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Kinder und Jugendliche

Personen: was die Programme zur Landtagswahl in Thüringen und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.

Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Thüringen

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Ohne Einzug ins Parlament

Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten oder begünstigen. Die Programme sind unterschiedlich lang; den Anteil am Programm zeigt der Balken beim Darüberfahren. Auf ein Programm klicken, um seine Forderungen zu sehen.
AfD 7712
Mehr Geld 2
Mehr Rechte oder Angebote 11
Weniger Pflichten 1
Bleibt wie bisher 5
Ohne klare Richtung 2
Weniger Rechte oder Angebote 7
CDU ​1416
Mehr Rechte oder Angebote 16
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 12
BSW 4213
Mehr Geld 2
Mehr Rechte oder Angebote 13
Teils begünstigend, teils belastend 1
Ohne klare Richtung 1
Mehr Pflichten 4
Linke ​735
Mehr Geld 7
Mehr Rechte oder Angebote 33
  1. Das Land investiert in beitragsfreie Kindergärten, gute Schulen und Programme für ältere Menschen und gutes Zusammenleben.
  2. Alle Kinder und Jugendlichen sollen in Kindergarten und Schule unabhängig von Einkommen, Herkunft und Voraussetzungen bestens gefördert werden.
  3. Fachkraft-Kind-Schlüssel und Bildungsqualität in Kindergärten werden weiter verbessert.
  4. Jedes Kind hat Anspruch auf Bildung nach seinen individuellen Bedürfnissen.
  5. In allen Landkreisen und kreisfreien Städten wird eine regionale und gesunde Essensversorgung an Kindergärten und Schulen eingeführt.
  6. Sozialarbeit und Sozialraumorientierung werden bereits im Kindergarten eingeführt.
  7. Für Kinder nichtdeutscher Herkunftssprache wird ein Gesamtkonzept zur Sprachförderung erarbeitet.
  8. Einfache, für alle zugängliche Bewegungsangebote in der Natur und im öffentlichen Raum werden gefördert.
  9. Ein landesweites 28-Euro-Ticket für junge Menschen bis zum 28. Lebensjahr wird angeboten.
  10. Das Ticket für junge Menschen soll schrittweise zur Regelleistung werden.
  11. Schritte zu kostenfreier Mobilität für Kinder und Jugendliche werden gegangen.
  12. Kindern und Jugendlichen wird echte Teilhabe an demokratischen Prozessen gesichert.
  13. Wohnortnahe Freiräume und Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche einschließlich selbstverwalteter Zentren werden unterstützt.
  14. Die UN-Kinderrechte werden in der Thüringer Verfassung verankert.
  15. Initiativen zur Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz werden unterstützt.
  16. Mitbestimmungsrechte von Kindern und Jugendlichen werden in der Thüringer Kommunalordnung verpflichtend festgeschrieben.
  17. Ein Landesbeteiligungsrat zur Selbstvertretung von Kindern und Jugendlichen wird eingerichtet.
  18. Der barrierefreie Aus- und Neubau von Jugendhäusern, -zentren und -clubs wird vorangetrieben und gefördert.
  19. Eine Stelle für eine Kinderbeauftragte oder einen Kinderbeauftragten wird eingerichtet.
  20. Die landesgesetzlichen Mitbestimmungsrechte von Kindern und Jugendlichen werden in allen Landkreisen umgesetzt.
  21. In den Landkreisen wird ein verpflichtendes Kinder- und Jugendparlament mit Mitwirkungsrecht im Jugendhilfeausschuss eingeführt.
  22. In kleineren Städten und Gemeinden werden die Instrumente zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen vielfältiger ausgestaltet.
  23. Eine Stelle für eine Kinderbeauftragte oder einen Kinderbeauftragten als Interessenvertretung wird eingerichtet.
  24. Kinder- und Jugendbeteiligungsgremien werden auf allen politischen Ebenen gestärkt.
  25. Kommunale Kinder- und Jugendbeteiligung erhält analog zur Seniorenmitwirkung Gesetzesrang.
  26. Die Einstellung hauptamtlicher kommunaler Beauftragter für Kinder, Jugendliche, Familien und Senioren wird unterstützt.
  27. Niedrigschwellige, von lokalen Stimmungen unabhängige Förderprogramme für selbstorganisierte Kinder- und Jugendbeteiligung werden geschaffen.
  28. Statt Drogenkonsum zu kriminalisieren, wird ein effektiver Jugend- und Gesundheitsschutz ermöglicht.
  29. Das Wahlalter bei Kommunalwahlen soll auf 14 Jahre gesenkt werden.
  30. Das Wahlalter bei Landtagswahlen soll auf 14 Jahre gesenkt werden.
  31. Die Kinderrechte werden in der Landesverfassung weiter gestärkt.
  32. Die Jugendgerichtshilfe arbeitet enger mit Jugendämtern und anderen sozialen Akteuren zusammen.
  33. Kinder, Jugendliche und junge Menschen erhalten einen kosten- und barrierefreien Zugang zu kulturellen Einrichtungen wie Museen und Theatern.
Ohne klare Richtung 7
SPD ​331
Mehr Geld 5
Mehr Rechte oder Angebote 30
  1. Jedes Kind erhält in Kindergarten und Schule täglich ein gesundes, kostenfreies Mittagessen.
  2. Die Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsqualität in Kindergärten wird verbessert.
  3. Der Mindestpersonalschlüssel für Kinder über drei Jahren wird vereinheitlicht und auf 1:12 festgelegt.
  4. Der Mindestpersonalschlüssel für Zwei- bis Dreijährige wird auf 1:6 verbessert.
  5. Die Kommunen werden finanziell verlässlich ausgestattet, um Jugendarbeit, Familienangebote, Verwaltung, Straßen, Spielplätze, Schulen und Kindergärten vorzuhalten.
  6. Sozialarbeit in Kindergärten wird über ein Landesprogramm regelhaft eingeführt.
  7. Das Wahlrecht ab 16 wird für die Landtagswahl eingeführt.
  8. Kinderrechte werden in die Landesverfassung aufgenommen.
  9. Die Qualität der frühen und erzieherischen Hilfen wird mit Kommunen und freien Trägern gestärkt und weiterentwickelt.
  10. Der Kinder- und Jugendschutz wird gestärkt, um Schutzkonzepte in Schulen, Sport- und Jugendeinrichtungen einzuführen.
  11. Alle Lehrkräfte werden in inklusiver Pädagogik fortgebildet.
  12. Die Integrationspolitik setzt einen Schwerpunkt auf eine möglichst frühe und individuelle Förderung von Kindern und Jugendlichen.
  13. Die Versorgungsstrukturen für besonders schutzbedürftige Geflüchtete bleiben erhalten und werden bedarfsgerecht angepasst.
  14. Kinder- und Jugendgremien werden gestärkt.
  15. Das Land unterstützt die Kommunen finanziell bei der Umsetzung der Kinder- und Jugendbeteiligung.
  16. Kinder- und Jugendgremien werden auch auf Landkreisebene zur Regel.
  17. Ein 28-Euro-Jugendticket für Menschen bis 28 Jahre wird als Ergänzung des Deutschlandtickets eingeführt.
  18. Kinder und junge Menschen sollen den ÖPNV langfristig kostenfrei nutzen können.
  19. In Schulen und Kindergärten wird flächendeckend frühzeitig für psychische Probleme sensibilisiert.
  20. Niedrigschwellige Angebote und Hilfen für eine frühe psychische Intervention bei Kindern und Jugendlichen werden ausgebaut.
  21. Bessere Rahmenbedingungen für mehr sozialtherapeutische Praxen und sozialpsychiatrische Dienste für Kinder und Jugendliche werden geschaffen.
  22. Der Öffentliche Gesundheitsdienst legt einen stärkeren Fokus auf Prävention, insbesondere für vulnerable Gruppen.
  23. Kinder und Jugendliche erhalten kostenlosen Zugang zur Kultur.
  24. Jedes Kind soll ein Theater oder Orchester besuchen können.
  25. Erfurt wird als Zentrum für Kindermedien gestärkt, mit Schwerpunkten auf Lehr- und Lernmedien, Spieleentwicklung und Medienproduktion durch Kinder.
  26. Der Sport in Kindertagesstätten, Schulen und Jugendeinrichtungen wird aufgewertet.
  27. Sport und Bewegungsförderung erhalten in der Erzieherausbildung und in der Praxis der Kindertagesstätten einen höheren Stellenwert.
  28. Die Programme „Bewegte Kinder = gesündere Kinder“ und „Bewegungscoach“ werden in ein umfassenderes Landesprogramm zur Bewegungsförderung bei Kindern und Jugendlichen integriert.
  29. Die multifunktionale Nutzung von Bestands- und Leergebäuden für Sport, Veranstaltungen und Jugendhilfe wird erprobt.
  30. Die örtliche Jugendförderung wird gestärkt.
Bleibt wie bisher 3
Grüne ​452
Mehr Geld 5
Mehr Rechte oder Angebote 49
  1. Umfangreiche Umweltbildung und Naturerfahrungen sollen den Stellenwert der Natur bei Kindern erhöhen.
  2. Weitere Naturerfahrungsräume, grüne Klassenzimmer sowie naturnahe Schulhöfe und Kita-Außengelände werden eingerichtet.
  3. Familienfreundlicher Tourismus wird durch flächendeckende Vergünstigungen für Kinder und Familien sowie altersgerechte Angebote unterstützt.
  4. Eine kinderfreundliche Gestaltung des Wohnumfelds wird Fördervoraussetzung.
  5. Kurze, sichere Wege zu Kindergärten und Schulen auf dem Land erhalten Vorrang.
  6. Die Verbraucherbildung wird gestärkt, auch für Kinder und Jugendliche.
  7. Die Verbraucherbildung für Kinder und Jugendliche wird gestärkt.
  8. Verbraucherbildung zu Lebensmitteln, Verträgen und Produktkauf wird im Thüringer Bildungsplan verankert.
  9. Die Kinderrechte werden gestärkt.
  10. Präventions- und Beratungsangebote für Kinder und Jugendliche werden landesweit ausgebaut.
  11. Kinder- und Jugendparlamente und weitere Beteiligungsgremien in Gemeinden, Städten und Landkreisen werden gestärkt.
  12. Kommunen werden beim Aufbau einer niedrigschwelligen Beteiligungskultur unterstützt, die Jugendarbeit und Verwaltung verzahnt.
  13. Die Servicestelle Mitbestimmung wird zu einem Landeskompetenzzentrum für Kinder- und Jugendbeteiligung ausgebaut.
  14. Die Kinderrechte werden in der Landesverfassung verankert.
  15. Kinder und Jugendliche sollen in Stadt und Land Zugang zu kinder- und jugendgerechten Räumen haben.
  16. Die Angebote der Jugendarbeit, des Jugendschutzes, der Jugendverbandsarbeit und der Jugendbildung werden verbessert und im ländlichen Raum stärker gefördert.
  17. Die Finanzierung der örtlichen Jugendförderung wird ausgebaut, um offene Angebote und aufsuchende Arbeit zu erhalten und auszuweiten.
  18. Geschlechtssensible Angebote zur Bildung und Persönlichkeitsentwicklung, insbesondere Mädchen- und Jungenarbeit, werden ausgebaut.
  19. Der Aufbau durchgängiger Präventionsketten mit frühem Beginn unter Einbindung von Kindergärten und Schulen wird unterstützt.
  20. Die Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ombudsstelle wird verstetigt und ausgebaut.
  21. In der Justiz werden kindgerechte Verfahren geschaffen.
  22. Die Qualität von Kindergärten und Schulen wird verbessert.
  23. Der Staat hat genügend hochwertige Betreuungsangebote für Kinder und Pflegebedürftige bereitzustellen.
  24. Ein gut ausgebautes Kinderbetreuungsangebot mit niedrigen und gerecht gestaffelten Elternbeiträgen wird sichergestellt.
  25. Die Betreuungsqualität in Kindergärten wird unter anderem durch bessere Personalschlüssel verbessert.
  26. Individuelle Begabungen werden gefördert statt ausschließlich auf Leistungsdruck und Noten zu setzen.
  27. Der Personalschlüssel in Kindergärten wird weiter verbessert.
  28. Frühkindliche Bildung setzt auf ausgezeichnete Frühförderung und hochwertige Betreuung in Kindergärten.
  29. Ausreichend Kindergartenplätze mit passenden Öffnungszeiten und besserer Qualität haben Vorrang vor Beitragsfreiheit.
  30. Der Betreuungsschlüssel wird schrittweise auf 1:4 bei unter Dreijährigen und 1:9 bei über Dreijährigen verbessert.
  31. Ein „Zentrum frühe Bildung“ stärkt die Qualität der frühkindlichen Bildung und begleitet die Qualitätsentwicklung in Kindergärten.
  32. Die kindgerechte Beteiligung in Kindergärten wird als Grundlage der Demokratiebildung ausgebaut.
  33. Multiprofessionelle Teams werden vor allem in Kindergärten mit Multi-Problemlagen zum Standard.
  34. Die Begleitung des Übergangs vom Kindergarten in die Schule wird für Kinder mit Förderbedarf verbessert.
  35. Förderprogramme für Kochen vor Ort und eine Strategie mit Caterern sollen gesundes, bezahlbares und regionales Bio-Essen in Kindergärten ermöglichen.
  36. Die frühkindliche Bildung wird verbessert, um Chancennachteile früh abzubauen.
  37. Angebote wie das Kinder- und Jugendsorgentelefon werden unterstützt.
  38. Der Kinder- und Jugendschutz soll gestärkt werden, um Suchterkrankungen vorzubeugen.
  39. Kontrollierte Cannabisabgabestellen und sichere Konsumräume werden eingerichtet, um den Kinder- und Jugendschutz einzuhalten.
  40. Queere Zentren und Jugendzentren werden bedarfsgerecht abgesichert und flächendeckend ausgebaut.
  41. Aufklärung über Körperbild sowie körperliche und sexuelle Selbstbestimmung wird in der Jugendarbeit gestärkt.
  42. Für Integration sollen eine positive Willkommenskultur, ausreichend Kitaplätze und eine unbürokratische digitale Verwaltung sichergestellt werden.
  43. Kinderrechte sollen gesondert in die Verfassung aufgenommen werden.
  44. Der Bürgerantrag soll zu einem Einwohnerantrag mit niedrigerem Quorum werden, den auch Menschen ohne deutschen Pass ab 14 Jahren unterschreiben dürfen.
  45. Das Mindestwahlalter bei Kommunal- und Landtagswahlen soll auf 14 Jahre sinken.
  46. Die verpflichtende Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in der Kommunalordnung soll ausgebaut werden.
  47. Kinder-, Jugend- oder Schülerparlamente sollen eingeführt und unterstützt werden.
  48. Das Wahlalter bei Kommunalwahlen soll auf 14 Jahre sinken.
  49. Kinder und Jugendliche können kulturelle Bildung sowie Angebote in Museen, Gedenkstätten und staatlich anerkannten Kulturinstitutionen kostenfrei nutzen.
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 2
FW 127
FDP ​210
Koalitionsvertrag 1414
Mehr Geld 1
Mehr Rechte oder Angebote 14
  1. Gute frühkindliche Bildung soll jedem Kind von Anfang an die bestmöglichen Bildungschancen sichern.
  2. Der Thüringer Bildungsplan wird evaluiert und zur frühzeitigen Stärkung der Sprach- und Lesekompetenzen weiterentwickelt.
  3. Die im Kindergartengesetz festgelegten Verbesserungen der personellen Ausstattung und der Rahmenbedingungen in Kindergärten werden ab dem 1.1.2025 schrittweise umgesetzt.
  4. Ein gesundes, warmes und kostenfreies Mittagessen in Schulen und Kindergärten wird eingeführt.
  5. Für das kostenfreie Mittagessen wird ein Landeszuschuss zum 1.8.2027 angestrebt.
  6. Der Einstieg in ein kostenfreies, warmes Mittagessen an Schulen und Kindergärten wird geschaffen.
  7. An allen Schulen werden multiprofessionelle Teams aus pädagogischen Assistenzkräften, Honorarkräften und Schulsozialarbeit etabliert.
  8. An allen Schulen werden multiprofessionelle Teams eingesetzt, um Kinder besser zu betreuen und Lehrkräfte zu entlasten.
  9. Die Bildungs- und Jugendarbeit der Fischerei- und Anglerverbände wird unterstützt.
  10. Lehr- und Lernmedien, Spieleentwicklung und von Kindern mitgestaltete Medienproduktion erhalten stärkeren Fokus.
  11. Eine verbindliche Finanzierungsvereinbarung für Nachwuchsprojekte soll Kooperationen zwischen Kindergärten, Schulen und Sportvereinen fördern.
  12. Sportunterricht und Bewegungsförderung an Kindergärten und Schulen werden gestärkt.
  13. Zur mehrjährigen Absicherung der Programme KITA-Schule-Sportverein, Bewegte Kinder und Bewegungscoaches wird mit dem Landessportbund eine verbindliche Ziel- und Leistungsvereinbarung abgeschlossen.
  14. Eine Seepferdchen-Offensive verbessert die Schwimmfähigkeit von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen.
Teils begünstigend, teils belastend 2
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 1
Mehr Pflichten 1

Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht

KI-Hinweis

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