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Kinder und Jugendliche

Personen: was die Programme zur Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.

Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Mecklenburg-Vorpommern

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Ohne Einzug ins Parlament

Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten oder begünstigen. Die Programme sind unterschiedlich lang; den Anteil am Programm zeigt der Balken beim Darüberfahren. Auf ein Programm klicken, um seine Forderungen zu sehen.
AfD 214
SPD ​532
Mehr Rechte oder Angebote 32
  1. In die Qualität der frühkindlichen Bildung und Betreuung wird durch kleinere Gruppen investiert.
  2. In der Krippe sinkt die Gruppengröße zum 1. Januar 2027 von 6 auf 5 Kinder je Fachkraft.
  3. Im Hort sinkt die Gruppengröße zum 1. August 2027 von 22 auf 21 Kinder je Fachkraft.
  4. Im Kindergarten soll die Gruppengröße ab 1. Januar 2028 auf 13 Kinder je Fachkraft sinken.
  5. Im Hort soll die Gruppengröße ab 1. Januar 2029 auf 20 Kinder je Fachkraft sinken.
  6. Kinder und Jugendliche werden durch eine Bildungsoffensive für den öffentlichen Nahverkehr sensibilisiert.
  7. Die Zusammenarbeit der beiden großen Rostocker Kliniken in einem Eltern-Kind-Zentrum wird ermöglicht.
  8. Maßnahmen werden gefördert, damit in Kita, Schule und Familie gesunde Ernährung und Gesundheitskompetenzen erlernt werden.
  9. Kinder und Jugendliche sollen gute Bildungs- und Betreuungsangebote sowie Freizeit- und Beteiligungsmöglichkeiten erhalten.
  10. Die Kinder- und Jugendbeteiligung wird gezielt ausgebaut.
  11. Gemeinsam mit den Trägern wird geprüft, wie Kinder- und Jugendübernachtungsstätten und Schullandheime erhalten und weiterentwickelt werden können.
  12. Jugendclubs, soziokulturelle Zentren und Dritte Orte werden gestärkt und neu geschaffen.
  13. Das 50-50-Taxi-Ticket wird bekannter gemacht.
  14. Ein Kinder- und Jugendbericht über Angebote und Beteiligungsmöglichkeiten wird erstellt.
  15. Auf Grundlage des Kinder- und Jugendberichts wird eine landesweite Kinder- und Jugendstrategie geprüft.
  16. Strukturen und Vorgaben für den Schutz aller Kinder und Jugendlichen werden stetig weiterentwickelt.
  17. Für besonders schutzbedürftige Menschen wie Frauen, Minderjährige, LSBTIQ*-Personen und Menschen mit Behinderungen sollen sichere Unterbringung, passgenaue Angebote und geschulte Ansprechpersonen bereitstehen.
  18. Die Kompetenzen der Medienanstalt Mecklenburg-Vorpommern sollen insbesondere zur Sicherung eines effektiven Jugendschutzes gestärkt werden.
  19. Zur Grundversorgung vor Ort gehören moderne Angebote für Kinder und Jugendliche, eine aktive Seniorenpolitik, Barrierefreiheit und Schutz vor Gewalt.
  20. Familienfreundliches Wohnen wird gestärkt; Wohnquartiere sollen Platz für Kinder, sichere Wege, Spielmöglichkeiten und gemeinschaftliches Leben bieten.
  21. Geflüchtete Kinder und Jugendliche sollen schnell Zugang zu Kitas, Schulen, Sport und Kultur erhalten.
  22. Die Zusammenarbeit zwischen Hort und Schule soll auf Augenhöhe und kindzentriert erfolgen.
  23. Sich bietende Möglichkeiten werden genutzt, um weiter in die Qualität der Kitas zu investieren.
  24. Die Ergebnisse des Forums „Gute Kita 2030“ werden zur Weiterentwicklung der Kita-Förderung gemeinsam mit Kommunen, Trägern, Gewerkschaften und Eltern genutzt.
  25. Die Fachkräfte in Bildung und Betreuung sollen gehalten werden, um bei sinkenden Kinderzahlen die Qualität und Förderung zu verbessern.
  26. Förderbedarfe in der Kita sollen besser und früher erkannt und durch gezieltere Förderung behoben werden.
  27. Die sprachliche Bildung der Kinder wird stärker gefördert.
  28. Die Sprach-Kitas werden erhalten und ausgebaut.
  29. Alle Kinder und Jugendlichen sollen möglichst gemeinsam lernen und individuell bestmöglich gefördert werden, um den höchstmöglichen Schulabschluss zu erreichen.
  30. Generationenübergreifende kulturelle Bildung an Kitas, Schulen, Hochschulen und außerschulischen Lernorten wird gefördert.
  31. Das Bewusstsein für ausgewogene und gesunde Ernährung wird bei Kindern in Kitas und Schulen gefördert.
  32. Die Verpflegung in Kitas und Schulen soll nach den Standards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung erfolgen.
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 3
Linke 1634
Mehr Geld 5
Mehr Rechte oder Angebote 31
  1. Förderung, Erziehung und Bildung von Kindern und Jugendlichen sollen gestärkt werden.
  2. Die Übergänge von der Kita in die Schule und von der Schule in Ausbildung oder Studium sollen als verlässliche Brücken mit Sicherheit und Orientierung gestaltet werden.
  3. Jedes Kind soll die Unterstützung bekommen, die es braucht.
  4. Die Qualität in der Kindertagesbetreuung wird verbessert, beginnend in Krippe und Hort.
  5. Für jedes Kind wird ein wohnortnaher Betreuungsplatz garantiert.
  6. Die Gruppengrößen in Krippe und Hort werden schrittweise abgesenkt.
  7. Die Sprachförderung in Kitas wird durch zusätzliche Sprachfachkräfte verbessert.
  8. Das Land wirkt darauf hin, dass der Bund Startchancen-Kitas einrichtet.
  9. Ein Beteiligungsnetzwerk von Schülerräten und Jugendbeiräten wird aufgebaut.
  10. Beteiligungsformate wie Kinder- und Jugendparlamente oder Bürgerräte werden stärker gefördert.
  11. Die Kindertagesförderung wird weiter verbessert.
  12. Programme zur Kinder- und Jugendarbeit, Demokratieförderung, Kultur und Gleichstellung werden stabil ausfinanziert.
  13. Der Kinder- und Jugendtourismus wird ausgebaut.
  14. Bedürfnisse, Rechte und Lebenslagen von Kindern und Jugendlichen sollen in allen politischen Entscheidungen stärker berücksichtigt werden.
  15. Alle Kinder bis 18 Jahre erhalten eine Kinderkarte über 50 Euro monatlich für Sport, Kultur und Bildung.
  16. Plattformen werden reguliert und Tech-Unternehmen für Hassrede, Cybermobbing und sexualisierte Darstellung Minderjähriger verantwortlich gemacht.
  17. Hilfsangebote für Kinder und Jugendliche werden durch mehr Psychotherapeuten und digitale Angebote ausgebaut.
  18. Ein unabhängiges Amt für Kinder- und Jugendbeauftragte mit Kabinettsrang und verbindlichen Befugnissen wird eingerichtet.
  19. Die Kinderrechte werden ins Grundgesetz aufgenommen.
  20. Kinder- und Jugendförderung soll als Pflichtaufgabe gesichert und Sport sowie Familienförderung nachhaltig unterstützt werden.
  21. Kinder- und Jugendarbeit wird kommunale Pflichtaufgabe.
  22. Jugendverbände, Ferienfreizeiten, internationaler Austausch, politische Jugendarbeit und Medienbildung werden gezielt gefördert.
  23. Prävention sexualisierter Gewalt wird für Sportvereine, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, verpflichtend.
  24. Der Nahverkehr wird für alle unter 21 Jahren kostenfrei.
  25. Die UN-Kinderrechtskonvention wird uneingeschränkt angewendet.
  26. Lehrkräfte berücksichtigen und respektieren die Identität von Kindern und Jugendlichen, auch bei den verwendeten Namen.
  27. Die Gesundheitskompetenzen, insbesondere von Heranwachsenden, werden gefördert.
  28. Präventionsarbeit für Kinder und Jugendliche wird gezielt gestärkt.
  29. Kultur soll gesellschaftliche Vielfalt widerspiegeln und Räume öffnen, in denen Menschen von der frühen Kindheit bis ins Erwachsenenalter selbst kreativ werden.
  30. Kulturelle Bildung in Kita, Schule und Erwachsenenbildung wird gestärkt.
  31. Auf Bundesebene werden Haftungs- und Sorgfaltspflichten von Tech-Konzernen, insbesondere für den Kinder- und Jugendschutz, angestrebt.
Teils begünstigend, teils belastend 1
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 4
Mehr Pflichten 1
Grüne ​135
Mehr Geld 4
Mehr Rechte oder Angebote 33
  1. Für alle Kinder und Jugendlichen wird ein kostenfreies U27-Deutschlandticket für den öffentlichen Nahverkehr eingeführt.
  2. Bei Baumaßnahmen werden alle Verkehrsteilnehmenden gleichberechtigt berücksichtigt, damit sichere Radwege entstehen.
  3. Der Betreuungsschlüssel in Krippe, Kita und Hort wird konsequent gesenkt.
  4. Alle Kinder erhalten ein Recht auf einen vollen Ganztagsplatz.
  5. Der Betreuungsschlüssel wird auf 1:4 in der Krippe, 1:10 in der Kita und 1:17 im Hort verbessert.
  6. Mit dem „Zukunftspakt“ Kita werden Standards und Qualität gesetzlich verankert und mit den Bildungsstandards verzahnt.
  7. Ein Förderprogramm für Kita-Verpflegung aus regionaler, ökologischer Erzeugung nach den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung wird aufgelegt.
  8. Der Ausbau von Schulküchen wird gefördert.
  9. Ernährungsbildung wird als fester Bestandteil in Kitas und Schulen ausgebaut.
  10. Das Schulgesetz wird so geändert, dass Kinder in Erstaufnahmeeinrichtungen ein Recht auf Schulbesuch erhalten.
  11. Psychiatrische und psychotherapeutische Angebote für alle Altersgruppen, besonders für junge Menschen und im ländlichen Raum, werden zum Abbau von Wartezeiten bedarfsgerecht ausgebaut.
  12. Ernährungsbildung wird als fester Bestandteil in Kitas und Schulen ausgebaut.
  13. Veranstaltungen in Nachbarschaftstreffs sind für Menschen unter 25 und über 65 Jahren kostenlos.
  14. Gut erreichbare Beratungs- und Unterstützungsangebote für Kinder, junge Menschen und Familien werden geschaffen.
  15. Offene Kinder- und Jugendarbeit und sichere Treffpunkte für junge Menschen werden gefördert.
  16. Kinderrechte werden in der Landesverfassung verankert.
  17. Die politische Teilhabe junger Menschen in Kinder- und Jugendparlamenten wird gestärkt.
  18. Ein flächendeckendes, niedrigschwelliges Angebot an Jugendclubs, Vereinen, Kultur-, Musik- und Sportstätten wird unterstützt.
  19. Die 16 Modellzentren für Kinder und Familien werden langfristig gesichert und schrittweise flächendeckend ausgebaut.
  20. Bei Kommunalwahlen wird eine Kandidatur für Gemeindevertretungen und Kreistage ab 16 Jahren ermöglicht.
  21. Beteiligungs- und Anhörungsrechte junger Menschen werden gesetzlich verankert.
  22. Die Bildung von Kinder- und Jugendbeiräten zu jugendpolitisch relevanten Fragen wird unterstützt.
  23. Kinder- und Jugendbeiräte erhalten ein Antragsrecht in den Fachausschüssen der Gemeindevertretungen.
  24. Das Mindestalter für die Wählbarkeit in Gemeindevertretungen und Kreistage wird auf 16 Jahre gesenkt.
  25. Die soziale Präventionsarbeit in den Kommunen, etwa Streetwork, Jugendclubs, Suchtberatung und psychologische Betreuung, wird gezielt finanziell gestärkt.
  26. Die Betreuungsschlüssel in Kitas werden verbessert.
  27. Geschwisterkinder erhalten während der Mutterschutzfrist einen Anspruch auf Ganztagsbetreuung.
  28. In Kitas wird altersgerechte Aufklärung angeboten.
  29. Fachlich fundierte sexualpädagogische Angebote in Schulen, Jugendarbeit und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung werden gestärkt.
  30. In den politischen Ressorts wird eine Kinder-Folgenabschätzung eingeführt, die Auswirkungen politischer Entscheidungen auf Kinder und Jugendliche prüft.
  31. Fachkräfte, die Kinder und Jugendliche begleiten, werden durch gezielte Fortbildungen unterstützt.
  32. Die UN-Kinderrechtskonvention und die UN-Behindertenrechtskonvention werden konsequent auch für Geflüchtete umgesetzt.
  33. Bibliotheken werden als Kultur- und Begegnungsorte insbesondere für Kinder und Jugendliche gestärkt und länger geöffnet.
Ohne klare Richtung 1
CDU 82858
Mehr Geld 2
Mehr Rechte oder Angebote 57
  1. Kinder- und Jugendfeuerwehren werden stärker unterstützt.
  2. Brandschutzerziehung in Schulen und Kindergärten wird ausgebaut.
  3. Für die Brandschutzerziehung werden höhere Mittel bereitgestellt.
  4. Der Kindergarten wird zu einer hochwertigen Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungseinrichtung für einen gelungenen Schulstart entwickelt.
  5. Im Kindergarten wird mehr altersgerechte Wissensvermittlung eingesetzt.
  6. Die Betreuungsqualität in der Kindertagesbetreuung wird verbessert.
  7. Sinkende Kinderzahlen werden für kleinere Gruppen und Klassen genutzt.
  8. Es entstehen mehr Förderangebote und eine individuellere Förderung von Kindern und Jugendlichen.
  9. Die Förderung von Sprachkompetenz und Selbststeuerung vor der Schule und in den ersten Schuljahren hat Priorität.
  10. Kindertagesstätten werden so ausgestaltet, dass alle Kinder vor der Einschulung altersgerecht die Kompetenzen für Schulreife erwerben.
  11. Rechnerisch freiwerdende Personalkapazitäten werden genutzt, um die Qualität der frühkindlichen Bildung deutlich zu verbessern.
  12. Vor allem die sprachliche, motorische und sozial-emotionale Entwicklung wird gefördert, insbesondere bei Kindern mit Defiziten.
  13. Freiwerdende Ressourcen werden weitgehend für bessere Betreuungsschlüssel eingesetzt.
  14. Für die Lernbetreuung im Kindergarten werden multiprofessionelle Teams mit Fachkräften aus Pädagogik, Sprache, Kunst, Motorik und MINT vorgeschrieben.
  15. Wird ein Förderbedarf sichtbar, erfolgt eine Förderung in einer Kita oder Vorschulklasse mit zielgerichteten Angeboten.
  16. Kinder mit Sprachdefiziten erhalten unter Einbindung der Eltern eine individuelle Förderung mit qualifiziertem Personal und alltagsintegrierten Sprachprogrammen.
  17. Ergänzende Betreuungsangebote werden bedarfsgerecht eingesetzt.
  18. Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung wird bedarfsgerecht umgesetzt.
  19. Das praxis- und berufsorientierte Profil Regionaler Schulen wird für Kinder und Jugendliche zur Förderung ihrer Begabungen besser zugänglich.
  20. Besonderer Förderbedarf wird frühzeitig vor dem Schuleintritt über Früherkennung, Sprachstands- und Schuleingangsuntersuchungen erkannt.
  21. Schon im Kindergartenalter wird mehr Wissen vermittelt.
  22. In Kindergärten und Grundschulen werden spielerische Erste-Hilfe-Kurse eingeführt, um Gesundheitskompetenz und Hilfe in Notfällen zu stärken.
  23. Die Förderung besonders begabter und leistungsstarker Kinder ist Kernaufgabe aller Schularten.
  24. Für begabte und leistungsstarke Kinder werden stundenunterlegte Förderprogramme aufgelegt oder ausgebaut.
  25. Kinder und Jugendliche werden vor den negativen Auswirkungen digitaler und sozialer Medien geschützt.
  26. Bereits im Kindergarten und in der Grundschule findet eine altersgerechte Mediensensibilisierung statt.
  27. Alle Kindertagesstätten und Schulen sollen nicht nur saniert werden, sondern moderne Lernumgebungen für individuelles Lernen, Zusammenarbeit und selbstständiges Arbeiten bieten.
  28. Kitas können durch Investitionen etwa in Lernküchen, MINT-Stationen, Bewegungsräume und Außenbereiche attraktiver gestaltet werden.
  29. Kindern und Jugendlichen werden altersgerecht und fähigkeitsbasiert Kompetenzen im Gebrauch digitaler Geräte und Werkzeuge vermittelt.
  30. Medienbildung und digitale Unterrichtselemente werden altersabhängig ausgebaut.
  31. Bausteine wie Robotik, dreidimensionales Erleben und Computational Thinking bereiten Kinder und Jugendliche altersgerecht auf die Digitalisierung vor.
  32. Rechnerisch freiwerdende Personalkapazitäten werden genutzt, um die Qualität der frühkindlichen und der schulischen Bildung zu verbessern.
  33. Höhere Investitionen in die Hochschulen, insbesondere in Lehramtsausbildung und Bildungsforschung, sollen die Bildungsqualität in Kita und Schule steigern.
  34. Hochschulangehörige erhalten eine auf ihre Bedürfnisse zugeschnittene Kindertagesbetreuung.
  35. An Hochschulen werden Still- und Wickelräume sowie Spielbereiche bereitgestellt.
  36. Erste Hilfe wird in spielerischer Form flächendeckend in Kindertagesstätten und Grundschulen eingeführt.
  37. Bewegung wird für alle Generationen, insbesondere für Kinder und Jugendliche, gezielt gefördert.
  38. Gesunde Ernährung wird für alle Generationen, insbesondere für Kinder und Jugendliche, gezielt gefördert.
  39. Das Programm zur gemeinsamen Sportausübung in Schule und Verein wird bedarfsgerecht ausgebaut, um mehr Kinder zu erreichen.
  40. Das Programm KinderBewegungsLand wird bedarfsgerecht ausgebaut, um flächendeckend mehr Kinder zu erreichen.
  41. Das Programm zur Schwimmfähigkeit wird ausreichend und dauerhaft gefördert, damit alle Kinder schwimmen lernen.
  42. Das Disease-Management-Programm Adipositas für Kinder und Jugendliche wird ausgestaltet und als Prävention gegen spätere chronische Erkrankungen umgesetzt.
  43. Kinder werden in öffentlichen Einrichtungen in den digitalen Alltag eingeführt und dabei begleitet.
  44. Hürden für den Zugang von Kindern zu Sportvereinen werden abgebaut.
  45. Schwimmkurse für Kinder, Jugendliche, Erwachsene und Menschen mit Behinderung werden unterstützt, um die Schwimmfähigkeit der Bevölkerung zu stärken.
  46. Faire Startchancen umfassen frühkindliche Bildung, verlässliche Betreuung, wirksamen Kinderschutz und eine früh unterstützende soziale Infrastruktur.
  47. Kinder- und Familienzentren werden auf Basis des Modellprojekts flächendeckend ausgebaut und weiterentwickelt.
  48. Die Etablierung von Kinder- und Familienzentren an Kindertagesstätten und Grundschulen wird geprüft.
  49. Kinder und Familien erhalten an diesen Orten direkt, niedrigschwellig und frühzeitig Hilfs- und Unterstützungsangebote.
  50. Ein Modellprojekt für mobile Kinder- und Jugendzentren im ländlichen Raum soll die Erreichbarkeit dieser Angebote verbessern.
  51. Ein Landesprogramm stärkt die Jugend- und Straßensozialarbeit, damit niedrigschwellig auf neue Problemlagen reagiert werden kann.
  52. Die psychotherapeutische Versorgung von Kindern und Jugendlichen wird verbessert, um gestiegenen Bedarfen gerecht zu werden.
  53. Bildungsangebote außerhalb der Ballungszentren werden gesichert und weiterentwickelt, damit Kinder und Jugendliche unabhängig vom Wohnort faire und hochwertige Bildungschancen erhalten.
  54. Die Verkehrssicherheit von Kindern wird durch Verkehrsschulungen und Schulwegeplanung gestärkt.
  55. Ein vergünstigtes Deutschlandticket für junge Menschen bis 27 Jahre wird nach dem Vorbild des Seniorentickets umgesetzt.
  56. Eine verbindliche Schulwegeplanung wird eingeführt, damit Kinder auf dem Schulweg sicherer unterwegs sind.
  57. Kulturelle Bildung muss jedem Kind zugänglich sein, unabhängig von Wohnort und finanziellen Möglichkeiten.
Teils begünstigend, teils belastend 3
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 24
  1. Die Bildungspolitik wird so ausgerichtet, dass alle Kinder eine Chance auf eine erfolgreiche Bildungs- und Berufslaufbahn haben.
  2. Kinder werden im Bildungssystem in allen Bereichen gut auf das Leben vorbereitet.
  3. Jedes Kind startet unabhängig vom Elternhaus stark in die Schule.
  4. Mit den gesellschaftlich relevanten Akteuren wird ein Perspektivplan zur Verbesserung der Erzieher-Kind-Relation entwickelt.
  5. Alle Kinder starten mit soliden sprachlichen, mathematischen, motorischen und sozial-emotionalen Grundlagen in die Grundschule.
  6. Immer mehr Kinder erreichen die Mindeststandards.
  7. Kein Kind verlässt die Grundschule ohne sichere Schwimmfähigkeiten.
  8. Jedes Kind hat von Beginn an die besten Bildungschancen, unabhängig von Herkunft und Elternhaus.
  9. Maßstab der Förderung ist ihre Qualität entsprechend den Bedarfen des einzelnen Kindes.
  10. Inklusion orientiert sich am Kindeswohl.
  11. Kein Kind darf in der Bildung zurückgelassen werden.
  12. Kinder und Jugendliche werden in ihrer Resilienz gegen Desinformation und Populismus gestärkt.
  13. Die Gesundheitskompetenz von Kindern und Jugendlichen wird gestärkt.
  14. Die wirtschaftliche Eigenverantwortung von Kindern und Jugendlichen wird gestärkt.
  15. Jedes Kind wird mit seinen Stärken und Schwächen betrachtet.
  16. Das Potenzial jedes Kindes soll vollumfänglich entwickelt werden.
  17. Kinder und Jugendliche lernen einen zivilisierten Umgang, Respekt gegenüber ihrer Umwelt, Gemeinschaft und angemessenes Benehmen.
  18. Kinder und Jugendliche sollen ihre Talente entdecken und entfalten können.
  19. Kinder sollen sich in Kitas und Schulen wohlfühlen.
  20. Mehr Kinder sollen in Sportvereine kommen.
  21. Der Umweltbildung kommt besondere Bedeutung zu, insbesondere für Kinder und Jugendliche.
  22. Leitbild ist ein Familienland, in dem Kinder willkommen sind, Eltern Wahlfreiheit haben und ältere Generationen dazugehören.
  23. Das Wohl der Kinder steht im Mittelpunkt.
  24. Jedes Kind erhält unabhängig von Herkunft, Einkommen oder Wohnort faire Startchancen.
Weniger Rechte oder Angebote 4
Mehr Pflichten 6
BSW ​1121
Mehr Geld 1
Mehr Rechte oder Angebote 21
  1. Die Anwerbung Minderjähriger für die Bundeswehr wird abgelehnt.
  2. Eltern sollen die finanziellen Rahmenbedingungen erhalten, um ihren Kindern Sicherheit zu geben.
  3. Kinder und Jugendliche sollen vor digitalen Angeboten geschützt werden, die auf Daueraufmerksamkeit, Übernutzung und Abhängigkeit ausgerichtet sind.
  4. Für Anbieter digitaler Medien sollen klare und verbindliche Regeln gelten, und sie sollen stärker für den Kinder- und Jugendschutz verantwortlich gemacht werden.
  5. Bedürfnisse, Erfahrungen und Perspektiven von Kindern und Jugendlichen sollen in politischen Entscheidungen stärker berücksichtigt werden.
  6. Kostenfreie und niedrigschwellige Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche sollen ausgebaut werden.
  7. Vereine und Initiativen, die Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien erreichen, sollen verlässlich gefördert werden.
  8. Jugend-, Freizeit- und Sportangebote sollen als Teil der sozialen Infrastruktur ausgebaut werden.
  9. Für Regionen ohne feste Einrichtungen, besonders im ländlichen Raum, soll es mobile Angebote für Kinder und Jugendliche geben.
  10. Die Jugendsozialarbeit soll ausgebaut und verlässlich finanziert werden.
  11. Präventionsangebote für Kinder und Jugendliche zur Stärkung sozialer und mentaler Gesundheit sollen ausgebaut und verlässlich finanziert werden.
  12. Teilhabegremien auf Landes- und Kommunalebene, etwa für Menschen mit Behinderungen, Senioren oder Jugendliche, dürfen keine Alibiveranstaltungen sein.
  13. Kitas, Schulen und Hochschulen werden so gestaltet, dass Lernen Freude macht und Talente gefördert werden.
  14. Der Betreuungsschlüssel in Kitas wird verbessert.
  15. Die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen wird durch kleine Klassen und spezielle Bildungsangebote gefördert.
  16. Gesundheitsförderung und Prävention in Kitas, Schulen, Betrieben und Kommunen werden gestärkt.
  17. Zugänge zu psychosozialen Beratungs- und Unterstützungsangeboten werden dort gestärkt, wo Kinder und Jugendliche leben, lernen und aufwachsen.
  18. Die Kinder- und Jugendpsychotherapie wird deutlich ausgebaut.
  19. Beratungs- und Unterstützungsangebote für Kinder, Jugendliche und Eltern, insbesondere die Erziehungs- und Familienberatung, werden mit kurzen Wartezeiten und niedrigschwelligen Zugängen gestärkt.
  20. In künftigen Krisen haben offene Bildungs- und Betreuungsangebote Vorrang.
  21. Kindern und Jugendlichen wird früh vermittelt, wie Lebensmittel erzeugt werden und welche Rolle die Landwirtschaft spielt.
Teils begünstigend, teils belastend 2
Ohne klare Richtung 9
FDP ​1031
Mehr Geld 2
Mehr Rechte oder Angebote 31
  1. Kinder, Ältere und Kranke sollen unabhängig vom Familienmodell verlässliche Unterstützung erhalten.
  2. Die Rechte von Kindern und Jugendlichen werden gestärkt, ohne sie zu bevormunden.
  3. Kinder- und Jugendparlamente sowie Kinderortsbeiräte werden gefördert und ausgebaut, um die Beteiligung junger Menschen zu stärken.
  4. Eine Regelung für Sternenkinder ermöglicht die gemeinsame Bestattung von Mutter und Kind, wenn beide bei der Geburt sterben.
  5. Für den ländlichen Raum werden zuverlässige und bezahlbare Mobilitätsangebote für Menschen ohne eigenes Fahrzeug geschaffen.
  6. Jungen Menschen wird der Erwerb des Führerscheins früher ermöglicht, begleitetes Fahren ab 16 Jahren.
  7. Die Altersgrenze für den Führerschein der Klasse AM wird auf 14 Jahre gesenkt.
  8. Das Land setzt sich auf Bundesebene für einen Modellversuch zum begleiteten Fahren ab 16 ein.
  9. Chancengerechtigkeit von Anfang an soll durch eine gesicherte, zuverlässige und hochwertige frühkindliche Bildung erreicht werden.
  10. Der bestehende Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung wird überall verlässlich erfüllt.
  11. Statt Einheitslösungen werden passgenaue Betreuungsangebote gesichert.
  12. Die Fachkraft-Kind-Relation in Kitas wird stufenweise, evidenzbasiert und gegenfinanziert verbessert.
  13. Zusätzliche Mittel für Kitas fließen vorrangig in Personal, Sprachförderung und Verlässlichkeit.
  14. Alle Kinder mit Sprachdefiziten erhalten frühzeitig eine bestmögliche Sprachförderung.
  15. Das Vorlesen in Kitas wird zur Sprachförderung gestärkt.
  16. Die Angebotsvielfalt in der frühkindlichen Bildung wird erhöht.
  17. Kindgerechte Lern- und Erlebnisangebote für spielerisches Forschen und Tüfteln werden ausgebaut.
  18. Tageseltern dürfen Kinder auch über das dritte Lebensjahr hinaus betreuen.
  19. Kindern werden früh Kompetenzen für einen sicheren, kreativen und verantwortungsvollen Umgang mit digitalen Technologien vermittelt.
  20. Die Einführung in digitale Welten erfolgt kindgerecht, altersgerecht, spielerisch und pädagogisch begleitet.
  21. KI-gestützte Assistenzsysteme zur Sprachförderung in Kitas werden nur freiwillig, mit Einwilligung der Eltern, datensparsam und ohne automatisierte pädagogische Entscheidungen erprobt.
  22. Natur- und Erfahrungsräume wie Wälder, Bauernhöfe, Museen, Feuerwachen und Betriebe werden als feste Bestandteile frühkindlicher Bildung verankert und für Kinder geöffnet.
  23. Jedes Kind soll vor der Einschulung einen Schwimmkurs besuchen und das Seepferdchen erwerben können, auch mit Kostenbeteiligung der Krankenkassen.
  24. Flächendeckende, niedrigschwellige Schwimmangebote wie Wassergewöhnungskurse und Sommerkurse an Badeseen werden geschaffen.
  25. Schulbegleitungen erhalten Kenntnisse über Behinderungsbilder, medizinische Grundlagen und pädagogische Unterstützungsstrategien.
  26. Kinder und Jugendliche werden zu einer souveränen und verantwortungsvollen Nutzung digitaler Medien befähigt.
  27. Der Lernort eines Kindes richtet sich nach seinem Bedarf.
  28. Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter werden bedarfsgerecht eingesetzt.
  29. Kitas, Schulen und Bildungseinrichtungen sollen die Entwicklung kreativer Fähigkeiten gezielt unterstützen.
  30. Die Kinderbetreuung wird verbessert.
  31. Jedes Kind soll spätestens bis zum Ende der Grundschule schwimmen können.
Weniger Pflichten 1
Teils begünstigend, teils belastend 1
Bleibt wie bisher 4
Ohne klare Richtung 5
FW ​17
Koalitionsvertrag ​618
Mehr Geld 1
Mehr Rechte oder Angebote 18
  1. Der Kinder- und Jugendtourismus wird weiter gestärkt und ausgebaut.
  2. Die Verpflegung in Kitas und Schulen soll einen wachsenden Anteil regionaler und ökologischer Produkte enthalten.
  3. Die Verpflegung in Kitas und Schulen soll nach den Standards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung erfolgen.
  4. Das Betreuungsangebot und die Personal- und Betreuungssituation in den Kitas sollen weiter verbessert werden.
  5. Das Kita-Angebot im Land wird weiter verbessert.
  6. Der Mindestpersonalschlüssel in den Kitas wird schrittweise erhöht.
  7. Die Kindergartengruppen werden weiter verkleinert, damit Erzieherinnen und Erzieher mehr Zeit für die Förderung der Kinder haben.
  8. Das Fachkraft-Kind-Verhältnis soll im Laufe der Legislaturperiode auf 1:14 verbessert werden.
  9. Ein Kinder- und Jugendbeteiligungsgesetz wird auf den Weg gebracht, um mehr Mitsprache junger Menschen zu ermöglichen.
  10. Beteiligungsmöglichkeiten junger Menschen an kommunalen Entscheidungen werden in der Kommunalverfassung festgeschrieben, einschließlich der Möglichkeit von Kinder- und Jugendbeiräten.
  11. Die Verankerung von Kinderrechten als eigene Grundrechte im Grundgesetz wird unterstützt.
  12. Eine Bundes-Monitoring-Stelle zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention soll gesetzlich verankert und dauerhaft gesichert werden.
  13. Auf Bundesebene wird eine eigenständige Kindergrundsicherung angestrebt, die Leistungen bündelt und nicht auf das Elterneinkommen angerechnet wird.
  14. Geflüchtete Kinder und Jugendliche sollen schnellstmöglich Zugang zu Kita, Schule, Sport und Kultur erhalten.
  15. Besonders schutzbedürftige Geflüchtete werden beim Zugang zu speziell auf sie ausgerichteten Angeboten unterstützt.
  16. Die Einrichtung eines Eltern-Kind-Zentrums in Rostock, das Geburtshilfe und Pädiatrie von Universitätsmedizin und Klinikum Südstadt zusammenführt, wird unterstützt.
  17. Die Kinder- und Jugendgesundheitsziele werden gemeinsam mit den Akteuren der Gesundheitsversorgung und den Eltern umgesetzt.
  18. Verbindliche Beteiligungsmöglichkeiten und -rechte kommunaler Beiräte werden ausgebaut.
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 4

Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht

KI-Hinweis

Die Inhalte dieser Seite sind mit KI erstellt und können Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Maßgeblich ist der Wortlaut im Original. Stand der Daten: . Wie KI hier arbeitet · Zur Methode

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