Kinder und Jugendliche
Personen: was die Programme zur Landtagswahl in Sachsen-Anhalt und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.
Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Sachsen-Anhalt
Klicken Sie auf eine Partei, um ihre Forderungen zu sehen.
Ohne Einzug ins Parlament
AfD 469
Mehr Rechte oder Angebote 9
- Elternrechte werden in der Landesverfassung verankert.
- Kita- und Schulessen soll gesund, ausgewogen und schmackhaft sein.
- Jedes Kind bis 18 Jahre kann über ein Landesprogramm kostenfrei in einem Sportverein seiner Wahl Sport treiben.
- Das Vorlesen erhält einen größeren Anteil in der vorschulischen Bildung.
- Lehr- und Bildungspläne werden zugunsten des Vorlesens angepasst.
- Staatliche Frühsexualisierung und entsprechende Beeinflussung von Kleinkindern und Grundschülern werden abgelehnt.
- Bei den Schuleingangsuntersuchungen soll stärker auf Gesundheitsrisiken wie Übergewicht, Bewegungsmangel und Fehlentwicklungen geachtet werden.
- Landesweite Richtlinien sollen hochwertige, gesunde und ausgewogene Verpflegung in Kitas und Schulen sicherstellen.
- Durch Förderprogramme, Aufklärung und praxisnahe Gesundheitsbildung an Schulen sollen junge Menschen frühzeitig über Risiken ungesunder Lebensführung aufgeklärt werden.
Ohne klare Richtung 6
- Die Familienpolitik soll dafür sorgen, dass wieder mehr Kinder geboren werden.
- Kinder und Familie werden in den Mittelpunkt der Werbe- und Aufklärungskampagnen der Landesregierung gestellt.
- Die Themen Kinder und Familie werden in der schulischen und außerschulischen Bildung verankert und priorisiert.
- Die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen soll der Charakterbildung zu einer selbstbestimmten Persönlichkeit dienen.
- Deutsche Eltern sollen Anerkennung und deutsche Kinder eine Willkommenskultur erfahren.
- Artikel 27 Absatz 1 der Landesverfassung wird um den Satz ergänzt, dass Kinder im Geist der Liebe zu ihrer Heimat und dem deutschen Volk zu erziehen sind.
Weniger Rechte oder Angebote 4
- Staatliche Kampagnen und Programme, die Kinder vor der Pubertät mit sexuellen Themen konfrontieren, werden eingestellt.
- Der Zugang zu Hormontherapien und Pubertätsblockern für Kinder und Jugendliche wird eingeschränkt oder unterbunden.
- Das Geburtsortsprinzip wird aus dem Staatsangehörigkeitsrecht gestrichen.
- Die Strafmündigkeit soll von 14 auf 12 Jahre abgesenkt werden.
Mehr Pflichten 1
CDU 2926
Mehr Rechte oder Angebote 26
- Die Glücksspielregeln sollen den Jugend- und Spielerschutz stärken.
- Nachmittagsangebote an Schulen und Horten werden gestärkt und ausgebaut.
- Alle Kinder sollen frühzeitig sprachlich und entwicklungsbezogen auf die Schule vorbereitet werden.
- Kita, Grundschule und Hort sollen wirksam miteinander kooperieren.
- Inklusive Bildung erhält gute Rahmenbedingungen, Wahlfreiheit und passgenaue Förderangebote.
- Kinder und Jugendliche sollen besonderen Schutz, Unterstützung und Mitgestaltungsmöglichkeiten erhalten.
- Das Mindestalter für soziale Medien soll durch wirksame Altersprüfung durchgesetzt werden.
- Ernährungsbildung über gesunde Ernährung und nachhaltigen Konsum soll in Schulen und Kitas gestärkt werden.
- Das letzte Kita-Jahr soll als Vorschuljahr gestaltet werden.
- Allen Kindern soll unabhängig von Herkunft, Wohnort oder Einkommen verlässliche und hochwertige frühkindliche Bildung offenstehen.
- Qualität, Verlässlichkeit und Ausstattung der Kindertagesbetreuung sollen kontinuierlich weiterentwickelt werden.
- Sprachkompetenz soll von Anfang an unabhängig vom Elternhaus gefördert werden.
- Das letzte Kita-Jahr soll gezielt als Vorschuljahr ausgestaltet werden.
- Die frühkindliche Bildung soll sich auf den demografischen Wandel einstellen und an Qualität gewinnen.
- Der Personalschlüssel in der Kinderbetreuung soll verbessert werden.
- Der Übergang zwischen Kita und Grundschule soll kindgerecht gestaltet werden.
- Kinder mit Behinderung oder besonderem Förderbedarf sollen in der Kita gleichberechtigt teilhaben können.
- Strukturen, Diagnostik und Förderketten für Kinder mit Förderbedarf sollen klarer und effizienter werden.
- Kitas sollen gesunde und bezahlbare Verpflegung anbieten.
- In Kitas sollen mehr Bewegungsförderung und regelmäßige Motorik-Checks stattfinden.
- Ausbau und Sanierung von Kitas sollen besonders im ländlichen Raum gefördert werden.
- Eine zentrale Lernplattform soll digitale Fort- und Weiterbildung für alle Altersgruppen und sichere Lernspiele anbieten.
- Junge Menschen sollen durch Kooperationen von Vereinen mit Schulen und Kitas für Engagement gewonnen werden.
- Religiöse und weltanschauliche Bildung soll in Krippe, Kindergarten und Hort verankert werden.
- Kinder sollen altersgerecht lernen, was Religion bedeutet und wie sie die Gesellschaft geprägt hat.
- Kindern werden frühzeitige Zugänge zu Bibliotheken, Musikschulen und Theatern gesichert.
Teils begünstigend, teils belastend 2
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 5
- Alle Kinder sollen bei Schuleintritt die deutsche Sprache beherrschen.
- Familien sowie Schutz, Förderung und Teilhabe von Kindern und Jugendlichen stehen im Zentrum der Politik.
- Eine flächendeckende, hochwertige und bezahlbare Kinderbetreuung bleibt zentrales Anliegen.
- Kinder- und Altersarmut sollen aktiv bekämpft werden.
- Kitas und Kindertagespflege sollen in erster Linie Orte der Bildung und Erziehung mit individueller Förderung sein.
Weniger Rechte oder Angebote 1
SPD 11121
Mehr Geld 3
Mehr Rechte oder Angebote 21
- Kitas erhalten für die Sprachförderung ausreichende personelle Ressourcen und fachliche Unterstützung.
- Kinder in Erstaufnahmeeinrichtungen erhalten von Anfang an ein gleichwertiges Bildungsangebot.
- Der Übergang von der Kita in die Grundschule wird gemeinsam gestaltet.
- Zwischen Kitas und Grundschulen werden verbindliche Kooperationen eingeführt.
- Schuleingangsuntersuchungen finden früher und koordiniert statt.
- Die Sprachförderung vor der Schule wird verstärkt.
- An Schulen werden multiprofessionelle Teams aus Schulsozialarbeit, Schulpsychologie, (förder-)pädagogischen Fachkräften sowie Fachkräften für Verwaltung und digitale Ausstattung eingesetzt.
- Umweltbildung in Schulen, Kitas, Vereinen und Initiativen wird gestärkt.
- Der Jugendförderplan definiert Mindeststandards für Angebote des Landes.
- Das Wahlalter wird auf 16 Jahre gesenkt.
- Zur Entlastung der Jugendämter wird landesweit über Angebote der Kinder- und Jugendhilfe informiert.
- Angestrebt wird eine bedarfsgerechte Kindergrundsicherung, die Leistungen bündelt, vereinfacht und existenzsichernd wirkt.
- Für eine Kindergrundsicherung wird eine Bundesratsinitiative ergriffen.
- Ein zukunftsfestes Kita-Netz und verlässliche Ganztagsbetreuung sollen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf unterstützen.
- Alle Kinder und Jugendlichen erhalten in Kita und Schule ein kostenloses, gesundes und warmes Mittagessen.
- Der Ausbau von Kitas mit flexiblen Öffnungszeiten auch in Randzeiten wird unterstützt.
- Der tatsächliche Personalschlüssel in Kitas wird schrittweise verbessert.
- Der Übergang von der Kita zur Grundschule wird verbindlich gemeinsam gestaltet.
- Prävention gegen Spielsucht und Vermittlung von Medienkompetenz in der E-Sport-Jugendarbeit werden in die Förderleitlinie aufgenommen.
- Die Arbeit der Kleintierzüchtervereine, besonders ihre Jugendarbeit, wird unbürokratisch gefördert.
- Ernährungsbildung wird gestärkt, besonders für Kinder und Jugendliche.
Bleibt wie bisher 5
- Ansätze zur Förderung gesunder Ernährung in Kitas, Schulen und Seniorenheimen werden weitergeführt.
- Das flächendeckende Kita-Netz mit qualifizierten Fachkräften, langen Öffnungszeiten und verbindlichem Bildungsprogramm bleibt auch bei sinkenden Kinderzahlen erhalten.
- Der Rechtsanspruch auf bis zu zehn Stunden Betreuung von Geburt bis zum 14. Lebensjahr bleibt unangetastet.
- Sprachbildung bleibt zentrale Aufgabe frühkindlicher Bildung und erfordert multiprofessionelle Teams.
- Der Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung darf beim Ausbau von Ganztagsschulen nicht eingeschränkt werden.
Ohne klare Richtung 6
- Die Bekämpfung von Armut, insbesondere Kinder- und Altersarmut, bleibt zentrale Aufgabe.
- Angestrebt wird ein Bildungssystem, in dem jedes Kind unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Religion, Begabung, Behinderung, finanziellem Status oder Sprache die gleichen Chancen erhält.
- Bildungserfolg soll nicht davon abhängen, in welchem Bundesland ein Kind aufwächst.
- Das Land soll für Kinder und Jugendliche attraktiv sein.
- Kinder und Jugendliche brauchen sichere Räume, verlässliche Unterstützung und echte Beteiligung.
- Kinder und Jugendliche sollen selbstständig, sicher, barrierefrei und bezahlbar unterwegs sein können.
Weniger Rechte oder Angebote 1
Grüne 1438
Mehr Geld 2
Mehr Rechte oder Angebote 38
- Kinder und Jugendliche können im Deutschlandticket kostenlos mitgenommen werden.
- Verkehrserziehung findet flächendeckend und regelmäßig in Kitas und Schulen statt.
- Das aktive Wahlrecht bei Landtags- und Kommunalwahlen gilt ab 14 Jahren.
- Das passive Wahlrecht bei Kommunalwahlen gilt ab 16 Jahren.
- Die frühe Demokratiebildung in Kita und Schule wird gestärkt.
- Kommunen werden befähigt, Beteiligung etwa über Bürgerräte, Jugendparlamente, Beteiligungshaushalte oder digitale Dialogformate aktiv zu gestalten.
- Ein Landesaktionsplan gegen Einsamkeit bündelt, unterstützt und finanziert Ansätze wie Dorfgemeinschaftsläden, Jugendplätze, aufsuchende Altenhilfe, Mobilitätshilfen und digitale Angebote.
- Eine Landeskoordinierungs- und Vernetzungsstelle zum Gewaltschutz von Frauen und Mädchen mit Behinderung wird geschaffen.
- Der Frauenstrafvollzug umfasst Mutter-Kind-Unterbringung, psychosoziale Betreuung sowie passende Bildungs- und Resozialisierungsmaßnahmen.
- Digital- und Medienkompetenz wird fester Bestandteil der Bildung in Schulen, Familienbildungsstätten und der Jugendhilfe.
- Alle jungen Menschen im Land sollen gesund und geschützt vor Gewalt aufwachsen und Mitsprache in Kita, Schule und Politik haben.
- Die Bekämpfung von Kinderarmut wird konsequent priorisiert.
- Gegen Kinderarmut werden landeseigene Ergänzungsprogramme aufgelegt.
- Die Forderungen des Netzwerks gegen Kinderarmut und der Landesarmutskonferenz werden zu Beginn der Legislaturperiode in einen Landesaktionsplan überführt.
- Jugend- und Familienarbeit wird armutssensibel gestaltet, sodass die Teilnahme nicht am Einkommen der Eltern scheitert.
- Die Maßnahmen der Kinder- und Jugendhilfe werden bedarfsgerecht gefördert.
- Kinder und Jugendliche erhalten kostenfreien Zugang zu kulturellen Angeboten durch einen erweiterten Kulturpass.
- Die Beteiligungsrechte von Kindern werden in der Landesverfassung verankert.
- Alle Kinderrechte der UN-Kinderrechtskonvention werden in die Landesverfassung aufgenommen.
- Beim Landeskinderbeauftragten wird eine Monitoringstelle zur Umsetzung der Kinderrechte eingerichtet.
- Kinderrechtebüros in den Kommunen werden unterstützt.
- Demokratiebildung beginnt bereits im Kindergarten und wird praktisch erlebbar gestaltet.
- Erzieher werden von bürokratischen Aufgaben entlastet.
- Mit dem Programm „HeimatKita“ ist die nächste Kindertagesbetreuung für jeden Ort im selben Ort oder höchstens 15 Minuten entfernt.
- Die Beitragsermäßigung für Mehrkinderfamilien in Kitas wird dauerhaft abgesichert.
- Beteiligungsformen und -konzepte in Kitas werden über eine personell gut ausgestattete Fachberatung gefördert.
- Der weitere Ausbau von Kinder- und Familienzentren wird unterstützt.
- Gezielte Schulungsmaßnahmen in Kitas fördern eine geschlechterneutrale Erziehung und bauen stereotype Rollenbilder ab.
- Die mobile Jugendarbeit wird massiv gestärkt.
- Der Besuch von Natur- und Kulturstätten wird fest in den Bildungsalltag integriert.
- Alle Kinder erhalten Bildung zur gesunden Ernährung.
- Kulturelle Bildung soll über alle Bildungsphasen von Kitas über Schulen bis zu außerschulischen Lernorten und Weiterbildungseinrichtungen ausgebaut werden.
- Eine sichere und vielfältige E-Sport-Landschaft, die Kinder und Jugendliche vor Missbrauch und extremistischen Einflüssen schützt, soll gefördert werden.
- Kinder und Jugendliche sollen bedarfsgerecht psychotherapeutisch versorgt werden.
- Weitere psychotherapeutische Kassensitze, auch für Kinder und Jugendliche, sollen ausgewiesen werden.
- Modellprojekte für Patenschaften und Leihgroßeltern werden unterstützt.
- Die kinderfreundliche Gestaltung des Wohnumfelds wird Fördervoraussetzung.
- Eine kinderfreundliche Gestaltung des Wohnumfelds wird zur Voraussetzung für die Städtebauförderung.
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 2
Linke 669
Mehr Geld 15
- Mehr Geld wird in die Bedarfe von Kindern, Jugendlichen und Seniorinnen und Senioren investiert.
- Der Unterhaltsvorschuss wird bedingungslos allen gewährt, die ihn benötigen.
- Alle Kinder in Kitas und Tagespflege erhalten eine kostenlose Mittagsversorgung.
- Eine Kindergrundsicherung ohne große bürokratische Hürden wird angestrebt.
- Eine armutsfeste, eigenständige und sanktionsfreie Kindergrundsicherung von mindestens 630 Euro monatlich wird für alle Kinder niedrigschwellig eingeführt.
- Mittagessen, Beiträge, Fahrten, Materialien sowie Gerät, Internetverbindung und Begleitung werden für Kinder zur Grundausstattung.
- Bibliotheken sind der kostenfreie Basiszugang für Kinder.
- Auf Bundesebene wird eine armutsfeste, sanktionsfreie und einfache Kindergrundsicherung eingeführt.
- Mittagessen, Beiträge, Fahrten und Materialien für Kinder werden unbürokratisch als Grundausstattung gesichert.
- Auf Bundesebene wird eine armutsfeste, sanktionsfreie, statusunabhängige Kindergrundsicherung ohne Anrechnung vorangebracht, auch für Kinder nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
- Ein nicht anrechenbarer Landes-Kinderteilhabe-Ausgleich schließt die Lücke zur Bedarfsschwelle, auch für Kinder nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, und sinkt mit Einführung der Bundes-Kindergrundsicherung.
- Jugendmobilität wird dauerhaft günstig, mit dem Ziel eines Jugendtickets oder Nulltarifs.
- Beiträge, Ausrüstung und Fahrkosten hindern Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien nicht am Sport.
- Mitgliedsbeiträge im Sportverein werden für Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien bezuschusst.
- Ein Landesmuseumskonzept gewährt Kindern freien Eintritt in Museen.
Mehr Rechte oder Angebote 65
- Das aktive Wahlalter bei Kommunal- und Landtagswahlen soll auf 14 Jahre gesenkt werden.
- Der Unterhaltsvorschuss wird bedingungslos allen gewährt, die ihn benötigen.
- Kinder und Jugendliche werden früh für alltägliche Aufgaben sensibilisiert, damit Sorgearbeit besser verteilt wird.
- Kinder und Jugendliche werden durch multiprofessionelle Teams ganzheitlich und individuell betreut.
- Gesetzliche Grundlagen verstetigen die Sozialarbeit in Kitas und Schulen und bauen sie bedarfsgerecht aus.
- Kita und Schule kooperieren eng mit gemeinsamen Standards und Übergabeprozessen.
- Alle Kinder und Jugendlichen erhalten in Kita und Schule Zugang zu leistungsfähigem Internet und digitalen Geräten.
- Jedes Kind erhält einen uneingeschränkten Rechtsanspruch auf zehn Stunden ganztägige Betreuung in Kindertageseinrichtungen.
- Die Personalschlüssel werden auf 1:3 in der Krippe und 1:7,5 im Kindergarten verbessert.
- Alle Kinder in Kitas und Tagespflege erhalten eine kostenlose Mittagsversorgung.
- Trinkbrunnen werden in allen Einrichtungen gefördert.
- Eine landesweite Strategie führt eine integrierte kommunale Gesamtinfrastruktur zur Verbesserung der Teilhabechancen armutsgefährdeter Kinder ein.
- Eine armutsfeste, eigenständige und sanktionsfreie Kindergrundsicherung von mindestens 630 Euro monatlich wird für alle Kinder niedrigschwellig eingeführt.
- Kinder werden in ihrer Entwicklung gefördert und vor äußeren Eingriffen geschützt.
- Zwischen Hilfen zur Erziehung, Kinder- und Jugendpsychiatrien und Gesundheitsämtern werden ein transparentes Übergangsmanagement und verbindliche Kooperationsstrukturen geschaffen.
- Kinder, Jugendliche und Familien werden in ihrem Rechtsanspruch auf Jugendhilfe stärker unterstützt.
- In allen Landkreisen und kreisfreien Städten werden Ombudsstellen für die Jugendhilfe eingeführt.
- Die Jugendhilfeplanungen der Landkreise und kreisfreien Städte folgen quantitativen und qualitativen Mindeststandards.
- Das Land erarbeitet eine landesweite Jugendhilfeplanung, mit der die kommunalen Planungen abgestimmt werden.
- Für Kinder und Jugendliche gibt es eine gut erreichbare erste Anlaufstelle, klare Fristen und geregelte Übergaben zwischen Jugendhilfe, Gesundheitsdienst, Schule und Gericht.
- Frühe Hilfen und Lotsen in die psychische Versorgung fangen Kinder und Jugendliche vor dem Ausbruch von Krisen auf.
- Multiprofessionelle Teams in Kita und Schule sorgen für Stabilität.
- Entscheidungen über Kinder sind kindgerecht, verständlich und überprüfbar.
- Kindgerechte Verfahren werden verankert, in denen Kinder gehört, Beschlüsse verständlich erklärt und Fristen eingehalten werden.
- Kinder und Jugendliche werden auch ohne Krankenversicherung medizinisch versorgt, die Kostenübernahme wird danach geklärt.
- In Vereinen und Jugendzentren wird eine verbindliche Vertrauensperson als niedrigschwellige Ansprechstelle etabliert.
- Zugänge zu Hilfen für Kinder werden in einfacher Sprache, traumainformiert, mehrsprachig und statusunabhängig garantiert, auch in Unterkünften.
- Vor wichtigen Vorhaben zeigen kurze Folgenprüfungen, was Entscheidungen für Kinder bedeuten.
- Jugendparlamente mit Antrags-, Rede- und Budgetrechten sowie Heimräte geben Kindern und Jugendlichen Mitsprache.
- Landesweite Mindeststandards für die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen mit verbindlichen, öffentlich nachlesbaren Rückmeldefristen werden festgelegt.
- Land und Kommunen veröffentlichen vor wichtigen Beschlüssen kurze, verständliche Kinder-Folgenprüfungen.
- Unabhängige Beschwerdewege für Kinder und Jugendliche per Telefon, online und vor Ort werden mit klaren Fristen sichtbar gemacht, auch in Unterkünften.
- In allen Verfahren für Kinder und Jugendliche wird Statusunabhängigkeit garantiert.
- Die Schutzstandards für Kinder und Jugendliche werden verbessert und im Jugendhilfegesetz verankert.
- Kinder- und Jugendhilfe wird mit einem qualitativen und quantitativen Mindeststandard als Rechtsanspruch im Kinder- und Jugendhilfegesetz des Landes festgeschrieben.
- Für den erzieherischen Kinder- und Jugendschutz in Landkreisen und kreisfreien Städten werden personelle Mindeststandards entwickelt.
- Angebote für eine altersgemäße politische Bildung von Kindern und Jugendlichen werden auf- und ausgebaut.
- Kinderrechte werden in die Landesverfassung aufgenommen.
- Beim Landtag wird eine Kinderkommission als parlamentarischer Unterausschuss eingerichtet, die die Interessen von Kindern vertritt.
- Schullandheime und Ferienangebote werden als feste Säule gesichert, mit Teilnahme unabhängig vom Einkommen.
- Zugänge zu Jugendangeboten werden einfach, mehrsprachig und statusunabhängig gestaltet, auch für Kinder und Jugendliche in Unterkünften.
- Mittagessen, Beiträge, Fahrten, Materialien sowie Gerät, Internetverbindung und Begleitung werden für Kinder zur Grundausstattung.
- Bibliotheken sind der kostenfreie Basiszugang für Kinder.
- Zugänge zu Teilhabeleistungen sind einfach, ohne Stigma und statusunabhängig, auch für Kinder nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
- Auf Bundesebene wird eine armutsfeste, sanktionsfreie und einfache Kindergrundsicherung eingeführt.
- Mittagessen, Beiträge, Fahrten und Materialien für Kinder werden unbürokratisch als Grundausstattung gesichert.
- Kindern werden Gerät, verlässlicher Internetzugang und Begleitung im Umgang damit gewährleistet.
- Auf Bundesebene wird eine armutsfeste, sanktionsfreie, statusunabhängige Kindergrundsicherung ohne Anrechnung vorangebracht, auch für Kinder nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
- Ein nicht anrechenbarer Landes-Kinderteilhabe-Ausgleich schließt die Lücke zur Bedarfsschwelle, auch für Kinder nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, und sinkt mit Einführung der Bundes-Kindergrundsicherung.
- Sichere Radwege für Kinder und Jugendliche mit durchgehenden geschützten Routen, Querungen, Beleuchtung, Winterdienst und Abstellanlagen werden ausgebaut.
- Haltepunkte, Informationen und Fahrzeiten werden so gelegt, dass Kinder in Unterkünften ihre Ziele gleich gut erreichen, mit mehrsprachigen Hinweisen.
- Mittel für Kinder- und Jugendangebote werden nach sozialer Lage und Erreichbarkeit verteilt und jährlich begründet nachgesteuert.
- Ein Investitionspfad benennt, finanziert und terminiert fehlende Jugendorte mit einer Zeitleiste je Region.
- Die Auswertung erfolgt migrationssensibel und erfasst Kinder in Unterkünften ausdrücklich, ohne zu stigmatisieren.
- Beiträge, Ausrüstung und Fahrkosten hindern Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien nicht am Sport.
- Bildungs- und Teilhabeleistungen werden besser mit dem Vereinssport verzahnt.
- Kooperationen von Schulen, Kitas und Sportvereinen werden unterstützt.
- Ein Landesmuseumskonzept gewährt Kindern freien Eintritt in Museen.
- Das Sendezeitverbot für KiKA nach 21 Uhr wird aufgehoben.
- Ein öffentlich-rechtliches Kinderradio unter der Dachmarke KiKA wird über DAB+ und Stream angeboten.
- Mehrsprachige Kinder- und Jugendmedienangebote werden zur Förderung der Integration eingesetzt.
- Touristische Angebote für Jugendliche und Schüler werden ausgebaut.
- Kinder von Zugewanderten werden ab der Kita integrativ frühkindlich gefördert.
- Sprachförderung beginnt in der Kita, damit niemand mit Sprachdefizit eingeschult wird.
- Auf Bundesebene wird eine Reform des Umgangsrechts zum Schutz vor Femiziden, Stalking und häuslicher Gewalt angestoßen.
Weniger Pflichten 3
- Auf Bundesebene wird eine armutsfeste, sanktionsfreie und einfache Kindergrundsicherung eingeführt.
- Mittagessen, Beiträge, Fahrten und Materialien für Kinder werden unbürokratisch als Grundausstattung gesichert.
- Auf Bundesebene wird eine armutsfeste, sanktionsfreie, statusunabhängige Kindergrundsicherung ohne Anrechnung vorangebracht, auch für Kinder nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 4
- Die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen soll wieder zentrale Aufgabe der Landespolitik werden.
- Digitale Achtsamkeit und Kinderschutz haben hohen Stellenwert, ohne Kindern den Zugang zu digitalen Medien zu verwehren.
- Jedes Kind soll von klein auf bestmögliche Förderung und Bildung erhalten.
- Das Strafrecht soll Frauen, Kinder und gefährdete Menschen schützen und zugleich Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte entlasten.
BSW 21332
Mehr Geld 2
Mehr Rechte oder Angebote 31
- Jungen Menschen werden gute Schulen und Kitas geboten.
- Das Wohl der Kinder hat Vorrang und darf nicht aus politischen Gründen gefährdet werden.
- Kulturelle Bildung darf nicht vom Einkommen der Eltern abhängen.
- Kinder und Jugendliche erhalten unabhängig vom Wohnort regelmäßig Zugang zu Theater, Musik, Kunst und Literatur, im Unterricht und durch Kooperationen mit Kultureinrichtungen.
- Kulturelle Bildung für Kinder und Jugendliche wird ausgebaut.
- Kinder-, Jugend- und Leistungssport werden dauerhaft gefördert.
- Eine flächendeckende, ganztägige Kinderbetreuung ist Bestandteil sozialer Infrastruktur.
- Der Personal-Kind-Betreuungsschlüssel in Kitas wird zugunsten besserer Bildungsarbeit und Betreuungsqualität verbessert.
- Die sprachliche und soziale Förderung von Kindern nichtdeutscher Herkunftssprache in Kitas und Ganztagsangeboten wird verstärkt.
- Die Personalschlüssel in Kitas werden verbessert.
- Pädagogische Qualität und Fortbildung in Kitas werden gestärkt.
- Frühzeitige Sprachförderung wird ausgebaut.
- Es wird massiv in frühkindliche Bildung, Schulen, Schulsozialarbeit, Jugendarbeit, Sucht- und Radikalisierungsprävention sowie die Betreuung Geflüchteter investiert.
- Es gibt mehr Sport-, Kultur- und Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche.
- Kinder sollen sich frühzeitig durch Schulgartenunterricht, soziale Gärten und praktische Ernährungsbildung mit einem bewussten Umgang mit Lebensmitteln beschäftigen können.
- In Kitas und Schulen wird eine kostenfreie, gesunde Verpflegung gesichert.
- Frühkindliche Sprachtests werden eingeführt.
- Bildungschancen werden durch frühe Förderung und ausgewogene Klassen gesichert.
- Die Frühförderung von Kindern aus Einwandererfamilien wird verstärkt.
- Die Zahl der Sozialarbeiter in der Jugendarbeit wird dringend erhöht.
- Gegen die Radikalisierung Minderjähriger verbindet der Staat Prävention, Aufklärung und konsequentes Einschreiten.
- Aufklärung und Prävention gegen Cyberkriminalität, besonders für Kinder, Jugendliche und ältere Menschen, werden ausgebaut.
- Schulsozialarbeit, Jugendhilfe und Aufklärung über Recht und Unrecht werden als Mittel der Konfliktvermeidung gestärkt.
- Kinder, Jugendliche und Familien werden bei Konflikten mit Jugendämtern oder Trägern der Jugendhilfe frühzeitig und zuverlässig unterstützt.
- Kinder, Jugendliche und ihre Familien werden bei Konflikten mit Jugendämtern oder Trägern der Kinder- und Jugendhilfe frühzeitig und zuverlässig unterstützt.
- Unabhängige Ombudsstellen für Kinder und Jugendliche werden landesweit dauerhaft eingerichtet sowie personell und finanziell abgesichert.
- Erkenntnisse aus den Beratungen werden systematisch genutzt, um Strukturen, Verfahren und Schutzmaßnahmen der Kinder- und Jugendhilfe zu verbessern.
- Kinder und Jugendliche werden bei Konflikten in der Jugendhilfe frühzeitig unterstützt.
- Kinder und Jugendliche können ihre Interessen auf kommunaler Ebene wirksam vertreten.
- Die Rechte von Kindern und Jugendlichen werden in der Landesverfassung verankert.
- Die Betreuungsschlüssel in Kitas werden verbessert.
Teils begünstigend, teils belastend 2
Bleibt wie bisher 4
Ohne klare Richtung 7
- Untersucht werden insbesondere die Entscheidungsprozesse auf Landesebene, die wissenschaftlichen Grundlagen der Grundrechtseingriffe, die Rolle von Ministerien, Behörden und Gremien, wirtschaftliche Profiteure sowie die Auswirkungen auf Kinder, Jugendliche, Pflegebedürftige und andere vulnerable Gruppen.
- In den ersten zwei Jahren der Legislaturperiode werden die Auswirkungen des Selbstbestimmungsgesetzes auf Minderjährige und Schutzbereiche überprüft.
- Jedes Kind hat Anspruch auf eine faire Bildungsperspektive unabhängig von Herkunft, Wohnort oder Einkommen der Eltern.
- Praxisnahe Bildungswege gelten für viele Kinder als besser geeignet als ein einseitiger Fokus auf das Gymnasium.
- Beim Ganztagsausbau stehen das Kindeswohl und gute Arbeitsbedingungen im Mittelpunkt statt Sparzwängen.
- Eine verlässliche Familienpolitik, gute Perspektiven für junge Menschen und attraktive Lebensbedingungen im Land werden geschaffen.
- Kinderarmut wird wirksam bekämpft.
FDP 1215
Mehr Rechte oder Angebote 15
- Kinder mit sprachlichen oder sozialen Startnachteilen werden frühzeitig unterstützt.
- Schulen in sozial benachteiligten Gegenden erhalten zusätzliche Ressourcen.
- Festgestellte Sprachdefizite müssen bis zum Schulbeginn aufgeholt werden, wobei Eltern und Einrichtungen in der Pflicht stehen.
- Für die Sprachförderung wird die Expertise von Logopäden genutzt, wahlweise in der Kita oder in einer Logopädiepraxis.
- Das Niveau der frühkindlichen Bildung soll angehoben werden.
- Der Betreuungsschlüssel in Kitas wird unter Berücksichtigung individueller Förderung, Vor- und Nachbereitung sowie Fortbildung weiter angepasst.
- Einrichtungsträger werden bei bedarfsgerechten Kinderförderprojekten bürokratiearm unterstützt.
- Datengestützte Systemsteuerung und Qualitätsentwicklung in Schulen und frühkindlicher Bildung werden systematisch auf- und ausgebaut.
- Lern- und Entwicklungsstände sowie Förderbedarfe sollen früh erkannt, verständlich aufbereitet und in konkretes Handeln übersetzt werden.
- Statt Verboten werden gute Unterstützungsangebote, auch für Eltern, zur Vorbereitung auf die digitale Welt gesetzt.
- Das aktive Wahlalter bei Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt wird auf 16 Jahre gesenkt.
- Sport in Kita und Schule wird gestärkt.
- Gefährliche Kreuzungen werden entschärft.
- Querungen für den Rad- und Fußverkehr werden gesichert.
- Wegweisungen für den Rad- und Fußverkehr werden verbessert.
Ohne klare Richtung 1
FW 622
Mehr Rechte oder Angebote 22
- Die Nachwuchsarbeit der Feuerwehren wird durch hauptamtliche Brandschutzerzieher bereits in der frühkindlichen Bildung gefördert.
- Jugendarbeit und Vereine im Dorf werden gezielt unterstützt.
- Neubau und Sanierung von Spielplätzen werden gefördert.
- Kita und Hort werden für alle Kinder kostenlos angeboten.
- Es gibt eine ausreichende Anzahl von Kinderkrippen.
- Kindergärten und Horte gewährleisten eine über die Betreuung hinausgehende Förderung und frühkindliche Bildung.
- Es gibt einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung.
- In Kinderbetreuungseinrichtungen werden gesunde und ausgewogene Speisen angeboten.
- Die Sprachförderung wird schon ab dem Kindergartenalter weiter ausgebaut.
- Vereine und Jugendarbeit werden stärker unterstützt.
- Das Wahlalter bei Landtagswahlen wird auf 16 Jahre gesenkt.
- Der Jugendschutz in den Medien wird gestärkt.
- Die Alterskontrolle wird verbessert.
- Eingliederungs- und Jugendhilfe sollen niedrigschwellig und unbürokratisch gewährt werden.
- Langwierige, kleinteilige Einzelfallprüfungen bei Eingliederungs- und Jugendhilfe sollen beendet werden.
- Stellen Kinderärzte oder pädagogische Fachkräfte einen Bedarf fest, sollen Leistungen und Hilfen direkt gewährt werden.
- Für die frühkindliche Bildung sollen landesweit verbindliche Standards gelten, darunter Kita-Sozialarbeit, Kinderschutz, Sprachförderung, Inklusion und das Bildungsprogramm „elementar“.
- Sinkende Kinderzahlen sollen genutzt werden, um den Betreuungsschlüssel nachhaltig zu verbessern.
- Kinder sollen nach dem Grundsatz Vertrauen statt Kontrolle schnell Hilfe erhalten.
- Der Betreuungsschlüssel soll verbessert werden.
- Die Qualität der frühkindlichen Bildung soll durch mehr Zeit und gute Ausbildung gesichert werden.
- Kinder sollen den Umgang mit Technik ebenso lernen wie Lesen, Schreiben und Rechnen.
Weniger Pflichten 2
Bleibt wie bisher 3
Koalitionsvertrag 927
Mehr Rechte oder Angebote 27
- Gesundheitserziehung und Gesundheitsförderung werden besonders in Kitas, Schulen, Familienbegegnungsstätten und der Familienhilfe gestärkt und weiterentwickelt.
- Zu Beginn der Legislatur werden große Anstrengungen unternommen, damit alle Kinder und Jugendlichen nach Corona Lernrückstände aufholen können.
- Schulen müssen der Inklusion und den besonderen Bedarfen von Kindern und Jugendlichen gerecht werden.
- Mentoring- und Patenprogramme, Projektpartnerschaften und Talent-Scouts an Schulen und Hochschulen sollen Kindern und Jugendlichen unabhängig vom Elternhaus ein Studium ermöglichen.
- Armut soll neben der Bildungsteilhabe von Kindern durch bessere Beschäftigungschancen und existenzsichernde Einkommen bekämpft werden.
- Eine Aufklärungsoffensive zu Gefahren im Netz in Horten und Schulen soll ermöglicht werden.
- Mobile Teams zur psychosozialen Betreuung von Frauen und Kindern werden bedarfsgerecht landesweit ausgeweitet und verstetigt.
- Mitarbeitende des Hilfesystems werden für die Belange besonders verletzlicher Gruppen wie Frauen mit Beeinträchtigungen oder Migrationshintergrund, LSBTIQ*-Personen und mitbetroffener Kinder sensibilisiert und qualifiziert.
- Alle Kinder mit Sprachförderbedarf sollen bereits in der Kita alltagsintegrierte Deutschförderung erhalten.
- Kinder erhalten in der Erstaufnahme einen geschützten Ort und erste Bildungsangebote, die den Schulzugang vorbereiten.
- Die länderübergreifende Errichtung einer Mutter-Kind-Unterbringung im geschlossenen Vollzug wird unterstützt.
- Bürokratische Hürden, etwa bei Leistungen für Bildung und Teilhabe, werden identifiziert und abgebaut.
- Der Mindestpersonalschlüssel in Kitas mit besonderen Bedarfen wird erhöht.
- Die Maßnahmen zur Prävention von Kinder- und Jugendarmut werden weiterentwickelt.
- Die Unterstützungsangebote aller Akteure gegen Kinder- und Jugendarmut werden miteinander verbunden.
- Die alltagsintegrierte sprachliche Bildung in Kitas soll nach Auslaufen des Bundesprogramms Sprachkitas mit Landesmitteln abgesichert werden.
- Flexible und bedarfsgerechte Öffnungszeiten in Kitas werden unterstützt.
- Das Bildungsprogramm „Bildung: elementar“ wird weiterentwickelt und um Demokratiebildung, Kinderrechte, Umweltbildung, Gesundheit, Ernährung, Wassergewöhnung und Medienbildung erweitert.
- Die Kinder- und Jugendarbeit auf kommunaler Ebene wird gestärkt.
- In ländlichen Regionen werden nachhaltige Angebote der Kinder- und Jugendarbeit sichergestellt.
- Altersgerechte Beteiligungsprozesse für Kinder und Jugendliche werden gefördert.
- Mit der Servicestelle Kinder- und Jugendschutz wird der Kinder- und Jugendmedienschutz gestärkt.
- Ein Sonderprogramm zur Sanierung von Hallen- und Freibädern wird aufgelegt.
- Die kulturelle Breitenarbeit mit Kindern und Jugendlichen soll intensiviert werden.
- Der Kinder- und Jugendmedienschutz soll auf neue Risiken durch Internet, soziale Netzwerke und Messenger reagieren.
- Interaktionsrisiken für Kinder und Jugendliche sollen stärker beachtet werden.
- Angestrebt wird ein kohärenter Jugendmedienschutz, der Erziehungsberechtigte stärkt und Anbieter in die Verantwortung nimmt.
Weniger Pflichten 1
Bleibt wie bisher 4
- Die Maßnahmen des erneuerten Kinderförderungsgesetzes bleiben bestehen.
- Die Kinder- und Jugendtelefone werden weiter unterstützt.
- Die Kooperationsprogramme, die Kindern und Jugendlichen den Zugang zur Kultur ermöglichen, werden fortgesetzt.
- Der jährliche Kinder- und Jugend-Kultur-Preis wird weiter vom Land gefördert.
Ohne klare Richtung 5
- Jedes Kind soll unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Begabungen und Handicaps von Anfang an bestmögliche Bedingungen für seine Entwicklung erhalten.
- Der Kinder- und Jugendmedienschutz rückt stärker in den Fokus.
- Armut, insbesondere von Kindern, Jugendlichen und Familien, wird bekämpft.
- Ein „Pakt für Kinder und Jugendliche“ soll die Folgen der Corona-Pandemie bewältigen.
- Bei Trennung und Scheidung soll das Kindeswohl im Mittelpunkt eines einvernehmlichen Erziehungsmodells stehen.
Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht