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Kinder und Jugendliche

Personen: was die Programme zur Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.

Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Nordrhein-Westfalen

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Programme zur Landtagswahl 2027

Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten oder begünstigen. Die Programme sind unterschiedlich lang; den Anteil am Programm zeigt der Balken beim Darüberfahren. Auf ein Programm klicken, um seine Forderungen zu sehen.
CDU 11437
Mehr Rechte oder Angebote 37
  1. Mit den Kommunen soll ein Frühwarnsystem gegen das Abrutschen von Kindern und Jugendlichen in Kriminalität und Extremismus aufgebaut werden.
  2. Die Zahl der betreuten Wohngruppen in Justizvollzugsanstalten wird erhöht.
  3. Modellprojekte für Familienhäuser werden als neue Vollzugsform nach dänischem Vorbild eingeführt.
  4. Kinder und Jugendliche sollen verlässliche Ansprechpartner im Internet haben.
  5. Der verantwortungsvolle Umgang Heranwachsender mit sozialen Netzwerken wird gefördert.
  6. Initiativen für einen besseren technischen Jugendmedienschutz werden unterstützt.
  7. Kinder und Jugendliche sollen über Gefahren im Internet, Tätertricks und die Verbreitung von Bildmaterial aufgeklärt werden.
  8. Ansprechpartner und Initiativen für den Jugendschutz im Netz sollen unterstützt, ausgeweitet und bekannter gemacht werden.
  9. Die Schwelle für den Anwendungsbereich der Vorsorgemaßnahmen des Jugendschutzgesetzes soll abgesenkt werden.
  10. Verfahren vor dem Familiengericht sollen beschleunigt werden, damit Kinder schnell eine klare Perspektive erhalten.
  11. Eine gute und bezahlbare frühkindliche Bildung mit ausreichend Plätzen wird geschaffen.
  12. Vernetztes Kinderspielzeug soll Daten nur nach ausdrücklicher Zustimmung der Erziehungsberechtigten übertragen dürfen.
  13. Kinderarmut soll bekämpft werden.
  14. Ausreichend Betreuungsplätze und mehr Fachkräfte für Kitas und Kindertagespflege sollen geschaffen werden.
  15. Die offene Kinder- und Jugendarbeit soll gestärkt werden.
  16. Mit den Kommunen soll ein Sonderprogramm zur Sanierung von Spiel- und Bolzplätzen aufgelegt werden.
  17. Eine Agenda gegen Kinderarmut durch Arbeit der Eltern wird auf den Weg gebracht.
  18. Die bestehenden Maßnahmen gegen Kinderarmut werden weiterentwickelt.
  19. Die Kita-Platz-Ausbaugarantie wird fortgesetzt.
  20. Die MINT-Förderung in Kitas wird verstärkt.
  21. Der Kinder- und Jugendförderplan des Landes wird weiter gestärkt.
  22. Der Schwerpunkt Aufholen nach Corona wird in den Kinder- und Jugendförderplan aufgenommen.
  23. Die mentale Gesundheit von Kindern und Jugendlichen soll ein Schwerpunkt der Förderung sein.
  24. Eine Sonderförderung für Ferienfreizeiten soll jungen Menschen nach der Pandemie Gemeinschaftserlebnisse ermöglichen.
  25. Ein Sonderprogramm zur Ertüchtigung von Kinder- und Jugendhäusern wird aufgelegt.
  26. Frühkindliche Bildung mit ausreichend Plätzen und flexiblen Betreuungszeiten wird geschaffen.
  27. Schon in Kitas soll zur Überwindung von Geschlechterklischees beigetragen werden.
  28. Jedes Kind soll ein digitales Endgerät erhalten.
  29. Die frühkindliche Förderung zur Schulvorbereitung wird intensiviert.
  30. Grund- und Notfallversorgung, Geburtshilfe sowie Kinder- und Jugendmedizin stehen flächendeckend und wohnortnah zur Verfügung.
  31. Angebote kultureller Bildung werden von der Kita bis zu älteren Menschen erweitert.
  32. Ein Aktionsplan „Schwimmen lernen in Nordrhein-Westfalen 2022-2027“ wird gestartet.
  33. An Hochschulen wird mit den Jugendämtern ein flexibles und verlässliches Kinderbetreuungsangebot geschaffen.
  34. Eine Verpflichtung zur Kinderbetreuung in den Landesbehörden wird geprüft.
  35. Im Kinder- und Jugendförderplan werden Demokratie und Mitbestimmung verstärkt gefördert.
  36. Initiativen für Medienkompetenz von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen werden gestärkt und vernetzt.
  37. Die Rolle der Landesanstalt für Medien beim Jugendmedienschutz und gegen Hatespeech und Desinformation wird gestärkt.
Bleibt wie bisher 3
Ohne klare Richtung 11
Mehr Pflichten 1
SPD ​959
Mehr Geld 7
Mehr Rechte oder Angebote 56
  1. Besonders begabte Kinder werden gefördert.
  2. Das Bildungssystem wird an den individuellen Bedürfnissen jedes Kindes ausgerichtet.
  3. Ein Anspruch auf einen Bildungslotsen ab der Geburt wird geschaffen.
  4. Kommunen werden bei der Entwicklung einer Gesamtstrategie für das Wohlergehen von Kindern, Jugendlichen und Familien unterstützt.
  5. Ergänzende Kinderbetreuung in Randzeiten soll im häuslichen Umfeld stattfinden.
  6. Frühförderstellen werden ausgebaut.
  7. Ein Gesetz für frühkindliche Bildung regelt die Finanzierung von Kitas und Kindertagespflege und einen verbesserten Kind-Fachkraft-Schlüssel.
  8. Der Sozialindex wird so weiterentwickelt, dass Kitas mit besonders hohem Unterstützungsbedarf mehr Personal erhalten.
  9. Kitas werden bedarfsgerecht ausgebaut.
  10. Für jedes Kind wird ein passendes Betreuungsangebot geschaffen.
  11. Die unterjährige Kita-Aufnahme passend zum Ende von Elterngeld oder Elternzeit wird sichergestellt.
  12. Ein Kita-Zukunftsgesetz mit dem Kindeswohl im Mittelpunkt wird geschaffen.
  13. Kitas erhalten eine Einrichtungsfinanzierung mit einem verbesserten, an realen Öffnungszeiten orientierten Personalschlüssel.
  14. Der Stichtag ist nicht mehr das einzige Kriterium für eine frühere oder spätere Einschulung.
  15. Beurteilungen von Eltern, Kinderärzten, Erziehern und Psychologen sollen eine spätere Einschulung ermöglichen können.
  16. Schule, Ganztag und Familienzentrum werden verknüpft, um Bildung, Erziehung und Betreuung zu verbinden.
  17. Schutzkonzepte werden gemeinsam mit Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen und Bildungsinstitutionen entwickelt.
  18. Kinder und Jugendliche sollen an Entscheidungsprozessen beteiligt werden.
  19. Für Kinder und Jugendliche werden niedrigschwellige Beteiligungsformate geschaffen.
  20. In Gesetzgebungsverfahren wird ein Kinder- und Jugendcheck eingeführt.
  21. Hürden aus unterschiedlichen Ausgangssituationen von Kindern werden beseitigt.
  22. Familienzentren werden an allen Grundschulen ermöglicht.
  23. Jedes Kind wird entsprechend seinen Talenten gefördert und gefordert.
  24. Jedes Kind erhält einen Anspruch auf ein Bildungslotsen-Angebot.
  25. Bildungseinrichtungen mit Kindern in instabilen Lebenslagen erhalten mehr Personal durch Fachkräfte und multiprofessionelle Teams.
  26. Das Mittagessen in Bildungseinrichtungen wird nach dem Standard der Deutschen Gesellschaft für Ernährung zubereitet.
  27. Für Kinder, deren Eltern es sich nicht leisten können, ist das Mittagessen in Bildungseinrichtungen kostenfrei.
  28. Kinder erhalten Zugang zu Vereinen und Bibliotheken ohne finanzielle Hürden.
  29. Jedes Kind erhält bis zum Ende der Schulzeit einen kostenfreien Büchereiausweis.
  30. Gesetze werden auch danach bewertet, wie sie Kinder betreffen.
  31. Gesetzgebungsvorhaben werden künftig auf ihre Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche geprüft.
  32. Mit einer Potenzialanalyse werden die Begabungen der Kinder eingeschätzt, um sie gezielt zu fördern.
  33. Die Krankenhausplanung stellt eine wohnortnahe kinderchirurgische Grundversorgung für Kinder sicher.
  34. Die Zahl der ambulanten Therapieplätze und Klinikplätze, auch in der Kinder- und Jugendpsychiatrie, wird erhöht.
  35. Pflegende Kinder und Jugendliche erhalten gezielte Beratung, Unterstützung und Information.
  36. Ein Landesprogramm „1.000 Spielplätze in Nordrhein-Westfalen“ wird aufgelegt.
  37. Kinder und Jugendliche werden an der Entwicklung neuer Spiel- und Freizeitflächen beteiligt.
  38. Politische Bildung beginnt in der Kita, wird in allen Schulformen fortgesetzt und ist fester Bestandteil der Weiterbildung.
  39. Förderrichtlinien der politischen Bildung werden so angepasst, dass Projekte mit Teilnehmenden ab 14 Jahren gefördert werden können.
  40. Das aktive Wahlalter bei Landtagswahlen wird auf 16 Jahre gesenkt.
  41. Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in den Kommunen wird verpflichtend.
  42. Für die Kinder- und Jugendbeteiligung wird keine feste Form vorgegeben, sondern das Erproben vielfältiger Formen angeregt.
  43. Ein modernes Vergaberecht schließt Kinderarbeit aus und berücksichtigt Nachhaltigkeit und Klimaschutz, ohne kommunale Vergabeprozesse zu verlängern.
  44. Die Cannabisfreigabe wird mit einem flächendeckenden Präventions- und Jugendschutzprogramm begleitet.
  45. Frauenberatung, Frauenhäuser und Mädchenberatung werden langfristig gesichert und barrierefrei ausgebaut.
  46. Inhaftierten mit Kindern wird in den Justizvollzugsanstalten ein Familienleben ermöglicht.
  47. Frauen werden durch bessere Kinderbetreuung und gezielte Ansprache für den Arbeitsmarkt gewonnen.
  48. Ein Landesaktionsplan zu Hilfs-, Beratungs- und Präventionsangeboten gegen Gewalt an Frauen und Mädchen wird aufgelegt.
  49. Es werden mehr barrierefreie Mädchen- und Frauenhäuser und Beratungsstellen für Frauen und Mädchen mit Behinderung geschaffen.
  50. Es gibt einen Rechtsanspruch auf kostenlose Aufnahme und Unterbringung aller schutzbedürftigen Frauen und Mädchen.
  51. Das Frauen- und Mädchenhilfesystem, insbesondere die Frauenhäuser, wird finanziell ausgebaut.
  52. Der Runde Tisch gegen Beschneidungen von Mädchen wird ausgebaut.
  53. Jugendkunstschulen werden ausgebaut.
  54. Der Schutz von Kindern und Jugendlichen im Internet und in sozialen Medien wird verbessert.
  55. Schwimmbäder werden ertüchtigt.
  56. Jedes Kind erhält ein Schwimmlernangebot in und außerhalb der Schulzeit.
Ohne klare Richtung 9
Grüne ​750
Mehr Geld 3
Mehr Rechte oder Angebote 50
  1. Es wird in Begegnungsorte wie Schulen, Schwimmbäder, Jugendzentren und öffentliche Plätze investiert.
  2. Ein vom Land getragenes kostenloses Ticket für Schülerinnen, Schüler und junge Menschen bis 18 Jahre wird eingeführt.
  3. Von der Kita bis zur Berufsschule werden Grundkenntnisse der Informatik sowie Digital-, Medien- und Quellenkompetenz besser vermittelt.
  4. Jedes Kind erhält ab dem ersten Lebensjahr ein gutes Angebot für frühkindliche Bildung, Erziehung und Betreuung.
  5. Die frühkindliche Bildung in NRW wird ausgebaut und qualitativ weiterentwickelt.
  6. Die Kindertagespflege wird bedarfsgerecht ausgebaut.
  7. Das Recht von Kindern auf gesunde Entwicklung und Beteiligung wird von Beginn an gestärkt.
  8. Einrichtungen werden dabei unterstützt, alle Kinder entsprechend ihren Bedarfen zu fördern.
  9. Die Mehrsprachigkeit von Kindern wird in Kitas gefördert.
  10. Bewegungs- und Gesundheitsförderung in Kitas, Schulen und Kindertagespflege wird gestärkt.
  11. Für Programme gesundheitlicher Bildung an Kitas und Schulen werden lokale Netzwerke mit Gesundheitsdienst, Ärzten, Krankenkassen und Sportvereinen aufgebaut.
  12. Eine hochwertige Mittagsverpflegung in Kitas und Kindertagespflege wird beitragsfrei.
  13. Die kulturelle Bildung in Kitas wird gestärkt, unabhängig vom Einkommen der Eltern.
  14. Krankheit, Urlaub und Fortbildung der Fachkräfte werden in die Personalbemessung einbezogen.
  15. Kinder und Jugendliche werden in die Gestaltung ihrer Umgebung einbezogen.
  16. Kommunen werden bei Befragungen von Kindern und Jugendlichen unterstützt.
  17. Mit Jugendverbänden und jungen Menschen wird eine Beteiligungsstrategie auf Landesebene erarbeitet.
  18. Das Wahlalter wird auf 16 Jahre abgesenkt.
  19. Nach einer Evaluation des Wahlalters 16 wird das Wahlalter gegebenenfalls weiter abgesenkt.
  20. Bewährte Projekte der Offenen Kinder- und Jugendarbeit und der Jugendverbandsarbeit werden strukturell verankert.
  21. Kommunen werden unterstützt, Kinder- und Jugendarbeit allen diskriminierungsfrei anzubieten.
  22. Familienbildung soll von Kindern, Jugendlichen und Eltern mitgestaltet werden.
  23. Die Kinderbetreuung in Randzeiten wird ausgebaut.
  24. Projekte zur Betreuung von Kindern zu Randzeiten im eigenen Zuhause werden gefördert.
  25. Für Geschwisterkinder wird eine Betreuung in Notsituationen ermöglicht, etwa wenn ein Kind ins Krankenhaus muss.
  26. Der Zugang zu beitragsfreier ganztägiger Bildung darf nicht vom Wohnort abhängen.
  27. Alle Kinder sollen an allen Schulen und Schulformen willkommen sein und zum bestmöglichen Abschluss begleitet werden.
  28. Für gute Kinderbetreuung wird gesorgt, damit Eltern arbeiten können.
  29. Ein „Pakt gegen Kinderarmut“ wird aufgelegt.
  30. Fachkräfte, Verbände und Verwaltung werden vor Ort vernetzt, um Kindern abgestimmte Hilfsangebote zu machen.
  31. Eine Kindergrundsicherung wird eingeführt.
  32. Das Land wirkt an der Umsetzung eines Kinderchancenportals mit, das Mittel für Kinder einfacher zugänglich macht.
  33. Familienberatung und -unterstützung in den Stadtteilen werden gestärkt.
  34. Mit dem Förderprogramm „Mehr Platz zum Spielen inklusiv“ können Kommunen Spielflächen erhalten und barrierefrei ausbauen.
  35. Kommunen können Bauprojekte so planen, dass Freiräume zum Spielen erhalten und verbessert werden.
  36. Das Wahlalter wird auf 16 Jahre gesenkt.
  37. Das aktive Wahlalter bei Landtagswahlen wird auf 16 Jahre gesenkt.
  38. Nach einer Evaluation soll das Wahlalter gegebenenfalls weiter abgesenkt werden.
  39. In Kitas und Schulen werden Beteiligungskonzepte verankert.
  40. Qualität und Zahl der Betreuungsplätze in Kindertagespflege, Kita und schulischer Ganztagsbetreuung werden erhöht.
  41. Bei Unterbringung und Versorgung werden die individuellen Bedürfnisse von Kindern, Familien und chronisch Kranken berücksichtigt.
  42. Für geflüchtete Frauen, Kinder und queere Menschen werden Schutzräume geschaffen.
  43. Es wird ein niedrigschwelliger Zugang zu psychischer Beratung geschaffen, besonders für Mädchen und Frauen.
  44. Begleitende Kinderbetreuung zu Integrations- und Sprachkursen wird ausgebaut.
  45. Gemeinsam mit Kommunen und Landesjugendämtern werden in ganz Nordrhein-Westfalen gleiche fachliche und personelle Standards in der Jugendhilfe durchgesetzt.
  46. Eine unabhängige Landesbeauftragtenstelle für Kinderschutz und Kinderrechte wird eingerichtet.
  47. Kindgerechte Verfahren in Justiz und Polizei werden gestärkt.
  48. Die Kinder- und Jugendarbeit bei Feuerwehren und Hilfsorganisationen wird unterstützt.
  49. Die Brandschutzerziehung wird ausgeweitet.
  50. Ein Kulturpass für Jugendliche und junge Erwachsene wird erprobt.
Ohne klare Richtung 7
FDP ​551
Mehr Geld 2
Mehr Rechte oder Angebote 50
  1. Kitas mit Öffnungszeiten, die zum Schichtdienst passen, werden ausgebaut.
  2. Die frühkindliche Bildung wird ausgebaut und gestärkt.
  3. Die Betreuungsplätze werden gemeinsam mit Kommunen und Trägern weiter ausgebaut.
  4. Sprachrückstände von Kindern infolge der Corona-Pandemie werden systematisch erfasst und durch passgenaue Sprachförderung ausgeglichen.
  5. Die alltagsintegrierte Sprachbildung in Kitas wird gestärkt.
  6. Die plusKITAS werden deutlich gestärkt, um mehr Bildungs- und Chancengerechtigkeit zu erreichen.
  7. Die Öffnungszeiten der Betreuungseinrichtungen werden flexibler und die Angebote in den Randzeiten ausgebaut.
  8. Kitas mit Übernachtbetreuung, insbesondere für Kinder von Eltern im Schichtdienst, werden bedarfsgerecht ausgebaut.
  9. Kurz- und mittelfristig wird zusätzliches Personal für die Kinderbetreuung gewonnen.
  10. Fachkräfte aus Logopädie, Ergotherapie sowie Musik- und Theaterpädagogik sollen gemeinsam mit Trägern und Gewerkschaften dauerhaft in Kitas eingesetzt werden.
  11. Frühkindliche Bildung in Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik wird gestärkt.
  12. Kindgerechte MINT-Lernangebote werden ausgebaut.
  13. Freiwillige MINT-Fortbildungen für Erzieherinnen und Erzieher werden finanziert.
  14. Kinder erhalten in der frühkindlichen Bildung erste Kompetenzen im kindgerechten Umgang mit digitalen Medien.
  15. Ganztagsfachkräfte erhalten ausreichend gemeinsame Teamzeit mit den Lehrkräften.
  16. Eine Anti-Mobbing-Offensive schützt Kinder und Jugendliche, sensibilisiert und schafft Anlaufstellen für Betroffene.
  17. Die Lehrerausbildung umfasst den Umgang mit Kindern und Jugendlichen in der Findungsphase ihrer sexuellen Orientierung und geschlechtlichen Identität.
  18. Kinder und Jugendliche sollen in der Schule zu einer souveränen und verantwortungsvollen Nutzung digitaler Medien befähigt werden.
  19. Wohnhochhäuser sollen mit Bildungs- und Teilhabeangeboten wie Kita, Quartiersmanagement und Einzelhandel verknüpft werden.
  20. Das Modell „Girls‘ und Boys‘ Day Academies“ wird für ganz Nordrhein-Westfalen weiterentwickelt.
  21. Jedem Kind werden Begegnungen mit Kunst und Kultur ermöglicht.
  22. Das passive Wahlrecht bei Kommunalwahlen wird auf 16 Jahre herabgesetzt.
  23. Das aktive Wahlrecht bei Landtagswahlen wird auf 16 Jahre herabgesetzt.
  24. Die Gemeindeordnung wird so geändert, dass Jugendliche ab 16 Jahren als sachkundige Einwohner kommunalen Ausschüssen angehören dürfen.
  25. Kommunale Kinder- und Jugendparlamente sollen ein Mitglied mit Vorschlags- und Beteiligungsrecht in den Jugendhilfeausschuss entsenden können.
  26. Kinder und Jugendliche erhalten ein verbindliches Recht, an Planungen und Vorhaben mitzuwirken, die ihre Interessen berühren.
  27. Von allen Kommunen wird erwartet, dauerhafte und verbindliche Beteiligungsstrukturen für Kinder und Jugendliche wie Kinder- und Jugendräte einzurichten.
  28. Das Programm „Sportplatz Kommune“ wird auf ganz Nordrhein-Westfalen ausgerollt, um motorischen Defiziten und Übergewicht bei Kindern zu begegnen.
  29. Mehrgleisige Möglichkeiten zur Vermittlung der Schwimmfähigkeit werden genutzt, damit alle Kinder und Jugendlichen schwimmen lernen.
  30. Ernährungsbildung soll Wissen über gesunde Ernährung vermitteln und bereits in der frühkindlichen Bildung beginnen.
  31. Kinder und Jugendliche werden verstärkt über ihre persönlichen Rechte und Grenzen informiert.
  32. Kinder und Jugendliche werden gestärkt, Verdachtsfälle und Grenzverletzungen klar zu benennen.
  33. Ansprechpersonen und niedrigschwellige Beratungsangebote werden bekannter gemacht und Handlungsmöglichkeiten vor allem im Schulbereich zugänglich gemacht.
  34. Kinder werden frühzeitig und kindgerecht, auch per Video, vernommen.
  35. Betroffene Kinder erhalten psychosoziale Prozessbegleitung.
  36. Betroffene Kinder erhalten frühzeitig therapeutische Betreuung.
  37. Mehrfache Zeugenaussagen von Kindern werden verhindert.
  38. Den Folgen der Corona-Pandemie für Kinder, Jugendliche und Familien wird mit einem Maßnahmenbündel begegnet.
  39. Das Thema psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen wird in der Familienbildung und darüber hinaus stärker verankert.
  40. Die Angebote für Chancen, Bildung und Teilhabe von Kindern werden ausgeweitet.
  41. Kinder und Jugendliche können Leistungen für Bildung und Teilhabe selbstständig abrufen.
  42. Die außerschulischen Angebote der Kinder- und Jugendarbeit werden als Bildungs- und Lernorte gestärkt.
  43. Kinder und Jugendliche erhalten flächendeckend Zugang zu vielfältigen außerschulischen Bildungsmöglichkeiten.
  44. Mentoring-Programme unterstützen Kinder und Jugendliche.
  45. Ferienfreizeiten für benachteiligte Kinder werden finanziell stärker gefördert.
  46. Außerschulische Bildungseinrichtungen wie Junior-Universitäten und Museen werden weiter unterstützt und erhalten bessere Rahmenbedingungen.
  47. Angebote zur Prävention und Gesundheitsförderung werden ab dem Kindesalter für alle Altersgruppen ausgebaut.
  48. Ergänzende Vorsorgeuntersuchungen für Kinder und Jugendliche (U10, U11, J2) werden eingeführt.
  49. Zahnärzte und pädagogische Einrichtungen werden in die Präventionsarbeit einbezogen.
  50. Kindern und Jugendlichen wird in Kindergärten, Schulen und Ausbildung ein gesunder Lebensstil vermittelt.
Weniger Pflichten 1
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 4
AfD 356
Mehr Rechte oder Angebote 6
Weniger Pflichten 1
Bleibt wie bisher 3
Ohne klare Richtung 2
Weniger Rechte oder Angebote 3
Mehr Pflichten 1
Linke 2785
Mehr Geld 7
Mehr Rechte oder Angebote 82
  1. Es gibt gute Kitas und gebührenfreie Bildung von Anfang an.
  2. Es gibt flächendeckende Betreuungsangebote für Kinder.
  3. Jedes Kind soll Zugang zu digitalen Medien erhalten.
  4. Das Land soll gesundes Essen in Kitas und Schulen in Bio-Qualität, fair und regional gehandelt finanzieren.
  5. Therapieangebote für Suchtmittel konsumierende Kinder und Jugendliche sollen flächendeckend sichergestellt werden.
  6. Ein Schul- und Kita-Gesundheitsdienst soll aufgebaut werden, dessen Fachkräfte chronisch kranke Kinder unterstützen und Prävention anbieten.
  7. Ein landesweites Konzept für kommunale Aktionspläne gegen Kinderarmut soll entwickelt und umgesetzt werden.
  8. Kommunale Kinder- und Jugendräte und Kinder- und Jugendparlamente sollen gestärkt werden.
  9. Niedrigschwellige Partizipationsprojekte für Kinder und Jugendliche sollen ausgebaut werden.
  10. Ein landesweites Konzept für kommunale Aktionspläne gegen Kinderarmut soll Kinder und Familien in benachteiligten Stadtteilen direkt vor Ort unterstützen.
  11. Kinder und Jugendliche sollen an allen sie betreffenden Belangen beteiligt werden und mitentscheiden.
  12. Selbstorganisationen von Kindern und Jugendlichen sollen gefördert werden.
  13. In Kitas und Schulen soll ein kostenloses Mittagessen eingeführt werden.
  14. Kinder und Jugendliche sollen den ÖPNV kostenlos nutzen können.
  15. Eine Landesförderung für bestehende und neue selbstverwaltete Kinder- und Jugendtreffs soll eingeführt werden.
  16. Betreute Abenteuer- und Naturspielplätze für jedes Wetter sollen eingerichtet werden.
  17. Mobile Spielbetreuung im öffentlichen Raum (Spielmobil) soll gefördert werden.
  18. Vor allem in benachteiligten Wohnvierteln sollen mehr Beratungsstellen für Familien, Kinder und Jugendliche eingerichtet werden.
  19. Mittel für eine Offensive für kind-, jugend- und familienbezogene soziale Infrastruktur sollen vornehmlich in Wohnquartiere mit vielen einkommensarmen Familien fließen.
  20. Flächendeckende Sozialarbeit in Ganztagsschulen, Familien- und Jugendzentren soll sichergestellt werden.
  21. Ein Landesprogramm für soziale Infrastruktur mit Kinder-, Jugend- und Familienbezug soll aufgelegt werden.
  22. Die offene Kinder- und Jugendarbeit soll stärker ausgebaut werden.
  23. Jugendsozialarbeit, Streetwork und offene Angebote für Jugendliche sollen ausgebaut werden.
  24. Für Kinder soll gute Ganztagsbildung sichergestellt werden.
  25. Kinder sollen bessere Bildungs-, Betreuungs- und Freizeitangebote in guten Kitas und Ganztagsschulen erhalten.
  26. Alle Bildungsangebote in Kitas und Schulen sollen gebührenfrei sein.
  27. Die Kommunen sollen so ausgestattet werden, dass die Jugendhilfe vor Ort langfristig finanziell gesichert und verbessert werden kann.
  28. Die Angebote der offenen Arbeit und der Jugendzentren sollen ausgebaut werden.
  29. Die Jugendsozialarbeit soll gestärkt werden.
  30. Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen auf Augenhöhe soll gestärkt werden.
  31. Kinder und Jugendliche sollen an allen sie betreffenden Entscheidungen vor Ort und auf Landesebene gehört und beteiligt werden.
  32. In der Kinder- und Jugendhilfe sollen aktive Mitbestimmungsstrukturen geschaffen werden.
  33. Kommunale Kinder- und Jugendräte sollen gefördert werden.
  34. Niedrigschwellige Beteiligungsprojekte für Kinder und Jugendliche sollen unterstützt werden.
  35. Beteiligungsverfahren sollen für Kinder und Jugendliche transparent und erkennbar sein.
  36. In der Kinder- und Jugendhilfe sollen unabhängige ombudsschaftliche Beratungs- und Beschwerdestellen eingerichtet werden.
  37. In allen betroffenen Ministerien sollen Arbeitsgruppen zur zügigen Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Gesetzen und Verwaltungsverfahren eingerichtet werden.
  38. In allen Bildungs- und Erziehungseinrichtungen soll Kindern und Jugendlichen eine altersgemäße Mitbestimmung ermöglicht werden.
  39. Ein kindgerechtes Beschwerdewesen soll auch kleineren Kindern ermöglichen, ihr Missfallen in der Einrichtung zu äußern.
  40. Das Recht jedes Kindes in NRW auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit soll unabhängig vom Aufenthaltsstatus verwirklicht werden.
  41. Kinderrechte sollen ins Grundgesetz aufgenommen werden.
  42. Kinderrechte sollen in die Landesverfassung aufgenommen werden.
  43. Gewaltfreie Erziehung und Erziehung zur Gewaltfreiheit sollen in Kitas und Schulen gefördert werden.
  44. Flächendeckend sollen Anti-Gewalt-Projekte mit Kindern und Jugendlichen organisiert werden.
  45. Die Kinder- und Jugendhilfe soll besser finanziert werden.
  46. Ein Sofortprogramm soll bedarfsgerechte Kapazitäten psychosozialer Unterstützung für Kinder und Jugendliche finanzieren.
  47. Die Entlassung von Kindern aus überfüllten Kinderarztpraxen mit Medikamenten wie Ritalin, damit sie in der Schule besser funktionieren, wird abgelehnt.
  48. Eltern und Kinder sollen mit Fachleuten die Ursachen von Verhaltensproblemen erforschen und gemeinsam einen therapeutischen Lösungsweg finden können.
  49. Psychotherapeutische und psychiatrische Angebote für Kinder und Jugendliche werden wohnortnah und ohne lange Wartezeiten vorgehalten.
  50. Eine landesrechtliche Richtlinie schreibt eine berufsübergreifende, koordinierte Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit komplexem Hilfebedarf vor, mit Anlaufstellen vor Ort und landesweit koordiniertem Kostenträgermanagement.
  51. Die wirksame Beteiligung von Kindern und Jugendlichen, besonders im ländlichen Raum, wird vorangetrieben.
  52. Vulnerable Gruppen und soziale Einrichtungen, besonders Menschen mit Behinderungen, Ältere und Kinder, werden in Katastrophenplänen besser berücksichtigt.
  53. Flächendeckend werden Kitas als Gemeinschaftseinrichtungen angeboten, die nicht in privater Hand sind.
  54. Kleinere Kitagruppen und multiprofessionelle Teams werden gesetzlich ermöglicht.
  55. In Kitas wird eine bessere Fachkraft-Kind-Relation umgesetzt.
  56. Kitas werden in öffentlicher statt privatgewerblicher Trägerschaft ausgebaut.
  57. Allen Kindern wird der Besuch einer öffentlich-kommunalen Kita ermöglicht.
  58. Alle Kinder im Vorschulalter erhalten Zugang zu gebührenfreien Bildungseinrichtungen.
  59. Die Kitafinanzierung wird zur Verbesserung der Qualität aufgestockt.
  60. Kinder unter drei Jahren erhalten besondere Fürsorge bei der Betreuung.
  61. Für Sonderfälle und Notsituationen werden Betreuungskonzepte über die Regelzeiten hinaus entwickelt.
  62. Die Gruppengrößen in Kitas werden verringert.
  63. Statt Sommerschließzeiten der Kitas werden flexible Urlaubszeiten eingeführt.
  64. Kitas haben flächendeckend verlässlich von 6 bis 18 Uhr geöffnet.
  65. Die UN-Kinderrechtskonvention wird vollständig umgesetzt.
  66. Statt Bildungssegregation lernen alle Kinder eines Viertels gemeinsam in einer Schule.
  67. Ganztagsplätze werden ausgebaut, damit jedes Kind bei Bedarf einen Platz erhält.
  68. Jedes Kind erhält gebührenfrei die Möglichkeit, ein Instrument zu lernen.
  69. Jedes Kind erhält eine Garantie auf einen Platz im gemeinsamen Unterricht.
  70. Sprachförderung wird für alle Kinder mit Bedarf ausgebaut, unabhängig von Herkunft und Muttersprache.
  71. Mehrsprachigkeit und deutsche Sprachentwicklung von Kindern mit anderer Familiensprache werden im Regelunterricht gezielter unterstützt.
  72. Kinder aus einkommensarmen Familien erhalten digitale Endgeräte kostenfrei und dauerhaft.
  73. Kinder mit Migrationshintergrund werden wie alle Kinder höchstmöglich qualifiziert.
  74. Sprachförderangebote werden für alle Kinder mit Bedarf bereitgestellt.
  75. Die Mehrsprachigkeit von Kindern mit Migrationshintergrund wird als Chance verstanden und gefördert.
  76. Der Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung gilt unabhängig vom Aufenthaltsstatus.
  77. Die Kapazitäten in Schulen und Kindertagesbetreuung werden stärker ausgebaut.
  78. Das Wahlalter wird für alle Wahlen auf 14 Jahre herabgesetzt.
  79. Das Wahlalter für Landtagswahlen wird auf 14 Jahre gesenkt.
  80. Kinder und Jugendliche werden zwingend beteiligt, wenn kommunale Planungen oder Vorhaben ihre Interessen berühren.
  81. Regelmäßige Besuche von Kultureinrichtungen, Denkmälern und Parkanlagen werden in Bildungspläne der Kitas und Lehrpläne der Schulen aufgenommen.
  82. Der WDR finanziert wieder anspruchsvolle Medienproduktionen für kleine Kinder.
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 6
Weniger Rechte oder Angebote 1
Mehr Pflichten 1
Koalitionsvertrag 11153
Mehr Geld 1
Mehr Rechte oder Angebote 53
  1. Der internationale Familientag am 15. Mai wird als Aktionstag mit landesweiten Veranstaltungen und einem Familien- und Kinder-Fest begangen.
  2. Alle Kinder sollen unabhängig von Herkunft und sozialem Hintergrund qualifizierte Betreuungs-, Bildungs- und Erziehungsangebote durch gut ausgebildete Fachkräfte erhalten.
  3. Bewegungsförderung wird in allen Kindertageseinrichtungen weiter unterstützt.
  4. Der Übergang von der Kindertagesbetreuung in die Schule wird weiter verbessert.
  5. Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an sie betreffenden Angelegenheiten soll verbindlich festgeschrieben werden.
  6. Geprüft wird die Einführung eines unbürokratischen Jugend-Checks, der die Folgen von Gesetzen auf Kinder und Jugendliche beurteilt.
  7. Die Dynamisierung der Mittel des Kinder- und Jugendförderplans wird fortgeschrieben.
  8. Der Kinder- und Jugendförderplan wird gezielt gestärkt und weiterentwickelt.
  9. Weil Kinder, Jugendliche und ihre Familien vielfältig sind, wird Diversitätssensibilität gestärkt.
  10. Geprüft wird, ob die Bewältigung von Corona-Folgen für Kinder und Jugendliche als Förderschwerpunkt in den Kinder- und Jugendförderplan aufgenommen werden kann.
  11. Mentale Gesundheit wird im Kinder- und Jugendförderplan stärker berücksichtigt.
  12. Ferienfreizeiten werden gestärkt, damit Kinder und Jugendliche sie unabhängig vom Elternhaus nutzen können.
  13. Der internationale Jugendaustausch wird gestärkt, damit Kinder und Jugendliche ihn unabhängig vom Elternhaus nutzen können.
  14. Kommunen sollen mit einem inklusiven Förderprogramm beim Erhalt und barrierearmen Ausbau von Spiel- und Bolzplätzen sowie Skate- und Dirtparks unterstützt werden.
  15. Angebote für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderungen sollen aus einer Hand kommen.
  16. Das Vorhaben des Bundesgesetzgebers zur Umsetzung einer inklusiven Jugendhilfe wird unterstützt.
  17. Die Stelle einer oder eines unabhängigen Beauftragten für Kinderschutz und Kinderrechte wird geschaffen.
  18. Ehrenamtliche und Fachkräfte sollen qualifiziert werden, um Kinder zu stärken und Anzeichen von Kindeswohlgefährdungen zu erkennen.
  19. Der digitale Kinder- und Jugendmedienschutz wird stärker in den Fokus gerückt.
  20. Weitere Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner sowie Initiativen für den Jugendschutz im Netz werden unterstützt.
  21. Fort- und Weiterbildungen zum Kinderschutz und zu kindgerechter Justiz werden verbindlicher verankert.
  22. Die Kompetenzen bei kindgerechten Vernehmungen werden gestärkt.
  23. Mit Verbänden, Gewerkschaften, Kommunen sowie Kindern und Jugendlichen wird ein ressortübergreifender „Pakt gegen Kinderarmut“ geschlossen.
  24. Die soziale Infrastruktur für Kinder, Jugendliche und Familien wird durch bewährte und innovative Maßnahmen gestärkt und ausgebaut.
  25. Die Kooperation von Familienzentren in Kitas und Grundschulen beim Übergang von der Kita in die Schule wird unterstützt.
  26. Der Aufbau einer Kindergrundsicherung wird unterstützt.
  27. Die „Girls´ and Boys´ Academies“ zur Berufsorientierung werden weiterentwickelt.
  28. Alle Kinder und Jugendlichen sollen nach ihren individuellen Stärken und Potenzialen gefördert werden.
  29. Bestehende Medienkompetenzangebote in Bildungseinrichtungen werden gestärkt und vernetzt.
  30. Die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen wird gefördert und ihr Schutz in der digitalen Welt gestärkt.
  31. Für frühkindliche Bildung und schulischen Ganztag wird eine Fachkräfte- und Qualitätsoffensive angestrebt.
  32. Die Beteiligung von Kindern und Eltern wird gestärkt.
  33. In Jugendhilfeeinrichtungen werden schulische Angebote ermöglicht.
  34. Eine Sport- und Schwimmoffensive für Kinder und Jugendliche wird gestartet.
  35. Kindgerechte Verfahren in Justiz und Polizei werden gestärkt.
  36. Im Strafrecht und anderen Verfahren werden Voraussetzungen für eine kind- und jugendgerechtere Justiz mit altersgerechten Vernehmungen geschaffen.
  37. Im Justizvollzug werden Modellprojekte für Familienhäuser eingerichtet.
  38. Die Angebote für inhaftierte Eltern und für Kinder von Inhaftierten werden ausgebaut.
  39. Kindgerechte Besuchszeiten, Besuchsräume und Informationen im Justizvollzug werden ausgebaut.
  40. Das aktive Wahlrecht ab 16 Jahren wird auf Landesebene eingeführt.
  41. Beim Bund werden Planungen für eine zusätzliche Finanzierungskomponente für Fachabteilungen der Kinder- und Jugendmedizin unterstützt.
  42. Die Prävention wird besonders in Schulen und Kitas in benachteiligten Stadtteilen gestärkt.
  43. Interdisziplinäre Kompetenzzentren und Ambulanzen für Langzeitfolgen von COVID-19 und ME/CFS, insbesondere für Kinder und Jugendliche, werden gefördert.
  44. Kinderbetreuung während der Kurszeiten von Sprach- und Integrationskursen wird gefördert.
  45. Erst- und Herkunftssprachen sollen möglichst früh in Schulen und Kitas angeboten werden.
  46. Bei Rückführungen hat die Wahrung des Kindeswohls Priorität.
  47. Im Einvernehmen mit dem Bund wird ein Landesaufnahmeprogramm für besonders schutzbedürftige Personen, etwa jesidische Frauen und Kinder, aufgelegt.
  48. Niedrigschwellige und intersektionale Beratung, Jugend- und Seniorenarbeit, psychosoziale Beratung und Selbsthilfegruppen vor Ort werden ausgebaut.
  49. Projekte wie Kultur und Schule, Kulturrucksack NRW und JeKits werden weiterentwickelt.
  50. Initiativen für Medienkompetenz von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen werden gemeinsam mit der Landesmedienanstalt gestärkt und vernetzt.
  51. Der Jugendmedienschutz soll verbessert werden.
  52. Mit Sport, Jugendhilfe und Kommunen wird eine Bewegungsoffensive für Kinder und Jugendliche gestartet.
  53. Der Aktionsplan Schwimmen lernen in NRW wird weiterentwickelt, damit jedes Kind sicher schwimmen kann.
Bleibt wie bisher 3
Ohne klare Richtung 8
Mehr Pflichten 1
Grüne, Programmentwurf zur Landtagswahl 2027 31670
Mehr Geld 2
Mehr Rechte oder Angebote 69
  1. Es sollen ausreichend und flexible Betreuungsplätze für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf geschaffen werden.
  2. Schulhöfe und Kitas werden mit Sonnensegeln, Bäumen, Wasserspielflächen und Begrünung zu kühleren Orten.
  3. Die ab 2030 geltenden strengeren europäischen Grenzwerte für Luftschadstoffe sollen eingehalten werden.
  4. Das Kita- und Schulkantinenprogramm nach DGE-Standards wird ausgebaut.
  5. Kinder erhalten ein bezahlbares, gesundes Mittagessen unabhängig vom Einkommen der Eltern.
  6. Kampagnen gegen Lebensmittelverschwendung, Kochkurse in Schulen und Bauernhofpädagogik werden angeboten.
  7. Frühkindliche Bildung soll bereits vor dem ersten Schultag ansetzen.
  8. In den Kitas soll es eine kontinuierliche, alltagsintegrierte Sprachbildung geben, die Entwicklungsstände früh erkennt, dokumentiert und begleitet.
  9. Der Übergang von der Kita in die Grundschule soll weiter gestärkt werden.
  10. Hürden für einen verlässlichen mehrjährigen Kita-Besuch werden abgebaut.
  11. Die Chancen-Kitas werden mit aufsuchender Sozialarbeit und gezielter Sprachförderung ausgebaut.
  12. Kitas sollen so aufgestellt werden, dass Familien sich auf die Betreuung verlassen können.
  13. Die Kita-Formel für ein bürokratiearmes, bedarfsgerechteres Finanzierungssystem mit dem Kind im Mittelpunkt soll umgesetzt werden.
  14. Finanzielle Spielräume aus Bürokratieabbau und sinkenden Kinderzahlen sollen für mehr Qualität in der frühkindlichen Bildung eingesetzt werden.
  15. Niedrigschwellige Beratung für Eltern zur Begleitung ihrer Kinder in der digitalen Welt wird ausgebaut.
  16. Der Zugang zu Familienangeboten wird erleichtert und unter Mitgestaltung von Kindern, Jugendlichen und Eltern gestaltet.
  17. Eine landesweit einheitliche Kidz-/YouthCard soll Kindern und Jugendlichen unkompliziert Zugang zu Teilhabe verschaffen.
  18. Land und Kommunen sollen die Kidz-/YouthCard um eigene Angebote wie kostenlosen Nahverkehr oder freien Museumseintritt ergänzen können.
  19. Kinderrechte sollen im Alltag von Familien, Schulen, Kitas, Vereinen und Jugendhilfe sichtbar gemacht und ihre Umsetzung gestärkt werden.
  20. Verbindliche Qualitätsstandards für Kinderschutzkonzepte werden gemeinsam mit Kindern, Jugendlichen und Eltern entwickelt.
  21. Für Ombudsstellen in der Jugendhilfe werden landesweit verbindliche Mindeststandards festgelegt: unabhängig, barrierefrei, mehrsprachig und flächendeckend erreichbar.
  22. Hilfe in Notsituationen für Kinder und Familien darf nicht an der Finanzkraft einer Kommune scheitern.
  23. Die Stelle der unabhängigen Beauftragten für Kinderschutz und Kinderrechte soll zu einer starken, sichtbaren Anlaufstelle für Kinder und Jugendliche weiterentwickelt werden.
  24. Die Beauftragte für Kinderschutz und Kinderrechte soll ausreichende personelle und finanzielle Ressourcen erhalten.
  25. Kinder und Jugendliche sollen in Verfahren, die sie betreffen, tatsächlich Gehör finden.
  26. Die Dynamisierung des Kinder- und Jugendförderplans NRW wird fortgesetzt.
  27. Kinder und Jugendliche werden an der Erarbeitung der Schwerpunkte des nächsten Kinder- und Jugendförderplans beteiligt.
  28. Jugendarbeit für geflüchtete Kinder und Jugendliche wird dauerhaft im Kinder- und Jugendförderplan verankert statt projektweise finanziert.
  29. Kinder und Jugendliche sollen befähigt werden, Desinformation, Hass und manipulative Algorithmen zu erkennen und einzuordnen.
  30. Medienkompetenz und Medienbildung für Kinder, Jugendliche, Eltern und pädagogisches Personal werden weiter ausgebaut.
  31. Medienbildungsangebote wie „Internet-ABC“ und „Medienscouts NRW“ sollen gestärkt und weiter in die Fläche gebracht werden.
  32. Kinder und Jugendliche werden in die Weiterentwicklung des Jugendmedienschutzes einbezogen.
  33. Die Handlungsempfehlungen der Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ werden in NRW umgesetzt.
  34. Jedem Kind sollen Naturerlebnisse ermöglicht werden.
  35. In jedem Kita- und Schuljahr soll ein Exkursionstag verankert werden, ergänzt um jährliche Aktionen an Schulen und Kitas.
  36. Die Beteiligung von Kindern und Eltern sowie der Kinderschutz werden gestärkt.
  37. Jedes Kind soll unabhängig von Herkunft, familiärer Situation, Geschlecht, Sprache oder Behinderung die Unterstützung erhalten, die es braucht.
  38. Mehrsprachigkeit wird von der Kita bis zur Schule gestärkt.
  39. Die durchgängige Bildungssprache Deutsch wird gestärkt.
  40. Jedes Kind und jede Lehrkraft soll ein digitales Endgerät haben.
  41. Programme wie „kinderstark – NRW schafft Chancen“ werden besser ausgestattet, um strukturelle Folgen von Kinderarmut zu bekämpfen.
  42. Jugendhäuser und niedrigschwellige Angebote werden finanziell und personell besser aufgestellt.
  43. Mit einem Projekt „Willkommen NRW-Babys“ wird eine landesweite Präventionskette von der Schwangerschaft bis zum zweiten Geburtstag geschaffen.
  44. Präventions- und Beratungsangebote in Kitas und Schulen werden ausgebaut.
  45. Kinder und Jugendliche sollen frühzeitig und unkompliziert dort Unterstützung erhalten, wo sie leben und lernen.
  46. Kinder und Jugendliche werden frühzeitig vor sozialer Isolation geschützt und erhalten Räume für Austausch und Zugehörigkeit.
  47. Gesundheitsfachpersonen werden stärker im Lebensumfeld von Kindern verankert.
  48. Telemedizinische Vorschaltangebote sollen die Fehlinanspruchnahme von Notfallstrukturen durch Kinder und Jugendliche reduzieren.
  49. Werbung für Glücksspiel wird verboten.
  50. Glücksspiel-Streams werden verboten.
  51. Glücksspielmechanismen in Videospielen werden verboten.
  52. Kind- und familiengerechte Besuchs- und Kontaktmöglichkeiten im Justizvollzug werden gestärkt.
  53. Digitale Bezirksbeamte sollen auf Plattformen und in digitalen Räumen für Kinder und Jugendliche ansprechbar sein und Präventionsarbeit leisten.
  54. Kinder, Jugendliche und Menschen mit Einwanderungsgeschichte erhalten mehr Wege zur Mitsprache.
  55. Kitas und Schulen sollen verlässliche Beteiligungskonzepte für Kinder und Jugendliche verankern.
  56. Städte und Gemeinden werden dabei unterstützt, Kinder und Jugendliche mit altersgerechten Beteiligungsformaten systematisch in Planungs- und Entscheidungsprozesse einzubeziehen.
  57. Die Arbeit mit Jungen und Männern zur Gewaltprävention wird ausgebaut.
  58. Die Co-Mutter eines in eine Ehe oder rechtlich abgesicherte Partnerschaft geborenen Kindes wird von Geburt an automatisch als rechtlicher Elternteil anerkannt.
  59. In den Unterkünften müssen alle Menschen, insbesondere Kinder und besonders Schutzbedürftige, sicher sein.
  60. Kindgerechte Beschwerdemöglichkeiten, Rückzugsräume und Freizeitangebote werden gestärkt.
  61. Kindern und Jugendlichen wird der Zugang zu Regelbeschulung und Jugendhilfe sichergestellt.
  62. Für unbegleitete minderjährige Geflüchtete sollen starke und abgesicherte Jugendhilfe- oder Clearingeinrichtungen bestehen, damit ihre unabhängige Vertretung ab dem ersten Tag gewährleistet ist.
  63. Der Vorrang des Kindeswohls ist jederzeit sicherzustellen.
  64. Unabhängige, niedrigschwellige und spezialisierte Beratung für Frauen, Minderjährige, traumatisierte und queere Geflüchtete wird gestärkt.
  65. Präventions- und Aussteigerangebote zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor extremistischer Rekrutierung werden weiter ausgebaut.
  66. Gesundheitliche Prävention wird stärker in der Sportförderung des Landes verankert, besonders für Kinder, Jugendliche und ältere Menschen.
  67. Kommunen werden dabei unterstützt, Schwimmtrainer, Schwimmassistenzen und Lehrschwimmbecken vorzuhalten.
  68. Es werden mehr Wasserspielplätze geschaffen.
  69. E-Sport NRW wird bei der ehrenamtlichen Trainerausbildung in Vereinen unterstützt.
Teils begünstigend, teils belastend 1
Ohne klare Richtung 15
Weniger Rechte oder Angebote 2
Mehr Pflichten 1

Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht

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