. Das Land stellt den Kommunen Mittel für ausreichende Warn- und Rettungssysteme bei Extremwetter bereit.
  12. Das Land bezuschusst kommunale Stadtplanungsmaßnahmen, die den öffentlichen Raum für Frauen sicherer machen, etwa Beleuchtungskonzepte.
  13. Kreise, Städte und Gemeinden sollen mehr Geld und Personal für Unterbringung, Beratung und Integration von Geflüchteten erhalten.
  14. Die kommunale Selbstverwaltung soll durch mehr Geld und erweiterte Befugnisse mehr Handlungsspielraum erhalten.
  15. Ein Landesförderprogramm soll Kommunen bei Sanierung und Erhalt der Sportinfrastruktur unterstützen.
  16. Den Kommunen wird diese Open-Source-Prüfung als kostenneutrale Beratungsdienstleistung angeboten.
  17. Kommunen erhalten mehr Geld, um Einrichtungen für Sozialarbeit und Quartiersmanagement zu unterhalten.
Mehr Rechte oder Angebote 9
Weniger Pflichten 1
Teils begünstigend, teils belastend 1
Bleibt wie bisher 3
Ohne klare Richtung 10
Weniger Geld 2
Weniger Rechte oder Angebote 1
Mehr Pflichten 19
  1. Kommunen und Land bauen eigene Wind-, Solar- und Biomassekraftwerke.
  2. Gemeinsam mit den Kommunen, die sich zu sicheren Häfen erklärt haben, werden möglichst viele Menschen aufgenommen.
  3. Kinder- und Jugendarbeit wird kommunale Pflichtaufgabe.
  4. Das Land unterstützt Kreise und kreisfreie Städte bei der Erstellung qualifizierter Mietspiegel und fordert diese ein.
  5. Alle Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern erstellen einen qualifizierten Mietspiegel.
  6. Mit den Kommunen wird ein Plan gegen den Wildwuchs neuer Hotels entwickelt.
  7. Landkreise und kreisfreie Städte erstellen und evaluieren ein Konzept gegen Diskriminierung und Mobbing.
  8. Landkreise und Kommunen führen verpflichtende Vertretungsmodelle für den Krankheitsfall von Kindertagespflegepersonen ein.
  9. In allen Kommunen über 5000 Einwohner und auf Landesebene werden stimm- und antragsberechtigte Kinder- und Jugendbeiräte verpflichtend eingerichtet.
  10. Mitarbeitende stationärer Jugendhilfeeinrichtungen erhalten in wichtigen Angelegenheiten des Kindes ein dem Vormund mindestens gleichwertiges Mitspracherecht beim Jugendamt.
  11. Land und Kommunen schaffen die Infrastruktur, um Personenverkehr vom Auto auf den Umweltverbund zu verlagern.
  12. Der Radverkehr wird Pflichtaufgabe der Kommunen.
  13. Kommunales Energiemanagement wird für Kommunen ab einer bestimmten Größe verpflichtend.
  14. Neue Gewerbegebiete werden nur noch auf Konversionsflächen ausgewiesen.
  15. Die Klimaschutzkonzepte von Land, Kreisen, kreisfreien Städten und Kommunen werden fortgeschrieben und verzahnt.
  16. Kommunale Gleichstellungsbeauftragte werden nur noch hauptamtlich bestellt.
  17. Die Beratungsstellen werden vollständig von Land und Kreisen finanziert.
  18. Änderungen der Landes- und Kommunalverfassungen, des Landeswahlgesetzes und des Volksabstimmungsgesetzes sollen per obligatorischem Volksentscheid bestätigt werden müssen.
  19. Kultur soll als Pflichtaufgabe von Land, Kreisen und Gemeinden in der Landesverfassung verankert werden.
FW ​812
Mehr Geld 10
Mehr Rechte oder Angebote 3
Teils begünstigend, teils belastend 2
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 5
Koalitionsvertrag 302355
Mehr Geld 29
  1. Angestrebt wird eine partnerschaftliche Kooperation mit den Kommunen über einen Matching-Fonds.
  2. Gemeinsam mit den Kommunen wird geprüft, ob finanzschwächere Kommunen durch einen Ausgleichsmechanismus unterstützt werden können.
  3. Angestrebt wird eine partnerschaftliche Kooperation mit den Kommunen über einen Matching-Fonds.
  4. Gemeinsam mit den Kommunen wird geprüft, ob finanzschwächere Kommunen durch einen Ausgleichsmechanismus unterstützt werden können.
  5. Kommunen sollen für Leerstand von Wohn- und Gewerbeimmobilien eine Leerstandsabgabe erheben können.
  6. Für das Programm „Neue Perspektive Wohnen“ werden mehr Mittel bereitgestellt.
  7. Geprüft wird, die Landesförderung für kommunales Flächenmanagement zusätzlich für Mittelstädte zu öffnen.
  8. Geprüft wird, interkommunale Kooperationen beim Flächenmanagement in der Förderung zu berücksichtigen.
  9. Eine gut ausgestattete Städtebauförderung soll den Kommunen eine nachhaltige und attraktive Stadtentwicklung ermöglichen.
  10. Funktionale und finanzielle Anreize für freiwillige Gemeindezusammenschlüsse werden entwickelt.
  11. Mittel des EU-Programms ELER und der Städtebauförderung werden stärker für die Belebung von Dorf- und Ortskernen eingesetzt, um Zersiedelung entgegenzuwirken.
  12. Sanierung und Modernisierung von Feuerwehrgerätehäusern durch die Kommunen werden stärker unterstützt, unter anderem mit GAK-Mitteln.
  13. Das Förderprogramm für die Sanierung von Feuerwehrgerätehäusern wird fortgesetzt.
  14. Für kontinuierliche Beratung und Vernetzung zur Klimaanpassung werden Ressourcen bereitgestellt.
  15. Ein Sondervermögen Klimaneutrale Kommune wird eingerichtet.
  16. Das Sondervermögen dient auch der Kofinanzierung von EU- und Bundesförderprojekten und einer Landesförderrichtlinie für kommunalen Klimaschutz.
  17. Die Mittel des Sondervermögens werden vorwiegend für Maßnahmen der Wärmewende eingesetzt.
  18. Die EU-Kohäsionsfonds sollen für gemeinsame Innovationsprojekte der Metropolregion Hamburg geöffnet werden.
  19. Kommunale und betriebliche Leuchtturmprojekte werden gezielt als Initialinvestitionen angesiedelt.
  20. Das Förderprogramm Lebendige Zentren soll über die bisher geplante Förderdauer hinaus fortgeführt werden.
  21. Der Mobilitätspakt mit den Kommunen wird finanziell ausgestattet, etwa für Mobilitätsgarantie und vergünstigte Tickets.
  22. Kommunale Mobilitätswendeinfrastrukturen wie Mobilitätsstationen, Bike-Boxen und Fahrradservicestationen werden gefördert.
  23. Die Kommunen werden durch landesweite Partnerschaften und Anschubfinanzierungen bei der Etablierung von Carsharing-Modellen unterstützt.
  24. Bei Realisierung eines Meeresvisualisierungszentrums wird die Landesliegenschaft GEOMAR/Westufer unentgeltlich der Landeshauptstadt Kiel überlassen.
  25. Das Land setzt sich für einen bundesweiten Altschuldentilgungsfonds für Kommunen ein und unterstützt entsprechende Bundesratsinitiativen.
  26. Das Land setzt sich dafür ein, dass der Bund die Finanzausstattung der Kommunen stärkt.
  27. Ein Fonds für kommunalen Klimaschutz und Wärmewende wird aufgelegt und schrittweise ausgestattet.
  28. Die Kommunen sollen leistungsstark und eigenverantwortlich sein und angemessen finanziell ausgestattet werden.
  29. Die ab 2024 freiwerdenden 30 Millionen Euro Konsolidierungshilfen werden in einen Vorwegabzug für klimafreundliche Mobilität im ÖPNV überführt.
Mehr Rechte oder Angebote 26
  1. Ein Wohnraumschutzgesetz wird eingeführt, mit dem Kommunen gegen Missstände und drohende Verwahrlosung von Wohngebäuden vorgehen können.
  2. Es werden ordnungsrechtliche Grundlagen etwa für Bußgelder bei Missständen an Wohngebäuden geschaffen.
  3. Geprüft wird eine landesgesetzliche Grundlage, mit der Kommunen die Nutzung von Wohnraum zu anderen als Wohnzwecken untersagen können, wenn die Wohnraumversorgung besonders gefährdet ist.
  4. Kommunen sollen in besonders angespannten Wohnlagen eine Höchstdauer von sechs Monaten für Leerstand festlegen können.
  5. Kommunen sollen für Leerstand von Wohn- und Gewerbeimmobilien eine Leerstandsabgabe erheben können.
  6. Nachverdichtung, Flächenrecycling und Wettbewerbsgleichheit zwischen Kommunen und privaten Investierenden werden weiter gefördert.
  7. Kommunen sollen Grundstücke, Baulanderschließungen und Immobilien für sozialen und genossenschaftlichen Wohnungsbau erwerben können.
  8. Mieteinnahmen aus Bodenfonds sollen für neue Projekte genutzt werden können statt für kommunale Pflichtaufgaben.
  9. Geprüft wird, die Landesförderung für kommunales Flächenmanagement zusätzlich für Mittelstädte zu öffnen.
  10. Geprüft wird, interkommunale Kooperationen beim Flächenmanagement in der Förderung zu berücksichtigen.
  11. Kommunen sollen ihre Vorkaufsrechte aktiv nutzen können.
  12. Kommunen werden bei der Nutzung der Instrumente des Baulandmobilisierungsgesetzes unterstützt.
  13. Die kommunalen Einflussmöglichkeiten und die Planungshoheit werden gestärkt.
  14. Durch neue Formen und Kombinationen von Erbbaurecht und Konzeptvergabe wird der Einfluss der Kommunen auf die Grundstücksnutzung gestärkt.
  15. Es wird Rechtssicherheit für Beschlussfassungen in digitalen und hybriden Sitzungen geschaffen.
  16. Die Gemeindeordnung soll die Einrichtung von Beiräten für gesellschaftlich bedeutsame Belange ermöglichen.
  17. Gemeinsam mit dem Landessportverband wird regelmäßig der Landeswettbewerb „Sportlichste Kommune“ ausgerufen.
  18. Es wird geprüft, welche landesrechtlichen Änderungen die Einrichtung kommunaler Waffenverbotszonen erleichtern.
  19. Ein Klimaanpassungs-Expertennetzwerk aus Kommunen, Wirtschaft, Zivilgesellschaft und Forschung wird einberufen.
  20. Kommunen erhalten erweiterte Gestaltungsmöglichkeiten wie Querungshilfen an Landesstraßen zur Verkehrssicherheit.
  21. Regionale und kommunale Ebenen sollen im europäischen Gesetzgebungsprozess eine stärkere Rolle erhalten.
  22. Die Beteiligung von Kreisen, Städten und Gemeinden an der europäischen Politik wird über den Ausschuss der Regionen verstärkt wahrgenommen.
  23. Neue Beteiligungsformate für Kommunen in der Europapolitik werden entwickelt.
  24. Bei Realisierung eines Meeresvisualisierungszentrums wird die Landesliegenschaft GEOMAR/Westufer unentgeltlich der Landeshauptstadt Kiel überlassen.
  25. Die Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik ermöglicht Kommunen Entnahmen aus Ergebnisrücklage und allgemeiner Rücklage, sofern eine angemessene Eigenkapitalquote gewahrt ist.
  26. Kommunen können mehr Investitionsmittel einplanen, als voraussichtlich im Vollzug umgesetzt werden.
Weniger Pflichten 7
Teils begünstigend, teils belastend 1
Bleibt wie bisher 6
Ohne klare Richtung 16
  1. Mit den Kommunen werden Gespräche über die gemeinsame Finanzierung und die Bemessungsgrundlagen der Schulsozialarbeit geführt.
  2. Es wird geprüft, ob Kommunen stärker beim Erhalt von Denkmalen unterstützt werden können.
  3. Die Jugendämter werden bei der Gewinnung weiterer Pflegefamilien unterstützt.
  4. Auch die Kommunen tragen Verantwortung dafür, Inklusion als Querschnittsthema zu denken.
  5. Die Erstellung qualifizierter Mietspiegel für Gemeinden über 50.000 Einwohner wird gefördert.
  6. Die Kommunen werden beim Vorhalten moderner und sicherer Einsatzmittel für den Brandschutz unterstützt.
  7. Die Kommunen werden bei Planung und Neubau von Feuerwehrgerätehäusern weitestgehend unterstützt.
  8. Kommunen, die mehr Geflüchtete als ihre Quote aufnehmen wollen, werden unterstützt.
  9. Kommunale Solarkataster werden vom Land fachlich unterstützt.
  10. Zuordnung und Verteilung der Gewerbesteuer im Offshore-Windbereich werden überprüft und gegebenenfalls neu geregelt.
  11. Tragfähige Organisationsstrukturen, Investitionen in kommunale Infrastruktur und Leuchtturmprojekte gelten als entscheidende Erfolgsfaktoren der Tourismusentwicklung.
  12. Für größere Ansiedlungs- und Planungsprojekte wird ein Expertenpool aufgebaut, der Kommunen berät und unterstützt.
  13. Die Landesverkehrswacht und Rad.SH werden für mehr Verkehrssicherheit und die Beratung der Kommunen gestärkt.
  14. Die Kommunen erhalten eine Handreichung zu Gestaltungsmöglichkeiten beim Ausbau ihrer Radinfrastruktur.
  15. Bei einem Altschuldentilgungsfonds werden die Schuldenstände von Kommunen und Ländern gemeinsam betrachtet, um eine Benachteiligung schleswig-holsteinischer Kommunen zu vermeiden.
  16. Die Kommunalaufsichten arbeiten stärker unterstützend und beratend mit den Kommunen zusammen.
Weniger Rechte oder Angebote 1
Mehr Pflichten 30
  1. Schulen sollen gemeinsam mit den Kommunen zu modernen Lern- und Lebensorten werden, bei Schulbau, digitaler Infrastruktur und multiprofessionellen Teams.
  2. Die digitale Ausstattung der Schulen wird gemeinsam mit Bund und Kommunen weiter ausgebaut.
  3. Gemeinsam mit Bund und Kommunen wird sichergestellt, dass der Rechtsanspruch auf Ganztag ab dem Schuljahr 2026/27 aufwachsend gewährleistet werden kann.
  4. Gemeinsam mit den Kommunen wird geprüft, wie dänische Kindergärten, Schulen und Jugendeinrichtungen gleichgestellt werden können.
  5. Mit den Schulträgern wird ein Konzept für die räumliche und personelle Ausstattung des Ganztags erarbeitet.
  6. Mit den Schulträgern an der Westküste wird über eine ausgewogene regionale Verteilung von Schulangeboten und Abschlussoptionen gesprochen.
  7. Ein stärkeres Engagement des Landes bei der Schulassistenz setzt eine zwischen Land, Kreisen und Kommunen geeinte Datengrundlage zur Schulbegleitung und einen gemeinsamen Qualitätsrahmen voraus.
  8. Gemeinsam mit den Hochschulstädten wird mehr günstiger studentischer Wohnraum geschaffen.
  9. Künstlerhäuser werden gemeinsam mit den Kommunen unterstützt.
  10. Das Land unterstützt Initiativen zur Neuentwicklung Dritter Orte landesweit in Kooperation mit den Kommunen.
  11. Das Land sichert gemeinsam mit Bund und Kommunen den Bau einer neuen Spielstätte des Landestheaters im Kulturhaus auf der Freiheit in Schleswig.
  12. Das Land sichert gemeinsam mit Bund und Kommunen die Modernisierung der öffentlichen Theater in Kiel und Lübeck.
  13. Das Land sichert gemeinsam mit Bund und Kommunen den Neubau der Tribüne der Eutiner Festspiele.
  14. Für die Weiterentwicklung der Grenzdokumentationsstätte Schlutup werden auf Grundlage einer Machbarkeitsstudie gemeinsam mit Lübeck Mittel bereitgestellt.
  15. Mit den Kreisen Schleswig-Flensburg und Nordfriesland wird ein neues Frauenhaus geschaffen.
  16. Gemeinsam mit den Kommunen soll ein flächendeckendes Angebot im Land geschaffen werden.
  17. Mit Rohstoffwirtschaft, Bund, Kreisen und Kommunen werden Konzepte zur Rückgewinnung gebrauchter mineralischer Rohstoffe entwickelt und umgesetzt.
  18. Sport wird als Soll-Aufgabe in der Gemeindeordnung verankert.
  19. Gemeinsam mit den Kommunen sollen besonders in ländlichen Räumen weitere Gemeinschaftsräume für Begegnung geschaffen werden.
  20. Die Befugnisse des Kommunalen Ordnungsdienstes zur Mitführung von Hilfsmitteln des unmittelbaren Zwangs werden rechtlich ausgestaltet und streng begrenzt.
  21. Mit den unteren Katastrophenschutzbehörden wird ein Pakt für den Bevölkerungsschutz angestrebt, in dem Land und Kommunen ihre jeweiligen Beiträge vereinbaren.
  22. In den Kommunen werden landesweit Einbürgerungsfeiern durchgeführt.
  23. Die kommunale Planung von Wärmenetzen auf Basis erneuerbarer Energien wird weiter vorangebracht.
  24. Kommunale Wärme- und Kältepläne sollen mittelfristig passgenaue Konzepte für eine klimaneutrale Wärmeversorgung schaffen.
  25. Kommunen sollen bei der Wärmeplanung voneinander lernen und gemeinsame Pläne umsetzen.
  26. Mit den Kommunen wird ein besseres Verkehrs- und Besuchermanagement gegen Überlastung touristischer Orte und ökologisch sensibler Gebiete geschaffen.
  27. Die Sanierung der Altlasten am Wikingeck in Schleswig soll von Bund, Land und Kommune gemeinsam getragen werden.
  28. Ortsumgehungen im vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans werden gemeinsam mit den Kommunen umgesetzt.
  29. Büchereien im ländlichen Raum werden gemeinsam mit den Kommunen nach dänischem Vorbild zu Medienkompetenzzentren und offenen Büchereien ausgebaut.
  30. Die Kommunen werden ermutigt, bestehende Partnerschaften auszubauen.
Grüne, Programmentwurf zur Landtagswahl 2027 503450
Mehr Geld 20
  1. Investitionen in Bildung, Klimaschutz, Wohnen und Kommunen werden unter anderem durch mehr Steuergerechtigkeit bei sehr großen Vermögen gegenfinanziert.
  2. Die praxisintegrierte Erzieherausbildung soll im Meister-BAföG gleichwertig anerkannt werden.
  3. Der Bund stellt finanzielle Mittel bereit, um Kommunen mit Schulungen und Musterlösungen zur Barrierefreiheit zu unterstützen.
  4. Kommunale Integrationsarbeit braucht stabile, von Aufnahmezahlen unabhängige Strukturen, verlässliche Finanzierung, kultursensible Regeldienste, vollständige Digitalisierung und gut erreichbare Angebote.
  5. Die kommunalen Zuwanderungs- und Einwanderungsbehörden sollen personell gestärkt werden.
  6. Die Sportstättenförderung soll bürokratiearm und fair sein, den Sanierungsstau abbauen und kleinere Kommunen bei großen Investitionen nicht allein lassen.
  7. Kreise und Gemeinden erhalten eine zweckgebundene Schlüsselzuweisung für Klimaschutz und Klimaanpassung.
  8. Der Kommunalfonds soll zur Kofinanzierung von Bundesförderprogrammen und als eigene Landesförderrichtlinie für kommunalen Klimaschutz dienen.
  9. Der Bund soll die Mittel des Sondervermögens für den Bevölkerungsschutz in ausreichender Höhe zweckgebunden an Länder und Kommunen weitergeben.
  10. Kommunen werden dabei unterstützt, Dorfkümmerer dauerhaft anzustellen und zu finanzieren.
  11. Das Konnexitätsprinzip soll zwischen Bund, Ländern und Kommunen konsequent gelten, sodass wer Aufgaben überträgt, sie auch finanziert.
  12. Wer den Kommunen Aufgaben vorgibt, trägt die Kosten, besonders bei stark steigenden Kosten.
  13. Ein bundesweiter Altschuldentilgungsfonds für Kommunen wird eingerichtet.
  14. Innovative Finanzierungsinstrumente wie eine Fondslösung mit externem Eigenkapital für die Wärmewende erweitern den finanziellen Spielraum der Kommunen.
  15. Die Regionen erhalten eine verlässliche Förderung, die in Gemeinden, auf Höfen und in Initiativen vor Ort ankommt.
  16. Die Ladeinfrastruktur für emissionsfreie Busse wird gefördert.
  17. Kreise und Kommunen werden beim Ausbau und der Sanierung von Radwegen mit niedrigschwelligen Förderprogrammen und Fachberatung unterstützt.
  18. Das Land stellt Beratung, Bürgschaften und Fördermittel für eine aktive Bodenpolitik bereit.
  19. Kommunen werden beim Ausbau von Housing-First-Projekten mit Unterstützung und Fördermitteln unterstützt.
  20. Die Städtebauförderung soll konsequent für eine nachhaltige und klimaresiliente Entwicklung von Orten und Städten genutzt werden.
Mehr Rechte oder Angebote 25
  1. Datenschutzrechtliche Rahmenbedingungen werden so angepasst, dass ein Informationsaustausch zwischen Kita, Schule, Ärztinnen und Ärzten, Begleitungsangeboten und Jugendamt möglich ist.
  2. Die Kommunen sollen eine bessere Steuerungskompetenz für die pflegerische Versorgung vor Ort erhalten.
  3. Kommunen erhalten eine Opt-out-Möglichkeit bei der Bezahlkarte für Geflüchtete.
  4. Die Kommunen erhalten eine konkrete Opt-out-Option bei der Bezahlkarte.
  5. Die Migrationspolitik wird gemeinsam mit Kreisen, Städten, Ämtern und Gemeinden gestaltet.
  6. Modelle des lokalen Stromdirektbezugs sollen für Bürgerinnen und Bürger erleichtert und für Kommunen und Unternehmen nutzbar gemacht werden.
  7. Zur Stärkung der Finanzierung der Stadtwerke wird das kommunale Haushaltsrecht modernisiert.
  8. Förderprogramme für Bio-Lebensmittel in der Außer-Haus-Versorgung werden sichtbarer gemacht.
  9. Das Land geht mit seinen Bio-Förderprogrammen aktiv auf Kommunen, Wohlfahrtsverbände und Caterer zu.
  10. Landtag, Kommunalvertretungen, Volksinitiativen und Bürgerbegehren sollen Bürgerräte einberufen können.
  11. Kommunen erhalten die gesetzliche Möglichkeit, bei Bürgermeisterwahlen ein integriertes Präferenzwahlsystem mit Ersatzstimme statt Stichwahl einzuführen.
  12. Bei der Altschuldenlösung werden die Schuldenstände von Kommunen und Ländern gemeinsam betrachtet.
  13. Die flexiblere kommunale Investitionsfinanzierung wird gemeinsam mit den Kommunen fortgeführt, etwa mit dem Modell der kommunalen Konzernfinanzierung.
  14. Die Kommunen gestalten Digitalisierungsprozesse als gleichberechtigte Partner von Anfang an mit.
  15. Kommunen sollen bei regionalen Entscheidungen frühzeitig und wirksam eingebunden werden.
  16. Regionale Zusammenarbeit soll kommunalpolitische Mitgestaltung, Transparenz und Verbindlichkeit einschließen.
  17. Die Obergrenze von 90 Euro jährlich für Bewohnerparkausweise wird abgeschafft.
  18. Der Einsatz von KI wird gemeinsam mit Kommunen, sozialen Trägern und der Zivilgesellschaft gestaltet.
  19. Auf Bundesebene werden rechtliche Grundlagen für einen Mietendeckel durch Länder und Kommunen unterstützt.
  20. Kommunale Vorkaufsrechte werden gestärkt.
  21. Das Wohnraumschutzgesetz wird so weiterentwickelt, dass Kommunen eine landesgesetzliche Ermächtigungsgrundlage zur Bekämpfung von Leerstand erhalten.
  22. Kommunen sollen Abgaben auf dauerhaften, spekulativen Leerstand von Wohnraum und Grundstücken erheben können.
  23. Die Zweckentfremdungssatzung als Instrument wird gestärkt.
  24. Zur Bekämpfung von Bodenspekulation werden kommunale Vorkaufsrechte gestärkt.
  25. Kommunale Vorkaufsrechte werden gestärkt.
Weniger Pflichten 9
Bleibt wie bisher 8
Ohne klare Richtung 26
  1. Das Land unterstützt Kreise und kreisfreie Städte besser bei der Kita-Bedarfsplanung, um den Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz zu sichern.
  2. Kommunen werden beim Aufbau, Erhalt und der Modernisierung von Jugendhäusern und Jugendtreffs gezielt unterstützt.
  3. Kommunen werden bei der Entwicklung kommunaler Präventionskonzepte unterstützt.
  4. Kommunen werden beim Aufbau von Drogenkonsumräumen unterstützt.
  5. Das Land berät Kommunen und Zivilgesellschaft bei der Umwandlung leerstehender Immobilien, Schulen, Bibliotheken und Dorfgemeinschaftshäuser in offene Kulturorte.
  6. Langfristig soll die Musikschulfinanzierung zu je einem Drittel von Land, Kommunen und Elternbeiträgen getragen werden.
  7. Kommunen, die integrierte Nachtleben- und Nachtkulturkonzepte mit lokalen Nachtforen, sicheren Heimwegen und Strategien gegen Nutzungskonflikte entwickeln, werden vom Land unterstützt.
  8. Schleswig-Holstein soll zu einem der bewegungsfreundlichsten Länder Deutschlands werden.
  9. Kommunen und Vereine werden dabei unterstützt, Sporthallen, Sportplätze, Laufbahnen und Schulhöfe außerhalb regulärer Nutzungszeiten für selbstorganisierte Bewegung zu öffnen.
  10. Ein Landesprogramm „Offene Sporthallen“ unterstützt Kommunen, Schul- und Vereinssporthallen außerhalb regulärer Zeiten flexibel und niedrigschwellig für alle zu öffnen.
  11. Kommunen werden bei der Entwicklung einer digitalen Buchungsplattform für Sporthallen unterstützt.
  12. Kommunen werden bei der Installation moderner Zutritts- und Schließtechnik für Sporthallen unterstützt.
  13. Kommunen werden bei Sicherheits- und Haftungsfragen der Hallenöffnung unterstützt.
  14. Netzbetreiber, Stadtwerke und Kommunen werden beim Ausstieg aus den Gasverteilnetzen unterstützt.
  15. Eine starke Klimaschutz-Beratungslandschaft für Kommunen, Bürger, Unternehmen, Forschung und Wissenschaft wird angestrebt.
  16. Mit einer Landesoffensive für 100 lebendige Fließgewässer und Seen bis 2035 werden Verbände, Landwirtschaft, Kommunen und Unternehmen zur Mitwirkung eingeladen.
  17. Die Kommunen in der Eider-Treene-Sorge-Region werden lebendig gehalten.
  18. Das Land unterstützt Kommunen bei Stadttierkonzepten durch Leitlinien und fachliche Beratung.
  19. Kommunale Verwaltungen werden stärker dabei unterstützt, ihre Beschaffung an ökologischen, sozialen und menschenrechtlichen Standards auszurichten.
  20. Kommunen werden beim Eingehen von Städtepartnerschaften mit anderen europäischen Städten unterstützt.
  21. Kommunen werden beim Aufbau von Zero-Waste-Strategien unterstützt.
  22. Kommunen werden bei Verhandlungen mit global tätigen Konzernen unterstützt.
  23. Die Kreise werden bei der Umstellung ihrer Busflotten auf emissionsfreie Antriebe unterstützt.
  24. Kommunen werden ermutigt und unterstützt, eigene Fediverse-Instanzen als digitale Begegnungsräume vor Ort aufzubauen.
  25. Kommunen, Wohnungsunternehmen und Genossenschaften werden bei der Umwandlung von Leerstand unterstützt.
  26. Kommunen erhalten Beratungsangebote für eine vorausschauende Bodenpolitik.
Weniger Geld 4
Mehr Pflichten 49
  1. Mit Trägern und Kommunen soll eine Deckelung der Essensbeiträge in Kitas entwickelt werden.
  2. Gemeinsam mit Kommunen und Vereinen sollen ausreichende Schwimmbadkapazitäten gesichert werden.
  3. Ein verbindlicher Rahmen für die Schulbauplanung berücksichtigt Barrierefreiheit, Differenzierungsräume und Förderbedarfe von Anfang an.
  4. Bei Schulneubauten und Sanierungen werden inklusive Standards berücksichtigt.
  5. Mit den Kommunen wird ermittelt, wie eine landesweite Schulbauberatung Schulträger bei pädagogisch passender Planung unterstützen kann.
  6. Das Recht auf einen kommunalen Jugendbeirat wird verbindlich verankert.
  7. Das Modellprojekt „Kommunale Präventionsketten“ wird nach den Erfahrungen der Modellkommunen schrittweise landesweit ausgeweitet.
  8. Gemeinsam mit Kommunen und Kreisen werden wohnortnahe Angebote zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf geschaffen.
  9. Abgebende Jugendämter werden bundesgesetzlich verpflichtet, die Jugendämter am Unterbringungsort über dort lebende junge Menschen zu informieren.
  10. Abgebende Jugendämter anderer Bundesländer werden verpflichtet, regelmäßig Hilfeplangespräche vor Ort in Schleswig-Holstein zu führen.
  11. Aufsuchende Angebote für von sozialer Isolation bedrohte Menschen werden durch kommunale Träger und freie Wohlfahrtspflege ausgebaut.
  12. Der Übergang aus psychiatrischen Einrichtungen und dem Maßregelvollzug in die Eingliederungshilfe wird über ein verzahntes Entlassmanagement mit Kliniken und Kommunen gesichert.
  13. Sozialpsychiatrische Verbünde werden landesweit ermöglicht, damit Kliniken, Dienste und Kommunen verbindlich zusammenarbeiten.
  14. Gemeinsam mit den Kommunen werden ausreichend ambulant betreute Wohngemeinschaften und besondere Wohnformen für Menschen nach psychiatrischer Behandlung geschaffen.
  15. Gemeinsam mit den Kommunen werden Wohn- und Betreuungsangebote für die Zeit nach der Entlassung aus dem Maßregelvollzug geschaffen.
  16. Investitionen in Krankenhäuser werden gemeinsam mit den Kommunen über Kredite finanziert, um Sanierungsstau sowie energetische Sanierung und Klimatisierung anzugehen.
  17. Medizinische Versorgungszentren werden gemeinsam mit Kommunen und Kassenärztlicher Vereinigung dort gefördert, wo die Versorgung sonst nicht gesichert ist.
  18. Die kommunale Pflegeplanung wird verbindlicher und bildet regionale Bedarfe konsequent ab.
  19. Caring Communities werden gemeinsam mit den Kommunen in die Breite getragen.
  20. Präventive Hausbesuche werden gemeinsam mit den Kommunen landesweit ermöglicht.
  21. Die 200 zusätzlichen, mit 30 Millionen Euro finanzierten Frauenhausplätze sollen zügig mit den Kommunen im ganzen Land umgesetzt werden.
  22. Das Landesantidiskriminierungsgesetz wird auf die kommunale Ebene ausgeweitet.
  23. Das Landesantidiskriminierungsgesetz wird auf die kommunale Ebene ausgeweitet.
  24. Ausländer- und Zuwanderungsbehörden der Kreise und kreisfreien Städte sollen proaktiv über aufenthaltsrechtliche Perspektiven beraten und gut erreichbar sein.
  25. Die Bedeutung der Kultur als Teil der Daseinsvorsorge wird für Land und Kommunen in einer Kulturgesetzgebung verbindlich festgeschrieben.
  26. Nach dem Vorbild des Kulturspeichers sollen mit Kommunen und Zivilgesellschaft ähnliche Einrichtungen im ganzen Land aufgebaut werden, vor allem im ländlichen Raum.
  27. Gemeinsam mit den Kommunen werden bezahlbare Ateliers und Produktionsräume gesichert.
  28. Mit den Kommunen wird eine landeseinheitliche, paritätisch finanzierte Sportstättenplanung und -förderung eingeführt, die Förderprogramme anderer Ebenen einschließt.
  29. Die Öffnung der Sporthallen wird gemeinsam mit Schulen, Kommunen und Sportvereinen organisiert.
  30. Gemeinsam mit Kommunen und Vereinen werden klare Regelungen für Nutzungszeiten, Haftung und Instandhaltung geöffneter Sportstätten entwickelt.
  31. Kompensation für Eingriffe in die Natur soll am Ort der Beeinträchtigung in Zusammenarbeit mit Kommunen und Naturschutzverbänden erfolgen.
  32. Alle Kommunen sollen verpflichtend Baumschutzsatzungen einführen.
  33. Kommunen entwickeln verbindliche Stadttierkonzepte und setzen sie um.
  34. Kommunen werden dabei unterstützt, den Zero-Waste-Ansatz in ihrer Stadtentwicklung zu verankern.
  35. Das Land schafft Rahmenbedingungen und unterstützt Städte und Gemeinden bei der Entwicklung und Umsetzung von Zero-Waste-Strategien.
  36. Land und Kommunen vergeben öffentliche Mittel nur an Unternehmen, die faire Löhne und tarifliche Standards einhalten.
  37. Ein Tariftreue- und Vergabegesetz wird wieder eingeführt, sodass Aufträge von Land und Kommunen nur an Unternehmen mit fairen tariflichen Arbeitsbedingungen gehen.
  38. Das Pilotprojekt zur Mobilitätsgarantie in der Schleiregion wird ausgewertet und mit den Kommunen fortgeführt.
  39. Alle Kreise erstellen verbindliche Mobilitätspläne zur Stärkung von Fuß-, Rad- und öffentlichem Nahverkehr.
  40. Menschen mit Behinderungen sollen rechtzeitig und umfassend an kommunalen Bauprojekten mitwirken können.
  41. Modellprojekte mit Architekturhochschulen, Kommunen und zivilgesellschaftlichen Initiativen sollen nachhaltige Nachnutzung erproben.
  42. Die Förderung lokaler gemeinnütziger Wohnungsbaugenossenschaften wird über die Landesentwicklungsgesellschaft gestärkt und gemeinsam mit den Kommunen ausgebaut.
  43. Kommunen werden bei einer verbindlichen Pflegebedarfsplanung unterstützt, die ambulante und gemeinschaftliche Wohnformen in der Quartiersentwicklung verankert.
  44. Mit Kommunen, Genossenschaften und sozialen Trägern werden Tausch- und Beratungsstrukturen für den Wechsel aus großen Wohnungen in gemeinschaftliche oder altersgerechte Wohnformen aufgebaut.
  45. Mit Betroffenen, sozialen Trägern und Kommunen sollen Lösungen entwickelt werden, die Obdachlosigkeit frühzeitig verhindern.
  46. Gemeinsam mit den Kommunen wird ein Programm zur Entsiegelung von Schulhöfen aufgelegt.
  47. Städtebauliche Fördermittel werden künftig nur noch für Vorhaben gewährt, die etwa das Schwammstadtprinzip umsetzen.
  48. Sparsamer Umgang mit Flächen wird Voraussetzung für jede städtebauliche Förderung.
  49. Städtebauliche Verkehrsplanungen werden auf nachhaltige Mobilität mit Fuß-, Rad- und Nahverkehr, Radwegen und Ladesäulen ausgerichtet.

Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht

KI-Hinweis

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