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Kinder und Jugendliche

Personen: was die Programme zur Landtagswahl in Baden-Württemberg und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.

Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Baden-Württemberg

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Ohne Einzug ins Parlament

Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten oder begünstigen. Die Programme sind unterschiedlich lang; den Anteil am Programm zeigt der Balken beim Darüberfahren. Auf ein Programm klicken, um seine Forderungen zu sehen.
Grüne 31545
Mehr Rechte oder Angebote 45
  1. Kinder sollen im Umgang mit sozialen Medien begleitet und nicht allein gelassen werden.
  2. Kinder- und Ganztagsbetreuung werden ausgebaut, um Familie und Beruf besser vereinbar zu machen.
  3. Die Arbeitslosenberatungszentren und das Programm BeJuga sollen finanziell besser ausgestattet werden.
  4. Arbeitslosenberatungszentren und BeJuga sollen an mehr Standorten angeboten werden.
  5. Hindernisse werden beseitigt und jedes Kind erhält die Unterstützung, die es zur Entfaltung seiner Talente braucht.
  6. Kinder mit schwierigen Startbedingungen wie Behinderung, gesundheitlichen Einschränkungen oder fehlenden Sprachkenntnissen erhalten besondere Unterstützung.
  7. Eine Förderung sozialpädagogischer Angebote und niedrigschwelliger Elternberatung in Kitas wird geprüft, zunächst an Orten mit besonderen Herausforderungen.
  8. Kita-Öffnungszeiten sollen verlässlich sein.
  9. „SprachFit“ wird um die Förderung mathematischer Vorläuferfähigkeiten erweitert.
  10. Alltagsintegrierte Sprachbildung in Kita und Schule wird bedarfsgerecht durch additive Angebote für intensives Sprachlernen ergänzt.
  11. Strukturelle Hürden beim Zugang zu frühkindlicher Bildung für benachteiligte Kinder werden abgebaut.
  12. Die Kommunen werden unterstützt, den Weg zum Kitaplatz weniger bürokratisch und niedrigschwellig zu gestalten.
  13. Durch erweiterte Gestaltungsspielräume vor Ort sollen Bedingungen geschaffen werden, unter denen jedes Kind seine Stärken entfalten kann.
  14. Kinder und Jugendliche erhalten die benötigte Unterstützung und Räume, die ihre Entwicklung stärken.
  15. Leistungsstarke und hochbegabte Kinder werden mit individuellen Angeboten gefördert.
  16. Alle Kinder und Jugendlichen sollen entlang ihrer gesamten Bildungsbiografie von der Krippe bis zum Übergang in Ausbildung oder Studium bedarfsorientiert begleitet werden.
  17. Erfahrungen und Förderbedarfe von Kindern müssen zwischen den Bildungseinrichtungen nahtlos weitergegeben werden.
  18. Für Kinder ohne die nötigen vorschulischen Fertigkeiten wird nach der Kita eine „Juniorklasse“ eingerichtet.
  19. In Krippen, Kitas und Schulen werden die Voraussetzungen für eine sichere Verpflegung von Kindern mit Lebensmittelunverträglichkeiten, Zöliakie, Allergien und Autoimmunerkrankungen geschaffen.
  20. Kinder und junge Menschen erhalten das Recht, selbst mitgebrachte sichere Lebensmittel in der Mensa zu verzehren.
  21. Besonders gefährdete Gruppen sollen vor Ort Beratung und Unterstützung zur Klimaanpassung finden.
  22. Umweltbildung und Artenkenntnis werden in Kitas, Schulen, Hochschulen, außerschulischer Bildung und kommunalen Angeboten gestärkt.
  23. Mehr Natur soll durch grüne Schulhöfe und Kitas, renaturierte Stadträume und wohnortnahe Erholungsräume in die Städte kommen.
  24. In Schulen, Kitas und Hochschulen sollen gesunde und bio-regionale Angebote nach den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung Standard sein.
  25. Die Bildungsangebote zur Ernährung von der Kita bis zur Berufsschule werden ausgebaut.
  26. Kindern werden Kunst, Musik und Kultur von Anfang an zugänglich und erfahrbar gemacht.
  27. Die Interessen von Kindern, Jugendlichen, Menschen mit Behinderung und Senioren sollen bei kommunalen Verkehrsplanungen berücksichtigt werden.
  28. Es soll sichere, kindgerechte und barrierefreie Fuß- und Radwege geben.
  29. Die Umgestaltung von Ortszentren mit breiten Gehwegen, Radwegen, Grün, Spielplätzen und Sitzgelegenheiten wird gefördert.
  30. Durch Schulstraßen und Schulzonen sollen Kinder mehr Bewegungsraum bekommen.
  31. Ortsmitten und Quartierszentren sollen für alle Generationen mit kurzen Wegen, Grünflächen, Begegnungsräumen und Nachbarschaftshilfe gestaltet werden.
  32. Kommunen erhalten mehr Spielräume für Sanierung, Aufwertung und Neubau solcher Treffpunkte für Kinder und Jugendliche.
  33. Präventive Aufklärung und die Medienkompetenz von Kindern, Jugendlichen und Eltern werden gefördert.
  34. Regionale Präventionsnetzwerke gegen Kinderarmut sollen landesweit etabliert werden.
  35. Therapieplätze für Kinder und Jugendliche werden ausgebaut.
  36. Kinderarmut wird durch flächendeckende Präventionsnetzwerke und frühe Chancenförderung bekämpft.
  37. Jugendverbandsarbeit sowie mobile und offene Kinder- und Jugendarbeit werden gestärkt.
  38. Gesetzgebungsverfahren, die Kinder und Jugendliche betreffen, sollen diese über Praxis-Checks und Beteiligungsformate direkt berücksichtigen.
  39. Die Servicestelle Kinder- und Jugendbeteiligung wird fortgeführt und gestärkt.
  40. Das Pilotprojekt zu Jugendräten in den Landkreisen wird verstetigt und landesweit etabliert.
  41. Feste Bewegungszeiten für Kinder und Jugendliche werden gefördert.
  42. Auch zugewanderten Kindern, älteren, kranken und behinderten Menschen wird gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht.
  43. Jugendkriminalität wird an der Wurzel mit guter Präventionsarbeit bekämpft.
  44. Die offene Kinder- und Jugendarbeit sowie die Mobile Jugendarbeit werden gestärkt.
  45. Die Plätze in geschlossenen Jugendhilfeeinrichtungen und in der Jugendforensik werden ausgebaut.
Teils begünstigend, teils belastend 1
Bleibt wie bisher 7
Ohne klare Richtung 7
Weniger Rechte oder Angebote 2
Mehr Pflichten 1
CDU 31111
Mehr Rechte oder Angebote 11
Teils begünstigend, teils belastend 1
Ohne klare Richtung 10
Weniger Rechte oder Angebote 1
Mehr Pflichten 3
AfD 126
SPD 2322
Mehr Geld 1
Mehr Rechte oder Angebote 22
  1. Bildung soll von der Kita bis zum höchsten Abschluss, einschließlich Master und Meister, gebührenfrei sein.
  2. Eine verlässliche, lückenlose und kostenlose Kinderbetreuung ermöglicht besonders Frauen die volle Teilhabe am Berufsleben.
  3. Kitas sind für alle Kinder von Anfang an gebührenfrei.
  4. Jedes Kind erhält einen wohnortnahen Kitaplatz mit individueller Förderung, qualifiziertem Personal und verbindlichen Standards.
  5. Das Modell der Sprachkitas wird weiter unterstützt und ausgebaut.
  6. Die Ganztagsangebote an Kitas und Schulen werden ausgebaut.
  7. Kinderrechte werden in allen Bildungseinrichtungen konsequent umgesetzt.
  8. Jedes Kind hat das Recht auf ein wohnortnahes gemeinsames Bildungsangebot.
  9. In Schulen und Kitas werden Präventionsnetzwerke nach dem Vorbild der Landesarbeitsgemeinschaft für Zahngesundheit aufgebaut.
  10. Die Suchtprävention wird besonders für Kinder, Jugendliche und Heranwachsende gestärkt.
  11. Die Beratung für Angehörige suchtkranker Menschen, insbesondere für Kinder und Jugendliche, wird gestärkt und besser finanziert.
  12. Es werden mehr wohnortnahe Angebote für Ferienbetreuung geschaffen.
  13. Es werden mehr Plätze in Kinder- und Jugendpsychiatrien sowie teilstationäre Angebote und Angebote für junge Erwachsene bereitgestellt.
  14. Für mehr Kita-Plätze werden 50 Millionen Euro zur Stärkung des Direkteinstiegs in die Kita-Arbeit und der praxisintegrierten Ausbildung bereitgestellt.
  15. Alle Kinder erhalten ein kostenloses, vom Land finanziertes Mittagessen in Kita und Schule.
  16. Alle Kinder erhalten Zugang zu Sport-, Musik-, Kultur- und sonstigen Freizeitangeboten.
  17. Die Präventionsnetzwerke gegen Kinderarmut werden weiter ausgebaut.
  18. Präventionsarbeit und politische Bildung in der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit und im Vorschulbereich werden gestärkt.
  19. Zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Desinformation und Hassbotschaften wird ein umfassendes Konzept zur Förderung der Medienkompetenz geschaffen.
  20. Nicht Deutsch sprechende Kinder erhalten so früh wie möglich Zugang zu integrativen Angeboten.
  21. Umweltbildung in Schulen, Kitas und Erwachsenenbildung wird gestärkt.
  22. Die täglichen Bewegungseinheiten werden in Zusammenarbeit mit Übungsleitungen, Sportvereinen und Lehrkräften umgesetzt.
Teils begünstigend, teils belastend 1
Ohne klare Richtung 2
Mehr Pflichten 2
Linke ​946
Mehr Geld 4
Mehr Rechte oder Angebote 44
  1. Bildung von der Kita bis zur Universität soll kostenfrei sein.
  2. Überall soll es wohnortnahe Kitas, Schulen, Gesundheits- und Pflegezentren sowie Kultur- und Jugendeinrichtungen geben.
  3. Die UN-Kinderrechte werden in die Landesverfassung aufgenommen.
  4. Der Sprachunterricht in Kita, Hort und Schule wird ausgebaut.
  5. Kita- und Hortplätze werden garantiert und gebührenfrei.
  6. An allen Kitas und Schulen gibt es ein kostenfreies Mittagessen.
  7. Betreuungsangebote für Kita- und Schulkinder werden ausgebaut.
  8. Kinderkliniken werden ausgebaut und an die Bedürfnisse von Kindern angepasst.
  9. Öffentliche Sorgestrukturen wie Kitas, Stadtteil-, Familien- und Gesundheitszentren, Pflegestützpunkte, Großküchen sowie Jugend- und Obdachlosentreffs werden ausgebaut.
  10. Der Mangel an Kitaplätzen, Personal und Öffnungszeiten in Baden-Württemberg wird beendet.
  11. Kitas erhalten ausreichend qualifiziertes, gut bezahltes und wertgeschätztes Personal.
  12. Der Rechtsanspruch auf einen wohnortnahen Kitaplatz für jedes Kind ab dem ersten Lebensjahr wird umgesetzt.
  13. Die Ganztagsbetreuung in Kitas ist kostenlos und umfasst gesundes Frühstück, Mittagessen und Snack.
  14. Kitas und Schulkindbetreuung erhalten kleine Gruppen mit gutem Betreuungsschlüssel.
  15. Der Betreuungsschlüssel gilt verbindlich auch im täglichen Kita-Alltag.
  16. In Kitas werden Bildungs- und Betreuungszeit nicht getrennt, Bildung ist den ganzen Tag möglich.
  17. Grundschulen sollen die Grundbildung aller Kinder sichern, statt Kinder nach der vierten Klasse zu sortieren.
  18. Schulen werden nach einem Sozialindex finanziert.
  19. Die Mindestlohnausnahmen für Langzeiterwerbslose, Jugendliche unter 18 und Praktika werden gestrichen.
  20. Theaterpädagogik, Schulkooperationen und Kulturprogramme für Kinder, Jugendliche und Seniorinnen und Senioren erhalten mehr finanzielle und strukturelle Unterstützung.
  21. Besonders verletzliche Gruppen wie Mädchen, Frauen, FLINTA* und queere Menschen erhalten Schutzkonzepte und Rückzugsräume, besonders in Sammeleinrichtungen.
  22. Während des Asylinterviews sowie bei Deutsch- und Integrationskursen wird Kinderbetreuung angeboten.
  23. Ein Landesgesetz regelt den Vorrang des Kindeswohls bei aufenthaltsrechtlichen Entscheidungen und die Zusammenarbeit der Behörden.
  24. Angebote für Deutsch als Zweitsprache in Kitas, Schulen und Berufsschulen werden ausreichend finanziert und aufgestockt.
  25. In Kitas und Schulen gibt es frühzeitige Sprachförderung mit mehrsprachiger Unterstützung.
  26. Eltern erhalten eine verlässliche Kinderbetreuung.
  27. Lehrkräfte müssen Eltern nicht mehr informieren, wenn ein Kind mit einem anderen als dem eingetragenen Namen angesprochen werden möchte.
  28. Die UN-Kinderrechte werden in die Landesverfassung aufgenommen.
  29. Kinderrechte werden in allen politischen Entscheidungen verbindlich verankert.
  30. Betreuung und Bildung von der Kita bis zur Hochschule sind kostenfrei und hochwertig.
  31. Mehr öffentliche, barrierefreie Spiel- und Begegnungsräume für Kinder werden geschaffen.
  32. Sichere Schulwege und eine kinderfreundliche Mobilität werden gewährleistet.
  33. Kultur- und Sportangebote, die allen Kindern unabhängig vom Einkommen der Eltern offenstehen, werden ausgebaut.
  34. Klare gesetzliche Regelungen schützen Kinder im Netz vor Überwachung, Datenmissbrauch, Cybermobbing und kommerzieller Ausbeutung.
  35. Altersgerechte, werbefreie und nicht-kommerzielle digitale Angebote für Kinder unter demokratischer Kontrolle werden gefördert.
  36. Nicht-institutionalisierte, kindgerechte Räume und Mobiliar in Nachbarschaften, Parks und öffentlichen Gebäuden werden geschaffen.
  37. Kita und Schule bieten ein kostenloses Frühstück und Mittagessen.
  38. Das Wahlalter wird auf 14 Jahre gesenkt.
  39. Jugendzeltplätze werden als Orte außerschulischer Bildung und Jugendfreizeit erhalten und gefördert.
  40. Artensterben und Ewigkeitschemikalien wie PFAS und TFA werden umfassend reguliert und wirksam bekämpft.
  41. Die UN-Kinderrechtskonvention mit dem Verbot der Werbung unter 18-Jähriger wird eingehalten.
  42. Die Parlamentsbeteiligung von Kindern und Jugendlichen wird gefördert.
  43. Kinder und Jugendliche werden verpflichtend an der kommunalen Willensbildung beteiligt.
  44. Alle Menschen ab 16 Jahren mit mindestens dreimonatigem Lebensmittelpunkt im Land erhalten das uneingeschränkte Wahlrecht.
Bleibt wie bisher 3
Ohne klare Richtung 6
FDP ​38
FW ​16
BSW 3618
Mehr Rechte oder Angebote 18
  1. Die Kinderbetreuung wird flächendeckend ausgebaut.
  2. Kitaplätze werden massiv erweitert.
  3. Das Land finanziert verlässliche Ferien- und Ganztagsbetreuung, die die Kommunen vor Ort umsetzen.
  4. Kitas werden flächendeckend ausgebaut.
  5. Jedes Kind soll einen Kitaplatz haben.
  6. Das Land sorgt für verlässliche Ferien- und Ganztagsbetreuung.
  7. Regelmäßiger Kontakt von Kindern und Jugendlichen mit Theater, Musik, Kunst und Literatur wird im Unterricht und durch Kooperationen mit Kultureinrichtungen gewährleistet.
  8. Die sprachliche und soziale Förderung von Kindern in Kitas und Ganztagsschulen soll verstärkt werden.
  9. Für die Juniorklassen soll gemeinsam mit Trägern und Fachverbänden ein flächendeckendes und bedarfsgerechtes Konzept erstellt werden.
  10. Ein warmes, gesundes und vollwertiges Mittagessen soll an Kitas, Horten und Grundschulen für alle Kinder sichergestellt werden.
  11. Für diese Kinder soll ein vorbereitendes Vorschuljahr in Kooperation mit Bildungsträgern und Fachkräften eingerichtet werden.
  12. Bei der Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung sollen das Wohl der Kinder und gute Arbeitsbedingungen der Beschäftigten im Mittelpunkt stehen.
  13. Der Radikalisierung Minderjähriger wird mit einer Kombination aus Bildung, Prävention und konsequenter Strafverfolgung begegnet.
  14. Geschlechtsspezifische Gewalt, Gewalt bei Sportveranstaltungen, in Jugendgruppen und im Netz wird mit ganzheitlichen Konzepten vom Kindesalter an bekämpft.
  15. Mädchen und Frauen werden besser vor Gewalt geschützt.
  16. Ältere, Kinder und Jugendliche, Frauen, Familien mit Migrationshintergrund und Menschen mit Behinderungen erhalten besonderen Schutz.
  17. Kinder und Jugendliche werden über digitale Gewalt und Cybermobbing aufgeklärt.
  18. In Schulen und Jugendeinrichtungen wird frühzeitig Präventionsarbeit gegen Gewalt geleistet.
Teils begünstigend, teils belastend 2
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 3
Mehr Pflichten 3
Koalitionsvertrag 2139
Mehr Rechte oder Angebote 9
Teils begünstigend, teils belastend 1
Bleibt wie bisher 3
Ohne klare Richtung 9
Weniger Rechte oder Angebote 2
Mehr Pflichten 2

Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht

KI-Hinweis

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