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Kinder und Jugendliche

Personen: was die Programme zur Landtagswahl in Sachsen und der Koalitionsvertrag für diese Gruppe fordern, zum Aufklappen nach Art der Wirkung.

Rechts in Rot die Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten, in Grau die teils, teils oder ohne klare Richtung, in Grün die, die sie begünstigen. Alle Zielgruppen in Sachsen

Ohne Einzug ins Parlament

Zahl der Forderungen, die die Gruppe belasten oder begünstigen. Die Programme sind unterschiedlich lang; den Anteil am Programm zeigt der Balken beim Darüberfahren. Auf ein Programm klicken, um seine Forderungen zu sehen.
CDU ​725
Mehr Rechte oder Angebote 25
  1. Frühkindliche Bildung richtet sich auf rechtzeitige individuelle Förderung und bessere Schulvorbereitung aus.
  2. Zwei Jahre vor Schuleintritt wird eine ganzheitliche pädagogische Diagnostik eingeführt.
  3. Jedes Kind erhält auf Wunsch der Eltern vom ersten Lebensjahr bis zum Ende der Grundschulzeit einen Betreuungsplatz.
  4. Die sprachliche Bildung der Kinder wird gefördert.
  5. Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab 2026 wird gemeinsam mit den Trägern umgesetzt.
  6. Flexible Betreuungszeit-Modelle werden eingeführt, um Familie und Beruf besser vereinbar zu machen.
  7. Schulen werden zu Orten weiterentwickelt, an denen Kinder und Jugendliche in ihrer gesamten Entwicklung gefördert werden.
  8. Kinder und Jugendliche werden möglichst individuell gefördert.
  9. Diagnostik und Förderung bei Lese-Rechtschreib-Schwäche und Dyskalkulie werden verbessert.
  10. Die Anerkennung von Dyskalkulie als Teilleistungsstörung wird geprüft und nach Möglichkeit umgesetzt.
  11. Wissen über gesunde Ernährung, Bewegung und Entspannung soll unter Einbeziehung von Kitas, Schulen und Krankenkassen vermittelt werden.
  12. Zahnmedizinische Gruppenprophylaxe soll allen Kindern in Schulen, Kindergärten und Kindertagespflege ermöglicht werden.
  13. Das Netzwerk für Suizidprävention in Sachsen wird besonders für Kinder und Jugendliche weiter gefördert.
  14. Familien sollen Gestaltungsräume erhalten, um sich um schutzbedürftige Junge und Alte zu kümmern.
  15. Die Familienförderung wird ausgebaut, um Eltern zu unterstützen und Kindern einen guten Start zu geben.
  16. Flächendeckende, hochwertige und bezahlbare Kinderbetreuung wird mit Blick auf Alleinerziehende weiterentwickelt.
  17. Eine bedarfsgerechte, hochwertige Kinderbetreuung soll die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern.
  18. Die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen wird überall in Sachsen weiterentwickelt.
  19. Die Förderrichtlinie Jugendpauschale wird weiterentwickelt, um örtliche Jugendhilfeangebote zu stabilisieren und auszubauen.
  20. Teilhabe und demokratische Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen werden über bestehende Regeln hinaus gestärkt.
  21. Sozialarbeit und multiprofessionelle Teams für Kinder und Jugendliche werden gestärkt.
  22. Die Kinder- und Jugendhilfe wird weiterhin unterstützt und an neue Entwicklungen angepasst.
  23. Verbandliche und offene Kinder- und Jugendarbeit erhält verlässliche und vor Ort wirksame Förderung.
  24. Religiöse Bildung soll verbindlich im Sächsischen Bildungsplan für Krippen, Kindergärten und Horte verankert werden.
  25. Das Witaj-Konzept zum Erlernen des Sorbischen in Kindergärten und Schulen wird gestärkt und ausgebaut.
Teils begünstigend, teils belastend 1
Bleibt wie bisher 3
Ohne klare Richtung 3
AfD 7519
Mehr Geld 1
Mehr Rechte oder Angebote 19
  1. Jedes Kind hat das Recht, seine biologischen Eltern zu kennen und behütet aufzuwachsen.
  2. Kinder sollen nicht zur Akzeptanz anderer Lebensmodelle gedrängt werden, Toleranz ist jedoch geboten.
  3. Jede Art der Frühsexualisierung wird abgelehnt.
  4. Übergriffige Sexualerziehung unter dem Deckmantel der Präventionsarbeit im frühkindlichen Bildungsbereich soll unterbleiben.
  5. Kinder sollen altersgerecht und mit Rücksicht auf ihr Schamgefühl aufgeklärt werden.
  6. Für Kindertagesbetreuung sollen Betreuungsschlüssel von 1:3 in der Krippe, 1:7,5 im Kindergarten und 1:12 im Hort gelten.
  7. Kindertageseinrichtungen sollen ideologie- und politikfreie Orte sein.
  8. Ein strukturierter Tagesablauf, feste Bezugspersonen, altersgerechte Förderangebote und kindgerechte Bildungsinhalte sollen sichergestellt werden.
  9. Das Programm „Haus der kleinen Forscher“ wird ausgebaut, um Kinder früh für MINT und Handwerk zu begeistern.
  10. Die Brandschutzerziehung im Vorschuljahr wird in Zusammenarbeit mit örtlichen Feuerwehren gestärkt, um Feuerwehrnachwuchs zu gewinnen.
  11. Die sprachliche Bildung in Kindertageseinrichtungen soll stärker gefördert werden.
  12. Kindertageseinrichtungen sollen den sicheren Erwerb der deutschen Sprache für alle dauerhaft hier lebenden Kinder gewährleisten.
  13. Kinder von Familien ohne dauerhafte Bleibeperspektive sollen bei Bedarf in gesonderten Einrichtungen durch Muttersprachler betreut werden.
  14. Das Programm „Obst und Milch“ wird ohne aufwendige Antragsverfahren auf alle Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen ausgeweitet.
  15. Gesunde Mahlzeiten sollen allen Kindern unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten der Familie zukommen.
  16. Ein kostenloses und gesundes Mittagessen soll allen Kindern eine warme Mahlzeit am Tag sichern.
  17. Begabte Kinder sollen unabhängig von sozialer Herkunft breiter gefördert werden.
  18. Der Freistaat soll die Betreuung von Kindern von Beschäftigten in Pflege- und medizinischen Einrichtungen unterstützen.
  19. Bei Radwegen entlang von Bundes- und Staatsstraßen soll die Sicherheit von Kindern Priorität haben.
Ohne klare Richtung 5
Weniger Rechte oder Angebote 7
Mehr Pflichten 3
BSW 7517
Mehr Geld 4
Mehr Rechte oder Angebote 15
Teils begünstigend, teils belastend 1
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 3
Mehr Pflichten 7
SPD 21876
Mehr Geld 6
Mehr Rechte oder Angebote 71
  1. Kinder werden in Bildungseinrichtungen von Teams aus verschiedenen Fachkräften betreut.
  2. Der Ausbau und die Stärkung der frühkindlichen Bildung erhalten in den nächsten Jahren einen besonderen Schwerpunkt.
  3. Pädagogische Fachkräfte in Krippen, Kindertagespflege, Kindergärten und Horten erhalten mehr Zeit für die Kinder.
  4. Die sächsischen Kitas sollen ihre Spitzenstellung halten und ihre Qualität verbessern.
  5. Die Fachkraft-Kind-Relation in Kitas wird durch mehr Erzieher verbessert.
  6. Eine inklusive Kita für alle wird gestaltet.
  7. An der Strategie schrittweiser weiterer Qualitätsverbesserungen in Kitas wird festgehalten.
  8. Die Kita-Sozialarbeit wird ausgebaut.
  9. Kinder- und Jugendarbeit wird gestärkt.
  10. Alle Kinder und Jugendlichen werden beim Lernen begleitet und bestmöglich unterstützt.
  11. Kinder- und Jugendmedizin sowie Geburtshilfe werden besser finanziert.
  12. Zur Unterstützung erwerbstätiger Familien und Alleinerziehender wird wohnortnahe Kinderbetreuung angeboten.
  13. Der Jugendarbeitsschutz wird gestärkt.
  14. Der ganzheitliche Förderansatz mit Beratungsteams für die ganze Familie gegen Langzeitarbeitslosigkeit wird ausgebaut.
  15. Pädagogische Fachkräfte in Krippen, Kindertagespflege, Kindergärten und Horten erhalten mehr Zeit für die Kinder.
  16. Schutz- und Beteiligungskonzepte werden Standard in allen Einrichtungen, in denen sich Kinder und Jugendliche aufhalten.
  17. Verkehrserziehung und Radfahrausbildung in Kitas und Schulen werden weiter gefördert.
  18. Demokratieprojekte in Kitas und Schulen werden weiter gefördert.
  19. Kinder und Jugendliche werden in Zukunftswerkstätten, Jugendparlamenten, Vereinen, Kitas, Schulen, Betrieben und Hochschulen echt beteiligt.
  20. Die Zusammenarbeit von Eltern, Ärzten, Kitas, Schulen und Förderangeboten wird durch geeignete Datenschutzregelungen gestärkt.
  21. Die Gesundheitserziehung in Kitas und Schulen wird gestärkt.
  22. Das Programm „Kinder stärken“ mit zusätzlichem Personal für Kitas und Horte mit vielen belasteten Kindern wird ausgebaut.
  23. Kinder- und Jugendhilfe, außerschulische Lernorte und kulturelle Jugendbildung sollen Kindern vielfältige Erfahrungen ermöglichen.
  24. Bewegung und Motorik werden in Bildungseinrichtungen spielerisch gefördert.
  25. Die aktive Auseinandersetzung von Kindern mit Natur und Umwelt wird unterstützt.
  26. Umweltpädagogische Angebote werden gefördert.
  27. Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung werden gefördert.
  28. Naturpädagogische Ganztagsangebote werden gefördert.
  29. Mehrgenerationenhäuser und Alltagsbegleiter für Jung und Alt werden gestärkt.
  30. Der Personalschlüssel in Kitas wird schrittweise auf 1:3 in Krippe und Kindertagespflege, 1:7,5 im Kindergarten und 1:12 im Hort verbessert.
  31. Ernährungsbildung, Gesundheitserziehung und Bewegungsförderung sind Aufgaben der Kindertageseinrichtungen.
  32. Kitas, Tageseltern sowie Grund- und Förderschulen werden bei der Teilnahme am EU-Schulprogramm für Obst, Gemüse und Milch unterstützt.
  33. Kitas werden dabei unterstützt, Kinderbetreuung auch in Randzeiten am frühen Morgen und späten Nachmittag sicherzustellen.
  34. Die sprachliche Entwicklung im Vorschulalter wird stärker gefördert.
  35. Das Witaj-Konzept zur immersiven Vermittlung der sorbischen Sprache in Kitas und Kindertagespflege wird weiter umgesetzt und gestärkt.
  36. Es werden mehr Witaj-Kitas und Witaj-Gruppen eingerichtet.
  37. Begleitend zu Sprach- und Integrationskursen für Erwachsene wird eine Kinderbetreuung angeboten.
  38. Geflüchteten Kindern in Erstaufnahmeeinrichtungen wird der reguläre Besuch von Kitas und Schulen ermöglicht.
  39. Geflüchtete Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf sofortigen Zugang zu Bildung, Kinder- und Jugendhilfe und Gesundheitsversorgung.
  40. Die Aufenthaltszeit von Kindern und Jugendlichen in Erstaufnahmeeinrichtungen wird so kurz wie möglich gehalten.
  41. Die Ausstattung der Jugendämter für die Betreuung unbegleiteter geflüchteter Kinder und Jugendlicher wird verbessert.
  42. Der „Heim-TÜV“ wird um kinder- und jugendspezifische Kriterien erweitert.
  43. Das Sächsische Kinder- und Jugendhilfegesetz wird zu einem Kinder- und Jugendgesetz weiterentwickelt, das Kinderrechte in den Fokus nimmt.
  44. Die Rechte der Kinder auf Schutz, Teilhabe und Förderung werden unter Vorrang des Kindeswohls ausgebaut.
  45. Für betroffene Jugendliche und Kinder soll es schnelle und zuverlässige Hilfesysteme bei Sucht geben.
  46. Die Servicestelle Kinder- und Jugendbeteiligung wird weiter ausgebaut.
  47. Alle Kinder und Jugendlichen sollen vollen und kostenfreien Zugang zur Gesundheitsversorgung haben.
  48. Präventionsangebote und Vorsorgeuntersuchungen sollen in allen Kitas und Schulen Standard werden.
  49. Das Landeskonzept zur kulturellen Kinder- und Jugendbildung wird fortgeschrieben und besser umgesetzt.
  50. Die Angebote der kulturellen Kinder- und Jugendbildung werden ausgebaut.
  51. Jugendverbände und Orte für die Jugend werden gefördert.
  52. Das politische Engagement von Kindern und Jugendlichen wird gefördert.
  53. Bei Entscheidungen auf Landesebene, die Kinder und Jugendliche direkt betreffen, sollen ihre Interessen Gehör und Beachtung finden.
  54. Gemeinsam mit Kindern, Jugendlichen, der Kinder- und Jugendbeauftragten und Akteuren der Jugendarbeit wird eine Gesamtstrategie Kinder- und Jugendbeteiligung erarbeitet.
  55. Alle Kinder und Jugendlichen sollen eine Ansprechperson bei Problemen des Alltags haben.
  56. Die Kita- und Schulsozialarbeit wird weiter ausgebaut.
  57. Kommunale Kinder- und Jugendbeteiligung soll praktisch umgesetzt werden.
  58. Kinder und Jugendliche sollen mehr Vertrauen und Gestaltungsspielräume zur eigenen Entfaltung erhalten.
  59. Das Wahlalter wird bundesweit auf 14 Jahre abgesenkt.
  60. Durch eine Änderung der Landesverfassung wird das Wahlalter für Kommunalwahlen, Landtagswahlen und direktdemokratische Verfahren in Sachsen auf 14 Jahre abgesenkt.
  61. Es sollen Strukturen für eine barrierefreie Einschreibung ins Wählerverzeichnis vor dem vollendeten 14. Lebensjahr erarbeitet werden.
  62. Politik und Verwaltungshandeln werden am Interesse und an den Rechten von Kindern und Jugendlichen ausgerichtet.
  63. Das Bildungspotenzial von Museen, Theatern, Bibliotheken, Kinos, Gedenkstätten und anderen Kulturorten wird stärker genutzt.
  64. Das Programm „Jedem Kind ein Instrument“ wird qualitativ weiterentwickelt.
  65. Das Programm „Jedem Kind ein Instrument“ wird um Tanzen und Singen ergänzt.
  66. Ein flächendeckendes Netz von Jugendtreffs und Freizeiteinrichtungen soll gefördert werden.
  67. Die Einrichtung von Jugend- und Seniorenbeiräten auf kommunaler Ebene wird unterstützt.
  68. Der Personalschlüssel in Kinderkrippen, Kindergärten und Horten wird weiter verbessert.
  69. Kinderrechte werden in der Landesverfassung verbrieft.
  70. Das Wahlalter wird auf 14 Jahre abgesenkt.
  71. Kinderbetreuung und Pflege werden ausgebaut, um Unternehmen bei der Fachkräftegewinnung zu unterstützen.
Bleibt wie bisher 5
Ohne klare Richtung 13
Mehr Pflichten 2
Grüne ​536
Mehr Geld 2
Mehr Rechte oder Angebote 34
  1. Der Anteil ökologischer und regional erzeugter Produkte in der Kita- und Schulverpflegung wird deutlich erhöht.
  2. Mit einem Stufenplan wird die Fachkraft-Kind-Relation in Kitas bis 2035 spürbar verbessert.
  3. Es gibt bundesweite Qualitätsstandards in der frühen Bildung.
  4. Die Kita-Sozialarbeit wird nach dem Ende des ESF-Programms „KINDER STÄRKEN 2.0“ verstetigt und ausgeweitet.
  5. Kinder- und Familienzentren werden weiter ausgebaut.
  6. Die Ausbildung junger Naturwächter wird gefördert.
  7. Naturschutz und Umweltbildung werden fest in Kitas, Schulen und außerschulischen Bildungsangeboten verankert.
  8. Spezielle Gewaltschutzangebote für unterrepräsentierte Gruppen wie Migranten, Sexarbeiter, Menschen mit Behinderungen, Minderjährige und queere Menschen werden verbessert.
  9. Die Lebensbedingungen in Aufnahmeeinrichtungen für Asylsuchende werden verbessert, unter anderem durch medizinisches Personal, einheitliche Hausordnungen, Gewaltschutzkonzepte und sichere Räume für besonders marginalisierte Gruppen.
  10. Kindgerechte Unterbringung mit Spiel- und Bewegungsräumen und geschultem Personal sowie spezialisierte Kinder- und Jugendtherapeuten im Clearingverfahren werden sichergestellt.
  11. Kinder und Jugendliche erhalten bereits in Aufnahmeeinrichtungen Zugang zu Bildungsangeboten.
  12. Die schnelle Umverteilung in kommunale Unterkünfte wird besonders für Kinder und Jugendliche priorisiert.
  13. Der Spracherwerb für Kinder außerhalb des Siedlungsgebiets wird in Kitas, Sprachkursen, als zusätzliches Unterrichtsfach oder durch digitale Lernangebote gefördert.
  14. Die Jugendhilfe soll engagiert und gut ausfinanziert sein.
  15. Die Inanspruchnahme zahnärztlicher Leistungen bei Kleinkindern und Jugendlichen wird gefördert.
  16. Die Suchtpolitik setzt auf wirksame Prävention und konsequenten Kinder- und Jugendschutz.
  17. Die Suchtkrankenhilfe wird in allen Regionen Sachsens bedarfsgerecht ausgestattet, insbesondere für Kinder, Jugendliche und Angehörige.
  18. An öffentlichen Plätzen gilt ein umfassendes Werbeverbot für Alkohol und Nikotin.
  19. Eine starke Kinder- und Jugendhilfe soll allen jungen Menschen gleiche Chancen auf ein gesundes Aufwachsen sichern.
  20. Für die Jugendhilfe werden landesweit gültige Mindeststandards etabliert.
  21. Die Jugendpauschale wird weiterentwickelt, um die Leistungen der Jugendarbeit zu sichern.
  22. Die Jugendarbeit erhält eine auskömmliche institutionelle Förderung.
  23. Die Jugendverbandsarbeit wird langfristig grundfinanziert.
  24. In allen Polizeidirektionen stehen für die kindgerechte strafrechtliche Aufarbeitung audiovisuell ausgestattete Befragungsräume und geschultes Personal zur Verfügung.
  25. In ländlichen Regionen werden Kinderrechtebüros oder mobile Kinderrechteangebote eingeführt.
  26. Angebote für Beratung, Bildung und Erholung von Kindern, Jugendlichen und Familien werden gestärkt und um neue Schwerpunkte ergänzt.
  27. Kinder- und Familienzentren in Kitas und Schulen werden flächendeckend ausgebaut.
  28. Das Programm JeKI wird zu JeKITS (Jedem Kind Instrumente, Tanzen und Singen) weiterentwickelt.
  29. Jugendkunstschulen werden flächendeckend ausgebaut.
  30. Den Interessen von Kindern, Jugendlichen und Frauen wird im Strukturwandel mehr Gewicht gegeben und ihre Beteiligungsstrukturen werden gestärkt.
  31. Das aktive Wahlalter bei Landtags- und Kommunalwahlen wird auf 14 Jahre gesenkt.
  32. In Dresden und Leipzig werden Behörden-Kitas errichtet.
  33. Kinderrechte werden in die Verfassung aufgenommen.
  34. Das Wahlalter für Kommunal- und Landtagswahlen wird auf 14 Jahre gesenkt.
Bleibt wie bisher 2
Ohne klare Richtung 3
Linke ​966
Mehr Geld 10
Mehr Rechte oder Angebote 63
  1. Der Geburtenrückgang soll nicht zu Stellenstreichungen, sondern zur Verbesserung von Betreuung und Bildung in Kitas und Schulen genutzt werden.
  2. Kinder in Kitas und Schulen sollen ein kostenloses Mittagessen erhalten.
  3. Es soll gute Betreuungsmöglichkeiten für Kinder geben.
  4. Es soll gute Betreuungsmöglichkeiten für Kinder geben.
  5. Es soll flexible und gesicherte Kinderbetreuung geben, auch für Alleinerziehende mit pflegebedürftigen Kindern.
  6. Für Kinder und Jugendliche wird ein Beteiligungskonzept für den Strukturwandel entwickelt.
  7. Ab der Förderperiode 2027 soll je Revier ein Mindestanteil an Strukturwandelprojekten vorgeschrieben werden, der von oder mit Kindern und Jugendlichen entwickelt wird.
  8. Zum Hitzeschutz in den Städten wird blau-grüne Infrastruktur mit Fassadenbegrünung, mehr Bäumen und Wasserrückhaltemaßnahmen ausgebaut.
  9. Jugendhilfe und Jugendarbeit werden gestärkt statt gekürzt.
  10. Für Kinder und Jugendliche sollen spezielle Präventionsangebote zu Cannabis geschaffen werden.
  11. Jugendhilfe und Jugendarbeit sollen gestärkt werden.
  12. Die Kinder- und Jugendhilfe soll deutlich höher finanziert werden.
  13. Kinder- und Jugendhilfe und Jugendarbeit nach §§ 11 bis 14 SGB VIII sollen als kommunale Pflichtaufgaben anerkannt und flächendeckend abgesichert werden.
  14. Die kommunale Jugendhilfeplanung soll von den unter Beteiligung ermittelten Bedürfnissen junger Menschen ausgehen statt von der Kassenlage.
  15. Jeder junge Mensch soll gleichen Zugang zu wohnortnahen, bedarfsgerechten Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe haben.
  16. Die Interessen von Kindern und Jugendlichen sollen bei allen politischen Entscheidungen stärker berücksichtigt werden.
  17. Es sollen mehr öffentliche Spielplätze, Sport- und Calisthenics-Plätze, legale Graffiti-Wände und Skate-Anlagen entstehen.
  18. Alle Kinder und Jugendlichen sollen kostenloses Mittagessen in Kita und Schule erhalten.
  19. Alle Kinder und Jugendlichen sollen den öffentlichen Nahverkehr kostenlos nutzen können.
  20. Kulturelle Angebote wie Musikschulen, Bibliotheken und Sportstätten sollen für alle Kinder und Jugendlichen kostenlos sein.
  21. Die Novelle des Landesjugendhilfegesetzes soll in einem breiten Beteiligungsprozess unter Einbindung von Trägern, Wissenschaft, Verbänden sowie Kindern und Jugendlichen entstehen.
  22. Nach Grazer Vorbild wird ein Fahrradzuschuss eingeführt, mit dem Familien für jedes Kind 250 Euro vom Freistaat erhalten.
  23. Bildungsangebote zum Bevölkerungsschutz werden ab der Kita ausgebaut.
  24. Das Themengebiet Bevölkerungsschutz wird in den sächsischen Bildungsplan aufgenommen.
  25. Kinder, Jugendliche und Menschen mit geringem Einkommen erhalten einen Rechtsanspruch auf kostenlose ÖPNV-Nutzung.
  26. In Kitas wird ein kostenfreies Mittagessen eingeführt.
  27. Schrittweise wird ein Betreuungsschlüssel von 1:4 in Krippen, 1:10 in Kindergärten und 1:17 in Horten erreicht.
  28. Die Qualität der Betreuung in den Kitas wird verbessert.
  29. Angestrebt wird ein Betreuungsschlüssel von 1:4 in Krippen, 1:10 in Kindergärten und 1:17 in Horten.
  30. Bei der Berechnung der Kita-Personalschlüssel werden Vor- und Nachbereitungszeiten sowie Ausfallzeiten berücksichtigt.
  31. Kinder mit Behinderungen oder besonderem Förderbedarf werden in Kitas inklusiv mit anderen Kindern betreut und individuell gefördert.
  32. Personalschlüssel sowie bauliche Gestaltung und Ausstattung von Kitas und Kindertagespflegestellen werden an die inklusive Betreuung angepasst.
  33. Statt neuer Modellprojekte wird ein flächendeckendes System guter Kitas benötigt.
  34. Der Geburtenrückgang wird als Chance gesehen, Bildungsqualität und Arbeitsbedingungen in Kitas zu verbessern.
  35. Der demografische Spielraum wird genutzt, um den Fachkraft-Kind-Schlüssel auf 1:4 für 0- bis 3-Jährige, 1:10 für 3- bis 6-Jährige und 1:16 für 7- bis 10-Jährige zu verbessern.
  36. Es soll mehr analoge und digitale Räume geben, in denen Kinder gemeinsam an Projekten arbeiten können.
  37. Eine Offensive für Medienbildung in Sachsen richtet sich an Kinder, Jugendliche, Eltern und Lehrkräfte.
  38. Lehrkräfte sollen sich wieder stärker auf die Bildung der Kinder und Jugendlichen konzentrieren können.
  39. Die UN-Kinderrechtskonvention wird umgesetzt.
  40. Das aktive Wahlalter bei Kommunal- und Landtagswahlen sowie Volksentscheiden wird auf 16 Jahre gesenkt.
  41. Kinderrechte werden in der Sächsischen Verfassung verankert.
  42. Kinder- und Jugendhilfe, demokratische Jugendarbeit und Jugendbildung werden gestärkt.
  43. Jedes Kind soll schwimmen lernen.
  44. Die UN-Kinderrechtskonvention wird umgesetzt.
  45. Das aktive Wahlalter bei Kommunal- und Landtagswahlen sowie Volksentscheiden wird in einem ersten Schritt auf 16 Jahre gesenkt.
  46. Langfristig wird ein aktives Wahlrecht für alle Personen ohne Altersbeschränkung angestrebt.
  47. Auf Landesebene wird eine „Gesamtstrategie Kinder- und Jugendbeteiligung“ erarbeitet.
  48. Kinder und Jugendliche werden an allen sie betreffenden Entscheidungen wirksam beteiligt, insbesondere in kommunalen Gremien.
  49. In § 47a der Sächsischen Gemeindeordnung wird die Kinder- und Jugendbeteiligung verpflichtend vorgeschrieben.
  50. Die Einrichtung von Beteiligungsgremien liegt bei den Kindern und Jugendlichen selbst.
  51. Sachsen setzt sich auf Bundesebene dafür ein, Kinderrechte mit einer die Rechte tatsächlich stärkenden Regelung ins Grundgesetz aufzunehmen.
  52. Die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz und in der sächsischen Verfassung soll nicht bloß symbolisch sein.
  53. Wie in Thüringen wird ein Jugendcheck für Gesetzesvorhaben eingeführt.
  54. Kindern mit besonderen Förder- oder Inklusionsbedürfnissen werden das Recht auf Teilhabe und auf gutes Aufwachsen garantiert.
  55. Maßnahmen zur Armutsbekämpfung gelten als unerlässlich für Kinderschutz und Kinderrechte.
  56. Demokratische Jugendarbeit und Jugendbildung werden gefördert.
  57. Jugendkunstschulen werden erhalten und gefördert.
  58. Vereine mit Nachwuchsarbeit oder Ganztagsangeboten an Schulen werden besonders unterstützt.
  59. Die Nutzung von Sportstätten ist für Kinder und Jugendliche kostenlos.
  60. Jedes Kind lernt schwimmen.
  61. Alle Kinder erhalten kostenlosen Eintritt in Frei- und Schwimmbäder.
  62. Der Sportunterricht wird zu einem täglichen Angebot „Bewegung und Gesundheit“ für alle Kinder weiterentwickelt.
  63. Modelle wie „Bewegte Kita“ und „Bewegte Schule“ werden ausgeweitet und weiterentwickelt.
Bleibt wie bisher 5
Ohne klare Richtung 4
FW 1313
Mehr Geld 1
Mehr Rechte oder Angebote 13
Bleibt wie bisher 1
Ohne klare Richtung 2
Mehr Pflichten 1
FDP ​​10
Koalitionsvertrag ​931
Mehr Geld 1
Mehr Rechte oder Angebote 30
  1. Verbindliche Bildungsziele für die frühkindliche Bildung werden verankert.
  2. Die Strategie schrittweiser Qualitätsverbesserungen in Kitas wird fortgeführt.
  3. Qualitative Betreuungsstandards und ein Gesamtpersonalschlüssel als Finanzierungsschlüssel werden eingeführt.
  4. Die Programme „Kinder stärken“ und „Familien stärken“ werden fortgesetzt und weiterentwickelt.
  5. Das Landesprogramm alltagsintegrierte sprachliche Bildung wird gesetzlich verankert.
  6. Tägliches Zähneputzen soll in allen Kitas und Grundschulen selbstverständlich werden.
  7. Jedem Kind mit besonderen Bedarfen soll ein Höchstmaß an individueller Unterstützung und Teilhabe ermöglicht werden.
  8. Politisch, religiös, ethnisch oder wegen sexueller Orientierung Verfolgte und ihre Familien erhalten besondere Unterstützung.
  9. Zahnmedizinische Gruppenprophylaxe in Schulen, Kindergärten und Kindertagespflege soll allen Kindern ermöglicht werden.
  10. Anlauf- und Präventionsprojekte zur psychischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen werden ausgebaut.
  11. Das Netzwerk für Suizidprävention in Sachsen wird zur Suizidprävention vor allem bei Kindern und Jugendlichen weiter gefördert.
  12. Suchtberatungsangebote für Kinder und Jugendliche erhalten Vorrang.
  13. Eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe mit barrierefrei erreichbaren Einrichtungen wird gefördert.
  14. Familienförderung und Familienberatung werden ausgebaut.
  15. Die Kinder- und Jugendhilfe wird gestärkt.
  16. Offene Kinder- und Jugendarbeit und die Arbeit der Jugendverbände werden weiterentwickelt.
  17. Angebote der Kinder- und Jugendarbeit auch an Wochenenden werden besser gefördert.
  18. Eine umfassende Pflicht zu Schutzkonzepten für Kinder und Jugendliche wird neu geregelt.
  19. Eine klare Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen wird neu geregelt.
  20. Der Schutz engagierter Kinder und Jugendlicher wird verstärkt.
  21. Ein Modellprojekt für eine bedarfsgerechte pädagogische Betreuung verhaltensauffälliger Kinder und Jugendlicher wird erprobt.
  22. Das Programm „Jedem Kind ein Instrument“ wird um Tanzen und Singen ergänzt.
  23. Das Konzept „Kulturelle Kinder- und Jugendbildung“ wird weiterentwickelt und umgesetzt.
  24. Kultur und Kunst sollen für alle Kinder zugänglich gemacht werden.
  25. Kinder werden bei der Entwicklung kultureller Kompetenzen gefördert.
  26. Das Witaj-Konzept zur immersiven Vermittlung der sorbischen Sprache in Kitas wird gestärkt.
  27. Weitere Witaj-Gruppen werden eingerichtet.
  28. Beim digitalen Bürgerbeteiligungsportal liegt ein besonderer Fokus auf Kinder- und Jugendbeteiligung.
  29. Sportangebote in Kitas und Grundschulen werden sichergestellt.
  30. Sport und Bewegungsförderung erhalten in Bildungseinrichtungen breiten Raum.
Teils begünstigend, teils belastend 2
Bleibt wie bisher 4
Ohne klare Richtung 3

Vorläufige Auswertung. Wie das entsteht

KI-Hinweis

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